Discussion:
Zeitwert(-minderung) nach Par.249BGB
(zu alt für eine Antwort)
Marcus Lipke
2005-11-30 19:22:41 UTC
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Hallo zusammen!

Am 20.10.05 kaufte meine Frau für unseren Sohn eine Winterjacke im Wert
von 69,95 Euronen. Diese Jacke wurde am 11.11.05 versehentlich von
seinem Freund beschädigt, der Schaden wurde der 'gegnerischen'
Haftpflichversicherung gemeldet.
Diese Tage erhielten wir ein Schreiben der Versicherung, aus dem
hervorging, dass sie den Schaden in einer Höhe von 50 Euronen übernehmen
würde, da - so Schreiben der Versicherung - nach §249BGB eine
Zeitwertminderung vorliegen würde.
Wie man sich unschwer vorstellen kann, sind wir mit diesem Betrag
überhaupt nicht einverstanden, da diese Jacke quasi nur als
Sonntagsjacke gedacht ist (war), unser Sohn diese Jacke am 11.11. jedoch
nur zufällig trug, da seine Alltagsjacke an diesem Tage eine Wäsche
bedurfte.
Fragen:
1) Ist eine Minderung um 20Euronen, sprich rund 28,5%, für einen zum
damaligen Zeitpunkt (11.11.05) 23 Tage alten Gegenstand rechtens?

2) Welcher Wertminderungsbetrag wäre, wenn überhaupt, realistisch?

Dank im voraus und Gruß, Marcus
Segensreich Maschinerich
2005-12-01 16:08:20 UTC
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Marcus Lipke in
Post by Marcus Lipke
Am 20.10.05 kaufte meine Frau für unseren Sohn eine Winterjacke im Wert
von 69,95 Euronen. Diese Jacke wurde am 11.11.05 versehentlich von
seinem Freund beschädigt, der Schaden wurde der 'gegnerischen'
Haftpflichversicherung gemeldet.
Diese Tage erhielten wir ein Schreiben der Versicherung, aus dem
hervorging, dass sie den Schaden in einer Höhe von 50 Euronen übernehmen
würde, da - so Schreiben der Versicherung - nach §249BGB eine
Zeitwertminderung vorliegen würde.
Laut BGB § 249 haben die "den Zustand herzustellen, der bestehen würde,
wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. [..]
[Es] kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen
Geldbetrag verlangen." [1] Von Zeitwertminderung ist dort überhaupt
nicht die Rede.

Ich lese den § 249 im Gegenteil so, daß Du Anspruch auf Erstattung des
vollen Kaufpreises hast: Denn das ist nun einmal de facto der Betrag,
der zur Wiederherstellung des status quo ante notwendig ist.

SM

[1] dejure.org/gesetze/BGB/249.html
--
reply-to works, even if it doesn't look as if it did.
Marcus Lipke
2005-12-01 19:01:19 UTC
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Post by Segensreich Maschinerich
Laut BGB § 249 haben die "den Zustand herzustellen, der bestehen würde,
wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. [..]
[Es] kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen
Geldbetrag verlangen." [1] Von Zeitwertminderung ist dort überhaupt
nicht die Rede.
So auch meine Auffassung eines doch so neuen Gegenstandes. Habe die
Versicherung nochmals angeschrieben, mal schauen, was da (noch) kommt.

Gruß, Marcus
Elmar Haneke
2005-12-01 16:51:43 UTC
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Post by Marcus Lipke
1) Ist eine Minderung um 20Euronen, sprich rund 28,5%, für einen zum
damaligen Zeitpunkt (11.11.05) 23 Tage alten Gegenstand rechtens?
Bei der Erstattung kann ein Vorteil des Tausches alt gegen neu abgezogen
werden. Dieser wird oft durch eine Verteilung des Kaufpreises auf die übliche
Lebensdauer ermittelt.

Bei einer Kinder-Winterjacke kann die Nutzungsdauer wenige Monate sein, wenn
das Kind im nächsten Jahr nicht mehr reinpaßt. Nach dieser Argumentation währe
zwar die "Abschreibung" beträchtlich (da man für die Gebrauchtjacke nichtehr
viel bekommt), allerdings ist der Nutzwert der neuen Jacke nicht größer als der
der alten.
Post by Marcus Lipke
2) Welcher Wertminderungsbetrag wäre, wenn überhaupt, realistisch?
Das orientiert sich daran, was ein aussenstehender für den Wertunterschied
zahlen würde. Da man bei 23 Tagen vermutlich garkeinen Unterschied sehen kann,
würde ich die Erstattung des Neuwertes für angemessen halten.

Bei Autos gib't überigens auch eine Regelung, daß bei einem Unfallschaden bei
einem sehr neuen Auto u.U. nicht repariert werden muß sondern ein Neukauf
erstattet werden kann (das beschädigte KFZ geht dann an die Versicherung).

Interessanter als die Wertminderung dürfte eigentlich der Restwert der
beschädigten Jacke sein. Ist die noch verkaufbar?

Elmar
--
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Marcus Lipke
2005-12-01 19:05:18 UTC
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Post by Elmar Haneke
Interessanter als die Wertminderung dürfte eigentlich der Restwert der
beschädigten Jacke sein. Ist die noch verkaufbar?
Verkauf- und tragbar ist/wäre sie durchaus noch, der Schaden ist ein
länglicher Riß auf der Oberseite des rechten Unterarms. Leider jedoch
ist dieser Riß so groß, dass man ihn z.B. nicht durch einen Auffnäher
kaschieren könnte.

Gruß, Marcus
Elmar Haneke
2005-12-02 15:55:07 UTC
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Post by Marcus Lipke
Verkauf- und tragbar ist/wäre sie durchaus noch
Dann währe im Streitfall sicherlich der Restwert anzusetzen. Ob der 20 EUR
beträgt, ist eine andere Frage, aus der Distanz aber nicht zu klähren.

Elmar
--
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