Discussion:
Brief mit falschem Namen öffnen
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Pietruschka
2003-12-24 18:40:43 UTC
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Hallo NG,

gestern erreichte uns ein Brief mit einem Vornamen, der in unserer Familie
nicht existiert, der Nachname hat aber gestimmt. Das der Brief wohl
tatsächlich an einen von uns adressiert ist, ist relativ klar, da die
Adresse und der Nachname 100% übereinstimmen und so häufig kommt unser
Nachname nun auch nicht vor :) lediglich der Vorname existiert bei uns nicht
:-/

Dürfen wir den Brief öffnen? Und wenn ja, wer darf das?

Frohe (Rest-)weihnachten und erholsame Feiertage!

Ciao
Andreas
Erwin Denzler
2003-12-24 23:47:58 UTC
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Post by Andreas Pietruschka
gestern erreichte uns ein Brief mit einem Vornamen, der in unserer Familie
nicht existiert, der Nachname hat aber gestimmt. Das der Brief wohl
tatsächlich an einen von uns adressiert ist, ist relativ klar, da die
Adresse und der Nachname 100% übereinstimmen und so häufig kommt unser
Nachname nun auch nicht vor :) lediglich der Vorname existiert bei uns nicht
:-/
Dürfen wir den Brief öffnen? Und wenn ja, wer darf das?
Wenn der falsche Vorname "Andrea" lautet, darfst du (es sei denn, deine
gerade auswärts studierende Tochter heißt so, aber dann hättest du ja
nicht gefragt). Ich bekomme auch manchmal Post mit Vornamen "Erich" und
öffne sie bedenkenlos.

E.D.
Erwin Denzler
2003-12-25 00:21:03 UTC
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Post by Erwin Denzler
Wenn der falsche Vorname "Andrea" lautet, darfst du (es sei denn, deine
gerade auswärts studierende Tochter heißt so, aber dann hättest du ja
nicht gefragt).
Sollte ich vielleicht ergänzen, um nicht wegen Anstiftung belangt zu
werden: es sind auch noch andere Fälle denkbar, in denen du trotzdem
nicht darfst (geschiedene Ehefrau namens Andrea, Sohn mit Namen Andrew
usw.). Zum konkreten Einzelfall läßt du dich am besten anwaltlich
beraten. Wenn man gar nicht weiter weiß, schickt man den Brief zurück an
den Absender.

E.D.
Jens Müller
2003-12-25 12:31:43 UTC
Permalink
Post by Erwin Denzler
Sollte ich vielleicht ergänzen, um nicht wegen Anstiftung belangt zu
werden: es sind auch noch andere Fälle denkbar, in denen du trotzdem
nicht darfst (geschiedene Ehefrau namens Andrea, Sohn mit Namen Andrew
usw.). Zum konkreten Einzelfall läßt du dich am besten anwaltlich
beraten. Wenn man gar nicht weiter weiß, schickt man den Brief zurück
an den Absender.
Was deutlich günstiger als eine anwaltliche Beratung kommen dürfte ...
--
"So habe ich das vor Jahren von einem Mitzivi mit italienischer Mama
gelernt: Kochzeit _ mindestens_ vier Stunden.
Isse nix Rezept Mama Miraculi, aufbass!" /in de.alt.fan.aldi
Hartmut 'Hardy' Schiszler in <***@ID-82801.user.dfncis.de>
HaJo Hachtkemper
2003-12-26 01:16:10 UTC
Permalink
Halli-Hallo!
Post by Jens Müller
Post by Erwin Denzler
Wenn man gar nicht weiter weiß, schickt man den Brief zurück
an den Absender.
Was deutlich günstiger als eine anwaltliche Beratung kommen dürfte ...
Jo, nämlich 100%. Adressfeld durch-X-en, Vermerk Emfänger unbekannt,
ab in die Post.

Ciao/HaJo
Wolfgang Gerber
2003-12-25 15:27:02 UTC
Permalink
Post by Andreas Pietruschka
gestern erreichte uns ein Brief mit einem Vornamen, der in unserer Familie
nicht existiert, der Nachname hat aber gestimmt. Das der Brief wohl
tatsächlich an einen von uns adressiert ist, ist relativ klar, da die
Adresse und der Nachname 100% übereinstimmen und so häufig kommt unser
Nachname nun auch nicht vor :) lediglich der Vorname existiert bei uns nicht
:-/
Dürfen wir den Brief öffnen? Und wenn ja, wer darf das?
Ob ihr das dürft? Weiss ich nicht.

Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir verlangen
daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.

Falls er wirklich nicht für dich/euch ist, dann würde ich ihn wieder
zukleben, "versehentlich geöffnet / Empfänger hier unbekannt"
draufschreiben und in den nächsten Briefkasten werfen.

Wenn es nur Werbung ist, ab in den Müll. Bekomme auch oft solche
Werbesachen mit nicht ganz korrektem Namen. Sind halt viel Schlamper
bei den Adresssammlern dabei.





Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt mit NGANTWORT beginnen.
Rüdiger Pohlen
2003-12-27 00:01:28 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Gerber
Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir verlangen
daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber. Nennt sich
Briefgeheimnis. Und das gilt auch den Kindern gegenüber. Sprich. Eltern
dürfen nicht so ohne weiteres einen Brief öffnen, der an ein Kind gerichtet
ist.
Rein Rechtlich darf eigentlich nicht mal der Eheman die Post öffnen, die an
die Frau gerichtet ist.
Jürgen Gerkens
2003-12-27 01:39:47 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Wolfgang Gerber
Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir verlangen
daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber.
Nennt sich Briefgeheimnis. Und das gilt auch den Kindern gegenüber.
Dann ist das ja ein ziemlicher Skandal, was da jedes Jahr mit den
Wunschzettel passiert, die alljährlich nach Himmelspforten¹ geschickt
und dort von unbefugten Personen geöffnet werden. ;-)

Schöne Grüße
Jürgen Gerkens


¹ http://www.himmelspforten.de/
Rüdiger Pohlen
2003-12-27 12:30:17 UTC
Permalink
Post by Jürgen Gerkens
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Wolfgang Gerber
Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir verlangen
daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber.
Nennt sich Briefgeheimnis. Und das gilt auch den Kindern gegenüber.
Dann ist das ja ein ziemlicher Skandal, was da jedes Jahr mit den
Wunschzettel passiert, die alljährlich nach Himmelspforten¹ geschickt
und dort von unbefugten Personen geöffnet werden. ;-)
hehe. Der war gut. :-)
Aber Du kennst das ja. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Holger Pollmann
2003-12-28 18:48:31 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Wolfgang Gerber
Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir
verlangen daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber.
Nennt sich Briefgeheimnis. Und das gilt auch den Kindern
gegenüber. Sprich. Eltern dürfen nicht so ohne weiteres einen
Brief öffnen, der an ein Kind gerichtet ist.
Oh? Die Personensorge wurde abgeschafft?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Florian Kleinmanns
2003-12-29 09:24:37 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Rüdiger Pohlen
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber.
Nennt sich Briefgeheimnis. Und das gilt auch den Kindern
gegenüber. Sprich. Eltern dürfen nicht so ohne weiteres einen
Brief öffnen, der an ein Kind gerichtet ist.
Oh? Die Personensorge wurde abgeschafft?
Nein. Das war schon immer so.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Helmut Richter
2003-12-29 09:31:21 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Wolfgang Gerber
Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir verlangen
daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber. Nennt sich
Briefgeheimnis.
Und das gilt auch nicht existenten Personen gegenüber? Das war nämlich
die Ausgangsfrage.

Helmut Richter
Rüdiger Pohlen
2003-12-29 13:59:51 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Wolfgang Gerber
Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir verlangen
daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber. Nennt sich
Briefgeheimnis.
Und das gilt auch nicht existenten Personen gegenüber? Das war nämlich
die Ausgangsfrage.
Kannst Du feststellen, das diese Person nicht existiert ?
Wohl eher nicht.
Das briefgeheimnis gilt generell. Briefe, die nicht deine Anschrift bzw.
deinen Namen enthalten, darfst Du demnach nicht öffnen.
Helmut Richter
2003-12-29 14:20:25 UTC
Permalink
[Briefgeheimnis]
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Helmut Richter
Und das gilt auch nicht existenten Personen gegenüber? Das war nämlich
die Ausgangsfrage.
Kannst Du feststellen, das diese Person nicht existiert ?
Wohl eher nicht.
Wie ich feststellen kann, ob unter meiner Anschrift ein Hermann
Richter wohnt? Nicht so schwierig.

