Discussion:
Mal wieder eBay ...
(zu alt für eine Antwort)
Susanne Karlshof
2006-03-10 18:16:07 UTC
Permalink
Hallo,

ich habe bei eBay einen USB WLAN Stick [1] von einem
Großhändler/Powerseller (der verkauft das Zeugs massenweise - fast 4000
Bewertungen) ersteigert.

Heute kam das Teil in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44 Euro.
Und das ganze ohne Verpackung, also völlig lose in Einzelteilen bei mir an.

Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".

1.) Bin ich bei einem Powerseller davon ausgegangen, dass die Ware neu
ist (stand & steht auch in dem Angebot) und demzufolge verpackt
daherkommt.
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
4.) Ist *nicht* erähnt, dass die Ware *lose und unverpackt* ausgeliefert
wird.

Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen. Schließlich macht
er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn. Da er die Ware
entgegen seinen Behauptungen unversichert versandt hat, wäre er ja im
Zugzwang.

Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?


MfG
Mark


[1]
http://cgi.ebay.de/AVM-FRITZ-WLAN-USB-Stick-Echte-125MBit-s-inkl-Versand_W0QQitemZ5878495826QQcategoryZ108239QQrdZ1QQcmdZViewItem
D. N.
2006-03-10 18:39:45 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
und
Post by Susanne Karlshof
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen.
widersprechen sich ein wenig findest Du nicht?
Da du dich bereits beschwert hast, dass die Ware defekt angekommen sei,
kannst du nicht auf einmal behaupten nichts bekommen zu haben, oder?

Gruß, Dennis
Susanne Karlshof
2006-03-10 19:33:32 UTC
Permalink
Post by D. N.
widersprechen sich ein wenig findest Du nicht?
Da du dich bereits beschwert hast, dass die Ware defekt angekommen sei,
kannst du nicht auf einmal behaupten nichts bekommen zu haben, oder?
Nöö, da war /irgendeiner/ dran. Der hat sich
a) bestimmt nicht gleich den Namen gemerkt &
b) bin ich nur eine von Hunderten, die der beliefert
c) war das, wie gesagt, nicht der Macher (also der PS)

Ich habe/hätte in dem Fall eigentlich vielmehr Gewissensbisse, weil ich
so etwas eigntlich nicht mache. Aber ich erlebe das auch nicht zum
ersten Mal. Und ich finde das eine *RIESENSCHWEINEREI* , aber eBay
brauchst Du das auch nicht melden, da kommt nie was zurück diesbzgl.

Obwohl das AFAIK laut den AGBs verboten ist. Money, money, money ...


MfG
Suse
Alexander Skwar
2006-03-10 21:16:31 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Post by D. N.
widersprechen sich ein wenig findest Du nicht?
Da du dich bereits beschwert hast, dass die Ware defekt angekommen sei,
kannst du nicht auf einmal behaupten nichts bekommen zu haben, oder?
Nöö, da war /irgendeiner/ dran. Der hat sich
a) bestimmt nicht gleich den Namen gemerkt &
b) bin ich nur eine von Hunderten, die der beliefert
c) war das, wie gesagt, nicht der Macher (also der PS)
Du möchtest darauf wetten?

Mutig...
Post by Susanne Karlshof
Ich habe/hätte in dem Fall eigentlich vielmehr Gewissensbisse, weil ich
so etwas eigntlich nicht mache. Aber ich erlebe das auch nicht zum
ersten Mal. Und ich finde das eine *RIESENSCHWEINEREI* , aber eBay
brauchst Du das auch nicht melden, da kommt nie was zurück diesbzgl.
Nuja, *WAS* willst Du denn melden? Du hast exakt das erhalten,
was angeboten wurde. Dein Problem ist, das Du was anderes
erwartet hast.
Post by Susanne Karlshof
Obwohl das AFAIK laut den AGBs verboten ist.
Was ist Deiner Meinung nach verboten?
Post by Susanne Karlshof
Money, money, money ...
Ja, darum geht's bei eBay :)

Alexander Skwar
--
Anything is possible on paper.
-- Ron McAfee
Susanne Karlshof
2006-03-11 22:55:06 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Was ist Deiner Meinung nach verboten?
Ich weiß es nicht genau, aber ich kann mir beim besten Willen *nicht*
vorstellen, dass es im Interesse von eBay ist, wenn dieses Vorgehen
Schule macht. Denn was wäre das Fazit, wenn man es mal übertreibt:
Ein Powerseller setzt bsp. ein Angebot im aktuellen Warenwert von sagen
wir mal 100 Euro für /nur/ 1 Euro rein und schreibt in seine Angebote
hinein, dass er 99 Euro Versandgebühren haben möchte. Über kurz oder
lang verdient eBay bei weitem nicht mehr das, was sie sich mit dem
aktuellen Preismodell vorgestellt haben, denn eBay verdient nur einen
relativen geringen Teil an den Einstellgebühren. Vielmehr Gewinn fällt
bei den Verkaufsgebühren für eBay an. In diesem Fall partizipiert eBay
jedoch nicht mehr an dem Gewinn des Händlers. Insofern könnte ich mir
vorstellen, dass diese Vorgehensweise gegen die AGB eBays verstößt.


MfG
Suse
Alexander Skwar
2006-03-12 06:39:35 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Post by Alexander Skwar
Was ist Deiner Meinung nach verboten?
Ich weiß es nicht genau, aber ich kann mir beim besten Willen *nicht*
vorstellen, dass es im Interesse von eBay ist, wenn dieses Vorgehen
Schule macht.
Welches Vorgehen? Das zu versenden, was angeboten wird?
Post by Susanne Karlshof
Insofern könnte ich mir
vorstellen, dass diese Vorgehensweise gegen die AGB eBays verstößt.
Welche Vorgehensweise? An den Versandkosten zu verdienen?
Das ist doch schon lange Gang und Gebe - sicherlich
(noch?) nicht so krass wie bei Deinem 1 € + 99 € Bsp..

Alexander Skwar
--
Courage is fear that has said its prayers.
Susanne Karlshof
2006-03-12 10:42:21 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Welches Vorgehen? Das zu versenden, was angeboten wird?
Nein, in den Versandkosten nicht nur Kosten für den Versand
einzuschließen, sondern den Gewinn (siehe mein u.g. Bsp.).
Post by Alexander Skwar
Welche Vorgehensweise? An den Versandkosten zu verdienen? Das ist
doch schon lange Gang und Gebe - sicherlich (noch?) nicht so krass
wie bei Deinem 1 € + 99 € Bsp..
Tja, wo ist der Unterschied? Doch nur in der Gewinnhöhe.


Suse
Wolfgang Ottenweller
2006-03-12 07:49:11 UTC
Permalink
Susanne Karlshof schrieb:

Hallo,
Post by Susanne Karlshof
Ich weiß es nicht genau, aber ich kann mir beim besten Willen *nicht*
vorstellen, dass es im Interesse von eBay ist, wenn dieses Vorgehen
Schule macht.
jein ;-)
Post by Susanne Karlshof
Ein Powerseller setzt bsp. ein Angebot im aktuellen Warenwert von sagen
wir mal 100 Euro für /nur/ 1 Euro rein und schreibt in seine Angebote
hinein, dass er 99 Euro Versandgebühren haben möchte.
Das probiert immer wieder mal einer, die Auktionen werden von Ebay
gelöscht (wenn sie gefunden oder gemeldet werden).
Post by Susanne Karlshof
Insofern könnte ich mir vorstellen, dass diese Vorgehensweise gegen die AGB eBays verstößt.
Tut sie (Gebührenumgehung).

Die optisch niedrigen Preise (die dann über die sog. Versandkosten
"korrigiert") werden locken neue Kunden zu Ebay. Die vielen Angebote ab
1 Euro oder gar zum Festpreis von 1 Euro nutzt Ebay massiv für die
eigene Werbung, ohne Versandkosten"abzocke" gäbe es diese Angebote nicht.

Ebay wird durch die Duldung für die Powerseller interessanter weil diese
(vor allem bei billigen Artikeln) praktisch keine Rücksendungen bekommen
und wenn doch, dann auch noch an diesen verdienen, weil ein Teil des
Artikelpreises in den sog. Versandkosten steckt, die i.d.R. nicht
erstattet werden.

Es wird nicht nur Ebay um einen Teil der Gebühren beschummelt, sondern
auch der Käufer der einen Artikel zurückgibt um sein Recht auf
Erstattung des vollen Artikelpreises.

Rechtlich ist das ganz einfach: wo kein Kläger da kein Richter, und wer
klagt schon wegen der (meistens) 5-10 Euro um die es dabei geht.

Meine persönliche Lösung (funktioniert ganz ohne §§ ;-) Ich kaufe
Neuware nur dann bei Ebay wenn sie anderweitig nicht zu bekommen ist
oder der Gesamtpreis bei Ebay mindestens 30% billiger - 15%
Beschißumlage und 15% Ersparnis.

Gruß, Wolfgang
Alexander Skwar
2006-03-10 18:44:53 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
Nuja, Unrecht hat er damit nicht, oder?
Post by Susanne Karlshof
1.) Bin ich bei einem Powerseller davon ausgegangen, dass die Ware neu
ist (stand & steht auch in dem Angebot) und demzufolge verpackt
daherkommt.
Nur weil etwas neu ist, muss es noch lange nicht OVP sein.
Post by Susanne Karlshof
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
Nö.
Post by Susanne Karlshof
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
4.) Ist *nicht* erähnt, dass die Ware *lose und unverpackt* ausgeliefert
wird.
Nunja, es wird aber auch nicht erwähnt, das die Ware OVP sei.
Post by Susanne Karlshof
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen. Schließlich macht
er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn. Da er die Ware
entgegen seinen Behauptungen unversichert versandt hat, wäre er ja im
Zugzwang.
Dies ist er so oder so, denn er trägt das Versandrisiko.
Aber wenn Du keine Geschäfte mit ihm machen möchtest,
kannst Du das Gerät doch einfach innerhalb der 14 Tage
zurück schicken und somit von Deinem Rückgaberecht
gebrauch machen.
Post by Susanne Karlshof
Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?
Ich würde mich gar nicht aufregen... Was willst Du denn
überhaupt mit der Verpackung? Hauptsache ist doch, dass
das Gerät original ist und funktioniert.

Im übrigen war der Preis nicht gerade günstig... Außerhalb
von eBay bekommt man das Gerät schon für 30,- € + 8,- € Porto...

Alexander Skwar
--
Why would people waste their time developing viruses for Microsoft
products when Microsoft does such a good job itself of adding in bugs
which crash your system?
-- From a Slashdot.org post
Susanne Karlshof
2006-03-10 20:06:22 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Nur weil etwas neu ist, muss es noch lange nicht OVP sein.
Na ich weiß ja nicht ... Wenn Du in einen Laden gehst und so etwas als
neu kaufst und Handbuch, CD & Stick einzeln in die Hand gedrückt
bekommen würdest, würde zumindest ich sehr komisch schauen.
Post by Alexander Skwar
Nunja, es wird aber auch nicht erwähnt, das die Ware OVP sei.
Nunja, aber die Verpackung ist mit abgebildet. Und es wird nirgends
darauf hingewiesen, dass man alles einzeln bekommt *ohne* Verpackung.
Post by Alexander Skwar
Dies ist er so oder so, denn er trägt das Versandrisiko.
Aber wenn Du keine Geschäfte mit ihm machen möchtest,
kannst Du das Gerät doch einfach innerhalb der 14 Tage
zurück schicken und somit von Deinem Rückgaberecht
gebrauch machen.
Ja das werde ich wahrscheinlich auch machen.
Post by Alexander Skwar
Ich würde mich gar nicht aufregen... Was willst Du denn
überhaupt mit der Verpackung? Hauptsache ist doch, dass
das Gerät original ist und funktioniert.
Und woher soll genau das ich denn wissen, wenn da nirgends eine
verschweißte Verpackung ist? Wenn ich das Teil in Betrieb nehme, kann
das Ding vielleicht schon als GEBRAUCHT gelten. Mit allen Konsequenzen.
Post by Alexander Skwar
Im übrigen war der Preis nicht gerade günstig... Außerhalb
von eBay bekommt man das Gerät schon für 30,- € + 8,- € Porto...
Ja ich weiß auch nicht, warum die Dinger in dieser Auktion jetzt so
teuer sind. Ich habe den Stick bei einer anderen Auktion von diesem
Seller gekauft für ... moment

27,39 Euro + 8,59 Euro Versand


MfG
Suse
Alexander Skwar
2006-03-10 21:14:21 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Post by Alexander Skwar
Nur weil etwas neu ist, muss es noch lange nicht OVP sein.
Na ich weiß ja nicht ... Wenn Du in einen Laden gehst und so etwas als
neu kaufst und Handbuch, CD & Stick einzeln in die Hand gedrückt
bekommen würdest, würde zumindest ich sehr komisch schauen.
Nein, würde ich nicht. Wie ich "weiter unten" im
Thread schon schrieb - es gibt auch in normalen
Läden sog. "OEM" Ware, die ohne Karton verkauft wird.
Gang und gebe ist das z.B. bei Festplatten, Einbaukarten
oder Speicher - um nur mal ein paar Beispiele zu
nennen.

