Hallo noch mal
... und meine Dank an alle, die meine Thread gelesen
und beantwortet haben.
Ein paar Infos habe ich jetzt noch erhalten.
Von der Bundesnetzagentur habe ich auf meine Anfrage,
ob denn der Telekom tatsächlich untersagt sei,
eine Preselection abzulehnen, eine recht ausführliche
Antwort erhalten:
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Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Storch,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Deutsche Telekom AG (DT AG) wurde bis zum
Erlass einer auf dem Ergebnis der derzeit anhängigen Marktdefinitions- und
Marktanalyseverfahrens beruhenden endgültigen Regulierungsverfügung durch
die zuständige Beschlusskammer verpflichtet, ihren Teilnehmern den Zugang zu
den Diensten aller unmittelbar zusammengeschalteten Anbietern von
Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, und zwar
sowohl durch Betreiberauswahl durch Wählen einer Kennzahl als auch durch
Betreibervorauswahl, wobei jedoch bei jedem Anruf die Möglichkeit besteht,
die festgelegte Vorauswahl durch Wählen einer Betreiberkennzahl zu
übergehen. Der Teilnehmer soll dabei auch unterschiedliche Voreinstellungen
für Orts- und Fernverbindungen vornehmen können.
Ausgehend von einer Definition der Federal Communications Commission (FCC)
bezeichnet der aus dem anglo -amerikanischen Sprachraum stammende Begriff
"Slamming" den illegalen Vorgang des Änderns eines Telefondienstseanbieters
eines Verbrauchers ohne dessen Erlaubnis.
Bei dem Preselection -Verfahren hat der Verbraucher die Möglichkeit, nach
seinen Angaben seine Fern- bzw. Ortsgespräche auf einen bestimmten Anbieter
im Voraus festzulegen. Die Änderung der Preselection erfolgt auf Grundlage
einer Spezifikation der administrativen und betrieblichen Abläufe bei
Änderung der dauerhaften Voreinstellung, die zwischen den beteiligten
Netzbetreibern vereinbart wurde. Diese dauerhafte Voreinstellung kann
jederzeit auf einen anderen Anbieter eigener Wahl geändert werden, sofern
ein entsprechender Auftrag vorliegt. Beim "Slamming" im Zusammenhang mit dem
Preselection-Verfahren erfolgt jedoch der Wechsel des Telefonanschlusses auf
einen anderen Anbieter, ohne dass der Verbraucher bewusst diesen Betreiber
beauftragt hat. Das für das "Slamming" charakteristische Fehlen einer
entsprechenden Bevollmächtigung zur Änderung der Voreinstellung auf einen
anderen Telefondiensteanbieter und die sich daraus ergebenden rechtlichen
Handlungsmöglichkeiten für den Verbraucher sind grundsätzlich anhand
allgemeiner zivilrechtlicher Vorschriften zu beurteilen. Daneben kann im
Hinblick auf die rechtliche Bewertung von "Slamming" ein Verstoß gegen das
allgemeine Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - UWG)
vorliegen.
Der Verbraucher sollte sich in jedem Fall an seinen Teilnehmernetzbetreiber,
um die Umschaltung zurückzunehmen, und an Verbände wie Wettbewerbsvereine,
Verbraucherschutzverbände oder an einen Rechtsanwalt wenden. Da in Ihrem
Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt,
sondern rein zivil- bzw. allgemein wettbewerbsrechtliche Aspekte zu bewerten
sind, kann ich für Sie leider keine weitere Hilfestellung geben.
Ob im betreffenden Fall dem Unternehmen 01019 Telefondienste GmbH' eine
wirksame Vollmacht zur Umstellung auf dieses Unternehmen erteilt worden ist
und im Rahmen dieser Vollmacht gehandelt wurde, lässt sich von meiner Seite
aus nicht feststellen. Das von Ihnen geschilderte Problem betrifft Fragen
der Vertretungsbefugnis. Es handelt sich damit nicht um ein
telekommunikationsrechtliches Problem, sondern um eine zivilrechtliche
Angelegenheit, für die keine Zuständigkeit meinerseits besteht.
Dezeit ist ein Verfahren vor Gericht anhängig, in dem geklärt werden soll,
ob die Deutsche Telekom AG vor der Umstellung auf einen anderen Betreiber
(Preselection), berechtigt ist, von dem beauftragenden Unternehmen die
entsprechende Umstellungsbestätigung mit Unterschrift des Endkunden, als
Nachweis zu fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
***@bnetza.de
http://www.bundesnetzagentur.de
-ENDE Originaltext---------------------------
Desweiteren ist mein Widerruf von freenetPhone akzeptiert
worden und der Auftrag wurde storniert.
Die Unterlagen (Vertrag o.ä.) habe sie mir aber nicht zugesendet.
Mal sehen ob das auch reibungslos funktioniert.
UND - ich weiß jetzt, wie das Zustande kam!
Meine Frau hat unser freenetPhone-Problem nämlich
mal so nebenbei ihrer Freundin erzählt.
Und die erinnerte sich dann, dass sie Anfang
Dezember in einem Einkaufszentrum in Hamburg bei
einer Lotterie (grrrrrr) teilgenommen hatte und
auf dem Rubbelllos doch tatsächlich '30 Freiminuten
mit call by call über 01019' gewonnen hatte.
Da sie selber nicht Telekom-Kundin ist, informierte
sie der freundliche Lotteriemensch, dass sie den Gewinn
auch verschenken könne - an gute Freunde z.B.
Sie brauche nur Telefonnummer und Adresse auf dem
Vordruck eintragen ...
Ja, das hat sie dann auch gemacht :-(
Das war dann wohl die Beauftragung einer Umstellung
unseres Anschlusses auf Preselection 01019 30 mit
30 Freiminuten im Monat.
So einfach kann es sein :/
Der Trick ist ja alt - aber ihn zu kennen
hat nix genutzt :(
Grüße
André