Klaus Buehlmaier
2006-01-31 09:17:47 UTC
Hallo, mich hat's mal wieder erwischt.
Was mich am meisten ärgert: Wegen einer Software, die ich kostenlos bekommen
habe.
Kurze Zusammenfassung: Abgemahnt wird, daß in der Artikelbeschreibung nur
UVP steht, daraus wäre dem normalen Konsumenten nicht ersichtlich, daß es
sich nur um eine normale Preisempfehlung handelt.
Dies möchte ich mal dahingestellt lassen, vielleicht weiß jemand was
darüber.
Weiterhin:
- Der Abmahner verkauft selbst nicht an Privatkunden, sondern nur an
Gewerbetreibende (laut dessen Homepage)
- Auf der Homepage finden sich nur 2-3 Artikel
- Die Abmahnung erfolgt im Namen und auf Briefpapier der Firma
- Die Rechnung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Firma
- Weiterhin ist eine Mandaterteilung zur Abmahnung beigefügt, Termin sehr
kurz (2 Tage), gerichtet an eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem Antrag auf
einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht, diese ist als Kopie
beigefügt
- Die Unterlassungsverpflichtung wirkt "handgestrickt"
- Die Kosten betragen 298,76 ("Anteilige Rechtsberatungskosten" , "Anteilige
Fahrtkosten", "UPS-Entgelt" etc.
- bei allen Gesetzesauszügen steht "ohne Gewähr der Richtigkeit"
Weiß jemand, ob das so ok ist, bevor ich morgen zum Anwalt renn?
Im Voraus vielen Dank!
Klaus
P.S. Nochmal zur Klarstellung: Mir geht es darum: Die Rechnung ist vom
Mitbewerber, nicht von einem Anwalt!!!!
Was mich am meisten ärgert: Wegen einer Software, die ich kostenlos bekommen
habe.
Kurze Zusammenfassung: Abgemahnt wird, daß in der Artikelbeschreibung nur
UVP steht, daraus wäre dem normalen Konsumenten nicht ersichtlich, daß es
sich nur um eine normale Preisempfehlung handelt.
Dies möchte ich mal dahingestellt lassen, vielleicht weiß jemand was
darüber.
Weiterhin:
- Der Abmahner verkauft selbst nicht an Privatkunden, sondern nur an
Gewerbetreibende (laut dessen Homepage)
- Auf der Homepage finden sich nur 2-3 Artikel
- Die Abmahnung erfolgt im Namen und auf Briefpapier der Firma
- Die Rechnung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Firma
- Weiterhin ist eine Mandaterteilung zur Abmahnung beigefügt, Termin sehr
kurz (2 Tage), gerichtet an eine Rechtsanwaltskanzlei mit einem Antrag auf
einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht, diese ist als Kopie
beigefügt
- Die Unterlassungsverpflichtung wirkt "handgestrickt"
- Die Kosten betragen 298,76 ("Anteilige Rechtsberatungskosten" , "Anteilige
Fahrtkosten", "UPS-Entgelt" etc.
- bei allen Gesetzesauszügen steht "ohne Gewähr der Richtigkeit"
Weiß jemand, ob das so ok ist, bevor ich morgen zum Anwalt renn?
Im Voraus vielen Dank!
Klaus
P.S. Nochmal zur Klarstellung: Mir geht es darum: Die Rechnung ist vom
Mitbewerber, nicht von einem Anwalt!!!!
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