Ulrich Maier
2016-04-11 10:41:24 UTC
Die"Textform" (§ 126b BGB) gibt es erst seit 2001, die "Schriftform"
schon etwas länger.
Haben sich inzwischen Formulierungen eingespielt?
Beispiele:
"eine schriftliche Weisung" -> "eine Weisung in Textform"
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"
Wie formuliert das der routinierte Jurist, der gleichzeitig auch etwas
auf den Sprachstil achtet?
Die Adjektiva "textlich" oder "textförmlich" gibt es ja wohl nicht?
Ulrich
schon etwas länger.
Haben sich inzwischen Formulierungen eingespielt?
Beispiele:
"eine schriftliche Weisung" -> "eine Weisung in Textform"
"X wird nur im Rahmen der schriftlichen Weisungen des Auftraggebers
tätig" -> "X wird nur im Rahmen der schriftlichen oder in Textform
erfolgten Weisungen des Auftraggebers tätig"
Wie formuliert das der routinierte Jurist, der gleichzeitig auch etwas
auf den Sprachstil achtet?
Die Adjektiva "textlich" oder "textförmlich" gibt es ja wohl nicht?
Ulrich