Discussion:
Nicht eingehaltener Termin
(zu alt für eine Antwort)
Heinz-Mario Frühbeis
2017-03-16 07:47:00 UTC
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Guten Morgen,

folgende Situation:
Man hat seinen Wohnort gewechselt, nehmen wir mal an von Hamburg nach
München, wobei aber noch Eigentum in Hamburg verblieben ist.
Erst zwei Monate später kommt man dazu seine Habseligkeiten nach zu holen.
Man ruft also den vorigen Vermieter an und man (ehemaliger Vermieter und
"man") vereinbart einen Termin.
Nun fährt man also zum vereinbarten Termin von München nach Hamburg,
erscheint pünktlich unbd örtlich korrekt, und...kein ehemaliger
Vermieter erschienen.
Auch ein (in Hamburg) getätigter Anruf an den ehemaligen Vermieter
erbringt kein zustande kommen des vereinbarten Termins.

Was ist das für eine Sachlage?`Kann man den ehemaligen Vermieter für
Zeit und Geld belangen?
Wie könnte man (als ehemaliger Mieter) sonst vorgehen um sein Eigentum
zurück zu holen?

VmD und
mit Gruß
Heinz-Mario Frühbeis
Marc Haber
2017-03-16 09:34:07 UTC
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Post by Heinz-Mario Frühbeis
Man hat seinen Wohnort gewechselt, nehmen wir mal an von Hamburg nach
München, wobei aber noch Eigentum in Hamburg verblieben ist.
Erst zwei Monate später kommt man dazu seine Habseligkeiten nach zu holen.
Man ruft also den vorigen Vermieter an und man (ehemaliger Vermieter und
"man") vereinbart einen Termin.
Ist die Wohnung zu diesem Zeitpunkt schon übergeben? Wenn ja, warum
sind noch Gegenstände drin? Wenn nein, warum hat man keinen Schlüssel
mehr?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
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Matthias Frank
2017-03-16 10:41:23 UTC
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Post by Marc Haber
Post by Heinz-Mario Frühbeis
Man hat seinen Wohnort gewechselt, nehmen wir mal an von Hamburg nach
München, wobei aber noch Eigentum in Hamburg verblieben ist.
Erst zwei Monate später kommt man dazu seine Habseligkeiten nach zu holen.
Man ruft also den vorigen Vermieter an und man (ehemaliger Vermieter und
"man") vereinbart einen Termin.
Ist die Wohnung zu diesem Zeitpunkt schon übergeben? Wenn ja, warum
sind noch Gegenstände drin? Wenn nein, warum hat man keinen Schlüssel
mehr?
Bzw. wo genau sind die Sachen?
Stefan Schmitz
2017-03-16 17:46:50 UTC
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Post by Heinz-Mario Frühbeis
Guten Morgen,
Man hat seinen Wohnort gewechselt, nehmen wir mal an von Hamburg nach
München, wobei aber noch Eigentum in Hamburg verblieben ist.
Erst zwei Monate später kommt man dazu seine Habseligkeiten nach zu holen.
Man ruft also den vorigen Vermieter an und man (ehemaliger Vermieter und
"man") vereinbart einen Termin.
Nun fährt man also zum vereinbarten Termin von München nach Hamburg,
erscheint pünktlich unbd örtlich korrekt, und...kein ehemaliger
Vermieter erschienen.
Auch ein (in Hamburg) getätigter Anruf an den ehemaligen Vermieter
erbringt kein zustande kommen des vereinbarten Termins.
Was ist denn Inhalt des Telefonats? Für eine etwaige Schadenersatzpflicht des
Vermieters müsste er das Platzen des Termins fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht haben. Wenn er etwa im Koma läge, wäre das nicht der Fall.
Post by Heinz-Mario Frühbeis
Was ist das für eine Sachlage?`Kann man den ehemaligen Vermieter für
Zeit und Geld belangen?
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit ja (nicht für die Zeit), § 280 BGB.

