Discussion:
laermendes Parken
(zu alt für eine Antwort)
Georg Anton
2009-06-15 15:48:06 UTC
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Hi,

ín jener skurilen Nachricht:
http://de.news.yahoo.com/17/20090421/ten-laermgeplagter-anwohner-schaltet-kue-5bee658_1.html
stellt ein lärmgeplagter Anwohner das Kühlaggregat eines LKW ab. Hätte
er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt? Die war ja
vermutlich strafbar, oder? Und ist das Abstellen eines LKW als
Zwischenlager eigentlich Parken oder eine Sondernutzung? Campen ist ja
auch nicht überall erlaubt.

Gruß,
Georg

X-post fup2 dsrm
Holger Pollmann
2009-06-15 16:48:04 UTC
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Hätte er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Ja: die zuständige Behörde informieren.
Und ist das Abstellen eines LKW als Zwischenlager eigentlich Parken
oder eine Sondernutzung?
Das Parken übers Wochenende ist kein "Abstellen als Zwischenlager".
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
Georg Anton
2009-06-16 06:53:15 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Hätte er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Ja: die zuständige Behörde informieren.
Angenommen mal er erreicht die Behörde und die will auch helfen, hat
die denn überhaupt eine Handhabe gegen den parkenden LKW? Der
Kompressor wird nicht zu laut sein, sonst wäre er nicht zugelassen.
Und wenn ein Moppedfahrer oder ein Ferraristi sein Gerät mitten in der
Nacht lärmend über die Straßen pubertiert, dann ist dass doch auch nur
erlaubte Nutzung öffentlicher Flächen und damit nicht verboten.

Gruß,
Georg
Achim Andreas
2009-06-16 11:57:53 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Hätte er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Ja: die zuständige Behörde informieren.
Und ist das Abstellen eines LKW als Zwischenlager eigentlich Parken
oder eine Sondernutzung?
Das Parken übers Wochenende ist kein "Abstellen als Zwischenlager".
Im § 12 Abs. 3a) der Straßenverkehrsordnung -StVO- heißt es dazu:
"Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb
geschlossener Ortschaften


1.. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.. in Kurgebieten und
4.. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend
gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an
Endhaltestellen."

Insgesamt dürfte es sich bei dem beschriebenen LKW um einen 40- Tonner
Frigo oder Koffer mit Kühlaggregat handeln. Beiden ist das Parken oder
abstellen in Wohngebieten untersagt. Dies gibt dem Lärmgeplagten Menschen
noch lange nicht das Recht, Selbstjustiz auszuüben in dem er das Aggregat
abstellt.

Meiner laienhaften Meinung nach, haben sich Beide; LKW-Fahrer und Anwohner
falsch verhalten. Der LKW-Fahrer hat gegen die STVO verstoßen und eine
nichtzumutbare Lärmbelästigung verursacht und der Andere hat durch sein
"Abschalten" einen nicht unerheblichen Schaden, für den er voll einstehen
muß, verursacht. Gruß A.A.
Klaus Dieter Kunigund
2009-06-16 14:58:58 UTC
Permalink
Post by Achim Andreas
"Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie
mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb
geschlossener Ortschaften
1.. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.. in Kurgebieten und
4.. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie an
Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend
gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an
Endhaltestellen."
Insgesamt dürfte es sich bei dem beschriebenen LKW um einen 40- Tonner
Frigo oder Koffer mit Kühlaggregat handeln. Beiden ist das Parken oder
abstellen in Wohngebieten untersagt. Dies gibt dem Lärmgeplagten Menschen
noch lange nicht das Recht, Selbstjustiz auszuüben in dem er das Aggregat
abstellt.
Meiner laienhaften Meinung nach, haben sich Beide; LKW-Fahrer und Anwohner
falsch verhalten. Der LKW-Fahrer hat gegen die STVO verstoßen und eine
nichtzumutbare Lärmbelästigung verursacht und der Andere hat durch sein
"Abschalten" einen nicht unerheblichen Schaden, für den er voll einstehen
muß, verursacht. Gruß A.A.
zumal das Kühlaggregat eines LKW einen externen Stromanschluss braucht
( ich gehe nicht davon aus das der Motor der Zugmaschine lief )
und somit der Verursacher leicht zu finden gewesen wäre.
Gruß
Klaus
Ralf . K u s m i e r z
2009-06-16 15:19:48 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Klaus Dieter Kunigund
Post by Achim Andreas
Meiner laienhaften Meinung nach, haben sich Beide; LKW-Fahrer und Anwohner
falsch verhalten. Der LKW-Fahrer hat gegen die STVO verstoßen und eine
nichtzumutbare Lärmbelästigung verursacht und der Andere hat durch sein
"Abschalten" einen nicht unerheblichen Schaden, für den er voll einstehen
muß, verursacht. Gruß A.A.
zumal das Kühlaggregat eines LKW einen externen Stromanschluss braucht
Ist das so?
Post by Klaus Dieter Kunigund
( ich gehe nicht davon aus das der Motor der Zugmaschine lief )
und somit der Verursacher leicht zu finden gewesen wäre.
Ich könnte mir vorstellen, daß das Kühlaggregat von einem
Verbrennungsmotor oder einem Generator angetrieben wird, wodurch ein
Großteil des Krachs entsteht. Wer weiß es?

