Discussion:
Recht auf Betriebsrente mit 20 Jahren Zugehörigkeit trotz Insolvenz der Firma ?
(zu alt für eine Antwort)
Yuksel Tiryaki
2003-07-29 16:09:52 UTC
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Es handelt sich hierbei um meinen Vater, der 1964 nach Deutschland kam
und 20 Jahre für die gleiche Firma gearbeitet hat. Als er 1984 mit 54
Jahren zurück in seine Heimat ging, wurde Ihm noch gesagt, er würde ab
dem 65. Lebensalter eine zusätzliche Rente erhalten. Da aber die Firma
mittlerweile nicht mehr existiert, habe ich auch gedacht, da es ja
eine Betriebsrente ist, "Keine Firma kein Geld !" . Kürzlich habe ich
aber aus einem Gespräch entnommen, dass ab einer 10 jährigen
Zugehörigkeit der Staat letztendlich die Rente zahlen würde, wenn die
Firma nicht mehr existiert. Jetzt ist mein Vater schon 73 und hat noch
keinen Cent von diesem Geld erhalten. Was ist nun möglich in dieser
Situation ? Wo kann man nach der eventuell zugesagten Rente nachfragen
? Wer ist Zuständig dafür ?
Vielen Dank für Eure Kommentare und wichtigen Informationen.
Tilman Hausherr
2003-07-29 16:45:41 UTC
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Post by Yuksel Tiryaki
Es handelt sich hierbei um meinen Vater, der 1964 nach Deutschland kam
und 20 Jahre für die gleiche Firma gearbeitet hat. Als er 1984 mit 54
Jahren zurück in seine Heimat ging, wurde Ihm noch gesagt, er würde ab
dem 65. Lebensalter eine zusätzliche Rente erhalten. Da aber die Firma
mittlerweile nicht mehr existiert, habe ich auch gedacht, da es ja
eine Betriebsrente ist, "Keine Firma kein Geld !" . Kürzlich habe ich
aber aus einem Gespräch entnommen, dass ab einer 10 jährigen
Zugehörigkeit der Staat letztendlich die Rente zahlen würde, wenn die
Firma nicht mehr existiert. Jetzt ist mein Vater schon 73 und hat noch
keinen Cent von diesem Geld erhalten. Was ist nun möglich in dieser
Situation ? Wo kann man nach der eventuell zugesagten Rente nachfragen
? Wer ist Zuständig dafür ?
Informier Dich bei dem Pensionssicherungsverein (PSV).
Ulrich Mindrup
2003-07-29 18:49:28 UTC
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Es gibt wohl in der Tat die Möglichkeit, Betriebsrenten auch für den
Fall der Insolvenz eines Unternehmens abzusichern. Leider machen aber
wohl nicht alle Firmen davon Gebrauch.

Ich weiß zwar nicht, welche Funktion hier der von Tilman genannte
Pensionssicherungsverein hat und ob es eventuell andere, ähnliche
Organisationen gibt, aber eine erste Anfrage dort bietet sich eigentlich an.

Eventuell könnte sich auch eine Anfrage bei der damals für das
Unternehmen zuständigen Gewerkschaft lohnen.

Grüße

Ulrich
Reinhard Zwirner
2003-07-29 20:48:03 UTC
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Post by Ulrich Mindrup
Es gibt wohl in der Tat die Möglichkeit, Betriebsrenten auch für den
Fall der Insolvenz eines Unternehmens abzusichern. Leider machen aber
wohl nicht alle Firmen davon Gebrauch.
IMHO "müssen" alle Firmen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche
Altersversorgung (AKA Betriebsrente) anbieten, Zwangsmitglied im PSV
sein.

Insofern bezahlen die jetzigen Mitglieder über erhöhte Beiträge die
Betriebsrenten der insolventen Gru**ig AG, wie auch z.B. die A*G-Renten.

Ciao,

Reinhard
Michael Kauffmann
2003-07-29 21:54:45 UTC
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Post by Reinhard Zwirner
IMHO "müssen" alle Firmen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche
Altersversorgung (AKA Betriebsrente) anbieten, Zwangsmitglied im PSV
sein.
Wie lange müssen sie das schon?
Was ist mit Betriebsrenten, die vorher "entstanden" sind?

Michael Kauffmann
Reinhard Zwirner
2003-07-29 23:26:17 UTC
Permalink
Post by Michael Kauffmann
Post by Reinhard Zwirner
IMHO "müssen" alle Firmen, die eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche
Altersversorgung (AKA Betriebsrente) anbieten, Zwangsmitglied im PSV
sein.
Wie lange müssen sie das schon?
Was ist mit Betriebsrenten, die vorher "entstanden" sind?
Hi, Michael,

das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG)
ist vom 19.12.1974. Dort wird der Pensionssicherungsverein gesetzlich
festgeschrieben.

Ich _gehe_davon_aus_, daß ab diesem Zeitpunkt sämtliche Träger
betrieblicher Altersversorgungen Mitglied in diesem Verein werden
mußten, lasse mich aber gern eines Besseren belehren ...

Ciao,

Reinhard

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