Heiko Blank
2003-07-22 20:14:07 UTC
Hallo zusammen,
das KonTraG verpflichtet ja Geschäftsführer von Aktiengesellschaften Risiken
für die Firma darzulegen und durch geeignete Maßnahmen abzuwenden. Bei nicht
beachten wird der Geschäftsführer mit seinem persönlichen Besitz zur Haftung
heran gezogen.
Gibt es da schon Urteile wonach Geschäftsführer nach dem KonTraG zu
Schadenersatz verurteilt worden sind? Beispiele?
Gilt das Gesetz auch für GmbHs und andere Firmenformen unter bestimmten
Voraussetzungen oder war sowas nur mal angedacht bzw. kann irgendwie "vom
Gesetzgeber gewollt" angewandt werden?
das KonTraG verpflichtet ja Geschäftsführer von Aktiengesellschaften Risiken
für die Firma darzulegen und durch geeignete Maßnahmen abzuwenden. Bei nicht
beachten wird der Geschäftsführer mit seinem persönlichen Besitz zur Haftung
heran gezogen.
Gibt es da schon Urteile wonach Geschäftsführer nach dem KonTraG zu
Schadenersatz verurteilt worden sind? Beispiele?
Gilt das Gesetz auch für GmbHs und andere Firmenformen unter bestimmten
Voraussetzungen oder war sowas nur mal angedacht bzw. kann irgendwie "vom
Gesetzgeber gewollt" angewandt werden?