Post by Hans-Jürgen MeyerNein? Warum nicht? Er darf mich nicht festhalten, wenn er wie auch immer
dazu nicht legimitiert ist. Zu behaupten, man sei Kontrolleur *ohne*
sich glaubhaft auszuweisen geh rt sicher dazu.
Relativ. In der grauen Theorie darf Dich auch ein 12-jähriger Knirps
vom Nachbarplatz festnehmen und die Polizei rufen, wenn er den
begründeten Verdacht hat, Du würdest schwarzfahren. Denn Schwarzfahren
ist und bleibt eine Straftat in der BRD.
Und genausowenig darfst Du im Umkehrschluß dem Knirps Deinen Fuß in
den Popo dübeln, wenn Du zu eine Fahrkarte hast, aber der Meinung
bist, der Knirps will Dich nur veräppeln.
Vor dem Richter wird sich doch dann die Frage stellen, ob a) Du unter
Würdigung der Umstände Zweifel haben konntest UND b) der Kontrolleur
den begründeten Verdacht auf eine Straftat (des Schwarzfahrens) haben
konnte.
Ich stelle mir vor, Du sitzt in der Bahn, es steigen drei Männer ein,
Mitte 30 bis Ende 50 und fangen an, die Fahrscheine der Mitfahrer zu
kontrollieren. Bei Dir angekommen, hält Dir einer von denen seinen
Ausweis (ohne Namen) unter die Nase, sagt seinen Spruch "Guten Tag die
Fahrscheine bitte" auf und wartet. Du schaust ihn an und sagst "Nö,
kannste knicken Alter, erstmal den Perso, ansonsten gibts nix" Es
folgt eine kleine Diskussion, Du willst aussteigen, er weist Dich
nochmal darauf hin, daß er den Fahrschein sehen will usw. Weil Du
immer noch stur auf Deine Rechte als Staatsbürger beharrst (eine sehr
gern genommene Aussage in diesem Fall), hält er Dich fest und ruft die
Polizei.
Würdest Du Dich dann ernsthaft vor einen Richter stellen und ihm sagen
"Ja Herr Vorsitzender, also nur weil der da so einen Wisch mit dem
Namen der Firma hat, da könnte ja jeder kommen!"?
Andere Situation: Du sitzt in der Bahn, auf einmal springt ein
20jähriger Kerl mit seinem Begleiter im selben Alter auf, und fängt
an, in der Bahn Fahrscheine sehen zu wollen. Du sagst "Nein, weisen
Sie sich erstmal aus". Das will er nicht, er droht nur damit, jetzt
andere Seiten aufziehen zu wollen. Dir wird das zu blöd, Du steigst
aus und er versucht Dich festzuhalten, woraufhin Du ihm Dein
Handtäschchen in die Visage betonierst.
In diesem Fall würde wohl jeder Richter auch auf Deiner Seite stehen.
F.
Post by Hans-Jürgen MeyerDie Anzeige w re ihm gewi .
Die anwesenden Herren der Polizei d rften diese gleich aufnehmen.
D rfen sie; sie d rfen aber nat rlich auch auf einen geeigneteren
Termin zur Aufnahme derselben verweisen.
D rfen Sie. Allerdings ist Freiheitsberaubung ein Straftatbestand. Da
m ssen Sie t tig werden. Auch ohne Anzeige. Ist Ihnen das zu l stig,
d rfen die Herren das sicher im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde
mit Ihrem Cheffe kl ren.
Wo liegt eigentlich das Problem, das zu der Frage f hrt, ob ein Kontrolleur
ein echter solcher ist, wenn man eine echte g ltige Fahrkarte besitzt?
Auch wenn ich eine g ltige Fahrkarte besitze w rde ich die nicht jedem
dahergelaufenen Pinsel zeigen der behauptet Kontrolleur zu sein.
Es steht Dir v llig frei, eine Kontrolle f r Dich so aufwendig wie
m glich zu machen ...
Sicher. Nur bin ich nicht bereit jedem Penner meinen Fahrausweis zu
zeigen. Denn dann hat der pl tzlich meinen und ich keinen...
Ohne glaubhafte Legitimierung keine Kontrolle. Wobei man auf einen
Haupmann von K penick durchaus reinfallen w rde...
Es ist wieder die Zeit: Die Strom, Gas und Wasserableser kommen. Du
glaubst doch nicht im Ernst, das die bei mir ins Haus kommen ohne sich
korrekt ausweisen zu k nnen - und zwar mit Lichtbildausweis.
Auch ohne Namen, ja. ;)
Das Aussehen der Ausweise wird bei uns vorher ver ffentlicht. So weiss
man zumindest wie die Ausweise aussehen. Im letzten Jahr war es ein
Lichtbildausweis mit Namen. Ob das so wirklich sinnvoll ist, das ist
auch strittig.
Hans-J rgen