Discussion:
Deutsche Post verweigert Haftung und Quittung bei Päckchen-Versand
(zu alt für eine Antwort)
Ralf Bartzke
2005-09-23 13:11:46 UTC
Permalink
Hallo,
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben. Sie meinte, Päckchen seien nicht
versichert, Quittung gibt nicht. Nur einen nichts sagenden Kassenzettel.
Wenn das Päckchen verloren geht, dein Problem, Versicherung nur bei
Paketversand. Der kostet dann 17.00 € statt 8.60 €.

Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?

Ralf
Jens Tönsing
2005-09-23 13:15:41 UTC
Permalink
Am Fri, 23 Sep 2005 15:11:46 +0200 schrieb Ralf Bartzke:

[...]
Post by Ralf Bartzke
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
Verschick einfach per Hermes. Ist nebenbei auch noch billiger und die
Paketshop haben meisten kundenfreundlichere Öffnungszeiten.

www.hlg.de

Gruß,
Jens
--
Fliegt der Bauer übers Dach, ist der Wind weiß Gott nicht schwach.
Jens Tönsing
2005-09-23 13:18:06 UTC
Permalink
Am Fri, 23 Sep 2005 15:11:46 +0200 schrieb Ralf Bartzke:

[...]
Post by Ralf Bartzke
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
Verschick einfach per Hermes. Ist nebenbei auch noch billiger und die
Paketshop haben meisten kundenfreundlichere Öffnungszeiten.

www.hlg.de

Gruß,
Jens


X'Posted to: de.soc.recht.misc,de.etc.post
F'up2: de.etc.post
--
Fliegt der Bauer übers Dach, ist der Wind weiß Gott nicht schwach.
Ulrich Hoffmann
2005-09-23 13:19:10 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses
Monopol-Unternehmen einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine
Dienstleistung nicht wie vorgesehen erbringt?
Du möchtest den Paketservice haben, aber nur den
Preis des Päckchens zahlen? Was sagst Du Deinen
Kunden in solchen Fälllen?

UH
E. Mager
2005-09-23 13:32:19 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Ralf Bartzke
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses
Monopol-Unternehmen einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine
Dienstleistung nicht wie vorgesehen erbringt?
Du möchtest den Paketservice haben, aber nur den
Preis des Päckchens zahlen? Was sagst Du Deinen
Kunden in solchen Fälllen?
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
--
Gruß Edwin

Du fühlst Dich nicht schön genug?
Abhilfe: Lies keine Schönheitsmagazine
mehr und Du wirst endlich aufblühen!
Matthias Machnig
2005-09-23 14:40:38 UTC
Permalink
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Beim DPD spielen sie mit deinem Paket Fußball
Matthias Frank
2005-09-23 15:32:09 UTC
Permalink
Post by Matthias Machnig
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Beim DPD spielen sie mit deinem Paket Fußball
Das Passiert überall.
Ein Freund von mit hat mal bei ups gearbeitet.
Bei dem Stress beim Beladen der Autos z.b. kann
man garnicht sorgsam mit den PAkteten umgehen.
Was zerbrechlichs würd ich nicht verschicken.
MfG
Matthias
E. Mager
2005-09-23 15:45:07 UTC
Permalink
Post by Matthias Machnig
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Beim DPD spielen sie mit deinem Paket Fußball
das mag ja sein, aber in 15 Jahren habe ich NIE ein defektes Paket von
DPD oder UPS erhalten bzw. ging verloren und keiner meiner Kunden hat je
eine Sendung (DPD) nicht erhalten oder beanstandet. Bei Lieferungen
welche ich über die Post erhalten habe, war schön des öfteren
Versandschäden zu verzeichnen (jedoch immer nur die Verpackung - wollen
ja ehrlich sein). Also spilen die bei DPD Softfussball - zumindest mi
meinen Paketen :-)
--
Gruß Edwin

Du fühlst Dich nicht schön genug?
Abhilfe: Lies keine Schönheitsmagazine
mehr und Du wirst endlich aufblühen!
Matthias Machnig
2005-09-23 16:50:48 UTC
Permalink
Post by E. Mager
Post by Matthias Machnig
Beim DPD spielen sie mit deinem Paket Fußball
das mag ja sein, aber in 15 Jahren habe ich NIE ein defektes Paket von
DPD oder UPS erhalten bzw. ging verloren
3 Pakete von Schlecker sind bei mir nie angekommen. Auf Nachfrage wurde mir
mitgeteilt, daß sie zurückgeschickt wurden, weil die Pakete zerstört wurden.
2 Pakete von Schlecker (und weitere von ebay-Käufen etc.) kamen so
zerfleddert bei mir an, daß ich mich ernsthaft frage wie sowas passieren
kann. Zumal die Schlecker-Kartons wirklich stabil sind. Deshalb mein Tip mit
dem Fußball. Und sowas bekomme ich nur vom DPD.
Lars Mueller
2005-09-23 17:40:00 UTC
Permalink
Post by E. Mager
Post by Matthias Machnig
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Beim DPD spielen sie mit deinem Paket Fußball
Und bei DHL vermutlich Rugby. So what...?

Ich versende mit GLS, da geht es nach Größe und kommt in der Regel
innerhalb 24 Stunden an.
Post by E. Mager
das mag ja sein, aber in 15 Jahren habe ich NIE ein defektes Paket von
DPD oder UPS erhalten bzw. ging verloren und keiner meiner Kunden hat je
eine Sendung (DPD) nicht erhalten oder beanstandet. Bei Lieferungen
Die privaten haften ja auch und sollten sich den Empfang quittieren
lassen. Da geht es vermutlich nich so zu, wie bei DHL, wo nach mehreren
Presseberichten in mehreren Paketzentrum im großen Stil Post geklaut
wird und wo man die Päckchen einfach unten vor die Haustüre wirft, wo
sie dann der Nächstbeste, der gerade zufällig vorbei läuft, mitnimmt.

Lars, glücklich, daß der letzte Postbote das Päckchen doch tatsächlich
vor die Wohnungstüre und nicht unten auf die Straße geworfen hat.
Frank Hucklenbroich
2005-09-26 08:18:51 UTC
Permalink
Post by Matthias Machnig
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Beim DPD spielen sie mit deinem Paket Fußball
*LOL*

Kürzlich selbst erlebt: Ein gelber LKW besagten Unternehmens biegt etwas zu
zügig um die Ecke, dummerweise ist die seitlich Schiebetür auf. *Platsch*,
Paket landet auf der Straße. Zumindest hat es der Fahrer gemerkt und das
Paket wieder in den Wagen befördert.

Grüße,

Frank
Kathinka Wenz
2005-09-24 08:21:52 UTC
Permalink
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Und wie funktioniert das? Wenn ich mir die Webseiten von DPD anschaue,
finde ich nur angebote für Geschäftskunden. Es würde mich wirklich
interessieren, wie ich ein Paket mit DPD verschicke.

Gruß, Kathinka
Florian Kleinmanns
2005-09-24 08:49:12 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Und wie funktioniert das? Wenn ich mir die Webseiten von DPD anschaue,
finde ich nur angebote für Geschäftskunden. Es würde mich wirklich
interessieren, wie ich ein Paket mit DPD verschicke.
http://www.dpd.net/index.php?id=14

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Kathinka Wenz
2005-09-24 09:23:56 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
http://www.dpd.net/index.php?id=14
Danke, den Privatmenschteil habe ich auf den Seiten nicht gefunden.

Leider sind keine Stationen bei mir in der Nähe. *grmbl* Naja, dann
bleibt noch die Hoffnung auf Edwins Abholservice. Da bin ich mal
gespannt.

Gruß, Kathinka
E. Mager
2005-09-24 10:56:48 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Post by E. Mager
ich z.B. nehme seit Jahren DPD = zu Hause abgeholt, billiger *und*
versichert!
Und wie funktioniert das? Wenn ich mir die Webseiten von DPD anschaue,
finde ich nur angebote für Geschäftskunden. Es würde mich wirklich
interessieren, wie ich ein Paket mit DPD verschicke.
ich habe nur wenige Pakete zu versenden (vielleicht einmal die Woche)

1. ich habe _auch_ ein Gewerbe.
2. ich rufe bei DPD an und sage "wenn Fahrer durch den Ort fährt, bitte
Pakete mitnehmen" meist am anderen Tag. Das klappt seit Jahren
--
Gruß Edwin

Du fühlst Dich nicht schön genug?
Abhilfe: Lies keine Schönheitsmagazine
mehr und Du wirst endlich aufblühen!
Kathinka Wenz
2005-09-24 11:53:24 UTC
Permalink
Post by E. Mager
ich habe nur wenige Pakete zu versenden (vielleicht einmal die Woche)
Das finde ich viel. Ich verschicke eher einmal in drei Monaten etwas.
Post by E. Mager
1. ich habe _auch_ ein Gewerbe.
Ok, damit ist der Service, den du anpreist, tatsächlich auf
Geschäftskunden beschränkt und damit nicht wirklich allgemeintauglich.
Schade.

Gruß, Kathinka
Susanne Dieter
2005-09-24 15:56:50 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Ok, damit ist der Service, den du anpreist, tatsächlich auf
Geschäftskunden beschränkt und damit nicht wirklich allgemeintauglich.
Schade.
Für private *Empfänger* besonders. Wenn das Paket nicht zugestellt
werden kann (Zusteller kommt bei uns zwischen 6 und 14 Uhr), dann lagert
es nicht in der nächsten Tanke, sondern im Depot. Bei uns im Saarland
wäre das in St. Ingbert, von mir aus sind das ca. 25 km, bei anderen
u.U. noch mehr.

