Discussion:
Hohe Nachforderung bei defektem Stromzähler
(zu alt für eine Antwort)
Matthias
2004-11-05 07:42:45 UTC
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Folgender Fall:

Eine Bekannte von mir wohnte in Berlin in einer 1ZKB. Bereits beim
Einzug und Vertragsabschluß mit dem EVU war der Stromzähler defekt (d.h.
es wurde keine Energie gemessen). Dies hat sich auch nicht geändert bis
zu ihrem Auszug. Insgesamt wohnte sie 2,5 Jahre in der Wohnung (von
Anfang 2000 bis Mitte 2002).
Nun kam kürzlich eine hohe Nachforderung von dem EVU. Nach Nachfrage
erklärte das EVU, dass bei einem Zähleraustausch festgestellt wurde,
dass der Zähler defekt sei. Der Stromverbrauch des Kunden sei aufgrund
der AGB rückwirkend für 2 Jahre nachberechnet worden. Als Verbrauchswert
haben sie eine Tabelle "Vereinigte Deutsche Elektrizitätswerke"
herangezogen.

Meine Fragen:

1. Dem EVU war m.E. die gesamte Zeit bekannt, dass der Zähler defekt
ist. Erstens konnten sie ja sehen, dass der Zählerstand sich seit Jahren
nicht verändert hat (war auch schon so bei der Vormieterin). Zweitens
wurde dies auch wiederholt bei Anmeldung und bei Ablesungen von den
Mitarbeitern festgestellt. Leider gibt es dazu nichts schriftlich. Ist
dies nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zum Nachteil des Kunden?

2. Die Tabelle VDE ergibt einen Durchschnittsverbrauch von stolzen 3,4
kWh am Tag, dort aufgeführt sind auch Geräte wie Waschmaschine,
Fernsehgerät und "Sockelgeräte" (was das auch sein mag). Nun steht in
dern AGB zur Schätzung des Verbrauchs: "die tatsächlichen Verhältnisse
sind angemessen zu berücksichtigen". Da meine Bekannte werder Wasch-,
noch Spülmaschine noch Fernseher in der Wohnung hatte und sowieso am
Wochenende immer bei ihrem Freund war, würde ich die Berechnung über
diese Tabelle anzweifeln. Wie seht ihr das?

3. Selbt wenn die obigen Punkte durch die AGB abgedeckt sein sollten,
hat der EVU den kompletten Stromverbrauch für zwei Jahre in der Rechnung
auf dem Zeitraum vom 01.01.02 bis 31.07.02 gelegt und auch zu dem dann
gültigen Preis abgerechnet. Da Elektrizität jedes Jahr teurer geworden
ist (u.a. durch Ökosteuer), benachteiligt dies m.E. den Kunden, oder
gibt es ein verlgeichbares Vorgehen?

Um klarzustellen: Ihr geht es nicht darum, den Strom für lau bezogen zu
haben, sondern einen angemessenen Verbrauch zu bezahlen.

Danke und Gruß,

Matthias
Kurt Guenter
2004-11-05 11:18:23 UTC
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Post by Matthias
Um klarzustellen: Ihr geht es nicht darum, den Strom für lau bezogen zu
haben, sondern einen angemessenen Verbrauch zu bezahlen.
Dann mache ein Vergleichsangebot.
Bernd Schnürer
2004-11-05 12:13:50 UTC
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Post by Kurt Guenter
Post by Matthias
Um klarzustellen: Ihr geht es nicht darum, den Strom für lau bezogen zu
haben, sondern einen angemessenen Verbrauch zu bezahlen.
Dann mache ein Vergleichsangebot.
ACK

Einfach mal zusammenschreiben, wie viele Verbraucher mit welcher
Leistung so durchschnittlich in Betrieb sind, die Leistungen dann mit
Zeit multiplizieren und das alles schön aufgeschlüsselt an das EVU
senden.

Wenn diese Auflistung schlüssig ist, kann sich das EVU kaum dagegen
verschliessen.

Wobei eine einzige grosse Kochplatte im E-Herd gerade mal etwas über
eine Stunde am Stück in Betrieb sein muss, um ca. 3,5 KWh zu verbraten.
Oder ein Kühlschrank mit ca. 160 Watt, der etwa 4 Stunden am Tag läuft,
verbraucht damit auch schon 0,64 KWh. Die elektrische Beleuchtung mit
geschätzten etwa 100 Watt pro Raum verbrät in einer durchschnittlich
genutzten Zweizimmerwohnung mit Bad und Flur auch schon mindestens 1,0
KWh. Dazu noch der PC und Geräte, die im Standby-Modus laufen......

So ganz abwegig scheinen die 3,5 KWh pro Tag also nicht zu sein.


Gruss, Bernd
Bernd Schnürer
2004-11-05 12:16:06 UTC
Permalink
Post by Kurt Guenter
Post by Matthias
Um klarzustellen: Ihr geht es nicht darum, den Strom für lau bezogen zu
haben, sondern einen angemessenen Verbrauch zu bezahlen.
Dann mache ein Vergleichsangebot.
ACK

Einfach mal zusammenschreiben, wie viele Verbraucher mit welcher
Leistung so durchschnittlich in Betrieb sind, die Leistungen dann mit
Zeit multiplizieren und das alles schön aufgeschlüsselt an das EVU
senden.