Und wenn ich doch komisch gucken würde, dann würde ich so
komisch gucken, das ich die Ware nicht annehmen würde.
Post by Susanne Karlshof
Post by Alexander Skwar
Nunja, es wird aber auch nicht erwähnt, das die Ware OVP sei.
Nunja, aber die Verpackung ist mit abgebildet.
Ja. Allerdings nicht da, wo es drauf ankommt. Ich bin ja
voll und ganz bei Dir, das die ganze Beschreibung nicht so
klar ist, wie es möglich wäre.
Post by Susanne Karlshof
Und es wird nirgends
darauf hingewiesen, dass man alles einzeln bekommt *ohne* Verpackung.
Doch, wenn man *GENAU* liest - beim Abschnitt
"FRITZ!WLAN USB Stick Lieferumfang(WIE AUF DEM BILD ZU SEHEN):"
ist *KEINE* Verpackung abgebildet. Nur Stick, CD, Handbuch.
Ebenso ist in dem Text dieses Abschnittes keine Rede von
Verpackung - wieder nur von Stick, Treiber CD, Kurzanleitung
und Handbuch.
Post by Susanne Karlshof
Post by Alexander Skwar
Ich würde mich gar nicht aufregen... Was willst Du denn
überhaupt mit der Verpackung? Hauptsache ist doch, dass
das Gerät original ist und funktioniert.
Und woher soll genau das ich denn wissen, wenn da nirgends eine
verschweißte Verpackung ist?
Das ist blauäugig - auch MIT verschweißter Verpackung hast Du,
im Grunde, keine Sicherheit.

Wer es fertig bringt einen solchen Stick zu fälschen - was
ja auch beinhaltet, das sich der Stick im eingesteckten
Zustand als Fritz!WLAN ausgibt - der bekommt es auch problemlos
hin einen Karton zu fälschen.
Post by Susanne Karlshof
Wenn ich das Teil in Betrieb nehme, kann
das Ding vielleicht schon als GEBRAUCHT gelten. Mit allen Konsequenzen.
Ähm - dann nimm es nicht in Betrieb? Wo ist das Problem?

Zumal - ist es wirklich verboten, NICHT verschweißte
Ware zu testen?
Post by Susanne Karlshof
Post by Alexander Skwar
Im übrigen war der Preis nicht gerade günstig... Außerhalb
von eBay bekommt man das Gerät schon für 30,- € + 8,- € Porto...
Ja ich weiß auch nicht, warum die Dinger in dieser Auktion jetzt so
teuer sind. Ich habe den Stick bei einer anderen Auktion von diesem
Seller gekauft für ... moment
27,39 Euro + 8,59 Euro Versand
Das ist günstig und entspricht dem günstigsten Preis,
den ich vorhin bei http://guenstiger.de/ gefunden habe.

Alexander Skwar
--
Many a family tree needs trimming.
Susanne Karlshof
2006-03-11 23:08:11 UTC
Permalink
Nein, würde ich nicht. Wie ich "weiter unten" im ...
Okok. Sagen wir es mal anders. Bisher habe ich bei allen Auktionen immer
eine Ware bekommen, die O.K. war und das eben *mit* Verpackung (wenn die
Ware als *NEU* deklariert war), obwohl dies in den Angeboten nicht
eineindeutig hervorgehoben war. Kein (ich habe es zumindest noch nicht
gesehen) Mensch schreibt hinein:

Lieferumfang:
- CD
- Handbuch
- Ware XYZ
- Verpackung

Da steht immer nur:
- CD
- Handbuch
- Ware XYZ

Und trotzdem wird eine Ware geliefert, welche von den Kunden auch
äußerlich als neu angesehen werden konnte.

In den meisten Auktionen, in denen ich bisher geboten habe, war dies
expliziet ausgeschlossen, wenn dies *nicht* der Fall war. Da stand dann
bspw.:

Lieferumfang
- CD
- Handbuch
- Ware XYZ
- leider habe ich die Rechnung nicht mehr und auch keine Verpackung,
deswegen verkaufe ich die Ware explizit aus "gebraucht".

So ungefähr jedenfalls.


Liebe Grüße
Suse
Alexander Skwar
2006-03-12 06:43:48 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Nein, würde ich nicht. Wie ich "weiter unten" im ...
Okok. Sagen wir es mal anders. Bisher habe ich bei allen Auktionen immer
eine Ware bekommen, die O.K. war und das eben *mit* Verpackung
Ich auch - sofern dies so in der Angebotsbeschreibung
stand.
Post by Susanne Karlshof
(wenn die
Ware als *NEU* deklariert war),
Ich habe auch schon gebrauchte Ware mit Karton erhalten.
Post by Susanne Karlshof
Und trotzdem wird eine Ware geliefert, welche von den Kunden auch
äußerlich als neu angesehen werden konnte.
Dafür braucht's keinen Karton.
Post by Susanne Karlshof
Lieferumfang
- CD
- Handbuch
- Ware XYZ
- leider habe ich die Rechnung nicht mehr und auch keine Verpackung,
deswegen verkaufe ich die Ware explizit aus "gebraucht".
Wieso "deswegen"? Nochmal: Neue Ware bedingt keinesfalls,
das ein Karton mitgeliefert wird. Sehr häufig gibt's
Neuware, die ohne Karton daherkommt - gerade bei dem
ganzen "Computerzeugs".

Davon abgesehen, fände ich's auch ordentlicher wenn der
Verkäufer ausdrücklich darauf hinweist, das es keinen
Karton gibt.

Und ich verstehe immer noch nicht, was man überhaupt
mit dem Karton will...

Alexander Skwar
--
The meek shall inherit the earth; the rest of us will go to the stars.
Wolfgang Ottenweller
2006-03-12 08:11:23 UTC
Permalink
Alexander Skwar schrieb:

Hallo,
Sehr häufig gibt's Neuware, die ohne Karton daherkommt - gerade bei dem
ganzen "Computerzeugs".
klar, wird häufig als Bulk oder OEM bezeichnet. In den Angeboten des
etablierten Versandhandels und der Werbung der Ladengeschäfte steht es
dabei.
Und ich verstehe immer noch nicht, was man überhaupt
mit dem Karton will...
Da fällt mir aber ganz viel ein. ;-)

OEM/Bulk unterscheidet sich von Retail häufig nicht nur in der
Verpackung sondern auch in Produkteigenschaften oder Garantiezusage. Bei
retailverpackter Ware kann man davon ausgehen, daß man nicht die ev.
verkürzte OEM-Garantie und nicht die ev. kastrierte OEM-Software hat und
nicht die möglicherweise reduzierte Leistung (bekanntes Beispiel: manche
Grafikkarten).

Ein Geschenk ohne Originalverpackung macht einen schlechten Eindruck,
die Originalverpackung erleichtert den Versand (z.B. im
Gewährleistungsfall) und erhöht auch bei Gebrauchtartikeln den
Wiederverkaufswert.

Der Verkäufer hält die fehlende Originalverpackung offensichtlich auch
für einen Nachteil, sonst würde er nicht oben eine abbilden und unten
verschweigen daß keine dabei ist.

Gruß, Wolfgang
Alexander Skwar
2006-03-12 09:11:46 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Hallo,
Sehr häufig gibt's Neuware, die ohne Karton daherkommt - gerade bei dem
ganzen "Computerzeugs".
klar, wird häufig als Bulk oder OEM bezeichnet. In den Angeboten des
etablierten Versandhandels und der Werbung der Ladengeschäfte steht es
dabei.
Richtig. Und nochmal: Ich fände es auch besser, wenn das bei
dem Angebot der OP auch dabei gestanden hätte. Das wäre einfach
fairer gewesen.
Post by Susanne Karlshof
Und ich verstehe immer noch nicht, was man überhaupt
mit dem Karton will...
Da fällt mir aber ganz viel ein. ;-)
Hm, okay. War mehr oder weniger überzeugend, ja. Sehe ich
zwar alles nicht *ganz* so, aber auf Grund Deiner Bsp. kann
ich doch verstehen, warum mancher vlt. 'ne Verpackung haben
möchte - mir wäre auch weiterhin eine Verpackung egal.
Post by Susanne Karlshof
OEM/Bulk unterscheidet sich von Retail häufig nicht nur in der
Verpackung sondern auch in Produkteigenschaften oder Garantiezusage.
Okay. Wobei es auch normale Retailware geben KÖNNTE, die
ohne Karton verkauft wird.
Post by Susanne Karlshof
Der Verkäufer hält die fehlende Originalverpackung offensichtlich auch
für einen Nachteil, sonst würde er nicht oben eine abbilden und unten
verschweigen daß keine dabei ist.
Oder aber, er misst der Verpackung keine Bedeutung bei.

Alexander Skwar
--
There are more things in heaven and earth than any place else.
Wolfgang Ottenweller
2006-03-11 09:57:20 UTC
Permalink
Susanne Karlshof schrieb:

Hallo,
Post by Susanne Karlshof
Post by Alexander Skwar
Aber wenn Du keine Geschäfte mit ihm machen möchtest,
kannst Du das Gerät doch einfach innerhalb der 14 Tage
zurück schicken und somit von Deinem Rückgaberecht
gebrauch machen.
Ja das werde ich wahrscheinlich auch machen.
dann solltest _Du_ aber mit Zustellungsnachweis versenden und sorgfältig
verpacken, nicht daß der wertvolle Stick zufällig nicht ankommt oder
leicht beschädigt.

Und Du solltest Dich darauf einstellen, nur den Artikelpreis ersetzt zu
bekommen aber weder die an den Verkäufer gezahlten Versandkosten noch
Deine Rückversandkosten.

Die Rückgabe wird für Dich also mit einem Gesamtverlust von ca. 13 Euro
verbunden sein, das ist ca. ein Drittel des Gesamtpreises für den Stick
wenn Du ihn behälst.

Sobald eine Rückgabe ansteht sieht man deutlich, daß es nicht egal ist
wie sich der Gesamtpreis aus Artikelpreis und "Versand" zusammensetzt.

Gruß, Wolfgang
Susanne Karlshof
2006-03-11 23:20:01 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Ottenweller
Die Rückgabe wird für Dich also mit einem Gesamtverlust von ca. 13 Euro
verbunden sein, das ist ca. ein Drittel des Gesamtpreises für den Stick
wenn Du ihn behälst.
Ups, soweit habe ich im Moment gar nicht gedacht. Hmm, ... Danke für den
Hinweis.

Aber apropos: Im Kleingedruckte auf der Rechnung steht folgender Hinweis ...

Im Falle eines Defektes gilt: Unberechtigt erfolgte Reklamationen kosten
Zeit und Aufwand. Daher berechnen wir in einem solchen Fall 35Eur
pauschale Gebühren inkl. Versand und NN-Gebühr. Prüfen Sie Ihre Ware bei
Verdacht auf Defekt genau! Um sicherzugehen auch in Anderen PC-Systemen.
Versuchen Sie den Garantiefall möglichst über den Hersteller
abzuwickeln. Unfrei versendete Sendungen werden nicht angenommen.
Versandkosten sind beim Rückgaberecht von der Rückerstattung
ausgeschlossen. Für schlecht verpackte Ware bei Rücksendungen kann keine
Garantie übernommen werden. Wir bieten ein 14 tägiges Rückgaberecht nach
dem Fernhandelsgesetz und unseren AGB. Bei genutzter Ware behalten wir
uns vor einen angemessenen Betrag für die Wertminderung zu fordern und
diese bei der Erstattung des Kaufpreises zu verrechnen!! Treten Sie vom
Kauf zurück, so sind wir berechtigt etwaige Ebaygebühren von Ihnen zu
verlangen. Kein Rückgaberecht bei Software/digitalen Medien und
Anfertigungen nach Kundenwusch und Halbleitern wie Speicher und
Prozessoren, sowie Komplettsystemen etc.

Der pauschale Ausschluss der Versandkosten von den Rückerstattungen ist
doch nicht richtig, oder? Und auch die Passage am Anfang mit den 35
Euros sieht mir ehrlich gesagt nicht ganz sauber aus.


Vielen Dank
Suse
Uwe Buschhorn
2006-03-12 00:36:55 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Verdacht auf Defekt genau! Um sicherzugehen auch in Anderen PC-Systemen.
Frechheit. Es reicht, daß es bei Dir nicht funktioniert und Deine
Systemvoraussetzungen erfüllt sind.
Übrigens: Du kannst dem VK im Falle eines Mangels auch vorschlagen, die
Ware auf seine Kosten bei Dir abzuholen. Nur für den Fall, daß er Ärger
mit den Versandkosten macht, die natürlich er zahlen muß. Er muß sich
dann für eine Variante entscheiden :-)
Post by Susanne Karlshof
Versuchen Sie den Garantiefall möglichst über den Hersteller
Klar. Geld kassieren und nach mir die Sintflut. Auf Garantie mußt Du
Dich sowiso nicht einlassen, sofern es die überhaupt gibt.
Es geht nur um Gewährleistung - und für die ist der Händler zuständig.
Post by Susanne Karlshof
Versandkosten sind beim Rückgaberecht von der Rückerstattung
ausgeschlossen.
Beim Rückgaberecht sind *immer* die VS-Kosten zu erstatten.
Einschränkungen gibt es nur beim Widerrufsrecht. Und auch nur bis 40
Euro. Und auch nur, wenn tatsächlich eingeschränkt wurde.
Post by Susanne Karlshof
dem Fernhandelsgesetz und unseren AGB. Bei genutzter Ware behalten wir
uns vor einen angemessenen Betrag für die Wertminderung zu fordern und
Die Benutzung ist im Rahmen einer Funktionsprüfung erlaubt.
Also auspacken, einschalten, testen. Alles erlaubt und kein Grund für
Wertersatz.
Post by Susanne Karlshof
diese bei der Erstattung des Kaufpreises zu verrechnen!! Treten Sie vom
Kauf zurück, so sind wir berechtigt etwaige Ebaygebühren von Ihnen zu
verlangen.
diese Kosten sind nunmal das Risiko im Fernabsatzgeschäft. Wenn der VK
das nicht will, soll er auf dem Hauptmarkt Eier verkaufen.
Post by Susanne Karlshof
doch nicht richtig, oder? Und auch die Passage am Anfang mit den 35
Euros sieht mir ehrlich gesagt nicht ganz sauber aus.
Schade, daß ich da nicht gekauft habe.
Der würde mir richtig Spaß machen :-)

Seine AGB ist abmahnfähig. Das würde ich spaßeshalber mal anleiern.
Als Privatfrau kannst Du Dich an den Verbraucherschutz wenden.
Besser ist aber als Gewerblicher bei www.wettbewerbszentrale.de/de/ die
AGB kostenpflichtig gerade biegen zu lassen :-)

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Michael Block
2006-03-12 00:46:41 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Post by Susanne Karlshof
Versandkosten sind beim Rückgaberecht von der Rückerstattung
ausgeschlossen.
Beim Rückgaberecht sind *immer* die VS-Kosten zu erstatten.
Die Hinsendekosten, also VK->K?