Gruß

Susanne
(Gewerblicher Kunde)
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
E. Mager
2005-09-23 13:28:24 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
Kann dieses
Monopol-Unternehmen einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine
Dienstleistung nicht wie vorgesehen erbringt?
Klar, die wollen doch den Wettbewerb stärken und den eigenen Laden bald
dicht machen :-) - wie sonst ist eine solche Arroganz zu erklären!
--
Gruß Edwin

Du fühlst Dich nicht schön genug?
Abhilfe: Lies keine Schönheitsmagazine
mehr und Du wirst endlich aufblühen!
Markus Gohl
2005-09-23 15:42:11 UTC
Permalink
Post by E. Mager
Klar, die wollen doch den Wettbewerb stärken und den eigenen Laden bald
dicht machen :-) - wie sonst ist eine solche Arroganz zu erklären!
Das verstehe ich nicht. Es ist doch eindeutig klar. Das Produkt "Päkchen"
gibt es nur ohne Versicherung. Das Produkt "Postpaket" ist automatisch
versichert. Jeder muss selbst wissen, welches Produkt er braucht und
bezahlen will. Warum wird darüber eigentlich diskutiert? Es gibt auf dem
Frachtmarkt doch längst Wettbewerb.


Gute Nacht
Markus
--
emails bitte an 'nutznetz at temp200509.scumm-bar.de'
Happahappa: http://grubenhasen.cjb.net
E. Mager
2005-09-23 15:48:40 UTC
Permalink
Post by Markus Gohl
Post by E. Mager
Klar, die wollen doch den Wettbewerb stärken und den eigenen Laden
bald dicht machen :-) - wie sonst ist eine solche Arroganz zu
erklären!
Das verstehe ich nicht. Es ist doch eindeutig klar. Das Produkt
"Päkchen" gibt es nur ohne Versicherung. Das Produkt "Postpaket" ist
automatisch versichert. Jeder muss selbst wissen, welches Produkt er
braucht und bezahlen will. Warum wird darüber eigentlich diskutiert?
Es gibt auf dem Frachtmarkt doch längst Wettbewerb.
Aber Markus,
schalte doch einfa ch Deinen Ironiedetektor ein und er wird Dir ein
lächelns ins Gesicht zaubern - darum mein :-)
gelle?
--
Gruß Edwin

Du fühlst Dich nicht schön genug?
Abhilfe: Lies keine Schönheitsmagazine
mehr und Du wirst endlich aufblühen!
Lars Mueller
2005-09-23 17:45:13 UTC
Permalink
Post by E. Mager
Post by Markus Gohl
Das verstehe ich nicht. Es ist doch eindeutig klar. Das Produkt
"Päkchen" gibt es nur ohne Versicherung. Das Produkt "Postpaket" ist
automatisch versichert. Jeder muss selbst wissen, welches Produkt er
braucht und bezahlen will. Warum wird darüber eigentlich diskutiert?
Es gibt auf dem Frachtmarkt doch längst Wettbewerb.
Aber Markus,
schalte doch einfa ch Deinen Ironiedetektor ein und er wird Dir ein
lächelns ins Gesicht zaubern - darum mein :-)
gelle?
Dann wähle ich das Produkt "Paket ohne Post, versichert, Lieferung
innerhalb 24 Stunden an der Wohnungstüre" für ca. 4 EUR.

Lars
Markus Gohl
2005-09-24 13:56:41 UTC
Permalink
Post by E. Mager
schalte doch einfa ch Deinen Ironiedetektor ein und er wird Dir ein
lächelns ins Gesicht zaubern - darum mein :-)
gelle?
Mift! Reingefallen...


Gute Nacht
Markus
--
emails bitte an 'nutznetz at temp200509.scumm-bar.de'
Happahappa: http://grubenhasen.cjb.net
Florian Kleinmanns
2005-09-23 16:01:41 UTC
Permalink
Post by Markus Gohl
Das verstehe ich nicht. Es ist doch eindeutig klar. Das Produkt "Päkchen"
gibt es nur ohne Versicherung. Das Produkt "Postpaket" ist automatisch
versichert.
Was hat Versicherung mit Freizeichnung von Schadensersatz für die
Verletzung von Kardinalpflichten zu tun?

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Ulrich Hoffmann
2005-09-23 20:46:10 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Was hat Versicherung mit Freizeichnung von Schadensersatz für die
Verletzung von Kardinalpflichten zu tun?
Nichts. Aber es erfolgt mitnichten eine Freizeichnung von
Schadensersatz:


Auszug aus den zutreffenden AGB:

[...]

Die Deutsche Post beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung
oder der schuldhaften Verletzung sonstiger Verpflichtungen nicht auf die
gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als 500 EURO
beträgt.

[...]

Eine Sendung gilt als verloren, wenn sie nicht innerhalb von 20 Tagen
nach
Einlieferung an den Empfänger abgeliefert ist und ihr Verbleib nicht
ermittelt
werden kann.


Alles klar?


UH
Florian Kleinmanns
2005-09-23 20:57:19 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Florian Kleinmanns
Was hat Versicherung mit Freizeichnung von Schadensersatz für die
Verletzung von Kardinalpflichten zu tun?
Nichts. Aber es erfolgt mitnichten eine Freizeichnung von
Bei Päckchen sehr wohl. Und das Plus, das ein Paket gegenüber einem
Päckchen bietet, ist eben keine Versicherungsleistung, sondern ein -
eigentliuch selbstverständlicher - Schadensersatzanspruch.

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Ulrich Hoffmann
2005-09-23 21:52:47 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Ulrich Hoffmann
Nichts. Aber es erfolgt mitnichten eine Freizeichnung von
Bei Päckchen sehr wohl. Und das Plus, das ein Paket gegenüber einem
Päckchen bietet, ist eben keine Versicherungsleistung, sondern ein -
eigentliuch selbstverständlicher - Schadensersatzanspruch.
Kannst Du das belegen?

(Vgl. meine Antwort an Holger - genau wegen Deiner
Behauptung hatte ich mir die Mühe gemacht, die AGB
für Päckchen herauszusuchen.)

UH
Holger Pollmann
2005-09-23 21:00:29 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Florian Kleinmanns
Was hat Versicherung mit Freizeichnung von Schadensersatz für die
Verletzung von Kardinalpflichten zu tun?
Nichts. Aber es erfolgt mitnichten eine Freizeichnung von
[...]
Die Deutsche Post beruft sich im Falle des Verlustes, der
Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger
Verpflichtungen nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit
der Schaden nicht mehr als 500 EURO beträgt.
Aus welchen AGB ist das? Aus denen, die für Päckchen gelten? Hast du dazu
mal einen Link?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Ulrich Hoffmann
2005-09-23 21:50:10 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Florian Kleinmanns
Was hat Versicherung mit Freizeichnung von Schadensersatz für die
Verletzung von Kardinalpflichten zu tun?
Nichts. Aber es erfolgt mitnichten eine Freizeichnung von
[...]
Die Deutsche Post beruft sich im Falle des Verlustes, der
Beschädigung oder der schuldhaften Verletzung sonstiger
Verpflichtungen nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit
der Schaden nicht mehr als 500 EURO beträgt.
Aus welchen AGB ist das? Aus denen, die für Päckchen gelten? Hast du dazu
mal einen Link?
Auszug aus den AGB Paket / Express.
Dass diese AGB gelten, steht in der Produktbeschreibung Päckchen.

www.dpag.de
dann: Paket Express
dann: Preis und Produktberater
dann: für Privatkunden
dann: Zone = D, Wie = Standard, Format = Paket 40x25x15 cm
gewicht: bis 2 kg, Zustelloptionen: keine
dann: ganz nach unten scrollen
dann: letzten Satz lesen

Ehrlich: Dies war die einzige Stelle, wo ich den Hinweis
auf die für Päckchen geltenden AGB fand!

AGB:
http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&xmlFile=26654

Dafür stelle ich jetzt doch die Frage, die ich bisher unter-
drückt habe: Was versichert die Transportversicherung
(s. AGB, Ziffer 7), wofür die Post (sorry: DHL) nicht
ohnehin haftet? Ich vermute, dass es gesezliche natio-
nale und internationale Haftungsbegrenzungen gibt, sonst
wäre die Versicherung eigentlich überflüssig (auch da
die Transportleistung ja wohl Kardinalpflicht ist).


UH
Holger Pollmann
2005-09-23 22:56:41 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Holger Pollmann
Aus welchen AGB ist das? Aus denen, die für Päckchen gelten? Hast
du dazu mal einen Link?
Auszug aus den AGB Paket / Express.
Dass diese AGB gelten, steht in der Produktbeschreibung Päckchen.
[Beschreibung]
Ehrlich: Dies war die einzige Stelle, wo ich den Hinweis
auf die für Päckchen geltenden AGB fand!
Und mal im Ernst: ich nehme an, daß da jemand nicht nachgedacht, denn
es macht wenig Sinn, in die AGB explizit reinzuschreiben, daß sie für
Pakete gelten, wenn sie dann auch für Päckchen gelten. Vermutlich ist
es eher so, daß jemand dieses "Produktberater" nur mit Paketen im
Hinterkop programmiert hat und darum am Schluß einfach immer den selben
Hinweis ausgibt.
Post by Ulrich Hoffmann
Dafür stelle ich jetzt doch die Frage, die ich bisher unter-
drückt habe: Was versichert die Transportversicherung
(s. AGB, Ziffer 7), wofür die Post (sorry: DHL) nicht
ohnehin haftet?
Bei allem oberhalb von 500 EUR greifen die normalen
Haftungsbegrenzungen des HGB. Und das ist im wesentlichen nach
§ 431 HGB 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm, was nicht wirklich
viel ist. (Ein SZR ist momentan so um die 1,20 EUR.)
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Martin Kissel
2005-09-23 19:25:28 UTC
Permalink
Post by Markus Gohl
Das Produkt "Päkchen"
gibt es nur ohne Versicherung. Das Produkt "Postpaket" ist automatisch
versichert.
Das trifft aber nicht zwangsläufig auf Sendungen ins Ausland zu.
Jens Müller
2005-09-24 07:01:02 UTC
Permalink
Post by Markus Gohl
Post by E. Mager
Klar, die wollen doch den Wettbewerb stärken und den eigenen Laden bald
dicht machen :-) - wie sonst ist eine solche Arroganz zu erklären!
Das verstehe ich nicht. Es ist doch eindeutig klar. Das Produkt "Päkchen"
gibt es nur ohne Versicherung.
Ist doch egal, ob es versichert ist. Ein Verschulden der Post muß die
Post bezahlen, nicht irgendeine Versicherung.
Harald Hengel
2005-09-24 10:02:27 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Ist doch egal, ob es versichert ist. Ein Verschulden der Post muß die
Post bezahlen, nicht irgendeine Versicherung.
Hast du schon einmal Schadenersatz für ein Päckchen bekommen?