Wenn diese Auflistung schlüssig ist, kann sich das EVU kaum dagegen
verschliessen.

Wobei eine einzige grosse Kochplatte im E-Herd gerade mal etwas über
zwei Stunden am Stück in Betrieb sein muss, um ca. 3,5 KWh zu verbraten.
Oder ein Kühlschrank mit ca. 160 Watt, der etwa 4 Stunden am Tag läuft,
verbraucht damit auch schon 0,64 KWh. Die elektrische Beleuchtung mit
geschätzten etwa 100 Watt pro Raum verbrät in einer durchschnittlich
genutzten Zweizimmerwohnung mit Bad und Flur auch schon mindestens 1,0
KWh. Dazu noch der PC und Geräte, die im Standby-Modus laufen......

So ganz abwegig scheinen die 3,5 KWh pro Tag also nicht zu sein.


Gruss, Bernd
Enrico Dörre
2004-11-05 12:51:36 UTC
Permalink
Post by Bernd Schnürer
Wenn diese Auflistung schlüssig ist, kann sich das EVU kaum dagegen
verschliessen.
Je nachdem wie weit die von den üblichen Werten abweicht. Wenn er da auf
400kWh kommt werden die höchstens lachen und ihm sagen das sie damit der
sparsamste Kunde wäre.

Wobei ich mich frage mit welchen Werten sie als Neukunde eingestuft
worden ist wenn sie jetzt eine erhebliche Nachzahlung leisten soll.
Üblicherweise nimmt ein EVU da doch den Durchschnitt und da wären wir
wieder bei 3,4KWh. Und was hat das EVU bei den Jahresrechnungen gemacht,
da muß doch ein Wert draufstehen den sie dann für das nächste Jahr
zugrunde legen. Zusätzlich kommt noch die Mentalität bei den meißten
Menschen "das Ding zählt eh nicht dann kann ich ja das Licht anlassen".
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das hier die Kundin auch nicht
so das Interesse an einer funktionierenden Abrechnung hatte.

Wobei ich den Einwand das nach den damals gültigen Preisen abzurechnen
durchaus für berechtigt halte, wie es aber mit Verzugszinsen ausschaut
weiß ich nicht. Die dürften aber geringer als die Ökosteuer sein.
Post by Bernd Schnürer
Wobei eine einzige grosse Kochplatte im E-Herd gerade mal etwas über
zwei Stunden am Stück in Betrieb sein muss, um ca. 3,5 KWh zu verbraten.
Oder ein Kühlschrank mit ca. 160 Watt, der etwa 4 Stunden am Tag läuft,
verbraucht damit auch schon 0,64 KWh. Die elektrische Beleuchtung mit
geschätzten etwa 100 Watt pro Raum verbrät in einer durchschnittlich
genutzten Zweizimmerwohnung mit Bad und Flur auch schon mindestens 1,0
KWh. Dazu noch der PC und Geräte, die im Standby-Modus laufen......
So ganz abwegig scheinen die 3,5 KWh pro Tag also nicht zu sein.
Sind sie auch keinesfalls, 3,4KWh/d sind 1241KWh im Jahr. Anderswo habe
ich schon von 1500-1600 KWh für einen Einpersonenhaushalt als üblichen
Wert gehört. Ich selbst habe es ein Jahr mit nur ein wenig
Fernsehschauen, sehr selten kochen, an freien Tagen ein wenig Computer
und mind. 8 Tage im Monat bei den Eltern auf knapp 900KWh gebracht.
Wenn dann der Rechner dank Flat öfter läuft und ich mehr zuhause war
waren es dann 1800KWh, auch in 1ZKB ohne Waschmaschine.

