Discussion:
Leere DVD Hülle gekauft -- Wie bekomm ich jetzt meine DVD
(zu alt für eine Antwort)
Andre Müller
2003-07-13 17:32:34 UTC
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Hi Leute,

ich habe mir gestern abend bei MEdia Markt eine DVD gekauft. Star Trek -
Zurück in die Gegenwart. Diese DVD war eingeschweißt, die Hülle nicht
beschädigt, aber ich habe sie logischerweise nicht gleich als wir aus dem
Laden gekommen sind geöffnet.

Jetzt öffne ich vorhin mit Anstrengungen diese Folie, meine Freundin ist
Zeuge, und keine DVD ist drin. Ich denke jetzt, dass mir dies im MEdia Markt
niemand glauben wird.
Was kann ich machen, wenn mir dies der Verkäufer nicht glaubt.
Meine DVD will ich auf jeden Fall haben.

Hat hier jemand einen Tipp für mich mit was man drohen kann wenn sie mir
keine DVD geben wollen.

Vielen Dank
Andre
Walle
2003-07-13 18:36:43 UTC
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Post by Andre Müller
Jetzt öffne ich vorhin mit Anstrengungen diese Folie, meine
Freundin ist Zeuge, und keine DVD ist drin. Ich denke jetzt,
dass mir dies im MEdia Markt niemand glauben wird.
Ich denke, daß man Dir schon glauben wird. Also: Morgen
hingehen, Mängel rügen, Nachbessern lassen oder wandlen.
Post by Andre Müller
Was kann ich machen, wenn mir dies der Verkäufer nicht glaubt.
Dann wiederkommen und noch mal fragen.
Wird er dann erfahren, dass der Händler in der Beweislast ist?

Gruß, Walle
--
[ http://walle.net ]
Bastian Völker
2003-07-13 19:53:16 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Walle
Post by Andre Müller
Jetzt öffne ich vorhin mit Anstrengungen diese Folie, meine
Freundin ist Zeuge, und keine DVD ist drin. Ich denke jetzt,
dass mir dies im MEdia Markt niemand glauben wird.
Ich denke, daß man Dir schon glauben wird. Also: Morgen
hingehen, Mängel rügen, Nachbessern lassen oder wandlen.
Post by Andre Müller
Was kann ich machen, wenn mir dies der Verkäufer nicht glaubt.
Dann wiederkommen und noch mal fragen.
Wird er dann erfahren, dass der Händler in der Beweislast ist?
Glaube ich nicht. Die Info wäre jedenfalls falsch.

Gruß
Bastian
--
"Dieb D stiehlt Eigentümer E das Pferd F"
aus einer Sachenrechtsvorlesung
Walle
2003-07-14 04:52:03 UTC
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Post by Bastian Völker
Post by Walle
Post by Andre Müller
Jetzt öffne ich vorhin mit Anstrengungen diese Folie, meine
Freundin ist Zeuge, und keine DVD ist drin. Ich denke jetzt,
dass mir dies im MEdia Markt niemand glauben wird.
Ich denke, daß man Dir schon glauben wird. Also: Morgen
hingehen, Mängel rügen, Nachbessern lassen oder wandlen.
Post by Andre Müller
Was kann ich machen, wenn mir dies der Verkäufer nicht glaubt.
Dann wiederkommen und noch mal fragen.
Wird er dann erfahren, dass der Händler in der Beweislast ist?
Glaube ich nicht. Die Info wäre jedenfalls falsch.
Warum? Ich gehe davon aus, dass bei einer Reklamation der Händler
innerhalb des ersten halben Jahress belegen muss, dass seine Ware bei
Übergabe einwandfrei war. Sofern die Ware eingeschweißt war und
somit der Inhalt der Verpackung nicht kontrolliert wurde, hätte er
damit ein Problem, weil er nicht einmal belegen könnte, das er die
Ware überhaupt vollständig verkauft wurde.

Ich lasse mich gerne korrigieren.

