Helmut Richter
2017-07-18 16:17:11 UTC
Gibt es eine Regel für folgenden Fall:
Ein Staatsangehöriger eines Landes, in dessen Herkunftsland nicht die
lateinische Schrift verwendet wird, lebt dauerhaft (d.h. solange ihn die
Ausländerbehörde lässt) in Deutschland, z.B. als Ehepartner eines
Deutschen. Im Reisepass steht sein Name maschinenschriftlich in der
Schrift seines Heimatlandes und in lateinischer Transkription, außerdem
ein Abbild seiner Unterschrift in nichtlateinischer Schrift. Er besitzt
kein Ausweisdokument, in dem seine Unterschrift in lateinischer Schrift
enthalten ist. Wie sieht nun in Deutschland eine gültige Unterschrift aus:
a) wie im Reisepass (also grafisch wiedererkennbar, aber für Deutsche
nicht entzifferbar)
b) in lateinischer Schrift, die Transkription im Reisepass wiedergebend
c) wahlweise eines von beiden
Falls (a) gilt, kann man sich dann als Ausländer eine lateinschriftliche
Unterschrift offiziell zulegen?
Ein Staatsangehöriger eines Landes, in dessen Herkunftsland nicht die
lateinische Schrift verwendet wird, lebt dauerhaft (d.h. solange ihn die
Ausländerbehörde lässt) in Deutschland, z.B. als Ehepartner eines
Deutschen. Im Reisepass steht sein Name maschinenschriftlich in der
Schrift seines Heimatlandes und in lateinischer Transkription, außerdem
ein Abbild seiner Unterschrift in nichtlateinischer Schrift. Er besitzt
kein Ausweisdokument, in dem seine Unterschrift in lateinischer Schrift
enthalten ist. Wie sieht nun in Deutschland eine gültige Unterschrift aus:
a) wie im Reisepass (also grafisch wiedererkennbar, aber für Deutsche
nicht entzifferbar)
b) in lateinischer Schrift, die Transkription im Reisepass wiedergebend
c) wahlweise eines von beiden
Falls (a) gilt, kann man sich dann als Ausländer eine lateinschriftliche
Unterschrift offiziell zulegen?
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Helmut Richter
Helmut Richter