Discussion:
Darf Minderjähriger an der Bar arbeiten
(zu alt für eine Antwort)
Martin Mayer
2006-05-15 16:52:52 UTC
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Hallo,

in einem Monat wird von unserer Feuerwehr ein größeres Fest veranstaltet.
Nun ist die Frage, ob auch Jugendliche über 16 an der Bar arbeiten dürfen,
wo unter anderem auch branntweinhaltige Getränke ausgeschenkt werden (dass
Sie keine trinken dürfen ist klar).

Die Meinungen gehen hier auseinander, einige meinen bis 24:00, andere gar
nicht.

Dürfen Jugendliche über 16 an der Pilsbar arbeiten, wo nur Bier und
nichtalkoholische Getränke ausgegeben werden?.

Danke und Grüße
Martin
Hans Beiger
2006-05-15 17:32:47 UTC
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Post by Martin Mayer
Hallo,
Dürfen Jugendliche über 16 an der Pilsbar arbeiten, wo nur Bier und
nichtalkoholische Getränke ausgegeben werden?.
Danke und Grüße
Martin
Hallo,

von mir aus gerne. Ich hatte mit 16 meinen Facharbeiterbrief.

Gruß Hans
Robert Pflüger
2006-05-16 10:32:29 UTC
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HAllo,
Post by Hans Beiger
...
von mir aus gerne. Ich hatte mit 16 meinen Facharbeiterbrief.
Kinderarbeit? :-)

mfg

Robert
Hans Beiger
2006-05-16 16:26:15 UTC
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Post by Robert Pflüger
HAllo,
Post by Hans Beiger
...
von mir aus gerne. Ich hatte mit 16 meinen Facharbeiterbrief.
Kinderarbeit? :-)
mfg
Robert
Hallo Robert,

ich kann Dir gerne eine Kopie schicken.

IHK-Rheinhessen. Facharbeiterbrief als Betriebsschlosser.

Damals (1962) hat halt nicht jeder Abitur gemacht und dann endlos
studiert.

Gruß Hans

Wolfram Heinrich
2006-05-15 18:15:32 UTC
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Post by Martin Mayer
Hallo,
in einem Monat wird von unserer Feuerwehr ein größeres Fest veranstaltet.
Nun ist die Frage, ob auch Jugendliche über 16 an der Bar arbeiten dürfen,
wo unter anderem auch branntweinhaltige Getränke ausgeschenkt werden (dass
Sie keine trinken dürfen ist klar).
Die Meinungen gehen hier auseinander, einige meinen bis 24:00, andere gar
nicht.
Dürfen Jugendliche über 16 an der Pilsbar arbeiten, wo nur Bier und
nichtalkoholische Getränke ausgegeben werden?.
Wenn der Revierleiter der örtlichen Polizei bei euch in der Feuerwehr ist
oder zum Feste (mit freier Bewirtung) eingeladen wird, sehe ich keinerlei
rechtliche Probleme.

Ciao
Wolfram
--
It's better to travel hopefully than to arrive.
ROBERT LOUIS STEVENSON
www.theodor-rieh.de
www.theodor-rieh.de/heinrich
www.madonnadellascala.it
Frank Hucklenbroich
2006-05-16 06:49:11 UTC
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Post by Martin Mayer
in einem Monat wird von unserer Feuerwehr ein größeres Fest veranstaltet.
Nun ist die Frage, ob auch Jugendliche über 16 an der Bar arbeiten dürfen,
wo unter anderem auch branntweinhaltige Getränke ausgeschenkt werden (dass
Sie keine trinken dürfen ist klar).
So lange sie selbst nichts trinken, sehe ich da eigentlich kein Problem.
Sonst dürfte ein 17jähriger ja z.B. auch nicht in einem Kiosk arbeiten, in
dem Spirituosen verkauft werden.
Post by Martin Mayer
Die Meinungen gehen hier auseinander, einige meinen bis 24:00, andere gar
nicht.
Die 24 Uhr sind eine Grenze die irgendwo im Jugendschutzgesetz steht, wobei
es IIRC aber auch Ausnahmen gibt, z.B. wenn volljährige Begeleitpersonen
(Erziehungsberechtigte?) dabei sind.
Post by Martin Mayer
Dürfen Jugendliche über 16 an der Pilsbar arbeiten, wo nur Bier und
nichtalkoholische Getränke ausgegeben werden?.
Das sollte nun völlig unproblematisch sein - wenn ein 16jähriger legal Bier
trinken darf, dann darf ers auch zapfen.

Rein praktisch gesehen denke ich nicht, daß bei so einem Anlaß
(Feuerwehrfest) irgendwer wegen Jugendschutz Probleme macht. Man muß halt
die minderjährigen Thekenkräfte anweisen, keine harten Getränke an andere
Minderjährige auszuschenken. Letzteres stelle ich mir in der Praxis etwas
problematisch vor (wenn da die Klassenkameraden an der Bar stehen und bei
ihrem Kumpel Getränke ordern wollen) - ich würde also in jedem Fall eine
volljährige "Aufsicht" mit an die Theke stellen, die den jüngeren Leuten
etwas auf die Finger schaut.

Grüße,

Frank
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