Gruß, Walle
--
[ http://walle.net ]
Bastian Völker
2003-07-14 11:41:51 UTC
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Hallo!
Post by Walle
Post by Bastian Völker
Post by Walle
Post by Andre Müller
Jetzt öffne ich vorhin mit Anstrengungen diese Folie, meine
Freundin ist Zeuge, und keine DVD ist drin. Ich denke jetzt,
dass mir dies im MEdia Markt niemand glauben wird.
Ich denke, daß man Dir schon glauben wird. Also: Morgen
hingehen, Mängel rügen, Nachbessern lassen oder wandlen.
Post by Andre Müller
Was kann ich machen, wenn mir dies der Verkäufer nicht glaubt.
Dann wiederkommen und noch mal fragen.
Wird er dann erfahren, dass der Händler in der Beweislast ist?
Glaube ich nicht. Die Info wäre jedenfalls falsch.
Warum? Ich gehe davon aus, dass bei einer Reklamation der Händler
innerhalb des ersten halben Jahress belegen muss, dass seine Ware bei
Übergabe einwandfrei war. Sofern die Ware eingeschweißt war und
somit der Inhalt der Verpackung nicht kontrolliert wurde, hätte er
damit ein Problem, weil er nicht einmal belegen könnte, das er die
Ware überhaupt vollständig verkauft wurde.
Ich lasse mich gerne korrigieren.
Mache ich gerne. Die Beweislastumkehr von der Du sprichst, bezieht sich
ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vorhandenseins des Mangels. Das
Gewährleistungsrecht greift nur ein, wenn der Mangel bereits bei
Gefahrübergang vorhanden war bzw. zumindest angelegt war. Hierfür trägt
der Unternehmer im Verbrauchsgüterkauf in den ersten sechs Monaten
abweichend von den gewöhnlichen Beweisregeln die Beweislast.
Die Beweislast, daß _überhaupt_ ein Mangel vorliegt und die Sache nicht
vielleicht sogar völlig mangelfrei ist, liegt immer noch beim
Verbraucher.

Gruß
Bastian
--
"Dieb D stiehlt Eigentümer E das Pferd F"
aus einer Sachenrechtsvorlesung
Karsten Huppert
2003-07-14 18:16:17 UTC
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Salü,
Post by Bastian Völker
Die Beweislastumkehr von der Du sprichst, bezieht sich
ausschließlich auf den Zeitpunkt des Vorhandenseins des Mangels. Das
Gewährleistungsrecht greift nur ein, wenn der Mangel bereits bei
Gefahrübergang vorhanden war bzw. zumindest angelegt war.
Die Beweislast, daß _überhaupt_ ein Mangel vorliegt und die Sache nicht
vielleicht sogar völlig mangelfrei ist, liegt immer noch beim
Verbraucher.
Walle sieht doch gerade das Fehlen der DVD als Mangel an. Und daß in
der übergebenen Sache (also in der leeren DVD-Hülle) keine DVD drinne
ist, sollte der Käufer ja leicht darlegen können.

Karsten
--
Die Auktionen-FAQ: || They that can give up essential liberty
<http://www.auktionen-faq.de/> || to obtain a little temporary safety
Die Werbesongliste: || deserve neither liberty nor safety.
<http://www.werbesongliste.de/> || Benjamin Franklin, 1759
Walle
2003-07-14 18:37:42 UTC
Permalink
Post by Karsten Huppert
Post by Bastian Völker
Die Beweislast, daß _überhaupt_ ein Mangel vorliegt und die
Sache nicht vielleicht sogar völlig mangelfrei ist, liegt immer
noch beim Verbraucher.
Walle sieht doch gerade das Fehlen der DVD als Mangel an.
Ja. Inzwischen habe ich aber verstanden, dass ich das Vorliegen des
Mangels selber beweisen müsste, der Händler dann bei Nichtanerkennung
aber beweisen müsste, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden
oder nicht angelegt war. Korrekt so?
Post by Karsten Huppert
Und daß in der übergebenen Sache (also in der leeren DVD-Hülle)
keine DVD drinne ist, sollte der Käufer ja leicht darlegen
können.
Darlegen ja, aber beweisen? Da hülfe wohl nur Öffnen vor Kauf oder
Öffnen im Beisein von Zeugen.

Gruß, Walle
--
[ http://walle.net ]
Karsten Huppert
2003-07-14 19:03:42 UTC
Permalink
Salü,
Post by Walle
Post by Karsten Huppert
Walle sieht doch gerade das Fehlen der DVD als Mangel an.
Ja. Inzwischen habe ich aber verstanden, dass ich das Vorliegen des
Mangels selber beweisen müsste, der Händler dann bei Nichtanerkennung
aber beweisen müsste, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden
oder nicht angelegt war. Korrekt so?
Ja. (§ 476 BGB nennt allerdings auch Ausnahmen, damit der Verbraucher
z.B. nicht nach vier Monaten die Frischmilch zurückbringen kann, weil
sie sauer geworden ist ...)
Post by Walle
Post by Karsten Huppert
Und daß in der übergebenen Sache (also in der leeren DVD-Hülle)
keine DVD drinne ist, sollte der Käufer ja leicht darlegen
können.
Darlegen ja, aber beweisen? Da hülfe wohl nur Öffnen vor Kauf oder
Öffnen im Beisein von Zeugen.
Daß die Hülle leer *ist* - daß der Mangel also *jetzt* vorhanden ist
-, kannst Du auch ohne Zeugen leicht beweisen.

