Discussion:
nichtgeschlossenen Vertrag kündigen
(zu alt für eine Antwort)
Andre Storch
2006-01-24 14:16:45 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

ist es eigentlich anzuraten, einen Vertrag zu kündigen,
den ich nie geschlossen habe?

Oder handle ich mir damit noch mehr Ärger ein?


Hintergrund ist eine merkwürdige Tarifänderung meines
Telekom-Anschlusses auf 'freenetPhone 30'.
Die habe ich aber nie beantragt.

Und die Telekom sagt, sie müsse die Umstellung aufgrund
einer Vorgabe der Regulierungsbehörde ohne Rückfrage
beim Kunden durchführen :-(



Grüße
André
Matthias Kryn
2006-01-24 14:33:19 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
ist es eigentlich anzuraten, einen Vertrag zu kündigen,
den ich nie geschlossen habe?
Einen Vertrag, den es nicht gibt, _kannst_ Du aus tatsächlichen
Gründen nicht kündigen. Es ist nix da, was Du kündigen könntest.
Post by Andre Storch
Hintergrund ist eine merkwürdige Tarifänderung meines
Telekom-Anschlusses auf 'freenetPhone 30'.
Die habe ich aber nie beantragt.
Und die Telekom sagt, sie müsse die Umstellung aufgrund
einer Vorgabe der Regulierungsbehörde ohne Rückfrage
beim Kunden durchführen :-(
Wer hat einen Vorteil von der Umstellung? Kann die Telekom das
auch belegen?

Grüße
Matthias
Andre Storch
2006-01-24 14:48:40 UTC
Permalink
Matthias Kryn schrieb
Post by Andre Storch
ist es eigentlich anzuraten, einen Vertrag zu kündigen,
den ich nie geschlossen habe?
Einen Vertrag, den es nicht gibt, _kannst_ Du aus tatsächlichen
Gründen nicht kündigen. Es ist nix da, was Du kündigen könntest.
Hm, sowas habe ich befürchtet.
Bliebe jetzt noch die Frage, wie ich aus dieser mir
undurchsichtigen FreenetPhone-Aktion wieder rauskomme.

Meine e-mail-Anfrage, in der ich um Klärung gebeten hatte,
blieb erwartungsgemäß unbeantwortet.

Mal sehen, was aus meinem Einschreiben mit Rückschein
wird.
Post by Andre Storch
Hintergrund ist eine merkwürdige Tarifänderung meines
Telekom-Anschlusses auf 'freenetPhone 30'.
Die habe ich aber nie beantragt.
Und die Telekom sagt, sie müsse die Umstellung aufgrund
einer Vorgabe der Regulierungsbehörde ohne Rückfrage
beim Kunden durchführen :-(
Wer hat einen Vorteil von der Umstellung?
Naja - '01019 FreenetPhone' - www.freenetphone.de . Die haben
mir geschrieben, dass sie die Umstellung meines Telekom-Anschluss auf
preselection '01019 freenetPhone 30' bei der Telekom
in Auftrag gegeben haben.

Dass freenet recht merkwürdige Kundenakquisition betreibt,
war mir ja schon aus diversen Berichten bekannt, aber dass
die die Umstellungen jetzt schon ohne schriftliche Genehmigung
des Anschlussinhabers in die Wege leiten, war mir neu.

In deren AGB steht auch noch was von 'schriftlich'.
(Ich hatte befürchtet, dass man plötzlich durch bloßes
wählen der call-by-call-Einwahl einen Preselection-Vertrag
abschließt - dem ist aber nicht so.)
Kann die Telekom das auch belegen?
Dass die RegTP ihr das vorschreibt?
Keine Ahnung, wird schon stimmen, nehme ich mal an.

