Discussion:
wenn der Arzt sich weigert, ein Rezept auszustellen...
(zu alt für eine Antwort)
gsgs
2007-12-22 14:42:13 UTC
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...kann ich dann klagen ?
Ich hab' überhaupt keine entsprechenden Urteile gefunden im Internet.

Oder : gibt es eine Liste, welcher Arzt welche Rezepte ausstellt ?

Notfalls zahle ich das Medikament selber (obwohl krankenversichert)


entscheidet das letztendlich in Deutschland der Arzt oder der Richter,
wer welches Medikament kaufen darf ?
Martin Dietrich
2007-12-22 15:29:38 UTC
Permalink
Post by gsgs
...kann ich dann klagen ?
gegen was genau?
Post by gsgs
Ich hab' überhaupt keine entsprechenden Urteile gefunden im Internet.
wieso auch - tztztz
Post by gsgs
Oder : gibt es eine Liste, welcher Arzt welche Rezepte ausstellt ?
der Arzt Deines geringsten Vertrauens kann jedes Medikaent verschreiben
Post by gsgs
Notfalls zahle ich das Medikament selber (obwohl krankenversichert)
das hat mit dem verschreiben aber nichts zu tun.
Post by gsgs
entscheidet das letztendlich in Deutschland der Arzt oder der Richter,
wer welches Medikament kaufen darf ?
wenn ein Arzt für ein bestimmtes Medikament kein Rezept ausstellt, wird er
sicherlich seine medizinischen Gründe haben. Hast Du medizinische
Gegengründe?

Martin
Lars Friedrich
2007-12-22 16:04:30 UTC
Permalink
Post by Martin Dietrich
wenn ein Arzt für ein bestimmtes Medikament kein Rezept ausstellt, wird er
sicherlich seine medizinischen Gründe haben.
Die Zeiten sind auch schon lange vorbei. Wenn es medizinisch vertretbar
ist (weil die Behandlung dann halt 15 Tage statt 3 Tage dauert, aber der
Patient nicht tot umfällt) und der Arzt sein Richtgrößenvolumen
überschreiten würde, wird dir die Mehrzahl der Mediziner das gewünschte
Medikament verweigern.

Grüße,
Lars Friedrich
gsgs
2007-12-22 17:04:38 UTC
Permalink
wo finde ich denn mal entsprechende Urteile ?
Das muesstet ihr doch wissen...
Matthias Frank
2007-12-22 19:44:38 UTC
Permalink
Post by gsgs
wo finde ich denn mal entsprechende Urteile ?
Das muesstet ihr doch wissen...
Du solltest erstmal erzählen um was es überhaupt geht.

Natürlich kann der Arzt verweigern z.b. Methadon zu verschreiben
wenn irgendein Patient kommt und sagt: Ich will Methadon.
Weil sonst bräuchten wir keinen Arzt, dann könnte sich jeder
alles direkt irgendwo holen.

Ein bisschen mehr Fleich zu deinem Fall wäre schon angemessen.

MfG
Matthias
Martin Gerken
2007-12-22 22:32:30 UTC
Permalink
On Sat, 22 Dec 2007 20:44:38 +0100, Matthias Frank
Post by Matthias Frank
Post by gsgs
wo finde ich denn mal entsprechende Urteile ?
Das muesstet ihr doch wissen...
Du solltest erstmal erzählen um was es überhaupt geht.
Natürlich kann der Arzt verweigern z.b. Methadon zu verschreiben
wenn irgendein Patient kommt und sagt: Ich will Methadon.
Weil sonst bräuchten wir keinen Arzt, dann könnte sich jeder
alles direkt irgendwo holen.
Ein bisschen mehr Fleich zu deinem Fall wäre schon angemessen.
Hat er schon in de.sci.medizin.misc nicht rausgerückt.

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Volker Pelzer
2007-12-23 09:28:02 UTC
Permalink
Post by gsgs
wo finde ich denn mal entsprechende Urteile ?
Das muesstet ihr doch wissen...
...könntest du uns bitte mal aufklären wie die Sachlage zu deiner
Anfrage aussieht? Hat der Arzt dir statt des gewünschten ein
Alternativ-Medikament verschrieben? Verweigert er dir ein Rezept was du
gerne hättest aus medizinischen oder wirtschaftlichen (z.B. wegen des
Budgets) Gründen?
Sorry, aber da fehlt einfach Input von dir und hier wird dir niemand auf
Grund deiner Frage Quellen zu Urteilen geben können.

Volker
Konrad Wilhelm
2007-12-23 10:35:25 UTC
Permalink
Post by Volker Pelzer
Post by gsgs
wo finde ich denn mal entsprechende Urteile ?
Das muesstet ihr doch wissen...
...könntest du uns bitte mal aufklären wie die Sachlage zu deiner
Anfrage aussieht? Hat der Arzt dir statt des gewünschten ein
Alternativ-Medikament verschrieben? Verweigert er dir ein Rezept was du
gerne hättest aus medizinischen oder wirtschaftlichen (z.B. wegen des
Budgets) Gründen?
Sorry, aber da fehlt einfach Input von dir und hier wird dir niemand auf
Grund deiner Frage Quellen zu Urteilen geben können.
Das spielt doch alles überhaupt keine Rolle.

Der (approbierte) Arzt ist völlig frei, welche Medikamente er
rezeptiert. Und er hat (natürlich) keinerlei Verpflichtungen,
bestimmte Medikamente zu rezeptieren.

Man kann es eher umgekehrt ausdrücken: natürlich darf er keine
bestimmten Medikamente rezeptieren, wenn er von der therapeutischen
Nützlichkeit nicht überzeugt ist. Er _darf_ kein Morphin (oder
beliebiges anders) verschreiben, wenn er weiß dass das Rezept nur
weiterverkauft werden soll oder so.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Volker Pelzer
2007-12-23 11:00:50 UTC
Permalink
Post by Konrad Wilhelm
Der (approbierte) Arzt ist völlig frei, welche Medikamente er
rezeptiert. Und er hat (natürlich) keinerlei Verpflichtungen,
bestimmte Medikamente zu rezeptieren.
...die Verpflichtung hat er nicht, aber hat er das Recht z.B. teurere
Medikamente gegen billigere (Generika) auszutauschen obwohl beim Patient
nicht die gleiche Wirkung erzielt wird? Hier kann IMHO sehr wohl eine
Rechtsfrage draus abgeleitet werden. Diese Falls wäre beim OP ja auch
denkbar.

Volker
Martin Gerken
2007-12-23 13:06:52 UTC
Permalink
Post by Volker Pelzer
Post by Konrad Wilhelm
Der (approbierte) Arzt ist völlig frei, welche Medikamente er
rezeptiert. Und er hat (natürlich) keinerlei Verpflichtungen,
bestimmte Medikamente zu rezeptieren.
...die Verpflichtung hat er nicht, aber hat er das Recht z.B. teurere
Medikamente gegen billigere (Generika) auszutauschen obwohl beim Patient
nicht die gleiche Wirkung erzielt wird? Hier kann IMHO sehr wohl eine
Rechtsfrage draus abgeleitet werden. Diese Falls wäre beim OP ja auch
denkbar.
Der wiss. Beweis für die schlechter Wirksamkeit eines Generikums wird
i.d.R. nicht zu führen sein.

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Rupert Haselbeck
2007-12-23 13:47:42 UTC
Permalink
Post by Martin Gerken
Der wiss. Beweis für die schlechter Wirksamkeit eines Generikums wird
i.d.R. nicht zu führen sein.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Es gibt Menschen, welchen sogar
mit Smarties in passender Verpackung und zu exorbitantem Preis durchaus
zu helfen wäre.
Heilpraktiker arbeiten oft mit völlig wirkungslosen "Medikamenten",
welche aber gleichwohl in vielen Fällen die gewünschten Effekte (Füllen
der Kasse des Heilpraktikers, Lindern der Beschwerden des Kunden)
herbeizuführen vermögen

MfG
Rupert
Holger Pollmann
2007-12-25 16:42:23 UTC
Permalink
Post by Martin Gerken
Der wiss. Beweis für die schlechter Wirksamkeit eines Generikums
wird i.d.R. nicht zu führen sein.
Der Beweis der unerwünschten Nebenwirkungen bei bestimmen personen aber
schon.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Martin Gerken
2007-12-25 18:33:52 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Martin Gerken
Der wiss. Beweis für die schlechter Wirksamkeit eines Generikums
wird i.d.R. nicht zu führen sein.
Der Beweis der unerwünschten Nebenwirkungen bei bestimmen personen aber
schon.
Da der selbe Wirkstoff in der gleichen Menge drin ist können - wenn
überhaupt - nur die Hilfsstoffe einen Unterschied machen. Kann man (idR)
nicht vom Placeboeffekt abgrenzen.

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Achim Roessler
2007-12-25 19:10:08 UTC
Permalink
Post by Martin Gerken
Post by Holger Pollmann
Post by Martin Gerken
Der wiss. Beweis für die schlechter Wirksamkeit eines Generikums
wird i.d.R. nicht zu führen sein.
Der Beweis der unerwünschten Nebenwirkungen bei bestimmen personen aber
schon.
Da der selbe Wirkstoff in der gleichen Menge drin ist können - wenn
überhaupt - nur die Hilfsstoffe einen Unterschied machen. Kann man (idR)
nicht vom Placeboeffekt abgrenzen.
Es gibt bei Generika u.a.
- andere Wirkstoffmengen (_ein_ Beispiel: Aspirin plus C: 400mg ASS, ASS
ratioph.: 600mg ASS)

- andere Galenik
- andere Farb- und Füllstoffe, die durchaus auch mal entsprechende
Allergien / Überempfindlichkeiten bedienen können.

Achim
Frank Kozuschnik
2007-12-25 20:52:06 UTC
Permalink
Post by Achim Roessler
Es gibt bei Generika u.a.
- andere Wirkstoffmengen (_ein_ Beispiel: Aspirin plus C: 400mg ASS, ASS
ratioph.: 600mg ASS)
Die handelsüblichen Versionen von Aspirin ("ohne C") und ASS
ratiopharm enthalten beide je 500 mg des Wirkstoffs
Acetylsalicylsäure.
Post by Achim Roessler
- andere Galenik
Da wäre erst einmal zu prüfen, inwieweit das einen Einfluss auf das
Endprodukt hat.
Post by Achim Roessler
- andere Farb- und Füllstoffe, die durchaus auch mal entsprechende
Allergien / Überempfindlichkeiten bedienen können.
Ja. Der "Das-sind-nicht-meine-Tabletten"-Effekt ist allerdings weitaus
bedeutender.
Holger Pollmann
2007-12-25 22:35:03 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Achim Roessler
- andere Farb- und Füllstoffe, die durchaus auch mal entsprechende
Allergien / Überempfindlichkeiten bedienen können.
Ja. Der "Das-sind-nicht-meine-Tabletten"-Effekt ist allerdings
weitaus bedeutender.
Nichtsdestoweniger GIBT es solche Effekte. Und dann darf man sich vom
Arzt anhören "Ihre Krankenkasse hat mit diesem Generika-Hersteller einen
Vertrag, ich DARF Ihnen das teurere Produkt nicht verschreiben, auch
wenn Sie die Mehrkosten tragen, klären Sie das mit der Krankenkasse".
Und die Krankenkasse sagt "Sie wollen das selbst zahlen? Wissen Sie,
wieviel Papierkram das ist? Ne, das machen wir nicht." Und der Apotheker
sagt zurecht "Ich darf Ihnen das andere Medikament nicht geben, weil Sie
dafür kein Rezept haben"...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Konrad Wilhelm
2007-12-25 23:37:49 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Frank Kozuschnik
Post by Achim Roessler
- andere Farb- und Füllstoffe, die durchaus auch mal entsprechende
Allergien / Überempfindlichkeiten bedienen können.
Ja. Der "Das-sind-nicht-meine-Tabletten"-Effekt ist allerdings
weitaus bedeutender.
Nichtsdestoweniger GIBT es solche Effekte. Und dann darf man sich vom
Arzt anhören "Ihre Krankenkasse hat mit diesem Generika-Hersteller einen
Vertrag, ich DARF Ihnen das teurere Produkt nicht verschreiben, auch
wenn Sie die Mehrkosten tragen, klären Sie das mit der Krankenkasse".
Und die Krankenkasse sagt "Sie wollen das selbst zahlen? Wissen Sie,
wieviel Papierkram das ist? Ne, das machen wir nicht." Und der Apotheker
sagt zurecht "Ich darf Ihnen das andere Medikament nicht geben, weil Sie
dafür kein Rezept haben"...
Und dann gibts noch die Möglichkeit sich dann eben nicht die
(Natural)Leistung der Kasse zu nutzen, sondern einen privaten
Verhandlungsvertrag mit dem Arzt abzuschließen (wenn man schon der
Meinung ist, dass man bereit ist, für dieses Präparat mehr zu zahlen.
Wenn man prinzipiell diesen Einschränkungen entgehen will ist es
womöglich sowieso günstiger, sich (ev. zusätzlich) privat zu
versichern.

Eine Erklärung, warum das teuerer ist als bei einer GKV, hat man dann
ja schon.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
hu47121+ (Hannah Schroeter)
2007-12-26 00:17:50 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Konrad Wilhelm
[...]
Und dann gibts noch die Möglichkeit sich dann eben nicht die
(Natural)Leistung der Kasse zu nutzen, sondern einen privaten
Verhandlungsvertrag mit dem Arzt abzuschließen (wenn man schon der
Meinung ist, dass man bereit ist, für dieses Präparat mehr zu zahlen.
Wenn man prinzipiell diesen Einschränkungen entgehen will ist es
womöglich sowieso günstiger, sich (ev. zusätzlich) privat zu
versichern.
Wenn die einen nehmen. Die dürfen ja Rosinen picken.
Post by Konrad Wilhelm
[...]
Grüße,

Hannah.
Konrad Wilhelm
2007-12-26 07:58:48 UTC
Permalink
On Wed, 26 Dec 2007 00:17:50 +0000 (UTC),
Post by hu47121+ (Hannah Schroeter)
Hallo!
Post by Konrad Wilhelm
[...]
Und dann gibts noch die Möglichkeit sich dann eben nicht die
(Natural)Leistung der Kasse zu nutzen, sondern einen privaten
Verhandlungsvertrag mit dem Arzt abzuschließen (wenn man schon der
Meinung ist, dass man bereit ist, für dieses Präparat mehr zu zahlen.
Wenn man prinzipiell diesen Einschränkungen entgehen will ist es
womöglich sowieso günstiger, sich (ev. zusätzlich) privat zu
versichern.
Wenn die einen nehmen. Die dürfen ja Rosinen picken.
Richtig. Bei psychischen Problemen werden die immer ganz hellhörig,
weil so was sauteuer werden kann. Und übertriebene Streitlust wegen
paar blauen Pillen ...

