Discussion:
Strafe für das Aufführen indizierter Lieder?
(zu alt für eine Antwort)
Adrian Vollmer
2005-06-19 16:27:52 UTC
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Hallo,

Welche Strafe erwartet eine Band, wenn sie Lieder von einer indizierten
Platte (einmalig) live spielt? Ist das abhängig von Größe und Art bzw.
Alter des Publikums?

Danke schonmal,
Adrian.
Jens Fangmeier
2005-06-19 19:48:07 UTC
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Post by Adrian Vollmer
Hallo,
Welche Strafe erwartet eine Band, wenn sie Lieder von einer indizierten
Platte (einmalig) live spielt? Ist das abhängig von Größe und Art bzw.
Alter des Publikums?
Kommt darauf an, was Du mit "indiziert" meinst.
Wenn sit z.B. gemäß jugendschutz-bestimmungen nicht an minderjährige
verkauft werden dürfen, wäre eine aufführung vor ausschließlich
volljährigen sicher kein Problem.
Und wenn nicht, wäre das dann maximal ein verstoß gegen das
jugendschutzgesetz.

Wenn es aber z.b. um "rechtes liedergut" handelt, könnte das ganz
anders aussehen (hier käme dann z.b. volksverhetzung in Frage, daß
wäre sogar ein straftatbestand).

Tschau, Jens

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Adrian Vollmer
2005-06-19 20:27:37 UTC
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Post by Jens Fangmeier
Post by Adrian Vollmer
Welche Strafe erwartet eine Band, wenn sie Lieder von einer indizierten
Platte (einmalig) live spielt? Ist das abhängig von Größe und Art bzw.
Alter des Publikums?
Kommt darauf an, was Du mit "indiziert" meinst.
Wenn sit z.B. gemäß jugendschutz-bestimmungen nicht an minderjährige
verkauft werden dürfen, wäre eine aufführung vor ausschließlich
volljährigen sicher kein Problem.
Das meine ich. Oder gibt es mehrere Arten von "indiziert"? Ich meine nicht
verboten oder beschlagnahmt.
Post by Jens Fangmeier
Und wenn nicht, wäre das dann maximal ein verstoß gegen das
jugendschutzgesetz.
Wenn es aber z.b. um "rechtes liedergut" handelt, könnte das ganz
anders aussehen (hier käme dann z.b. volksverhetzung in Frage, daß
wäre sogar ein straftatbestand).
Dann wären diese aber beschlagnahmt, wie etwa Landser, wenn ich mich nicht
irre?

Es geht wenn überhaupt um Lieder, die laut Prüfstelle gewaltverherrlichend
sind. Ich denke da z.B. an Cannibal Corpse oder Eisregen (hier kommt
natürlich hinzu, dass die Texte deutsch sind).

Mich wundert es etwas, dass das angeblich keine Konsequenzen hat, denn
meines Wissens nach dürfen eben genannte Bands bestimmte Lieder nicht
spielen. Sie tun es auch nicht. Denn Cannibal Corpse hatte deswegen sogar
mal ein Auftrittsverbot in Europa (oder nur Deutschland?). Ich gebe zu,
dass mein (Halb-)Wissen etwas dürftig ist und es stammt nur aus unseriösen
Quellen, deswegen frage ich hier nach...
Jens Fangmeier
2005-06-19 21:04:13 UTC
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Post by Adrian Vollmer
Post by Jens Fangmeier
Post by Adrian Vollmer
Welche Strafe erwartet eine Band, wenn sie Lieder von einer indizierten
Platte (einmalig) live spielt? Ist das abhängig von Größe und Art bzw.
Alter des Publikums?
Kommt darauf an, was Du mit "indiziert" meinst.
Wenn sit z.B. gemäß jugendschutz-bestimmungen nicht an minderjährige
verkauft werden dürfen, wäre eine aufführung vor ausschließlich
volljährigen sicher kein Problem.
Das meine ich. Oder gibt es mehrere Arten von "indiziert"? Ich meine nicht
Auf jedenfall im allgemeinen Sprachgebrauch schon...
Post by Adrian Vollmer
Post by Jens Fangmeier
Wenn es aber z.b. um "rechtes liedergut" handelt, könnte das ganz
anders aussehen (hier käme dann z.b. volksverhetzung in Frage, daß
wäre sogar ein straftatbestand).
Dann wären diese aber beschlagnahmt, wie etwa Landser, wenn ich mich nicht
irre?
"Beschlagnahmen" kannst du nur Tonträger oder andere Gegenstände -
nicht den "Gedanken", sprich das Lied an sich.
Post by Adrian Vollmer
Es geht wenn überhaupt um Lieder, die laut Prüfstelle gewaltverherrlichend
sind. Ich denke da z.B. an Cannibal Corpse oder Eisregen (hier kommt
natürlich hinzu, dass die Texte deutsch sind).
Mich wundert es etwas, dass das angeblich keine Konsequenzen hat, denn
meines Wissens nach dürfen eben genannte Bands bestimmte Lieder nicht
spielen. Sie tun es auch nicht.
Also, wenn es ein "vebot" nach Jugendschutzgesetz ist:
Dann dürfen Sie es genau dann nicht, wenn eben NICHT sichergestellt
ist, daß keine jugendlichen im Publikum sind.

