Post by Gerald GrunerPost by Alexander GoetzensteinHallo,
heute gab es eine Diskussion, ob das unangekündigte Mithörenlassen bei
Telefonaten zulässig sei oder nicht. Da gab es Meinungen von
Fernmeldegeheimnis, Verletzung der Vertraulichkeit und dass es dafür
keine Vorschrift gebe und es daher ohne weiteres zulässig sei, bspw.
ohne weitere Unterrichtung des Telefonpartners weitere Person(en) per
Lautsprecheinrichtung mithören zu lassen.
Was ist richtig, und warum/wo nachzulesen?
Das Fernmeldegeheimnis betrifft das Aufzeichnen. Andere heimlich mithören
zu lassen, ohne das anzukündigen, betrifft das Persönlichkeitsrecht und ist
wohl meist nicht strafbar, aber mindestens sehr unhöflich.
Rein praktisch gesehen dürfte das gar nicht so selten vorkommen - wenn man
Beifahrer in einem Auto ist, und der Fahrer wird angerufen, dann hört man
zwangsläufig über die Freisprecheinrichtung mit. Es wäre schon etwas
merkwürdig, wenn man sich in so einem Fall automatisch strafbar macht.
Manche Verkehrsteilnehmer haben ihre Freisprecheinrichtung auch so laut
gestellt, daß Passanten problemlos mithören können/müssen, was da gerade
beredet wird.
Höflich ist es in jedem Fall, den Gesprächspartner darauf hinzuweisen, daß
da noch jemand mithört, wenn z.B. ein Kollege mit im Auto sitzt. Dann kann
er selbst entscheiden, ob er ggfs. später nochmal anruft.
Grüße,
Frank