Und selbst wenn es eine Strippe in irgendeine Steckdose irgendwo gab
*und* in deren Nähe noch jemand anwesend gewesen sein sollte - muß das
der "Verursacher" gewesen sein? Wenn überhaupt ein Verantwortlicher in
der Nähe war, dann hätte ihm die von ihm nicht verursachte "himmlische
Ruhe" auffallen können und müssen, also war wohl keiner in der Nähe.

Ein denkbarer Ablauf wäre, daß der genervte Anwohner zunächst mal an
Ort und Stelle Terz gemacht hat und dann, als sich niemand rührte,
eben den großen roten Ruheknopf gedrückt hat. Gut so!


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
bastian
2009-06-16 16:09:22 UTC
Permalink
On 16 Jun., 21:58, "Klaus Dieter Kunigund" <***@kostnix.zzn.com>
wrote:
.
Post by Klaus Dieter Kunigund
zumal das Kühlaggregat eines LKW einen externen Stromanschluss braucht
( ich gehe nicht davon aus das der Motor der Zugmaschine lief )
und somit der Verursacher leicht zu finden gewesen wäre.
Kein Stromanschluß. Das wär bei empfindl. Kühlgzt zu riskant.
Ich kenn nur welche mit nem kleinen Diesel drin fürs Kühlaggregat
und nem Dieseltank, damit zum Beispiel die Zugmaschine weg fahren
kann.

MfG
bastian
Harald Hengel
2009-06-16 16:17:09 UTC
Permalink
Post by Klaus Dieter Kunigund
zumal das Kühlaggregat eines LKW einen externen Stromanschluss
braucht ( ich gehe nicht davon aus das der Motor der Zugmaschine
lief )
Nein, aber der Motor des Kühlaggregats.
Post by Klaus Dieter Kunigund
und somit der Verursacher leicht zu finden gewesen wäre.
Die Aggregate von Kühlfahrzeugen oder Containern haben normalerweise
einen eigenen Dieselmotor und laufen unabhängig vom Fahrzeugmotor. So
lassen sich Auflieger oder Container auch vorüberhehend abstellen,
bzw. die Kühlung während eines Seetransportes sicherstellen.

Harald
Klaus Dieter Kunigund
2009-06-16 17:07:44 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Die Aggregate von Kühlfahrzeugen oder Containern haben normalerweise
einen eigenen Dieselmotor und laufen unabhängig vom Fahrzeugmotor. So
lassen sich Auflieger oder Container auch vorüberhehend abstellen,
bzw. die Kühlung während eines Seetransportes sicherstellen.
leider kenne ich das anders ...
Der Kompressor einer LKW-Kühlanlage wird im Fahrbetrieb
von einem Hydraulikmotor angetrieben. Den notwendigen Öldruck
produziert eine Pumpe, die vom Diesel der Zugmaschine angetrieben wird.
Im Stillstand wird der Antrieb des Kältemittelkompressors von einem
Elektromotor übernommen. (der einen Stromanschluss braucht)
Deshalb kann man auch auf dem Hof des Eismanns sehen, dass die LKW
alle an eine Stromversorgung angeschlossen sind.
Es kann doch nicht sein dass in diesem Wohngebiet die ganze Nacht
ein Kleindiesel gelaufen wäre.

