Discussion:
Definition 'neuwertig'?
(zu alt für eine Antwort)
Erhard Ducke
2003-07-13 10:27:33 UTC
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Hallo dsrm!

Gibt es eine rechtlich bindende Definition des Terminus 'neuwertig'?
Hintergrund:
Habe bei ebay einen Artikel, der als neuwertig beworben wurde,
erstanden. Dieser weist deutliche Gebrauchsspuren auf und ist sogar
leicht beschädigt. Es handelt sich um eine DVD, deren Umverpackung
leicht beschädigt ist, die DVD selbst ist mäßig verschmutzt und weist
mehrere Kratzer auf, sie konnte erst nach Reinigung abgespielt werden,
ohne dass Lesefehler auftraten...
Ich möchte beim Verkäufer jetzt eine Wertminderung geltend machen bzw.
den Kauf rückgängig machen...
Weiß hier jemand was dazu?
Vielen Dank für Tipps!
Gruß Erhard Ducke

Gruß Erhard Ducke
Holger Pollmann
2003-07-13 11:59:31 UTC
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Post by Erhard Ducke
Gibt es eine rechtlich bindende Definition des Terminus
'neuwertig'?
na ja, es hängt wie üblich davon ab.
Post by Erhard Ducke
Habe bei ebay einen Artikel, der als neuwertig beworben wurde,
erstanden. Dieser weist deutliche Gebrauchsspuren auf und ist
sogar leicht beschädigt.
Das dürfte aber mit ziemlicher Sicherheit niemals als neuwertig gelten.
Post by Erhard Ducke
Ich möchte beim Verkäufer jetzt eine Wertminderung geltend machen
bzw. den Kauf rückgängig machen...
Weiß hier jemand was dazu?
Bzgl. der Reinigung der CD hättest du das den Verkäufer machen lassen
müssen; insoweit ist jetzt keine Wertminderung mehr drin.

Darüber hinaus könnte man überlegen, ob du nicht zuerst dem Verkäufer
eine Möglichkeit geben mußt, die eine tatsächlich neuwertige DVD zu
besorgen, und daß du entsprechend auch erst eine Frist zur
Nacherfüllung setzen mußt, nach deren Ablauf du erst zurücktreten oder
mindern kannst.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Erhard Ducke
2003-07-13 13:25:50 UTC
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Post by Holger Pollmann
Bzgl. der Reinigung der CD hättest du das den Verkäufer machen lassen
müssen; insoweit ist jetzt keine Wertminderung mehr drin.
Naja, die Kratzer bleiben natürlich...
Post by Holger Pollmann
Darüber hinaus könnte man überlegen, ob du nicht zuerst dem Verkäufer
eine Möglichkeit geben mußt, die eine tatsächlich neuwertige DVD zu
besorgen, und daß du entsprechend auch erst eine Frist zur
Nacherfüllung setzen mußt, nach deren Ablauf du erst zurücktreten oder
mindern kannst.
Das wäre ganz in meinem Sinn!
Es handelt sich übrigens um eine Box mit sieben DVDs.
Nun schreibt der Anbieter 'Box neuwertig' und wird sich hoffentlich
nicht damit herausreden können, dass nur das Behältnis neuwertig
ist...
Da der Artikel unter der Bezeichnung 7-DVD-Box läuft, darf ich doch
wohl annehmen, dass mit der Beschreibung des Zustandes alles zusammen
gemeint ist, oder?