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Karina Schmidt
2007-12-25 23:48:03 UTC
Permalink
Hallo,

Und dann darf man sich vom
Post by Holger Pollmann
Arzt anhören "Ihre Krankenkasse hat mit diesem Generika-Hersteller einen
Vertrag, ich DARF Ihnen das teurere Produkt nicht verschreiben,
Stimmt so nicht, zumindest meines Wissens und meiner Erfahrung nach.
Der Arzt muss lediglich vor dem Präparat, welches er verschreibt ein
Kreuzchen bei Aut idem machen, dann bekommt man das gewünschte
Präparat und nicht das entsprechende Generika. Das heißt es liegt
durchaus im Ermessensspielraum des Arztes. Von nicht dürfen kann man
also nicht reden. Der Arzt wird es aber sinnvoller Weise nicht machen,
wenn er irgendwie innerhalb seines Budgetrahmens bleiben will.
Ist der Wunsch nach einem bestimmten Präparat jedoch begründet, wie
z.B. bei Patienten mit Laktose-Intoleranz die im verschriebenen
Generika enthalten ist, mit dem die KK einen Rabattvertrag hat, da
bleibt dann kein anderer Weg als Aut idem. Aber da ist es auch
begründet und macht dem Arzt bei der Kasse keine Probleme.


Gruß,

Karina
Ralf Kusmierz
2007-12-26 01:02:25 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Karina Schmidt
Der Arzt muss lediglich vor dem Präparat, welches er verschreibt ein
Kreuzchen bei Aut idem machen, dann bekommt man das gewünschte
Präparat und nicht das entsprechende Generika. Das heißt es liegt
^
Post by Karina Schmidt
durchaus im Ermessensspielraum des Arztes. Von nicht dürfen kann man
also nicht reden. Der Arzt wird es aber sinnvoller Weise nicht machen,
^^^^^^^^^^^^^^^^
Wie schön, daß sich die Vorteile der neuen Rechtschreibung auch in
freier Wildbahn immer wieder aufs beste bestätigen.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Alex Regh
2007-12-26 04:53:47 UTC
Permalink
Moin!

On Tue, 25 Dec 2007 15:48:03 -0800 (PST), Karina Schmidt
Post by Holger Pollmann
Und dann darf man sich vom
Post by Holger Pollmann
Arzt anhören "Ihre Krankenkasse hat mit diesem Generika-Hersteller einen
Vertrag, ich DARF Ihnen das teurere Produkt nicht verschreiben,
Stimmt so nicht, zumindest meines Wissens und meiner Erfahrung nach.
Der Arzt muss lediglich vor dem Präparat, welches er verschreibt ein
Kreuzchen bei Aut idem machen, dann bekommt man das gewünschte
Präparat und nicht das entsprechende Generika. [...] Aber da ist es auch
begründet und macht dem Arzt bei der Kasse keine Probleme.
Theoretisch ja -- nur leider haben sich auch genug Ärzt so ins
Bockshorn jagen lassen, daß sie dann tatsächlich sich weigern, das
teurere zu verschreiben ... was jetzt nicht unbedingt für ihre
Qualität als Ärzte spricht.

Wobei natürlich auch noch die Frage ist, ob wir hier überhaupt das
Problem diskutieren, was der OP gelöst haben wollte ... ich habe so
dem dumpfen Verdacht, daß der ein ganz anderes Problem hat.

Alex
Martin Gerken
2007-12-26 19:45:35 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Post by Karina Schmidt
Stimmt so nicht, zumindest meines Wissens und meiner Erfahrung nach.
Der Arzt muss lediglich vor dem Präparat, welches er verschreibt ein
Kreuzchen bei Aut idem machen, dann bekommt man das gewünschte
Präparat und nicht das entsprechende Generika. [...] Aber da ist es auch
begründet und macht dem Arzt bei der Kasse keine Probleme.
Theoretisch ja -- nur leider haben sich auch genug Ärzt so ins
Bockshorn jagen lassen, daß sie dann tatsächlich sich weigern, das
Verständliche Reaktion.
Post by Alex Regh
teurere zu verschreiben ... was jetzt nicht unbedingt für ihre
Qualität als Ärzte spricht.
Gebetsmühle AN: Generika sind gleichwertig.
Post by Alex Regh
Wobei natürlich auch noch die Frage ist, ob wir hier überhaupt das
Problem diskutieren, was der OP gelöst haben wollte ... ich habe so
dem dumpfen Verdacht, daß der ein ganz anderes Problem hat.
;-)

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Alex Regh
2007-12-26 19:50:37 UTC
Permalink
Moin!
Post by Martin Gerken
Post by Alex Regh
Theoretisch ja -- nur leider haben sich auch genug Ärzt so ins
Bockshorn jagen lassen, daß sie dann tatsächlich sich weigern, das
Verständliche Reaktion.
Post by Alex Regh
teurere zu verschreiben ... was jetzt nicht unbedingt für ihre
Qualität als Ärzte spricht.
Gebetsmühle AN: Generika sind gleichwertig.
Im Prinzip ja ... aber siehe hier gepostetes Beispiel: Generika
enthält, im Gegensatz zum Orginal, Zusatzstoffe wie Laktose oder einen
Farbstoff, gegen den der Patient allergisch ist ... da nützt der
gleiche Wirkstoff dann auch nix mehr. Dürfte natürlich die Ausnahme
sein, aber passieren kann's.

Alex
Volker "darkon" Riehl
2007-12-27 08:12:58 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Im Prinzip ja ... aber siehe hier gepostetes Beispiel: Generika
enthält, im Gegensatz zum Orginal, Zusatzstoffe wie Laktose oder einen
Farbstoff, gegen den der Patient allergisch ist ... da nützt der
gleiche Wirkstoff dann auch nix mehr. Dürfte natürlich die Ausnahme
sein, aber passieren kann's.
AFAIR dürfen Ärzte in solchen besonderen Fällen durchaus auch das
teurere Medikament verschreiben.


Volker aka darkon
--
(. .) "Weißt du, es gibt soviele verschiedene
( Y ) Lebewesen auf dieser Welt, und sie alle
(:)x(:) sind auf ihre Art wichtig und wertvoll."
(O)-(O) - Kermit der Frosch
Konrad Wilhelm
2007-12-27 08:35:03 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Moin!
Post by Martin Gerken
Post by Alex Regh
Theoretisch ja -- nur leider haben sich auch genug Ärzt so ins
Bockshorn jagen lassen, daß sie dann tatsächlich sich weigern, das
Verständliche Reaktion.
Post by Alex Regh
teurere zu verschreiben ... was jetzt nicht unbedingt für ihre
Qualität als Ärzte spricht.
Gebetsmühle AN: Generika sind gleichwertig.
Im Prinzip ja ... aber siehe hier gepostetes Beispiel: Generika
enthält, im Gegensatz zum Orginal, Zusatzstoffe wie Laktose oder einen
Farbstoff, gegen den der Patient allergisch ist ... da nützt der
gleiche Wirkstoff dann auch nix mehr. Dürfte natürlich die Ausnahme
sein, aber passieren kann's.
Das kann natürlich ganz genau so gut umgekehrt rum sein: das
Originalpräparat hat diese Stoffe und eins oder mehrere der vielen
Generica hat sie nicht.
Genau das ist ja Aufgabe des Arztes (die sich eben nicht mit Büchern
in der Bibliothek abhaken lässt): die Präparate rauszufinden mit denen
der Patient am besten klarkommt.

Und ich zitiere Martin noch mal, weil du das offenbar überlesen
hattest:
"Die o.a. Substanzen sind für jedes Medikament in Erfahrung zu
bringen.
Wenn also eine bekannte Allergie/Überempfindlichkeit besteht kann man
mit wenig Aufwand die entsprechenden Präparate meiden.
Mengenmäßig sind diese echten Probleme aber unbedeutend!"

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Martin Gerken
2007-12-26 19:43:34 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Frank Kozuschnik
Post by Achim Roessler
- andere Farb- und Füllstoffe, die durchaus auch mal entsprechende
Allergien / Überempfindlichkeiten bedienen können.
Ja. Der "Das-sind-nicht-meine-Tabletten"-Effekt ist allerdings
weitaus bedeutender.
Nichtsdestoweniger GIBT es solche Effekte.
Die o.a. Substanzen sind für jedes Medikament in Erfahrung zu bringen.
Wenn also eine bekannte Allergie/Überempfindlichkeit besteht kann man
mit wenig Aufwand die entsprechenden Präparate meiden.
Mengenmäßig sind diese echten Probleme aber unbedeutend!

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Konrad Wilhelm
2007-12-23 13:42:37 UTC
Permalink
Post by Volker Pelzer
Post by Konrad Wilhelm
Der (approbierte) Arzt ist völlig frei, welche Medikamente er
rezeptiert. Und er hat (natürlich) keinerlei Verpflichtungen,
bestimmte Medikamente zu rezeptieren.
...die Verpflichtung hat er nicht, aber hat er das Recht z.B. teurere
Medikamente gegen billigere (Generika) auszutauschen obwohl beim Patient
nicht die gleiche Wirkung erzielt wird?
Was meinst du denn mit "austauschen"? Er verschreibt das Medikament,
was er für richtig hält. Und wenn er eine Mitglied einer GKK behandelt
ist er angehalten, auch die wirtschaftlichkeit seiner Behandlung zu
beachten.

Ich denke, er wird wohl bereit sein einem Patienten mit
Herzrhytmusstörungen statt Propafenon AL 300 für 23.90 die N3 oder das
"Original" Rytmonorm von Abbot für 10 € mehr zu verordnen, wenn der
nicht als kassenpatient, sondern als Privatpatient bei ihm auftaucht.

Verpflichtet ist er dazu allerdings nicht. Ich (Privatpatient) bekomme
jedenfalls das Generikum verschrieben. (und das ist auch gut so, ich
muss nämlich selbst bezahlen).

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Martin Gerken
2007-12-23 21:13:07 UTC
Permalink
On Sun, 23 Dec 2007 14:42:37 +0100, Konrad Wilhelm
Post by Konrad Wilhelm
Post by Volker Pelzer
Post by Konrad Wilhelm
Der (approbierte) Arzt ist völlig frei, welche Medikamente er
rezeptiert. Und er hat (natürlich) keinerlei Verpflichtungen,
bestimmte Medikamente zu rezeptieren.
...die Verpflichtung hat er nicht, aber hat er das Recht z.B. teurere
Medikamente gegen billigere (Generika) auszutauschen obwohl beim Patient
nicht die gleiche Wirkung erzielt wird?
Was meinst du denn mit "austauschen"? Er verschreibt das Medikament,
was er für richtig hält. Und wenn er eine Mitglied einer GKK behandelt
ist er angehalten, auch die wirtschaftlichkeit seiner Behandlung zu
beachten.
Er ist nicht nur angehalten, sonder verpflichtet:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__12.html
§ 12 Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht
bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

... und das ist auch gut so!
Post by Konrad Wilhelm
Ich denke, er wird wohl bereit sein einem Patienten mit
Herzrhytmusstörungen statt Propafenon AL 300 für 23.90 die N3 oder das
"Original" Rytmonorm von Abbot für 10 € mehr zu verordnen, wenn der
nicht als kassenpatient, sondern als Privatpatient bei ihm auftaucht.
Er hat vielleicht einfach keine Lust, dem 100.000sten Patienten auf
eigene Kosten (für med. Grundbildung gibt es keine Abrechnungsziffer)
das Wesen der Generika zu erklären und bei Privatpatienten muß er ja
(noch) nicht drauf achten.

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Turan Fettahoglu
2007-12-22 15:52:43 UTC
Permalink
Post by gsgs
...kann ich dann klagen ?
Das dauert Wochen und Monate, außerdem kannst du dir danach wohl einen neuen
Arzt suchen.

Letzteres kannst du auch ohne gerichtliche Hilfe tun. Verschreibt dir der
Neue das Medikament auch als Privatrezept nicht, gibt es medizinische
Gründe, die du lieber respektieren solltest.
Stefan Brröring
2007-12-24 08:08:15 UTC
Permalink
Post by Turan Fettahoglu
Letzteres kannst du auch ohne gerichtliche Hilfe tun. Verschreibt dir
der Neue das Medikament auch als Privatrezept nicht, gibt es
medizinische Gründe, die du lieber respektieren solltest.
Darf der Arzt das überhaupt?

Also angenommen, er verweigert ein Medikament. Dann kann er das doch
sicher nur mit der Begründung, dass es nicht notwendig ist. Mit der
Begründung, sein Budget sei aufgebraucht, kann er sicherlich kein
notwendiges Medikament verschreiben.

Verschreibt er dann einem Kassenpatienten ein verschreibungspflichtiges
Medikament auf Privatrezept dokumentiert er damit doch, dass es doch
notwendig ist. Das Ergebnis ist, dass der Kassenpatient sein Medikament
auch dann nicht erhält, wenn er es selber bezahlen würde und könnte...



Oder liege ich da total falsch?

Gruß

Stefan
Alex Regh
2007-12-24 08:19:10 UTC
Permalink
Moin!