Gruß Klaus
Sebastian Suchanek
2009-06-16 17:48:34 UTC
Permalink
Post by Klaus Dieter Kunigund
Post by Harald Hengel
Die Aggregate von Kühlfahrzeugen oder Containern haben normalerweise
einen eigenen Dieselmotor und laufen unabhängig vom Fahrzeugmotor. So
lassen sich Auflieger oder Container auch vorüberhehend abstellen,
bzw. die Kühlung während eines Seetransportes sicherstellen.
leider kenne ich das anders ...
[...]
Es gibt solche und solche.

http://www.thermoking.de/downloads/V-600.pdf

(Nur als Beispiel.)


HTH,

Sebastian
Klaus Dieter Kunigund
2009-06-16 20:14:21 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Post by Klaus Dieter Kunigund
leider kenne ich das anders ...
[...]
Es gibt solche und solche.
http://www.thermoking.de/downloads/V-600.pdf
(Nur als Beispiel.)
Aber keinen der mit eigenem Kleindiesel betrieben wird !
vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BChlcontainer#K.C3.BChlcontainer_.28Reefer.29Abschnitt KühlcontainerAuch Thermoking betreibt entweder mit Fahrzeugmotor oder mit Netzbetrieb.Klaus ... der an solchen Teilen schon gearbeitet hat.p.s. macht besonders im Winter Spass,auf dem Führerhaus an der eiskalten Hydraulik schrauben .... igitt
Harald Hengel
2009-06-16 23:02:57 UTC
Permalink
Klaus Dieter Kunigund schrieb:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kühlcontainer#Kühlcontainer_.28Reefer.29Abschnitt
Post by Klaus Dieter Kunigund
KühlcontainerAuch Thermoking betreibt entweder mit Fahrzeugmotor
oder mit Netzbetrieb.Klaus ... der an solchen Teilen schon
gearbeitet hat.p.s. macht besonders im Winter Spass,auf dem
Führerhaus an der eiskalten Hydraulik schrauben .... igitt
Ich habe noch keine Kühlcontainer mit E-Antrieb gesehen, dazu brauchst
du dann auch Zugmaschinen welche mit entsprechenden Aggregaten
ausgerüstet sind.
In Wikipedia fehlen die Kühlcontainer mit Dieseln völlig, die ich
bisher nur gesehen habe, und zwar recht häufig. Sie sind wegen ihrer
Eigenständigkeit auch völlig unproblematisch, weil weder bei
Zwischenlagerung noch auf dem Schiff oder am Fahrzeug mit Kabeln
hantiert werden muss.

Harald
Klaus Dieter Kunigund
2009-06-16 20:16:25 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Post by Klaus Dieter Kunigund
leider kenne ich das anders ...
[...]
Es gibt solche und solche.
http://www.thermoking.de/downloads/V-600.pdf
Aber keinen der mit eigenem Kleindiesel betrieben wird !
vgl.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BChlcontainer#K.C3.BChlcontainer_.28Reefer.29Abschnitt KühlcontainerAuch Thermoking betreibt entweder mit Fahrzeugmotor oder mit Netzbetrieb.Klaus ... der an solchen Teilen schon gearbeitet hat.p.s. macht besonders im Winter Spass,auf dem Führerhausan der eiskalten Hydraulik schrauben .... igitt
Klaus Dieter Kunigund
2009-06-16 20:18:17 UTC
Permalink
Post by Sebastian Suchanek
Es gibt solche und solche.
http://www.thermoking.de/downloads/V-600.pdf
(Nur als Beispiel.)
Aber keinen der mit eigenem Kleindiesel betrieben wird !
vgl.


http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BChlcontainer#K.C3.BChlcontainer_.28Reefer.29


Abschnitt Kühlcontainer
Auch Thermoking betreibt entweder mit Fahrzeugmotor oder mit Netzbetrieb.
Klaus ... der an solchen Teilen schon gearbeitet hat.

