Discussion:
Privatinsolvenz - Zusammenziehen und dann?
(zu alt für eine Antwort)
Dieter Wilhelm
2011-12-27 13:48:31 UTC
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Hallo Wissende!
Eine geschiedene Mutter mit 2 Kindern wird eine Privatinsolvenz machen
(machen - sagt man so?); die Prozedur läuft bereits über die
Schuldnerberatung.
Die Frau möchte / wird im kommenden Jahe mit ihrem Freund zusammenziehen und
heiraten. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Privatinsolvenz? Läuft
die Zeit für sie normal weiter oder ist der Partner / Ehemann irgendwie
beteiligt bzw. mit verantwortlich?
Soweit ich das weiß, kommt es in dieser Zeit wohl hauptsächlich darauf an,
keine neuen Schulden zu machen und alles über einem bestimmten Betrag
(Existenzminimum?) wird automatisch an die Gläubiger abgeführt.
Wie ist das nun bei einer Partnerschaft bzw. Ehe - wird das Vermögen /
Einkommen des Partners irgendwie beachtet? Muss man ggf. nachweisen, dass
etwaiges Vermögen vom Partner kommt....
Für mich ist das Neuland.

Danke euch, Gruß D. Wilhelm
Wolf Stringhammer
2011-12-27 14:28:46 UTC
Permalink
Post by Dieter Wilhelm
Eine geschiedene Mutter mit 2 Kindern wird eine Privatinsolvenz machen
(machen - sagt man so?); die Prozedur läuft bereits über die
Schuldnerberatung.
Die Frau möchte / wird im kommenden Jahe mit ihrem Freund zusammenziehen
und heiraten. Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die Privatinsolvenz?
Läuft die Zeit für sie normal weiter oder ist der Partner / Ehemann
irgendwie beteiligt bzw. mit verantwortlich?
Nach § 739 ZPO "wird zugunsten ... der Gläubiger einer Ehefrau gemäß
§ 1362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermutet, dass der Schuldner Eigen-
tümer beweglicher Sachen ist, so gilt ... für die Durchführung der Zwangs-
vollstreckung nur der Schuldner als Gewahrsamsinhaber und Besitzer."

Das kann dazu führen, dass Eigentum des Ehemanns gepfändet und
verwertet wird.

Es empfiehlt sich daher vor der Eheschließung das in die Ehe einzu-
brigende Eigentum des Ehemanns möglichst beweiskräftig zu doku-
mentieren, soweit es wertvoll ist und sich für eine Pfädnung anbietet.
Gut wäre sicher auch, wenn die Schuldnerin ihre EV bereits abgeben
hätte.

Die Frage sollte bei der Schuldnerberatung angesrpochen werden!
Post by Dieter Wilhelm
Soweit ich das weiß, kommt es in dieser Zeit wohl hauptsächlich darauf an,
keine neuen Schulden zu machen
Na ja. Wohlverhalten heißt natürlich auch, sich um ein angemessenes
Einkommen zu bemühen, um mögichst viel an Schuldnen tilgen zu können!
Post by Dieter Wilhelm
und alles über einem bestimmten Betrag (Existenzminimum?)
Nein, das ist gestaffelt.
Post by Dieter Wilhelm
wird automatisch an die Gläubiger abgeführt.
Wie ist das nun bei einer Partnerschaft bzw. Ehe - wird das Vermögen /
Einkommen des Partners irgendwie beachtet? Muss man ggf. nachweisen, dass
etwaiges Vermögen vom Partner kommt....
Siehe oben!
Post by Dieter Wilhelm
Für mich ist das Neuland.
W.

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