Discussion:
Paketbote legt Paket ohne Erlaubnis im Garten ab
(zu alt für eine Antwort)
Benedikt Schwarz
2017-11-23 15:26:55 UTC
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Hallo,

mein Haus steht auf dem Grundstück meiner Eltern und meine Eltern haben
DHL erlaubt, dass der Paketbote Pakete im Garten ablegen darf, wenn
niemand die Tür öffnet. Ich habe DHL keine solche Erlaubnis erteilt,
aber trotzdem wurde ein an mich adressiertes Paket (gleiche Adressen wie
Eltern, aber mit meinem Namen) im Garten abgelegt, weil niemand da war.

Wer wäre schuld, wenn mein Paket nicht mehr am Ablageort im Garten
gelegen hätte?

Gruß
Benedikt Schwarz
U***@web.de
2017-11-23 15:41:12 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
Wer wäre schuld, wenn mein Paket nicht mehr am Ablageort im Garten
gelegen hätte?
Beim nächsten Paket wärest Du jedenfalls schuld,
wenn Du das bis dahin dort nicht klargestellt hast.
Stefan Reuther
2017-11-23 17:52:57 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
mein Haus steht auf dem Grundstück meiner Eltern und meine Eltern haben
DHL erlaubt, dass der Paketbote Pakete im Garten ablegen darf, wenn
niemand die Tür öffnet. Ich habe DHL keine solche Erlaubnis erteilt,
aber trotzdem wurde ein an mich adressiertes Paket (gleiche Adressen wie
Eltern, aber mit meinem Namen) im Garten abgelegt, weil niemand da war.
Da hat DHL ganz offenbar den Ersatzempfänger "Angehörige des Empfängers"
gewählt und an deine Eltern zugestellt.


Stefan


https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf
§4 (3) 1.
Benedikt Schwarz
2017-11-23 20:15:40 UTC
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Post by Stefan Reuther
Post by Benedikt Schwarz
mein Haus steht auf dem Grundstück meiner Eltern und meine Eltern haben
DHL erlaubt, dass der Paketbote Pakete im Garten ablegen darf, wenn
niemand die Tür öffnet. Ich habe DHL keine solche Erlaubnis erteilt,
aber trotzdem wurde ein an mich adressiertes Paket (gleiche Adressen wie
Eltern, aber mit meinem Namen) im Garten abgelegt, weil niemand da war.
Da hat DHL ganz offenbar den Ersatzempfänger "Angehörige des Empfängers"
gewählt und an deine Eltern zugestellt.
In der Zustellbenachrichtigung per E-Mail von DHL liest sich das etwas
anders:

"... leider haben wir Sie nicht persönlich angetroffen.
Daher wurde Ihr Paket an Ihrem *Wunschort* hinterlegt."
Post by Stefan Reuther
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf
§4 (3) 1.
Meine Eltern, die "Angehörigen des Empfängers", waren aber auch nicht
Zuhause und haben deswegen das Paket auch nicht annehmen können.

Gruß
Benedikt Schwarz
Wolfgang Jäth
2017-11-24 06:36:06 UTC
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Post by Benedikt Schwarz
Post by Stefan Reuther
Da hat DHL ganz offenbar den Ersatzempfänger "Angehörige des Empfängers"
gewählt und an deine Eltern zugestellt.
In der Zustellbenachrichtigung per E-Mail von DHL liest sich das etwas
"... leider haben wir Sie nicht persönlich angetroffen.
Daher wurde Ihr Paket an Ihrem *Wunschort* hinterlegt."
Hint: Bei DHL gips nur diesen einen Textbaustein.

Wolfgang
--
U***@web.de
2017-11-23 21:59:30 UTC
Permalink
Moin,
Post by Stefan Reuther
Post by Benedikt Schwarz
aber trotzdem wurde ein an mich adressiertes Paket (gleiche Adressen wie
Eltern, aber mit meinem Namen) im Garten abgelegt, weil niemand da war.
Da hat DHL ganz offenbar den Ersatzempfänger "Angehörige des Empfängers"
gewählt und an deine Eltern zugestellt.
https://www.dhl.de/content/dam/images/pdf/dhl-agb-paket-express-national-022017.pdf
§4 (3) 1.
Der Garten ist nicht Ersatzempfänger, und Ablage an
vereinbartem Ort geht in Ordnung, wenn mit dem
originären Empfänger so vereinbart.

Gruß, ULF
Ulrich Maier
2017-11-23 19:50:47 UTC
Permalink
Post by Benedikt Schwarz
Wer wäre schuld, wenn mein Paket nicht mehr am Ablageort im Garten
gelegen hätte?
Der Dieb.