Grüße
André
Christoph Brüninghaus
2006-01-24 14:55:13 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Post by Matthias Kryn
Post by Andre Storch
ist es eigentlich anzuraten, einen Vertrag zu kündigen,
den ich nie geschlossen habe?
Einen Vertrag, den es nicht gibt, _kannst_ Du aus tatsächlichen
Gründen nicht kündigen. Es ist nix da, was Du kündigen könntest.
Hm, sowas habe ich befürchtet.
Du kannst ihn natürlich "vorsorglich" kündigen, d.h. Du stellst Dich
weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Vertrag besteht, kündigst ihn
aber gleichzeitig für den Fall, dass er besteht.

[...]

Christoph
--
<MasterG>
.....................................................................................................

<judas> wo ist pacman wenn man ihn braucht?
Matthias Kryn
2006-01-24 15:01:24 UTC
Permalink
Post by Christoph Brüninghaus
Du kannst ihn natürlich "vorsorglich" kündigen, d.h. Du
stellst Dich weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Vertrag
besteht, kündigst ihn aber gleichzeitig für den Fall, dass er
besteht.
Und dann bekommt er ein Schreiben

"Sehr geehrter Herr,

leider können wir zu Ihrer Kündigung keinen Vertrag finden.
Bitte bestätigen Sie uns, dass Ihre Kündigung gegenstandslos
ist."

So produziert man Papierverkehr.

Grüße
Matthias,
alles schon erlebt.
Andre Storch
2006-01-24 15:17:49 UTC
Permalink
Matthias Kryn schrieb
Post by Christoph Brüninghaus
Du kannst ihn natürlich "vorsorglich" kündigen, d.h. Du
stellst Dich weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Vertrag
besteht, kündigst ihn aber gleichzeitig für den Fall, dass er
besteht.
Und dann bekommt er ein Schreiben
"Sehr geehrter Herr,
leider können wir zu Ihrer Kündigung keinen Vertrag finden.
Bitte bestätigen Sie uns, dass Ihre Kündigung gegenstandslos
ist."
:-)

Und dann taucht sicher auch der Vertrag wieder auf,
denn Kündigung man eben zurückgezogen hat :)


Ja, genau sowas will ich vermeiden.

Habe erst mal nur Widerspruch gegen die Umstellung eingelegt.

Und bei der Bundesnetzagentur habe ich mal nachgefragt,
wie die die Sache sieht.



Grüße
André
Christoph Brüninghaus
2006-01-24 15:19:59 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Christoph Brüninghaus
Du kannst ihn natürlich "vorsorglich" kündigen, d.h. Du
stellst Dich weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Vertrag
besteht, kündigst ihn aber gleichzeitig für den Fall, dass er
besteht.
Und dann bekommt er ein Schreiben
"Sehr geehrter Herr,
leider können wir zu Ihrer Kündigung keinen Vertrag finden.
Bitte bestätigen Sie uns, dass Ihre Kündigung gegenstandslos
ist."
Unwahrscheinlich.

Wahrscheinlicher ist, dass sich die Telekom nicht auf einen neuen,
sondern einen bereits geschlossenen Vertrag beruft, der eine von der
RegTP vorgeschriebene Tarifanpassung vorsieht.

Das war allerdings nicht die Frage.
Post by Matthias Kryn
So produziert man Papierverkehr.
Grüße
Matthias,
alles schon erlebt.
Jeder Fall ist anders.

Christoph
--
<MasterG>
.....................................................................................................

<judas> wo ist pacman wenn man ihn braucht?
Andre Storch
2006-01-24 15:35:09 UTC
Permalink
Christoph Brüninghaus schrieb
Wahrscheinlicher ist, dass sich die Telekom nicht auf einen neuen,
sondern einen bereits geschlossenen Vertrag beruft, der eine von der
RegTP vorgeschriebene Tarifanpassung vorsieht.
Nur um Verwirrungen zu vermeiden:
Den Vertrag soll ich mit der '01019 Telefondienste GmbH' abgeschlossen
haben und er soll eine Umstellung meines normalen Telekom-Anschlusses
auf Preselection 01019 beinhalten.

Die Telekom hat nur in soweit etwas damit zu tun,
als dass es ihr laut einer 'Vorgabe der Regulierungsbehörde'
(O-Ton der Telekommitarbeiterin) nicht gestattet ist,
die Umstellung auf Preselection zu verhindern.

