Post by Gerd Schwarzerist man eigentlich dazu verpflichtet diesen Fragebogen auszufüllen, den die
GEZ ab und zu zusendet. Besteht da eine Auskunftspflicht und welche Handhabe
hat die GEZ, wenn man diesen Bogen einfach in den Papierkorb wirft ?
Welche Pflichten man hat, steht im Rundfunkgebührenstaatsvertrag:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/rgebstv.htm
Die relevanten Sätze zitiere ich mal:
| § 3
| [Anzeigepflicht]
| (1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer wohnt, sich ständig aufhält oder ständig ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Entsprechendes gilt für einen Wohnungswechsel. In den Fällen des § 5 Abs.1 und 3 bis 6 besteht keine Anzeigepflicht.
|
| (2) Bei der Anzeige hat der Rundfunkteilnehmer der Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
|
| Vor- und Familienname sowie früherer Name, unter dem ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
| Geburtsdatum,
| Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
| gegenwärtige Anschrift sowie letzte Anschrift, unter der ein Rundfunkempfangsgerät angemeldet wurde,
| Zugehörigkeit zu einer der in § 5 genannten Branchen,
| Beginn und Ende des Bereithaltens von Rundfunkempfangsgeräten,
| Art, Zahl, Nutzungsart und Standort der Rundfunkempfangsgeräte,
| Rundfunkteilnehmernummer und
| Grund der Abmeldung (Haushaltsauflösung oder sonstige Ereignisse).
Falls die Firma keine Rundfunkgeräte bereit hält (auch keine Autoradios?
Und es setzen auch keine Mitarbeiter ihre Autos für dienstliche Zwecke
ein?), dann besteht auch keine Auskunftspflicht.
Dass hier einige GEZ-Gegner die GEZ schon wegen solcher wiederholter
Anfragen als "kriminelle Vereinigung" bezeichnen, sagt mehr über die
GEZ-Gegner aus als über die GEZ. Die GEZ darf gar keine Daten über
Nicht-Teilnehmer speichern, und deshalb kann sie beim nächsten
Datenabgleich mit Adresslisten auch nicht wissen, ob eine nicht-angemeldete
Person oder Firma schon mal angeschrieben worden ist. Dass Nicht-Teilnehmer
deshalb immer wieder angeschrieben werden, ist völlig normal und aufgrund
der Datenschutzbestimmungen unvermeidlich.
Tom Berger
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