Thorsten Hock
2005-06-20 17:45:51 UTC
Moin,
mir ist vor einiger Zeit mein Auto gestohlen worden (siehe anderer
Thread "Auto aus Werkstatt gestohlen"), dann ist es aber wieder
aufgetaucht und ich musste es nun wieder zuruecknehmen.
Aus wahrscheinlich verstaendlichen Gruenden moechte ich nun nicht
weiter mit diesem Auto herumfahren und moechte ihn nun verkaufen.
Nun kann ich fuer die Zeit wo der Wagen nicht in meiner Gewalt war,
nicht das geringste darueber sagen, was mit dem Wagen passiert ist.
Muss ich beim Verkauf des Wagens darueber Auskunft geben dass der
Wagen eine Zeitlang gestohlen war?
Wenn ja, wer kauft so ein Auto?
Wenn nein, was ist wenn der Wagen z.B. in der Zeit einen halben
Achsbruch erlitten hat und nach dem Verkauf auf der Autobahn bricht
die Achse nun ganz? (bloedes Bespiel but you get the idea...)
mir ist vor einiger Zeit mein Auto gestohlen worden (siehe anderer
Thread "Auto aus Werkstatt gestohlen"), dann ist es aber wieder
aufgetaucht und ich musste es nun wieder zuruecknehmen.
Aus wahrscheinlich verstaendlichen Gruenden moechte ich nun nicht
weiter mit diesem Auto herumfahren und moechte ihn nun verkaufen.
Nun kann ich fuer die Zeit wo der Wagen nicht in meiner Gewalt war,
nicht das geringste darueber sagen, was mit dem Wagen passiert ist.
Muss ich beim Verkauf des Wagens darueber Auskunft geben dass der
Wagen eine Zeitlang gestohlen war?
Wenn ja, wer kauft so ein Auto?
Wenn nein, was ist wenn der Wagen z.B. in der Zeit einen halben
Achsbruch erlitten hat und nach dem Verkauf auf der Autobahn bricht
die Achse nun ganz? (bloedes Bespiel but you get the idea...)
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MfG Thorsten
MfG Thorsten