D.h., ich kann jetzt im Vorfeld nichts dagegen unternehmen,
dass mir die '01019 Telefondienste GmbH' den Telefonanschluss
sozusagen 'kappt' (also auf ihr eigenes Angebot umleitet).

Laut Telekom kann ich dass ganze erst kündigen, wenn die
Umstellung erfolgt ist.
Das wiederum heißt, dass mindestens 1 Monat dieser mir unbekannte
Vertrag läuft. Dafür ist dann schonmal eine Gebühr fällig.
Dann noch mal für die Zurückstellung. Einschreiben mit der Post auch noch.

Das bringt mich zwar nicht um, aber wenn 01019 damit
durchkommt (ich also den Vertrag durch eine Kündigung indirekt
anerkenne), dann können die das ja ab sofort monatlich machen.
Deswegen traue ich mich nicht, eine Kündigung auszusprechen.
... aber wie komme ich da wieder raus?

Und überhaupt: Wie verhindere ich das in Zukunft?


Grüße
André
Kurt Guenter
2006-01-24 20:44:56 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Die Telekom hat nur in soweit etwas damit zu tun,
als dass es ihr laut einer 'Vorgabe der Regulierungsbehörde'
(O-Ton der Telekommitarbeiterin) nicht gestattet ist,
die Umstellung auf Preselection zu verhindern.
richtig, Das darf sie nicht.
Post by Andre Storch
D.h., ich kann jetzt im Vorfeld nichts dagegen unternehmen,
dass mir die '01019 Telefondienste GmbH' den Telefonanschluss
sozusagen 'kappt' (also auf ihr eigenes Angebot umleitet).
ich wuerde Strafantrag stellen, damit den Gaunern von freenet endlich
mal das Handwerk gelegt wird.
Post by Andre Storch
Und überhaupt: Wie verhindere ich das in Zukunft?
Du koenntest von freenet eine Unterlassungserklaerung verlangen.

Fuer unerlaubten Werbspam muessen sie ja schon zahlen :-)
Frank Kozuschnik
2006-01-24 21:37:58 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Den Vertrag soll ich mit der '01019 Telefondienste GmbH' abgeschlossen
haben und er soll eine Umstellung meines normalen Telekom-Anschlusses
auf Preselection 01019 beinhalten.
Die Telekom hat nur in soweit etwas damit zu tun,
als dass es ihr laut einer 'Vorgabe der Regulierungsbehörde'
(O-Ton der Telekommitarbeiterin) nicht gestattet ist,
die Umstellung auf Preselection zu verhindern.
Der Telekom ist es untersagt, dich aktiv zurück zu werben. Sie dürfen
dich also nicht anrufen und fragen, ob du dich denn wirklich mit so
einem windigen Fremdanbieter einlassen willst, oder ob du nicht lieber
weiterhin zu Telekom-Tarifen telefonieren willst.