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Markus Gohl
2005-09-24 13:59:45 UTC
Permalink
Post by Jens Müller
Ist doch egal, ob es versichert ist. Ein Verschulden der Post muß die
Post bezahlen, nicht irgendeine Versicherung.
Sicher. Aber wie will man bei einem Päkchen beweisen, dass sich die Sendung
noch bei der Post befindet und nicht bei irgendeinem Nachbarn? Denn wenn
man Schadensersatz will, muss man doch die Schuld des anderen beweisen. Bei
einem Paket unterschreibt der Empfänger und bestätigt damit, dass sich das
Ding nicht mehr im Bereich der Post befindet.


Gute Nacht
Markus
--
emails bitte an 'nutznetz at temp200509.scumm-bar.de'
Happahappa: http://grubenhasen.cjb.net
Holger Pollmann
2005-09-24 14:08:22 UTC
Permalink
Post by Markus Gohl
Sicher. Aber wie will man bei einem Päkchen beweisen, dass sich
die Sendung noch bei der Post befindet und nicht bei irgendeinem
Nachbarn? Denn wenn man Schadensersatz will, muss man doch die
Schuld des anderen beweisen.
§ 280 I 2 BGB hilft allerdings bei diesem Beweis ungemein mit einer
Beweislastumkehr.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
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02.10.2003
Wolfgang Gerber
2005-09-23 13:36:24 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben. Sie meinte, Päckchen seien nicht
versichert, Quittung gibt nicht. Nur einen nichts sagenden Kassenzettel.
Wenn das Päckchen verloren geht, dein Problem, Versicherung nur bei
Paketversand. Der kostet dann 17.00 € statt 8.60 €.
Guten Morgen! Immer noch Versand über die Post?

Geh' doch z.B. zu Hermes. Ab 3,90 EUR für versicherten Versand inkl.
Internettracking und Online-Paketaufkleberdruck. Ideal für Ebayer!
Druckt den Aufkleber direkt mit den Auktionsdaten!

Was willst du mehr? Die unverschämte "Deutsche Post" hat von mir schon
ewig kein Päckchen oder Paket mehr gesehen.
Post by Ralf Bartzke
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
Niemnad zwingt dich diese Firma zu unetrstützen. Ein Monopol ist das
schon lange nicht mehr!


Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Matthias Frank
2005-09-23 13:46:43 UTC
Permalink
Ralf Bartzke wrote:
Kann dieses Monopol-Unternehmen
Post by Ralf Bartzke
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
Das ist kein Momopolist,
an jeder Ecke oder Tankstelle kannst du mit DPD z.b. verschicken
und mit zick anderen Paketversendern.
MfG
Matthias
Kathinka Wenz
2005-09-24 08:22:46 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
an jeder Ecke oder Tankstelle kannst du mit DPD z.b. verschicken
Wo genau? Wie finde ich die Tankstellen, an denen ich mit DPD
verschicken kann? Wo finde ich Infos darüber?

Gruß, Kathinka
Matthias Frank
2005-09-24 09:17:24 UTC
Permalink
Post by Kathinka Wenz
Wo genau? Wie finde ich die Tankstellen, an denen ich mit DPD
verschicken kann? Wo finde ich Infos darüber?
http://www.dpd.net/index.php?id=14
MFG
Matthias
Ps.: Es gibt natürlich auch andere Geschäfte aber
bei mir ist es ne Esso Tankstelle, was natürlich
praktisch ist.
Mark Henning
2005-09-23 14:20:43 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben.
Darf sie nicht. §368 BGB
Post by Ralf Bartzke
Sie meinte, Päckchen seien nicht versichert, Quittung gibt nicht.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Post by Ralf Bartzke
Nur einen nichts sagenden Kassenzettel.
Dürfte den Anforderungen aus §368 BGB nicht genügen.
Post by Ralf Bartzke
Wenn das Päckchen verloren geht, dein Problem, Versicherung nur bei
Paketversand. Der kostet dann 17.00 € statt 8.60 €.
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
AFAIK ist lediglich der Inhalt des Päckchens nicht versichert. Die
8,60EUR müssen sie Dir bei nicht erfolgtem Versand allerdings
zurückerstatten.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Wolfgang Gerber
2005-09-23 14:57:21 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Post by Ralf Bartzke
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben.
Darf sie nicht.
Darf sie wohl! Die Post hat noch nie Quittungen für abgegebene Briefe
oder Päckchen ausstellen müssen! Steht garantiert auch irgendwo in
deren AGBs.
Post by Mark Henning
§368 BGB
hat hiermit aber 0,nix zu tun!
Post by Mark Henning
Post by Ralf Bartzke
Sie meinte, Päckchen seien nicht versichert, Quittung gibt nicht.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Sie hat in beiden Fällen recht!
Post by Mark Henning
Post by Ralf Bartzke
Nur einen nichts sagenden Kassenzettel.
Dürfte den Anforderungen aus §368 BGB nicht genügen.
Der §368 interessert hier nicht!

Davon abgesehn ist ein Kassenzettel eine Quittung!


Gruss Wolfgang
--
No reply to "From"! - Keine Antworten an das "From"
Keine privaten Mails! Ich lese die NGs, in denen ich schreibe.
Und wenn es doch sein muss, dann muss das Subjekt das Wort NGANTWORT enthalten.
Enrico Dörre
2005-09-23 18:23:58 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Gerber
Post by Mark Henning
Post by Ralf Bartzke
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben.
Darf sie nicht.
Darf sie wohl! Die Post hat noch nie Quittungen für abgegebene Briefe
oder Päckchen ausstellen müssen! Steht garantiert auch irgendwo in
deren AGBs.
Man bekommt halt nur den Kassenzettel für den Wert des Portos falls man
das irgendwofür braucht.
Quittungen für Briefe oder Päckchen machen keinen Sinn, weil dann müßte
sich die Post auch bei Zustellung eine Unterschrift holen sonst würden
einige Kunden behaupten nie etwas erhalten zu haben. Wenn man eine
Versandform will bei der die Post die Annahme quitiert muß sie
logischerweise auch die Auslieferung quittieren. Dann muß man halt zu
Paket/Einschreiben wechseln, diese sind dann auch versichert. Diesen
Mehraufwand muß man aber auch bezahlen.
Ich glaube das ist dem OP nicht ganz klar.

Grüße

Enrico
Holger Pollmann
2005-09-23 18:59:14 UTC
Permalink
Wenn man eine Versandform will bei der die Post die Annahme
quitiert muß sie logischerweise auch die Auslieferung quittieren.
Non sequitur.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Andreas Krey
2005-09-23 19:57:46 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Wenn man eine Versandform will bei der die Post die Annahme
quitiert muß sie logischerweise auch die Auslieferung quittieren.
Non sequitur.
... sie sich ... quittieren lassen. Besser?

Formal folgt aus der Ausstellung einer Einlieferungquittung natürlich
nicht, daß die Post die Ablieferung quittieren oder sich quittieren
lassen muß, nur ohne letzteres hat ersteres auch nicht viel Wert.

Andreas
--
np: 4'33
Holger Pollmann
2005-09-23 20:00:21 UTC
Permalink
Post by Andreas Krey
Post by Holger Pollmann
Wenn man eine Versandform will bei der die Post die Annahme
quitiert muß sie logischerweise auch die Auslieferung
quittieren.
Non sequitur.
... sie sich ... quittieren lassen. Besser?
Nein.
Post by Andreas Krey
Formal folgt aus der Ausstellung einer Einlieferungquittung
natürlich nicht, daß die Post die Ablieferung quittieren oder sich
quittieren lassen muß, nur ohne letzteres hat ersteres auch nicht
viel Wert.
Wieso? Man weiß, daß man's eingeliefert hat, und einen gewissen
Beweiswert kann man dem ganzen nicht absprechen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Andreas Krey
2005-09-24 05:07:59 UTC
Permalink
* Holger Pollmann (***@uboot.com)
...
Post by Holger Pollmann
Wieso? Man weiß, daß man's eingeliefert hat, und einen gewissen
Beweiswert kann man dem ganzen nicht absprechen.
Schon und schön für den Einlieferer, nur gibt sich die Post damit
selbst den schwarzen Peter.

