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Textform
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Ulrich Maier
2016-04-11 10:41:24 UTC
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Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.

Haben sich inzwischen Formulierungen eingespielt?

Beispiele:

"eine schriftliche Weisung" -> "eine Weisung in Textform"

"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"

Wie formuliert das der routinierte Jurist, der gleichzeitig auch etwas
auf den Sprachstil achtet?

Die Adjektiva "textlich" oder "textförmlich" gibt es ja wohl nicht?

Ulrich
Stefan Schmitz
2016-04-11 14:56:55 UTC
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Post by Ulrich Maier
Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.
Haben sich inzwischen Formulierungen eingespielt?
Wofür?

Schriftform ist nur dann zwingend, wenn sie *gesetzlich* vorgeschrieben ist.
Bei deinen Beispielen geht es um eine vereinbarte Form, da gilt § 127 II BGB.
Ulrich Maier
2016-04-11 15:58:38 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Post by Ulrich Maier
Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.
Haben sich inzwischen Formulierungen eingespielt?
Wofür?
Schriftform ist nur dann zwingend, wenn sie *gesetzlich* vorgeschrieben ist.
Bei deinen Beispielen geht es um eine vereinbarte Form, da gilt § 127 II BGB.
... der allerdings gleich im ersten Satz auch auf § 126b eingeht!

Ich möchte wissen, wie man in der Praxis mit dem sperrigen Wort
"Textform" umgeht (und der Tatsache, dass es kein Adjektiv analog
"schriftlich" gibt). Beispiele habe ich genannt:

"eine schriftliche Weisung" -> "eine Weisung in Textform"?

"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"?

(Wie formuliert das der routinierte Jurist, der gleichzeitig auch etwas
auf den Sprachstil achtet?)

Ulrich
Bernd J. Kaup
2016-04-11 22:33:08 UTC
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Post by Ulrich Maier
Post by Stefan Schmitz
Post by Ulrich Maier
Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.
Haben sich inzwischen Formulierungen eingespielt?
Wofür?
Schriftform ist nur dann zwingend, wenn sie *gesetzlich*
vorgeschrieben ist.
Bei deinen Beispielen geht es um eine vereinbarte Form, da gilt § 127 II BGB.
... der allerdings gleich im ersten Satz auch auf § 126b eingeht!
Ich möchte wissen, wie man in der Praxis mit dem sperrigen Wort
"Textform" umgeht (und der Tatsache, dass es kein Adjektiv analog
"eine schriftliche Weisung" -> "eine Weisung in Textform"?
das kommt leider immer raus, wenn irgendwelche Oberlehrer meinen, dass
die Fachsprache der Juristen für Leute, die den Hauptschulabschluss
nicht geschafft haben, nicht verständlich ist:

es geht um den Oberbegriff "Form". Schriftform ist definiert. Die
Definition umfasst nicht Texte ohne Unterschrift, z.B. emails oder
Behördenschreiben, die ausdrücklich vermerken: ist auch ohne
Unterschrift gültig, also Schreiben, die nicht als schriftförmig
qualifizeieren.
Post by Ulrich Maier
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"?
schriftlich reicht, alles andere ist schlicht Senf mit Soße.
Für die Dummies unter den Empfängern des Schriftstückes, also offenbar
Leuten, denen das Unternehmen eine Vertretung nach außen zutraut, kann
man Beispiele anführen: Brief, handschriftliche Notiz des GF am Rande
des Vorschlags, zustimmende e-mail.
Post by Ulrich Maier
(Wie formuliert das der routinierte Jurist, der gleichzeitig auch etwas
auf den Sprachstil achtet?)
s.o. Vielleicht sollte dein AG nicht gerade einen Dipl. Ing. mit der
Formulierung der Vertretungsbefugnisse betrauen.