Gruß
Michael
Uwe Buschhorn
2006-03-12 00:54:51 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Die Hinsendekosten, also VK->K?
Nope - die Hinsendekosten bei Widerruf sind überhaupt nirgends eindeutig
gesetzlich geregelt. Man glaubt es kaum...
Das kann man eigentlich nur im Vorfeld mit dem Händler klären.
Oder der Händler kann es in der AGB klarstellen. Ansonsten muß Du davon
ausgehen, daß Du immer Hinsendekosten zahlen mußt.

Ausnahme: Es wurde eine falsche (nicht bestellte) Ware geliefert.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Michael Block
2006-03-12 01:08:03 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Post by Michael Block
Die Hinsendekosten, also VK->K?
[...]
Post by Uwe Buschhorn
Das kann man eigentlich nur im Vorfeld mit dem Händler klären.
Oder der Händler kann es in der AGB klarstellen. Ansonsten muß Du davon
ausgehen, daß Du immer Hinsendekosten zahlen mußt.
Das meinte ich.

Gruß
Michael
Michael Block
2006-03-12 00:43:26 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Aber apropos: Im Kleingedruckte auf der Rechnung steht folgender Hinweis ...
Im Falle eines Defektes gilt: Unberechtigt erfolgte Reklamationen kosten
Zeit und Aufwand. Daher berechnen wir in einem solchen Fall 35Eur
pauschale Gebühren inkl. Versand und NN-Gebühr.
Das ist so schon mal gar nicht zulässig, denn die Prüfung, ob ein Fehler
vorliegt oder nicht macht der Händler ja schließlich aus reinem
Eigeninteresse. Bei nicht vorhandenem Fehler erspart er sich schließlich
selber den Aufwand einer Nachbesserung.

[...]
Post by Susanne Karlshof
Versandkosten sind beim Rückgaberecht von der Rückerstattung
ausgeschlossen. [...]
Der pauschale Ausschluss der Versandkosten von den Rückerstattungen ist
doch nicht richtig, oder?
Ich vermute mal, er meinte damit eher die für den Versand zu Dir
berechneten Kosten. Diese will er dann nicht erstatten, was AFAIK noch
umstritten ist.
Post by Susanne Karlshof
Und auch die Passage am Anfang mit den 35
Euros sieht mir ehrlich gesagt nicht ganz sauber aus.
Damit wird er auch nicht durchkommen, aber wenn er so wenigstens ein
paar Leute von Reklamationen abhält, dann hat er sein Ziel erreicht.

Gruß
Michael
Kurt Guenter
2006-03-13 20:04:13 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Nur weil etwas neu ist, muss es noch lange nicht OVP sein.
NEU vom Händler muss so sein, wie es der Hersteller liefert!
Post by Alexander Skwar
Nunja, es wird aber auch nicht erwähnt, das die Ware OVP sei.
aber mindestens wie auf Foto zu erkennen und so, wie vom Hersteller
geliefert.
Alexander Skwar
2006-03-13 20:28:51 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Alexander Skwar
Nur weil etwas neu ist, muss es noch lange nicht OVP sein.
NEU vom Händler muss so sein, wie es der Hersteller liefert!
Schön. Soll das jetzt ein Widerspruch sein, zu dem, was
ich geschrieben habe?

Wenn ja - wieso?
Post by Kurt Guenter
Post by Alexander Skwar
Nunja, es wird aber auch nicht erwähnt, das die Ware OVP sei.
aber mindestens wie auf Foto zu erkennen
Dies ist auch geschehen.
Post by Kurt Guenter
und so, wie vom Hersteller
geliefert.
Ja. Woher weisst Du, wie der Hersteller liefert?

Alexander Skwar
--
The bugs you have to avoid are the ones that give the user not only
the inclination to get on a plane, but also the time.
-- Kay Bostic
Rupert Haselbeck
2006-03-13 22:10:22 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Alexander Skwar
Nur weil etwas neu ist, muss es noch lange nicht OVP sein.
NEU vom Händler muss so sein, wie es der Hersteller liefert!
Wie kommst du denn auf diese (völlig falsche) Idee?

Nur so ganz nebenbei: Wir sind hier in einer juristischen Gruppe. Da ist
es oftmals recht hilfreich, wenn man die Gesetzesstellen nennt, die die
zum Besten gegebene Ansicht stützen sollen - insbesondere wäre das dann
hilfreich, wenn man ganz besonders abwegige Anschauungen vertritt.

MfG
Rupert
Holger Korn
2006-03-10 18:52:23 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
[.....]
Post by Susanne Karlshof
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen. Schließlich macht
du hast ja bereits erwähnt alles erhalten zu haben.
--
cu |_|
|olger
Rupert Haselbeck
2006-03-10 18:59:10 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Heute kam das Teil in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44 Euro.
Und das ganze ohne Verpackung, also völlig lose in Einzelteilen bei mir an.
Ja, wie denn nun? War das Ding im gepolsterten Umschlag, wie du eben
schriebst oder wars tatsächlich ohne Verpackung, hat der Briefträger
die Teile also einzeln in den Briefkasten gesteckt? (Ja, ich weiss, was
du meinst :-))
Post by Susanne Karlshof
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
1.) Bin ich bei einem Powerseller davon ausgegangen, dass die Ware neu
ist (stand & steht auch in dem Angebot) und demzufolge verpackt
daherkommt.
Du solltest nur davon ausgehen, was du mit dem Verkäufer vereinbart
hast.
Post by Susanne Karlshof
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Wenn es sich um das Angebot handelt, auf welches dein Link zeigt, dann
hast du doch überhaupt keine gesonderten Versandkosten zu zahlen
gehabt?!
Post by Susanne Karlshof
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
Bei eBay? Jeder? Nicht wirklich.
Was versprichst du dir eigentlich davon, neben dem Gerät das 10fache des
Gerätegewichtes an Verpackungsmaterial zu erhalten?
Post by Susanne Karlshof
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen.
Dann würdest du dich des (versuchten) Betruges strafbar machen :-(
Post by Susanne Karlshof
Schließlich
macht er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn. Da er die
Ware entgegen seinen Behauptungen unversichert versandt hat, wäre er
ja im Zugzwang.
Wie kommst du darauf? Es ist völlig egal, ob er die Versicherung selbst
übernimmt oder ob er einen Dritten, eine "Versicherung", dafür bezahlt,
das Versandrisiko zu tragen.
Abgesehen davon ist es in vielen Fällen völlig egal, ob der Versand
"versichert" oder "unversichsert" erfolgt, weil der Verkäufer das
Versandrisiko ohnehin trägt, falls es sich bei dem Kauf um ein
Verbrauchergeschäft handelt. Es freut den Verkäufer dann halt, daß der
Kunde so nett ist, ihm das Risiko abzunehmen :->
Post by Susanne Karlshof
Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?
Ist das Gerät selbst denn fehlerhaft? Entspricht es hinsichtlich seiner
Eigenschaften denn nicht der Beschreibung?
Wenn das nicht der Fall ist, dann würde ich mich freuen, ein Schnäppchen
gemacht zu haben und die Verpackung nicht entsorgen zu müssen

MfG
Rupert
Andreas H. Zappel
2006-03-11 06:29:50 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Susanne Karlshof
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Wenn es sich um das Angebot handelt, auf welches dein Link zeigt, dann
hast du doch überhaupt keine gesonderten Versandkosten zu zahlen
gehabt?!
Ganz unten stehen aber Versandkosten.
Der Haendler widerspricht sich selber.

Atschuess

Andreas
Guenter Schink
2006-03-11 15:44:34 UTC
Permalink
Andreas H. Zappel meinte
Post by Andreas H. Zappel
Post by Rupert Haselbeck
Post by Susanne Karlshof
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Wenn es sich um das Angebot handelt, auf welches dein Link zeigt, dann
hast du doch überhaupt keine gesonderten Versandkosten zu zahlen
gehabt?!
Ganz unten stehen aber Versandkosten.
Der Haendler widerspricht sich selber.
Das wäre ja doch mal interessant, bei Ausübung des Widerrufs :-). Da
Versandkosten GROSS UND DEUTLICH inklusive sind, wäre doch beim
Widerruf der vollständige Preis von EUR 35,99 zu erstatten. Ich denke,
dass das Angebot mindestens in den Teilen, welche sich mit
Versandkosten beschäftigen, als AGB zu betrachten sind. Widersprüche
in AGB gehen zu Lasten des Verwenders. Daher ist die auch noch
vorhandene Listung von Versandkosten unbeachtlich, oder?

Gruß Günter, mit laienhafter Meinung...
Hugo B.
2006-03-10 19:11:53 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Hallo,
ich habe bei eBay einen USB WLAN Stick [1] von einem
Großhändler/Powerseller (der verkauft das Zeugs massenweise - fast 4000
Bewertungen) ersteigert.
In der Artikelbeschreibung ist klar der Lieferumfang zu erkennen

Zitat:

|FRITZ!WLAN USB Stick Lieferumfang(WIE AUF DEM BILD ZU SEHEN):
|
|* FRITZ!WLAN USB Stick zur Verbindung mit dem USB-Anschluss
|* CD-Rom mit Treibersoftware und WLAN-Steuerungsprogramm
|* Gedruckte, deutschsprachige Kurzanleitung
|* Deutschsprachiges Handbuch im

Auf dem dazugehörigen Bild ist ein "nackter" Stick, ein Handbuch und
eine CD-ROM zu erkennen. von einer weiteren Verpackung steht dort
nichts. Du hast also offensichtlich bekommen was du gekauft hast.

Übrigens ist es auch nicht ganz ungewöhnlich, dass solche Massenware
unverpackt aufgekauft wird. Dafür kann es mehrere Ursachen geben, z.B.
Ausschussware, 2. Klasse, Plagiate etc.

Auf Ebay tummeln sich tausende Powerseller, die derartigen Schrott zu
vermeintlich günstigen Preisen in Massen raushauen. Wenn dann tausende
Kunden solchen Schrott auch noch positiv bewerten, gehört ihnen nichts
anderes. In diesem Fall hätte mich von dem Kauf schon die Tatsache
abgehalten, dass sich jeder 50. Käufer zu einer negativen Bewertung
hingezogen fühlte (und 2 Prozent negative Bewertungen bei dieser Anzahl
an getätigten Verkäufen will bei Ebay schon was heißen...), zumal die
negativen Bewertungen im Bewertungsprofil des Verkäufers zu dem von dir
gekauften Produkt auch einschlägig sind.
Post by Susanne Karlshof
Heute kam das Teil in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44 Euro.
Und das ganze ohne Verpackung, also völlig lose in Einzelteilen bei mir an.
Was heißt in "Einzelteilen"? War der Stick kaputt durch den Versand?
Nein? Was ist dann dein Problem?
Post by Susanne Karlshof
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
1.) Bin ich bei einem Powerseller davon ausgegangen, dass die Ware neu
ist (stand & steht auch in dem Angebot) und demzufolge verpackt
daherkommt.
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
Nein! Er schreibt sogar aus welchen Bestandteilen die Versandkosten
bestehen (Versand, Verpackung, Personalkosten). Wenn du bereit bist den
Preis zu zahlen, hat es sich für dich doch gelohnt. Ich verstehe nicht
warum du im nachhinein sagst dir wären die Kosten zu hoch, wenn du
vorher den Schrott kaufst.
Post by Susanne Karlshof
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
Dann mach deine Augen auf und lies den Lieferumfang und schau dir das
Bild dazu an. Dort ist *keine* Verpackung.
Post by Susanne Karlshof
4.) Ist *nicht* erähnt, dass die Ware *lose und unverpackt* ausgeliefert
wird.
Schick doch den Schritt an "Fritz!" und lass klären ob es sich um
Ausschussware oder ein Plagiat handelt.
Post by Susanne Karlshof
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen.
Wie dämlich muss man sein...

