Matthias
2004-11-05 07:42:45 UTC
Folgender Fall:
Eine Bekannte von mir wohnte in Berlin in einer 1ZKB. Bereits beim
Einzug und Vertragsabschluß mit dem EVU war der Stromzähler defekt (d.h.
es wurde keine Energie gemessen). Dies hat sich auch nicht geändert bis
zu ihrem Auszug. Insgesamt wohnte sie 2,5 Jahre in der Wohnung (von
Anfang 2000 bis Mitte 2002).
Nun kam kürzlich eine hohe Nachforderung von dem EVU. Nach Nachfrage
erklärte das EVU, dass bei einem Zähleraustausch festgestellt wurde,
dass der Zähler defekt sei. Der Stromverbrauch des Kunden sei aufgrund
der AGB rückwirkend für 2 Jahre nachberechnet worden. Als Verbrauchswert
haben sie eine Tabelle "Vereinigte Deutsche Elektrizitätswerke"
herangezogen.
Meine Fragen:
1. Dem EVU war m.E. die gesamte Zeit bekannt, dass der Zähler defekt
ist. Erstens konnten sie ja sehen, dass der Zählerstand sich seit Jahren
nicht verändert hat (war auch schon so bei der Vormieterin). Zweitens
wurde dies auch wiederholt bei Anmeldung und bei Ablesungen von den
Mitarbeitern festgestellt. Leider gibt es dazu nichts schriftlich. Ist
dies nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zum Nachteil des Kunden?
2. Die Tabelle VDE ergibt einen Durchschnittsverbrauch von stolzen 3,4
kWh am Tag, dort aufgeführt sind auch Geräte wie Waschmaschine,
Fernsehgerät und "Sockelgeräte" (was das auch sein mag). Nun steht in
dern AGB zur Schätzung des Verbrauchs: "die tatsächlichen Verhältnisse
sind angemessen zu berücksichtigen". Da meine Bekannte werder Wasch-,
noch Spülmaschine noch Fernseher in der Wohnung hatte und sowieso am
Wochenende immer bei ihrem Freund war, würde ich die Berechnung über
diese Tabelle anzweifeln. Wie seht ihr das?
3. Selbt wenn die obigen Punkte durch die AGB abgedeckt sein sollten,
hat der EVU den kompletten Stromverbrauch für zwei Jahre in der Rechnung
auf dem Zeitraum vom 01.01.02 bis 31.07.02 gelegt und auch zu dem dann
gültigen Preis abgerechnet. Da Elektrizität jedes Jahr teurer geworden
ist (u.a. durch Ökosteuer), benachteiligt dies m.E. den Kunden, oder
gibt es ein verlgeichbares Vorgehen?
Um klarzustellen: Ihr geht es nicht darum, den Strom für lau bezogen zu
haben, sondern einen angemessenen Verbrauch zu bezahlen.
Danke und Gruß,
Matthias
Eine Bekannte von mir wohnte in Berlin in einer 1ZKB. Bereits beim
Einzug und Vertragsabschluß mit dem EVU war der Stromzähler defekt (d.h.
es wurde keine Energie gemessen). Dies hat sich auch nicht geändert bis
zu ihrem Auszug. Insgesamt wohnte sie 2,5 Jahre in der Wohnung (von
Anfang 2000 bis Mitte 2002).
Nun kam kürzlich eine hohe Nachforderung von dem EVU. Nach Nachfrage
erklärte das EVU, dass bei einem Zähleraustausch festgestellt wurde,
dass der Zähler defekt sei. Der Stromverbrauch des Kunden sei aufgrund
der AGB rückwirkend für 2 Jahre nachberechnet worden. Als Verbrauchswert
haben sie eine Tabelle "Vereinigte Deutsche Elektrizitätswerke"
herangezogen.
Meine Fragen:
1. Dem EVU war m.E. die gesamte Zeit bekannt, dass der Zähler defekt
ist. Erstens konnten sie ja sehen, dass der Zählerstand sich seit Jahren
nicht verändert hat (war auch schon so bei der Vormieterin). Zweitens
wurde dies auch wiederholt bei Anmeldung und bei Ablesungen von den
Mitarbeitern festgestellt. Leider gibt es dazu nichts schriftlich. Ist
dies nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht zum Nachteil des Kunden?
2. Die Tabelle VDE ergibt einen Durchschnittsverbrauch von stolzen 3,4
kWh am Tag, dort aufgeführt sind auch Geräte wie Waschmaschine,
Fernsehgerät und "Sockelgeräte" (was das auch sein mag). Nun steht in
dern AGB zur Schätzung des Verbrauchs: "die tatsächlichen Verhältnisse
sind angemessen zu berücksichtigen". Da meine Bekannte werder Wasch-,
noch Spülmaschine noch Fernseher in der Wohnung hatte und sowieso am
Wochenende immer bei ihrem Freund war, würde ich die Berechnung über
diese Tabelle anzweifeln. Wie seht ihr das?
3. Selbt wenn die obigen Punkte durch die AGB abgedeckt sein sollten,
hat der EVU den kompletten Stromverbrauch für zwei Jahre in der Rechnung
auf dem Zeitraum vom 01.01.02 bis 31.07.02 gelegt und auch zu dem dann
gültigen Preis abgerechnet. Da Elektrizität jedes Jahr teurer geworden
ist (u.a. durch Ökosteuer), benachteiligt dies m.E. den Kunden, oder
gibt es ein verlgeichbares Vorgehen?
Um klarzustellen: Ihr geht es nicht darum, den Strom für lau bezogen zu
haben, sondern einen angemessenen Verbrauch zu bezahlen.
Danke und Gruß,
Matthias