Andreas
--
np: 4'33
Holger Pollmann
2005-09-24 11:31:14 UTC
Permalink
Post by Andreas Krey
Post by Holger Pollmann
Wieso? Man weiß, daß man's eingeliefert hat, und einen gewissen
Beweiswert kann man dem ganzen nicht absprechen.
Schon und schön für den Einlieferer, nur gibt sich die Post damit
selbst den schwarzen Peter.
Wieso? Ob di ePost die Einlieferugn bestätigt oder nicht, ändert nichts
an ihren Pflichten. Ich kann ja z.B. auch einen Zeugen mitnehmen, der
bezeugt, daß ich ein Päckchen abgesendet habe - da kann die Post auch
ncihts dran ändern. Da kann sie auch gleich 'ne Bescheinigung
ausstellen.
--
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02.10.2003
Harald Hengel
2005-09-24 20:18:26 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Wieso? Ob di ePost die Einlieferugn bestätigt oder nicht, ändert
nichts an ihren Pflichten.
Stimmt.
Post by Holger Pollmann
Ich kann ja z.B. auch einen Zeugen
mitnehmen, der bezeugt, daß ich ein Päckchen abgesendet habe - da
kann die Post auch ncihts dran ändern.
Stimmt auch.
Post by Holger Pollmann
Da kann sie auch gleich 'ne
Bescheinigung ausstellen.
Das macht sie wenn du dafür bezahlst, die Sendungsform nennt sich Paket.
Letztlich bekommst du den niedrigen Preis beim Päckchen dafür, dass du auf
eine Bescheinigung und Versandversicherung verzichtest.

Keine Diskussion ob der Preis im Gegensatz zu anderen evtl. nicht niedrig
ist, darum geht es nicht.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Holger Pollmann
2005-09-24 20:47:58 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Da kann sie auch gleich 'ne Bescheinigung ausstellen.
Das macht sie wenn du dafür bezahlst
Darum geht es nicht.

Im übrigen: wenn die Post eine Quittung über das Porto "Postwertzeichen
4,30 EUR" ausstellen kann, kann sie statt dessen da auch draufschreiben
"Päckchen 4,30 EUR".

Das ist also kein Argument.
--
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02.10.2003
Harald Hengel
2005-09-25 00:20:48 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Da kann sie auch gleich 'ne Bescheinigung ausstellen.
Das macht sie wenn du dafür bezahlst
Darum geht es nicht.
Doch genau darum geht es!
Post by Holger Pollmann
Im übrigen: wenn die Post eine Quittung über das Porto
"Postwertzeichen 4,30 EUR" ausstellen kann, kann sie statt dessen da
auch draufschreiben "Päckchen 4,30 EUR".
Und was mann man mit so eine Quittung anfangen.
Post by Holger Pollmann
Das ist also kein Argument.
Doch.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Holger Pollmann
2005-09-25 12:31:24 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Da kann sie auch gleich 'ne Bescheinigung ausstellen.
Das macht sie wenn du dafür bezahlst
Darum geht es nicht.
Doch genau darum geht es!
Nein, darum geht es nicht. Die Argumentation in diesem Subthread war
"Ausstellen einer Quittung für die Einlieferung gibt es nicht, weil
sonst die Auslieferung auch protokolliert werden müßte".
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Im übrigen: wenn die Post eine Quittung über das Porto
"Postwertzeichen 4,30 EUR" ausstellen kann, kann sie statt dessen da
auch draufschreiben "Päckchen 4,30 EUR".
Und was mann man mit so eine Quittung anfangen.
Das selbe wie Frau: belegen, daß man irgend ein Päckchen eingeliefert
hat. Mit einer Quittung "Postwertzeichen 4,30 EUR" kann man das
hingegen nicht.
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Das ist also kein Argument.
Doch.
Nein.


Das können wir jetzt ewig so weitermachen...
--
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02.10.2003
Enrico Dörre
2005-09-25 19:45:22 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Da kann sie auch gleich 'ne Bescheinigung ausstellen.
Das macht sie wenn du dafür bezahlst
Darum geht es nicht.
Doch genau darum geht es!
Nein, darum geht es nicht. Die Argumentation in diesem Subthread war
"Ausstellen einer Quittung für die Einlieferung gibt es nicht, weil
sonst die Auslieferung auch protokolliert werden müßte".
Das kam von mir. Sicher kann die Post eine Einlieferquittung auch ohne
Auslieferquittung ausstellen, nur würden dann wohl Unmengen von Päckchen
angeblich nie angekommen sein.

Ich habe noch nie gehört das jemand für ein nicht angekommenes Päckchen
eine Entschädigung erhalten hat, sollte es die geben würde es sicher
öfters den Tip geben einen Zeugen bei Aufgabe mitzunehmen. Außerdem wird
es sicher auch schwer zu beweisen das man *kein* Päckchen erhalten
hat.Gut die Post müßte beweisen das sie ausgeliefert hat, aber dann sind
wir doch wieder beim Paket.

So wie ich das verstehe gibt die Post sich alle Mühe auch Päckchen nicht
verschwinden zu lassen, verschwinden sie dennoch hat man halt Pech
gehabt. Ist ja auch schon seit Ewigkeiten so, wenn das so nicht
Gesetzeskonform wäre hätte da sicher schon jemand geklagt.
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Im übrigen: wenn die Post eine Quittung über das Porto
"Postwertzeichen 4,30 EUR" ausstellen kann, kann sie statt dessen da
auch draufschreiben "Päckchen 4,30 EUR".
Und was mann man mit so eine Quittung anfangen.
Das selbe wie Frau: belegen, daß man irgend ein Päckchen eingeliefert
hat. Mit einer Quittung "Postwertzeichen 4,30 EUR" kann man das
hingegen nicht.
Aber das nützt ja nichts weil sonst müßte sich die Post die Auslieferung
bestätigen lassen um nicht den schwarzen Peter zu haben. Abgesehen davon
ist es auch ein Problem zu beweisen was drin war, wie wird das heute bei
Paketen eigentlich gemacht?
Wobei das heutige System mit Ein- und Auslieferungsquittung ist
eigentlich sicher genug um massenhaftem Betrug einen Riegel
vorzuschieben. Wenn ich meinem Kumpel 1000 Pakete schicken muß damit
evtl. mal eins wegkommt dann zahle ich weit mehr Porto als der Inhalt
versichert ist. Wenn ich natürlich nur ein Päckchen schicken muß und
dann behaupte das er es nie bekommen hat, dann würde sicher bald keiner
mehr arbeiten gehen sondern nur noch wertvolle Päckchen verschicken.

Grüße

Enrico, bisher alle Päckchen erhalten
Holger Pollmann
2005-09-25 20:30:55 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Und was mann man mit so eine Quittung anfangen.
Das selbe wie Frau: belegen, daß man irgend ein Päckchen
eingeliefert hat. Mit einer Quittung "Postwertzeichen 4,30 EUR"
kann man das hingegen nicht.
Aber das nützt ja nichts weil sonst müßte sich die Post die
Auslieferung bestätigen lassen um nicht den schwarzen Peter zu
haben.
Wie gesagt, ich kann auch einen Zeugen mitnehmen, der beweist, daß ich
das Päckchen aufgegeben habe - da kann die Post sogar gar nix gegen tun.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Ulrich Hoffmann
2005-09-25 22:01:31 UTC
Permalink
Wie gesagt, ich kann auch einen Zeugen mitnehmen...
Noch einfacher ist es, den Zeugen allein zur
Post zu schicken. Spart einen Weg und hat
wohl dieselbe Beweiskraft! (Man sollte dann
aber nicht vergessen, den Zeugen auch das
Päckchen packen zu lassen!)

UH
Harald Hengel
2005-09-26 08:57:43 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Noch einfacher ist es, den Zeugen allein zur
Post zu schicken. Spart einen Weg und hat
wohl dieselbe Beweiskraft! (Man sollte dann
aber nicht vergessen, den Zeugen auch das
Päckchen packen zu lassen!)
Der Zeuge könnte aber das Päckchen entwenden.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Ulrich Hoffmann
2005-09-26 10:25:19 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Ulrich Hoffmann
Noch einfacher ist es, den Zeugen allein zur
Post zu schicken. Spart einen Weg und hat
wohl dieselbe Beweiskraft! (Man sollte dann
aber nicht vergessen, den Zeugen auch das
Päckchen packen zu lassen!)
Der Zeuge könnte aber das Päckchen entwenden.
Könnte er. Dann war es der falsche Zeuge.

Der Zeuge könnte auch lügen, sterben...

UH
Harald Hengel
2005-09-26 14:47:41 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Harald Hengel
Der Zeuge könnte aber das Päckchen entwenden.
Könnte er. Dann war es der falsche Zeuge.
Der Zeuge könnte auch lügen, sterben...
Du verkennst, dass der Zeuge allein zur Post ist und keinen Zeugen hat und
dass ein Zeuge für die Aufgabe des Oaketes fehlt.
Es ist nur eine Pesron die behauptet, da kann der Vk auch es ebensogut
allein machen.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Ulrich Hoffmann
2005-09-26 15:37:39 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Harald Hengel
Der Zeuge könnte aber das Päckchen entwenden.
Könnte er. Dann war es der falsche Zeuge.
Der Zeuge könnte auch lügen, sterben...
Du verkennst, dass der Zeuge allein zur Post ist und keinen
Zeugen hat und dass ein Zeuge für die Aufgabe des Oaketes fehlt.
Und Du verkennst, dass der Zeuge bereits Zeuge ist,
auch wenn die Einlieferung nicht von einem weiteren
Zeugen bezeugt wird!


UH
Harald Hengel
2005-09-26 23:56:40 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Harald Hengel
Du verkennst, dass der Zeuge allein zur Post ist und keinen
Zeugen hat und dass ein Zeuge für die Aufgabe des Oaketes fehlt.
Und Du verkennst, dass der Zeuge bereits Zeuge ist,
auch wenn die Einlieferung nicht von einem weiteren
Zeugen bezeugt wird!
Nein, du verkennst, dass der vermeintliche Zeuge nicht Zeuge ist.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Bastian Völker
2005-09-26 15:59:54 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Harald Hengel
Du verkennst, dass der Zeuge allein zur Post ist und keinen Zeugen hat und
dass ein Zeuge für die Aufgabe des Oaketes fehlt.
Es ist nur eine Pesron die behauptet, da kann der Vk auch es ebensogut
allein machen.
Der Zeuge ist aber auch alleine noch immer Zeuge, während der Verkäufer
Partei ist.