1. öffentlich einen Thread darüber verbreiten,
2. in diesem Thread schreiben, dass man die Ware erhalten hat,
3. in diesem Thread schreiben, dass man sich darüber beschwert hat,
4. in diesem Thread den Link zum Artikel posten,
5. in diesem Thread einen Betrug andeuten.
Post by Susanne Karlshof
Schließlich macht
er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn.
In der Artikelbeschreibung steht: "Versand inklusive". Hat der Verkäufer
nachträglich zu dem von dir akzeptierten Preis, in dem der Versand
bereits inklusive ist, zusätzlich weitere Versandkosten verlangt die
über den in der Artikelbeschreibung angegebenen liegen? Wenn nein, warum
akzeptierst du diesen Preis und beschwerst dich nachher über die Kosten?
Post by Susanne Karlshof
Da er die Ware
entgegen seinen Behauptungen unversichert versandt hat, wäre er ja im
Zugzwang.
Sein Pech, nicht deines.
Post by Susanne Karlshof
Wie soll ich mich verhalten?
Ich fasse zusammen:
Du wolltest einen Artikel zu einem bestimmten Preis kaufen. Du hast
diesen Preis akzeptiert und gekauft - oder wurdest du unter Folter zum
Kauf gezwungen? - du hast die Ware unbeschädigt erhalten.

Ich kann dein Problem also nicht nachvollziehen.
Post by Susanne Karlshof
Was würdet Ihr machen?
Hirn einschalten.
Post by Susanne Karlshof
http://cgi.ebay.de/AVM-FRITZ-WLAN-USB-Stick-Echte-125MBit-s-inkl-Versand_W0QQitemZ5878495826QQcategoryZ108239QQrdZ1QQcmdZViewItem
Alexander Skwar
2006-03-10 19:30:18 UTC
Permalink
Post by Hugo B.
Post by Susanne Karlshof
Hallo,
ich habe bei eBay einen USB WLAN Stick [1] von einem
Großhändler/Powerseller (der verkauft das Zeugs massenweise - fast 4000
Bewertungen) ersteigert.
In der Artikelbeschreibung ist klar der Lieferumfang zu erkennen
|
|* FRITZ!WLAN USB Stick zur Verbindung mit dem USB-Anschluss
|* CD-Rom mit Treibersoftware und WLAN-Steuerungsprogramm
|* Gedruckte, deutschsprachige Kurzanleitung
|* Deutschsprachiges Handbuch im
Auf dem dazugehörigen Bild ist ein "nackter" Stick, ein Handbuch und
eine CD-ROM zu erkennen.
Nuja, wenn man sich das "Produktbild" oben links anschaut,
dann ist dort unschwer auch eine Verpackung zu erkennen.
Ich spreche von dem Bild, welches man auf http://cgi.ebay.de/AVM-FRITZ-WLAN-USB-Stick-Echte-125MBit-s-inkl-Versand_W0QQitemZ5878495826QQcategoryZ108239QQrdZ1QQcmdZViewItem
zuerst sieht - Loading Image...
Sowie auch von vielen anderen Bildern bei dem Angebot.
Post by Hugo B.
von einer weiteren Verpackung steht dort
nichts. Du hast also offensichtlich bekommen was du gekauft hast.
Sehe ich auch so.
Post by Hugo B.
Übrigens ist es auch nicht ganz ungewöhnlich, dass solche Massenware
unverpackt aufgekauft wird. Dafür kann es mehrere Ursachen geben, z.B.
Ausschussware, 2. Klasse, Plagiate etc.
Im übrigen gibt's auch in Läden sog. "OEM" Ware die
regelmäßig eben ohne Verpackung verkauft wird. Sonderlich
ungewöhnlich ist's also wirklich nicht, wenn etwas
ohne Verpackung verkauft wird - sehr gut wäre es natürlich,
wenn darauf hingewiesen würde.
Post by Hugo B.
Post by Susanne Karlshof
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
Dann mach deine Augen auf und lies den Lieferumfang und schau dir das
Bild dazu an. Dort ist *keine* Verpackung.
Widerspruch - auf den Bildern ist ganz eindeutig
eine Verpackung zu erkennen. Z.B. Loading Image...
Dort ist die Verpackung das Ding oben links.

Hmm... Es gibt bei dem Angebot den Abschnitt
"FRITZ!WLAN USB Stick Lieferumfang(WIE AUF DEM BILD ZU SEHEN):"
Und auf den DORT abgebildeten Bildern ist in der Tat keine
Verpackung zu sehen.

Naja, man kann dem Verkäufer IMO schon vorhalten, das er
es drauf anlegt die Kunden hereinzulegen. Wnne aber
genau gelesen wird, wird erkenntlich, das keine
Verpackung geliefert werden wird.

Zumal, ich schrieb es schon, was will man überhaupt mit
einer Verpackung?

Alexander Skwar
--
Give them RADAR-GUIDED SKEE-BALL LANES and VELVEETA BURRITOS!!
Hugo B.
2006-03-11 10:08:03 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Widerspruch - auf den Bildern ist ganz eindeutig
eine Verpackung zu erkennen. Z.B. http://www.to-buy-it.de/images/USBsticks/avm4.JPG
Dort ist die Verpackung das Ding oben links.
Nein! Nicht beim *Lieferumfang*
Stell dich doch nicht dumm und schau den Lieferumfang an...!
Alexander Skwar
2006-03-11 10:30:19 UTC
Permalink
Post by Hugo B.
Post by Alexander Skwar
Widerspruch - auf den Bildern ist ganz eindeutig
eine Verpackung zu erkennen. Z.B. http://www.to-buy-it.de/images/USBsticks/avm4.JPG
Dort ist die Verpackung das Ding oben links.
Nein! Nicht beim *Lieferumfang*
Richtig. Nichts andere habe ich geschrieben.
Post by Hugo B.
Stell dich doch nicht dumm und schau den Lieferumfang an...!
Nuja, stell Du Dich doch nicht dumm, und schau Dir an,
was ich geschrieben habe. Hinweis: Ich habe mehr geschrieben
als das, was Du zitiert hast...

Alexander Skwar
--
Saffron: "I'd be a good wife."

Mal: "Yeah, well, I'd be a terrible husband. You got five whole days to
figure that out."
Andreas H. Zappel
2006-03-11 06:29:56 UTC
Permalink
Post by Hugo B.
Post by Susanne Karlshof
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
Nein! Er schreibt sogar aus welchen Bestandteilen die Versandkosten
bestehen (Versand, Verpackung, Personalkosten). Wenn du bereit bist den
Und er schreibt auch mehrfach: "Inklusive Versand". Was denn also?
Versand inklusive oder plus Versandlosten?

Atschuess

Andreas
Hans Reichert
2006-03-10 19:44:33 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Hallo,
Hallo Mark bzw. Susanne,
Post by Susanne Karlshof
Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?
Ich persönlich habe auch immer gerne eine Lieferung in OVP, die
ideralerweise versiegelt ist. Nur so kann ich sicher sein, daß das Produkt
noch nicht benutzt wurde. Ich kann dich also gut verstehen.

Wende Dich doch mal spaßeshalber an AVM. Der Powerseller schreibt, daß er:
"AVM Certified Reseller" ist. Kann doch eigentlich auch nicht in deren Sinne
sein, daß einer ihrer Händler so einen losen Kram verkauft...von OEM steht
in der Auktionsbeschreibung auch nichts.
Post by Susanne Karlshof
MfG
auchso.
Post by Susanne Karlshof
Mark
Hans.
Harald Horn
2006-03-11 21:05:34 UTC
Permalink
Hi,
Post by Hans Reichert
"AVM Certified Reseller" ist. Kann doch eigentlich auch nicht in deren Sinne
sein, daß einer ihrer Händler so einen losen Kram verkauft...von OEM steht
in der Auktionsbeschreibung auch nichts.
ich wäre mir nicht so sicher, daß das den Hersteller stört - der hiesige
Computerladen bietet
fast alle seine Waren in einer Retail- und einer Bulkversion an. Bulk heißt,
daß die Ware nur
mit minimaler Verpackung kommt (z.B. HDD nur in einer Antistatiktüte).
Vorteil von Bulk:
Man zahlt deutlich weniger und muß keine Kartons und Styroporteile
entsorgen.

Gruß,
Harald
Wolfgang Ottenweller
2006-03-11 21:54:13 UTC
Permalink
Harald Horn schrieb:

Hallo,
Post by Harald Horn
ich wäre mir nicht so sicher, daß das den Hersteller stört
falls der Hersteller keine Bulkversionen herstellt dürfte es ihn sehr
interessieren wenn welche verkauft werden.

Gruß, Wolfgang
Martin Zekorn
2006-03-10 23:10:25 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Hallo,
ich habe bei eBay einen USB WLAN Stick [1] von einem
Großhändler/Powerseller (der verkauft das Zeugs massenweise - fast 4000
Bewertungen) ersteigert.
Heute kam das Teil in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44 Euro.
Und das ganze ohne Verpackung, also völlig lose in Einzelteilen bei mir an.
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
1.) Bin ich bei einem Powerseller davon ausgegangen, dass die Ware neu
ist (stand & steht auch in dem Angebot) und demzufolge verpackt
daherkommt.
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
4.) Ist *nicht* erähnt, dass die Ware *lose und unverpackt* ausgeliefert
wird.
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen. Schließlich macht
er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn. Da er die Ware
entgegen seinen Behauptungen unversichert versandt hat, wäre er ja im
Zugzwang.
Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?
MfG
Mark
[1]
http://cgi.ebay.de/AVM-FRITZ-WLAN-USB-Stick-Echte-125MBit-s-inkl-Versand_W0QQitemZ5878495826QQcategoryZ108239QQrdZ1QQcmdZViewItem
schon schade. Einerseits geiern die Leute dem letzten gesparten
Viertelcent hinterher. Mediamarkt-Mentalität scheint noch immer nicht
auf ihrem Höhepunkt zu sein.
Andererseits erwarten sie aber wie ein König behandelt zu werden.
Versetz' dich mal bitte in die Situation des Händlers.
Wie soll er das alles leisten, bei ca. 1% Gewinn an deinem Artikel...und
damit gerade mal ca. 30Cent...
Da ist doch ganz klar, dass er wenn er der billigste (oder einer
der....) billigsten Anbieter sein will seine Marge in die
Porto/Verpackungskosten verlegen muss.
Und wenn du die Artikelbeschreibung nicht ebay-gerecht lesen kannst ->
dein Problem.
Und bei einem Händler auch kein Problem, da du's ja dem Gesetz nach
zurückgeben kannst.
Wenn du bei_/mit eBay nicht klarkommst. Lerne draus:
Geh' besser nächstes Mal in den gut sortierten Fachhandel, lass' dich
gut beraten und zahle für den Stick 49,90 und werde glücklich.
Harald Hengel
2006-03-10 22:54:16 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
Und stand es drin?
Post by Susanne Karlshof
1.) Bin ich bei einem Powerseller davon ausgegangen, dass die Ware neu
ist
Ist sie das nicht?
Post by Susanne Karlshof
(stand & steht auch in dem Angebot) und demzufolge verpackt
daherkommt.
Wie kommst du darauf, dass Neuware verpackt sein muss?
Post by Susanne Karlshof
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten
Versand. Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware
hier als Paket ausgeliefert wurde?
Warum?
Post by Susanne Karlshof
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
Das machen leider viele, vertreiben aber unverpackte Ware, weil diese im
Einkauf günstiger ist.
Post by Susanne Karlshof
4.) Ist *nicht* erähnt, dass die Ware *lose und unverpackt*
ausgeliefert wird.
Man kann sich jetzt streiten ob du Anspruch auf eine Verpackung hast.
Post by Susanne Karlshof
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen. Schließlich
macht er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn.
An dem Stick vermutlich Verlust.
Warum kaufst du nicht im Media Markt? Ach, die wollten das doppelte, obwohl
nicht einmal Versandkosten anfallen. :-)
Post by Susanne Karlshof
Da er
die Ware entgegen seinen Behauptungen unversichert versandt hat, wäre
er ja im Zugzwang.
Betrug ist strafbar.
Post by Susanne Karlshof
Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?
Die Frage ist, was konntest du aufgrund des Endpreises wirklich erwarten?

Beim billigsten Verkäufer gibt es eben keinen Zucker in den Arsch.

Harald
Uwe Buschhorn
2006-03-11 00:47:54 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
Ja. Dann muß er auch versichern. Dafür hast Du ja bezahlt. Du kannst ihn
ja mal fragen wie seine Versicherung aussieht.
Post by Susanne Karlshof
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
Dann muß sie auch so geliefert werden. Oder stand bei dem Foto, daß es
sich nicht um die Ware handelt?
Post by Susanne Karlshof
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen. Schließlich macht
Da nächste Mal. Jetzt ist es zu spät :)
Post by Susanne Karlshof
er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn. Da er die Ware
Das ist sowiso eine Unsitte bei eBay geworden.
Ich kaufe in letzter Zeit wieder meistens in normalen Online-Shops.
Zwichen 2 und 5 Euro zahle ich so im Schnitt für Kleinigkeiten. Und das
"richtig" versichert.
Post by Susanne Karlshof
Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?
Natürlich rot bewerten - oder bist Du zufrieden und war "alles bestens,
immer weiter so!"? Natürlich gibts dann auch ne Rachebewertung. Das
"geniale" Bewertungssystem läßt grüßen. Ich habe für Käufe einen reinen
Kauf-Account bei eBay (jedem zu raten) - und da wird dann wahrheitsgemäß
bewertet :-> Da können mir Rachebewertungen herzlich egal sein...