Dass sie verpflichtet sein sollen, einen Preselection-Auftrag selbst
dann auszuführen, wenn sie wissen, dass der Anschlussinhaber den
Auftrag gar nicht erteilt hat, kann ich mir nicht vorstellen.
Post by Andre Storch
D.h., ich kann jetzt im Vorfeld nichts dagegen unternehmen,
dass mir die '01019 Telefondienste GmbH' den Telefonanschluss
sozusagen 'kappt' (also auf ihr eigenes Angebot umleitet).
Ich würde die Telekom schriftlich darauf hinweisen, dass du keinen
Auftrag zur Umstellung deines Anschlusses erteilt hast, und dass du
natürlich auch nicht bereit bist, für die Umschaltung (5,11 Euro) zu
zahlen.
Post by Andre Storch
Laut Telekom kann ich dass ganze erst kündigen, wenn die
Umstellung erfolgt ist.
Wenn du keinen Vertrag geschlossen hast, gibt es nichts zu kündigen.
Post by Andre Storch
Das wiederum heißt, dass mindestens 1 Monat dieser mir unbekannte
Vertrag läuft.
Das heißt es natürlich nicht.
Post by Andre Storch
Dafür ist dann schonmal eine Gebühr fällig.
Mag sein, dass freenet etwas an die Telekom zahlen muss.
Post by Andre Storch
Dann noch mal für die Zurückstellung.
Auch das ist eher ein Problem zwischen freenet und der Telekom.
Post by Andre Storch
Einschreiben mit der Post auch noch.
Ein Fax an die Telekom dürfte wahrscheinlich reichen.
Post by Andre Storch
Das bringt mich zwar nicht um, aber wenn 01019 damit
durchkommt (ich also den Vertrag durch eine Kündigung indirekt
anerkenne), dann können die das ja ab sofort monatlich machen.
Deswegen traue ich mich nicht, eine Kündigung auszusprechen.
... aber wie komme ich da wieder raus?
Wie gesagt: Du schickst ein Fax an die Telekom und weist darauf hin,
dass du keine Preselection bestellt hast.
Post by Andre Storch
Und überhaupt: Wie verhindere ich das in Zukunft?
Ich schlage vor, du gibst einfach Leuten wie freenet deine
Telefonnummer und Adresse nicht.
Haben die eigentlich auch deine Bankverbindung?
Holger Pollmann
2006-01-25 10:10:20 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Andre Storch
Einschreiben mit der Post auch noch.
Ein Fax an die Telekom dürfte wahrscheinlich reichen.
Oder ein eselbstgerschriebene "eidesstattliche Versicherung" machen, in
der drinsteht, daß man mit Freenet niemals nichts zu tun gehabt hat und
darum auch keine Preselection-Umstellung wollte, und damit dann zum T-
Punkt latschen und den naivsten Verkäufer ansprechen.

Die sind da meiner Erfahrung nach immer sehr hilfsbereit, wenn es darum
geht, Telekom-produkte zu kriegen oder zu behalten. Die müßten sich
eigentlich leicht beeindrucken lassen (darum die rechtlich wertlose
"eidesstattliche Versicherung") und aufgrund ihrer Bei
-Telekom-Bleib-Hilfsbereitschaft sehr gerne bereit sein, dafür zu sorgen,
daß die Preselection gestoppt wird.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Andre Storch
2006-01-25 10:41:32 UTC
Permalink
Frank Kozuschnik schrieb
[..]
Der Telekom ist es untersagt, dich aktiv zurück zu werben. Sie dürfen
dich also nicht anrufen und fragen, ob du dich denn wirklich mit so
einem windigen Fremdanbieter einlassen willst, oder ob du nicht lieber
weiterhin zu Telekom-Tarifen telefonieren willst.
Dass sie verpflichtet sein sollen, einen Preselection-Auftrag selbst
dann auszuführen, wenn sie wissen, dass der Anschlussinhaber den
Auftrag gar nicht erteilt hat, kann ich mir nicht vorstellen.
Hm, wurde mir von der Dame am Telefon mit dem netten Namen 'Frau Korrupka'
so erklärt.

Eine Antwort auf meine diesbezügliche Frage
von der Bundesnetzagentur habe ich noch nicht.
Post by Andre Storch
D.h., ich kann jetzt im Vorfeld nichts dagegen unternehmen,
dass mir die '01019 Telefondienste GmbH' den Telefonanschluss
sozusagen 'kappt' (also auf ihr eigenes Angebot umleitet).
Ich würde die Telekom schriftlich darauf hinweisen, dass du keinen
Auftrag zur Umstellung deines Anschlusses erteilt hast, und dass du
natürlich auch nicht bereit bist, für die Umschaltung (5,11 Euro) zu
zahlen.
Ja. Das werde ich machen.
Post by Andre Storch
Einschreiben mit der Post auch noch.
Ein Fax an die Telekom dürfte wahrscheinlich reichen.
Ich habe den Widerspruch sicherheitshalber per
Einschreiben mit Rückschein an die Kabeldienst GmbH geschickt.
Post by Andre Storch
Und überhaupt: Wie verhindere ich das in Zukunft?
Ich schlage vor, du gibst einfach Leuten wie freenet deine
Telefonnummer und Adresse nicht.
:-) ja sehr einfach :-)
Und wie verhindere ich _das_?

