Marcus Lipke
2005-11-30 19:22:41 UTC
Hallo zusammen!
Am 20.10.05 kaufte meine Frau für unseren Sohn eine Winterjacke im Wert
von 69,95 Euronen. Diese Jacke wurde am 11.11.05 versehentlich von
seinem Freund beschädigt, der Schaden wurde der 'gegnerischen'
Haftpflichversicherung gemeldet.
Diese Tage erhielten wir ein Schreiben der Versicherung, aus dem
hervorging, dass sie den Schaden in einer Höhe von 50 Euronen übernehmen
würde, da - so Schreiben der Versicherung - nach §249BGB eine
Zeitwertminderung vorliegen würde.
Wie man sich unschwer vorstellen kann, sind wir mit diesem Betrag
überhaupt nicht einverstanden, da diese Jacke quasi nur als
Sonntagsjacke gedacht ist (war), unser Sohn diese Jacke am 11.11. jedoch
nur zufällig trug, da seine Alltagsjacke an diesem Tage eine Wäsche
bedurfte.
Fragen:
1) Ist eine Minderung um 20Euronen, sprich rund 28,5%, für einen zum
damaligen Zeitpunkt (11.11.05) 23 Tage alten Gegenstand rechtens?
2) Welcher Wertminderungsbetrag wäre, wenn überhaupt, realistisch?
Dank im voraus und Gruß, Marcus
Am 20.10.05 kaufte meine Frau für unseren Sohn eine Winterjacke im Wert
von 69,95 Euronen. Diese Jacke wurde am 11.11.05 versehentlich von
seinem Freund beschädigt, der Schaden wurde der 'gegnerischen'
Haftpflichversicherung gemeldet.
Diese Tage erhielten wir ein Schreiben der Versicherung, aus dem
hervorging, dass sie den Schaden in einer Höhe von 50 Euronen übernehmen
würde, da - so Schreiben der Versicherung - nach §249BGB eine
Zeitwertminderung vorliegen würde.
Wie man sich unschwer vorstellen kann, sind wir mit diesem Betrag
überhaupt nicht einverstanden, da diese Jacke quasi nur als
Sonntagsjacke gedacht ist (war), unser Sohn diese Jacke am 11.11. jedoch
nur zufällig trug, da seine Alltagsjacke an diesem Tage eine Wäsche
bedurfte.
Fragen:
1) Ist eine Minderung um 20Euronen, sprich rund 28,5%, für einen zum
damaligen Zeitpunkt (11.11.05) 23 Tage alten Gegenstand rechtens?
2) Welcher Wertminderungsbetrag wäre, wenn überhaupt, realistisch?
Dank im voraus und Gruß, Marcus