Grüße

Enrico

P.S. bei dem hohen Stromverbrauch sanken wenigstens die Heizkosten ein
wenig :-)
Ralf Kusmierz
2004-11-05 15:34:09 UTC
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X-No-Archive: Yes
Post by Enrico Dörre
Post by Bernd Schnürer
Wenn diese Auflistung schlüssig ist, kann sich das EVU kaum dagegen
verschliessen.
Je nachdem wie weit die von den üblichen Werten abweicht. Wenn er da auf
400kWh kommt werden die höchstens lachen und ihm sagen das sie damit der
sparsamste Kunde wäre.
Kommt drauf an. In den Schätzwerten stecken ja übliche Geräte drin -
wenn einige nicht da sind, wirkt sich das aus, genauso wie umgekehrt
gewisse andere (Warmwasserspeicher oder Durchflußerwärmer - von
letzteren weiß das EVU, verschweigen wäre also sinnlos). Ich lebte
zeitweise unter Verhältnissen mit 400kWh Jahresverbrauch (selten
daheim, fast nur zum Schlafen, kein Kühlschrank, Warmwasser zentral,
keine elektronischen Geräte in häufigem Betrieb, ein
(Energiespar-)Lämpchen zum Lesen), aber üblich ist das nicht.
Post by Enrico Dörre
Wobei ich mich frage mit welchen Werten sie als Neukunde eingestuft
worden ist wenn sie jetzt eine erhebliche Nachzahlung leisten soll.
Üblicherweise nimmt ein EVU da doch den Durchschnitt und da wären wir
wieder bei 3,4KWh. Und was hat das EVU bei den Jahresrechnungen gemacht,
da muß doch ein Wert draufstehen den sie dann für das nächste Jahr
zugrunde legen.
Ganz genau.
Post by Enrico Dörre
Zusätzlich kommt noch die Mentalität bei den meißten
Menschen "das Ding zählt eh nicht dann kann ich ja das Licht anlassen".
Soviel macht Licht nicht aus. Außerdem gehen solche Überlegungen in
die Schätzungen nicht ein, die gehen nicht von Böswilligkeit aus.
Post by Enrico Dörre
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das hier die Kundin auch nicht
so das Interesse an einer funktionierenden Abrechnung hatte.
Du meinst: "Wird schon klappen, merkt ja keiner?" Dagegen spricht, daß
der Versorger (angeblich) frühzeitig auf den defekten Zähler
hingewiesen wurde. (Ich frage mich übrigens, warum wenigstens bei
großen Wohnblöcken eigentlich kein Summenzähler an die Hausanschlüsse
gesetzt werden - da würden Meßdifferenzen in der Größenordnung von
1000kWh/a doch sofort auffallen.)
Post by Enrico Dörre
Wobei ich den Einwand das nach den damals gültigen Preisen abzurechnen
durchaus für berechtigt halte, wie es aber mit Verzugszinsen ausschaut
weiß ich nicht. Die dürften aber geringer als die Ökosteuer sein.
ACK
Post by Enrico Dörre
Post by Bernd Schnürer
So ganz abwegig scheinen die 3,5 KWh pro Tag also nicht zu sein.
Sind sie auch keinesfalls, 3,4KWh/d sind 1241KWh im Jahr. Anderswo habe
ich schon von 1500-1600 KWh für einen Einpersonenhaushalt als üblichen
Wert gehört. Ich selbst habe es ein Jahr mit nur ein wenig
Fernsehschauen, sehr selten kochen, an freien Tagen ein wenig Computer
und mind. 8 Tage im Monat bei den Eltern auf knapp 900KWh gebracht.
Wenn dann der Rechner dank Flat öfter läuft und ich mehr zuhause war
waren es dann 1800KWh, auch in 1ZKB ohne Waschmaschine.
Paßt schon.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Matthias
2004-11-08 07:36:08 UTC
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Post by Ralf Kusmierz
Post by Enrico Dörre
Post by Bernd Schnürer
Wenn diese Auflistung schlüssig ist, kann sich das EVU kaum dagegen
verschliessen.
Je nachdem wie weit die von den üblichen Werten abweicht. Wenn er da auf
400kWh kommt werden die höchstens lachen und ihm sagen das sie damit der
sparsamste Kunde wäre.
Kommt drauf an. In den Schätzwerten stecken ja übliche Geräte drin -
wenn einige nicht da sind, wirkt sich das aus, genauso wie umgekehrt
gewisse andere (Warmwasserspeicher oder Durchflußerwärmer - von
letzteren weiß das EVU, verschweigen wäre also sinnlos). Ich lebte
zeitweise unter Verhältnissen mit 400kWh Jahresverbrauch (selten
daheim, fast nur zum Schlafen, kein Kühlschrank, Warmwasser zentral,
keine elektronischen Geräte in häufigem Betrieb, ein
(Energiespar-)Lämpchen zum Lesen), aber üblich ist das nicht.
Aber das heisst, sie ist auf die Kulanz des EVU angewiesen? Dieser
hatte in dem zweiten Brief auch noch geschrieben:
"Im Zuge der Gleichbehandlung all unserer Kunden, besteht aus den
angegebenen Gründen keine Möglichkeit die von Ihnen reklamierte
Zuschlagsmenge zu reduzieren."
Wobei die "Gründe" der Hinweis auf die AGB und den defekten Zähler
sind.
Ich werde ihr das jetzt also vorschlagen, eine Aufstellung des
geschätzten Verbrauchs zu machen.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Enrico Dörre
Wobei ich mich frage mit welchen Werten sie als Neukunde eingestuft
worden ist wenn sie jetzt eine erhebliche Nachzahlung leisten soll.
Üblicherweise nimmt ein EVU da doch den Durchschnitt und da wären wir
wieder bei 3,4KWh. Und was hat das EVU bei den Jahresrechnungen gemacht,
da muß doch ein Wert draufstehen den sie dann für das nächste Jahr
zugrunde legen.
Ganz genau.
Wie bereits geschrieben, war der Zähler auch bereits bei ihrer
Vormieterin defekt - deshalb war die Abschlagszahlung 6€, d.h.
lediglich die Grundgebühr.