Ich habe auch der GEZ meine Adresse nicht gegeben
und sie hat sie trotzdem :)
Haben die eigentlich auch deine Bankverbindung?
Wenn die meine Adresse rausbekommen haben,
würde mich nicht wundern, wenn die auch meine
Bankverbindung haben.
Ich werde auf jeden Fall mein Konto mal genauer
beobachten.


Grüße
André
Andre Storch
2006-01-24 15:20:31 UTC
Permalink
Christoph Brüninghaus schrieb
Post by Andre Storch
ist es eigentlich anzuraten, einen Vertrag zu kündigen,
den ich nie geschlossen habe?
[....]
Du kannst ihn natürlich "vorsorglich" kündigen, d.h. Du stellst Dich
weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Vertrag besteht, kündigst ihn
aber gleichzeitig für den Fall, dass er besteht.
Da habe ich die Befürchtung, dass das aussieht, als
könne ich die Existenz eines Vertrages nicht völlig
ausschließen.

Könnte das passieren?


Grüße
André
Christoph Brüninghaus
2006-01-24 16:31:33 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Post by Christoph Brüninghaus
Post by Andre Storch
ist es eigentlich anzuraten, einen Vertrag zu kündigen,
den ich nie geschlossen habe?
[....]
Du kannst ihn natürlich "vorsorglich" kündigen, d.h. Du stellst Dich
weiterhin auf den Standpunkt, dass kein Vertrag besteht, kündigst ihn
aber gleichzeitig für den Fall, dass er besteht.
Da habe ich die Befürchtung, dass das aussieht, als
könne ich die Existenz eines Vertrages nicht völlig
ausschließen.
Könnte das passieren?
Sicher, gerade deshalb macht man das ja.
Es gilt ja gerade zu erreichen, dass ein eventuell doch bestehende
Vereinbarung möglichst zeitnah gekündigt wird.

Das schadet aber nicht, da derjenige, der einen vertraglichen Anspruch
geltend macht, immer noch beweisen muß, dass es die entsprechende
vertragliche Anspruchsgrundlage gibt.

Christoph
--
<MasterG>
.....................................................................................................

<judas> wo ist pacman wenn man ihn braucht?
Turan Fettahoglu
2006-01-24 21:02:29 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Da habe ich die Befürchtung, dass das aussieht, als
könne ich die Existenz eines Vertrages nicht völlig
ausschließen.
Könnte das passieren?
Wenn die Gegenpartei anfängt, zu lügen, kann alles passieren.

Du kannst ohne Weiteres Verteidigungsmittel vorbringen, die sich gegenseitig
ausschließen, z.B.
1.) schulde ich nichts,
2.) habe ich schon längst bezahlt,
3.) ist es verjährt und
4.) rechne ich mit Gegenforderungen auf.
So was hört jeder BWL-Student im ersten Semester.

Schreibe den Herrschaften per Einschreiben,
- du hast nie einen Vertrag geschlossen
- sollte dem dennoch so sein, kündigst du ihn und verlangst eine
schriftliche Bestätigung darüber.
- schicke der Telekom eine Kopie davon.

Viel Erfolg!
Turan

P.S. 01019 Telefondienste GmbH schickt dir doch gerne eine Kopie des von dir
unterschriebenen Vertrags???
Christian E. Naundorf
2006-01-24 22:53:29 UTC
Permalink
Post by Turan Fettahoglu
Du kannst ohne Weiteres Verteidigungsmittel vorbringen, die sich gegenseitig
ausschließen, z.B.
1.) schulde ich nichts,
2.) habe ich schon längst bezahlt,
3.) ist es verjährt und
4.) rechne ich mit Gegenforderungen auf.
So was hört jeder BWL-Student im ersten Semester.
Ach, _daher_ kommt diese Unsitte.

