m***@kassner.info
2007-01-03 19:57:57 UTC
Hallo,
meine Frau hat ihre bisherige gesetzliche Krankenversicherung per Fax
gekündigt (zum 31.08.2006).
Das Fax hat einen Sendebericht mit verkleinerter Kopie des
Kündigungsschreibens und positivem Sendevermerk ausgedruckt.
Am 23.12.2006 flatterte uns ein Bescheid der Krankenversicherung über
eine Beitragserhöhung ins Haus.
Daruafhin hat meine Frau per Mail am 27.12. an die Kasse geschrieben,
dass sie seit September nicht mehr Mitglied der Krankenkasse sei.
Gestern wurden wir angerufen und uns wurde mitgeteilt, dass keine
Kündigung vorliegen würde. Besonders "gefallen" hat uns der Kommentar
der Anruferin, sie hätte extra bis ins neue Jahr gewartet, um uns
Silvester nicht zu "vermiesen".
- Bravo, wieder ein Monat für die Kasse gerettet - :-(
Jetzt meine Fragen:
Ist das Fax meiner Frau mit dem (oben beschriebenen) Sendebericht
rechtswirksam?
Wenn nein:
Warum?
Immerhin kann man sehen, was versendet wurde.
Bei einem Einschreiben kann ich auch nur nachweisen, dass ich etwas
verschickt habe, noch nciht einmal was!
Gilt die Mail meiner Frau als Kündigung?
Darauf wurde ja immerhin reagiert!
Der Beitrag wurde zum 01.01.2007 erhöht.
Zu welchem Zeitpunkt können wir zur Not noch kündigen?
Unsere Rechtsschutz-Versicherung - die eigentlich alles einschließt -
hat uns gesagt, dass ein Rechtsstreit gegen eine Sozialversicherung
grundsätzlich nicht versicherbar wäre - erst ab einer Klage. Stimmt
das wirklich?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß
Martin
meine Frau hat ihre bisherige gesetzliche Krankenversicherung per Fax
gekündigt (zum 31.08.2006).
Das Fax hat einen Sendebericht mit verkleinerter Kopie des
Kündigungsschreibens und positivem Sendevermerk ausgedruckt.
Am 23.12.2006 flatterte uns ein Bescheid der Krankenversicherung über
eine Beitragserhöhung ins Haus.
Daruafhin hat meine Frau per Mail am 27.12. an die Kasse geschrieben,
dass sie seit September nicht mehr Mitglied der Krankenkasse sei.
Gestern wurden wir angerufen und uns wurde mitgeteilt, dass keine
Kündigung vorliegen würde. Besonders "gefallen" hat uns der Kommentar
der Anruferin, sie hätte extra bis ins neue Jahr gewartet, um uns
Silvester nicht zu "vermiesen".
- Bravo, wieder ein Monat für die Kasse gerettet - :-(
Jetzt meine Fragen:
Ist das Fax meiner Frau mit dem (oben beschriebenen) Sendebericht
rechtswirksam?
Wenn nein:
Warum?
Immerhin kann man sehen, was versendet wurde.
Bei einem Einschreiben kann ich auch nur nachweisen, dass ich etwas
verschickt habe, noch nciht einmal was!
Gilt die Mail meiner Frau als Kündigung?
Darauf wurde ja immerhin reagiert!
Der Beitrag wurde zum 01.01.2007 erhöht.
Zu welchem Zeitpunkt können wir zur Not noch kündigen?
Unsere Rechtsschutz-Versicherung - die eigentlich alles einschließt -
hat uns gesagt, dass ein Rechtsstreit gegen eine Sozialversicherung
grundsätzlich nicht versicherbar wäre - erst ab einer Klage. Stimmt
das wirklich?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Gruß
Martin