Post by Lars FriedrichIch habe zum Beispiel folgende Email in meinem Postfach von einem
"Vielen Dank fuer Ihre Online-Bestellung bei xyz.
Mit dieser Email bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung. Zur
[..].
Mit dieser E-Mail ist der Kaufvertrag zu Stande gekommen."
Nun, dann ist das die Annahme eines Angebots.
Ich hingegen habe zum Beispiel folgende Email eines Online-Händlers in
meinem Postfach:
| Sehr geehrte(r) Herr Hochstein,
|
| vielen Dank für Ihre Bestellung.
|
| Gerne bestätigen wir Ihnen, dass wir diese wie folgt erhalten haben.
[...]
| -----------------------------------------------------------------------------------------
| A l l g e m e i n e G e s c h ä f t s b e d i n g u n g e n
| -----------------------------------------------------------------------------------------
|
| 1. Allgemeines
| -----------------------------------------------------------------------------------------
|
| Durch das Ausfüllen und Absenden des elektronischen Bestellformulars geben Sie eine
| Willenserklärung zum Abschluss eines Kaufvertrags ab und akzeptieren unsere allgemeinen
| Geschäftsbedingungen.
[...]
| Ein Kaufvertrag kommt erst mit der Auslieferungsbestätigung oder
| Auslieferung der Ware zustande.
Außerdem habe ich zum Beispiel auch folgende Email eines
Online-Händlers in meinem Postfach:
| Sehr geehrter Herr Hochstein,
|
| Vielen Dank fuer Ihre Online-Bestellung [...]
| Mit dieser Email moechten wir Ihnen den Eingang Ihrer Bestellung
| bestaetigen und senden Ihnen nun die von Ihnen uebermittelten Daten
| zur Kontrolle zu:
[...]
| Der Kaufvertrag wird erst mit der Zusendung unserer
| Auftragsbestaetigung rechtsverbindlich, spaetestens jedoch mit
| Lieferung / Erhalt der Ware abgeschlossen.
Schließlich findet sich zum Beispiel noch folgende Email eines
Online-Händlers in meinem Postfach:
| Am [...] erhielten wir von Ihnen die folgende Bestellung:
[...]
| Der Betrag wird im Falle der Auftragsannahme von diesem Konto abgebucht:
[...]
| Die Auftragsannahme durch [...] erfolgt mit dem Versand der
| Auslieferungsbetätigung bzw. der Auslieferung der Ware.
Eine Formulierung dieser Art behauptet auch Otto zu verwenden.
Grüße,
-thh
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