Nun wird mir einiges klarer ... :-)
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN
"'Welcher Schwager?' ruft Vetternwirt und wird vor lauter Unschuld
ganz rot - 'Ich habe keine Schwester, und die hat keinen Mann,
und auch der ist schon lange tot!!'" (U. Roski, Die Kuh muss vom Eis)
Andre Storch
2006-01-25 10:45:01 UTC
Permalink
Turan Fettahoglu schrieb
Schreibe den Herrschaften per Einschreiben,
- du hast nie einen Vertrag geschlossen
- sollte dem dennoch so sein, kündigst du ihn und verlangst eine
schriftliche Bestätigung darüber.
- schicke der Telekom eine Kopie davon.
Gut, die Telekom bekommt dann also auch noch
ein Schreiben.
Vielleicht hilft es ja.
Viel Erfolg!
Ja, danke.
P.S. 01019 Telefondienste GmbH schickt dir doch gerne eine Kopie des von dir
unterschriebenen Vertrags???
Ich habe sie aufgefordert mir sämtliche Unterlagen, die
zu einem Vertrag geführt haben sollen, zuzuschicken.
Mal sehen, ob sie reagieren.


Grüße
André
Kurt Guenter
2006-01-24 20:39:23 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
aber dass
die die Umstellungen jetzt schon ohne schriftliche Genehmigung
des Anschlussinhabers in die Wege leiten, war mir neu.
die nehmen am automatischen Verfahren
Post by Andre Storch
Dass die RegTP ihr das vorschreibt?
Keine Ahnung, wird schon stimmen, nehme ich mal an.
die Telekom ist in der Tat verpflichtet, erstmal alle autom.
Umschaltauftraege auszufuehren. Nachfrage beim Kunden wird ihr als
wettbewerbsbehindernd angelastet.
Mark Henning
2006-01-24 16:24:14 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Hintergrund ist eine merkwürdige Tarifänderung meines
Telekom-Anschlusses auf 'freenetPhone 30'.
Wie hast Du eigentlich davon erfahren?

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Andre Storch
2006-01-24 17:20:49 UTC
Permalink
Mark Henning schrieb
Post by Andre Storch
Hintergrund ist eine merkwürdige Tarifänderung meines
Telekom-Anschlusses auf 'freenetPhone 30'.
Wie hast Du eigentlich davon erfahren?
Ich habe am Samstag ein Schreiben der '01019 Telefondienst GmbH'
erhalten, in dem sie ihre Freude über meine Entscheidung
ausdrückten und die Beauftragung der Umstellung meine
Anschlusses bei der Telekom AG auf preselection 'freenetPhone 30'
bestätigen und dass die Telekom sich ihrerseits demnächst
bei mir melden wird, um ihrerseits die erfolgte Umstellung zu bestätigen.

In dem Schreiben wird jedoch nicht darauf eingegangen,
wie sie denn auf die Idee überhaupt kommen.

Grüße
André
Andre Storch
2006-02-01 14:28:58 UTC
Permalink
Hallo noch mal

... und meine Dank an alle, die meine Thread gelesen
und beantwortet haben.
Ein paar Infos habe ich jetzt noch erhalten.

Von der Bundesnetzagentur habe ich auf meine Anfrage,
ob denn der Telekom tatsächlich untersagt sei,
eine Preselection abzulehnen, eine recht ausführliche
Antwort erhalten:

-START Originaltext----------------------------
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Sehr geehrter Herr Storch,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Deutsche Telekom AG (DT AG) wurde bis zum
Erlass einer auf dem Ergebnis der derzeit anhängigen Marktdefinitions- und
Marktanalyseverfahrens beruhenden endgültigen Regulierungsverfügung durch
die zuständige Beschlusskammer verpflichtet, ihren Teilnehmern den Zugang zu
den Diensten aller unmittelbar zusammengeschalteten Anbietern von
Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, und zwar
sowohl durch Betreiberauswahl durch Wählen einer Kennzahl als auch durch
Betreibervorauswahl, wobei jedoch bei jedem Anruf die Möglichkeit besteht,
die festgelegte Vorauswahl durch Wählen einer Betreiberkennzahl zu
übergehen. Der Teilnehmer soll dabei auch unterschiedliche Voreinstellungen
für Orts- und Fernverbindungen vornehmen können.