Das Schuldverhältnis wäre hier wohl ein Aufbewahrungsvertrag oder ein Auftrag.
Ronald Becker
2017-04-11 06:31:12 UTC
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"Stefan Schmitz" schrieb
Post by Stefan Schmitz
Post by Heinz-Mario Frühbeis
Was ist das für eine Sachlage?`Kann man den ehemaligen Vermieter für
Zeit und Geld belangen?
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit ja (nicht für die Zeit), § 280 BGB.
Das Schuldverhältnis wäre hier wohl ein Aufbewahrungsvertrag oder ein Auftrag.
Einerseits gebe ich Dir (und den anderen) Recht, wenn darauf hingewiesen
wird, wie wenig detailliert der Sachverhalt ist. Da kann man nur
spekulieren. Andererseits finde ich es nicht naheliegend, bei diesem
lückenhaften Sachverhalt einen Vertragsverstoß für möglich zu halten, wo es
doch eigentlich nur eine bloße Verabredung geht. Für eine Verwahrung gibt
das OP nichts her und für einen Auftrag fehlen Argumente für die
Fremdnützigkeit. Aber selbst wenn! Was für einen Schaden will der Mieter
geltend machen? Leistungsort scheint doch Hamburg zu sein.
--
R.B.
Stefan Schmitz
2017-04-20 21:10:22 UTC
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Post by Ronald Becker
"Stefan Schmitz" schrieb
Post by Stefan Schmitz
Post by Heinz-Mario Frühbeis
Was ist das für eine Sachlage?`Kann man den ehemaligen Vermieter für
Zeit und Geld belangen?
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit ja (nicht für die Zeit), § 280 BGB.
Das Schuldverhältnis wäre hier wohl ein Aufbewahrungsvertrag oder ein Auftrag.
Einerseits gebe ich Dir (und den anderen) Recht, wenn darauf hingewiesen
wird, wie wenig detailliert der Sachverhalt ist. Da kann man nur
spekulieren. Andererseits finde ich es nicht naheliegend, bei diesem
lückenhaften Sachverhalt einen Vertragsverstoß für möglich zu halten, wo es
doch eigentlich nur eine bloße Verabredung geht.
Es ging ja doch um mehr als einen freundlichen Plausch bei dieser Verabredung.
Post by Ronald Becker
Für eine Verwahrung gibt
das OP nichts her und für einen Auftrag fehlen Argumente für die
Fremdnützigkeit. Aber selbst wenn! Was für einen Schaden will der Mieter
geltend machen? Leistungsort scheint doch Hamburg zu sein.
Was spielt der Leistungsort für die Höhe des Schadens (vergebliche Anfahrt -
na gut, diese selbst wird eher nicht der Schaden sein, aber die nun
erforderliche erneute Anfahrt) für eine Rolle?
Ronald Becker
2017-04-22 13:03:15 UTC
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"Stefan Schmitz" schrieb
Post by Stefan Schmitz
Was spielt der Leistungsort für die Höhe des Schadens (vergebliche Anfahrt -
na gut, diese selbst wird eher nicht der Schaden sein, aber die nun
erforderliche erneute Anfahrt) für eine Rolle?
In der "Sachlage", die der OP zur Diskussion stellt, kommt eine erneute
Anfahrt aber gar nicht vor, Stefan. Der OP hat nicht danach gefragt, ob er
die nächste Fahrt bezahlt bekommt, sondern ob er den ehemaligen Vermieter
wegen der vergeblichen Anfahrt "für Zeit und Geld" belangen könne.
--
R.B.
Stefan Schmitz
2017-04-22 19:59:47 UTC
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Post by Ronald Becker
"Stefan Schmitz" schrieb
Post by Stefan Schmitz
Was spielt der Leistungsort für die Höhe des Schadens (vergebliche Anfahrt -
na gut, diese selbst wird eher nicht der Schaden sein, aber die nun
erforderliche erneute Anfahrt) für eine Rolle?
In der "Sachlage", die der OP zur Diskussion stellt, kommt eine erneute
Anfahrt aber gar nicht vor, Stefan.
Der Schilderung nach halte ich sie für zwingend.
Post by Ronald Becker
Der OP hat nicht danach gefragt, ob er
die nächste Fahrt bezahlt bekommt, sondern ob er den ehemaligen Vermieter
wegen der vergeblichen Anfahrt "für Zeit und Geld" belangen könne.
Worin siehst du den großen Unterschied, ob er jetzt die erste oder die zweite
Fahrt ersetzt bekommt?
Marc Haber
2017-04-22 20:34:21 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Ronald Becker
Der OP hat nicht danach gefragt, ob er
die nächste Fahrt bezahlt bekommt, sondern ob er den ehemaligen Vermieter
wegen der vergeblichen Anfahrt "für Zeit und Geld" belangen könne.
Worin siehst du den großen Unterschied, ob er jetzt die erste oder die zweite
Fahrt ersetzt bekommt?
Vielleicht war die erste Anfahrt kürzer und für die zweite war
zusätzlich ein Urlaubstag vonnöten.