p.s. macht besonders im Winter Spass,auf dem Führerhaus
an der eiskalten Hydraulik schrauben .... igitt
frank paulsen
2009-06-16 21:05:39 UTC
Permalink
Post by Klaus Dieter Kunigund
Abschnitt Kühlcontainer
Auch Thermoking betreibt entweder mit Fahrzeugmotor oder mit Netzbetrieb.
Klaus ... der an solchen Teilen schon gearbeitet hat.
p.s. macht besonders im Winter Spass,auf dem Führerhaus
an der eiskalten Hydraulik schrauben .... igitt
naja, an reefern haengen in der regel nur fremdversorgte klimaboxen,
aber bei sattelaufliegern sind auch hier in Europa durchaus etliche mit
eigenantrieb unterwegs.

da muss man allerdings die Ingersol-kisten aus dem katalog suchen:
http://www.thermoking.de/downloads/SL100_200_400.pdf
--
frobnicate foo
frank paulsen
2009-06-16 21:05:39 UTC
Permalink
Post by Klaus Dieter Kunigund
Abschnitt Kühlcontainer
Auch Thermoking betreibt entweder mit Fahrzeugmotor oder mit Netzbetrieb.
Klaus ... der an solchen Teilen schon gearbeitet hat.
p.s. macht besonders im Winter Spass,auf dem Führerhaus
an der eiskalten Hydraulik schrauben .... igitt
naja, an reefern haengen in der regel nur fremdversorgte klimaboxen,
aber bei sattelaufliegern sind auch hier in Europa durchaus etliche mit
eigenantrieb unterwegs.

da muss man allerdings die Ingersol-kisten aus dem katalog suchen:
http://www.thermoking.de/downloads/SL100_200_400.pdf
--
frobnicate foo
Harald Hengel
2009-06-16 22:47:37 UTC
Permalink
Post by Klaus Dieter Kunigund
leider kenne ich das anders ...
Der Kompressor einer LKW-Kühlanlage wird im Fahrbetrieb
von einem Hydraulikmotor angetrieben. Den notwendigen Öldruck
produziert eine Pumpe, die vom Diesel der Zugmaschine angetrieben
wird. Im Stillstand wird der Antrieb des Kältemittelkompressors von
einem Elektromotor übernommen. (der einen Stromanschluss braucht)
Deshalb kann man auch auf dem Hof des Eismanns sehen, dass die LKW
alle an eine Stromversorgung angeschlossen sind.
Das macht man vielleicht bei Fahrzeugen bei denen der Kühlraum nicht
von Fahrzeug trennbar ist.
Bei Aufliegern, Anhängern und Containern macht man das mit Sicherheit
nicht.
Dort kann man ja auch problemlos den Motor laufen lassen. Wobe ich
mich frage ob man tatsächlich 2 Antriebe für das Kühlaggregat
konzipiert, elektrisch für die Nacht und hydraulisch für den Mobilen
Betrieb. Da kann man auch gleich das Fahrzeug mit einem Generator
statt einer Hydraulikpumpe ausrüsten. Andererseits ist eine
Hydralikpumpe gleicher Leistung deutlich kleiner als ein Generator.
Dass man Nachts mit Strom betreibt macht sicher Sinn, der ist billiger
als Diesel und Motorenverschleiss.
Post by Klaus Dieter Kunigund
Es kann doch nicht sein dass in diesem Wohngebiet die ganze Nacht
ein Kleindiesel gelaufen wäre.
Wenn das Fahrzeug irgendwo parkt ist sicher selten ein geeigneter
Stromanschluss in der Nähe.

Harald
Kurt Guenter
2009-06-16 19:36:46 UTC
Permalink
Post by Klaus Dieter Kunigund
zumal das Kühlaggregat eines LKW einen externen Stromanschluss braucht
wie kommst Du auf den Blödsinn? Gibts auf allen Parkplätzen weltweit
eine Steckdosen für jeden LKW?
Post by Klaus Dieter Kunigund
( ich gehe nicht davon aus das der Motor der Zugmaschine lief )
wozu sollte er?

Standheizung OHNE Stromanschluss ist auch schon erfunden!
Harald Hengel
2009-06-16 14:06:51 UTC
Permalink
Post by Achim Andreas
das regelmäßige Parken
Du weisst was regelmässig bedeutet?
Post by Achim Andreas
Insgesamt dürfte es sich bei dem beschriebenen LKW um einen 40-
Tonner Frigo oder Koffer mit Kühlaggregat handeln. Beiden ist das
Parken oder abstellen in Wohngebieten untersagt.
Genau das steht nicht im Gesetz.