Ich glaube, man kann vom Empfänger schon erwarten, dass er Irrtümer
des Absenders ausschließt, etwa wenn eine Person ähnlichen Namens oder
mit einer ähnlichen Anschrift offenbar gemeint ist oder eine, die
früher da gewohnt hat. Und wenn der Name gar nicht stimmt, gibt es
keinen Grund, den Brief zu öffnen. Aber ich sehe keinen Grund, etwa bei
einem Brief an "Hermann Richter" mit meiner korrekten Anschrift unbedingt
davon auszugehen, dass der Name richtig und die Anschrift falsch ist
statt umgekehrt.
Post by Rüdiger Pohlen
Das briefgeheimnis gilt generell. Briefe, die nicht deine Anschrift bzw.
deinen Namen enthalten, darfst Du demnach nicht öffnen.
Das stimmt natürlich. Aber es ist relativ ungefährlich, es trotzdem zu
tun: eine nicht existierende Person wird keinen Strafantrag stellen.

Helmut Richter
Rüdiger Pohlen
2003-12-29 14:31:20 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
[Briefgeheimnis]
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Helmut Richter
Und das gilt auch nicht existenten Personen gegenüber? Das war nämlich
die Ausgangsfrage.
Kannst Du feststellen, das diese Person nicht existiert ?
Wohl eher nicht.
Wie ich feststellen kann, ob unter meiner Anschrift ein Hermann
Richter wohnt? Nicht so schwierig.
Nicht unter deiner Anschrift. Generell. Grundsätzlich. Weltweit.
Post by Helmut Richter
Ich glaube, man kann vom Empfänger schon erwarten, dass er Irrtümer
des Absenders ausschließt, etwa wenn eine Person ähnlichen Namens oder
mit einer ähnlichen Anschrift offenbar gemeint ist oder eine, die
früher da gewohnt hat. Und wenn der Name gar nicht stimmt, gibt es
keinen Grund, den Brief zu öffnen. Aber ich sehe keinen Grund, etwa bei
einem Brief an "Hermann Richter" mit meiner korrekten Anschrift unbedingt
davon auszugehen, dass der Name richtig und die Anschrift falsch ist
statt umgekehrt.
Du woltest eine Juristische Antwort.
In allgemeinen Leben ist das sicher so, wie Du sagst. Vor allem, wo kein
Kläger, da kein Richter.
Aber rechtlich gesehen dürftest Du es eben nicht.
Post by Helmut Richter
Post by Rüdiger Pohlen
Das briefgeheimnis gilt generell. Briefe, die nicht deine Anschrift bzw.
deinen Namen enthalten, darfst Du demnach nicht öffnen.
Das stimmt natürlich. Aber es ist relativ ungefährlich, es trotzdem zu
tun: eine nicht existierende Person wird keinen Strafantrag stellen.
Hat ja auch keiner gesagt. s.o.
Florian Kleinmanns
2003-12-29 20:25:50 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Du woltest eine Juristische Antwort.
In allgemeinen Leben ist das sicher so, wie Du sagst. Vor allem, wo kein
Kläger, da kein Richter.
Aber rechtlich gesehen dürftest Du es eben nicht.
Doch.

Recht ist nicht so unsinnig wie manche Leute mit profundem Halbwissen
manchmal tun.

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Rüdiger Pohlen
2003-12-30 11:01:44 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Rüdiger Pohlen
Du woltest eine Juristische Antwort.
In allgemeinen Leben ist das sicher so, wie Du sagst. Vor allem, wo kein
Kläger, da kein Richter.
Aber rechtlich gesehen dürftest Du es eben nicht.
Doch.
Recht ist nicht so unsinnig wie manche Leute mit profundem Halbwissen
manchmal tun.
Eine wirklich umfassende Begründung.
Wenn Du nicht in der Lage bist, deine Aussage auch vernünftig zu begründen,
dann schreib besser gar nicht, als so einen Schwachsinn mit Beleidigungen
drin.
Geh, Troll dich.
Florian Kleinmanns
2003-12-30 11:40:24 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Eine wirklich umfassende Begründung.
Wenn Du nicht in der Lage bist, deine Aussage auch vernünftig zu begründen,
dann schreib besser gar nicht, als so einen Schwachsinn mit Beleidigungen
drin.
Geh, Troll dich.
Ich hab immer schon drauf gewartet, von R.P. geplonkt zu werden. :-)