Karsten
--
Die Auktionen-FAQ: || They that can give up essential liberty
<http://www.auktionen-faq.de/> || to obtain a little temporary safety
Die Werbesongliste: || deserve neither liberty nor safety.
<http://www.werbesongliste.de/> || Benjamin Franklin, 1759
Holger Pollmann
2003-07-14 21:21:46 UTC
Permalink
Post by Karsten Huppert
Post by Walle
Post by Karsten Huppert
Und daß in der übergebenen Sache (also in der leeren DVD-Hülle)
keine DVD drinne ist, sollte der Käufer ja leicht darlegen
können.
Darlegen ja, aber beweisen? Da hülfe wohl nur Öffnen vor Kauf
oder Öffnen im Beisein von Zeugen.
Daß die Hülle leer *ist* - daß der Mangel also *jetzt* vorhanden
ist -, kannst Du auch ohne Zeugen leicht beweisen.
Na, ich würde sagen: mit diesem Mangel ist die Beweislastumkehr nicht
vereinbar. Vielleicht kann man's auch irgendwie anders begründen, aber
das kann ja wohl nicht als Beweis ausreichen.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Michael Möhring
2003-07-13 18:41:43 UTC
Permalink
Joachim Hartwig schrieb
Bei manchen Händlern sind Leerhüllen normal,
da gibt es dann den Inhalt an der Information
Ja, dazu braucht man aber (jedenfalls bei uns) einen Kassenbon. Ich hoffe,
den hat er noch.

Gruß
Michael
Andre Müller
2003-07-13 18:52:04 UTC
Permalink
Post by Michael Möhring
Ja, dazu braucht man aber (jedenfalls bei uns) einen Kassenbon. Ich hoffe,
den hat er noch.
Gruß
Michael
Sicher hab ich den noch... ;)

Dort werden aber keine Leerhüllen verkauft, in den Hüllen meiner Freundin
waren die DVDs vorhanden. Desweiteren gab es kein Schild das auf Leerhüllen
hinweist.

Danke für eure Informationen, werde es morgen probieren.

Gruß
Andre
Stefan Ryk
2003-07-13 19:16:58 UTC
Permalink
On Sun, 13 Jul 2003 19:32:34 +0200, "Andre Müller"
Post by Andre Müller
Hi Leute,
ich habe mir gestern abend bei MEdia Markt eine DVD gekauft. Star Trek -
Zurück in die Gegenwart. Diese DVD war eingeschweißt, die Hülle nicht
beschädigt, aber ich habe sie logischerweise nicht gleich als wir aus dem
Laden gekommen sind geöffnet.
Jetzt öffne ich vorhin mit Anstrengungen diese Folie, meine Freundin ist
Zeuge, und keine DVD ist drin. Ich denke jetzt, dass mir dies im MEdia Markt
niemand glauben wird.
Was kann ich machen, wenn mir dies der Verkäufer nicht glaubt.
Meine DVD will ich auf jeden Fall haben.
Hat hier jemand einen Tipp für mich mit was man drohen kann wenn sie mir
keine DVD geben wollen.
Vielen Dank
Andre
Mit der Zeugin ist das Recht auf Deiner Seite.

Es grüßt der Stefan
Bastian Völker
2003-07-14 11:38:57 UTC
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Hallo!
Wenn's doch immer so einfach wäre. Der Richter müßte ihr auch noch
glauben.
Wenn die beiden belegen können, dass sie mehrere DVDs gekauft haben
und nun nur eine reklamieren, dürfte der Laden unabhängig von der
Beweislast bereit sein, Ersatz zu liefern, da er die beiden sicher
weiter als Kunden haben möchte. Bei der zweiten derartigen
Reklamation freilich nicht mehr.
Sicherlich, war ja auch rein rechtlich gedacht. Auch meine Erfahrung
geht dahin, daß viele Läden ganz außerordentlich kulant sind und viel
mehr Sachen zurücknehmen bzw. umtauschen, als sie - zumindest auf den
ersten flüchtigen Blick - müßten.

Gruß
Bastian
--
"Dieb D stiehlt Eigentümer E das Pferd F"
aus einer Sachenrechtsvorlesung
Gerald Höffl
2003-07-13 21:20:53 UTC
Permalink
Bei manchen Händlern sind Leerhüllen normal,
da gibt es dann den Inhalt an der Information
Dann sind sie aber nicht, wie beim OP, eingeschweisst.

Gerald
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