Discussion:
Eidesstattliche Versicherung abgeben (wg. Transportschäden an Waschmaschine)
(zu alt für eine Antwort)
Florian Kruse
2003-10-27 17:29:39 UTC
Permalink
Hi!

Ich habe ja hier schon unter anderem Thread über mein Leid wegen unserer
Waschmaschine berichtet (<bn3r4k$skk1n$***@ID-12462.news.uni-berlin.de>).
Kurz gesagt bekamen wir eine Waschmaschine geliefert, bei der erheblich
Transportschäden vorlagen, die aber erst nach Entfernen der Verpackung
sichtbar waren. Leider haben wir diese erst nach eigenem Transport
entfernt. Einerseits um die Maschine selbst zu schützen, andererseits
wegen dem Aufdruck "Keine Haftung für Schäden bei Transport ohne
Verpackung".

Nun hat der Händler nach einer Aufforderung, den Schaden nachzubessern
bzw. ein neues Gerät zu liefern, reagiert. Heute morgen rief man uns an
und erklärte uns, wir sollten eine eidesstattliche Versicherung abgeben,
dass die Verpackung der Maschine bei Anlieferung unbeschädigt gewesen sei.

Dann werde man den Kundendienst kommen lassen, der daraufhin die
Maschine austauschen würde. So weit das Telefonat.

Kurz darauf erhielten wir noch folgendes per Mail (ich hoffe, ich darf
sowas zitieren):

--snip--
ich komme zurück auf unser soeben geführtes Gespräch bezüglich der
Reklamation an der AEG 72740 Waschmaschine. Da die Maschine in
unbeschädigter Originalverpackung gegen "reine" Quittung von der
Spedition übernommen worden ist handelt es sich hierbei offensichtlich
nicht um einen Transportschaden sonder um einen verdeckten Mangel. Für
diesen ist in erster Linie der Werkskundendienst des Herstellers
zuständig der den Mangel vor Ort begutachtet und einen Mängelbericht
erstellt. Sollte sich die Maschine als irreperabel erweisen wird ein
Austausch des Gerätes organisiert werden. Wir benötigen zur schnellen
Rückabwicklung das Protokoll des Kundendienstes und einen kurzen Eintrag
in unser Formular:

Eidestattliche Versicherung welches Sie unter:

www.teures-billiger.de

Menüpunkt Kontakt Hilfe finden.

Hierin möchten wir um eine Bestätigung von Ihnen bitten das Sie das
Gerät in einwandfreiem Zustand und ohne sichtbaren Transportschaden
übernommen haben.
[...]
--snap--

Im Prinzip ist es kein Problem, zu versichern, dass die Verpackung
unbeschädigt war und wir den Schaden nicht sehen konnten (weils
ungelogen wär). Aber wenn ich eidesstattliche Versicherung höre, fangen
bei mir im Hinterkopf die Alarmglocken an zu bimmeln!

Immerhin ist es strafbar, eine falsche eidesstattliche Versicherung
abzugeben. Ich würde nicht lügen, wenn ich obiges bestätigen würde. Aber
Recht haben ist ja nicht unbedingt immer ausreichend. Was, wenn jemand
kommt und behauptet (und auch belegen kann), dass irgendwo ein Riss in
der Verpackung war, den wir nicht gesehen haben?

Außerdem hört sich "um eine Bestätigung von Ihnen bitten das Sie das
Gerät in einwandfreiem Zustand und ohne sichtbaren Transportschaden
übernommen haben" fragwürdig an. Immerhin hätte der Händler dann eine
wasserdichten "Beweis", dass wir das Gerät selber kauptt gemacht haben
müssen. Ich hätte ihm dann ja versichert, dass ich ein funktionierendes
Gerät von ihm bekommen hätte, oder?

Was haltet ihr davon? Mir ist dabei eher mulmig zumute.