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Rüdiger Pohlen
2003-12-30 14:26:48 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Rüdiger Pohlen
Eine wirklich umfassende Begründung.
Wenn Du nicht in der Lage bist, deine Aussage auch vernünftig zu begründen,
dann schreib besser gar nicht, als so einen Schwachsinn mit Beleidigungen
drin.
Geh, Troll dich.
Ich hab immer schon drauf gewartet, von R.P. geplonkt zu werden. :-)
Du bist wirklich der obertroll.
Rupert Haselbeck
2003-12-30 13:22:26 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Ich hab immer schon drauf gewartet, von R.P. geplonkt zu werden. :-)
Zweifellos ist er auch dazu nicht fähig :-(

MfG
Rupert
Rüdiger Pohlen
2004-01-02 11:23:36 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Ich hab immer schon drauf gewartet, von R.P. geplonkt zu werden. :-)
Zweifellos ist er auch dazu nicht fähig :-(
Zweifellos gibst Du eine menge Mist von Dir.

Jens Müller
2003-12-29 14:42:52 UTC
Permalink
Post by Helmut Richter
Post by Rüdiger Pohlen
Das briefgeheimnis gilt generell. Briefe, die nicht deine Anschrift bzw.
deinen Namen enthalten, darfst Du demnach nicht öffnen.
Das stimmt natürlich. Aber es ist relativ ungefährlich, es trotzdem zu
tun: eine nicht existierende Person wird keinen Strafantrag stellen.
Aber uU der Absender.
--
I have long been of the opinion that if work were such a splendid thing the rich
would have kept more of it for themselves. [Bruce Grocott]
Enrico Dörre
2003-12-29 18:17:06 UTC
Permalink
Post by Rüdiger Pohlen
Post by Wolfgang Gerber
Ich würde da gar nicht erst fragen. Es kann niemand von dir verlangen
daß du bei jedem Brief erst eine Kontrolle durchführst.
Und ob das jemand kann. Er tut es sogar. Nämlich der Gesetzgeber. Nennt sich
Briefgeheimnis. Und das gilt auch den Kindern gegenüber. Sprich. Eltern
dürfen nicht so ohne weiteres einen Brief öffnen, der an ein Kind gerichtet
ist.
Rein Rechtlich darf eigentlich nicht mal der Eheman die Post öffnen, die an
die Frau gerichtet ist.
Wer darf eigentlich dann die Post in einem mehrköpfigen Haushalt öffnen
die nur mit Nachnamen adressiert ist?

Grüße

Enrico
Florian Kleinmanns
2003-12-29 20:26:54 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Wer darf eigentlich dann die Post in einem mehrköpfigen Haushalt öffnen
die nur mit Nachnamen adressiert ist?
Jeder.

(Nichtjuristische Anmerkung: Post, die nicht richtig adressiert ist,
gehört in der Regel ungeöffnet ins Altpapier: Werbung.)

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
Holger Lembke
2003-12-29 20:44:52 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Wer darf eigentlich dann die Post in einem mehrköpfigen Haushalt öffnen
die nur mit Nachnamen adressiert ist?
Der, der ihn zuerst findet.
--
mit freundlichen Grüßen ! Eine gute Woche: erst Schmidt,
Holgi, +49-531-3497854 ! dann Saddam und Lorenzo ist raus.
Rüdiger Pohlen
2003-12-30 11:00:25 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Wer darf eigentlich dann die Post in einem mehrköpfigen Haushalt öffnen
die nur mit Nachnamen adressiert ist?
Das Familienoberhaupt. Also die Frau. :-)
Florian Kleinmanns
2003-12-29 10:40:02 UTC
Permalink
Post by Andreas Pietruschka
gestern erreichte uns ein Brief mit einem Vornamen, der in unserer Familie
nicht existiert, der Nachname hat aber gestimmt. Das der Brief wohl
tatsächlich an einen von uns adressiert ist, ist relativ klar, da die
Adresse und der Nachname 100% übereinstimmen und so häufig kommt unser
Nachname nun auch nicht vor :) lediglich der Vorname existiert bei uns nicht
:-/
Dürfen wir den Brief öffnen? Und wenn ja, wer darf das?
Der, für den der Brief (wohl) bestimmt ist. In § 202 StGB heißt es nicht
"an ihn adressiert", sondern "zu seiner Kenntnis bestimmt".

Grüße
Florian
--
European Law Students' Association Bremen -- http://www.elsa-bremen.de/
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