Ulrich
Hartmut Kraus
2017-12-11 23:25:01 UTC
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Post by Ulrich Maier
Post by Benedikt Schwarz
Wer wäre schuld, wenn mein Paket nicht mehr am Ablageort im Garten
gelegen hätte?
Der Dieb.
Nein, die Gelegenheit. ("Gelegnheit macht Diebe" - heißt das nicht so?) :-)
--
http://www.hkraus.eu/
Stefan Schmitz
2017-11-23 20:47:19 UTC
Permalink
Post by Benedikt Schwarz
Hallo,
mein Haus steht auf dem Grundstück meiner Eltern und meine Eltern haben
DHL erlaubt, dass der Paketbote Pakete im Garten ablegen darf, wenn
niemand die Tür öffnet. Ich habe DHL keine solche Erlaubnis erteilt,
aber trotzdem wurde ein an mich adressiertes Paket (gleiche Adressen wie
Eltern, aber mit meinem Namen) im Garten abgelegt, weil niemand da war.
Dein Haus, aber Grundstück deiner Eltern, und gleiche Adresse. Da passt was
nicht.
Wohnt ihr im selben Haus? Wenn ja, hast du eine eigene Klingel, die für den
Boten als deine erkennbar ist?
Post by Benedikt Schwarz
Wer wäre schuld, wenn mein Paket nicht mehr am Ablageort im Garten
gelegen hätte?
Kommt drauf an, ob der Bote erkennen musste, dass die Genehmigung nicht für
dich gilt.
Rupert Haselbeck
2017-11-23 21:20:07 UTC
Permalink
Post by Benedikt Schwarz
mein Haus steht auf dem Grundstück meiner Eltern
Wie soll das denn möglich sein? Ein Haus ist wesentlicher Bestandteil des
Grundstücks und damit stets Eigentum des Grundstückseigentümers, § 94 BGB
Post by Benedikt Schwarz
und meine Eltern haben
DHL erlaubt, dass der Paketbote Pakete im Garten ablegen darf, wenn
niemand die Tür öffnet. Ich habe DHL keine solche Erlaubnis erteilt,
aber trotzdem wurde ein an mich adressiertes Paket (gleiche Adressen wie
Eltern, aber mit meinem Namen) im Garten abgelegt, weil niemand da war.
Grundsätzlich sind natürlich auch beim Untermieter oder Mitbewohner auf dem
Grundstück der Eltern durch den Zusteller die eigenen Weisungen des
Empfängers einer Sendung zu berücksichtigen. Das Problem besteht in solchen
Fällen gelegentlich darin, dass der Zusteller garnicht erkennt, dass es sich
um mehrere unterschiedliche Haushalte bzw. Personen handelt
Post by Benedikt Schwarz
Wer wäre schuld, wenn mein Paket nicht mehr am Ablageort im Garten
gelegen hätte?
Derjenige, welcher es weggenommen hat natürlich :->
Wenn du meinen solltest, ob ein Schadenersatzanspruch gegen den Zusteller
bzw dessen Arbeitgeber bestehen könnte, so lautet die Antwort:
Möglicherweise schon.

MfG
Rupert
Andreas Portz
2017-11-24 07:29:56 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Ein Haus ist wesentlicher Bestandteil des
Grundstücks und damit stets Eigentum des Grundstückseigentümers, § 94 BGB
Veto. Stichwort Erbpacht.

Davon abgesehen sagt der 94er sowieso nur das, was du in der ersten von
mir zitierten Zeile schreibst. Deine (sowieso fälschlicherweise) daraus
gezogene Schlussfolgerung und damit den Beweis eines Eigentums wird dort
gar nicht geführt.

Ergo: Nebelkerze deinerseits (mit Paragraphen wedeln, ohne den Inhalt zu
kennen oder zu verstehen, oder - falls doch - um damit gezielt zu blenden)


-Andreas
Andreas Portz
2017-11-24 07:47:19 UTC
Permalink
Post by Andreas Portz
Veto. Stichwort Erbpacht.
Ach so, nur um sicher zu sein: ich verwende den alten,
umgangssprachlichen Begriff eines Konstrukts, welches in dieser Form
keine Anwendung mehr findet. Heutzutage gibt es das vergleichbare
Erbbaurecht, welches ebenso eine klare Trennung von Nutzung/Eigentum
eines Gebäudes und des Grundstücks, auf dem es sich befindet, regelt.


-Andreas
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