On Mon, 24 Dec 2007 09:08:15 +0100, Stefan Brröring
Post by Stefan Brröring
Post by Turan Fettahoglu
Letzteres kannst du auch ohne gerichtliche Hilfe tun. Verschreibt dir
der Neue das Medikament auch als Privatrezept nicht, gibt es
medizinische Gründe, die du lieber respektieren solltest.
Darf der Arzt das überhaupt?
Also angenommen, er verweigert ein Medikament. Dann kann er das doch
sicher nur mit der Begründung, dass es nicht notwendig ist. Mit der
Begründung, sein Budget sei aufgebraucht, kann er sicherlich kein
notwendiges Medikament verschreiben.
Es hat seine Gründe, daß Ärztevereinigungen Ärzten mir nur einem
minimalen Anteil an Sarkasmus raten, gegen Quartalsende, wenn das
Budget am Ende ist, die Praxis bis Quartalsende zuzumachen.
Verschreibt er es, gibt es Ärger mit der KV, verschreibt er es nicht,
Ärger mit dem Patienten (und im Extremfall mit der
Staatsanwaltschaft). Hat er hingegen die Praxis zu, kann ihm keiner.
Post by Stefan Brröring
Verschreibt er dann einem Kassenpatienten ein verschreibungspflichtiges
Medikament auf Privatrezept dokumentiert er damit doch, dass es doch
notwendig ist. Das Ergebnis ist, dass der Kassenpatient sein Medikament
auch dann nicht erhält, wenn er es selber bezahlen würde und könnte...
Das hingegen darf er (eigentlich) nicht -- was aber nicht heißt, daß
es nicht gelegentlich passiert. Dann darf der Patient das Rezept bei
der Kasse einreichen, und hoffen, daß er das Geld wiederbekommt. Wenn
er richtig viel Pech hat, wertet die Kasse das, je nach Diagnose, als
einen Antrag auf Kostenübernahme, der vom MDK geprüft werden muß. (Das
kann, wenn man sich dumm genug anstellt, auch mit Medikamenten
passieren. Wenn man sich ein Privatrezept andrehen läßt, z.B.) Und
dann hat man häufig das Popokärtchen ... Aber das ist schon wieder ein
anderes Thema.

Alex
Stefan Brröring
2007-12-24 10:07:40 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Das hingegen darf er (eigentlich) nicht -- was aber nicht heißt, daß
es nicht gelegentlich passiert. Dann darf der Patient das Rezept bei
der Kasse einreichen, und hoffen, daß er das Geld wiederbekommt. Wenn
er richtig viel Pech hat, wertet die Kasse das, je nach Diagnose, als
einen Antrag auf Kostenübernahme, der vom MDK geprüft werden muß. (Das
kann, wenn man sich dumm genug anstellt, auch mit Medikamenten
passieren. Wenn man sich ein Privatrezept andrehen läßt, z.B.) Und
dann hat man häufig das Popokärtchen ... Aber das ist schon wieder ein
anderes Thema.
Alex
Mein Posting ging eigentlich in die Richtung, ob durch die
Budgetregelung eine Situation entsteht, in der ein Patient eine Leistung
deshalb nicht "kaufen" kann, weil er gesetzlich versichert ist.

Stefan
Harald Hengel
2007-12-24 14:14:06 UTC
Permalink
Post by Stefan Brröring
Mein Posting ging eigentlich in die Richtung, ob durch die
Budgetregelung eine Situation entsteht, in der ein Patient eine
Leistung deshalb nicht "kaufen" kann, weil er gesetzlich versichert
ist.
Hier kann es möglicherweise zu seltsamen Nebenwirkungen kommen.
Vermutlich darf der Arzt keine Privatrezept auf eine sonst
kassenärztliche
Leistung ausstellen.
Damit kommt der Kassenpatient nicht in den Genuss "besserer"
Arzneimittel.
Allerdings ist einen letstlich Versicherten nicht verboten beim Arzt
als
Privatpatient aufzutreten. Er muss ja die Leistungen der KK nicht in
Anspruch nehmen.

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Alex Regh
2007-12-25 18:59:41 UTC
Permalink
On Mon, 24 Dec 2007 11:07:40 +0100, Stefan Brröring
Post by Stefan Brröring
Post by Alex Regh
Das hingegen darf er (eigentlich) nicht -- was aber nicht heißt, daß
es nicht gelegentlich passiert. Dann darf der Patient das Rezept bei
der Kasse einreichen, und hoffen, daß er das Geld wiederbekommt. ...
Mein Posting ging eigentlich in die Richtung, ob durch die
Budgetregelung eine Situation entsteht, in der ein Patient eine Leistung
deshalb nicht "kaufen" kann, weil er gesetzlich versichert ist.
Das schrieb ich doch -- theoretisch nicht, praktisch kann es
sicherlich passieren. Theoretisch ist der Arzt immer verpflichtet, die
notwendigen Medikamente zu verschreiben; praktisch muß er aber auch im
Budget bleiben (oder in einigen Fällen Einzelanträge stellen, falls
das noch geht).

Von daher kenne ich es in meinem Felde, daß gelegentlich Leuten
geraten wird, nicht zum Quartalsende den Erstbesuch beim zukünftigen
behandelnden Arzt zu machen. Denn bei einigen nimmt die Bereitschaft,
die eigentlich vorgeschriebenen _Kassen_rezepte auszustellen, gegen
Ende des Quartals scheins ab. Privatrezepte stellen sie aber noch aus.
Eigentlich verboten, aber äußerst schwer gegen vorzugehen.

Also ja, gibts. Wird aber nicht sonderlich häufig sein.

Alex
Ralf Kusmierz
2007-12-24 14:40:45 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Stefan Brröring
Post by Turan Fettahoglu
Letzteres kannst du auch ohne gerichtliche Hilfe tun. Verschreibt dir
der Neue das Medikament auch als Privatrezept nicht, gibt es
medizinische Gründe, die du lieber respektieren solltest.
Darf der Arzt das überhaupt?
Also angenommen, er verweigert ein Medikament. Dann kann er das doch
sicher nur mit der Begründung, dass es nicht notwendig ist. Mit der
Begründung, sein Budget sei aufgebraucht, kann er sicherlich kein
notwendiges Medikament verschreiben.
^
nicht
Post by Stefan Brröring
Verschreibt er dann einem Kassenpatienten ein verschreibungspflichtiges
Medikament auf Privatrezept dokumentiert er damit doch, dass es doch
notwendig ist. Das Ergebnis ist, dass der Kassenpatient sein Medikament
auch dann nicht erhält, wenn er es selber bezahlen würde und könnte...
Oder liege ich da total falsch?
Ja: Es gibt auch verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht
notwendig sind. Weil es zum Beispiel preiswertere Alternativen gibt.
Aber wenn der Pat. nun unbedingt die roten anstatt der grünen Pillen
will, obwohl die grünen annähernd genauso gut wirken wie die roten,
dann kann ihm der Arzt eben - auf Privatrezept - auch die roten
verschreiben.

Und für nicht notwendige Medikamente gibt es noch mehr Beispiele, z.
B. auch solche, deren Wirkung nicht allgemein anerkannt ist - zahlt
die GKV (vernünftigerweise) nicht.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Michael 'Mithi' Cordes
2007-12-22 16:00:40 UTC
Permalink
Post by gsgs
entscheidet das letztendlich in Deutschland der Arzt oder der Richter,
wer welches Medikament kaufen darf ?
Der Arzt, denn er ist der Fachmann dafür.
WENN du begründete Zweifel an der Eignung deines Arztes hast solltest du
zu einem anderen zu wechseln.
Wenn du schon x Wechsel hinter dir hast und alle Ärzte sich weigern dir
ein bestimmtest Rezept auszustellen sollte das evtl einen Denkprozess
auf deiner Seite auslösen.


cya
Mithi
--
"Nur weil die taz einen Anwalt hatte, der Ihnen in den Arm gefallen ist,
haben Sie die Domain nicht verwertet. Die Allgemeinheit muss vor Ihnen
geschützt werden." Richterin Nissing zu Günter Freiherr von Gravenreuth
http://www.taz.de/index.php?id=start&art=4521&id=medien-artikel&src=SZ&cHash=a3c7d888e5
Erwin Denzler
2007-12-22 21:10:48 UTC
Permalink
Post by gsgs
Oder : gibt es eine Liste, welcher Arzt welche Rezepte ausstellt ?
Das hängt eigentlich eher vom Patienten ab, genauer von dessen Krankheit.

E.D.
Martin Gerken
2007-12-22 22:34:41 UTC
Permalink
Post by gsgs
entscheidet das letztendlich in Deutschland der Arzt oder der Richter,
wer welches Medikament kaufen darf ?
Natürlich der Arzt - der Richter darf kein Rezept ausstellen.

(also nach der ganzen Vorgeschichte in de.sci.medizin.misc und Deinr
Weigerung, das ganze mit Substanz zu füllen, glaube ich, daß es GUT ist,
daß Du das Medikament nicht bekommst)

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Kai Poehlmann
2007-12-22 22:54:19 UTC
Permalink
Moin!
Post by Martin Gerken
Post by gsgs
entscheidet das letztendlich in Deutschland der Arzt oder der Richter,
wer welches Medikament kaufen darf ?
Natürlich der Arzt - der Richter darf kein Rezept ausstellen.
Wenn er auch Arzt ist, schon...

Gibt es evtl. von der Krankenkasse eine Stelle an die man sich
wenden kann?

Kai
Harald Hengel
2007-12-23 00:41:51 UTC
Permalink
Post by Kai Poehlmann
Gibt es evtl. von der Krankenkasse eine Stelle an die man sich
wenden kann?
Die wird sich am allerwenigsten für Medikamente interessieren, die
nicht in deren Plichtzahlungsordner liegen.
Man könnte sich an den Vertrauensarzt, heute medizinischer Dienst
genannt, wenden, aber deren Aufgabe ist eher die Überwachng der Ärzte,
die zuviel und zulang krank schreiben.

Letztlich dürfte es ausschliesslich die Entscheidung des Arztes ein,
der die Verantwortung für die Verwendung trägt, da wird es keine
Stelle geben, die ihm Vorschriften machen kann.

Wenn ein Arzt die Verantwortung für den Einsatz eines Mediamentes
nicht tragen will dann wird ihn keiner zwingen können, das würde auch
keinen Sinn machen.

Wer nicht so weit mit seinem Arzt reden kann, dass er dessen
Begründung für die Ablehnung nicht akzeptiert, haat den falschen Arzt
oder die selbst eine falsche Einstellung.

Da hilft evtl. sich einen anderen Arzt zu suchen, der aus Profitgier
jeden Dreck verschreibt und dem das Wohl des Patienten egal ist.

In Einzelfällen kann es sicher Meinugsverschiedenheiten geben, dazu
sollte man den Arzt wechseln, aber wenn spätestens der 3. nicht
mitspielt sollte man sich Gedanken machen.

Worum geht es denn?
Gibt es Cialis oder Viagra, weil der Kreislauf nicht mitspielt und der
Einsatz tödlich sein kann?
Falls Quellen dafür gesucht werden, ich kann wöchentlich ca. 1000
Spams mit entsprechenden Angeboten weiterleiten. ;-)

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Martin Gerken
2007-12-23 13:09:14 UTC
Permalink
On Sun, 23 Dec 2007 01:41:51 +0100, "Harald Hengel"
Post by Harald Hengel
Worum geht es denn?
Gibt es Cialis oder Viagra, weil der Kreislauf nicht mitspielt und der
Einsatz tödlich sein kann?
Der OP hält sich fein bedeckt - ein Troll, würde ich sagen.
Post by Harald Hengel
Falls Quellen dafür gesucht werden, ich kann wöchentlich ca. 1000
Spams mit entsprechenden Angeboten weiterleiten. ;-)
Die sind nicht verschreibungsflichtig, weil gar kein Sildenafil
(Wirkstoff von Viagra) drin ist ;-)

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Lars Friedrich
2007-12-23 09:57:50 UTC
Permalink
Post by gsgs
...kann ich dann klagen ?
Um die juristische Seite zu beantworten:
Ja, natürlich. Du kannst ihn auf Zustimmung zur Verschreibung verklagen.
Erfolg wirst du damit aber nur haben, wenn die Verweigerung rechtswidrig
ist.

Grüße,
Lars Friedrich
Martin Gerken
2007-12-23 13:13:19 UTC
Permalink
On Sun, 23 Dec 2007 10:57:50 +0100, Lars Friedrich
Post by Lars Friedrich
Post by gsgs
...kann ich dann klagen ?
Ja, natürlich. Du kannst ihn auf Zustimmung zur Verschreibung verklagen.
Erfolg wirst du damit aber nur haben, wenn die Verweigerung rechtswidrig
ist.
Mal dumm gefragt: wie soll das funktionieren?

Also Privatpatient kann der Arzt ja einfach den Behandlungsvertrag
verweigern. Kein Vertrag - kein Recht auf Rezept. Der Fall "unterlassene
Hilfeleistung" wird sch in der Konstellation nicht darstellen lassen.

Als GKV-Patient wüsste ich nicht sicher, ob der Arzt den
Behandlungsvertrag ablehnen kann. Aber selbst wenn nicht: es wird eine
medizinische Begrünmdung gegen das Ausstellen des Rezeptes geben. Könnte
man gegen den Arzt klagen, OHNE dass ein Schaden aus der
Nicht-Ausstellung eingetreten ist?

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Bernhard Muenzer
2007-12-23 13:52:06 UTC
Permalink
Post by Martin Gerken
On Sun, 23 Dec 2007 10:57:50 +0100, Lars Friedrich
Post by Lars Friedrich
Post by gsgs
...kann ich dann klagen ?
Ja, natürlich. Du kannst ihn auf Zustimmung zur Verschreibung verklagen.
Erfolg wirst du damit aber nur haben, wenn die Verweigerung rechtswidrig
ist.
Mal dumm gefragt: wie soll das funktionieren?
Zum Gericht gehen, dem Rechtspfleger die Klageschrift geben.
Post by Martin Gerken
Könnte man gegen den Arzt klagen, OHNE dass ein Schaden aus der
Nicht-Ausstellung eingetreten ist?
Selbstverständlich.