Da normalerweise keine Ausweiskontrollen beim Konzert-Einlaß gemacht
werden, ist daß in der Regle nicht sichergestellt - somit gilt das
jugendschutzgesetzt.

Wird hingegen sichergestellt, daß keine Personen unter 18 Jahren
anwesend sind, dürfen Sie natürlich auch Sachen machen, die laut
Jugendschutzgesetz nicht erlaubt wären.
Post by Adrian Vollmer
Denn Cannibal Corpse hatte deswegen sogar
mal ein Auftrittsverbot in Europa (oder nur Deutschland?).
Wer sollte sowas verhängen?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?


Einzug dazu einfallen würde mir:
http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
Aber das setzt sehr hohe Maßstäbe - und ob daß überhaupt bei einem
Konzert anwendbar ist..

Es kann natürlich sein, daß z.B. Konzertveranstalter abmachen,
eineBestimmte Gruppe nicht anzubieten, aber das wäre eine andere
Sache...
Post by Adrian Vollmer
Ich gebe zu,
dass mein (Halb-)Wissen etwas dürftig ist und es stammt nur aus unseriösen
Quellen, deswegen frage ich hier nach...
Tja, genau wird das so niemand beantworten können.

Wie bereits gesagt: Die Beschränkungen des jugendschutzgesetzes
verlieren Ihre wirkung, wenn SICHERGESTELLT ist, daß keine
jugendlichen Anwesend sind.

Aber es gibt natürlich noch andere möglichkeiten, hier müßte man schon
wissem, auf welcher Rechtsgrundlage so ein "Verbot" erlassen würde.

Einfallen würde mir sponat - neben eben dem Jugendschutzgesetz:
http://dejure.org/gesetze/StGB/131.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/184a.html

Tschau, Jens

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Sebastian Hoffmann
2005-06-19 21:27:20 UTC
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Post by Jens Fangmeier
"Beschlagnahmen" kannst du nur Tonträger oder andere Gegenstände -
nicht den "Gedanken", sprich das Lied an sich.
Gleiches gilt - wie gesagt - auch für Indizierungen.
Frank Hucklenbroich
2005-06-20 06:52:54 UTC
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Post by Jens Fangmeier
Es kann natürlich sein, daß z.B. Konzertveranstalter abmachen,
eineBestimmte Gruppe nicht anzubieten, aber das wäre eine andere
Sache...
Sehe ich genau so, das wird vermutlich eher den Veranstaltern "zu heiß"
gewesen sein. Wobei sich ein "Auftrittsverbot" natürlich durchaus positiv
aufs Image und die CD-Verkäufe bestimmter Gruppen auswirken kann, gerade
beim hier angesprochenen Genre ("Wir sind so böse[tm], daß wir nirgendwo
mehr auftreten dürfen").

Grüße,

Frank
Adrian Vollmer
2005-06-20 10:00:33 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Jens Fangmeier
Es kann natürlich sein, daß z.B. Konzertveranstalter abmachen,
eineBestimmte Gruppe nicht anzubieten, aber das wäre eine andere
Sache...
Sehe ich genau so, das wird vermutlich eher den Veranstaltern "zu heiß"
gewesen sein. Wobei sich ein "Auftrittsverbot" natürlich durchaus positiv
aufs Image und die CD-Verkäufe bestimmter Gruppen auswirken kann, gerade
beim hier angesprochenen Genre ("Wir sind so böse[tm], daß wir nirgendwo
mehr auftreten dürfen").
Ich hab jetzt irgendwo gelesen, dass einer indizierten Platte von Eisregen
ein "Verbreitungsverbot" auferlegt wurde, dass das Vorführen vor einem
erwachsenen Publikum verbietet. Und zwar hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eisregen_(Band)

Hier ist von einem Teil B der Liste die Rede:
http://www.bpjm.com/ikrebskolonie.htm

Ist das vielleicht der Knackpunkt? Was in Teil A eingetragen wird, darf nur
nicht Minderjährigen zugänglich gemacht werden und was in Teil B
eingetragen wird, erhält ein "Verbreitungsverbot"?


