Heinz-Mario Frühbeis
2017-03-16 07:47:00 UTC
Guten Morgen,
folgende Situation:
Man hat seinen Wohnort gewechselt, nehmen wir mal an von Hamburg nach
München, wobei aber noch Eigentum in Hamburg verblieben ist.
Erst zwei Monate später kommt man dazu seine Habseligkeiten nach zu holen.
Man ruft also den vorigen Vermieter an und man (ehemaliger Vermieter und
"man") vereinbart einen Termin.
Nun fährt man also zum vereinbarten Termin von München nach Hamburg,
erscheint pünktlich unbd örtlich korrekt, und...kein ehemaliger
Vermieter erschienen.
Auch ein (in Hamburg) getätigter Anruf an den ehemaligen Vermieter
erbringt kein zustande kommen des vereinbarten Termins.
Was ist das für eine Sachlage?`Kann man den ehemaligen Vermieter für
Zeit und Geld belangen?
Wie könnte man (als ehemaliger Mieter) sonst vorgehen um sein Eigentum
zurück zu holen?
VmD und
mit Gruß
Heinz-Mario Frühbeis
folgende Situation:
Man hat seinen Wohnort gewechselt, nehmen wir mal an von Hamburg nach
München, wobei aber noch Eigentum in Hamburg verblieben ist.
Erst zwei Monate später kommt man dazu seine Habseligkeiten nach zu holen.
Man ruft also den vorigen Vermieter an und man (ehemaliger Vermieter und
"man") vereinbart einen Termin.
Nun fährt man also zum vereinbarten Termin von München nach Hamburg,
erscheint pünktlich unbd örtlich korrekt, und...kein ehemaliger
Vermieter erschienen.
Auch ein (in Hamburg) getätigter Anruf an den ehemaligen Vermieter
erbringt kein zustande kommen des vereinbarten Termins.
Was ist das für eine Sachlage?`Kann man den ehemaligen Vermieter für
Zeit und Geld belangen?
Wie könnte man (als ehemaliger Mieter) sonst vorgehen um sein Eigentum
zurück zu holen?
VmD und
mit Gruß
Heinz-Mario Frühbeis