mfg
bjk
Ulrich Maier
2016-04-12 07:24:36 UTC
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Post by Bernd J. Kaup
Post by Ulrich Maier
Post by Stefan Schmitz
Post by Ulrich Maier
Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.
Haben sich inzwischen Formulierungen eingespielt?
Wofür?
Schriftform ist nur dann zwingend, wenn sie *gesetzlich*
vorgeschrieben ist.
Bei deinen Beispielen geht es um eine vereinbarte Form, da gilt § 127 II BGB.
... der allerdings gleich im ersten Satz auch auf § 126b eingeht!
Ich möchte wissen, wie man in der Praxis mit dem sperrigen Wort
"Textform" umgeht (und der Tatsache, dass es kein Adjektiv analog
"eine schriftliche Weisung" -> "eine Weisung in Textform"?
das kommt leider immer raus, wenn irgendwelche Oberlehrer meinen, dass
die Fachsprache der Juristen für Leute, die den Hauptschulabschluss
Hast Du ein Problem mit Deinem Selbstwertgefühl? Oder warum musst Du auf
eine so harmlose Frage so überheblich reagieren?
Post by Bernd J. Kaup
es geht um den Oberbegriff "Form". Schriftform ist definiert.
Ach nee.
Post by Bernd J. Kaup
Die Definition umfasst nicht Texte ohne Unterschrift, z.B. emails oder
Behördenschreiben, die ausdrücklich vermerken: ist auch ohne
Unterschrift gültig, also Schreiben, die nicht als schriftförmig
qualifizeieren.
Ach nee.

Aus Gründen der Praktikabilität geht die Schriftform heute oft zu weit.
Die Textform ist dann oft auch angemessen. Statt zu formulieren
Post by Bernd J. Kaup
Post by Ulrich Maier
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"?
schriftlich reicht, alles andere ist schlicht Senf mit Soße.
Aha. Du vereinbarst "schriftlich" und begnügst Dich in der Praxis mit
E-Mails? Wau.

Natürlich könnte man alleine Textform verlangen, weil auch die
Schriftform stets die Textform erfüllt. Da der Begriff der Textform
jedoch noch relativ unbekannt ist, würde ich eben lieber beide Formen
(mit "oder" verbunden) verwenden. Nur finde ich das Resultat "X wird nur
im Rahmen der schriftlichen oder in Textform erfolgten Weisungen des
Auftraggebers tätig" etwas holprig.
Post by Bernd J. Kaup
Für die Dummies unter den Empfängern des Schriftstückes, also offenbar
Leuten, denen das Unternehmen eine Vertretung nach außen zutraut, kann
man Beispiele anführen: Brief, handschriftliche Notiz des GF am Rande
des Vorschlags, zustimmende e-mail.
Offenbar hast Du ein Problem mit dem sinnentnehmenden Lesen. Sollte bei
Juristen doch eigentlich ein Mindeststandard sein.

Ulrich
HC Ahlmann
2016-04-12 10:35:51 UTC
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Post by Ulrich Maier
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"
X wird nur auf Weisungen des Auftraggebers in Schrift- oder Textform
tätig.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Ulrich Maier
2016-04-12 14:54:02 UTC
Permalink
Post by HC Ahlmann
Post by Ulrich Maier
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"
X wird nur auf Weisungen des Auftraggebers in Schrift- oder Textform
tätig.
Richtig glücklich ist diese Formulierung auch nicht, denn Sie lädt
zunächst einmal zur Interpretation als "X wird ... in Schrift- oder
Textform tätig" ein.

Ulrich
HC Ahlmann
2016-04-12 15:40:54 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Post by HC Ahlmann
Post by Ulrich Maier
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"
X wird nur auf Weisungen des Auftraggebers in Schrift- oder Textform
tätig.
Richtig glücklich ist diese Formulierung auch nicht, denn Sie lädt
zunächst einmal zur Interpretation als "X wird ... in Schrift- oder
Textform tätig" ein.
Das ist nur der Fall, wenn man des Deutschen nicht mächtig ist oder
trollen will.

Bye, <***@invalid.invalid>.
--
Munterbleiben
HC

<http://hc-ahlmann.gmxhome.de/> Bordkassen, Kochen an Bord, Törnberichte
Thomas Homilius
2016-04-12 12:59:44 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.
Genauer: die *gesetzliche* Textform.
Zitat: "Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben..."

Wo genau ist denn die Textform *gesetzlich* vorgeschrieben?

Wikipedia nennt: "Widerrufsrechtes bei Verbraucherverträgen nach § 355
i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB"
Aber dort kommt das Wort "Text" gar nicht vor?!
--
E-Mail: ***@gmail.com | GPG-Key: 0xE29A0F93
Martin Bienwald
2016-04-12 14:28:41 UTC
Permalink
Post by Thomas Homilius
Post by Ulrich Maier
Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.
Genauer: die *gesetzliche* Textform.
Zitat: "Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben..."
Wo genau ist denn die Textform *gesetzlich* vorgeschrieben?
Geh zu http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html
und benutze die Suchfunktion deines Browsers.
Post by Thomas Homilius
Wikipedia nennt: "Widerrufsrechtes bei Verbraucherverträgen nach § 355
i.V.m. § 312c Abs. 1 BGB"
Aber dort kommt das Wort "Text" gar nicht vor?!
_Dafür_ ist die Textform auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Manche AGB verlangen einen Widerruf in Textform, aber es ist auch
nicht unüblich, dass ein konkludenter Widerruf durch Rücksendung der
Ware akzeptiert wird.