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Peter Fronteddu
2006-03-11 06:40:56 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Ja. Dann muß er auch versichern. Dafür hast Du ja bezahlt. Du kannst ihn
ja mal fragen wie seine Versicherung aussieht.
Ich würde bei dem Warenwert eher ein Einschreiben erwarten, aber egal
weil...
Post by Uwe Buschhorn
Ich kaufe in letzter Zeit wieder meistens in normalen Online-Shops.
Zwichen 2 und 5 Euro zahle ich so im Schnitt für Kleinigkeiten. Und das
"richtig" versichert.
...was genau bringt Dir als Kunde die Versicherung?
Post by Uwe Buschhorn
Natürlich rot bewerten - oder bist Du zufrieden und war "alles bestens,
immer weiter so!"?
Weia. Wegen was genau nochmal?

Peter
Uwe Buschhorn
2006-03-11 13:16:47 UTC
Permalink
Post by Peter Fronteddu
...was genau bringt Dir als Kunde die Versicherung?
1.
Eine Übergabe durch Unterschrift.

2.
Also definitiv kein Päckchen, das irgendwo im Treppenhaus von der Post
hingeschmissen wird.

3.
Kein nervendes Geschreibe mit dem VK, falls die Ware untergegangen ist.
Denn die Verhältnise sind klar und eine Versicherung (nicht der VK)
kommt für den Schaden auf.
Post by Peter Fronteddu
Weia. Wegen was genau nochmal?
Wegen einer offensichtlich fehlenden, aber trotzdem kassierten
Versicherung. Als Versicherung kann man nur eine externe Versicherung
gelten lassen - und die war hier sicher nicht vorhanden. Hier gehts auch
ganz klar um Portoabzocke.

Und ganz grundsätzlich ist eine Bewertung eine Meinungsäußerung, die mir
zusteht. Wenn ich unzufrieden bin, schreibe ich das nicht in grün,
sondern in rot.


Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Michael Block
2006-03-11 13:49:37 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Post by Peter Fronteddu
...was genau bringt Dir als Kunde die Versicherung?
1.
Eine Übergabe durch Unterschrift.
Das gibt es auch genauso bei unversicherten Sendungen, z.B. bei
Inlands-Postpaketen oder Einschreiben.
Post by Uwe Buschhorn
Post by Peter Fronteddu
Weia. Wegen was genau nochmal?
Wegen einer offensichtlich fehlenden, aber trotzdem kassierten
Versicherung. Als Versicherung kann man nur eine externe Versicherung
gelten lassen - und die war hier sicher nicht vorhanden. Hier gehts auch
ganz klar um Portoabzocke.
Woran erkennt man _hier_ nochmal, dass es keine externe Versicherung
gab? Ich glaube das zwar auch nicht, aber Du scheinst es ja zu wissen.
Post by Uwe Buschhorn
Und ganz grundsätzlich ist eine Bewertung eine Meinungsäußerung, die mir
zusteht. Wenn ich unzufrieden bin, schreibe ich das nicht in grün,
sondern in rot.
ACK

Gruß
Michael
Uwe Buschhorn
2006-03-11 14:01:09 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Woran erkennt man _hier_ nochmal, dass es keine externe Versicherung
gab? Ich glaube das zwar auch nicht, aber Du scheinst es ja zu wissen.
Also ich hätte den VK einfach per Mail gefragt. Schrieb ich ja.
Ich habe die Versicherung bezahlt, also darf ich ja auch wissen, welche
Versicherungsgesellschaft beauftragt ist.

Nur gehe ich jede Wette ein, daß in diesem Fall natürlich nur gezockt
wurde. Und das hätte sich dann auch so ergeben nach einer Rückfrage.

Im übrigen wäre für mich auch die nicht fachgerechte Verpackung ein
Reklamationsgrund bei Neuware gewesen.


Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Michael Block
2006-03-11 15:29:13 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Post by Michael Block
Woran erkennt man _hier_ nochmal, dass es keine externe Versicherung
gab? Ich glaube das zwar auch nicht, aber Du scheinst es ja zu wissen.
Also ich hätte den VK einfach per Mail gefragt. Schrieb ich ja.
Ich habe die Versicherung bezahlt, also darf ich ja auch wissen, welche
Versicherungsgesellschaft beauftragt ist.
meiner Meinung nach schon, aber hast Du mal versucht, bei
Reichelt/Conrad nach der beauftragten Versicherung zu fragen (dort
werden grundsätzlich 0,85% des Warenwerts als Versicherung aufgeschlagen)?

Ich bin sicher, selbst dort wird man Dir keine Auskunft geben wollen.
Post by Uwe Buschhorn
Im übrigen wäre für mich auch die nicht fachgerechte Verpackung ein
Reklamationsgrund bei Neuware gewesen.
Nur was willst Du reklamieren bzw. was willst Du erreichen? Dass der VK
Dir eine bessere Verpackung nachsendet? :-)

Gruß
Michael
Rupert Haselbeck
2006-03-11 15:54:46 UTC
Permalink
Post by Michael Block
meiner Meinung nach schon, aber hast Du mal versucht, bei
Reichelt/Conrad nach der beauftragten Versicherung zu fragen (dort
werden grundsätzlich 0,85% des Warenwerts als Versicherung
aufgeschlagen)?
Niemand muß einen Dritten beauftragen, wenn dies nicht etwa ausdrücklich
so vereinbart sein sollte. Die "Versicherung" kann jeder auch selber
sein. "Versichern" bedeutet hier nämlich nur, daß irgendjemand die
verschuldensunabhängige Haftung für den zufälligen Untergang der
Sendung, sei es, daß sie einfach verschwindet oder sei es, daß sie
beschädigt ankommt, übernimmt.
Laienhafte Vorstellungen, wie eine "Versicherung" aussehen müsse, ändern
daran jedenfalls solange nichts, als sie sich nicht in entsprechenden
Versandanweisungen niederschlagen
Post by Michael Block
Ich bin sicher, selbst dort wird man Dir keine Auskunft geben wollen.
Es ist ja auch Sache des Versenders, wie er die Versicherung
bewerkstelligt, es sei denn, man hätte abweichende Vereinbarungen
getroffen.
Post by Michael Block
Post by Uwe Buschhorn
Im übrigen wäre für mich auch die nicht fachgerechte Verpackung ein
Reklamationsgrund bei Neuware gewesen.
Nur was willst Du reklamieren bzw. was willst Du erreichen? Dass der
VK Dir eine bessere Verpackung nachsendet? :-)
Es geht bei solchen Fragen und Überlegungen sicher nicht mehr um
rationale Erwägungen.
Wenn die Ware in ordnungsgemäßem Zustand angekommen ist, dann ist die
fehlende Verpackung regelmäßig ein Vorteil, wenn man nicht etwa ein
Händler ist, der die Ware zum Weiterverkauf erworben hat

MfG
Rupert
Alexander Skwar
2006-03-11 16:19:24 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Wenn die Ware in ordnungsgemäßem Zustand angekommen ist, dann ist die
fehlende Verpackung regelmäßig ein Vorteil,
Wieso denn das nun wieder?

Alexander Skwar
--
Last time I had intimate contact with another human being was rather a
painful experience... I rather liked it... ;)
-- Brett Manz
Rupert Haselbeck
2006-03-11 22:42:36 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Post by Rupert Haselbeck
Wenn die Ware in ordnungsgemäßem Zustand angekommen ist, dann ist die
fehlende Verpackung regelmäßig ein Vorteil,
Wieso denn das nun wieder?
Weil man keine Verpackung entsorgen muß, wenn keine dabei war.
Das war jetzt leicht :-)

MfG
Rupert
Alexander Skwar
2006-03-12 06:47:02 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Alexander Skwar
Post by Rupert Haselbeck
Wenn die Ware in ordnungsgemäßem Zustand angekommen ist, dann ist die
fehlende Verpackung regelmäßig ein Vorteil,
Wieso denn das nun wieder?
Weil man keine Verpackung entsorgen muß, wenn keine dabei war.
Ach, so meintest Du das. Okay, eingesehen.
Post by Rupert Haselbeck
Das war jetzt leicht :-)
Jup. :)

Alexander Skwar
--
Arrakis teaches the attitude of the knife - chopping off what's
incomplete and saying: "Now it's complete because it's ended here."
-- Muad'dib, "Dune"
Michael Block
2006-03-11 18:54:00 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Michael Block
meiner Meinung nach schon, aber hast Du mal versucht, bei
Reichelt/Conrad nach der beauftragten Versicherung zu fragen (dort
werden grundsätzlich 0,85% des Warenwerts als Versicherung
aufgeschlagen)?
Niemand muß einen Dritten beauftragen, wenn dies nicht etwa ausdrücklich
so vereinbart sein sollte.
Das habe ja auch nicht ich behauptet, sondern Uwe Buschhorn. Ich habe
ihm lediglich zugestanden, dass er IMHO nachfragen darf, welche
Versicherungsgesellschaft beauftragt sei.
Post by Rupert Haselbeck
Die "Versicherung" kann jeder auch selber sein.
Ich hatte mal was von notwendiger Zulassung als Versicherung gelesen.
mag aber sein, dass das nicht mehr erforderlich ist. ;-)
Post by Rupert Haselbeck
"Versichern" bedeutet hier nämlich nur, daß irgendjemand die
verschuldensunabhängige Haftung für den zufälligen Untergang der
Sendung, sei es, daß sie einfach verschwindet oder sei es, daß sie
beschädigt ankommt, übernimmt.
Ich weis, dass z.B. DHL in Ihren AGB (bei normalen Inlandspaketen) nicht
mehr von Versicherung, sondern nur noch von Haftung schreibt. Früher
wurden die Pakete explizit als "versichert" bezeichnet, und irgendeinen
Grund wird es sicher haben, dass diese Bezeichnung nun nicht mehr
verwendet wird, oder?

Gruß
Michael
Uwe Buschhorn
2006-03-11 19:57:43 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Das habe ja auch nicht ich behauptet, sondern Uwe Buschhorn. Ich habe
Das ist auch so, und dafür gibt es einen einfachen Grund:

Eine Versicherung macht nur Sinn, wenn sie auch bei Insolvenz des VK
greift. Und das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der VK eine
Pseudo-Versicherung aus dem eigenen Vermögen anbietet.

Es ist auch das allgemeine Verständnis eines "versicherten Versandes",
daß die Versicherung extern ist und die Ware per Unterschrift übergeben
wird.

Das weiß der VK - und wenn er das ignoriert, täuscht er seine Käufer.
Und das ist eine Straftat.


Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Rupert Haselbeck
2006-03-11 22:46:03 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Eine Versicherung macht nur Sinn, wenn sie auch bei Insolvenz des VK
greift. Und das ist regelmäßig nicht der Fall, wenn der VK eine
Pseudo-Versicherung aus dem eigenen Vermögen anbietet.
Das ist allein deine eigene, allerdings fehlerhafte, Vorstellung; mit
einem rechtlich, oder auch nur praktisch, relevanten Begriff von
Versandversicherung hat das aber nichts zu tun.
Post by Uwe Buschhorn
Es ist auch das allgemeine Verständnis eines "versicherten Versandes",
daß die Versicherung extern ist und die Ware per Unterschrift
übergeben wird.
das ist natürlich falsch
Post by Uwe Buschhorn
Das weiß der VK - und wenn er das ignoriert, täuscht er seine Käufer.
Und das ist eine Straftat.
und das natürlich auch

MfG
Rupert
Uwe Buschhorn
2006-03-11 19:51:57 UTC
Permalink
Post by Michael Block
meiner Meinung nach schon, aber hast Du mal versucht, bei
Reichelt/Conrad nach der beauftragten Versicherung zu fragen (dort
werden grundsätzlich 0,85% des Warenwerts als Versicherung aufgeschlagen)?
Bei Reichelt bestelle ich gerade was :-)
Für 4.50 Versandkosten (natürlich als Paket versichert) per Lastschrift.

Bei solchen fairen Konditionen würde ich nie auf die Idee kommen,
irgendwas zu fragen. Und warum auch - 4.50 kostet sowas locker.

Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Harald Hengel
2006-03-11 22:38:27 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Bei solchen fairen Konditionen würde ich nie auf die Idee kommen,
irgendwas zu fragen. Und warum auch - 4.50 kostet sowas locker.
Wie dumm bist du eigentlich.
Du kennst offensichtlich nicht die Großversenderkonditionen.

Harald
Michael Block
2006-03-12 01:02:02 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Post by Michael Block
meiner Meinung nach schon, aber hast Du mal versucht, bei
Reichelt/Conrad nach der beauftragten Versicherung zu fragen (dort
werden grundsätzlich 0,85% des Warenwerts als Versicherung aufgeschlagen)?
Bei Reichelt bestelle ich gerade was :-)
Für 4.50 Versandkosten (natürlich als Paket versichert) per Lastschrift.
Bei solchen fairen Konditionen würde ich nie auf die Idee kommen,
irgendwas zu fragen. Und warum auch - 4.50 kostet sowas locker.
Die 0,8% (nicht 0,85) kommen noch _dazu_. Es wird also ein Paket
versendet, für das DHL haftet und zusätzlich noch eine Versicherung
abgeschlossen.

Im Falle eines Verlustes ersetzt hier ohnehin DHL den Schaden, so dass
man sich schon fragen darf, wofür nun die 0,8% sind. IMHO ergäben die
nur bei Werten >500 Euro einen Sinn.