Wie erkennt man ein Wohngebiet?
Wie wird es gekennzeichnet.

In Kurbereichen etc. kenne ich die Kennzeichnung durch entsprechende
Beschilderung.
Post by Achim Andreas
Dies gibt dem
Lärmgeplagten Menschen noch lange nicht das Recht, Selbstjustiz
auszuüben in dem er das Aggregat abstellt.
Es gibt nicht einmal ein Recht ihm das Parken zu verbieten, ausser man
stellt entsprechende Schilder auf.
Post by Achim Andreas
Meiner laienhaften Meinung nach, haben sich Beide; LKW-Fahrer und
Anwohner falsch verhalten. Der LKW-Fahrer hat gegen die STVO
verstoßen
Warum?
Dein genannter Paragraph trifft auf den Fall nicht zu.
Ausserdem habe ich im Thread noch keinen Hinweis gefunden, dass es ein
Wohngebiet war und ich vermute eher, dass es sich um ein Mischgebiet
handelte, weshalb auch keine entsprechenden Parkeinschränkungen
beschildert waren.

Es dürfte auch kaum zumutbar sein, dass man sich vor dem Abstellen im
B-Plan erkundigt um was für ein Gebiet es sich handelt.

Harald
Matthias Frank
2009-06-16 16:49:11 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Wie erkennt man ein Wohngebiet?
Im Zweifel durch den Blick in den Bebauungsplan.

Erste Anzeichen wäre das Fehlen von (Klein)-Gewerbe.
Post by Harald Hengel
Wie wird es gekennzeichnet.
Meines Wissens garnicht.

Mfg
Matthias
Harald Hengel
2009-06-17 08:35:45 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Harald Hengel
Wie erkennt man ein Wohngebiet?
Im Zweifel durch den Blick in den Bebauungsplan.
Erste Anzeichen wäre das Fehlen von (Klein)-Gewerbe.
Erkläre mehr, wie erkenne ich das fehlen?
In einem Mischgebiet muss nicht an jeder Ecke ein Kleingewerbe sein
und in einem reinen Wohngebiet können etliche Kleingewerbe sein, die
unter Bestandsschutz stehen, weil sie vor der Umwidmung dort waren.

Ausserdem, auf welche Strassenkarte ist das eingezeichnet?
Post by Matthias Frank
Post by Harald Hengel
Wie wird es gekennzeichnet.
Meines Wissens garnicht.
Doch, durch entsprechende Beschilderung, die aber nicht zeigt um
welche gebietsart es sich handelt, sondern einfach das Parken evtl.
auch Einfahren in die Gebiete verbietet.

Harald
Elmar Haneke
2009-06-17 15:39:12 UTC
Permalink
Es dürfte auch kaum zumutbar sein, dass man sich vor dem Abstellen im B-Plan
erkundigt um was für ein Gebiet es sich handelt.
Deshalb macht die Formulierung mit dem "regelmäßigen Parken" durchaus Sinn,
wenn man einen LKW öfters im gleichen Gebiet (z.B. nache der eigenen Wohnung)
abstellt, ist es schon zumutbar, sich über den Status des Gebietes zu
informieren.

Vermutlich sieht das in der Praxis dann so aus, dass der Halter vom Amt eine
entsprechende Information mit der Ausfforderung das regelmäßige Parken zu
unterlassen erhält.

Elmar
--
__________________________________________________________
NewsGroups individuell filtern mit http://www.NewsSIEVE.de
Frank Hucklenbroich
2009-06-16 06:45:50 UTC
Permalink
Post by Georg Anton
Hi,
http://de.news.yahoo.com/17/20090421/ten-laermgeplagter-anwohner-schaltet-kue-5bee658_1.html
stellt ein lärmgeplagter Anwohner das Kühlaggregat eines LKW ab. Hätte
er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Polizei/Ordnungsamt anrufen wegen Ruhestörung, und die müssen sich dann
darum kümmern?
Post by Georg Anton
Die war ja
vermutlich strafbar, oder?
Ich denke eher, daß er sich (zivilrechtlich) schadenersatzpflichtig macht,
wenn die gekühlte Ware verdorben ist. Eine Straftat kann ich nicht wirklich
erkennen (evtl. Sachbeschädigung?).