Ausgehend von einer Definition der Federal Communications Commission (FCC)
bezeichnet der aus dem anglo -amerikanischen Sprachraum stammende Begriff
"Slamming" den illegalen Vorgang des Änderns eines Telefondienstseanbieters
eines Verbrauchers ohne dessen Erlaubnis.

Bei dem Preselection -Verfahren hat der Verbraucher die Möglichkeit, nach
seinen Angaben seine Fern- bzw. Ortsgespräche auf einen bestimmten Anbieter
im Voraus festzulegen. Die Änderung der Preselection erfolgt auf Grundlage
einer Spezifikation der administrativen und betrieblichen Abläufe bei
Änderung der dauerhaften Voreinstellung, die zwischen den beteiligten
Netzbetreibern vereinbart wurde. Diese dauerhafte Voreinstellung kann
jederzeit auf einen anderen Anbieter eigener Wahl geändert werden, sofern
ein entsprechender Auftrag vorliegt. Beim "Slamming" im Zusammenhang mit dem
Preselection-Verfahren erfolgt jedoch der Wechsel des Telefonanschlusses auf
einen anderen Anbieter, ohne dass der Verbraucher bewusst diesen Betreiber
beauftragt hat. Das für das "Slamming" charakteristische Fehlen einer
entsprechenden Bevollmächtigung zur Änderung der Voreinstellung auf einen
anderen Telefondiensteanbieter und die sich daraus ergebenden rechtlichen
Handlungsmöglichkeiten für den Verbraucher sind grundsätzlich anhand
allgemeiner zivilrechtlicher Vorschriften zu beurteilen. Daneben kann im
Hinblick auf die rechtliche Bewertung von "Slamming" ein Verstoß gegen das
allgemeine Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG)
vorliegen.
Der Verbraucher sollte sich in jedem Fall an seinen Teilnehmernetzbetreiber,
um die Umschaltung zurückzunehmen, und an Verbände wie Wettbewerbsvereine,
Verbraucherschutzverbände oder an einen Rechtsanwalt wenden. Da in Ihrem
Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt,
sondern rein zivil- bzw. allgemein wettbewerbsrechtliche Aspekte zu bewerten
sind, kann ich für Sie leider keine weitere Hilfestellung geben.

Ob im betreffenden Fall dem Unternehmen 01019 Telefondienste GmbH' eine
wirksame Vollmacht zur Umstellung auf dieses Unternehmen erteilt worden ist
und im Rahmen dieser Vollmacht gehandelt wurde, lässt sich von meiner Seite
aus nicht feststellen. Das von Ihnen geschilderte Problem betrifft Fragen
der Vertretungsbefugnis. Es handelt sich damit nicht um ein
telekommunikationsrechtliches Problem, sondern um eine zivilrechtliche
Angelegenheit, für die keine Zuständigkeit meinerseits besteht.

Dezeit ist ein Verfahren vor Gericht anhängig, in dem geklärt werden soll,
ob die Deutsche Telekom AG vor der Umstellung auf einen anderen Betreiber
(Preselection), berechtigt ist, von dem beauftragenden Unternehmen die
entsprechende Umstellungsbestätigung mit Unterschrift des Endkunden, als
Nachweis zu fordern.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
***@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de

-ENDE Originaltext---------------------------



Desweiteren ist mein Widerruf von freenetPhone akzeptiert
worden und der Auftrag wurde storniert.
Die Unterlagen (Vertrag o.ä.) habe sie mir aber nicht zugesendet.
Mal sehen ob das auch reibungslos funktioniert.