Gruß
Michael
Harald Hengel
2006-03-12 02:08:37 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Uwe Buschhorn
Bei solchen fairen Konditionen würde ich nie auf die Idee kommen,
irgendwas zu fragen. Und warum auch - 4.50 kostet sowas locker.
Die 0,8% (nicht 0,85) kommen noch _dazu_. Es wird also ein Paket
versendet, für das DHL haftet und zusätzlich noch eine Versicherung
abgeschlossen.
Woher weisst du, dass DHL haftet?
Post by Michael Block
Im Falle eines Verlustes ersetzt hier ohnehin DHL den Schaden,
Du hat Einblick in den Vertrag zwischen Reichelt und DHL oder ist es nur
eine vage Vermutung von dir?
Post by Michael Block
so dass
man sich schon fragen darf, wofür nun die 0,8% sind. IMHO ergäben die
nur bei Werten >500 Euro einen Sinn.
Jaja, so ist es wenn man Ahnungslos ist und Dinge annimmt die überhaupt
nicht so sein müssen.

Und niemand weiss wie der Händler seine Versandversicherung realisiert, aber
da es nicht Ebay ist, ist es ja völlig egal und nicht einmal mit einer roten
Bewertung darf man seinen Unmut kundgeben. ;-)

Harald
Michael Block
2006-03-12 14:34:47 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
Post by Uwe Buschhorn
Bei solchen fairen Konditionen würde ich nie auf die Idee kommen,
irgendwas zu fragen. Und warum auch - 4.50 kostet sowas locker.
Die 0,8% (nicht 0,85) kommen noch _dazu_. Es wird also ein Paket
versendet, für das DHL haftet und zusätzlich noch eine Versicherung
abgeschlossen.
Woher weisst du, dass DHL haftet?
Weil DHL keine Pakete mit Haftungsausschluß anbietet und es zudem auch
noch gesetzliche Regelungen zur Haftung gibt.
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
Im Falle eines Verlustes ersetzt hier ohnehin DHL den Schaden,
Du hat Einblick in den Vertrag zwischen Reichelt und DHL oder ist es nur
eine vage Vermutung von dir?
Ich habe Einblick in die DHL-AGB und das nicht nur vermutlich.
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
so dass
man sich schon fragen darf, wofür nun die 0,8% sind. IMHO ergäben die
nur bei Werten >500 Euro einen Sinn.
Jaja, so ist es wenn man Ahnungslos ist und Dinge annimmt die überhaupt
nicht so sein müssen.
Treffender kannst Du Dich wirklich nicht beschreiben.
Post by Harald Hengel
Und niemand weiss wie der Händler seine Versandversicherung realisiert, aber
da es nicht Ebay ist, ist es ja völlig egal und nicht einmal mit einer roten
Bewertung darf man seinen Unmut kundgeben. ;-)
Das muss man ja auch nicht. Die Bedingungen sind vorher absolut klar, im
Gegensatz zu vielen eBay-Händlern.

BTW: Natürlich kann man Reichelt bewerten:
http://www.geizhals.at/deutschland/?sb=549

Gruß
Michael
Alexander Skwar
2006-03-12 15:03:22 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Du hat Einblick in den Vertrag zwischen Reichelt und DHL oder ist es nur
eine vage Vermutung von dir?
Ich habe Einblick in die DHL-AGB und das nicht nur vermutlich.
MUSS es so sein, das die allgemeinen AGB von DHL auch für
Reichelt gelten, oder könnten sich die Vertragspartner auf
abweichende Regelungen geeinigt haben?

Alexander Skwar
--
CCI Power 6/40: one board, a megabyte of cache, and an attitude...
Rupert Haselbeck
2006-03-12 16:12:57 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
MUSS es so sein, das die allgemeinen AGB von DHL auch für
Reichelt gelten, oder könnten sich die Vertragspartner auf
abweichende Regelungen geeinigt haben?
Nein, natürlich nicht.
Alle großen Versender bieten Großkunden spezielle, je nach Volumen auch
frei ausgehandelte besondere Bedingungen an. Die allgemein zugänglichen
AGB sagen daher überhaupt nichts darüber aus, zu welchen Bedingungen
dieser oder jener Versender seine Waren auf die Reise bringt.

MfG
Rupert
Michael Block
2006-03-12 16:38:19 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Alexander Skwar
MUSS es so sein, das die allgemeinen AGB von DHL auch für
Reichelt gelten, oder könnten sich die Vertragspartner auf
abweichende Regelungen geeinigt haben?
Nein, natürlich nicht.
Alle großen Versender bieten Großkunden spezielle, je nach Volumen auch
frei ausgehandelte besondere Bedingungen an.
Bist Du denn sicher, das durch solche individuellen Vereinbarungen
zwischen DHL und z.B. Reichelt auch ein vollständiger Haftungsausschluss
möglich ist bzw. vereinbart wird?

Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.

Die AGB von Reichelt lassen sich zumindest in Hinblick auf die
DHL-Haftung so auslegen:

"...setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit dem
für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in Verbindung,
damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung erstellt wird."

Gruß
Michael
Alexander Skwar
2006-03-12 19:59:56 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Rupert Haselbeck
Post by Alexander Skwar
MUSS es so sein, das die allgemeinen AGB von DHL auch für
Reichelt gelten, oder könnten sich die Vertragspartner auf
abweichende Regelungen geeinigt haben?
Nein, natürlich nicht.
Alle großen Versender bieten Großkunden spezielle, je nach Volumen auch
frei ausgehandelte besondere Bedingungen an.
Bist Du denn sicher, das durch solche individuellen Vereinbarungen
zwischen DHL und z.B. Reichelt auch ein vollständiger Haftungsausschluss
möglich ist bzw. vereinbart wird?
Er kann sich genauso sicher sein, wie Du Dir sicher sein kannst,
das dem nicht so ist.
Post by Michael Block
Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.
Warum ist davon auszugehen? Hast Du Einblick in die
Vertragsunterlagen von Reichelt & DHL? Wenn nicht,
dann kannst Du von gar nichts ausgehen.

Alexander Skwar
--
Some people have told me they don't think a fat penguin really embodies the
grace of Linux, which just tells me they have never seen a angry penguin
charging at them in excess of 100mph. They'd be a lot more careful about what
they say if they had.
-- Linus Torvalds, announcing Linux v2.0
Michael Block
2006-03-13 01:53:09 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Post by Michael Block
Bist Du denn sicher, das durch solche individuellen Vereinbarungen
zwischen DHL und z.B. Reichelt auch ein vollständiger Haftungsausschluss
möglich ist bzw. vereinbart wird?
Er kann sich genauso sicher sein, wie Du Dir sicher sein kannst,
das dem nicht so ist.
Nein, denn wenn ich nach der Möglichkeit frage, dann meine ich die
rechtliche Möglichkeit eines solchen Haftungsausschlusses. Wenn ich mir
da sicher wäre würde ich nicht fragen.
Post by Alexander Skwar
Post by Michael Block
Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.
Warum ist davon auszugehen? Hast Du Einblick in die
Vertragsunterlagen von Reichelt & DHL? Wenn nicht,
dann kannst Du von gar nichts ausgehen.
Wenn es rechtlich nicht möglich wäre, eine solche Haftung
auszuschliessen (danach hatte ich ja gefragt), dann könnte ich sehr wohl
davon ausgehen, dass sie nicht ausgeschlossen ist. :-)

Gruß
Michael
Rupert Haselbeck
2006-03-12 22:47:04 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Bist Du denn sicher, das durch solche individuellen Vereinbarungen
zwischen DHL und z.B. Reichelt auch ein vollständiger
Haftungsausschluss möglich ist bzw. vereinbart wird?
Da ich die Vereinbarungen zwischen DHL und Reichelt naturgemäß nicht
kenne, kann ich dazu lediglich sagen, daß ein kompletter
Haftungsausschluß rechtlich durchaus möglich ist.
Post by Michael Block
Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.
Ich weiß nicht, ob man davon ausgehen kann. Frag halt einen der
Beteiligten, wenn du das wissen willst
Post by Michael Block
Die AGB von Reichelt lassen sich zumindest in Hinblick auf die
"...setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit
dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in
Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung
erstellt wird."
Möglich, daß Vereinbarungen dergestalt vorhanden sind, daß der
Frachtführer für Verlust oder Beschädigung haftet. Möglich auch, daß
der beschriebene Passus lediglich dafür dient, den Schaden zu
dokumentieren, damit Reichelt erfährt, daß Ersatz zu leisten ist.

MfG
Rupert
Michael Block
2006-03-13 01:43:06 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Post by Michael Block
Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.
Ich weiß nicht, ob man davon ausgehen kann. Frag halt einen der
Beteiligten, wenn du das wissen willst
Reichelt verweist zumindest im Schadensfall zunächst an DHL, daher kann
es eigentlich keine Vereinbarung zwischen den beiden geben, derzufolge
DHL nicht haften muss.

[...]
Post by Rupert Haselbeck
Möglich, daß Vereinbarungen dergestalt vorhanden sind, daß der
Frachtführer für Verlust oder Beschädigung haftet. Möglich auch, daß
der beschriebene Passus lediglich dafür dient, den Schaden zu
dokumentieren, damit Reichelt erfährt, daß Ersatz zu leisten ist.
Naja, wenn DHL selber nicht haften muss dann wären sie aber auch schön
blöd, für andere die Dokumentationsarbeit zu übernehmen anstatt auf eine
richtigen Gutachter zu verweisen.

Aber Du hast recht, die genauen Verträge kennt man nicht.

Gruß
Michael
Alexander Skwar
2006-03-13 06:15:20 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Rupert Haselbeck
Post by Michael Block
Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.
Ich weiß nicht, ob man davon ausgehen kann. Frag halt einen der
Beteiligten, wenn du das wissen willst
Reichelt verweist zumindest im Schadensfall zunächst an DHL, daher kann
es eigentlich keine Vereinbarung zwischen den beiden geben, derzufolge
DHL nicht haften muss.
Wieso kann es das nicht geben? Wir wissen doch nun alle, das
keiner hier die Vertragsbedingungen kennt, die zwischen Reichelt
und DHL gelten. Trotzdem stellst Du solche Behauptungen auf -
hast Du etwa doch Einblick?
Post by Michael Block
[...]
Post by Rupert Haselbeck
Möglich, daß Vereinbarungen dergestalt vorhanden sind, daß der
Frachtführer für Verlust oder Beschädigung haftet. Möglich auch, daß
der beschriebene Passus lediglich dafür dient, den Schaden zu
dokumentieren, damit Reichelt erfährt, daß Ersatz zu leisten ist.
Naja, wenn DHL selber nicht haften muss dann wären sie aber auch schön
blöd, für andere die Dokumentationsarbeit zu übernehmen anstatt auf eine
richtigen Gutachter zu verweisen.
Warum? Kennst Du etwa die Vertragsbedingungen von Reichelt und DHL?
Post by Michael Block
Aber Du hast recht, die genauen Verträge kennt man nicht.
Genau.

Alexander Skwar
--
Mind your own business, Spock. I'm sick of your halfbreed interference.
Michael Block
2006-03-13 10:47:05 UTC
Permalink
Post by Alexander Skwar
Post by Michael Block
Reichelt verweist zumindest im Schadensfall zunächst an DHL, daher kann
es eigentlich keine Vereinbarung zwischen den beiden geben, derzufolge
DHL nicht haften muss.
Wieso kann es das nicht geben?
Das war eine Mutmaßung, mehr nicht.
Post by Alexander Skwar
Trotzdem stellst Du solche Behauptungen auf - hast Du etwa doch Einblick?
Nein, denn ich habe es nicht als Fakt dargestellt.
Post by Alexander Skwar
Warum? Kennst Du etwa die Vertragsbedingungen von Reichelt und DHL?
Post by Michael Block
Aber Du hast recht, die genauen Verträge kennt man nicht.
Genau.
:-)

Gruß
Michael
Harald Hengel
2006-03-13 02:32:09 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Bist Du denn sicher, das durch solche individuellen Vereinbarungen
zwischen DHL und z.B. Reichelt auch ein vollständiger
Haftungsausschluss möglich ist bzw. vereinbart wird?
Zumindest vereinbart werden kann, und es wird auch gemacht, letztlich sparen
beide, denn man spart sich die aufwändige Abwicklung bei der Ersatzleistung,
die bindet nämlich Arbeitskräfte, die man sich auch sparen kann.
Praktisch muss DHL für die transportversicherung einen realistischen Satz
veranschlagen der *alle* daraus resultierenden Kosten deckt, das kann man
dem Kunden, der Verzichtet auch als Rabatt geben, der Kunde selbst hat den
Vorteil mehr zu sparen als er im Zweifel ersetzt bekommen würde und spart
darüberhinaus die Bearbeitung der Forderungen.
Geschickt verhandelt wird DHL nicht den vollen Kostensatz als nachlass
gewähren, macht etwas mehr Gewinn dadurch, der Kunde spart trotzdem mehr als
er an Ersatzleistung bekommen würde.

Ich hoffe, dass du es verstehst, glaube es aber ehrlich gesagt nicht.
Post by Michael Block
Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.
Man muss schon äusserst naiv sein um das zu glauben.
Post by Michael Block
Die AGB von Reichelt lassen sich zumindest in Hinblick auf die
Reichelt wicklet die Haftung mit dem Kunden selbst ab, müssen sie auch als
gewblicher Händler nach deutschem Recht.
Mich interessiert nicht im geringsten ob und welchen Rückgriff Reichelt auf
DHL hat, daher versuche ich gar nicht erst die AGB in der Richtung irgendwie
auszulegen.