Gruß Erhard Ducke
Stefan Engler
2003-07-15 22:11:02 UTC
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Post by Erhard Ducke
Da der Artikel unter der Bezeichnung 7-DVD-Box läuft, darf ich doch
wohl annehmen, dass mit der Beschreibung des Zustandes alles zusammen
gemeint ist, oder?
Du wärst nicht der erste, der gedacht hat, dass es sich bei
"Origninalverpackung 102cm-Sony-Plasma-TV" um einen grammatikalischen Fuax-
Pas des Verkäufers handeln müsse und der Karton deswegen für 500EUR ein
echtes schnäppchen darstellt...
Er hat ja die DVD's.
Allerdings sehe ich bei Wertminderung geringe Erfolge, denn die Größe
des neuen Verkaufspreises ist ja gesetzlich festgeschrieben und dazu
müsste der Wert begutachtet werden. Da du dir die DVD's ansehen kannst
ist er doch nicht viel geringer geworden. Außerdem lassen sich DVD's
abschleifen und so die Krtzer eliminieren. Wenn die Kratzer beim
Versand entstanden sind bis du der zahlt und du hast dann doch die
Beweispflicht.

7-DVD-Box kann mit einen Neuwert zwischen 150 EUR und 600 EUR
gerechnet werden, da kann man Ärger verstehen aber bei Ebay
zahlt man nur einen Bruchteil des Wertes bei großen DVD-Sets.
(500 EUR Einkauf und 300EUR Verkauf sind normal)
Holger Pollmann
2003-07-16 06:46:25 UTC
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Post by Stefan Engler
Post by Erhard Ducke
Da der Artikel unter der Bezeichnung 7-DVD-Box läuft, darf ich
doch wohl annehmen, dass mit der Beschreibung des Zustandes
alles zusammen gemeint ist, oder?
Du wärst nicht der erste, der gedacht hat, dass es sich bei
"Origninalverpackung 102cm-Sony-Plasma-TV" um einen
grammatikalischen Fuax- Pas des Verkäufers handeln müsse und der
Karton deswegen für 500EUR ein echtes schnäppchen darstellt...
Er hat ja die DVD's.
Ja. Und?
Post by Stefan Engler
Allerdings sehe ich bei Wertminderung geringe Erfolge, denn die
Größe des neuen Verkaufspreises ist ja gesetzlich festgeschrieben
und dazu müsste der Wert begutachtet werden.
Ja, man kann sich aber auch einfach mit dem Verkäufer einigen. Und nur
wenn das nicht klappt, muß man klagen (im Gerichtsverfahren geschieht
dann die "Begutachtung").
Post by Stefan Engler
Da du dir die DVD's ansehen kannst ist er doch nicht viel geringer
geworden.
Genau, was soll's eigentlich? Sie sind ja nur drecking und die Box ist
beschädigt, aber benutzen kann man sie noch. Und der Gebrauchtwagen ist
nut ein bißchen rostig drumherum, aber fahren tut er doch (wenn's auch
immer etwas scheppert und der Auspuff rußt). Warum regen sich die Leute
immer auf? Das ist doch fast neuwertig!

