"Martin ?rautmann" <t-***@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:slrnjbl7in.gl.t-***@ID-685.user.individual.de...
> Was die 4ma macht ist mir herzlich egal - die kann gerne externe
> beauftragen. Aber dennoch geht mein Weg zwischen Käufer und Verkäufer,
> zwischen mir und Lidl. Ich habe nicht beim Hersteller gekauft und mit
> dem keinen Vertrag geschlossen. Ich habe auch mit externen keinen
> Vertrag.
>
>> Wieso
>> denn nicht? Du hast Anspruch auf diese Bearbeitung, auf eine "Leistung",
>> aber nicht auf den "Stil". Du hast ja auch nicht beim Hersteller
>> gekauft,
>> sondern beim Discounter. Das war auch bereits soeine "Auslagerung".
>
> Nein, das ist keine Auslagerung, sondern mein Ansprechpartner, und sonst
> keiner.
Hi,
ach so, da liegt Dein Hase im Dreck...Du meinst, die Kasseuse, die damals
Deinen Bon abgerissen hat, ist Dein ganz persönlicher "kaputter
Wasserkocher-entgegennehmender Angestellter"?
Nein, die hat vielleicht eine andere Schicht...
>
>> Der "Abverkauf" hat garkeine Zulassung zur Lagerung und Annahme von
>> defekten
>> Geräten...und keine Angestellten mit entsprechenden Fähigkeiten.
>
> Sein Problem und nicht meines. Er hat die vertraglichen bzw. hier
> gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Wenn er das nicht kann darf er nicht
> verkaufen.
Nein, Dein Problem. Wenn Du die "Bedienungsanleitung" und die
Abwicklungshinweise nicht verstehen/nutzen willst, dann sag solches beim
Kauf direkt, dafür gabs ja die "Rückgabepauschalbedingung".
>
>> Ergo wirst
>> Du an einen "Dienstleister" verwiesen. Daß solches bei Discountern
>> üblich
>> ist, weiß doch jedes Kind. Kannst Dir sicher vorstellen, daß solche
>> Praxis
>> bereits vielfach gerichtlich "geprüft" wurde.
>
> Es ist nicht üblich - ich kann dir genügend Gegenbeispiele nennen. Auch
> die Unterscheidung nach Food und Non-Food ist wilkürlich, da genügend
> Artikel ohne Gebrauchsanleitung und Herstellernennung verkauft werden.
Nenne mal eins, das beim Discounter "ohne" herumliegt. Ach ja,
Weihnachtskerzen...stimmt, es fehlen Anleitung, Altersnachweis und
Garantieurkunde. Soll ich jetzt überrascht gucken?
>
> Und ich bezweifle, dass es vor Gericht haltbar ist.
>
>> > Da man diese erst nach dem Kauf mitbekommt dürften sie ohnehin
>> > wirkungslos sein.
>>
>> Das betrifft nur "Bedingungen", die etwa die Benutzbarkeit oder den
>> Preis
>> betreffen. Nicht aber solche, die die Reklamationsabwicklung betreffen.
>
> Gerade die Reklamationsabwicklung würde ich auch für eine solche,
> offensichtlich einschränkende Bedingung halten.
Warum? Der Laden muß ja nicht damit "rechnen", daß überhaupt eine
Reklamation erfolgt. Das ist eine unerwünschte Nebenwirkung moderner
Technik. Sonst müßte man Tankstellen verbunkern, da es ja stündlich zur
spontanen Entzündung all des Benzins käme...doch es reichen Feuerlöscher,
Bedienungsanleitungen und die Feuerwehr...
>
>> Genau wie die Bedienung...dafür gibts die Bedienungsanleitung. Nun sag
>> nicht, Du hättest ein Rückgaberecht, weil Dir die Bedienungsanleitung
>> vorm
>> Kauf nicht bekannt war? Du hast ev. ein "pauschales Rückgaberecht"
>> innerhalb
>> einer Frist....aber nicht, weil Du dachtest, ein Wasserkocher wäre kalt,
>> und
>> nun steht da drin, es käme kochendes Wasser raus...
>
> Rechtlich gesehen hätte ich oftmals ein Rückgaberecht wenn keine
> deutschsprachige Bedieungsanleitung dabei wäre. Allerdings dürfte das
> eher ein Rücktrittsrecht unmittelbar nach dem Kauf sein - was aber, wenn
> der Mangel erst später festgestellt wird, z.B. heute gekauft und erst
> beim Auspacken an Weihnachten feststellbar?
Tja, Du kaufst Dir einen Hut, und stellst erst im Sommer nächsten Jahres
fest, daß er zu groß ist? Reklamieren...und gleich nachtreten, daß er auch
für die Mode im übernächsten jahr nicht passen wird.
>
>> > Besonders gernzwertig dürfte das aber bei solchen Strukturen wie den
>> > Saturn-Elektronikmärkten sein: dort ist die Serviceannahme wohl in eine
>> > eigene Gesellschaftsform ausgelagert. Auch damit dürfte die
>> > Nachbesserungsregelung des BGB ausgehebelt werden.
>>
>> Nö...denn die Leistung bleibt Dir doch. Nur daß eben kein
>> Saturn-Fachidiot
>> Deinen Schmodder aus der Kaffeemaschine kratzt, sondern ein "Spezialist"
>> einer Spezialfirma, die 100 Zeitarbeiter und einen Chef hat...
>
> Nein, da der Händler selbst nicht die Nachbesserung vorgenommen hat kann
> er die Wandlung verweigern.
> Ich habe einen Fall in Erinnerung, wo sich Saturn mit genau der Schiene
> rausgemogelt hat.
Der Händler nimmt die Nachbesserung ja vor bzw "beauftragt" diese. Solches
ist sein Recht. Ausnahmen kanns geben, wenn Du diese "vorgeschriebene"
Prozedur eigenmächtig verlassen und damit die Rechte des Händlers verletzen
tust. Etwa kann ein Fachbetrieb "gebasteltes" nicht mehr reparieren. Ist der
Fremdbetrieb soeiner, der nicht im Geltungsbereich der Innung oder ähnlicher
Fachbegriffe "zugelassen" ist, verwandelt sich dort Dein Gerät in Schrott.
Auf die Art kann Saturn sich nicht "rausschleichen", die bekämen gewaltigen
Ärger, wenn ein solches "mehrfach repariertes" Gerät dann einen Schaden
verursachte. Die Haftpflichtversicherung könnte die Zahlung verweigern.
Dieses "CE"-Zeichen kennst Du? Das funktioniert nur bei "geschlossener
Lieferkette", die Rücknahme muß im Aufttrage des Händlers erfolgen. Weshalb
der Rat "wenden Sie sich an den Hersteller" meist Murks ist. Der "Vorteil",
der dem Kunden aber dadurch meist entsteht, ist eine deutlich beschleunigte
Abwicklung, da spart man meist Wochen. Vielen Leuten ist es das wert. Habe
selbst schon Festplatten direkt in Irland reklamiert :-) eine Reklamation im
Laden hat glatt 2 Monate gedauert, die direkte dagegen nur 5 Tage.
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mfg,
gUnther