UND - ich weiß jetzt, wie das Zustande kam!
Meine Frau hat unser freenetPhone-Problem nämlich
mal so nebenbei ihrer Freundin erzählt.
Und die erinnerte sich dann, dass sie Anfang
Dezember in einem Einkaufszentrum in Hamburg bei
einer Lotterie (grrrrrr) teilgenommen hatte und
auf dem Rubbelllos doch tatsächlich '30 Freiminuten
mit call by call über 01019' gewonnen hatte.
Da sie selber nicht Telekom-Kundin ist, informierte
sie der freundliche Lotteriemensch, dass sie den Gewinn
auch verschenken könne - an gute Freunde z.B.
Sie brauche nur Telefonnummer und Adresse auf dem
Vordruck eintragen ...
Ja, das hat sie dann auch gemacht :-(
Das war dann wohl die Beauftragung einer Umstellung
unseres Anschlusses auf Preselection 01019 30 mit
30 Freiminuten im Monat.

So einfach kann es sein :/
Der Trick ist ja alt - aber ihn zu kennen
hat nix genutzt :(



Grüße
André
Kurt Guenter
2006-02-01 20:57:53 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Bei dem Preselection -Verfahren hat der Verbraucher die Möglichkeit, nach
seinen Angaben seine Fern- bzw. Ortsgespräche auf einen bestimmten Anbieter
im Voraus festzulegen.
Mach das doch. Wähle T-Com.
Post by Andre Storch
Diese dauerhafte Voreinstellung kann
jederzeit auf einen anderen Anbieter eigener Wahl geändert werden, sofern
ein entsprechender Auftrag vorliegt.
Beauftrag T-Com.
Post by Andre Storch
Dezeit ist ein Verfahren vor Gericht anhängig, in dem geklärt werden soll,
ob die Deutsche Telekom AG vor der Umstellung auf einen anderen Betreiber
(Preselection), berechtigt ist, von dem beauftragenden Unternehmen die
entsprechende Umstellungsbestätigung mit Unterschrift des Endkunden, als
Nachweis zu fordern.
Bisher wurde das der Telekom durch dieRegTP verweigert!
h12942+ (Hannah Schroeter)
2006-02-01 23:16:20 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Kurt Guenter
Post by Andre Storch
Bei dem Preselection -Verfahren hat der Verbraucher die Möglichkeit, nach
seinen Angaben seine Fern- bzw. Ortsgespräche auf einen bestimmten Anbieter
im Voraus festzulegen.
Mach das doch. Wähle T-Com.
Post by Andre Storch
Diese dauerhafte Voreinstellung kann
jederzeit auf einen anderen Anbieter eigener Wahl geändert werden, sofern
ein entsprechender Auftrag vorliegt.
Beauftrag T-Com.
Wenn man das macht, dann sieht das so aus, als habe man zuerst eine
Umstellung auf $ANDERER_BETREIBER, dann wieder eine Umstellung auf T-Com
beauftragt, und zahlt unnötigerweise 2 * 5,11 EUR.
Post by Kurt Guenter
[...]
Gruß,

Hannah.
Thomas Kaufmann
2006-02-03 14:46:07 UTC
Permalink
Post by Andre Storch
Dezeit ist ein Verfahren vor Gericht anhängig, in dem geklärt werden soll,
ob die Deutsche Telekom AG vor der Umstellung auf einen anderen Betreiber
(Preselection), berechtigt ist, von dem beauftragenden Unternehmen die
entsprechende Umstellungsbestätigung mit Unterschrift des Endkunden, als
Nachweis zu fordern.
In jedem Fall gilt: Indem der Telekom noch vor der eigentlichen Umstellung
mitgeteilt wird, daß der vermeintlich Bevollmächtigte keine
Vertretungsbefugnis hatte, muß die Telekom das berücksichtigen und kann
nicht einfach das Umstellungsverfahren einleiten. Selbst wenn die
Bevollmächtigung weiterhin zweifelhaft sein sollte, wird durch die
Mitteilung die streitige Vollmacht gegenüber der Telekom widerrufen.

Gruß, Thomas

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