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.
Harald Hengel
2005-09-26 23:57:25 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Der Zeuge ist aber auch alleine noch immer Zeuge, während der
Verkäufer Partei ist.
In diesem Fall ist der angebliche Zeug Partei, weil er der Aufgeber bei der
Post ist.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Bastian Völker
2005-09-27 07:19:44 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Harald Hengel
Post by Bastian Völker
Der Zeuge ist aber auch alleine noch immer Zeuge, während der
Verkäufer Partei ist.
In diesem Fall ist der angebliche Zeug Partei, weil er der Aufgeber bei der
Post ist.
Dadurch wird der Zeuge nicht zur Partei. Parteien des Rechtsstreits sind
Kläger und Beklagter. Wenn der Kläger vorbringt, ein Dritter habe das
Paket abgegeben, dann ist dieser Dritte Zeuge.

Gruß
Bastian
--
"Wenn ich diverse Tatbestandsalternativen einer tierschutzrechtlichen
Norm geschickt zusammenstelle, komme ich halt darauf, dass es u.a.
auch verboten ist, Wale in Schlagfallen zu erlegen oder ähnliches."
- Mark Obrembalski in d.s.r.m.
Harald Hengel
2005-09-26 08:56:48 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Wie gesagt, ich kann auch einen Zeugen mitnehmen, der beweist, daß ich
das Päckchen aufgegeben habe - da kann die Post sogar gar nix gegen tun.
Du musst nur noch den Sinn erklären.
Ok, im Falle des Privatversenders hättest du im Streitfall den Zeugen.
Ob das viel bringt?

Ok, falls der Empfänger klagt kannst du vermutlich gerichtsfest beweisen,
dass du deinen Pflichten nachgekommen bist. Es verbessert deine Chancen vor
Gericht nicht zu verlieren.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Holger Pollmann
2005-09-26 12:23:18 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Wie gesagt, ich kann auch einen Zeugen mitnehmen, der beweist, daß
ich das Päckchen aufgegeben habe - da kann die Post sogar gar nix
gegen tun.
Du musst nur noch den Sinn erklären.
Ok, im Falle des Privatversenders hättest du im Streitfall den
Zeugen. Ob das viel bringt?
Darum geht es nicht. Es geht darum, daß die Aussage "wenn die Post einen
Beleg ausstellt, dann ändert sich für sie was" nicht stimmt. Ob ich jetzt
vor Gericht anhand des Einleiferugnsbelegs oder anhand von Zeugenaussagen
beweise, daß ich die Post mit dem Versand eines Päckchens beauftragt
habe, macht keinen Unterschied, und darum geht's.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Harald Hengel
2005-09-26 14:43:16 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Darum geht es nicht. Es geht darum, daß die Aussage "wenn die Post
einen Beleg ausstellt, dann ändert sich für sie was" nicht stimmt. Ob
ich jetzt vor Gericht anhand des Einleiferugnsbelegs oder anhand von
Zeugenaussagen beweise, daß ich die Post mit dem Versand eines
Päckchens beauftragt habe, macht keinen Unterschied, und darum geht's.
Merkst du noch was?
Die Tatsache, dass ein Päckchen aufgegeben wurde wird dem Richter
bestenfalls zu einem müden Lächeln bewegen.
Wenn es wirksam sein soll, dann muss Name und Adresse mit erfasst werden.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Holger Pollmann
2005-09-26 16:51:14 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Darum geht es nicht. Es geht darum, daß die Aussage "wenn die
Post einen Beleg ausstellt, dann ändert sich für sie was" nicht
stimmt. Ob ich jetzt vor Gericht anhand des Einleiferugnsbelegs
oder anhand von Zeugenaussagen beweise, daß ich die Post mit dem
Versand eines Päckchens beauftragt habe, macht keinen
Unterschied, und darum geht's.
Merkst du noch was?
Die Tatsache, dass ein Päckchen aufgegeben wurde wird dem Richter
bestenfalls zu einem müden Lächeln bewegen.
Wenn es wirksam sein soll, dann muss Name und Adresse mit erfasst werden.
Wieso? Wenn ich der Post nachweisen kann, daß ich sie mit dem Versand
eines Päckchens beauftragt habe, die Post aber nicht beweisen kann,
diesen Auftrag auch ausgeführt zu haben (und wenn wir mal unterstellen,
daß die Post dafür haftet), dann habe ich meinen
Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Portos problemlos bewiesen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Ulrich Hoffmann
2005-09-26 19:54:21 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Wieso? Wenn ich der Post nachweisen kann, daß ich sie mit
dem Versand eines Päckchens beauftragt habe, die Post aber
nicht beweisen kann, diesen Auftrag auch ausgeführt zu haben
(und wenn wir mal unterstellen, daß die Post dafür haftet),
dann habe ich meinen Rückerstattungsanspruch hinsichtlich
des Portos problemlos bewiesen.
Verstehe ich richtig, dass Du meinst, dass die Post die korrekte
Zustellung einer Sendung beweisen muss, wenn Du beweisen
kannst, sie der Post übergeben zu haben?

Kannst Du dazu die entsprechenden Normen nennen?


UH
Holger Pollmann
2005-09-26 20:00:27 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Holger Pollmann
Wieso? Wenn ich der Post nachweisen kann, daß ich sie mit
dem Versand eines Päckchens beauftragt habe, die Post aber
nicht beweisen kann, diesen Auftrag auch ausgeführt zu haben
(und wenn wir mal unterstellen, daß die Post dafür haftet), dann
habe ich meinen Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Portos
problemlos bewiesen.
Verstehe ich richtig, dass Du meinst, dass die Post die korrekte
Zustellung einer Sendung beweisen muss, wenn Du beweisen
kannst, sie der Post übergeben zu haben?
Kannst Du dazu die entsprechenden Normen nennen?
§§ 323 I, 346 I BGB iVm § 407 HGB und den üblichen Regeln über die
Beweislast.
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Ulrich Hoffmann
2005-09-26 21:16:17 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Ulrich Hoffmann
Verstehe ich richtig, dass Du meinst, dass die Post die korrekte
Zustellung einer Sendung beweisen muss, wenn Du beweisen
kannst, sie der Post übergeben zu haben?
Kannst Du dazu die entsprechenden Normen nennen?
§§ 323 I, 346 I BGB iVm § 407 HGB und den üblichen Regeln
über die Beweislast.
Die Konsequenz Deiner Ansicht wäre, dass das Päckchen nach
Produktkonstruktion nicht gesetzeskonform abgewickelt werden
kann, weil der Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung prin-
zipiell nicht regelmäßig erbracht werden kann. (In der Vergangen-
heit überhaupt nicht, heute vermutlich auch nicht zu den angebo-
tenen Kosten.)

Bei aller Wertschätzung Deiner Kompetenz kann ich mir nicht
vorstellen, dass ein solches Produkt seit Jahrzehnten unbeschadet
überlebt. Erklären kann ich mir das nur dadurch, dass es entweder
ein Spezialgesetz gibt, dass für das Päckchen besondere Regelun-
gen vorsieht, oder dass die "üblichen Regeln über die Beweislast"
beim Päckchen anders zu interpretieren sind als von Dir unter-
stellt (Kunde muss Fehler nachweisen, nicht die Post die ordnungs-
gemäße Vertragserfüllung).

Oder habe ich Dich falsch verstanden?

UH
Holger Pollmann
2005-09-26 21:31:05 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Holger Pollmann
§§ 323 I, 346 I BGB iVm § 407 HGB und den üblichen Regeln über die
Beweislast.
Die Konsequenz Deiner Ansicht wäre, dass das Päckchen nach
Produktkonstruktion nicht gesetzeskonform abgewickelt werden
kann, weil der Nachweis der ordnungsgemäßen Zustellung prin-
zipiell nicht regelmäßig erbracht werden kann. (In der Vergangen-
heit überhaupt nicht, heute vermutlich auch nicht zu den angebo-
tenen Kosten.)
Mal abgesehen davon, daß es sein KÖNNTE (auch wenn ich das nicht gern
sähe), daß ein Gericht es als ausreichend ansieht, wenn die Post
nachweist, daß Päckchen, die aufgegeben wurden, üblicherweise auch
ankommen - tscha, dann müßte die Post dafür gradestehen, daß sie nicht
nachweisen kann, daß sie ihren Auftrag ausführt. Es gibt schlimmeres.
Post by Ulrich Hoffmann
Bei aller Wertschätzung Deiner Kompetenz kann ich mir nicht
vorstellen, dass ein solches Produkt seit Jahrzehnten unbeschadet
überlebt.
Dir ist schon klar, daß die Post bis vor relativ kurzer Zeit noch
staatlich war? Da galten natürlich andere Regeln.
Post by Ulrich Hoffmann
Oder habe ich Dich falsch verstanden?
Nicht, daß ich wüßte.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Mark Henning
2005-09-27 06:55:35 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Bei aller Wertschätzung Deiner Kompetenz kann ich mir nicht
vorstellen, dass ein solches Produkt seit Jahrzehnten unbeschadet
überlebt.
Die Erklärung ist eigentlich simpel, und sie lautet: Peanuts.

Es ist der gleiche Grund, aus dem auch viele andere nicht
gesetzeskonforme Dinge schon seit Jahren geschehen: Es lohnt sich
schlicht nicht, für 3EUR zum Anwalt zu rennen. Es sei denn, man hat
*extreme* Langeweile. Und man muss sich natürlich auskennen.