Der OP hatte ja nur gefragt, ob er klagen kann und nicht ob seine Klage auch
Aussicht auf Erfolg hätte.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
gsgs
2007-12-23 17:03:16 UTC
Permalink
wie gesagt, in erster Linie wuerde es mich interessieren, wie das in
der
Praxis aussieht, wieviele derartige Verfahren schon gefuehrt sind,
wie da geurteilt wurde und welche Urteils-Begruendungen angegeben
wurden.
Ich habe bisher nicht ein einziger derartiges Urteil gefunden, noch
konnte mir von euch bisher jemend einen entsprechenden Link
posten, was ich sehr merkwuerdig finde.
Wo kann man da wohl was finden ?
Konrad Wilhelm
2007-12-23 21:36:11 UTC
Permalink
Post by gsgs
wie gesagt, in erster Linie wuerde es mich interessieren, wie das in
der
Praxis aussieht, wieviele derartige Verfahren schon gefuehrt sind,
wie da geurteilt wurde und welche Urteils-Begruendungen angegeben
wurden.
Ich habe bisher nicht ein einziger derartiges Urteil gefunden, noch
konnte mir von euch bisher jemend einen entsprechenden Link
posten, was ich sehr merkwuerdig finde.
Wo kann man da wohl was finden ?
Wenn man jemanden verklagt muss man das ja wegen eines Verstoßes gegen
ein Gesetz tun.
Welcher Gesetzesverstoß schwebt dir denn vor, wenn ein Arzt, den du
konsultierst, kein Rezept für ein von dir gewünschtes Medikament
verschreibt?

Wenn das gar kein Gesetzesverstoß ist, wird natürlich auch keiner
einen Arzt verklagen können und man findet dann folgerichtig keine
Urteile.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
gerd unverfehrt
2007-12-23 22:18:54 UTC
Permalink
Post by gsgs
wie gesagt, in erster Linie wuerde es mich interessieren, wie das in
der
Praxis aussieht, wieviele derartige Verfahren schon gefuehrt sind,
wie da geurteilt wurde und welche Urteils-Begruendungen angegeben
wurden.
Ich habe bisher nicht ein einziger derartiges Urteil gefunden, noch
konnte mir von euch bisher jemend einen entsprechenden Link
posten, was ich sehr merkwuerdig finde.
Wo kann man da wohl was finden ?
Versuchs doch mal mit der Kurzfassung unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Therapiefreiheit.

Vielleicht wird Dir dann klar, warum es kaum Urteile geben
dürfte, die einen Arzt zwingen, ein Medikament zu
verschreiben, das der Arzt nicht verschreiben will.

Mit Gruß
Unv.
gsgs
2007-12-23 22:41:24 UTC
Permalink
ich dachte da vielleicht an Artikel 3 Grundgesetz (?)

es duerfen doch (m.E.) nicht Leuten wichtige Medikamente verweigert
werden nur weil der Arzt (die Aerzte) sie z.B. nicht leiden kann.

Mit seiner Zulassung und Befugnis Rezepte auszustellen ist der Arzt
doch gewissermassen dann Amtsperson.

Aber ich bin kein Jurist.
gerd unverfehrt
2007-12-23 23:00:31 UTC
Permalink
Post by gsgs
ich dachte da vielleicht an Artikel 3 Grundgesetz (?)
es duerfen doch (m.E.) nicht Leuten wichtige Medikamente verweigert
werden nur weil der Arzt (die Aerzte) sie z.B. nicht leiden kann.
Mit seiner Zulassung und Befugnis Rezepte auszustellen ist der Arzt
doch gewissermassen dann Amtsperson.
Aber ich bin kein Jurist.
Ich auch nicht. Ich bin auch kein Arzt.

Aber nun schau mal: Es gibt verschreibungsfreie Medikamente.
Die kannst Du nach Belieben in der Apotheke kaufen. Und es
gibt verschreibungspflichtige Medikamente, die erhälst Du
nur gegen Vorlage eines ärztlichen Rezeptes. Wenn der Arzt
dem einklagbaren Patientenwunsch zu folgen hätte, das zu
verschreiben, was der Patient haben will, dann könnte sich
der Patient selbst gleich einen Rezeptblock drucken lassen
und sich das Medikament selbst verschreiben, das er haben
will. Das ist gesetzlich ausgeschlossen. Und das ist in
verschiedener Hinsicht gut so.

Gute Besserung und frohes Fest
Unv.
gsgs
2007-12-24 09:34:24 UTC
Permalink
Post by gerd unverfehrt
Wenn der Arzt
dem einklagbaren Patientenwunsch zu folgen h�tte, das zu
verschreiben, was der Patient haben will, dann k�nnte sich
der Patient selbst gleich einen Rezeptblock drucken lassen
und sich das Medikament selbst verschreiben, das er haben
will. Das ist gesetzlich ausgeschlossen. Und das ist in
verschiedener Hinsicht gut so.
nicht irgendwas verschreiben, sonder nur das was sinnvoll ist.
Aber was sinnvoll ist kann doch nicht der Arzt individuell entscheiden
sondern muss gegebenenfalls im Rechtstaat der Richter entscheiden
nach Anhoerung unabhaengiger Sachverstaendiger etc. je nachdem
bis in welche Instanz das geht. (IMO)
Torsten Karwoth
2007-12-24 11:18:45 UTC
Permalink
Post by gsgs
Aber was sinnvoll ist kann doch nicht der Arzt individuell entscheiden
sondern muss gegebenenfalls im Rechtstaat der Richter entscheiden
Bitte was?

Selbstverständlich entscheidet der Arzt individuell. Wer denn sonst?
Oder läßt du dich von einem Richter untersuchen?
Martin Gerken
2007-12-24 12:58:42 UTC
Permalink
Post by gsgs
nicht irgendwas verschreiben, sonder nur das was sinnvoll ist.
Aber was sinnvoll ist kann doch nicht der Arzt individuell entscheiden
sondern muss gegebenenfalls im Rechtstaat der Richter entscheiden
nach Anhoerung unabhaengiger Sachverstaendiger etc. je nachdem
bis in welche Instanz das geht. (IMO)
Oh je, ein Prozesshansel! Was sagt Deine Rechtschutzversicherung zu
Deiner Idee?

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Alex Regh
2007-12-25 19:02:29 UTC
Permalink
Moin!
Post by gsgs
nicht irgendwas verschreiben, sonder nur das was sinnvoll ist.
Aber was sinnvoll ist kann doch nicht der Arzt individuell entscheiden
sondern muss gegebenenfalls im Rechtstaat der Richter entscheiden
nach Anhoerung unabhaengiger Sachverstaendiger etc. je nachdem
bis in welche Instanz das geht. (IMO)
Auf welcher Grundlage will denn ein Richter entscheiden, was in einem
mediznischen Falls sinnvoll ist? Der hat doch nicht Medizin studiert.
Selbst wenn überhaupt bis zum Richter mit dem Versuch kommst, das
einzuklagen, was meinst du, was der Richter macht? Richtig, er
bestellt Gutachter. Und rate mal, was die studiert haben werden ...

Wie gesagt, vorausgesetzt, man kann den Arzt überhaupt dazu zwingen,
jemand bestimmten zu behandeln bei etwas, das nicht unter die sehr
enge Grenze von Notfall fällt ... und da klemmts schon.

Alex
gsgs
2007-12-26 06:56:59 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Moin!
Post by gsgs
nicht irgendwas verschreiben, sonder nur das was sinnvoll ist.
Aber was sinnvoll ist kann doch nicht der Arzt individuell entscheiden
sondern muss gegebenenfalls im Rechtstaat der Richter entscheiden
nach Anhoerung unabhaengiger Sachverstaendiger etc. je nachdem
bis in welche Instanz das geht. �(IMO)
Auf welcher Grundlage will denn ein Richter entscheiden, was in einem
mediznischen Falls sinnvoll ist? Der hat doch nicht Medizin studiert.
das gleiche Problem stellt sich doch in Verfahren aus anderen
Bereichen -
ohne dass sich jemand darueber aufregt
Post by Alex Regh
Selbst wenn �berhaupt bis zum Richter mit dem Versuch kommst, das
einzuklagen, was meinst du, was der Richter macht? Richtig, er
bestellt Gutachter. Und rate mal, was die studiert haben werden ...
Medizin ? Gutachter, Sachverstaendige, Zeugen, Unterlagen, Buecher,
was auch immer. Irgendwie muss man versuchen so gut wie moeglich eine
objektive Entscheidung zu treffen.
Post by Alex Regh
Wie gesagt, vorausgesetzt, man kann den Arzt �berhaupt dazu zwingen,
jemand bestimmten zu behandeln bei etwas, das nicht unter die sehr
enge Grenze von Notfall f�llt ... und da klemmts schon.
koennten die Aerzte sich also theoretisch unliebsamer Mitbuerger (z.B.
Auslaender,
Autoren von kritischen Buechern oder Internet-posts,...)
voellig legal etwa dadurch "entledigen" (sie rauszuekeln), dass sie
denen keine Medikamente
oder nur minderwertige Medikamente verschreiben ?
Waehrend den Leuten ja untersagt ist, sich verschreibungspflichtige
Medikamente
anderweitig zu besorgen.

Das widerspricht irgendwie meinem Rechtsverstaendnis.
gsgs
2007-12-26 07:17:15 UTC
Permalink
ich stelle fest, es wird anscheinend in Deutschland absichtlich im
Dunkeln gelassen
welche Rezepte bei welcher Indikation angesagt und einforderbar sind.
Keine Urteile dazu.

Wie sieht das denn im Ausland aus ?
Konrad Wilhelm
2007-12-26 08:04:34 UTC
Permalink
Post by gsgs
ich stelle fest, es wird anscheinend in Deutschland absichtlich im
Dunkeln gelassen
welche Rezepte bei welcher Indikation angesagt und einforderbar sind.
Keine Urteile dazu.
Nein, das ist keinesfalls so. Ein entsprechend gutes Abitur
vorausgesetzt, steht doch einem Medizinstudium nichts im Wege.

(Du hast doch nicht ernsthaft gedacht, dass man die Kenntnis "welche
Rezepte bei welcher Indikation angesagt" sind ohne Medizinstudium
erlangen kannst?)
Post by gsgs
Wie sieht das denn im Ausland aus ?
Auch da darf/kann man in den allermeisten Ländern ein Medizinstudium
machen. Wie es nun grad im Tschad aussieht ahn ich nicht, Ausland ist
ja doch recht groß.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Bernhard Muenzer
2007-12-26 10:09:43 UTC
Permalink
Post by Konrad Wilhelm
Post by gsgs
ich stelle fest, es wird anscheinend in Deutschland absichtlich im
Dunkeln gelassen
welche Rezepte bei welcher Indikation angesagt und einforderbar sind.
Keine Urteile dazu.
Nein, das ist keinesfalls so. Ein entsprechend gutes Abitur
vorausgesetzt, steht doch einem Medizinstudium nichts im Wege.
Ein Gang in die nächste öffentliche Bibliothek, in der z.B. der Merck-
Index ausliegt, sollte auch schon erste Hinweise geben.
Post by Konrad Wilhelm
(Du hast doch nicht ernsthaft gedacht, dass man die Kenntnis "welche
Rezepte bei welcher Indikation angesagt" sind ohne Medizinstudium
erlangen kannst?)
Der Schritt von der Indikation zum Rezept dürfte kein Medizinstudium voraus-
setzen; da reicht wirklich der Merckindex (und eine gewisse Fertigkeit, ihn
zu bedienen).

Schwieriger ist schon der Schritt von der Diagnose zur Indikation und erst
recht die (Differential-)Diagnose selbst.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
Martin Gerken
2007-12-26 19:51:45 UTC
Permalink
Post by Bernhard Muenzer
Post by Konrad Wilhelm
(Du hast doch nicht ernsthaft gedacht, dass man die Kenntnis "welche
Rezepte bei welcher Indikation angesagt" sind ohne Medizinstudium
erlangen kannst?)
Der Schritt von der Indikation zum Rezept dürfte kein Medizinstudium voraus-
setzen; da reicht wirklich der Merckindex (und eine gewisse Fertigkeit, ihn
zu bedienen).
Die Abwägung über den Nutzen und den Schaden einer indizierten Substanz
im Einzelfalle ist aber nicht so einfach - und die richtige Einordnung
der Informationen aus Merck & Co. erst recht nicht. Ich glaube, auf den
Arzt als Verordner können wir nicht verzichten.
Post by Bernhard Muenzer
Schwieriger ist schon der Schritt von der Diagnose zur Indikation und erst
recht die (Differential-)Diagnose selbst.
!!!

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Konrad Wilhelm
2007-12-27 08:55:22 UTC
Permalink
Post by Bernhard Muenzer
Post by Konrad Wilhelm
Post by gsgs
ich stelle fest, es wird anscheinend in Deutschland absichtlich im
Dunkeln gelassen
welche Rezepte bei welcher Indikation angesagt und einforderbar sind.
Keine Urteile dazu.
Nein, das ist keinesfalls so. Ein entsprechend gutes Abitur
vorausgesetzt, steht doch einem Medizinstudium nichts im Wege.
Ein Gang in die nächste öffentliche Bibliothek, in der z.B. der Merck-
Index ausliegt, sollte auch schon erste Hinweise geben.
Na, mit solchen "ersten Hinweisen" kommt man aber nicht zu nützlichen
Ergebnissen.
Post by Bernhard Muenzer
Post by Konrad Wilhelm
(Du hast doch nicht ernsthaft gedacht, dass man die Kenntnis "welche
Rezepte bei welcher Indikation angesagt" sind ohne Medizinstudium
erlangen kannst?)
Der Schritt von der Indikation zum Rezept dürfte kein Medizinstudium voraus-
setzen;
was heißt denn da "dürfte"? Du hast offenbar überhaupt keine Ahnung
von Humanmedizin. Das Medizinstudium ist ganz gewaltig weit weg von
"Hinweisen aus der Bibliothek", und Ärzte haben nicht zufällig in
ihrer Ausbildung haufenweise praktische Ausbildung integriert.
Ärztliche Heilkunst kannst du nicht aus dem Lehrbuch heraus aus
ausüben sondern nur aus der Erfahrung heraus.

k.
da reicht wirklich der Merckindex (und eine gewisse Fertigkeit, ihn
Post by Bernhard Muenzer
zu bedienen).
Schwieriger ist schon der Schritt von der Diagnose zur Indikation und erst
recht die (Differential-)Diagnose selbst.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Bernhard Muenzer
2007-12-27 10:44:30 UTC
Permalink
Post by Bernhard Muenzer
Post by Konrad Wilhelm
(Du hast doch nicht ernsthaft gedacht, dass man die Kenntnis "welche
Rezepte bei welcher Indikation angesagt" sind ohne Medizinstudium
erlangen kannst?)
Der Schritt von der Indikation zum Rezept dürfte kein Medizinstudium
voraussetzen;
was heißt denn da "dürfte"? Du hast offenbar überhaupt keine Ahnung
von Humanmedizin. Das Medizinstudium ist ganz gewaltig weit weg von
"Hinweisen aus der Bibliothek", und Ärzte haben nicht zufällig in
ihrer Ausbildung haufenweise praktische Ausbildung integriert.
Ärztliche Heilkunst kannst du nicht aus dem Lehrbuch heraus aus
ausüben sondern nur aus der Erfahrung heraus.
Lies nochmal ganz in Ruhe durch, was ich geschrieben habe.