Deshalb auch die Aussage, dass das EVU vom Defekt des Zählers wusste,
da sie schon bei der Anmeldung darauf hingewiesen haben.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Enrico Dörre
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das hier die Kundin auch nicht
so das Interesse an einer funktionierenden Abrechnung hatte.
Du meinst: "Wird schon klappen, merkt ja keiner?" Dagegen spricht, daß
der Versorger (angeblich) frühzeitig auf den defekten Zähler
hingewiesen wurde. (Ich frage mich übrigens, warum wenigstens bei
großen Wohnblöcken eigentlich kein Summenzähler an die Hausanschlüsse
gesetzt werden - da würden Meßdifferenzen in der Größenordnung von
1000kWh/a doch sofort auffallen.)
Das ist mir auch schleierhaft, aber sie wohnt inzwischen in einer
anderen Stadt und kann deshalb nicht nochmal nachschauen. Im Haus gibt
es insgesamt 30 Parteien.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Enrico Dörre
Post by Bernd Schnürer
So ganz abwegig scheinen die 3,5 KWh pro Tag also nicht zu sein.
Sind sie auch keinesfalls, 3,4KWh/d sind 1241KWh im Jahr. Anderswo habe
ich schon von 1500-1600 KWh für einen Einpersonenhaushalt als üblichen
Wert gehört. Ich selbst habe es ein Jahr mit nur ein wenig
Fernsehschauen, sehr selten kochen, an freien Tagen ein wenig Computer
und mind. 8 Tage im Monat bei den Eltern auf knapp 900KWh gebracht.
Wenn dann der Rechner dank Flat öfter läuft und ich mehr zuhause war
waren es dann 1800KWh, auch in 1ZKB ohne Waschmaschine.
Paßt schon.
Naja, hier ist nicht die richtige NG um in eine
Stromverbrauchsdiskussion abzudriften. Aber ohne elektrische
Großverbraucher wie Warmwassererzeugung, Wasch- und Spülmaschine und
dauerlaufendem Computer kann der Verbrauch nicht so groß sein, wenn
man nur 5 Tage die Woche abends da ist. Zudem hatte sie einen
nagelneuen Kühlschrank.
Lars Mueller
2004-11-08 11:58:54 UTC
Permalink
Post by Matthias
Aber das heisst, sie ist auf die Kulanz des EVU angewiesen? Dieser
"Im Zuge der Gleichbehandlung all unserer Kunden, besteht aus den
angegebenen Gründen keine Möglichkeit die von Ihnen reklamierte
Zuschlagsmenge zu reduzieren."
Wobei die "Gründe" der Hinweis auf die AGB und den defekten Zähler
sind.
Ich werde ihr das jetzt also vorschlagen, eine Aufstellung des
geschätzten Verbrauchs zu machen.
ACK! Ar** Le**en! Gleichbehandlung? Soll wohl ein Witz sein! Ich kann
mir absolut nicht vorstellen, daß sie keinen Anspruch auf eine
fachgerechte, individuelle Schätzung _ihres_ Verbrauches hat! Falls das
EVU bei diesem Eigenverschulden überhaupt irgend welche Ansprüche hat.
Ich glaube, das würde ich durch einen Fachanwalt prüfen lassen!
Post by Matthias
Wie bereits geschrieben, war der Zähler auch bereits bei ihrer
Vormieterin defekt - deshalb war die Abschlagszahlung 6€, d.h.
lediglich die Grundgebühr.
Deshalb auch die Aussage, dass das EVU vom Defekt des Zählers wusste,
da sie schon bei der Anmeldung darauf hingewiesen haben.
Eben deshalb.

Gruß Lars
Ralf Kusmierz
2004-11-08 13:31:42 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Matthias
Post by Ralf Kusmierz
Kommt drauf an. In den Schätzwerten stecken ja übliche Geräte drin -
wenn einige nicht da sind, wirkt sich das aus, genauso wie umgekehrt
gewisse andere (Warmwasserspeicher oder Durchflußerwärmer - von
letzteren weiß das EVU, verschweigen wäre also sinnlos). Ich lebte
zeitweise unter Verhältnissen mit 400kWh Jahresverbrauch (selten
daheim, fast nur zum Schlafen, kein Kühlschrank, Warmwasser zentral,
keine elektronischen Geräte in häufigem Betrieb, ein
(Energiespar-)Lämpchen zum Lesen), aber üblich ist das nicht.
Aber das heisst, sie ist auf die Kulanz des EVU angewiesen?
Wieso Kulanz, und wieso angewiesen?
Post by Matthias
Dieser
"Im Zuge der Gleichbehandlung all unserer Kunden, besteht aus den
angegebenen Gründen keine Möglichkeit die von Ihnen reklamierte
Zuschlagsmenge zu reduzieren."
Was heißt "Zuschlagsmenge"?
Post by Matthias
Wobei die "Gründe" der Hinweis auf die AGB und den defekten Zähler
sind.
Ich werde ihr das jetzt also vorschlagen, eine Aufstellung des
geschätzten Verbrauchs zu machen.
Es kommt eben auf die "Billigkeit" und ggf. auf das Verschulden an.
Grundsätzlich ist der versorger verpflichtet, den verbrauch mit einem
geeigneten, funktionsfähigen und geeichten Meßgerät zu erfassen. Das
hat er offenbar versäumt. Wenn ihm das als Obliegenheitsverpflichtung
zur Last gelegt werden kann, muß er sich Unsicherheiten in der
Verbrauchsbestimmung wohl zurechnen lassen, also muß die Schätzung
ggf. Spielräume zu Gunsten des Schuldners ausnutzen. Das kann aber
nicht heißen, daß sich der Schuldner jetzt abenteuerliche Geschichten
ausdenken kann.
Post by Matthias
Post by Ralf Kusmierz
Post by Enrico Dörre
Wobei ich mich frage mit welchen Werten sie als Neukunde eingestuft
worden ist wenn sie jetzt eine erhebliche Nachzahlung leisten soll.
Üblicherweise nimmt ein EVU da doch den Durchschnitt und da wären wir
wieder bei 3,4KWh. Und was hat das EVU bei den Jahresrechnungen gemacht,
da muß doch ein Wert draufstehen den sie dann für das nächste Jahr
zugrunde legen.
Ganz genau.
Wie bereits geschrieben, war der Zähler auch bereits bei ihrer
Vormieterin defekt - deshalb war die Abschlagszahlung 6€, d.h.
lediglich die Grundgebühr.
Und vorher war die Kundin frisch aus dem Ei gekrochen? Wenn sie
anderswo gewohnt hat, dann hat sie eben dort Strom verbraucht - das
läßt sich vielleicht anhand von Abrechnungen nachweisen. (Ja, sie
könnte auch unter Bedingungen gelebt haben, für die das nicht
zutrifft, z. B. in Wohngemeinschaften, komplett anders ausgestatteten
Haushalten oder in Wohnheimzimmern ohne Verbrauchserfassung.)

