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2010-07-16 06:31:09 UTC
Hallo!
Ich habe die japanische Staatsangehörigkeit erworben und versucht, mich
durch Suchen in Google, Yahoo, usw., zur Rechtslage schlau zu machen.
Und nach allem wenigen, was ich bisher gefunden habe, scheint es mir,
dass zumindest der folgende Auzug aus dem Paragraphen 25 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes auf mich zutrifft:
"(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb
einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen
Antrag [...] erfolgt[.]"
(Es gibt da zwar noch eine Aunahmebestimmung, die trifft aber wohl auf
mich nicht zu: "Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein
Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der
Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die
Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12
Abs. 3 abgeschlossen hat.")
Da ich selbst keinen Grund habe, die deutsche Staatsangehörigkeit
abzulegen, habe ich auch nicht vor, irgendetwas in die Wege zu leiten,
was die deutschen Behörden auf meine Lage aufmerksam macht - aber ich
weiß nicht, ob nicht jemand anders (z.B., eine Behörde in Japan) sie
bereits aufmerksam genacht hat. Darum habe ich nun zunächst die
folgenden Fragen, zu denen ich hier nun auf ein paar (direkte oder
indirekt) Antworthinweise hoffe. :-) Will sagen, ich erwarte hier keine
endgültigen Antworten sondern hoffe auf Hilfe zur Selbsthilfe. :-)
(Im Augenblick möchte ich nicht schlafende Löwen wecken, indem ich bei
der deutschen Botschaft in Japan anfrage: selbst wenn ich meinen Namen
nicht angebe sind Telefonnummern auf Personen zurückführbar, und ich
möchte diese Nachforschungen anonym durchführen.)
Hier nun meine ersten Fragen:
1) In welchem Vertrag/ in welchem Gesetz/ in welcher
Durchführungsverordnung ist festgelegt, welche Behörde in Deutschland
die Information erhält, dass ein deutscher Staatsbürger die japanische
Staatsangehörigkeit angenommen hat?
2) In welchem Gesetz/ in welcher Durchführungsverordnung ist festgelegt,
wie sich der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Einzelnen
manifestiert (z.B., welche Behörden werden von wem informiert oder,
anders ausgedrückt, welche Dokumente werden von wem erzeugt und an wen
geschickt)?
3) In welchem Gesetz/ in welcher Durchführungsverordnung ist festgelegt
ob ich eine Meldepflicht habe (betreffs der Annahme einer anderen
Staatsbürgerschaft), worin solch eine Pflicht (falls es sie gibt) im
Einzelnen besteht und in welchem Maß eine unterlassene Meldung strafbar ist?
4) Sollte ich meinen deutschen Personalausweis und Reisepass verlängern
bzw. neu ausstellen lassen können (z. B., weil bei meine vormaligen
Rathaus und anderen zuständigen Behörden keine Information zu meiner
neuen Staatsbürgerschaft eingegangen ist), ist die Benuztung derselben
dann strafbar?
Für zweckdienliche Hinweise dankbar verbleibe ich mich freundlichen
Grüßen aus dem sich von sommerlichen Regenfluten erholenden Japan!
Heinrich
Ich habe die japanische Staatsangehörigkeit erworben und versucht, mich
durch Suchen in Google, Yahoo, usw., zur Rechtslage schlau zu machen.
Und nach allem wenigen, was ich bisher gefunden habe, scheint es mir,
dass zumindest der folgende Auzug aus dem Paragraphen 25 des
Staatsangehörigkeitsgesetzes auf mich zutrifft:
"(1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb
einer ausländischen Staatsangehörigkeit, wenn dieser Erwerb auf seinen
Antrag [...] erfolgt[.]"
(Es gibt da zwar noch eine Aunahmebestimmung, die trifft aber wohl auf
mich nicht zu: "Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein
Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der
Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die
Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12
Abs. 3 abgeschlossen hat.")
Da ich selbst keinen Grund habe, die deutsche Staatsangehörigkeit
abzulegen, habe ich auch nicht vor, irgendetwas in die Wege zu leiten,
was die deutschen Behörden auf meine Lage aufmerksam macht - aber ich
weiß nicht, ob nicht jemand anders (z.B., eine Behörde in Japan) sie
bereits aufmerksam genacht hat. Darum habe ich nun zunächst die
folgenden Fragen, zu denen ich hier nun auf ein paar (direkte oder
indirekt) Antworthinweise hoffe. :-) Will sagen, ich erwarte hier keine
endgültigen Antworten sondern hoffe auf Hilfe zur Selbsthilfe. :-)
(Im Augenblick möchte ich nicht schlafende Löwen wecken, indem ich bei
der deutschen Botschaft in Japan anfrage: selbst wenn ich meinen Namen
nicht angebe sind Telefonnummern auf Personen zurückführbar, und ich
möchte diese Nachforschungen anonym durchführen.)
Hier nun meine ersten Fragen:
1) In welchem Vertrag/ in welchem Gesetz/ in welcher
Durchführungsverordnung ist festgelegt, welche Behörde in Deutschland
die Information erhält, dass ein deutscher Staatsbürger die japanische
Staatsangehörigkeit angenommen hat?
2) In welchem Gesetz/ in welcher Durchführungsverordnung ist festgelegt,
wie sich der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Einzelnen
manifestiert (z.B., welche Behörden werden von wem informiert oder,
anders ausgedrückt, welche Dokumente werden von wem erzeugt und an wen
geschickt)?
3) In welchem Gesetz/ in welcher Durchführungsverordnung ist festgelegt
ob ich eine Meldepflicht habe (betreffs der Annahme einer anderen
Staatsbürgerschaft), worin solch eine Pflicht (falls es sie gibt) im
Einzelnen besteht und in welchem Maß eine unterlassene Meldung strafbar ist?
4) Sollte ich meinen deutschen Personalausweis und Reisepass verlängern
bzw. neu ausstellen lassen können (z. B., weil bei meine vormaligen
Rathaus und anderen zuständigen Behörden keine Information zu meiner
neuen Staatsbürgerschaft eingegangen ist), ist die Benuztung derselben
dann strafbar?
Für zweckdienliche Hinweise dankbar verbleibe ich mich freundlichen
Grüßen aus dem sich von sommerlichen Regenfluten erholenden Japan!
Heinrich