Festzustellen, welcher Wirkstoff in welcher Menge und Darreichungsform ange-
zeigt ist, ist noch Teil der Indikation.

Du hattest geschrieben, dass es gerade für den darauffolgenden letzten
Schritt, also von dieser Indikation zum Ausstellen des Rezepts, eines Medi-
zinstudiums bedürfe - und das habe ich bestritten.

Der Hauptanteil der ärztlichen Heilkunst liegt meiner Meinung nach in der
Diagnose und der Indikation und nicht darin, zum Wirkstoff den Handelsnamen
zu finden.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
gsgs
2007-12-28 03:40:48 UTC
Permalink
aber es muesste doch nun mal irgendwelche Urteile geben zu dem Thema
in einem so
grossen Lande. Was passiert denn in Streitfaellen ? Wird das dann
nichtoeffentlich
"geregelt" ? Das hat dann den Nachteil dass die Richter sich im
naechsten
gleichgelagerten Fall erneut den Kopf zerbrechen muessen.

Auch keine Urteile aus dem Ausland ?

Welche Laender haben eigentlich kein Arzneimittelgesetz ?
Jens Schweikhardt
2007-12-28 13:00:17 UTC
Permalink
gsgs <***@aol.com> wrote
in <9cec5815-b1de-4436-b62e-***@a35g2000prf.googlegroups.com>:
#
# aber es muesste doch nun mal irgendwelche Urteile geben zu dem Thema
# in einem so grossen Lande. Was passiert denn in Streitfaellen?

- Man sucht sich einen anderen Arzt
- Man reicht (begründete!) Klage ein

Es passieren wohl täglich Behandlungsfehler ("Kunstfehler") oder daß
eine Kur abgelehnt wird. Dagegen kann man zur Not Rechtsmittel einlegen.
Bei Fällen, in denen der Patient aber schon genau weiß, welches Rezept
er verschrieben haben will, es aber nicht bekommt, liegt wohl eher keine
unterlassene Hilfeleistung vor. Dies ist umso mehr anzunehmen, als der
Begehrende die konkrete Arznei nicht nennen mag mit dem Hinweis, man
würde sich sonst über ihn lustig machen. Was ist denn der Stoff, ohne
den Du nicht leben kannst? Fischöl?

# Wird das dann nichtoeffentlich "geregelt"?

Was soll das sein? Vorm Militärgericht?

# Das hat dann den Nachteil dass die Richter sich im naechsten
# gleichgelagerten Fall erneut den Kopf zerbrechen muessen.

Das ist in D usus, da es hier kein "Case Law" wie z.B. in den USA gibt.
Jeder Fall ist anders.

Regards,

Jens
--
Jens Schweikhardt http://www.schweikhardt.net/
SIGSIG -- signature too long (core dumped)
gsgs
2008-01-02 21:35:58 UTC
Permalink
irgendeine Idee fuer eine andere Newsgroup oder Forum, wo ich da
vielleicht
weiter komme ?
Auch Englisch oder notfalls Franzoesich.
Ich suche nach irgendwelchen Beispielurteilen.
Bernhard Muenzer
2008-01-03 00:11:11 UTC
Permalink
Post by gsgs
irgendeine Idee fuer eine andere Newsgroup oder Forum, wo ich da
vielleicht weiter komme ?
Dies ist schon die richtige Newsgroup; aber wenn Du nicht einmal verrätst,
mit welcher Begründung der Arzt das Rezept verweigert, kann Dir auch hier
niemand weiterhelfen.
Post by gsgs
Auch Englisch oder notfalls Franzoesich.
Es geht aber schon um deutsches Recht?
Post by gsgs
Ich suche nach irgendwelchen Beispielurteilen.
Ein Urteil wäre BSG, Urteil vom 10.05.2005, Aktenzeichen: B 1 KR 20/03 R -
das hatte der Versicherte zwar nicht gegen seinen Arzt, sondern gegen seine
Krankenkasse erstritten, es könnte aber anwendbar sein, wenn der Arzt bei
derselben Diagnose das Rezept alleine mit der Begründung verweigert hat,
die Kasse zahle das nicht.

Dann gibt es das BSG-Urteil vom 07.03.1990, AZ 3 RK 17/88; 3 RK 15/88;
mit diesem (und einigen weiteren) könnte man auch einer entsprechenden
Argumentation des Arztes begegnen (und ihn mit Verweis auf § 84 SGB V
darauf hinweisen, dass durch das Rezept nicht einmal sein Arzneimittelbudget
belastet würde).

Ein weiteres Urteil wäre Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom
21.11.2006, AZ: 6 A 10271/06.

Liegt ein solcher Fall vor, kann Dir das Rezept egal sein; die Kasse muss
auch ohne Rezept zahlen.

Urteile zu Rezepten im Gesundheitswesen gibt es sehr viele; die meisten
wurden zwar nicht gegen Ärzte, sondern gegen Krankenkassen erstritten, aber
viele könnten auch im Streit gegen einen Arzt helfen, der sich weigert, bei
genau der Fallkonstellation genau dieses Medikament zu verschreiben.
--
#!/usr/bin/perl -- -* Nie wieder Nachtschicht! *- -- lrep\nib\rsu\!#
use Inline C=>'void C(){int m,u,e=0;float l,_,I;for(;1840-e;putchar((++e>905
&&942>e?61-m:u)["\t*nl`-llkbzCqfymfvna+qfymfvN#gqbkmqfA"]^3))for(u=_=l=0;79-
(m=e%80)&&I*l+_*_<6&&28-++u;_=2*l*_+e/80*.09-1,l=I)I=l*l-_*_-2+m/27.;}';&C
gsgs
2008-01-03 05:09:50 UTC
Permalink
B 1 KR 20/03 R : das Rezept lag vor, es ging nur um die
Kostenuebernahme durch die Kasse
3 RK 17/88 : Kosten�bernahme
6 A 10271/06 Heilpraktiker-Erlaubnis

danke fuer die Muehe, aber
es geht mir nicht um die Kosten�bernahme, sondern darum, ob Aerzte die
Erteilung
von Rezepten von pers�nlicher Antipatie gegen den Patienten oder
anderen rein subjektiven
Gruenden abhaengig machen koennen.

z.B. weil es bei Aerzten schwarze Listen gibt, wo Leute registriert
sind die
oeffentlich gegen das Arzneimittelgesetz Stellung nehmen oder so
(rein theoretisch)

Ob sie also Rezepte in medizinisch voellig gleichgelagerten Faellen
einmal ausstellen
und einmal verweigern koennen.

Und was passiert, wenn dann jemand klagt auf Erstellung des Rezeptes.

Auslaendische Urteile waeren auch interessant, soweit die ein dem
Arzneimittelgesetz
vergleichbares Gesetz haben.

BTW. welche Laender haben eigentlich kein Arzneimittelgesetz ?
Christopher Creutzig
2008-01-03 19:33:33 UTC
Permalink
Post by gsgs
Ob sie also Rezepte in medizinisch voellig gleichgelagerten Faellen
einmal ausstellen
und einmal verweigern koennen.
Vermutlich ja, aber die Frage ist rein theoretisch, denn es gibt
schlichtweg keine medizinisch völlig gleichgelagerten Fälle. Selbst wenn
es so einen Fall gäbe, wäre es nicht wirklich möglich, das nachzuweisen.
Und selbst dann: Auch Richter dürfen im theoretischen Fall komplett
identischer Fälle verschiedene Urteile fällen.

Ich denke wirklich, wenn Du sinnvolle Antworten haben möchtest,
solltest Du genauer werden, worum es denn gehen könnte. Antworten der
Art „Viagra? Warum soll die Kasse dir den Spaß am Leben bezahlen?“ oder
was auch immer in Deinem Fall kommen könnte kannst du ja unkommentiert
ignorieren.
--
if all this stuff was simple, we'd
probably be doing something else. -- Daniel Lichtblau, s.m.symbolic
Konrad Wilhelm
2008-01-03 22:29:59 UTC
Permalink
On Thu, 03 Jan 2008 20:33:33 +0100, Christopher Creutzig
Post by Christopher Creutzig
Ich denke wirklich, wenn Du sinnvolle Antworten haben möchtest,
solltest Du genauer werden, worum es denn gehen könnte.
Ich sehe dafür überhaupt keinen Grund. Es ist schlicht so, dass ein
Arzt keine Therapie gegen seine Überzeugung durchführen darf. Und dazu
gehört auch die Verschreibung von Medikamenten. Da beißt die Maus
keinen Faden ab. Der Arzt ganz allein verantwortet sein Handeln.

Man kann dem Arzt fehlerhafte Behandlung vorwerfen,
Kunstfehlerprozesse gibt es zu Hauf.

Wenn jemand der Meinung ist, die Verweigerung der Verschreibung des
Medikaments abcdefg sei ein ärztlicher Kunstfehler, dann kann er einen
Prozess gegen diesen Arzt führen. Aber nur die Tatsache, dass der Arzt
die Verschreibung von abcdefg verweigert, ohne das in den Zusammenhang
eines Kunstfehlers zu bringen ist dem Arzt nicht vorwerfbar.

Und für diese Einschätzung/Beurteilung spielt das Medikament und
sonstige Umstände überhaupt keine Rolle.

Und selbst wenn hier die Umstände bekannt wären ist doch eine
Beurteilung aus ärztlicher Sicht gar nicht möglich, ohne den
behandelnden Arzt dazu gehört zu haben.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Christopher Creutzig
2008-01-04 18:46:22 UTC
Permalink
Post by Konrad Wilhelm
Ich sehe dafür überhaupt keinen Grund. Es ist schlicht so, dass ein
Arzt keine Therapie gegen seine Überzeugung durchführen darf. Und dazu
gehört auch die Verschreibung von Medikamenten. Da beißt die Maus
keinen Faden ab. Der Arzt ganz allein verantwortet sein Handeln.
Jup, da hast Du recht.
--
if all this stuff was simple, we'd
probably be doing something else. -- Daniel Lichtblau, s.m.symbolic
gsgs
2008-01-08 01:58:01 UTC
Permalink
ist doch eigentlich ein prinzipielles Problem, voellig unabhaengig vom
speziellen
Beispiel. Sagen wir z.B. ich will einen Impfstoff fuer mein Kind, die
Impfung
ist aber in meiner Gegend nicht obligatorisch, wohl aber in anderen
Gegenden
und auch von der WHO empfohlen.
Impfung ist rein prophylaktisch, also kein Kunstfehler.
Koennen die Aerzte das kollektiv verweigern weil z.B. in ihrer
Organisation die Impfung nicht empfohlen wird ?
Und wo muesste ich das gegebenenfalls einklagen ?
Und wo finde ich die Urteile von Leuten die das
schon vorher versucht haben ? Die muessten
doch eigentlich oeffentlich zugaengig sein.

Nach meinem Rechtsverstaendnis.
Achim Roessler
2008-01-08 18:43:55 UTC
Permalink
Post by gsgs
ist doch eigentlich ein prinzipielles Problem, voellig unabhaengig vom
speziellen
Beispiel.
Nö!
Post by gsgs
Sagen wir z.B. ich will einen Impfstoff fuer mein Kind, die
Impfung
ist aber in meiner Gegend nicht obligatorisch, wohl aber in anderen
Gegenden
und auch von der WHO empfohlen.
Gelbfieber, z.B.
Post by gsgs
Impfung ist rein prophylaktisch, also kein Kunstfehler.
Impfungen sind in aller Regel 'prophylaktisch', aber sie werden eben
durchgeführt, _wenn_ sie indiziert sind.
Post by gsgs
Koennen die Aerzte das kollektiv verweigern weil z.B. in ihrer
Organisation die Impfung nicht empfohlen wird ?
Klar, _wenn die Impfung nicht indiziert ist_
Post by gsgs
Und wo muesste ich das gegebenenfalls einklagen ?
gegebenenfalls?
Post by gsgs
Und wo finde ich die Urteile von Leuten die das
schon vorher versucht haben ? Die muessten
doch eigentlich oeffentlich zugaengig sein.
Wer sollte das vernünftigerweise versuchen?

Hint: Du hast ziemlich freie Arztwahl, die Ärzte aber haben vor einer
Verordnung halt die Indikation zu prüfen, Wowereit.