Daß aber trotz vorliegender Anmeldung nach einem Jahr kein Verbrauch
registriert wird, sollte den versorger eigentlich mißtrauisch machen
und zu einer Zählerprüfung veranlassen, da sehe ich schon Verschulden
(und erst recht, wenn man ihm nachweisen kann, daß er von dem defekten
Zähler wußte - das ist übrigens ein Verstoß gegen die Eichordnung).
Post by Matthias
Deshalb auch die Aussage, dass das EVU vom Defekt des Zählers wusste,
da sie schon bei der Anmeldung darauf hingewiesen haben.
Das ist beweisbar?
Post by Matthias
Post by Ralf Kusmierz
Post by Enrico Dörre
Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los das hier die Kundin auch nicht
so das Interesse an einer funktionierenden Abrechnung hatte.
Du meinst: "Wird schon klappen, merkt ja keiner?" Dagegen spricht, daß
der Versorger (angeblich) frühzeitig auf den defekten Zähler
hingewiesen wurde. (Ich frage mich übrigens, warum wenigstens bei
großen Wohnblöcken eigentlich kein Summenzähler an die Hausanschlüsse
gesetzt werden - da würden Meßdifferenzen in der Größenordnung von
1000kWh/a doch sofort auffallen.)
Das ist mir auch schleierhaft, aber sie wohnt inzwischen in einer
anderen Stadt und kann deshalb nicht nochmal nachschauen. Im Haus gibt
es insgesamt 30 Parteien.
Das ist keineswegs schleierhaft. Es wird schlicht nirgendwo gemacht.
Post by Matthias
Post by Ralf Kusmierz
Post by Enrico Dörre
Post by Bernd Schnürer
So ganz abwegig scheinen die 3,5 KWh pro Tag also nicht zu sein.
Sind sie auch keinesfalls, 3,4KWh/d sind 1241KWh im Jahr. Anderswo habe
ich schon von 1500-1600 KWh für einen Einpersonenhaushalt als üblichen
Wert gehört. Ich selbst habe es ein Jahr mit nur ein wenig
Fernsehschauen, sehr selten kochen, an freien Tagen ein wenig Computer
und mind. 8 Tage im Monat bei den Eltern auf knapp 900KWh gebracht.
Wenn dann der Rechner dank Flat öfter läuft und ich mehr zuhause war
waren es dann 1800KWh, auch in 1ZKB ohne Waschmaschine.
Paßt schon.
Naja, hier ist nicht die richtige NG um in eine
Stromverbrauchsdiskussion abzudriften. Aber ohne elektrische
Großverbraucher wie Warmwassererzeugung, Wasch- und Spülmaschine und
dauerlaufendem Computer kann der Verbrauch nicht so groß sein, wenn
man nur 5 Tage die Woche abends da ist. Zudem hatte sie einen
nagelneuen Kühlschrank.
Es geht hier nicht um "abdriften". Klar ist, daß der mutmaßliche
Verbrauch zu bezahlen ist. Auch klar ist, daß bei Verschulden
Schätzunsicherheiten sich nicht zugunsten des schuldigen Teils
auswirken dürfen. Aber 1300-1400kWh/a sind nun wirklich kein
ungewöhnlich hoher Verbrauch, der kommt auch bei sparsamer Haushalts-
und Lebensführung ganz schnell zusammen. Also müßte es schon gute
Gründe für die Behauptung geben, daß der Verbrauch signifikant
niedriger war.

Wie vorgehen? Das EVU will Geld und hat es (noch) nicht bekommen.
_Daß_ ihnen prinzipiell für den tatsächlichen Verbrauch eine
angemessene Vergütung zusteht, ist gewiß unstrittig. (Daß der
Versorger keinen Anspruch auf die Bezahlung der gelieferten Energie
hätte, weil er sie nicht zeitnah in Rechnung gestellt hat, kannst Du
Dir abschminken: solange die Verjährung nicht eingetreten ist, besteht
die Möglichkeit, die Forderung auch geltend zu machen.)

Es geht also nur um die Höhe. Also zahlt man erst einmal auf jeden
Fall diejenige Verbrauchsmenge, die man einräumt (und die unter
vernünftigen Annahmen realistisch ist - ich kann mir schlicht nicht
vorstellen, daß der Verbrauch unter 1.000kWh/a gelegen haben könnte).
Und hinsichtlich einer Mehrforderung muß man sich eben überlegen, für
wie aussichtsreich man Rechtsmittel hält.

