Thorsten Klein
2017-04-17 13:20:28 UTC
Hallo
Ein Hotel in Deutschland hat neben der Übernachtung und der Kurtaxe eine
Position "Servicepauschale" auf die Rechnung geschrieben. Die sog.
"Servicepauschale" enthält laut Anhabe des Hotels das Frühstück, einen
Parkplatz und Internetzugang.
Das Hotel begründet das mit rechtlicher Verpflichtung. So kannte ich das
bisher nicht. Eine Woche zuvor war ich ebenfalls in einem deutschen
Hotel, da wurde nur Übernachtung und Frühstück aufgelistet.
Was hat es mit dieser Position auf sich und warum bzw. inwiefern ist das
rechtsverpflichtend? Ich finde sowas benachteiligend für jemanden, der
keinen Parkplatz braucht.
Früher, als auf der Rechnung noch nicht nach Übernachtung und Frühstück
gesplittet getrennt werden musste (seit wann ist das so?), wusste ich
nur, wenn das Hotel das Frühstück getrennt ausweist, und der Gast kein
Frühstück will, muss das Hotel dieses auch vom Preis abziehen. Ist das
heute auch noch so?
Gruss,
Thorsten
Ein Hotel in Deutschland hat neben der Übernachtung und der Kurtaxe eine
Position "Servicepauschale" auf die Rechnung geschrieben. Die sog.
"Servicepauschale" enthält laut Anhabe des Hotels das Frühstück, einen
Parkplatz und Internetzugang.
Das Hotel begründet das mit rechtlicher Verpflichtung. So kannte ich das
bisher nicht. Eine Woche zuvor war ich ebenfalls in einem deutschen
Hotel, da wurde nur Übernachtung und Frühstück aufgelistet.
Was hat es mit dieser Position auf sich und warum bzw. inwiefern ist das
rechtsverpflichtend? Ich finde sowas benachteiligend für jemanden, der
keinen Parkplatz braucht.
Früher, als auf der Rechnung noch nicht nach Übernachtung und Frühstück
gesplittet getrennt werden musste (seit wann ist das so?), wusste ich
nur, wenn das Hotel das Frühstück getrennt ausweist, und der Gast kein
Frühstück will, muss das Hotel dieses auch vom Preis abziehen. Ist das
heute auch noch so?
Gruss,
Thorsten