Allerding weiss ich nicht was du an
Post by Michael Block
-------------------------------------------------
6.3 Da Reichelt Elektronik e. Kfr. das gesamte Risiko für Beschädigungen
oder Verlust auf dem Transportwege trägt, berechnen wir hierfür eine
Versicherungsgebühr in Höhe von 0,8% des Auftragswertes.
Post by Michael Block
-------------------------------------------------
warum du den Passus nicht verstehst, andererseits wundert es mich nun auch
wieder nicht.
Post by Michael Block
"...setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit
dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in
Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung
erstellt wird."
Ja und?
Das sgt nicht aus, das DHL haftet.
Allerdings kann ich mir gut vorstellen, sollte Reichelt einen
Haftungsausschluss mit dem Fractführer vereinbart haben, dass sie trotzdem
ein Interesse daran haben zu erfahren, wenn beim Frachtführer etwas
schiefgelaufen ist.
Vielleicht haben sie auch eine Haftungsvereinbarung, das wissen ein paar
Mitarbeiter bei Reichelt und ebenfall ein paar wenige bei DHL.

Wir wissen es nicht.

Mich interessiert es auch nicht, wenn was schief geht wende ich mich an
Reichelt, der Rest ist mir so etwas von egal..........
Das war bei mir bisher bei allen problemlos, sogar bei gewerblichen
Ebayverkäufern
die als privat getarnt verkauften oder wahlweise versichert/unversichert
anboten.

Harald
Michael Block
2006-03-13 10:39:40 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
Es ist doch eher davon auszugehen, dass das Produkt "Paket" hier gar
nicht verändert wird, sondern nur die sonstigen Konditionen (Preis,
Laufzeit etc.) individuell geregelt werden.
Man muss schon äusserst naiv sein um das zu glauben.
Naiv ist, wenn man - so wie Du es ständig tust - seinen eigenen Glauben
als Fakt zu verkaufen versucht und es hinterher dann selber auch dafür hält.
Post by Harald Hengel
Allerding weiss ich nicht was du an
Post by Michael Block
-------------------------------------------------
6.3 Da Reichelt Elektronik e. Kfr. das gesamte Risiko für Beschädigungen
oder Verlust auf dem Transportwege trägt, berechnen wir hierfür eine
Versicherungsgebühr in Höhe von 0,8% des Auftragswertes.
Post by Michael Block
-------------------------------------------------
warum du den Passus nicht verstehst, andererseits wundert es mich nun auch
wieder nicht.
Was gibt es daran nicht zu verstehen. Reichelt muss das Risiko für ...
tragen. Und? Das muss jeder andere Händler auch. Ich kann daraus nicht
entnehmen, dass deswegen DHL von seiner Haftung freigestellt wäre.
UNterstreiche die diesbetreffende Stelle doch bitte mal.
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
"...setzen Sie sich bitte innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt mit
dem für Sie zuständigen Postamt/Agentur bzw. dem Frachtführer in
Verbindung, damit eine Niederschrift über eine beschädigte Sendung
erstellt wird."
Ja und?
Das sgt nicht aus, das DHL haftet.
Es sagt aber auch nicht das Gegenteil, also.
Post by Harald Hengel
Wir wissen es nicht.
Das trifft bei Dir ja eigentlich immer zu.
Post by Harald Hengel
Mich interessiert es auch nicht, wenn was schief geht wende ich mich an
Reichelt, der Rest ist mir so etwas von egal..........
Und Reichelt schickt Dich dann zur Post. Dass zumindest kann ich Dir
auch aus eigener Erfahrung sagen.

Gruß
Michael
Harald Hengel
2006-03-13 02:01:19 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Woher weisst du, dass DHL haftet?
Weil DHL keine Pakete mit Haftungsausschluß anbietet und es zudem auch
noch gesetzliche Regelungen zur Haftung gibt.
Ach, du kennst alle Geschäftkundenverträge von DHL?
Wie kommst du zu dem Wissen?
Oder ist es nur deine Vermutung, weil DHL es für Privatkunden tatsächlich
nicht anbietet.

Ich denke, du hast mit dem obigen Satz nur allzu deutlich kundgetan, dass du
absolut ahnungslos bist.
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
Im Falle eines Verlustes ersetzt hier ohnehin DHL den Schaden,
Du hat Einblick in den Vertrag zwischen Reichelt und DHL oder ist es
nur eine vage Vermutung von dir?
Ich habe Einblick in die DHL-AGB und das nicht nur vermutlich.
ROTFL, du kennst also auch die Geschäftskunden AGB, sowie alle
Sondervereinbarungen die DHL mit Großkunden schliesst?

Nein, du bist so Ahnungslos wie ein Kleinkind und dir fehlt es auch daran
auch nur geringefügig über den Tellerrand zu sehen,
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Jaja, so ist es wenn man Ahnungslos ist und Dinge annimmt die
überhaupt nicht so sein müssen.
Treffender kannst Du Dich wirklich nicht beschreiben.
Das musst du gerade sagen.
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Und niemand weiss wie der Händler seine Versandversicherung
realisiert, aber da es nicht Ebay ist, ist es ja völlig egal und
nicht einmal mit einer roten Bewertung darf man seinen Unmut
kundgeben. ;-)
Das muss man ja auch nicht. Die Bedingungen sind vorher absolut klar,
im Gegensatz zu vielen eBay-Händlern.
Was ist klar?
Klar ist, auch wenn es nicht in der Auktionsbeschreibung steht, dass der
Händler für die Ware bis zur Übergabe haftet, egal wie er liefert.
Unklar ist in jedem Fall, welcher Art und ob überhaupt, der Versandhändler
eine Rückversicherung für die Ware hat.
Im Geschäftskundenbereich ist es nämlich durchaus möglich Vertrage mit DHL
und auch anderen zu schliessen, die ein Haftung bei Verlust oder
beschädigung durch den Spediteur ausschliessen.
Nur merkt und weiss der Kunde nichts davon, ganz dumme glauben sogar, dass
der der Versand durch den Spediteur zwingend versichert ist.
Post by Michael Block
http://www.geizhals.at/deutschland/?sb=549
Und es gibt einen direkten Link von der Reichelt Seite?

Harald
Michael Block
2006-03-13 10:44:29 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Woher weisst du, dass DHL haftet?
Weil DHL keine Pakete mit Haftungsausschluß anbietet und es zudem auch
noch gesetzliche Regelungen zur Haftung gibt.
Ach, du kennst alle Geschäftkundenverträge von DHL?
Wie kommst du zu dem Wissen?
ich schrieb klar "...zudem auch noch gesetzliche Regelungen zur Haftung
gibt".

Zumindest wenn so eine gesetzliche Regelung vorhanden wäre, könnte sie
wahrscheinlich nicht per Vertrag ausgeschlossen werde. Ob dies so ist,
habe ich bereits hier gefragt und wurde entsprechend belehrt. DICH
braucht es dazu nicht mehr.
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
http://www.geizhals.at/deutschland/?sb=549
Und es gibt einen direkten Link von der Reichelt Seite?
und nicht einmal mit einer roten Bewertung darf man seinen
Unmut kundgeben.
Wo war gleich die Forderung nach einem direkten Link?

Michael
Harald Hengel
2006-03-11 20:15:50 UTC
Permalink
Post by Uwe Buschhorn
Post by Peter Fronteddu
...was genau bringt Dir als Kunde die Versicherung?
1.
Eine Übergabe durch Unterschrift.
Und das bringt dem Empfänger, ausser Aufwand, was?
Post by Uwe Buschhorn
2.
Also definitiv kein Päckchen, das irgendwo im Treppenhaus von der Post
hingeschmissen wird.
Ach, du hast einmal davon gehört und bist der Meinung, das machen alle so?
Post by Uwe Buschhorn
3.
Kein nervendes Geschreibe mit dem VK, falls die Ware untergegangen ist.
Aha, bei einem untergengenem Paket oder Einschreiben muss man das nicht, es
erldigt sich von selbst?
Post by Uwe Buschhorn
Denn die Verhältnise sind klar und eine Versicherung (nicht der
VK) kommt für den Schaden auf.
Welche Versicherung?
Auch Postpakete oder Einschreiben sind nicht versichert.
Post by Uwe Buschhorn
Post by Peter Fronteddu
Weia. Wegen was genau nochmal?
Wegen einer offensichtlich fehlenden, aber trotzdem kassierten
Versicherung.
Äh, da stand irgendetwas von Versicherung, oder ist es nur deine
eigenwillige Interpretation?
Post by Uwe Buschhorn
Als Versicherung kann man nur eine externe Versicherung
gelten lassen - und die war hier sicher nicht vorhanden. Hier gehts
auch ganz klar um Portoabzocke.
Aber klar doch.
Der Vk verlang aber überhaupt kein Porto, wie kann es da Portoabzocke sein?
Post by Uwe Buschhorn
Und ganz grundsätzlich ist eine Bewertung eine Meinungsäußerung, die
mir zusteht. Wenn ich unzufrieden bin, schreibe ich das nicht in grün,
sondern in rot.
So rot wie du sie verdienst, wenn jemand sich erdreistet sein Paket an seine
Packstation zu bekommen.

Harald
Michael Block
2006-03-12 00:53:28 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Uwe Buschhorn
Als Versicherung kann man nur eine externe Versicherung
gelten lassen - und die war hier sicher nicht vorhanden. Hier gehts
auch ganz klar um Portoabzocke.
Aber klar doch.
Der Vk verlang aber überhaupt kein Porto
...dafür aber 8,79 Euro Versandkosten.

Gruß
Michael
Harald Hengel
2006-03-12 02:11:15 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Aber klar doch.
Der Vk verlang aber überhaupt kein Porto
...dafür aber 8,79 Euro Versandkosten.
Nicht einmal das.

Harald
Michael Block
2006-03-12 14:40:55 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Michael Block
Post by Harald Hengel
Aber klar doch.
Der Vk verlang aber überhaupt kein Porto
...dafür aber 8,79 Euro Versandkosten.
Nicht einmal das.
Nein? Was bedeutet denn

"DIE VERSANDKOSTEN FÜR DIESEN ARTIKEL BETRAGEN : 8,79€ und für jeden
weiteren Artikel 4,79€"

in Zusammenhang mit der Aussage der OP:

"Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand"?

Natürlich ist es widersprüchlich, an der einen Stelle von "ink.
Versicherter Versand" zuschreiben und an anderer Stelle Versandkosten zu
nennen, aber solange die OP schreibt, sie habe Versandkosten gezahlt
wirst DU mir nicht glaubhaft machen können, der Verkäufer verlange keine.

Gruß
Michael
Susanne Karlshof
2006-03-12 15:07:44 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Natürlich ist es widersprüchlich, an der einen Stelle von "ink.
Versicherter Versand" zuschreiben und an anderer Stelle Versandkosten zu
nennen, aber solange die OP schreibt, sie habe Versandkosten gezahlt
wirst DU mir nicht glaubhaft machen können, der Verkäufer verlange keine.
Es ist tatsächlich so, dass in dem geposteten Link steht:

VERSAND INKLUSIVE

und weiter unten ebenfalls steht:

DIE VERSANDKOSTEN FÜR DIESEN ARTIKEL BETRAGEN : 8,79€ und für jeden
weiteren Artikel 4,79€.

Insofern widerspricht sich der PS in *diesem* Angebot.

Hierbei handelt es sich jedoch *nicht* um das Angebot, in dem ich einen
Artikel erworben habe. Diese Auktion ist schon vorbei und hatte
definitiv keine solche Zeile (VERSAND INKLUSIVE). Auch waren die Preise
anders. Bei der Auktion, in welcher ich geboten hatte, waren die
Konditionen eindeutiger.

27,39 Euro Sofortkaufpreis + 8,59 Euro Versand

Und ich habe eben am Ende auch insgesamt 35,98 Euro bezahlt und bin
davon ausgegangen, dass ich ein Paket von GLS bekommen würde. Zumal ich
nach erfolgreichem Gebot eine Mail mit folgendem Inhalt bekam:

-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte(r) Susanne Karlhof,

die Ware mit der Warennummer: 12345678 wurde gesendet.

Nach Erhalt der Ware bitte auf den nachfolgenden Link klicken:
http://www.dreamrobot.de/arrive.php?j=2006&m=01&wn=12345678&x=A1VB4


Über diesen Link können Sie Ihren Auftragsstatus verfolgen:
http://www.gls-germany.com/online/paketstatus.php3?paketliste[0]=
...
-------------------------------------------------------------------

Nur kam die Ware niemals mit GLS, sondern lose verpackt ewige Zeit
später mit Deutschen Post in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44
Euro. Und ich hatte mich die ganzen Tage vorher schon immer gewundert,
warum die Warennummer von dem Trackingsystem von GLS nicht akzeptiert wurde.


Liebe Grüße
Suse
Susanne Karlshof
2006-03-12 15:11:14 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Natürlich ist es widersprüchlich, an der einen Stelle von "ink.
Versicherter Versand" zuschreiben und an anderer Stelle
Versandkosten zu nennen, aber solange die OP schreibt, sie habe
Versandkosten gezahlt wirst DU mir nicht glaubhaft machen können,
der Verkäufer verlange keine.
Es ist tatsächlich so, dass in dem geposteten Link steht:

VERSAND INKLUSIVE

und weiter unten ebenfalls steht:

DIE VERSANDKOSTEN FÜR DIESEN ARTIKEL BETRAGEN : 8,79€ und für jeden
weiteren Artikel 4,79€.

Insofern widerspricht sich der PS in *diesem* Angebot.