Wenn es allerdings -darauf deutet ja deine beharrliche Weigerung hin,
wirklich mal sachliche Infos für dein so fürchterliches Problem zu
bringen (um welche Medik. geht es, welche Begründung für die Ablehnung
einer Verordnung, welche Indikation) - um BTM geht oder um Medikamente
mit hohem Missbrauchs / Suchtpotenzial, dann mögest Du halt nochmal (und
dann nochmal) zur Kenntnis nehmen, dass Du eben genau _keinen_ Anspruch
auf irgendeine Verordnung durch einen (in D approbierten) Arzt hast,
wenn dieser die Indikation nicht stellt. (Dass der Arzt die Verordnung
vornehmen _kann_ ist klar, dann ist er halt dafür verantwortlich.
Post by gsgs
Nach meinem Rechtsverstaendnis.
... das ganz offensichtlich von wenig Sachkenntnis getrübt ist.
Und Du hast ja anscheinend auch wenig Interesse, durch genauere Infos
die Sachlage zu erhellen (-doch, das könnte vielleicht genauere Aussagen
ermöglichen, aber die würde dir wohl auch nicht besser gefallen)

nur meine 2ct
Achim
Chris
2008-01-08 19:18:30 UTC
Permalink
Moin,
Post by gsgs
ist doch eigentlich ein prinzipielles Problem, voellig unabhaengig vom
speziellen
Beispiel. Sagen wir z.B. ich will einen Impfstoff fuer mein Kind, die
Impfung
ist aber in meiner Gegend nicht obligatorisch, wohl aber in anderen
Gegenden und auch von der WHO empfohlen.
Du wirst in aller Regel einen (Privat-)Arzt finden, bei dem Du diese Impfung
bekommen kannst.
Ohnehin kannst Du Dir in einer Privatpraxis so ziemlich alles verschreiben
lassen, was Dich nicht direkt umbringt.
Du musst eben nur eine private Krankenkasse haben oder ggf. selbst zahlen.
Ein Kassenarzt wird Dir als Kassenpatient allerdings kein Rezept ausstellen -
nicht weil er nicht moechte, sondern weil er nicht darf.
Das ist dann keine Antipathie, sondern Gesetzgebung.
Gruss,
Chris

PS:
Willst Du eigentlich ein verschreibungspflichtiges Medikament haben, oder Kohle
sparen?

Chris
2008-01-08 15:01:51 UTC
Permalink
Moin,
Post by gsgs
BTW. welche Laender haben eigentlich kein Arzneimittelgesetz ?
Ich war neulich mal in Ghana. Ich weiss nicht ob es dort so ein Gesetz gibt,
aber auf jeden Fall kannst Du dort alle Medikamente ohne Rezept in der Apotheke
kaufen.
Mach doch einfach mal dort Urlaub und bring Dir nen Vorrat mit.
Alternativ kannst Du Dich auch in der Schweiz als Medizinstudent einschreiben,
sobald Du ein Praktikum als "Unterassistent" machst kannst Du auch alle
Medikamente kaufen.
Zumindest nicht BTM-pflichtige Sachen.
Ich verstehe nur nicht, wie Du als nicht-Mediziner ueberhaupt auf die Idee
kommst, besser beurteilen zu koennen, welches Medikament fuer Dich indiziert
ist? Das kannst Du doch gar nicht. Oder willst Du Dich umbringen?
Was fuer ein Medikament willst Du ueberhaupt haben?
Cu,
Chris
Alex Regh
2008-01-03 08:27:01 UTC
Permalink
Moin!
Post by gsgs
irgendeine Idee fuer eine andere Newsgroup oder Forum, wo ich da
vielleicht
weiter komme ?
Auch Englisch oder notfalls Franzoesich.
Ich suche nach irgendwelchen Beispielurteilen.
Das dürfte dir alles nix nutzen, wenn du so sparsam bis mit Infos.
Such nach einer Selbsthilfegruppe für dein Problem, im Internet gibts
alles, da kannst du dann auch offen über dein Problem reden -- und
bekommst üblicherweise nützliche Infos.

Englische, französische oder anderssprachige Urteile dürften dir nur
nützen, m.W., wenn sie gleich vom Europäischen Gerichtshof kommen --
ist schließlich nicht wirklich jedes Gericht in Europa für ganz Europa
zuständig.

Und wenn du hinter einem Medikament her bist, das entweder
grundsätzlich nicht gezahlt wird (wie die berühmten Blauen) oder dich
gegen eins wehrst, das üblicherweise Standard ist, wirst du ehrlich
gesagt auch keine Urteile finden. Aber das wäre dir auch klar
geworden, wenn du die Debatte hier tatsächlich verfolgt hättest ...

Und jetzt geh andere Leute nerven.

Alex
Martin Gerken
2007-12-26 19:46:54 UTC
Permalink
Post by gsgs
ich stelle fest, es wird anscheinend in Deutschland absichtlich im
Dunkeln gelassen
welche Rezepte bei welcher Indikation angesagt und einforderbar sind.
Keine Urteile dazu.
Immer noch kein Wörtchen zu Deinem schlimmen Problem...
Post by gsgs
Wie sieht das denn im Ausland aus ?
Das hilft Dir nicht!

cu, Martin
--
Ubi bene ibi Colonia!
ROT13 for email: ***@jro.qr
Konrad Wilhelm
2007-12-27 08:55:21 UTC
Permalink
Post by gsgs
Post by gerd unverfehrt
Wenn der Arzt
dem einklagbaren Patientenwunsch zu folgen h?tte, das zu
verschreiben, was der Patient haben will, dann k?nnte sich
der Patient selbst gleich einen Rezeptblock drucken lassen
und sich das Medikament selbst verschreiben, das er haben
will. Das ist gesetzlich ausgeschlossen. Und das ist in
verschiedener Hinsicht gut so.
nicht irgendwas verschreiben, sonder nur das was sinnvoll ist.
Aber was sinnvoll ist kann doch nicht der Arzt individuell entscheiden
sondern muss gegebenenfalls im Rechtstaat der Richter entscheiden
nach Anhoerung unabhaengiger Sachverstaendiger etc. je nachdem
bis in welche Instanz das geht. (IMO)
Ich denke das geht nur in sehr engen Grenzen. Ärztliche Entscheidungen
sind nicht immer zwangsläufig nachvollziehbar. Wenn der Patient meint,
der Arzt hab ihn nicht richtig behandelt (z. B. nicht das richtige
Medikament verordnet), dann kann gegen den Arzt ein
Kunstfehler-Prozess eingeleitet werden. Die Erfolgschancen in so einem
Prozess sind aber wohl eher niedrig, eben weil die "richtige"
Therapien nicht genau definierbar ist sondern eine Abwägungsfrage.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Erhard Schwenk
2007-12-24 00:09:49 UTC
Permalink
Post by gsgs
ich dachte da vielleicht an Artikel 3 Grundgesetz (?)
Das GG gilt direkt nur zwischen Bürger und Staat, nicht zwischen Bürgern.
Post by gsgs
es duerfen doch (m.E.) nicht Leuten wichtige Medikamente verweigert
werden nur weil der Arzt (die Aerzte) sie z.B. nicht leiden kann.
Sicher nicht, aber dazu braucht man kein GG. Da reicht "unterlassene
Hilfeleistung" ggf. schon aus.

Und wenn die Gesetzeslage tatsächlich nix hergibt, könntest Du den Staat
über Art. 3 GG vielleicht darauf verklagen, ein entsprechendes Gesetz zu
erlassen. Zu mehr wirds aber nicht reichen.
Post by gsgs
Mit seiner Zulassung und Befugnis Rezepte auszustellen ist der Arzt
doch gewissermassen dann Amtsperson.
Noe, wieso das denn?
--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/
gsgs
2007-12-24 09:50:56 UTC
Permalink
Post by gsgs
ich dachte da vielleicht an Artikel 3 Grundgesetz (?)
Das GG gilt direkt nur zwischen B�rger und Staat, nicht zwischen B�rgern.
hmm, aber fuer Buerger gilt Postgeheimnis,Diskriminierung,Verbot von
Zwangsarbeit,
Unverletzlichkeit der Wohnung, ... doch auch ?!?
Post by gsgs
es duerfen doch (m.E.) nicht Leuten wichtige Medikamente verweigert
werden nur weil der Arzt (die Aerzte) sie z.B. nicht leiden kann.
Sicher nicht, aber dazu braucht man kein GG. Da reicht "unterlassene
Hilfeleistung" ggf. schon aus.
das funktioniert z.B. nicht bei prophylaktischen Arzneimitteln solange
nur eine
Gefaehrdung aber kein Schaden eintritt.
Und wenn die Gesetzeslage tats�chlich nix hergibt, k�nntest Du den Staat
�ber Art. 3 GG vielleicht darauf verklagen, ein entsprechendes Gesetz zu
erlassen. Zu mehr wirds aber nicht reichen.
wer hilft mir dabei ?
Post by gsgs
Mit seiner Zulassung und Befugnis Rezepte auszustellen ist der Arzt
doch gewissermassen dann Amtsperson.
Noe, wieso das denn?
ein Rezept ist doch eine Art amtliches Dokument, welches die Apotheke
zur
Herausgabe von Medikamenten ermaechtigt.
Der Arzt braucht eine amtliche Zulassung, um diese Dokumente
ausstellen
zu duerfen.
Ralf Kusmierz
2007-12-24 14:59:01 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Erhard Schwenk
Post by gsgs
ich dachte da vielleicht an Artikel 3 Grundgesetz (?)
Das GG gilt direkt nur zwischen Bürger und Staat, nicht zwischen Bürgern.
Es ist vertretbar, den Arzt hier als Beliehenen anzusehen. Damit steht
das Verwaltungsverfahren offen. (Oder das Verfahren vor der
Sozialgerichtsbarkeit, weil's am Rande eben auch SV-Recht ist.)
Post by Erhard Schwenk
Post by gsgs
es duerfen doch (m.E.) nicht Leuten wichtige Medikamente verweigert
werden nur weil der Arzt (die Aerzte) sie z.B. nicht leiden kann.
Sicher nicht, aber dazu braucht man kein GG. Da reicht "unterlassene
Hilfeleistung" ggf. schon aus.
Das Problem könnte schon sein, daß es vielfach keine einheitlich
anerkannte Meinung zu Therapien gibt, was man u. a. schon daran
erkennt, daß sich Diagnose- und Therapieverfahren in verschiedenen
Ländern mit ähnlichem wissenschaftlichen Entwicklungsstand teilweise
erheblich unterscheiden.

Nehmen wir an, ein Kranker käme aus dem Ausland und hätte dort eine
Medikation nach dem Stand der Wissenschaft erhalten, will die
Behandlung nun im Inland fortsetzen lassen und erhält dann vom Arzt
die Auskunft "Nee, machen wir anders, $Medikament verschreibe ich
nicht".

Ich wäre ggf. auch "not amused".
Post by Erhard Schwenk
Post by gsgs
Mit seiner Zulassung und Befugnis Rezepte auszustellen ist der Arzt
doch gewissermassen dann Amtsperson.
Noe, wieso das denn?
Weil er den Schein dafür hat.

Es gibt eine gesetzliche Handelsbeschränkung für die Produktgruppe
"Medikamente". Die dürfen nur auf Anordnung eines staatlich
Approbierten an Verbraucher abgegeben werden. Der Approbierte nimmt
damit die Funktion eines Beliehenen wahr. Also muß gegen dessen
Entscheidung auch der Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht eröffnet
sein.

Sorry, die Nummer hatten wir doch gerade in Bremen: Privates Klinikum
Ost in Trägerschaft der Stadt übt Funktionen nach dem PsychKG
(Gemeindepsychiatrie) aus und erzählt dem Anwalt des Pat. treuherzig,
es sei doch gar keine Dienststelle des Gesundheitsamtes. Und den
Beleihungsvertrag wollten sie auch nicht rausrücken.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Holger Pollmann
2007-12-25 16:44:22 UTC
Permalink
Post by Erhard Schwenk
Post by gsgs
ich dachte da vielleicht an Artikel 3 Grundgesetz (?)
Das GG gilt direkt nur zwischen Bürger und Staat, nicht zwischen Bürgern.
Das Verhältnis zwischen Patient und Krankenkasse ist ein
öffentlichrechtliches; die Kasssen sind juristische Personen des
Öffentlichen Rechts und darum gegenüber dem Bürger "Staat", so daß die
Grundrechte die Krankenkassen unmittelbar binden.

Gegenüber dem einzelnen Arzt hat aber in der Tat der Patient keinen
Behandlungsanspruch, da er gar keinen Vertrag mit dem Arzt hat, selbst
wenn der ihn behandelt. Der Patient hat aber gegenüber der GKV einen
Anspruch auf eine angemessene Behandlung auch durch diesen Arzt, das muß
dann eben die Krankenkasse durchsetzen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Konrad Wilhelm
2007-12-27 08:55:21 UTC
Permalink
Post by gsgs
es duerfen doch (m.E.) nicht Leuten wichtige Medikamente verweigert
werden nur weil der Arzt (die Aerzte) sie z.B. nicht leiden kann.
Ja, da hast du recht. Dass würde auch dem ärztlichen Selbverständnis
und der ärztlichen Ethik strikt zuwider laufen. Der Arzt muss primär
sein Handeln am Patientenwohl ausrichten, persönliche Antipathien
dürfen da keine Rolle spielen.

Falls das Verhältnis zwischen Arzt und Patient wirklich so sehr
gestört ist dass ein nützlicher Umgang miteinander nicht mehr möglich
ist, sollte man hoffen dass beide (oder auch nur eine) Seite das
erkennen und das Arzt-Patienten-Verhältnis beenden.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Rupert Haselbeck
2007-12-27 09:51:48 UTC
Permalink
Post by Konrad Wilhelm
Der Arzt muss primär
sein Handeln am Patientenwohl ausrichten, persönliche Antipathien
dürfen da keine Rolle spielen.
Und er wird dem OP möglicherweise aus genau diesem Grund das von diesem
begehrte Medikament nicht verordnet haben

MfG
Rupert
Lars Friedrich
2007-12-23 14:25:07 UTC
Permalink
Post by Martin Gerken
Post by Lars Friedrich
Post by gsgs
...kann ich dann klagen ?
Ja, natürlich. Du kannst ihn auf Zustimmung zur Verschreibung verklagen.
Erfolg wirst du damit aber nur haben, wenn die Verweigerung rechtswidrig
ist.
Also Privatpatient kann der Arzt ja einfach den Behandlungsvertrag
verweigern.
Was wenig mit der Situation zu tun hat. Der Arzt kann sich auch
erschiessen. Hier verweigert der Arzt nicht die Behandlung, sondern die
Ausstellung eines Rezepts für ein Medikament. Bei dem Sachverhalt
sollten wir auch bleiben, sonst ist keine sinnvolle Diskussion möglich.
Post by Martin Gerken
Als GKV-Patient wüsste ich nicht sicher, ob der Arzt den
Behandlungsvertrag ablehnen kann. Aber selbst wenn nicht: es wird eine
medizinische Begrünmdung gegen das Ausstellen des Rezeptes geben.
Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, ist das heutzutage nicht
zwangsläufig gegeben. Oder sagen wir es so: Die medizinische Begründung
muss nicht ursächlich sein für die Verweigerung, sondern kann durchaus
nur der Rechtfertigung dienen.
Post by Martin Gerken
Könnte man gegen den Arzt klagen, OHNE dass ein Schaden aus der
Nicht-Ausstellung eingetreten ist?
Wäre ja doof wenn man erst klagen könnte, wenn es schon zu spät ist.