Im Fall Cannibal Corpse war es angeblich auch so, dass sie ihre in
Deutschland indizierten Lieder einfach nicht mehr angesagt haben, da das
Gegrunze eh keine Sau versteht... die treten aber seit mind. drei Jahren
wieder auf, aber ich weiß nicht, welche Lieder sie so spielen und welche
genau indiziert sind.
Jens Müller
2005-06-20 10:36:44 UTC
Permalink
Post by Adrian Vollmer
Post by Frank Hucklenbroich
Sehe ich genau so, das wird vermutlich eher den Veranstaltern "zu heiß"
gewesen sein. Wobei sich ein "Auftrittsverbot" natürlich durchaus positiv
aufs Image und die CD-Verkäufe bestimmter Gruppen auswirken kann, gerade
beim hier angesprochenen Genre ("Wir sind so böse[tm], daß wir nirgendwo
mehr auftreten dürfen").
Ich hab jetzt irgendwo gelesen, dass einer indizierten Platte von Eisregen
ein "Verbreitungsverbot" auferlegt wurde, dass das Vorführen vor einem
erwachsenen Publikum verbietet.
Die Band will ja nicht die Platte Vorführen (also Abspielen), sondern
die Lieder selbst Spielen.
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
Adrian Vollmer
2005-06-20 10:39:27 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Post by Adrian Vollmer
Denn Cannibal Corpse hatte deswegen sogar
mal ein Auftrittsverbot in Europa (oder nur Deutschland?).
Wer sollte sowas verhängen?
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Tja, anscheinend war das in der Tat nur bei einzelnen Veranstalter. Ich habe
hier noch einen interessanten Text dazu gefunden. Wie das Verbot nun genau
erwirkt wurde, ist allerdings nicht ersichtlich.

http://www.thrashcan.net/thrashcan/front/zensurspe.html
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Christa Jenal gegen Cannibal Corpse

