Discussion:
Gameserveranbieter akzeptiert Stornierung nicht
(zu alt für eine Antwort)
Johannes Becher
2005-11-14 11:17:59 UTC
Permalink
Hallo Ng!

Habe große Probleme mit dem Gameserver-Anbieter G-Portal.de. Ich
schildere mal den Ablauf:

- Wir (3 Freunde und ich) bestellen einen Gameserver auf meinen Namen
bei der Fa. G-Portal.de. Der Anbieter verspricht eine Einrichtung in 24H
(im Regelfall).

- Nach 2-3 Tagen ist immer noch nichts passiert. Ich frage im IRC
Supportchat nach, da an der Telefonhotline niemand zu erreichen ist. Es
gäbe Lieferschwierigkeiten mit den Servern. Es dauere noch ein Weilchen.

- Am Ende der Woche war immer noch nichts passiert: Ich frage erneut
im Supportchat nach, da an der Hotline (mal wieder) niemand rangeht. Der
Mitarbeiter erklärt mir sehr unfreundlich, dass es noch eine Woche
dauert, bis unser Server eingerichtet ist. Ich frage, ob ich vorher noch
stornieren kann, da ich nicht mehr warten möchte. Er sagt, das sei kein
Problem. Ich müsse lediglich eine E-Mail schreiben (!).

- Ich schreibe noch am selben Tag eine E-Mail an die vom Mitarbeiter
genannte Adresse. Ich sehe die Sache als erledigt an und bestelle bei
einem anderen Anbieter, der prompt einen Sever einrichtet.

- Ca. 2 Wochen später erhalte ich eine E-Mail, dass mein Server nun
einrichtet sei, mit Zugangsdaten. Außerdem wurde der Betrag von meinem
Konto abgebucht und das, obwohl in meiner Stornierungsmail ausdrücklich
steht, dass ich die Einzugsermächtigung zurückziehe. Ich veranlasse eine
Rücklastschrift. Ich antworte auf die E-Mail und schildere nochmal den
ganzen Ablauf.

- Ich erhalte wenig später eine E-Mail; die Rechnung gehe nun an das
Inkassounternehmen. Meine Stornierungsmail habe man nicht erhalten. Als
ich geantwortet habe, dass ich den Versand der Mail mit einem Maillog
des Providers beweisen kann, redet man sich darauf heraus, Kündigungen
seien nur per Einschreiben möglich. Den Mitarbeiter im Supportchat kenne
man nicht (Warum hat der dann einen Adminzugang zum Supportchat und
warum sollte irgendjemand mit mir über Server reden?). Der Mailkontakt
ist sehr unfreundlich, man versucht mir irgendetwas über den Rechtsstaat
beizubringen.

- Eine Woche später kommt eine Mahnung - ich teile mit, dass ich den
Sachverhalt zu Genüge geschildert habe und dass man die Kosten vermieden
hätte, wenn man meine Stornierung nicht ignoriert hätte.

- 2 Wochen später: Ich erhalte Post vom Inkassounternehmen Media
Finanz. Ich lege Protest ein - ich habe den Vertrag rechtzeitig
storniert. Das Unternehmen bittet mich, die Mail vorzulegen. Ich schicke
die Mail an Media Finanz. Nun erhalte ich Rückmeldung:

"nach Rücksprache mit unserem Mandanten muss ich Ihnen mitteilen, dass
gemäß der AGBs eine Kündigung bzw. ein Widerruf nur auf postalischem
Wege akzeptiert wird. Die Forderung besteht daher in vollem Umfang."

Was soll ich tun? Es kann doch nicht sein, dass man mir mitteilt, ich
könne auch per E-Mail kündigen und sich dann auf die AGB beruft?

Schöne Grüße

Johannes

PS: Ich habe alle Mails aufbewahrt, kann ein Maillog der Fa.Plusline.de
über den Versand der Stornierungs-E-Mail vorweisen und außerdem habe ich
das Log des Supportchats im IRC gespeichert.
Reiner Huober
2005-11-14 12:05:46 UTC
Permalink
Tja, Verträge immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen.

E-Mails haben leider wenig Beweiskraft. Und die AGBs hast du
wahrscheinlich bei der Bestellung explizit akzeptiert. Lese nochmal §3
der AGB und gehe in Dich, mit was für einem Vertragspartner du es zu
tun hast (Zitat: erst das Eintreffen der Kündigung in der richtigen
Form...), nämlich einem, der gleich ein Inkassounternehmen beauftragt.

Schick am Besten *jetzt noch* vorsorglich eine korrekte Kündigung
hinterher, sonst musst du evtl. noch mehr zahlen. Mach g-portal
schriftlich darauf aufmerksam, dass Lieferzusagen (Einrichting in 24h)
nicht eingehalten wurden.