Hierbei handelt es sich jedoch *nicht* um das Angebot, in dem ich einen
Artikel erworben habe. Diese Auktion ist schon vorbei und hatte
definitiv keine solche Zeile (VERSAND INKLUSIVE). Auch waren die Preise
anders. Bei der Auktion, in welcher ich geboten hatte, waren die
Konditionen eindeutiger.

27,39 Euro Sofortkaufpreis + 8,59 Euro Versand

Und ich habe eben am Ende auch insgesamt 35,98 Euro bezahlt und bin
davon ausgegangen, dass ich ein Paket von GLS bekommen würde. Zumal ich
nach erfolgreichem Gebot eine Mail mit folgendem Inhalt bekam:

-------------------------------------------------------------------
Sehr geehrte(r) Susanne Karlshof,

die Ware mit der Warennummer: 12345678 wurde gesendet.

Nach Erhalt der Ware bitte auf den nachfolgenden Link klicken:
http://www.dreamrobot.de/arrive.php?j=2006&m=01&wn=12345678&x=A1VB4


Über diesen Link können Sie Ihren Auftragsstatus verfolgen:
http://www.gls-germany.com/online/paketstatus.php3?paketliste[0]=
...
-------------------------------------------------------------------

Nur kam die Ware niemals mit GLS, sondern lose verpackt ewige Zeit
später mit Deutschen Post in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44
Euro. Und ich hatte mich die ganzen Tage vorher schon immer gewundert,
warum die Warennummer von dem Trackingsystem von GLS nicht akzeptiert wurde.


Liebe Grüße
Suse
Michael Block
2006-03-12 16:52:14 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Insofern widerspricht sich der PS in *diesem* Angebot.
Harald weis aber genau, dass der VK keine berechnet. Er ist uns eben
einen Schritt voraus. ;-)
Post by Susanne Karlshof
Hierbei handelt es sich jedoch *nicht* um das Angebot, in dem ich einen
Artikel erworben habe. Diese Auktion ist schon vorbei und hatte
definitiv keine solche Zeile (VERSAND INKLUSIVE). Auch waren die Preise
anders. Bei der Auktion, in welcher ich geboten hatte, waren die
Konditionen eindeutiger.
27,39 Euro Sofortkaufpreis + 8,59 Euro Versand
Du meinst also sowas:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&Item=5875776204

Das ist der gleiche Verkäufer, hier allerdings mit 27,25 + 8,79 Euro
Versandkosten.
Post by Susanne Karlshof
Und ich habe eben am Ende auch insgesamt 35,98 Euro bezahlt und bin
davon ausgegangen, dass ich ein Paket von GLS bekommen würde. Zumal ich
[...]
Post by Susanne Karlshof
http://www.gls-germany.com/online/paketstatus.php3?paketliste[0]=
...
-------------------------------------------------------------------
Ok, erwartet hätte ich da wohl auch ein GLS-Paket.

Der GLS-Link führte aber sicher in Leere, oder? Das ist nämlich das
Dumme an diesen Kaufabwicklungsseiten. Man stellt einmal ein, wie die
URL für das Onlinetracking lautet und sie wird dann _immer_
mitgeschickt, auch wenn es sich gar nicht um ein Paket handelte.
Post by Susanne Karlshof
Nur kam die Ware niemals mit GLS, sondern lose verpackt ewige Zeit
später mit Deutschen Post in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44
Euro. Und ich hatte mich die ganzen Tage vorher schon immer gewundert,
warum die Warennummer von dem Trackingsystem von GLS nicht akzeptiert wurde.
Interessant ist vor allem der erste Link, denn wenn Du den anklickst
(auch aus versehen) bestätigst Du dem Empfänger den Erhalt. Er hat also
sowas wie ein Einschreiben-Light.

Gruß
Michael
Susanne Karlshof
2006-03-12 22:41:16 UTC
Permalink
Post by Michael Block
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&Item=5875776204
Genau :-D Nur das die Kosten & Preise sich mal wieder verändert haben.
Das scheint Methode zu sein.
Post by Michael Block
Ok, erwartet hätte ich da wohl auch ein GLS-Paket.
Tja eben ...
Post by Michael Block
Der GLS-Link führte aber sicher in Leere, oder?
JA
Post by Michael Block
Interessant ist vor allem der erste Link, denn wenn Du den anklickst
(auch aus versehen) bestätigst Du dem Empfänger den Erhalt. Er hat also
sowas wie ein Einschreiben-Light.
Na gottseidank, bin ich keine dumme Linkklickerin ;-) Daran habe ich
noch gar nicht gedacht. So macht der das also ...

Ich habe noch gar keinen Link angeklickt. Ich bin nur mal per Hand auf
die GLS Seite gegangen und habe dort die Warensendungsnummer eingegeben.
Und die haben mir dann mitgeteilt, dass sie mit der Nummer nichts
anfangen können, was mich widerum stutzig gemacht hat.


MfG
Suse
Michael Block
2006-03-13 01:48:44 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Post by Michael Block
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&Item=5875776204
Genau :-D Nur das die Kosten & Preise sich mal wieder verändert haben.
Das scheint Methode zu sein.
Ich denke, er geht mit dem Artikelpreis immer so weit runter, dass er
noch zu den günstigsten gehört. Dafür haben sich ja auch die
Versandkosten um ein paar Cent erhöhrt.
Post by Susanne Karlshof
Post by Michael Block
Interessant ist vor allem der erste Link, denn wenn Du den anklickst
(auch aus versehen) bestätigst Du dem Empfänger den Erhalt. Er hat also
sowas wie ein Einschreiben-Light.
Na gottseidank, bin ich keine dumme Linkklickerin ;-) Daran habe ich
noch gar nicht gedacht. So macht der das also ...
Wenn der Link vollständig war, dann brauchst Du Dir auch keine Sorgen zu
machen: Den haben dann schon genug andere für Dich angeklickt. :-)
Post by Susanne Karlshof
Ich habe noch gar keinen Link angeklickt. Ich bin nur mal per Hand auf
die GLS Seite gegangen und habe dort die Warensendungsnummer eingegeben.
Ist auch ein schöner Begriff: "Warensendungsnummer". Mit GLS hat die
aber nichts zu tun, dafür ist sie zu kurz.

Gruß
Michael
Susanne Karlshof
2006-03-13 16:28:36 UTC
Permalink
Post by Michael Block
Wenn der Link vollständig war, dann brauchst Du Dir auch keine Sorgen zu
machen: Den haben dann schon genug andere für Dich angeklickt. :-)
Huuuch O:-) , ach das wusste ich gar nicht, dass das die Leute hier
machen? ;-)

Wundert Dich nicht die merkwürdige Zahlenfolge als Warensendungsnummer?
Ich bin zwar blond, aber nicht blöd ...


Ciao
Suse
Michael Block
2006-03-13 17:46:35 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Wundert Dich nicht die merkwürdige Zahlenfolge als Warensendungsnummer?
Ich hatte sie mir, zugegeben, so genau nicht angeschaut.
Post by Susanne Karlshof
Ich bin zwar blond, aber nicht blöd ...
Nun gut, das eine kann ich nicht sehen, das andere nicht wissen, oder? :-)

Gruß
Michael
Muttersohn
2006-03-13 19:39:20 UTC
Permalink
Post by Susanne Karlshof
Hallo,
ich habe bei eBay einen USB WLAN Stick [1] von einem
Großhändler/Powerseller (der verkauft das Zeugs massenweise - fast 4000
Bewertungen) ersteigert.
Heute kam das Teil in einem gepolsterten Briefumschlag für 1,44 Euro.
Und das ganze ohne Verpackung, also völlig lose in Einzelteilen bei mir an.
Der Händler meint - ich habe ihn einfach kurzerhand angerufen und zur
Rede gestellt - "Im Angebot steht auch nirgends, dass die Ware inkl.
einer Verpackung daherkommt!".
1.) Bin ich bei einem Powerseller davon ausgegangen, dass die Ware neu
ist (stand & steht auch in dem Angebot) und demzufolge verpackt
daherkommt.
2.) Verlangt der Powerseller fast 9,- Euro für den versicherten Versand.
Da geht doch jeder automatisch davon aus, dass die Ware hier als
Paket ausgeliefert wurde?
3.) Ist die Ware inkl. der Verpackung dort abgebildet.
4.) Ist *nicht* erähnt, dass die Ware *lose und unverpackt*
ausgeliefert
Post by Susanne Karlshof
wird.
Am liebsten würde ich ihm einen Strick daraus drehen und einfach
behaupten, ich habe das Teil überhaupt nicht bekommen. Schließlich macht
er offensichtlich mit den Versandkosten massiv Gewinn. Da er die Ware
entgegen seinen Behauptungen unversichert versandt hat, wäre er ja im
Zugzwang.
Wie soll ich mich verhalten?
Was würdet Ihr machen?
MfG
Mark
[1]
http://cgi.ebay.de/AVM-FRITZ-WLAN-USB-Stick-Echte-125MBit-s-inkl-Versand_W0QQitemZ5878495826QQcategoryZ108239QQrdZ1QQcmdZViewItem

Hallo Mark,
Du hast voll und ganz Recht, die Versandkosten sind reine Nettogewinne
........
Dreh ihm eine Strick daraus ........
Ich kann die Ebay Händler auch nicht leiden......... so teuer kann ich
dann auch im Geschäft kaufen und habe keinen Ärger mit der Garantie !!!

Good Luck
Samuel Thomas
2006-03-19 17:21:03 UTC
Permalink
Post by Muttersohn
Ich kann die Ebay Händler auch nicht leiden......... so teuer kann ich
dann auch im Geschäft kaufen und habe keinen Ärger mit der Garantie !!!
Man kann aber auch ganz gute Erfahrungen machen; es gibt eine ganze
Reihe fairer kleinerer Händler, die Ebay als Plattform für guten Verkauf
/ Kauf nehmen. Und was Garantie betrifft: Da kann man durchaus auch bei
etablierten Händlern ziemlich reinfallen.
--
Viele Grüße
S. Thomas
Bitte Antworten per Email (nur wenn nötig) an ***@arcor.de
Samuel Thomas
2006-03-19 17:21:54 UTC
Permalink
Post by Samuel Thomas
Post by Muttersohn
Ich kann die Ebay Händler auch nicht leiden......... so teuer kann ich
dann auch im Geschäft kaufen und habe keinen Ärger mit der Garantie !!!
Man kann aber auch ganz gute Erfahrungen machen; es gibt eine ganze
Reihe fairer kleinerer Händler, die Ebay als Plattform für guten Verkauf
/ Kauf nehmen. Und was Garantie betrifft: Da kann man durchaus auch bei
etablierten Händlern ziemlich reinfallen.
--
Viele Grüße
S. Thomas
Bitte Antworten per Email (nur wenn nötig) an ***@arcor.de
Uwe Buschhorn
2006-03-19 17:40:45 UTC
Permalink
Post by Samuel Thomas
/ Kauf nehmen. Und was Garantie betrifft: Da kann man durchaus auch bei
etablierten Händlern ziemlich reinfallen.
Und insbesondere habe ich im Laden kein Widerrufsrecht.


Grüße,
--
Uwe Buschhorn
Friedrich Baur
2006-03-21 22:57:42 UTC
Permalink
Post by Samuel Thomas
Man kann aber auch ganz gute Erfahrungen machen; es gibt eine ganze
Reihe fairer kleinerer Händler, die Ebay als Plattform für guten Verkauf
/ Kauf nehmen.
Mit vielen sachverständigen Kritikern neige ich zu der Ansicht, dass bei
eBay niemand wirklich gutes Geld verdient, ausser eBay selbst und ein
paar Abzockern, die ahnunglosen Privatanbietern mit Hilfe der obskuren
eBay - Bedingungen Wertvolles für Nebbich abluchsen.
Welcher Mensch würde bei klarem Verstande im real life einen Gegenstand,
der objektiv mehrere hundert EUR wert ist, für einen EUR anbieten und
dann tatsächlich für dreu EUR fuffzich aus der Hand geben?

Es lebe die AAAAAA!

(Allgegenwärtige allumfassende Allianz der Ausbeuter, Abzocker und
Ahnungslosen)
Samuel Thomas
2006-03-22 05:54:36 UTC
Permalink
Am 21.03.2006 schrieb Friedrich Baur zum Thema "AW: Mal wieder eBay
Post by Friedrich Baur
Welcher Mensch würde bei klarem Verstande im real life einen
Gegenstand,
der objektiv mehrere hundert EUR wert ist, für einen EUR anbieten und
dann tatsächlich für dreu EUR fuffzich aus der Hand geben?
Wenn SDu richtig liest, habe ich von den vielen kleinen Händlern
gesprochen, die man dort findet: Die verkaufen doch gar nicht so sondern
per günstigem aber vernünftigem Festpreis.

Hier auf dem Land kann man nirgendwo so günstig z.B. DVD-Rohlinge kaufen
wie bei manchen kleinen Ebay-Händlern.
--
Viele Grüße
S. Thomas
Bitte Antworten per Email (nur wenn nötig) an ***@arcor.de
Kurt Guenter
2006-03-24 19:57:23 UTC
Permalink
Post by Friedrich Baur
Welcher Mensch würde bei klarem Verstande im real life einen Gegenstand,
der objektiv mehrere hundert EUR wert ist, für einen EUR anbieten und
dann tatsächlich für dreu EUR fuffzich aus der Hand geben?
Der Mensch, der bis 75 Euro bietet, auch wenn es den gleichen Artikel
fuer 58 Euro im Sofortkauf gibt.

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