Das ist wie mit dem EU-Recht auf Ebay: Wenn es nur genügend viele mal
in den falschen Hals bekommen haben, wird es ein Selbstläufer. Und
weil die wenigsten Leute genug Ahnung haben, um dahinter zu blicken,
was für'n Schmarrn da eigentlich erzählt wird. Sie imitieren das
Verhalten der anderen schlichtweg - millionen Fliegen halt.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Harald Hengel
2005-09-27 00:02:53 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Ulrich Hoffmann
Kannst Du dazu die entsprechenden Normen nennen?
§§ 323 I, 346 I BGB iVm § 407 HGB und den üblichen Regeln über die
Beweislast.
Seltsam, dass das noch von keinem Anwalt durchgefochten wurde.
Seltsam, seltsam.

Naja, für eigenwillige Rechtsauslegungen bist du ja bekannt.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Harald Hengel
2005-09-27 00:01:10 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Merkst du noch was?
Die Tatsache, dass ein Päckchen aufgegeben wurde wird dem Richter
bestenfalls zu einem müden Lächeln bewegen.
Wenn es wirksam sein soll, dann muss Name und Adresse mit erfasst werden.
Wieso?
Wirklich nicht?
Post by Holger Pollmann
Wenn ich der Post nachweisen kann, daß ich sie mit dem Versand
eines Päckchens beauftragt habe,
Ja und, die Post wird täglich mit dem Versand eingier tausend Päckchen
beauftragt.
Post by Holger Pollmann
die Post aber nicht beweisen kann,
diesen Auftrag auch ausgeführt zu haben
Ein Nachweis ist vertragsmäßig nicht vorgesehen.
Post by Holger Pollmann
(und wenn wir mal
unterstellen, daß die Post dafür haftet), dann habe ich meinen
Rückerstattungsanspruch hinsichtlich des Portos problemlos bewiesen.
Porto? In der Diskussion geht es um die Ware, aber auch Portomäßig hast du
keine Chance, denn du wirst der Post mit der simplen Quittung, wie von dir
vorgeschlagen, niemals beweisen können, dass sie das Paket nicht
ausgeliefert hat.
Die Post ist bei dieser Versandform nicht Beweispflichtig.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Harald Hengel
2005-09-26 08:53:53 UTC
Permalink
Post by Enrico Dörre
Post by Holger Pollmann
Das selbe wie Frau: belegen, daß man irgend ein Päckchen eingeliefert
hat. Mit einer Quittung "Postwertzeichen 4,30 EUR" kann man das
hingegen nicht.
Aber das nützt ja nichts weil sonst müßte sich die Post die
Auslieferung bestätigen lassen um nicht den schwarzen Peter zu haben.
Abgesehen davon ist es auch ein Problem zu beweisen was drin war,
Nicht nur das.
Ich schicke das Päckchen an mich selbst, habe einen Nachweis über 1
Päckchen................
Das macht keinen Sinn.
Oder anders, ich habe 10 Päckchen zu versenden, gebe aber nur eines auf,
habe ein Quittung, die ich den andern 9, die nichts bekommen habe, vorlegen
kann. ;-)

Es ist schlicht völliger Blödsinn sich die Einlieferung eines Päckchens
bestätigen zu lassen, weil so eine Quittung nicht den geringsten Wert hat,
nur Arbeit auf der Post macht, die aber im Leitungsumfang Päckchentransport
nicht enthalten ist.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Harald Hengel
2005-09-26 08:46:52 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Und was mann man mit so eine Quittung anfangen.
Das selbe wie Frau: belegen, daß man irgend ein Päckchen eingeliefert
hat. Mit einer Quittung "Postwertzeichen 4,30 EUR" kann man das
hingegen nicht.
Ja und?
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen eingeliefert
zu haben?
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Das ist also kein Argument.
Doch.
Nein.
Das können wir jetzt ewig so weitermachen...
Ja, weil du mit deinem Scheuklappenblick nicht erkkennen willst wie wertlos
eine deratige Quittung ist.

Harald
--
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Mark Henning
2005-09-26 11:53:15 UTC
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Post by Harald Hengel
Ja und?
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen eingeliefert
zu haben?
Was an §368 BGB ist eigentlich so schwer zu verstehen?

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Holger Pollmann
2005-09-26 12:26:03 UTC
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Post by Mark Henning
Post by Harald Hengel
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen
eingeliefert zu haben?
Was an §368 BGB ist eigentlich so schwer zu verstehen?
Du meinst, den Versender trifft eine vertragliche Pflicht, die Sendung
aufzugeben, und mit dem Einlieferungsbeleg quittiert die Post dem
Versender, daß er dieser Pflicht nachgekommen ist?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Mark Henning
2005-09-26 13:39:11 UTC
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Post by Holger Pollmann
Post by Mark Henning
Post by Harald Hengel
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen
eingeliefert zu haben?
Was an §368 BGB ist eigentlich so schwer zu verstehen?
Du meinst, den Versender trifft eine vertragliche Pflicht, die Sendung
aufzugeben, und mit dem Einlieferungsbeleg quittiert die Post dem
Versender, daß er dieser Pflicht nachgekommen ist?
Die Post hat gegenüber dem Versender die Pflicht, die erhaltene
Leistung zu quittieren. Als Leistung empfängt sie Geld zu einem
bestimmten Zweck - nämlich dem Versand eines Päckchens an z.B. Herrn X
in der Y-Gasse 3 in 12345 Z-bach.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Harald Hengel
2005-09-26 14:53:20 UTC
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Post by Mark Henning
Die Post hat gegenüber dem Versender die Pflicht, die erhaltene
Leistung zu quittieren.
Welche Leistung erhält die Post?
Post by Mark Henning
Als Leistung empfängt sie Geld zu einem
bestimmten Zweck - nämlich dem Versand eines Päckchens an z.B. Herrn X
in der Y-Gasse 3 in 12345 Z-bach.
Das wäre Einschreiben oder Paket.
Ich weiss wirklich nicht was an seit Jahrhunderten üblichen Verfahren bei
der Post gemäkelt wird.
Für Päckchen, Briefe und einiges mehr gibt es keine Einlieferungsbelege,
wolltest du es durchsetzen führt es nur zu dem sinnfreien Ergebnis, dass
Briefe, Päckchen etc. abgeschafft werden und nur noch Einschreiben und
Pakete versendet werden können, preiswerter Postversand wird damit
unmöglich.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Mark Henning
2005-09-27 06:46:33 UTC
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Post by Harald Hengel
Post by Mark Henning
Die Post hat gegenüber dem Versender die Pflicht, die erhaltene
Leistung zu quittieren.
Welche Leistung erhält die Post?
Oh, ein Eilantrag auf Merkbefreiung...

<rufmode> Saaldiener! </rufmode>

Könnten Sie den Antrag bitte schnell weiterreichen?
Post by Harald Hengel
Post by Mark Henning
Als Leistung empfängt sie Geld zu einem
bestimmten Zweck - nämlich dem Versand eines Päckchens an z.B. Herrn X
in der Y-Gasse 3 in 12345 Z-bach.
Das wäre Einschreiben oder Paket.
Nicht nur. Sondern auch Päckchen, Brief, Postkarte etc.pp.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Holger Pollmann
2005-09-26 16:54:57 UTC
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Post by Mark Henning
Post by Holger Pollmann
Du meinst, den Versender trifft eine vertragliche Pflicht, die
Sendung aufzugeben, und mit dem Einlieferungsbeleg quittiert die
Post dem Versender, daß er dieser Pflicht nachgekommen ist?
Die Post hat gegenüber dem Versender die Pflicht, die erhaltene
Leistung zu quittieren.
Genau.
Post by Mark Henning
Als Leistung empfängt sie Geld zu einem bestimmten Zweck - nämlich
dem Versand eines Päckchens an z.B. Herrn X in der Y-Gasse 3 in
12345 Z-bach.
Ja. Das würde bedeuten, daß ich eine Quittung bekomme "4,30 EUR gezahlt
aus Transportvertrag".

Ob ich auch den Gegenstand des Transportvertrags übergeben habe, kann man
daraus nicht erkennen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Mark Henning
2005-09-27 06:52:02 UTC
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Post by Holger Pollmann
Post by Mark Henning
Als Leistung empfängt sie Geld zu einem bestimmten Zweck - nämlich
dem Versand eines Päckchens an z.B. Herrn X in der Y-Gasse 3 in
12345 Z-bach.
Ja. Das würde bedeuten, daß ich eine Quittung bekomme "4,30 EUR gezahlt
aus Transportvertrag".
Nö. Sondern "4,30 EUR gezahlt aus Transportvertrag an..."
Post by Holger Pollmann
Ob ich auch den Gegenstand des Transportvertrags übergeben habe, kann man
daraus nicht erkennen.
Versender (V) zum Postangestellten (P): Ich habe ein Päckchen
aufgegeben, zwecks Transport an Empfänger (E).

P: Sie haben zwar den Auftrag gegeben, aber gar kein Päckchen
abgegeben.
V: Und was haben Sie E dann geliefert?

Stelle ich mir lustig vor.

Ansonsten widerspricht Deine obige Ausführung absolut dem gängigen
Verhalten am Postschalter. Ich denke nicht, dass irgendein Richter
ernsthaft daran zweifeln würde, dass das Päckchen auch übergeben
wurde.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Harald Hengel
2005-09-26 14:49:10 UTC
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Post by Mark Henning
Post by Harald Hengel
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen
eingeliefert zu haben?
Was an §368 BGB ist eigentlich so schwer zu verstehen?
Das frage ich mich auch.
Die Post ist Gläubiger?