Grüße,
Lars Friedrich
Holger Pollmann
2007-12-25 16:40:46 UTC
Permalink
Post by Martin Gerken
Als GKV-Patient wüsste ich nicht sicher, ob der Arzt den
Behandlungsvertrag ablehnen kann.
Bei GKV-Patienten GIBT es keinen Behandlungsvertrag mit dem Patienten.

Der Arzt hat mit seiner kassenärztlichen Vereinigung einen Vertrag, aus
dem er verpflichtet ist, GKV-Patienten zu behandeln; die kassenärztliche
Vereinigung hat mit den Krankenkassen einen Vertrag, daß ihre Ärzte diese
Leistungen erbringen. Mit den Krankenkassen hat der Patient ein
öffentlichrechtliches Versicherungsverhältnis.

Geht ein GKV-Versicherter zum Kassenarzt, erhält er dort eine Leistung
seiner Krankenkasse, die ihm nämlich Naturalleistungen schuldet; diese
erbringt sie u.a. durch die Kassenärzte.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Heiko Nock
2007-12-25 20:41:33 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Martin Gerken
Als GKV-Patient wüsste ich nicht sicher, ob der Arzt den
Behandlungsvertrag ablehnen kann.
Bei GKV-Patienten GIBT es keinen Behandlungsvertrag mit dem Patienten.
Wie kommst du denn darauf? Natürlich gibt es auch bei einem gesetzlich
versicherten Patienten einen Behandlungsvertrag zwischen Arzt und
Patient.
--
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. - Was man staatlicherseits so
versteht: Das Volk ist selbst an allem schuld.
-- Tommaso da Ponte
Holger Pollmann
2007-12-25 20:51:03 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Post by Holger Pollmann
Bei GKV-Patienten GIBT es keinen Behandlungsvertrag mit dem
Patienten.
Wie kommst du denn darauf? Natürlich gibt es auch bei einem
gesetzlich versicherten Patienten einen Behandlungsvertrag zwischen
Arzt und Patient.
Nope.

§ 2 I 1 SGB V:

| Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel
| genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
| (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der
| Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.

§ 2 II SGB V:

| Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und
| Dienstleistungen, soweit dieses oder das Neunte Buch nichts
| Abweichendes vorsehen. [...] Über die Erbringung der Sach- und
| Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften
| des Vierten Kapitels Verträge mit den Leistungserbringern.

Anders nur, wenn entweder keine Kassenleistung vorliegt oder aber der
Versicherte, soweit möglich, mit der Krankenkasse Kostenerstattung
vereinbart hat.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Heiko Nock
2007-12-26 11:20:24 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Nock
Post by Holger Pollmann
Bei GKV-Patienten GIBT es keinen Behandlungsvertrag mit dem
Patienten.
Wie kommst du denn darauf? Natürlich gibt es auch bei einem
gesetzlich versicherten Patienten einen Behandlungsvertrag zwischen
Arzt und Patient.
Nope.
=:-o

Auf welcher rechtlichen Basis wird der Arzt denn sonst für den
Patienten tätig und woraus ergeben sich die Rechte und Pflichten
zwischen Arzt und Patient?
Post by Holger Pollmann
| Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel
| genannten Leistungen unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots
| (§ 12) zur Verfügung, soweit diese Leistungen nicht der
| Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden.
| Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sach- und
| Dienstleistungen, soweit dieses oder das Neunte Buch nichts
| Abweichendes vorsehen. [...] Über die Erbringung der Sach- und
| Dienstleistungen schließen die Krankenkassen nach den Vorschriften
| des Vierten Kapitels Verträge mit den Leistungserbringern.
Das sind Regelungen zu den Leistungen der Krankenkassen.

Vielleicht solltest du mal § 69 SGB V lesen. Das SGB V regelt die
öffentlich-rechtlichen Beziehungen der Krankenkassen zu Dritten.

Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ist ein rein
zivilrechtlicher Dienstleistungsvertrag.
Post by Holger Pollmann
Anders nur, wenn entweder keine Kassenleistung vorliegt oder aber der
Versicherte, soweit möglich, mit der Krankenkasse Kostenerstattung
vereinbart hat.
Seit wann kommen Behandlungsverträge nur dann zustande, wenn es eine
Vergütungsabrede zu regeln gibt?
--
Es gibt zwei Arten von Fußgängern - die schnellen und die toten.
-- Robert Lembke
Holger Pollmann
2007-12-26 11:58:31 UTC
Permalink
Post by Heiko Nock
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Nock
Wie kommst du denn darauf? Natürlich gibt es auch bei einem
gesetzlich versicherten Patienten einen Behandlungsvertrag
zwischen Arzt und Patient.
Nope.
=:-o
Auf welcher rechtlichen Basis wird der Arzt denn sonst für den
Patienten tätig und woraus ergeben sich die Rechte und Pflichten
zwischen Arzt und Patient?
Aus dem Vertrag, den der Arzt über die kassenärztliche Vereinigung mit
den Krankenkassen hat
Post by Heiko Nock
Post by Holger Pollmann
| Die Krankenkassen stellen den Versicherten die im Dritten Kapitel
| genannten Leistungen unter Beachtung des
| Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12) zur Verfügung, soweit diese
| Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten
| zugerechnet werden. § 2 II SGB V: Die Versicherten erhalten die
| Leistungen als Sach- und Dienstleistungen, soweit dieses oder das
| Neunte Buch nichts Abweichendes vorsehen. [...] Über die
| Erbringung der Sach- und Dienstleistungen schließen die
| Krankenkassen nach den Vorschriften des Vierten Kapitels Verträge
| mit den Leistungserbringern.
Das sind Regelungen zu den Leistungen der Krankenkassen.
Genau. Und darin steckt das sogenannte Sachleistungsprinzip: der
GKV-Versicherte erhält Versicherungsleistungen als Sachleistungen, die
Versicherung ist also unmittelbar verpflichtet, ärztliche Versorgung zu
gewähren und nicht etwa nur dazu, das Geld zu erstatten, das so eine
ärztliche Versorgung kostet.
Post by Heiko Nock
Vielleicht solltest du mal § 69 SGB V lesen. Das SGB V regelt die
öffentlich-rechtlichen Beziehungen der Krankenkassen zu Dritten.
Dann lies mal die Sätze 2 und 3 von § 69 SGB V, dann erkennst du, daß
die Krankenkassen selbstverständlich Verträge mit den Ärzten schließen.

Oder du liest § 72 II SGB V:

| Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen
| Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
| durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit
| den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, daß eine
| ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der
| Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten
| Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die
| ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.

Die heißen nicht umsonst im Gesetz "Vertragsärzte".
Post by Heiko Nock
Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ist ein rein
zivilrechtlicher Dienstleistungsvertrag.
Nein, das ist schlicht falsch. Wie mache ich dir das klar? Hmm.

Schnelles und wenig gründliches Googeln brachte mir auf Anhieb:
<http://www.bdk-online.org/grundsatzprogramm.html>

Such da mal nach "Sachleistungsprinzip", ich meine den Abschnitt B.I.

Oder hier:
<http://tinyurl.com/34fqol> [1]
Post by Heiko Nock
Post by Holger Pollmann
Anders nur, wenn entweder keine Kassenleistung vorliegt oder aber
der Versicherte, soweit möglich, mit der Krankenkasse
Kostenerstattung vereinbart hat.
Seit wann kommen Behandlungsverträge nur dann zustande, wenn es
eine Vergütungsabrede zu regeln gibt?
Der Zusammenhang ist ein anderer: nur in den Fällen, die ich nannte,
erbringt der Arzt die Leistung nicht für die Krankenkasse, so daß nur
dann das einfache Sichbehandelnlassen einen Vertragsschluß darstellen
kann.

[1] <http://www.123recht.net/Ein-Vergleich-Das-System-der-Gesetzlichen-
und-der-Privaten-Krankenversicherung__a16433.html>
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann
zu, wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident
Apothekerkammer d. Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Heiko Nock
2007-12-26 13:23:50 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Nock
Auf welcher rechtlichen Basis wird der Arzt denn sonst für den
Patienten tätig und woraus ergeben sich die Rechte und Pflichten
zwischen Arzt und Patient?
Aus dem Vertrag, den der Arzt über die kassenärztliche Vereinigung mit
den Krankenkassen hat
Dieser Vertrag bezieht sich auf die Abrechnung im Kassenärztlichen
System und auf bestimmte sich daraus nach dem Gesetz ergebende
Befugnisse des Vertragsarztes.

Er ist aber nicht die Basis, auf Grund derer der Arzt für den Patienten
tätig wird.
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Nock
Das sind Regelungen zu den Leistungen der Krankenkassen.
Genau. Und darin steckt das sogenannte Sachleistungsprinzip: der
GKV-Versicherte erhält Versicherungsleistungen als Sachleistungen, die
Versicherung ist also unmittelbar verpflichtet, ärztliche Versorgung zu
gewähren und nicht etwa nur dazu, das Geld zu erstatten, das so eine
ärztliche Versorgung kostet.
Und?
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Nock
Vielleicht solltest du mal § 69 SGB V lesen. Das SGB V regelt die
öffentlich-rechtlichen Beziehungen der Krankenkassen zu Dritten.
Dann lies mal die Sätze 2 und 3 von § 69 SGB V, dann erkennst du, daß
die Krankenkassen selbstverständlich Verträge mit den Ärzten schließen.
Etwas derartiges habe ich nicht behauptet.

*Du* hast behauptet, es gäbe bei GKV-Versicherten keine
Behandlungsverträge mit Ärzten.
Post by Holger Pollmann
| Die vertragsärztliche Versorgung ist im Rahmen der gesetzlichen
| Vorschriften und der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
| durch schriftliche Verträge der Kassenärztlichen Vereinigungen mit
| den Verbänden der Krankenkassen so zu regeln, daß eine
| ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der
| Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten
| Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die
| ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.
Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung an die Kassenärztliche
Vereinigung und die Verbände der Krankenkassen zur Herstellung einer
flächendeckenden Versorgung mit Ärzten im Bundesgebiet.

Toll. Hat aber nichts mit dem Verhältnis Arzt - Patient zu tun.
Post by Holger Pollmann
Die heißen nicht umsonst im Gesetz "Vertragsärzte".
Das stimmt. Sie heißen aber entgegen deiner offenbaren Vorstellung
nicht Vertragsärzte, weil sie einen Vertrag mit der Krankenkasse haben
und keine Behandlungsverträge mit den Patienten abschließen (müssen),
sondern weil dieser Titel ausweist, dass sie einen Vertrag
abgeschlossen haben, aufgrund dessen sie an dem Kassenärztlichen System
teilnehmen und darüber abrechnen dürfen bzw. müssen. Außerdem dürfen
nur Vertragsärzte bestimmte Behandlungsarten an gesetzlich
Krankenversicherten durchführen.
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Nock
Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ist ein rein
zivilrechtlicher Dienstleistungsvertrag.
Nein, das ist schlicht falsch.
Dann ist die allgemeine Rechtsansicht falsch. Auch eine Ansicht.

Siehe bspw.

http://www.jura.uni-augsburg.de/prof/rosenau/lehrestudium/03_lehre_rosenau_ss07/02_medizin/downloads/08_arztrechtl.pdf

Oder den (deklaratorischen) Verweis in § 76 Abs.4 SGB V.
Post by Holger Pollmann
Wie mache ich dir das klar? Hmm.
<http://www.bdk-online.org/grundsatzprogramm.html>
"Wenig gründlich" stimmt.
Post by Holger Pollmann
Such da mal nach "Sachleistungsprinzip", ich meine den Abschnitt B.I.
Das kommt davon, wenn man Sätze wörtlich nimmt. Es ist bei den
Kassenpatienten kein (alleiniges) duales privatrechtliches Verhältnis,
weil wegen des kassenärztlichen Systems aufgrund der Einbindung von
Kassenärztlicher Vereinigung und Krankenkassenverbänden in Deutschland
Rechtsbeziehungen zwischen vier Rechtsträgern bestehen.

Das heißt aber nicht, dass ausgerechnet das Rechtsverhältnis zwischen
Arzt und Patient kein zivilrechtlicher Behandlungsvertrag mehr ist.
Post by Holger Pollmann
Post by Heiko Nock
Post by Holger Pollmann
Anders nur, wenn entweder keine Kassenleistung vorliegt oder aber
der Versicherte, soweit möglich, mit der Krankenkasse
Kostenerstattung vereinbart hat.
Seit wann kommen Behandlungsverträge nur dann zustande, wenn es
eine Vergütungsabrede zu regeln gibt?
Der Zusammenhang ist ein anderer: nur in den Fällen, die ich nannte,
erbringt der Arzt die Leistung nicht für die Krankenkasse, so daß nur
dann das einfache Sichbehandelnlassen einen Vertragsschluß darstellen
kann.
Es kommt nach allgemeiner Ansicht immer ein Behandlungsvertrag mit dem
Patienten zustande, auch zwischen Kassenpatient und Kassenarzt.

