Discussion:
Muss Diebstahl beim Auto-Verkauf angegeben werden?
(zu alt für eine Antwort)
Thorsten Hock
2005-06-20 17:45:51 UTC
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Moin,

mir ist vor einiger Zeit mein Auto gestohlen worden (siehe anderer
Thread "Auto aus Werkstatt gestohlen"), dann ist es aber wieder
aufgetaucht und ich musste es nun wieder zuruecknehmen.

Aus wahrscheinlich verstaendlichen Gruenden moechte ich nun nicht
weiter mit diesem Auto herumfahren und moechte ihn nun verkaufen.

Nun kann ich fuer die Zeit wo der Wagen nicht in meiner Gewalt war,
nicht das geringste darueber sagen, was mit dem Wagen passiert ist.
Muss ich beim Verkauf des Wagens darueber Auskunft geben dass der
Wagen eine Zeitlang gestohlen war?

Wenn ja, wer kauft so ein Auto?

Wenn nein, was ist wenn der Wagen z.B. in der Zeit einen halben
Achsbruch erlitten hat und nach dem Verkauf auf der Autobahn bricht
die Achse nun ganz? (bloedes Bespiel but you get the idea...)
--
MfG Thorsten
Rainer Dahnke
2005-06-20 19:05:45 UTC
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Post by Thorsten Hock
Moin,
mir ist vor einiger Zeit mein Auto gestohlen worden (siehe anderer
Thread "Auto aus Werkstatt gestohlen"), dann ist es aber wieder
aufgetaucht und ich musste es nun wieder zuruecknehmen.
Aus wahrscheinlich verstaendlichen Gruenden moechte ich nun nicht
weiter mit diesem Auto herumfahren und moechte ihn nun verkaufen.
Nun kann ich fuer die Zeit wo der Wagen nicht in meiner Gewalt war,
nicht das geringste darueber sagen, was mit dem Wagen passiert ist.
Muss ich beim Verkauf des Wagens darueber Auskunft geben dass der
Wagen eine Zeitlang gestohlen war?
Wenn ja, wer kauft so ein Auto?
Wenn nein, was ist wenn der Wagen z.B. in der Zeit einen halben
Achsbruch erlitten hat und nach dem Verkauf auf der Autobahn bricht
die Achse nun ganz? (bloedes Bespiel but you get the idea...)
Klar, wenn etwas defekt ist muss das angegeben, egal wodurch
es passiert ist.

Aber angeben das es mal gestolen wurde? Das würde mich wundern
wenn man das muss, ich würde es nicht machen.

Du weisst ja auch nicht wenn Du das Auto einem Bekannten verleihst
was der damit macht, oder wenn das Auto in der Werkstatt ist
(Probefahrt Kfz-Mechaniker) ...

Andersrum heisst ja ein Diebstahl nicht zwangsweise dass mit
der Kiste die Sau gemacht wird ...

Wieder andersrum kann ja beim Verkauf der Vorbesitzer (und Verkäufer)
das Fahrzeug gequält haben ohne das zu sagen ... (was er auch
nicht muss, solange kein Defekt dabei aufgetreten ist).

Grüße
Rainer
Martin Schoenbeck
2005-06-20 19:20:42 UTC
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Hallo Rainer,
Post by Rainer Dahnke
Klar, wenn etwas defekt ist muss das angegeben, egal wodurch
es passiert ist.
Aber angeben das es mal gestolen wurde? Das würde mich wundern
wenn man das muss, ich würde es nicht machen.
Vor allem halte ich es für vertretbar, davon auszugehen, daß der Dieb einen
eventuellen Schaden mit Sicherheit _nicht_ repariert hätte und der also
nach dem Wiederauffinden des Fahrzeugs also nicht unentdeckt geblieben
wäre.