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Mark Henning
2005-09-27 06:38:29 UTC
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Post by Harald Hengel
Post by Mark Henning
Post by Harald Hengel
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen
eingeliefert zu haben?
Was an §368 BGB ist eigentlich so schwer zu verstehen?
Das frage ich mich auch.
Die Post ist Gläubiger?
Auch.

Bis dann,

- Mark
--
AnaMark V2.11 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Holger Pollmann
2005-09-26 12:24:32 UTC
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Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Und was mann man mit so eine Quittung anfangen.
Das selbe wie Frau: belegen, daß man irgend ein Päckchen
eingeliefert hat. Mit einer Quittung "Postwertzeichen 4,30 EUR"
kann man das hingegen nicht.
Ja und?
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen
eingeliefert zu haben?
Wenn man Ansprüche gegen die Post hat, ist es damit einfacher, sie zu
belegen.
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Das können wir jetzt ewig so weitermachen...
Ja, weil du mit deinem Scheuklappenblick nicht erkkennen willst wie
wertlos eine deratige Quittung ist.
Manche Leute würden jetzt sagen, daß sich bestimmte andere Leute mal an
die eigene Nase packen sollten.
--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Harald Hengel
2005-09-26 14:57:22 UTC
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Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Ja und?
Welchen Wert hat es belegen zu können ein beliebiges Päckchen
eingeliefert zu haben?
Wenn man Ansprüche gegen die Post hat, ist es damit einfacher, sie zu
belegen.
Was willst du denn mit so einer Quttung belegen?
Denkst du nach bevor schreibst?
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Ja, weil du mit deinem Scheuklappenblick nicht erkkennen willst wie
wertlos eine deratige Quittung ist.
Manche Leute würden jetzt sagen, daß sich bestimmte andere Leute mal
an die eigene Nase packen sollten.
Du musst deine Merkbefreieung nicht so laut hinausposaunen.

Eine Quittung, die lediglich besagt, dass du ein Päckchen eingeliefert hast,
hat genau keinen Wert.
Erkläre bitte welche Beweiskraft sie haben könnten.

Null und kein Stück mehr, denn das Päckchen könnte ja ordnungsgemäß
angekommen sein, auch wenn der Einlieferer anderes behauptet.

Das scheint für dich allerdings bereits zu kompliziert zu sein.

Harald
--
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Holger Pollmann
2005-09-26 16:53:58 UTC
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Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Wenn man Ansprüche gegen die Post hat, ist es damit einfacher,
sie zu belegen.
Was willst du denn mit so einer Quttung belegen?
Daß ich die Post mit dem Versand eines Päckchens beauftragt und diese
das entgegengenommen hat, außerdem, daß ich dafür ein Entgelt in Höhe
von x EUR gezahlt habe.
Post by Harald Hengel
Denkst du nach bevor schreibst?
natürlich.
Post by Harald Hengel
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Ja, weil du mit deinem Scheuklappenblick nicht erkkennen willst
wie wertlos eine deratige Quittung ist.
Manche Leute würden jetzt sagen, daß sich bestimmte andere Leute
mal an die eigene Nase packen sollten.
Du musst deine Merkbefreieung nicht so laut hinausposaunen.
Ich würde mich wiederholen, wenn ich jettz schriebe "manche Leute..."
Post by Harald Hengel
Eine Quittung, die lediglich besagt, dass du ein Päckchen
eingeliefert hast, hat genau keinen Wert.
Doch, sie beweist, daß ich die Post mit dem Versand eines Päckchens
beauftrag und dafür ein Entgelt in Höhe von x EUR bezahlt habe; wenn
die Post dafür haften muß und die Ausführung des Transportauftrags
nicht beweisen kann, schuldet sie mir mindestens die Rückerstattung der
x EUR. "Kein Wert" ist was anderes.

(Von Schadensersatz für den Inhalt des Päckchens mal abgesehen.
Bezüglich des Inhalts des Päckchens hilft mir der Beleg natürlich
nichts.)
Post by Harald Hengel
Erkläre bitte welche Beweiskraft sie haben könnten.
s.o.
Post by Harald Hengel
Null und kein Stück mehr, denn das Päckchen könnte ja
ordnungsgemäß angekommen sein, auch wenn der Einlieferer anderes
behauptet.
Dann ist es an der Post, die ordnunsggemäße Ausführung des Vertrags zu
beweisen.
Post by Harald Hengel
Das scheint für dich allerdings bereits zu kompliziert zu sein.
Das lasse ich jetzt mal unkommentiert.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Niels Bock
2005-09-26 22:25:08 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Was willst du denn mit so einer Quttung belegen?
Daß ich die Post mit dem Versand eines Päckchens beauftragt und diese
das entgegengenommen hat, außerdem, daß ich dafür ein Entgelt in Höhe
von x EUR gezahlt habe.
Das wird schon schwierig. Auf meine Päckchenquittungen schreibt die
Post stets nur allgemein etwas von Porto oder Freimachung. Daß der
Betrag mit dem Päckchenporto übereinstimmt, muß ja nicht bedeuten,
daß ich auch direkt in der Filiale eines übergeben habe.

Niels
--
Temperatur: 14.51 °C
Harald Hengel
2005-09-27 00:16:01 UTC
Permalink
Post by Niels Bock
Das wird schon schwierig. Auf meine Päckchenquittungen schreibt die
Post stets nur allgemein etwas von Porto oder Freimachung. Daß der
Betrag mit dem Päckchenporto übereinstimmt, muß ja nicht bedeuten,
daß ich auch direkt in der Filiale eines übergeben habe.
Selbst wenn die Post dir die Einlieferung eines Päckchen bestätigt, welchen
Wert hätte es, was könntest du damit beweisen?
Du hast ein Paket mit Absender, "Irgendjemand" und Empfänger "Irgendjemand",
abgegeben.

Was willst du damit sinnvolles beweisen?

Harald
--
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Harald Hengel
2005-09-27 00:12:51 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Was willst du denn mit so einer Quttung belegen?
Daß ich die Post mit dem Versand eines Päckchens beauftragt und diese
das entgegengenommen hat, außerdem, daß ich dafür ein Entgelt in Höhe
von x EUR gezahlt habe.
Welchen Wert hat das?

Wenn du nachdenkst kommst du drauf, keinen!
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Denkst du nach bevor schreibst?
natürlich.
Das sieht hier leider nicht so aus.

Deine erfundene Quittung über die Einlieferung eines Paketes beweist genau
garnichts, zumindest nicht im Sinne eines Nachweises wie wir ihn hier
diskutieren?
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Eine Quittung, die lediglich besagt, dass du ein Päckchen
eingeliefert hast, hat genau keinen Wert.
Doch, sie beweist, daß ich die Post mit dem Versand eines Päckchens
beauftrag und dafür ein Entgelt in Höhe von x EUR bezahlt habe; wenn
die Post dafür haften muß und die Ausführung des Transportauftrags
nicht beweisen kann, schuldet sie mir mindestens die Rückerstattung
der x EUR. "Kein Wert" ist was anderes.
Wenn das Wörtchen wenn nicht wär. :-)
Geh doch einfach von der Realität aus.
Da du diesen text doppelt gepostet hast schau dir meine Antwort im anderen
Posting an.
Post by Holger Pollmann
(Von Schadensersatz für den Inhalt des Päckchens mal abgesehen.
Bezüglich des Inhalts des Päckchens hilft mir der Beleg natürlich
nichts.)
Nicht nur der Inhalt, falls du denken würdest, auch für das Ziel, sowie, was
weniger wichtig ist, für die Quelle.
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Erkläre bitte welche Beweiskraft sie haben könnten.
s.o.
Also keine mit irgendeiner Relevanz.
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Null und kein Stück mehr, denn das Päckchen könnte ja
ordnungsgemäß angekommen sein, auch wenn der Einlieferer anderes
behauptet.
Dann ist es an der Post, die ordnunsggemäße Ausführung des Vertrags zu
beweisen.
Hat das schon jemand durchgeklagt, wenn nein, warum nicht?
Post by Holger Pollmann
Post by Harald Hengel
Das scheint für dich allerdings bereits zu kompliziert zu sein.
Das lasse ich jetzt mal unkommentiert.
Lass es ruhig.

Harald
--
Füe eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Martin Kissel
2005-09-23 19:29:54 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben. Sie meinte, Päckchen seien nicht
versichert, Quittung gibt nicht. Nur einen nichts sagenden Kassenzettel.
Wenn das Päckchen verloren geht, dein Problem, Versicherung nur bei
Paketversand. Der kostet dann 17.00 € statt 8.60 €.
Ja, und?

Wenn du unversichert und ohne Tracking versenden willst, schicks als
Päckchen. Wenn du Tracking und Versicherung willst, mußt du es als Paket
versenden.

Was aber auch geht: Eingeschriebenes Päckchen. Dann haste dein Tracking
und zumindest ne Versicherung bis 20-30 Euro. Ist aber nicht wirklich
günstiger als ein Paket.

Am besten gleich die Alternativen prüfen.
Hermes ist günstiger und deren Paketshops sind an jeder Ecke. Ich hab am
Samstag abend um 22 Uhr noch ein Paket wegbringen können. Der Paketshop
ist eine Videothek, da gibts natürlich bessere Öffnungszeiten als bei
der Post.
Post by Ralf Bartzke
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
Es erbringt die Dienstleistung wie vorgesehen. Das Produkt "Päckchen"
ist als unversichert vorgesehen.
Lars Mueller
2005-09-24 00:45:00 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Hermes ist günstiger und deren Paketshops sind an jeder Ecke. Ich hab am
Allerdings ist Herpes nach meiner Erfahrung ein *bißchen* langsam. ;-)
Für mein Paket haben sie etwa 7 Tage benötigt. Immerhin konnte man
alleine schon 4 Tage lang online beobachten, wie das Paket die erste
Filiale verlassen hatte und versuchte, 190km zur zweiten zurückzulegen.
Das war wirklich sehr spannend. :->

Man muß halt das nehmen, was gerade in der Nähe ist. Wenn es eine
Videothek mit Herpes ist, dann halt das. Das fehlende dichte Filialnetz
ist der Nachteil der privaten.