Der Arzt erbringt die Leistung auch nicht primär für die Krankenkasse,
sonst könnte der Kassenpatient keine vertraglichen Ansprüche gegen den
Arzt wegen Schlechtleistung aus dem Behandlungsvertrag geltend machen.
--
'Some people call me an angel. Some call me the devil. I think the truth
is somewhere in the middle.'
'Ah, an anvil.'
-- Inigo Montoya and Paul McCue in news.admin.net-abuse.email
Alex Regh
2007-12-24 06:09:28 UTC
Permalink
Moin!
Post by gsgs
...kann ich dann klagen ?
Ich hab' überhaupt keine entsprechenden Urteile gefunden im Internet.
Weil es keine geben dürfte ... bzw. wäre maximal sowas wie hier
interessant, und auch das nur für absolute Ausnahmefälle.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg05-126

Es ist nämlich in den allermeisten Fällen schlicht und ergreifend so,
daß ein Arzt einen Patienten überhaupt nicht behandeln muß; akute
Notfälle ausgenommen. Wenn dem deine Nase nicht passt, oder der
"sowas" nicht behandeln will, dann braucht der gar nix zu machen; erst
recht nicht ein bestimmtes Medikament verschreiben.
Post by gsgs
Oder : gibt es eine Liste, welcher Arzt welche Rezepte ausstellt ?
Da hilft dir noch am besten eine passende Selbsthilfegruppe -- das
sind so ziemlich die einzigen Stellen, wo man diese Information mit
einer gewissen Sicherheit bekommen kann. Wenn die dir natürlich auch
erzählen, daß diese Medikament jetzt eventuell nicht so das Wahre
wäre, dann mußt du wirklich nochmal ans Reißbrett.
Post by gsgs
Notfalls zahle ich das Medikament selber (obwohl krankenversichert)
Es gibt so einige Medikamente, die man auch als Versicherter
(Unversicherte gibts ja eh nicht mehr) selber bezahlen muß. Ein
Hinweis aber noch: Es kann zur Not -- aber da reißen die sich nicht
drum -- ein Arzt auch mal was teureres als die Standardbehandlung
verschreiben (einschließlich des "Orginals" statt Generika); aber nur,
wenn er wirklich gut dokumentiert und begründet, warum er das jetzt
macht. Ansonsten hat er nämlich irgendwann die Kassenärztliche
Vereinigung am Hals, die ihn in Regress nimmt. Und da können die Ärzte
gut drauf verzichten.
Post by gsgs
entscheidet das letztendlich in Deutschland der Arzt oder der Richter,
wer welches Medikament kaufen darf ?
Richter entscheiden das nie, Ärzte können so einiges verordnen.
Fraglich ist eher die Kostenübernahme, siehe oben. Die müssen
allerdings nix verschreiben, das ist dein Problem. Und dazu wirst du
auch keine zwingen können.

Wobei, wie auch andere schon sagten: Würdest du mal Butter bei die
Fische tun, könnte man dir ja vielleicht weiterhelfen ...

Alex
gsgs
2007-12-24 09:55:57 UTC
Permalink
Es ist n�mlich in den allermeisten F�llen schlicht und ergreifend so,
da� ein Arzt einen Patienten �berhaupt nicht behandeln mu�; akute
Notf�lle ausgenommen. Wenn dem deine Nase nicht passt, oder der
"sowas" nicht behandeln will, dann braucht der gar nix zu machen; erst
recht nicht ein bestimmtes Medikament verschreiben.
das ist doch nicht gut (oder ??), das sollten wir aendern !
Gibt's da eine Lobby oder eine Partei, die das aendern will ?
Alex Regh
2007-12-25 19:07:53 UTC
Permalink
Moin!
Ich heiße übrigens Alex, und die Fragezeichen in dem Zitat sind auch
nicht von mir.
Post by gsgs
Es ist n?mlich in den allermeisten F?llen schlicht und ergreifend so,
da? ein Arzt einen Patienten ?berhaupt nicht behandeln mu?; akute
Notf?lle ausgenommen. Wenn dem deine Nase nicht passt, oder der
"sowas" nicht behandeln will, dann braucht der gar nix zu machen; erst
recht nicht ein bestimmtes Medikament verschreiben.
das ist doch nicht gut (oder ??), das sollten wir aendern !
Gibt's da eine Lobby oder eine Partei, die das aendern will ?
Och, danke, aber mal ganz ehrlich, wer will sich schon von einem Arzt
behandeln lassen müssen, der dazu gezwungen wurde? Also, ich nicht,
und in meinem Felde gibts de facto "Ärztemangel".

Das einzige, was politsch sinnvoll sein könnte (aber auch das nur in
einem begrenzten Rahmen) wäre die Budgetierung aufzuheben; aber selbst
da findest du nicht viele Parteien, die dafür sind. An eine richtige
Reform des Gesundheitswesens traut sich doch keiner ran. Wobei das
natürlich nur dann nützlich wäre, wenn das Medikament, was du
unbedingt willst, immerhin eine zugelassene und sinnvolle Therapie ist
... und darüber schweigst du dich ja weiterhin aus.

Alex
gsgs
2007-12-26 07:04:16 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Och, danke, aber mal ganz ehrlich, wer will sich schon von einem Arzt
behandeln lassen m�ssen, der dazu gezwungen wurde? Also, ich nicht,
und in meinem Felde gibts de facto "�rztemangel".
wenn du doch nur ein Rezept willst ?!
Post by Alex Regh
, wenn das Medikament, was du
unbedingt willst, immerhin eine zugelassene und sinnvolle Therapie ist
... und dar�ber schweigst du dich ja weiterhin aus.
das wuerde nach meiner Erfahrung nur dazu fuehren, dass ihr euch
darueber lustig macht
und vom Thema abweicht. (so geschehen in anderen Foren)
Das angesprochene Problem ist bewusst allgemein gehalten und vom Namen
des Medikamentes unabhaengig.
Alex Regh
2007-12-26 07:45:44 UTC
Permalink
Moin!
Post by gsgs
Post by Alex Regh
Och, danke, aber mal ganz ehrlich, wer will sich schon von einem Arzt
behandeln lassen m?ssen, der dazu gezwungen wurde? Also, ich nicht,
und in meinem Felde gibts de facto "?rztemangel".
wenn du doch nur ein Rezept willst ?!
Auch wenn man nur ein Rezept will, aber ja doch. (Samt natürlich den
zugehörigen Untersuchungen natürlich. Es gibt wohl kaum eine
medikamentöse Behandlung, bei der nicht die Wirksamkeit überprüft
werden muß.) Aber obwohl das bei uns meistens eine relativ simple
Behandlung ist, möchte ich trotzdem bei Problemen (bei mir war es
nämlich nicht so simplel -- wie meistens) nicht auf einen unwilligen
Arzt angewiesen sein.
Post by gsgs
Post by Alex Regh
, wenn das Medikament, was du
unbedingt willst, immerhin eine zugelassene und sinnvolle Therapie ist
... und dar?ber schweigst du dich ja weiterhin aus.
das wuerde nach meiner Erfahrung nur dazu fuehren, dass ihr euch
darueber lustig macht
und vom Thema abweicht. (so geschehen in anderen Foren)
Das angesprochene Problem ist bewusst allgemein gehalten und vom Namen
des Medikamentes unabhaengig.
Das ist in bestimmten Grenzen richtig, das kenne ich auch aus meinem
Feld (Transgender/Transsexualität; führt auch öfters mal zu
Nebendiskussionen. Gerne auch mit von jeglicher Kenntnis, und auch
öfters von jeglichem gesunden Menschenverstand, unbeleckten Menschen.
("Das sind doch alles Nutten! Doch, ganz bestimmt, die stehen immer
hier an der Ecke ..."). Nur, wenn du schon X-mal gefragt worden bist,
und keine Antwort gibst, dann mögen sich die Leute zwar nicht lustig
machen (obwohl auch das passieren kann), nur, ernst nehmen tut dich
auch keiner mehr. Und die Nützlichkeit der Antworten ist auch
naturgemäß begrenzt.

Ich persönlich fände übrigens nichtmal Viagra einen Grund zum
Lustigmachen -- ich habe nämlich einen zuckerkranken Nachbarn mit
recht kleinem Einkommen, dessen Frau, gelinde gesagt, nicht grade
glücklich ist über ein Symptom der Diabetes ... und da wäre es halt
kein Life-Style-Medikament. Aber natürlich wäre auch das nicht so ein
Problem, wenn der Wirkstoff von Viagra nur soviel kosten würde, wie er
kosten sollte, als er noch als Herzmedikament geplant war ...

Alex
Holger Pollmann
2007-12-25 16:41:47 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Es ist nämlich in den allermeisten Fällen schlicht und ergreifend
so, daß ein Arzt einen Patienten überhaupt nicht behandeln muß;
In der GKV sehr wohl; der Arzt selbst hat sich dazu verpflichtet. Er
schließt auch mit dem GKV-Patienten gar keinen Vertrag.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Das saarl. VwVfG läßt eine Interpretation deutscher Gesetze nur dann zu,
wenn sie nicht eindeutig sind." Manfred Saar, Präsident Apothekerkammer d.
Saarlandes. heute-journal v. 8. August 2006.
Achim Roessler
2007-12-25 17:47:26 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Alex Regh
Es ist nämlich in den allermeisten Fällen schlicht und ergreifend
so, daß ein Arzt einen Patienten überhaupt nicht behandeln muß;
In der GKV sehr wohl; der Arzt selbst hat sich dazu verpflichtet. Er
schließt auch mit dem GKV-Patienten gar keinen Vertrag.
IIRC gibt es durchaus die Möglichkeit für den Arzt, die Behandlung unter
bestimmten Umständen abzulehnen (Notfälle ausgenommen). Insbesondere bei
'gravierend gestörtem Vertrauensverhältnis' (meine Formulierung,
juristisch richtig muss das sicher anders heissen) oder wenn definitiv
keine Kapazitäten frei sind und die Behandlung gefahrlos z.b. in der
Praxis ein paar Häuser weiter erfolgen kann.
Ähnliches in der stationären Behandlung:
Ein wirklich unkooperativer, agressiver Patient (ohne akute
Gesundheitsgefährdung) kann IMO durchaus aus dem Haus komplimentiert
werden, wenn alle Kommunikationsversuche nicht fruchten
(glücklicherweise selten, kommt aber vor).

Frohes Restfest!

Achim
Alex Regh
2007-12-25 19:25:50 UTC
Permalink
Moin!
Post by Holger Pollmann
Post by Alex Regh
Es ist nämlich in den allermeisten Fällen schlicht und ergreifend
so, daß ein Arzt einen Patienten überhaupt nicht behandeln muß;
In der GKV sehr wohl; der Arzt selbst hat sich dazu verpflichtet. Er
schließt auch mit dem GKV-Patienten gar keinen Vertrag.
Die GKV schuldet dir die Behandlung durch _einen_ Arzt, aber
üblicherweise nicht durch _diesen_. Weswegen im Zweifelsfalle die GKV
dir auch Arzt nennen muß, der eine bestimmte Behandlung durchführt. Du
kannst nicht bei jedem Doc eines Fachs reinlatschen und verlangen, daß
der behandelt -- nur irgendwer muß es machen.

Wobei ich eh eher nicht behandelt werden möchte von einem Arzt, der
mich nicht behandeln will.

Akutes Beispiel: Bekanntem wegen HIV-Infektion (symptomfrei) OP in
Krankenhaus X verweigert worden, bei einem Spezialisten für diese OP.
Mußte er halt in die Uniklinik, die sind scheins in der Tat
verpflichtet, jeden zu behandeln, der da reinkommt. Pech halt, daß der
Arzt dort sich mit dieser OP so gut dann nicht auskannte. Und nun nenn
mir mal die Handhabe, Krankenhaus X zur OP zu zwingen.

Alex
gsgs
2007-12-26 07:11:25 UTC
Permalink
Post by Alex Regh
Die GKV schuldet dir die Behandlung durch _einen_ Arzt, aber
�blicherweise nicht durch _diesen_. Weswegen im Zweifelsfalle die GKV
dir auch Arzt nennen mu�, der eine bestimmte Behandlung durchf�hrt.
soll doch die GKV gleich selber die Rezepte ausstellen.
Oder Aerzte benennen dia da weniger restriktiv sind.
Eine Liste der Medikamente veroeffentlichen die bei welcher Indikation
verschrieben werden koennen.
(unabhaengig von persoenlichen Problemen im Verhaeltnis
Arzt-Patient)
Alex Regh
2007-12-26 07:49:39 UTC
Permalink
Moin!
Post by gsgs
Post by Alex Regh
Die GKV schuldet dir die Behandlung durch _einen_ Arzt, aber
?blicherweise nicht durch _diesen_. Weswegen im Zweifelsfalle die GKV
dir auch Arzt nennen mu?, der eine bestimmte Behandlung durchf?hrt.
soll doch die GKV gleich selber die Rezepte ausstellen.
Das wäre eher schwierig ... da da nicht allzu viele Ärzte für
arbeiten. (Es sei denn, man zählt den MDK. Aber wie sagte mein Doc so
schön: "Welche Ärzte arbeiten schon mein MDK ...")
Post by gsgs
Oder Aerzte benennen dia da weniger restriktiv sind.
Die können dir (oder sollten können) Ärzte nennen, die Krankheit X
behandeln -- aber wie sollen die sagen können, wer dein
Wunschmedikament verschreibt?
Post by gsgs
Eine Liste der Medikamente veroeffentlichen die bei welcher Indikation
verschrieben werden koennen.
Komisch, ich könnte schwören, daß es genau das gibt. Müßte sogar in
der Roten Liste (oder ist das in sowas ähnlichem?) stehen, und die
widerum steht in den meisten Bibliotheken. Nur, auch wenn Medikamente
A, B und C offiziell verschrieben werden können für X, kannst du immer
noch nicht einen Arzt dazu zwingen, C zu verschreiben, wenn der A für
das bessere Medikament hält. Und das Thema off-Label-Use hätten wir
dann noch gar nicht angeschnitten. Da wäre das mit solchen Listen auch
etwas problematisch ...

Alex
Konrad Wilhelm
2007-12-26 08:10:24 UTC
Permalink
Post by gsgs
soll doch die GKV gleich selber die Rezepte ausstellen.
Eine Liste der Medikamente veroeffentlichen die bei welcher Indikation
verschrieben werden koennen.
Na, die Positivliste haben wir ja nun doch nicht bekommen.
Das wäre ja genau das was du forderst: es darf nur dieses oder jenes
verordnet werden.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
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