Wenn man dem EVU die Lage erklärt (begründete Schätzung des
tatsächlichen Verbrauchs, aber das ist nunmal eine Wissenschaft für
sich, und dazu hat der VDEW auch Experten, die bestimmt nicht doof
sind und wissen, was sie schreiben - schließlich leben die EVU vom
Stromverkauf und müssen ihre Absatzmengen schon kennen) und darauf
hinweist, daß ihr Verschulden im Zweifelsfall nicht zu Lasten des
Kunden gehen sollte, dann kann man sich überlegen, ob der Versorger
einen Differenzbetrag wirklich einklagt, und welche Erfolgsaussichten
das hätte.

*Wenn* ich mich daran machen würde, den Verbrauch selbst zu schätzen,
dann würde ich mir dazu Fachliteratur besorgen (z. B. die Statistiken,
aus denen die VDEW-Tabellen abgeleitet wurden), mir ansehen, welche
Annahmen darin eingearbeitet sind und inweiweit man die übernehmen
kann, und inwiefern tatsächlich nachweisbare Abweichungen auftreten.
Beispielsweise läßt sich der Stromverbrauch eines bekannten
Kühlschranks allein aufgrund der Aufstellungssituation und dem
normalen Raumtemperaturverlauf (außerhalb der Heizperiode mindestens
20°C, bei höheren Außentemperaturen entsprechend mehr, während der
Heizperiode 20°C) sehr genau schätzen (kommen ca. 150kWh/a bei einem
modernen Gerät heraus), entsprechend auch für viele andere
Verbraucher. Ich könnte dazu auch ein Gutachten erstellen - fragt sich
nur, ob der strittige Umfang (z. B. eine Gesamtdifferenz von 400kWh zu
ca. 60Euro) einen solchen Aufwand auch nur annähernd rechtfertigt.

Außerdem möchte ich nicht versäumen, darauf hinzuweisen, daß die
Strompreise noch immer genehmigungspflichtig sind und dafür eine
zuständige Stelle beim Landeswirtschaftsministerium vorhanden ist -
Anfrage, ob die Behörde hier aufsichtlich tätig werden kann, schadet
erst einmal nicht.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Matthias
2004-12-15 21:54:19 UTC
Permalink
On Mon, 08 Nov 2004 14:31:42 +0100, Ralf Kusmierz <***@privacy.net>
wrote:

Kurzer Update zu diesem Thread
Post by Ralf Kusmierz
Und vorher war die Kundin frisch aus dem Ei gekrochen? Wenn sie
anderswo gewohnt hat, dann hat sie eben dort Strom verbraucht - das
läßt sich vielleicht anhand von Abrechnungen nachweisen. (Ja, sie
könnte auch unter Bedingungen gelebt haben, für die das nicht
zutrifft, z. B. in Wohngemeinschaften, komplett anders ausgestatteten
Haushalten oder in Wohnheimzimmern ohne Verbrauchserfassung.)
Auf diesen Vorschlag hin, hat sie dann entsprechend aufgeführt, dass
1. der Zähler bereits bei Anmeldung defekt war
2. jedes Jahr der Defekt des Zählers durch eine nicht vorhandene
Zunahme dokumentiert wurde
3. das EVU trotzdem nichts unternommen hat
4. die Tabelle der VDEW hier nicht anwendbar ist, da geschätzter
Verbrauch niedriger
5. Eine Kopie der Abschlußrechnung der letzten Wohnung beigelegt
wurde. Dort war ein Verbrauch von ca. 800kWh pro Jahr vorhanden -
trotz Waschmaschine, die bei der neuen Wohnung nicht vorhanden war, da
Gemeinschafts-Waschkeller.

Leider ging der EVU auf die Punkte 1-3 überhaupt nicht ein. Zu den
Punkten 4 und 5 wurde geschrieben, dass als Basis einer Nachberechnung
Stromverbrauch aus einer Vorwohnung oder persönliche Einschätzung
nicht zulässig sei.
Dann haben sie noch die Werte aus der VDEW-Tabelle um die
Waschmaschine reduziert (macht 0,25 kWh aus, also weniger als 10%) und
dies als neue Forderung angesetzt (sind jetzt halt 1100 kWh pro Jahr).

Jetzt ist bereits die erste Mahnung gekommen.

Gibt es einen Tipp, wie man sich jetzt am besten verhalten sollte?
Einen Anwalt einschalten lohnt sich irgendwie nicht, aber einfach
blind zahlen würde ich auch nicht einsehen.