Christa Jenal, eine Gymnasiallehrerin für Englisch und Sozialkunde in
Südwestdeutschland wird 1994 über das Szenemagazin "Rock Hard" auf die US
Death Metal Band Cannibal Corpse und ihre akuelle CD "The Bleeding"
aufmerksam. Sie lässt sich den Tonträger der Band per Postversand ins Haus
kommen und ist besonders von dem schon 1991 wegen des Artworks indizierten
Tonträgers "Butchered At Birth" entsetzt. Das führt noch im selben Jahr zum
Totalverbot der Platte. Gründe: "[?] die auf dem Tonträger aufgezeichneten
Liedertexte [?] schildern eine Vielzahl grausamer und brutaler
Tötungsszenen, durch die [versucht wird], die Anziehungskraft des Hörers
auf Musik und Text zu gewinnen.[?] Die einzelnem Liedertexte [enthalten] in
grober und reißerischer Form die Wiedergabe des Geschlechtsverkehr[s] [?]
mit den währenddessen oder danach gefolterten, erschlagenen oder sonst
grausam zu Tode gebrachten Opfern. [Die Texte] verharren in der
schwelgerischen Darstellung von grausamen Folter- und Mordszenen" Im
folgenden Jahr 1995 wird alles bis dahin erschienene Material der Band bis
auf "The Bleeding" Die LP "Eaten Back To Life"(1990 erschienen), "Hammer
Smashed Face" (1992 erschienen) und "Tomb Of The Mutilated" (1993
erschienen) Von dem 94ger Album werden die Cover durch die Plattenfirma
"entschärft" und die Texte nicht mehr im Beiheft abgedruckt. Das reicht der
Lehrerin allerdings nicht, sie besucht ein Konzert der Band und stellt
fest, dass einzelne Songs der indizierten Platten immer noch im
Live-Programm enthalten sind. Sie erwirkt direkt bei den einzelnen
Veranstaltern ein Verbot für die Lieder "Hammer Smashed Face"(= Mit dem
Hammer eingeschlagenes Gesicht) "Entails Ripped From A Virigin's
Cunt" (=Eingeweide, die aus der Fotze einer Jungfrau gerissen wurden) und
"Meat Hook Sodomy" (=Sodomie am Fleischerhaken) . Die Band reagiert und
lenkt vorläufig ein. Allerdings nur zum Schein: Basser Alex Webster gibt in
einem Interview mit dem Rock Hard an, man umgehe das Verbot indem man auf
Ansagen vor den Liedern verzichte. Offensichtlich hat der Amerikaner zum
Zeitpunkt seiner Äußerungen den Ernst und Eifer von Frau Jenal
unterschätzt, denn die stellt Strafanzeige gegen Herrn Webster. Dann
erwirkt sie, wiederum bei den Konzertveranstaltern direkt ein
Auftrittsverbot für eine 1995 stattfindende Europatour der Band in
Stuttgart, sowie eine FSK Freigabe ab 18 Jahren für die Auftrittsorte
München und Essen. Frau Jenal selbst: "Langfristig ist es jedoch so, dass
Cannibal Corpse mit dem Scheiß, den sie über die Jahre fabriziert haben,
keine Tournee mehr auf die Beine kriegen. Das werde ich mit Sicherheit
verhindern." Seither verzichtet die Band auf Verbotumgehungen in jeglicher
Form. Um einer Indizierung zu entgehen praktiziert die Firma seit 1995 mit
der LP "Vile" eine Doppelstrategie und lässt für Deutschland ein spezielles
Cover anfertigen. Ein Labelsprecher von "Metal Blade Records Europe" dem
Label von Cannibal Corpse dazu: "Im europäischen Ausland gab es mit dem
Layout nie Probleme, nur in Deutschland. In Süd Korea müssen die Texte in
die Landessprache übersetzt und einer staatlichen Kommission zur Prüfung
vorgelegt werden. Da sind mal zwei Mitarbeiter des dortigen Vertriebs, die
eine Best Of erstellt haben wegen der Fälschung einzelner Texte in den
Knast gewandert" . Frau Jenal führt jedoch nicht bloß etwas, wie eine
private Fehde mit den US Death Metallern. Sie sieht ihre ethische
Nebentätigkeit als "demokratische Pflicht" und zieht auch gegen Gruppen wie
"Rammstein" ("Die Live-Show von denen ist wirklich gigantisch und perfekt
gemacht. Wie ein Aufmarsch. So stelle ich mir die Inszenierungen der Nazis
vor. Mein Hauptkritikpunkt sind jedoch Texte wie 'Bück dich' und das mit
dem Vater und der Tochter [gemeint ist 'Tier' ]Das sind Scheißtexte ohne
Distanz." ) und "Marilyn Manson" ("Ich habe jetzt auch gegen Bertelsmann
wegen des Vertriebs von Marilyn Manson-Platten Strafanzeige gestellt. Diese
Tonträger sind nach meinen Wertmaßstäben faschistisch. Sie enthalten
menschenverachtende Fotos und Texte, und dazu kommt noch das
Bühnenspektakel." )
Jens Müller
2005-06-20 10:57:50 UTC
Permalink
Post by Adrian Vollmer
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Christa Jenal gegen Cannibal Corpse
Christa Jenal, eine Gymnasiallehrerin für Englisch und Sozialkunde in
Südwestdeutschland
Vermutlich BaWü, das reaktionärste Bundesland der Republik ...
--
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/08/feindstrafrecht/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/03/hochverrat-gegen-den-bund/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/02/politik-im-unternehmen/
http://blog.tessarakt.de/archiv/2005/03/01/sushi/
Tibor Lichtmann
2005-06-20 10:11:46 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Kommt darauf an, was Du mit "indiziert" meinst.
Wenn sit z.B. gemäß jugendschutz-bestimmungen nicht an minderjährige
verkauft werden dürfen, wäre eine aufführung vor ausschließlich
volljährigen sicher kein Problem.
Und wenn nicht, wäre das dann maximal ein verstoß gegen das
jugendschutzgesetz.
Was mich hier interessieren würde: Ich war vor einigen Jahern mal auf
einem Konzert der Ärzte. Die haben dann "Geschwisterliebe" gespielt.
Der Song ist als jugendgefährdend eingestuft und die entsprechende
Platte auch erst ab 18 erhältlich. Getrickst haben die Ärzte, indem
sie das Stück nur instrumental gespielt haben.

Ist sowas erlaubt? Das Publikum kannte natürlich den Text und hat
lauthals und gut verständlich mitgegröhlt.

Eine solche Live-Aufnahme war außerdem als Bonus-CD dem ersten
Live-Album der Ärzte beigepackt. Eine 3''-CD namens "Der Ritt auf dem
Schmetterling (instr.)" Ist das erlaubt?
Sebastian Hoffmann
2005-06-19 20:19:56 UTC
Permalink
Post by Adrian Vollmer
Welche Strafe erwartet eine Band, wenn sie Lieder von einer indizierten
Platte (einmalig) live spielt?
Keine. Die mit einer Indizierung verbundenen Beschränkungen aus §15
JuSchG beziehen sich nur auf das Trägermedium selbst, nicht jedoch auf
die darauf enthaltenen Inhalte.
Post by Adrian Vollmer
Ist das abhängig von Größe und Art bzw. Alter des Publikums?
Nein.
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