Grüße
Marc
--
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Ronald Becker
2017-04-22 20:56:54 UTC
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"Stefan Schmitz" schrieb
Post by Stefan Schmitz
Post by Ronald Becker
In der "Sachlage", die der OP zur Diskussion stellt, kommt eine erneute
Anfahrt aber gar nicht vor, Stefan.
Der Schilderung nach halte ich sie für zwingend.
Das mag sicher so sein, nur fange ich langsam an, mich über Deinen
wiederholten Hinweis zu wundern. Ich hatte ursprünglich die Frage
aufgeworfen, welcher Schaden denn durch die erste vergebliche Anfahrt
entstanden sein mag und Du entgegnest mir, ein Schaden liege in einer im OP
nicht erwähnten zweiten Anfahrt. Es führt im Allgemein zu nichts, wenn man
aneinander vorbeiredet.
Post by Stefan Schmitz
Worin siehst du den großen Unterschied, ob er jetzt die erste oder die zweite
Fahrt ersetzt bekommt?
Nun, groß muss der Unterschied ja nicht sein. Es reicht schon, dass wir uns
darüber einig werden, worüber wir gemeinsam reden wollen. Leistungsort ist
Hamburg. M muss also nach Hamburg fahren, um seine Sachen zu erhalten. Das
hätte er auch tun (finanzieren) müssen, wenn V sich pflichtgemäß verhalten
hätte. Wo also läge hier ein durch die Pflichtverletzung kausal verursachter
Schaden? Diese Frage hatte ich ja bereits aufgeworfen.
--
R.B.
Armin Wolf
2017-04-09 06:30:50 UTC
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Was ist das für eine Sachlage?`Kann man den ehemaligen Vermieter für Zeit
und Geld belangen?
Es kommt auf den Inhalt der Telefonate an, und ob sich beide Parteien
daran erinnern können..
War sich der VM bewußt, daß Du mit einem LKW kommst und es auf
seine Anwesenheit ankommt?

Aus welchem Grunde war es dem VM nicht möglich, dafür zu sorgen,
daß Du trotz seiner wohl unvorhersehbaren Abwesenheit an den
Schlüssel kommen konntest?

Hattest Du mit ihn telefoniert, als Du vor der Wohnung standest?

Er wird behaupten: "Ich habe den ganzen Tag auf deinen Anruf gewartet
Soll ich etwa in der leeren Wohnung auf Dich warten? Der Zweitschlüssel
war natürlich irgendwo deponiert., was ich Dir gestern bereits am Telefon
mitteilte."
Ob Lüge, oder nicht... Beweisen mußt Du das Gegenteil.
Wie könnte man (als ehemaliger Mieter) sonst vorgehen um sein Eigentum
zurück zu holen?
Wenn Du bei den "Telefonaten" alles korrekt gemacht hattest, dann
muß Dir der VM hetzt Dein Eigentum zuschicken.

meines Erachtens ist es völlig egal, weshalb sich noch Dinge in der
Wohnung befanden, da der Termin zweifelsfrei zustande kam und
zur Haftung bei Terminverschusselung wurde oben bereits geschrie-
ben.
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