Ob nicht allerdings andere Gründe für eine Offenbarungspflicht sprechen
(mögliche Schlüsselkopie o.ä.) müssen andere sagen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
-------------------------------------------------------
Softwarepatente? Nein, danke. Hier eintragen:
http://petition.eurolinux.org/index_html
Rupert Haselbeck
2005-06-20 20:27:19 UTC
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Post by Thorsten Hock
Aus wahrscheinlich verstaendlichen Gruenden moechte ich nun nicht
weiter mit diesem Auto herumfahren und moechte ihn nun verkaufen.
Welche "verständlichen Gründe" sind das denn? Warum willst du das
Fahrzeug denn loswerden? Nur, weil es mal gestohlen wurde? Ein Problem
der "Ehre" oder was meinst du damit?
Post by Thorsten Hock
Nun kann ich fuer die Zeit wo der Wagen nicht in meiner Gewalt war,
nicht das geringste darueber sagen, was mit dem Wagen passiert ist.
Muss ich beim Verkauf des Wagens darueber Auskunft geben dass der
Wagen eine Zeitlang gestohlen war?
Wenn ja, wer kauft so ein Auto?
Warum sollte man es nicht kaufen? Wenn durch den Dieb keine Schäden
verursacht wurden, dann ist es einfach nur irrational zu glauben, das
Fahrzeug wegen des Diebstahls im Wert gemindert.
Post by Thorsten Hock
Wenn nein, was ist wenn der Wagen z.B. in der Zeit einen halben
Achsbruch erlitten hat und nach dem Verkauf auf der Autobahn bricht
die Achse nun ganz? (bloedes Bespiel but you get the idea...)
Wie stellst du dir denn einen "halben Achsbruch" vor? Entweder ist das
Fahrzeug beschädigt oder es ist nicht beschädigt. Im ersteren Fall lass
es reparieren, im zweiten freu dich.
Ich verstehe deine Gedankengänge nicht so recht. Das Fahrzeug ist doch
allein dadurch, daß ein unrechtmäßiger Besitzer es benutzt hat, nicht
weniger wert.

MfG
Rupert
Matthias Kryn
2005-06-20 21:13:21 UTC
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Entweder ist das Fahrzeug beschädigt oder es ist nicht
beschädigt. Im ersteren Fall lass es reparieren, im zweiten
freu dich.
Ich verstehe deine Gedankengänge nicht so recht. Das Fahrzeug
ist doch allein dadurch, daß ein unrechtmäßiger Besitzer es
benutzt hat, nicht weniger wert.
Das sehe ich anders. Es ist so wie mit dem Fahrschulfahrzeug:
der Fahrer ist dafür nicht verantwortlich, und in diesem Stil
wird das KFZ gefahren.

Zu wissen, dass jemand das KFZ gefahren hat, dem der technische
Zustand völlig egal sein konnte, stellt in meinen Augen einen
Grund zur Wertminderung dar.

Grüße
Matthias
Rainer Dahnke
2005-06-21 00:38:17 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Entweder ist das Fahrzeug beschädigt oder es ist nicht
beschädigt. Im ersteren Fall lass es reparieren, im zweiten
freu dich.
Ich verstehe deine Gedankengänge nicht so recht. Das Fahrzeug
ist doch allein dadurch, daß ein unrechtmäßiger Besitzer es
benutzt hat, nicht weniger wert.
der Fahrer ist dafür nicht verantwortlich, und in diesem Stil
wird das KFZ gefahren.
Zu wissen, dass jemand das KFZ gefahren hat, dem der technische
Zustand völlig egal sein konnte, stellt in meinen Augen einen
Grund zur Wertminderung dar.
Dann müssten aber alle Fahrzeuge die durch die Fahrweise stark
beansprucht werden (z.B. "sportliche" Fahrweise) weniger Wert
sein.

Das es in der Praxis tatsächlich so sein *kann* das ein solches
Fahrzeug früher ein Defekt hat mag durchaus stimmen ...

(Ich fahre auch "mit Verstand", mein Golf hat jetzt 340.000 km
auf dem Tacho und läuft und läuft ...) :)

Aber: Ein solches Kriterium gibt es bei einer Fahrzeugbewertung
nicht, es wäre auch garnicht definierbar.

Grüße
Rainer
Elmar Haneke
2005-06-21 15:32:57 UTC
Permalink
Zu wissen, dass jemand das KFZ gefahren hat, dem der technische Zustand
völlig egal sein konnte, stellt in meinen Augen einen Grund zur Wertminderung
dar.
Im Prinzip mag das stimmen. Welchen Anteil an der Gesamtlaufleistung ist der
Dieb denn gefahren?