Ralf Kusmierz
2004-11-05 15:19:48 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Bernd Schnürer
Post by Kurt Guenter
Dann mache ein Vergleichsangebot.
ACK
Einfach mal zusammenschreiben, wie viele Verbraucher mit welcher
Leistung so durchschnittlich in Betrieb sind, die Leistungen dann mit
Zeit multiplizieren und das alles schön aufgeschlüsselt an das EVU
senden.
Wenn diese Auflistung schlüssig ist, kann sich das EVU kaum dagegen
verschliessen.
Sehr schwierig ... ich hatte mich letztens, obwohl Fachmann, bei
meinem Verbrauch ziemlich heftig verschätzt (aber dann natürlich dem
Zähler geglaubt).
Post by Bernd Schnürer
Wobei eine einzige grosse Kochplatte im E-Herd gerade mal etwas über
zwei Stunden am Stück in Betrieb sein muss, um ca. 3,5 KWh zu verbraten.
Oder ein Kühlschrank mit ca. 160 Watt, der etwa 4 Stunden am Tag läuft,
verbraucht damit auch schon 0,64 KWh. Die elektrische Beleuchtung mit
geschätzten etwa 100 Watt pro Raum verbrät in einer durchschnittlich
genutzten Zweizimmerwohnung mit Bad und Flur auch schon mindestens 1,0
KWh. Dazu noch der PC und Geräte, die im Standby-Modus laufen......
So ganz abwegig scheinen die 3,5 KWh pro Tag also nicht zu sein.
Genau. Ich würde von der EVU-Schätzung ausgehen und diejenigen
Einzelverbräuche abziehen, die tatsächlich nicht angefallen sind (z.
B. Waschmaschine). Dabei sollte man aber fair vorgehen: Es kommt im
wesentlichen auf die Lebensführung an: wie wird Raumheizungswärme
erzeugt, wie Wasser erwärmt, wieviele warme Mahlzeiten sowie
Heißgetränke werden durchschnittlich daheim zubereitet, wieviele
Stunden hält man sich, vor allem abends, in der Wohnung auf, was
geschieht dabei (Computer, Fernsehen usw.)? Daraus lassen sich
Verbräuche recht zuverlässig ableiten (und auch mal direkt den
Stand-by-Verbrauch messen: *nichts* einschalten - was nicht "sowieso"
läuft, wie Kühlgeräte, Positionslichter, Bereitschaft Fernseher,
Telefonanlage/Computer usw. - Zähler ablesen (mit genauer Uhrzeit),
sich dann für ein paar Stunden vom Acker machen und hinterher den
Zähler, wieder mit Uhrzeit, nochmal ablesen. Daraus läßt sich schön
die "Grundlast" berechnen (Meßwert_hinterher minus Meßwert_vorher,
geteilt durch Zeitdifferenz in Stunden, ergibt Durchschnittsleistung
mal 1000W (Beispiel: Ablesung um 7 Uhr: 0104839,2_kWh, und um 16.30
Uhr 0104841,5_kWh macht 2,3kWh in 9,5 Stunden oder 242_Watt - ziemlich
viel, übrigens), und die ist oft nicht "von Pappe": 100_Watt ergeben
übers ganze Jahr immerhin 876kWh zu ca. 130_Euro). Und das macht der
Gutachter im Gerichtsverfahren natürlich auch.

Hilfreich sind zudem, so vorhanden, andere Indizien, wie
Stromrechnungen aus Zeiten, in denen korrekt gemessen und berechnet
wurde. Ich bin z. B. mal in eine andere Stadt umgezogen und kriegte
dann vom Versorger Abschlagsbeträge verpaßt, die ich nicht so gut
fand. Daraufhin habe ich dann einen alternativen Vorschlag gemacht,
der dann auch nach heftigen Drohungen mit schrecklich hohen
Nachzahlungen akzeptiert wurde, aber sich im nachhinein als recht
zielsicher herausstellte. Für die Warmwassermenge, so elektrisch
erwärmt, ist z. B. der gesamte Wasserverbrauch auch ein recht gutes
Indiz.

Für die Zählerselbstableser ist es übrigens sinnvoll (falls sie sich
dabei schusselig ;-) anstellen), *mehr* abzulesen, als draufsteht:
Strom wird nämlich nicht billiger, sondern teurer, daher kann man den
eigentlich sinnvoll "auf Vorrat" bezahlen und hat dann eine angenehm
niedrige Schlußabrechnung bei Auszug (nicht übertreiben: bei drei
Jahresverbräuchen "Guthaben" würde der Versorger wohl auf die Idee
kommen, daß die "gleichmäßigen" Ablesungen der Vorjahre wohl richtig
waren und dann die korrekte Funktion des Zählers anzweifeln und mithin
den "fehlenden" Verbrauch schätzen ...)

Die interessante Frage wäre allerdings die, inwieweit den (beiden)
Vertragsparteien die Kenntnis des Zählerdefekts anzulasten wäre - zwar
kann der Kunde nichts daran machen, daß der defekte Zähler nach
Mitteilung nicht repariert wird, aber er könnte immerhin eigene
Schätzungen anstellen und natürlich auch auf angemessenen
Abschlagzahlungen bestehen - jahrelang Nichtstun kann ja nun auch
nicht richtig sein.

Achtung, Falle (Kollegen von mir passiert): er war umgezogen. Nach
mehreren (ziemlich vielen) Monaten fiel ihm auf, daß der Versorger
munter für die alte Wohnung weiterhin Abschläge abbuchte. Und als er
sich beschwerte, meinte er, von einem Kundenwechsel sei ihm nichts
bekannt ... .
Das Eintreiben der Rückstände bzw. ausgelegten Beträge bei dem wahren
Nutzer verlief dann ... nun ja ... interessant ...