Grüße,

Frank
Georg Anton
2009-06-16 07:13:58 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
http://de.news.yahoo.com/17/20090421/ten-laermgeplagter-anwohner-scha...
stellt ein lärmgeplagter Anwohner das Kühlaggregat eines LKW ab. Hätte
er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Polizei/Ordnungsamt anrufen wegen Ruhestörung, und die müssen sich dann
darum kümmern?
Das Teil war vermutlich leiser im Nur-Kühlbetrieb, als im regulären
Fahrbetrieb. Andauernde Lärmquellen können sehr störend sein, auch
wenn sie vergleichsweise leise sind. Vermutlich läuft es auch nicht
dauernd durch, sondern springt alle fünf Minuten mal für eine Minute
an. Fies, wenn man einen leichten Schlaf hat, aber die Störung ist
schwer zu ermessen.
Post by Frank Hucklenbroich
Die war ja
vermutlich strafbar, oder?
Ich denke eher, daß er sich (zivilrechtlich) schadenersatzpflichtig macht,
wenn die gekühlte Ware verdorben ist. Eine Straftat kann ich nicht wirklich
erkennen (evtl. Sachbeschädigung?).
Daran dachte ich, vielleicht kann er sich dumm stellen, was da kaputt
geht wusste er ja nicht, auch nicht wann der Fahrer zurückkommt und
wie groß der Schaden werden wird, aber dass etwas kaputt gehen kann
hat er ja durchaus in Kuaf genommen, sonst hätte er den Zettel nicht
hingehängt.

Gruß,
Georg
Ralf . K u s m i e r z
2009-06-16 14:59:33 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Georg Anton
http://de.news.yahoo.com/17/20090421/ten-laermgeplagter-anwohner-schaltet-kue-5bee658_1.html
stellt ein lärmgeplagter Anwohner das Kühlaggregat eines LKW ab. Hätte
er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Polizei/Ordnungsamt anrufen wegen Ruhestörung, und die müssen sich dann
darum kümmern?
Das andere wirkte zuverlässiger und schneller und vor allem
nachhaltiger.
Post by Frank Hucklenbroich
Post by Georg Anton
Die war ja vermutlich strafbar, oder?
Lärmbelästigung auch. Theoretisch.
Post by Frank Hucklenbroich
Ich denke eher, daß er sich (zivilrechtlich) schadenersatzpflichtig macht,
wenn die gekühlte Ware verdorben ist. Eine Straftat kann ich nicht wirklich
erkennen (evtl. Sachbeschädigung?).
Selbstverständlich Schbeschädigung. Ich hoffe, er wird nicht erwischt.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Elmar Haneke
2009-06-17 15:43:50 UTC
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Hätte er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Also eine Notwehr ist da sicherlich nicht gerechtfertigt.
Die war ja vermutlich strafbar, oder?
Klar, das ist eine vorsätzliche Sachbeschädigung.
Und ist das Abstellen eines LKW als Zwischenlager eigentlich Parken oder eine
Sondernutzung?
Wie lange steht der Wagen den dort?

Elmar
--
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Frank Hucklenbroich
2009-06-16 06:45:50 UTC
Permalink
Post by Georg Anton
Hi,
http://de.news.yahoo.com/17/20090421/ten-laermgeplagter-anwohner-schaltet-kue-5bee658_1.html
stellt ein lärmgeplagter Anwohner das Kühlaggregat eines LKW ab. Hätte
er eigentlich eine andere Wahl als Selbsthilfe gehabt?
Polizei/Ordnungsamt anrufen wegen Ruhestörung, und die müssen sich dann
darum kümmern?
Post by Georg Anton
Die war ja
vermutlich strafbar, oder?
Ich denke eher, daß er sich (zivilrechtlich) schadenersatzpflichtig macht,
wenn die gekühlte Ware verdorben ist. Eine Straftat kann ich nicht wirklich
erkennen (evtl. Sachbeschädigung?).

Grüße,

Frank
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