Elmar
--
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Matthias Kryn
2005-06-21 21:03:13 UTC
Permalink
Post by Elmar Haneke
Post by Matthias Kryn
Zu wissen, dass jemand das KFZ gefahren hat, dem der
technische Zustand völlig egal sein konnte, stellt in
meinen Augen einen Grund zur Wertminderung dar.
Im Prinzip mag das stimmen. Welchen Anteil an der
Gesamtlaufleistung ist der Dieb denn gefahren?
Gute Frage. Auch da bleibt das Problem, dass man z.B. eine
Kupplung schon in 50km hinüber fahren kann.

Grüße
Matthias
Rainer Dahnke
2005-06-22 00:13:46 UTC
Permalink
Post by Matthias Kryn
Post by Elmar Haneke
Post by Matthias Kryn
Zu wissen, dass jemand das KFZ gefahren hat, dem der
technische Zustand völlig egal sein konnte, stellt in
meinen Augen einen Grund zur Wertminderung dar.
Im Prinzip mag das stimmen. Welchen Anteil an der
Gesamtlaufleistung ist der Dieb denn gefahren?
Gute Frage. Auch da bleibt das Problem, dass man z.B. eine
Kupplung schon in 50km hinüber fahren kann.
Ja, das kann aber auch jemand der nicht Dieb ist.

Aber wo ist eigendlich das Problem?

Wenn Du das Fahrzeug verkaufen willst, dann mach das
einfach, bei der Fahrzeugbewertung geht es um den
Kilometerstand, das Alter und den technischen Zustand,
egal wer mal am Steuer gesessen hat.

Und was ist wenn der Dieb das Auto ganz normal gefahren
hat? Dann ist die ganze Aufregung für die Katz.

Grüße
Rainer

Christoph Brüninghaus
2005-06-21 07:00:56 UTC
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Post by Thorsten Hock
Moin,
mir ist vor einiger Zeit mein Auto gestohlen worden (siehe anderer
Thread "Auto aus Werkstatt gestohlen"), dann ist es aber wieder
aufgetaucht und ich musste es nun wieder zuruecknehmen.
Aus wahrscheinlich verstaendlichen Gruenden moechte ich nun nicht
weiter mit diesem Auto herumfahren und moechte ihn nun verkaufen.
Nun kann ich fuer die Zeit wo der Wagen nicht in meiner Gewalt war,
nicht das geringste darueber sagen, was mit dem Wagen passiert ist.
Muss ich beim Verkauf des Wagens darueber Auskunft geben dass der
Wagen eine Zeitlang gestohlen war?
Grundsätzlich nicht, weil allein diese Tatsache keinen Einfluß auf die
Mängelfreiheit hat.

Allerdings ergibt sich indirekt eine gewisse Unsicherheit über den
Zustand des Wagens, wie Du selber bemerkst.
Je nachdem, wie lange der Wagen "in fremden" Händen war, steigt die
Wahrscheinlichkeit eines Mangels bzw. die Ungewissheit über den Zustand.
Darin kann man wohl selbst einen Mangel bzw. eine fehlende Eigenschaft
(etwa, weil der Wagen z.B. nicht mehr aus x. Hand verkaufet werden kann)
sehen oder mindestens eine Informationspflicht basteln.
Post by Thorsten Hock
Wenn ja, wer kauft so ein Auto?
Wenn nein, was ist wenn der Wagen z.B. in der Zeit einen halben
Achsbruch erlitten hat und nach dem Verkauf auf der Autobahn bricht
die Achse nun ganz? (bloedes Bespiel but you get the idea...)
Das hängt zunächst davon ab, wie die Gewährleistung geregelt ist.

Ein Achsbruch dürfte nicht der typische Mangel sein, der nach einem
Diebstahl auftritt (und den man prüfen würde, wenn man von einem
Diebstahl hört). Ich denke da eher an die Aufbruchsschäden, die evtl.
unschöne aussehen, Folgeschäden verursachen können oder den Wagen schon
an sich unsicherer machen.

Christoph
--
Wenn jemand einem andern Zauberei vorwirft, es aber nicht beweisen kann,
soll derjenige, dem die Zauberei vorgeworfen worden ist, zum Fluss gehen
und in diesen Fluss hineinspringen. Wenn der Fluss ihn ergreift, so soll
der, der ihn bezichtigt hat, sein Haus in Besitz nehmen.
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