Arne Thomas
2005-01-26 09:13:07 UTC
hallo,
habe keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber dennoch:
Fall:
Mein zur Tatzeit 11-jähriger Sohn besitzt eine Monatkarte der DB (2.
Klasse). Er fährt täglich 2 Stationen (8 Minuten) zur Schule und zurück. Ich
habe Ihn vorher erklärt, dass er nicht in der 1. Klasse sitzen darf, sondern
wenn der Zug wie eigentlich immer überfüllt ist, dann halt stehen muss.
Nun denn, er setzte sich (mit einigen anderen) in die 1. Klasse, auch mit
dem Hintergrund "Platz" zu schaffen, weil die Gänge voll waren. Prompt wurde
er erwischt. Sodann wurden seine Personalien wurden aufgenommen, sonst
nichts.
Wochen später erhält mein Sohn von der DB eine Fahrpreisnacherhebung über 40
Euro zuzüglich 5 Euro Mahngebühr? Bei Nichtzahlung Drohung mit Inkasso-Büro.
Ich legte Einspruch ein, mit dem Hinweis die Rechnung ist unbegründet, weil
5 Euro Mahngebühren sich auf eine Mahnung beziehen, die nie abgeschickt
wurde. Außerdem verwies ich darauf, dass auf dem Zahlschein der Name meines
Sohnes steht, der aber kein eigenes Konto, und schon gar nicht ein eigenes
Einkommen hat.
Daraufhin keine Reaktion der DB, nur wieder der Vermerk "Zahlen" +
Mahngebühr, wenn nicht Inkasso.
Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Ich nehme mal an, dass die DB meinen
Sohn nicht verklagen kann, da er minderjährig ist. Also müssten die doch
eigentlich mich wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verklagen, oder?
Bitte keine Beiträge nach dem "Motto" geschieht ihm Recht oder
Gleichbehandlungsgrundsatz (Zitat DB). Wären nicht die 5 Euro Mahngebühr und
diese unglaubliche Arroganz der DB hätte ich je gezahlt. Aber so nicht.
Danke
Arne
habe keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber dennoch:
Fall:
Mein zur Tatzeit 11-jähriger Sohn besitzt eine Monatkarte der DB (2.
Klasse). Er fährt täglich 2 Stationen (8 Minuten) zur Schule und zurück. Ich
habe Ihn vorher erklärt, dass er nicht in der 1. Klasse sitzen darf, sondern
wenn der Zug wie eigentlich immer überfüllt ist, dann halt stehen muss.
Nun denn, er setzte sich (mit einigen anderen) in die 1. Klasse, auch mit
dem Hintergrund "Platz" zu schaffen, weil die Gänge voll waren. Prompt wurde
er erwischt. Sodann wurden seine Personalien wurden aufgenommen, sonst
nichts.
Wochen später erhält mein Sohn von der DB eine Fahrpreisnacherhebung über 40
Euro zuzüglich 5 Euro Mahngebühr? Bei Nichtzahlung Drohung mit Inkasso-Büro.
Ich legte Einspruch ein, mit dem Hinweis die Rechnung ist unbegründet, weil
5 Euro Mahngebühren sich auf eine Mahnung beziehen, die nie abgeschickt
wurde. Außerdem verwies ich darauf, dass auf dem Zahlschein der Name meines
Sohnes steht, der aber kein eigenes Konto, und schon gar nicht ein eigenes
Einkommen hat.
Daraufhin keine Reaktion der DB, nur wieder der Vermerk "Zahlen" +
Mahngebühr, wenn nicht Inkasso.
Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Ich nehme mal an, dass die DB meinen
Sohn nicht verklagen kann, da er minderjährig ist. Also müssten die doch
eigentlich mich wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht" verklagen, oder?
Bitte keine Beiträge nach dem "Motto" geschieht ihm Recht oder
Gleichbehandlungsgrundsatz (Zitat DB). Wären nicht die 5 Euro Mahngebühr und
diese unglaubliche Arroganz der DB hätte ich je gezahlt. Aber so nicht.
Danke
Arne