Lars, völlig OT hier.

PS: Ich vermute, die Arbeitsbedingungen sind bei DHL auch deutlich
besser, als für manchen scheinselbstständigen privater Paketdienste.
--
Bei ***@il bitte re: in den Betreff (Filter)
Martin Kissel
2005-09-24 12:23:21 UTC
Permalink
Post by Lars Mueller
Post by Martin Kissel
Hermes ist günstiger und deren Paketshops sind an jeder Ecke. Ich hab am
Allerdings ist Herpes nach meiner Erfahrung ein *bißchen* langsam. ;-)
Für mein Paket haben sie etwa 7 Tage benötigt.
Das ist ganz unterschiedlich. Das von mir angesprochene Paket war am
Mittwoch da.
Post by Lars Mueller
Man muß halt das nehmen, was gerade in der Nähe ist. Wenn es eine
Videothek mit Herpes ist, dann halt das. Das fehlende dichte Filialnetz
ist der Nachteil der privaten.
Das kommt immer ganz auf den Ort drauf an. Hier in München gibt es weit
mehr Hermes-Paketshops als Postfilialen. Das Angebot an DPD-Läden hält
sich in Grenzen, weniger als die Post.

Im Raum Gießen ist DPD fast gar nicht vertreten, die Post in jedem Ort
mit einer Filiale. Hermes liegt ein wenig dahinter.
Post by Lars Mueller
PS: Ich vermute, die Arbeitsbedingungen sind bei DHL auch deutlich
besser, als für manchen scheinselbstständigen privater Paketdienste.
Kennst du DHL Express? Was da an Subunternehmern rumfährt, grauenhaft.
Paket mit Mobilfunkvertrag kommt, der Paketmensch muß den Vertrag
unterschreiben lassen und den Ausweis kontrollieren. Sinngemäß so
passiert: "Auf Ihrem Ausweis steht ja ne ganz andere Adresse" - "Ja,
und? Möchten Sie die Meldebestätigung sehen?" - "Nö, dauert mir zu
lange, wird schon stimmen."
Susanne Dieter
2005-09-24 15:59:14 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Am besten gleich die Alternativen prüfen.
Hermes ist günstiger und deren Paketshops sind an jeder Ecke. Ich hab am
Samstag abend um 22 Uhr noch ein Paket wegbringen können. Der Paketshop
ist eine Videothek, da gibts natürlich bessere Öffnungszeiten als bei
der Post.
Bei uns ist es umgekehrt. Die Post ist in den Wal-Mart gezogen und hat
Öffnungszeiten von Mo.-Sa. von 7-20 Uhr. DPD und Hermes können da nicht
mithalten.

Gruß

Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
Ralf Weber
2005-09-23 21:31:06 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
Hallo,
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben. Sie meinte, Päckchen seien nicht
versichert, Quittung gibt nicht. Nur einen nichts sagenden Kassenzettel.
Wenn das Päckchen verloren geht, dein Problem, Versicherung nur bei
Paketversand. Der kostet dann 17.00 € statt 8.60 €.
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
Ralf
Ja genau so ist das.
Geh einfach nicht mehr hin, sondern zu Hermes.

Päckchen haben dir erst gar nicht, sondern nur Pakete.
Das kleinste gibts schon für 3,90 Euro und darf 25kg schwer sein, nur
sie Abmessungen sind beschränkt.
Außerdem ist es immer mit 500 Euro versichert.
Also warum Post?
Geh mal auf die Hermes Seite und schau mal wo dein nächster Shop ist.
Außerdem hast du auch den Service, dass du die Adressaufkleber direkt
bei denen auf der Website machen kannst.

Gruß
Ralf
--
digitale Fotos von Tieren, Landschaften sowie
Tips, Tricks und Fotos aus der Astronomie
auf meiner Website:
www.ralfs-webgalerie.de
Kurt Guenter
2005-09-24 08:44:33 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
habe gerade ein kleines Päckchen zur deutschen Post geschafft und dabei
eine Überraschung erlebt: Die Annahmestelle weigerte sich, mir eine
Quittung für das Päckchen zu geben. Sie meinte, Päckchen seien nicht
versichert, Quittung gibt nicht. Nur einen nichts sagenden Kassenzettel.
Willkommen in realen Leben.
Post by Ralf Bartzke
Wenn das Päckchen verloren geht, dein Problem, Versicherung nur bei
Paketversand. Der kostet dann 17.00 € statt 8.60 €.
Willst Du sparen oder willst Du die Versicherung? Für eines musst Du
Dich entscheiden.
Post by Ralf Bartzke
Kann dieses Monopol-Unternehmen
Aus welcher Gruft bist Du auferstanden? Paket-Dienste gibts wie Sand
am Meer. Nix mit Monopol.
Martin Kissel
2005-09-24 12:26:04 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Ralf Bartzke
Wenn das Päckchen verloren geht, dein Problem, Versicherung nur bei
Paketversand. Der kostet dann 17.00 € statt 8.60 €.
Willst Du sparen oder willst Du die Versicherung? Für eines musst Du
Dich entscheiden.
Wobei man bei dem Preis eines Päckchen nicht wirklich von sparen
sprechen kann. ;o)
Susanne Dieter
2005-09-24 15:57:35 UTC
Permalink
Post by Martin Kissel
Post by Kurt Guenter
Willst Du sparen oder willst Du die Versicherung? Für eines musst Du
Dich entscheiden.
Wobei man bei dem Preis eines Päckchen nicht wirklich von sparen
sprechen kann. ;o)
Päckchen kostet auch 4,30 EUR. Offenbar wollte der OP zwei verschicken?

Gruß

Susanne
--
Die FAQ für de.etc.beruf.selbstaendig: www.debs-faq.de
Ralf Bartzke
2005-09-24 18:58:47 UTC
Permalink
Post by Susanne Dieter
Post by Martin Kissel
Post by Kurt Guenter
Willst Du sparen oder willst Du die Versicherung? Für eines musst Du
Dich entscheiden.
Wobei man bei dem Preis eines Päckchen nicht wirklich von sparen
sprechen kann. ;o)
Päckchen kostet auch 4,30 EUR. Offenbar wollte der OP zwei verschicken?
Er wollte privat in einer 100 000 Einwohner-Stadt in D ein Päckchen nach
Spanien verschicken. Inhalt: Ein Handy, Wert ca. 100 Euro.

Die nächste DPD-Niederlassung befindet sich lt. Website in 28 km
Entfernung. Der Versand per UPS nach Spanien scheint lt. Website das
vierfache (36 Euro) zu kosten. Von Alternativen wie Hermes hab ich hier
vor Ort noch nie etwas gesehen, obwohl es diese lt. Website in einigen
Tabakläden o.ä. in der Nähe gibt. Was dort der Versand ins Ausland
kostet bzw. ob der überhaupt möglich ist, konnte ich über die Preisliste
auf der Website nicht in Erfahrung bringen.

Ralf
Martin Kissel
2005-09-25 09:16:38 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
Er wollte privat in einer 100 000 Einwohner-Stadt in D ein Päckchen nach
Spanien verschicken. Inhalt: Ein Handy, Wert ca. 100 Euro.
Ins Ausland ist das sowieso schon ne ganz andere Sache!

Den Fall hatte ich letztens auch, es ging um ein Handy nach Italien: Als
Paket sollte es 17 Euro kosten. Bei Landpost wird die Versicherungssumme
aber über das Gewicht errechnet und lag irgendwo um uninteressante 20
Euro. Päckchen international geht dann für 8,60 Euro gänzlich unversichert.
Ich hab mich dann für den günstigeren Maxibrief International
entschieden, aber zumindest eingeschrieben verschicken lassen.
Post by Ralf Bartzke
Die nächste DPD-Niederlassung befindet sich lt. Website in 28 km
Entfernung. Der Versand per UPS nach Spanien scheint lt. Website das
vierfache (36 Euro) zu kosten.
Na dann schau mal was eine ordentlich versichertes Paket ins Ausland bei
DHL kostet. Das kostet nicht bloß 10 Euro.
Post by Ralf Bartzke
Von Alternativen wie Hermes hab ich hier
vor Ort noch nie etwas gesehen, obwohl es diese lt. Website in einigen
Tabakläden o.ä. in der Nähe gibt. Was dort der Versand ins Ausland
kostet bzw. ob der überhaupt möglich ist, konnte ich über die Preisliste
auf der Website nicht in Erfahrung bringen.
Hermes versendet nicht ins Ausland.
Jan Peters
2005-09-24 07:34:51 UTC
Permalink
Post by Ralf Bartzke
Ich bin nun etwas verwundert: Was denken die den, was in Päckchen
üblicherweise transportiert wird: Luft? Kann dieses Monopol-Unternehmen
einfach sagen, Pech des Kunden, wenn es seine Dienstleistung nicht wie
vorgesehen erbringt?
Bei Paketen und Päckchen hat die Post schon seit Ewigkeiten kein Monopol
mehr. Wenn dir die Bedingungen nicht passen, kannst du dir jederzeit einen
anderen Paketdienst suchen. DPD, Hermes etc. haben mittlerweise ein recht
dichtes Netz an Annahmestellen. Auch im ländlichen Raum, meist in
irgendwelchen Geschäften integriert.

cu

Jan
PS: das ein Päckchen nicht versichert ist, war schon immer so. Das ist
einer (von mehreren) der wesentlich Unterschiede zwischen Paket und
Päckchen.
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