Wie könnte ich die Tatsache, dass die Verpackung zwar unbeschädigt und
Schäden nicht erkennbar waren, jedoch die Schäden da sind und nicht
durch uns verursacht worden sind, versichern, von mir aus auch
eidesstattlich, ohne mir damit weitere Gewährleistungsansprüche zu verbauen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Florian
nico
2003-10-27 17:35:49 UTC
Permalink
Post by Florian Kruse
Hi!
Ich habe ja hier schon unter anderem Thread über mein Leid wegen unserer
Kurz gesagt bekamen wir eine Waschmaschine geliefert, bei der erheblich
Transportschäden vorlagen, die aber erst nach Entfernen der Verpackung
sichtbar waren. Leider haben wir diese erst nach eigenem Transport
entfernt. Einerseits um die Maschine selbst zu schützen, andererseits
wegen dem Aufdruck "Keine Haftung für Schäden bei Transport ohne
Verpackung".
Nun hat der Händler nach einer Aufforderung, den Schaden nachzubessern
bzw. ein neues Gerät zu liefern, reagiert. Heute morgen rief man uns an
und erklärte uns, wir sollten eine eidesstattliche Versicherung abgeben,
dass die Verpackung der Maschine bei Anlieferung unbeschädigt gewesen sei.
Dann werde man den Kundendienst kommen lassen, der daraufhin die
Maschine austauschen würde. So weit das Telefonat.
Kurz darauf erhielten wir noch folgendes per Mail (ich hoffe, ich darf
--snip--
ich komme zurück auf unser soeben geführtes Gespräch bezüglich der
Reklamation an der AEG 72740 Waschmaschine. Da die Maschine in
unbeschädigter Originalverpackung gegen "reine" Quittung von der
Spedition übernommen worden ist handelt es sich hierbei offensichtlich
nicht um einen Transportschaden sonder um einen verdeckten Mangel. Für
diesen ist in erster Linie der Werkskundendienst des Herstellers
zuständig der den Mangel vor Ort begutachtet und einen Mängelbericht
erstellt. Sollte sich die Maschine als irreperabel erweisen wird ein
Austausch des Gerätes organisiert werden. Wir benötigen zur schnellen
Rückabwicklung das Protokoll des Kundendienstes und einen kurzen Eintrag
www.teures-billiger.de
diese Fa. ist keine Behörde. Eine eidesstattliche Versicherung kann
meines Wissens nach nur einer Behörde gegenüber abgegeben werden.

Ich sehe da überhaupt keine Gefahr.

siehe hierzu:
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt
zuständigen BEHÖRDE eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter
Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

salut
Nico



--
Le temps détruit tout...
(Irréversible)
gunther
2003-10-27 18:17:30 UTC
Permalink
| diese Fa. ist keine Behörde. Eine eidesstattliche Versicherung
| kann meines Wissens nach nur einer Behörde gegenüber abgegeben
| werden.
|
| Ich sehe da überhaupt keine Gefahr.
|
| siehe hierzu:
| § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt

hi,
ausserdem muss der haendler ja schliesslich irgendwie den "zustand"
zu papier bekommen. aufgrund einer blossen telefonischen "...die is
kaputt, ich will ne neue.." kann er ja nun nicht taetig werden,
schliesslich will seine versicherung oder das finanzamt spaetermal
darueber unterlagen sehen.
ausserdem gibst du das ding ja nicht als "eid" ab, sondern "nach
bestem wissen und gewissen" oder so.
einen eid per brief gibts nicht, also "an-..-statt"...
sowas machen wir praktisch taeglich mit der pest mit....da ist der
papierkrieg aber schlimmer. sei froh um deinen haendler :))

--

mfg, gunni

Karsten Huppert
2003-10-27 18:13:06 UTC
Permalink
Salü,
Post by Florian Kruse
Nun hat der Händler nach einer Aufforderung, den Schaden nachzubessern
bzw. ein neues Gerät zu liefern, reagiert.
Wieso hast Du nicht ausschließlich ein neues Gerät gefordert, anstatt
dem Händler die Möglichkeit zu geben, an der defekten Maschine
herumzuschrauben?
Post by Florian Kruse
Kurz darauf erhielten wir noch folgendes per Mail (ich hoffe, ich darf
--snip--
[...] Da die Maschine in
unbeschädigter Originalverpackung gegen "reine" Quittung von der
Spedition übernommen worden ist handelt es sich hierbei offensichtlich
nicht um einen Transportschaden sonder um einen verdeckten Mangel. Für
diesen ist in erster Linie der Werkskundendienst des Herstellers
zuständig der den Mangel vor Ort begutachtet und einen Mängelbericht
erstellt. [...]
Zuständig ist natürlich der Verkäufer, weil er eine mangelhafte Sache
geliefert hat. Er ist der Ansprechpartner. Wie er das intern regelt,
kann dem Käufer eigentlich egal sein.
Post by Florian Kruse
www.teures-billiger.de
Menüpunkt Kontakt Hilfe finden. [...]
--snap--
Wenn die auf ihrer Seite einen solchen Vordruck anbieten, dann könnte
man ja fast vermuten, daß solche Schäden häufiger vorkommen ...

Auch lustig:

| [...] belehrt über die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen
| Versicherung [...]
|
| Belehrung: Falsche Versicherungen an Eides statt §156 StGB: "Wer vor
| einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen
| Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung
| auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit
| Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Da hätte dem Autor dieser Vorlage eigentlich etwas auffallen müssen ...

Karsten
--
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