Reiner Huober

Reiner Huober
Christoph von Nathusius
2005-11-14 21:39:18 UTC
Permalink
Post by Reiner Huober
Verträge immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
Wer's mag ...
Post by Reiner Huober
E-Mails haben leider wenig Beweiskraft.
Das ist hier aber nicht das Problem, die Gegenseite
bestreitet die E-Mails doch gar nicht (mehr).

CvN
Matthias Kryn
2005-11-15 07:43:46 UTC
Permalink
Post by Christoph von Nathusius
Post by Reiner Huober
E-Mails haben leider wenig Beweiskraft.
Das ist hier aber nicht das Problem, die Gegenseite
bestreitet die E-Mails doch gar nicht (mehr).
Hmm. Das kann ich nicht herauslesen. Nach "Meine
Stornierungsmail habe man nicht erhalten." kommt IMHO nichts,
womit das Unternehmen eindeutig zugibt, die Mail erhalten zu
haben.

Grüße
Matthias
Christoph von Nathusius
2005-11-15 11:29:41 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Christoph von Nathusius
Das ist hier aber nicht das Problem, die Gegenseite
bestreitet die E-Mails doch gar nicht (mehr).
Hmm. Das kann ich nicht herauslesen. Nach "Meine
Stornierungsmail habe man nicht erhalten." kommt IMHO nichts,
womit das Unternehmen eindeutig zugibt, die Mail erhalten zu
haben.
Über "eindeutig" kann man sicher streiten,
aber der Text des Inkassountenehmens:

| "nach Rücksprache mit unserem Mandanten muss ich Ihnen
| mitteilen, dass gemäß der AGBs eine Kündigung bzw. ein
| Widerruf nur auf postalischem Wege akzeptiert wird. Die
| Forderung besteht daher in vollem Umfang."

klingt für mich schon danach.

CvN
Matthias Kryn
2005-11-15 07:47:10 UTC
Permalink
Post by Reiner Huober
Tja, Verträge immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen.
Wozu soll das gut sein?

Ich kündige einfach schriftlich mit der Bitte um eine kurze
Kündigungsbestätigung. Einfacher und billiger kann ich den
Zugang gar nicht nachweisen. Wenn nach ca. 2-3 Wochen nichts
zurückkommt, hake ich noch einmal nach.
Post by Reiner Huober
Schick am Besten *jetzt noch* vorsorglich eine korrekte
Kündigung hinterher, sonst musst du evtl. noch mehr zahlen.
Mach g-portal schriftlich darauf aufmerksam, dass
Lieferzusagen (Einrichting in 24h) nicht eingehalten wurden.
Ich frage mich, ob der OP nicht sogar gegenüber dem Mitarbeiter
im Supportchat gem. 312d und 355 BGB zurücktreten kann.

Grüße
Matthias
Holger Pollmann
2005-11-14 13:13:51 UTC
Permalink
Post by Johannes Becher
- Ich erhalte wenig später eine E-Mail; die Rechnung gehe nun an das
Inkassounternehmen. Meine Stornierungsmail habe man nicht erhalten.
Als ich geantwortet habe, dass ich den Versand der Mail mit einem
Maillog des Providers beweisen kann, redet man sich darauf heraus,
Kündigungen seien nur per Einschreiben möglich.
Evnetuell könnte man ja mal auf § 312d I BGB hinweisen. Insbesondere
würde ich sagen, daß zum Zeitpunkt der Erklärung vermutlich noch nicht
aufgrund von § 312d III Nr. 2 BGB das Widerrufsrecht erloschen war.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Konni Scheller
2005-11-16 01:30:29 UTC
Permalink
Post by Johannes Becher
Was soll ich tun?
Erstmal ganz ruhig bleiben.

Allen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden widersprechen. Denn diese geben
einen vollstreckbaren Titel in die Hand.
Post by Johannes Becher
Es kann doch nicht sein, dass man mir mitteilt, ich
könne auch per E-Mail kündigen und sich dann auf die AGB beruft?
Is auch nich.
Post by Johannes Becher
PS: Ich habe alle Mails aufbewahrt, kann ein Maillog der Fa.Plusline.de
über den Versand der Stornierungs-E-Mail vorweisen und außerdem habe ich
das Log des Supportchats im IRC gespeichert.
Is ja mal gut.

Wenn die was wollen, müssen _die_ klagen. Das dauert. Das müssen die
notfalls beweisen. Da hast Du mit Logs vorm Richter erst mal gute
Karten. Und _sooo_ teuer wird das im Extremfall auch nicht.

Servus,
Konni
--
http://www.scharfe-wochen.de/ - Meerrettichspezialitäten und Rezepte
Im Oktober wird verschärft gekocht
Holger Pollmann
2005-11-16 09:37:44 UTC
Permalink
Post by Konni Scheller
Allen Mahn- und Vollstreckungsbescheiden widersprechen. Denn diese
geben einen vollstreckbaren Titel in die Hand.
Wobei man natürlich sagen muß, daß ein Vollstreckungsbescheid auch dann
wirksam bleibt, wenn gegen ihn Einspruch eingelegt wird...
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
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