... Martin
P&eterL#iederm%ann
2016-04-13 19:18:27 UTC
Permalink
Am 11.04.2016 um 12:41 schrieb Ulrich Maier:

(...)

"X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
Post by Ulrich Maier
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"
Wie formuliert das der routinierte Jurist, der gleichzeitig auch etwas
auf den Sprachstil achtet?
Der Satz ist korrekt. Im Rechtsverkehr kommt es auf Präzision an, und
weniger, wie im gymnasialen Deutschunterricht, auf stilistische und
literarische Feinheiten.
Post by Ulrich Maier
Die Adjektiva "textlich" oder "textförmlich" gibt es ja wohl nicht?
Im Duden ist zumindest "textlich" verzeichnet.
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/textlich
(abgerufen 13.04.2016)

Gruss,
Peter
Stefan Schmitz
2016-04-13 21:12:18 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
(...)
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
Post by Ulrich Maier
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"
Wie formuliert das der routinierte Jurist, der gleichzeitig auch etwas
auf den Sprachstil achtet?
Der Satz ist korrekt. Im Rechtsverkehr kommt es auf Präzision an, und
weniger, wie im gymnasialen Deutschunterricht, auf stilistische und
literarische Feinheiten.
Dann gehört "schriftlich" aber nicht da hin, denn das ist in "Textform" schon
enthalten.
Ulrich Maier
2016-04-14 07:13:05 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Dann gehört "schriftlich" aber nicht da hin, denn das ist in "Textform" schon
enthalten.
Ja. Dazu hatte ich aber bereits geschrieben. "Natürlich könnte man
alleine Textform verlangen, weil auch die Schriftform stets die Textform
erfüllt. Da der Begriff der Textform jedoch noch relativ unbekannt ist,
würde ich eben lieber beide Formen (mit "oder" verbunden) verwenden."

Ulrich
Stefan Schmitz
2016-04-14 16:02:18 UTC
Permalink
Post by Ulrich Maier
Ja. Dazu hatte ich aber bereits geschrieben. "Natürlich könnte man
alleine Textform verlangen, weil auch die Schriftform stets die Textform
erfüllt. Da der Begriff der Textform jedoch noch relativ unbekannt ist,
würde ich eben lieber beide Formen (mit "oder" verbunden) verwenden."
Wenn du keine unbekannten Begriffe verwenden willst, warum verzichtest du dann
nicht ganz darauf?

Und wenn man unbedingt in einen Vertrag reinschreiben will, dass Schriftform
nicht zwingend ist, kann man die zulässigen Übermittlungswege auch einfach
aufzählen.
P&eterL#iederm%ann
2016-04-14 17:23:59 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by P&eterL#iederm%ann
Der Satz ist korrekt. Im Rechtsverkehr kommt es auf Präzision an, und
weniger, wie im gymnasialen Deutschunterricht, auf stilistische und
literarische Feinheiten.
Dann gehört "schriftlich" aber nicht da hin, denn das ist in "Textform" schon
enthalten.
Damit würde ja gegen das Redundanzverbot des Bürgerlichen Rechtes
verstossen :)

Ulrich Maier
2016-04-14 07:17:00 UTC
Permalink
Der Satz ist korrekt. Im Rechtsverkehr kommt es auf Präzision an, und
weniger, wie im gymnasialen Deutschunterricht, auf stilistische und
literarische Feinheiten.
Man kann sich aber bemühen, beides unter einen Hut zu bringen, vor
allem, wenn es nicht um schnelle, einmalige Vereinbarungen sondern um
wiederverwendete Formulierungen (etwa AGB) geht. Es ist dann auch eine
Frage des Marketings.
Post by Ulrich Maier
Die Adjektiva "textlich" oder "textförmlich" gibt es ja wohl nicht?
Im Duden ist zumindest "textlich" verzeichnet.
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/textlich
(abgerufen 13.04.2016)
Das Wort gibt es - aber kaum im Sinne des § 126b BGB.

Ulrich
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