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Lars Mueller
2004-11-05 13:50:56 UTC
Permalink
Post by Matthias
2. Die Tabelle VDE ergibt einen Durchschnittsverbrauch von stolzen 3,4
kWh am Tag, dort aufgeführt sind auch Geräte wie Waschmaschine,
Fernsehgerät und "Sockelgeräte" (was das auch sein mag). Nun steht in
Sonst werden von den EVUs gerne Tabellen verwendet, die die Anzahl der
Personen in einem Haushalt berücksichtigen. Hiervon würde ich dann den
Anteil an Fehltagen pro Woche abziehen.
Post by Matthias
dern AGB zur Schätzung des Verbrauchs: "die tatsächlichen Verhältnisse
sind angemessen zu berücksichtigen". Da meine Bekannte werder Wasch-,
noch Spülmaschine noch Fernseher in der Wohnung hatte und sowieso am
Wochenende immer bei ihrem Freund war, würde ich die Berechnung über
diese Tabelle anzweifeln. Wie seht ihr das?
Wie sind denn die vorhergehenden oder jetzigen Wohnverhältnisse? Falls
gleich, liegen doch bestimmt dieses mal Messungen zum Stromverbrauch
vor, die ich als Beweis für das durchschnittliche Verbrauchsverhalten
anführen würde.
Post by Matthias
3. Selbt wenn die obigen Punkte durch die AGB abgedeckt sein sollten,
hat der EVU den kompletten Stromverbrauch für zwei Jahre in der Rechnung
auf dem Zeitraum vom 01.01.02 bis 31.07.02 gelegt und auch zu dem dann
gültigen Preis abgerechnet. Da Elektrizität jedes Jahr teurer geworden
ist (u.a. durch Ökosteuer), benachteiligt dies m.E. den Kunden, oder
gibt es ein verlgeichbares Vorgehen?
Das ist mit Sicherheit bei der Berechnung zu berücksichtigen. Ich frage
mich, welche Möglichkeiten und Rechtsansprüche die bei Eigenverschulden
überhaupt noch haben, etwas einzutreiben. Heutzutage klemmt man den
Strom bei Schuldnern ja einfach ab, bis sie bezahlen. Ist inzwischen
denn noch dasselbe EVU zuständig? :->

Gruß Lars
Thomas Budich
2004-11-05 15:54:59 UTC
Permalink
Hallo,

Matthias schrieb:
...
Einzug und Vertragsabschluß mit dem EVU war der Stromzähler defekt ...
Nun kam kürzlich eine hohe Nachforderung von dem EVU. Nach Nachfrage
...
1. Dem EVU war m.E. die gesamte Zeit bekannt,
nun wenn ihr das nachweisen könnt, kann man "was machen".

Das EVU ist seiner Pflicht den Verbrauch zu Messen nicht
nachgekommen, deshalb müssen die den Schaden selbst übernehmen.

Wie geschrieben wird euch maximal eurer üblicher/geschätzter
Verbrauch angelastet werden dürfen.
--
Mit freundlichen Gruessen Dipl.-Ing.(FH) Thomas Budich
[ E-Mail Antworten hierauf werden automatisch gelöscht ]
Gerhard Strangar
2004-11-05 13:34:49 UTC
Permalink
Post by Matthias
2. Die Tabelle VDE ergibt einen Durchschnittsverbrauch von stolzen 3,4
kWh am Tag,
Das sind 1240 kWh im Jahr, die ich als unterdurchschnittlich ansehen
würde. Bei mir braucht alleine der PC schon 1180 kWh im Jahr.
--
* Origin: (2:2480/8057.2)
Michael Kreienberg
2004-11-06 14:03:23 UTC
Permalink
Hallo,
Post by Matthias
erklärte das EVU, dass bei einem Zähleraustausch festgestellt
wurde, dass der Zähler defekt sei. Der Stromverbrauch des
Kunden sei aufgrund der AGB rückwirkend für 2 Jahre nach-
berechnet worden. Als Verbrauchswert haben sie eine Tabelle
"Vereinigte Deutsche Elektrizitätswerke" herangezogen.
[...]
Post by Matthias
2. Die Tabelle VDE ergibt einen Durchschnittsverbrauch von
stolzen 3,4 kWh am Tag [...]
nur der Vollständigkeit halber, falls du dich auf die Suche nach
der Tabelle machen solltest: Der VDE und der VDEW sind
verschiedene Vereine. Die "Vereinigte Deutsche Elektrizitäts-
werke" haben sich vor einigen Jahren umbenannt in Verband
der Elektrizitätswirtschaft - VDEW - e. V. (www.vdew.de)

Bei der o. g. Tabelle könnte es sich um die Stromzahlen 2004
(Artikel-Nr. 643004) oder eine vergleichbare Publikation handeln,
zu finden beim VWEW-Energieverlag (die vertreiben die Schriften
des VDEW): www.vwew.de

Vom VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informations-
technik (www.vde.com), früher Verband Deutscher Elektrotechniker,
kommen die Sicherheitsnormen der Elektrotechnik in Form des
VDE-Vorschriftenwerks (Vertrieb über den VDE-Verlag, s. www.
vde-verlag.de), jedoch keine Tabellen der Versorgungs-
netzbetreiber (VNB).

Mit freundlichen Grüßen
Michael Kreienberg
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