Merkst du was? Es geht nicht darum, daß eine gebrauchte Sache "zu sehr
gebraucht" aussieht, sondern es wurde "neuwertig" gesagt und die Sache
ist bei weitem nicht neuwertig. Das ist ein ziemlicher Unterschied.
Wenn du im Supermarkt eine neue Box mit 7 DVDs kaufst, die sich in
einer speziellen Umverpackung bedinfet, so daß du die Box nicht sieht,
und du gehst nach Hause, machst sie auf, und die Box ist rundherum
angenagt und die DVDs sind dreckig und voll Kratzer - sagst du dann
auch "na ja, ich kann sie ja ansehen, da hätte ich eh keine Rechte"?
Post by Stefan Engler
Außerdem lassen sich DVD's abschleifen und so die Krtzer
eliminieren.
Das ist das erste Mal, daß ich sowas höre, aber ich lasse mich gerne
eines besseren belehren. Das geht? Da leidet auch nicht die Qualität
und Sicherheit der Ablesung? Und insbesondere die Tatsache, daß eine
DVD mehrere Schichten mit Daten hat, spielt dafür keine Rolle?
Post by Stefan Engler
Wenn die Kratzer beim Versand entstanden sind bis du der zahlt und
du hast dann doch die Beweispflicht.
Häh? Muß man diesen Satz evrstehen?
Post by Stefan Engler
7-DVD-Box kann mit einen Neuwert zwischen 150 EUR und 600 EUR
gerechnet werden, da kann man Ärger verstehen aber bei Ebay
zahlt man nur einen Bruchteil des Wertes bei großen DVD-Sets.
(500 EUR Einkauf und 300EUR Verkauf sind normal)
Ja, und? Deshalb heißt neuwertig nicht mehr neuwertig?
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
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'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
Holger Pollmann
2003-07-16 17:47:30 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
und du gehst nach Hause, machst sie auf, und die Box ist
rundherum angenagt und die DVDs sind dreckig und voll Kratzer -
sagst du dann auch "na ja, ich kann sie ja ansehen, da hätte ich
eh keine Rechte"?
So war das nicht gemeint.
Dann sag's auch nicht zum OP. Wenn "neuwertig" vereinbart ist, haben
die Sachen neuwertig zu sein, und neuwertige DVDs haben keine Kratzer.
Bei "gebraucht" kann man drüber reden, aber NICHT bei neuwertig.
Ich weiß nicht wie sie aussehen, aber wenn der Händler nicht will
wird es mit einfließen das der normale Gebrauch noch gewährleistet
ist,
Nein. Das ist ein glasklarer Mange iSv § 434 I 1 BGB, und jedes
gericht, das anders urteilt, erläßt m.E. ein Fehlurteil.
sicherlich wird der Sammelschubber als einzigstes einfließen in
die Gebrauchswertminderung, denn Kratzer entstehen früher oder
später sowieso.
Die DVDs, die du im Laden kaufst, sind auch nach 20 Jarhen abgenutzt
und die Box wird rundherum eher mau aussehen. Also bei deinen neu im
Laden gekauften DVDs auch kein Mangel. Oben schriebst du aber, es wäre
nicht so. Ja, was denn jetzt?

Neinein, neuwertig heitß nicht "starke Gebrauchsspuren", da kannst du
rumargumentieren, soviel du willst.

Wenn z.B. alles in Ordnung wäre und eine DVD hätte einen leichten
Kratzer - gut, kann man drüber reden. Aber nach der Beschreibung im OP
handelt es sich um einen deeutlich gebrauchten Gegenstand, und der ist
nun einmal nicht neuwertig.

Ich kann echt nicht verstehen, wieso du eine Sache als neuwertig
akzeptieren würdest, die so aussieht.

Aber was anderes, ich habe hier jede Menge ganz viele tolle neuwertige
Sachen rumstehen - mein 14 Jahre alter Fenrseher ist z.B. neuwertig,
und der Videorekorder, der älter ist als ich, der ist auch neuwertig.
Willst du haben? Spottbillig! Damaliger Neupreis in EUR!
Müsste aber wirklich ein Gutachter klären was die Dinger
wert sind. Ein Pfandleiher sollte den Wert auch einschätzen
können.
Sorry, aber... s.o.
Post by Holger Pollmann
Post by Stefan Engler
Außerdem lassen sich DVD's abschleifen und so die Krtzer
eliminieren.
Das ist das erste Mal, daß ich sowas höre, aber ich lasse mich
gerne eines besseren belehren. Das geht? Da leidet auch nicht die
Qualität und Sicherheit der Ablesung? Und insbesondere die
Tatsache, daß eine DVD mehrere Schichten mit Daten hat, spielt
dafür keine Rolle?
Kommt an wie dick die DVD ist und wie tief die Kratzer.
Normalerweise haben DVD's, CD's,CDV's, LD's recht dicke
Schutzschichten nach unten. (Kratzer oben sind allerdings
mitlerweile sehr gefährlich). Die Sicherheit der Ablesung leidet
nur bei Laufwerken mit Metallschubladen, bei Plastikschubladen
wird die CD nachträglich in passende Höhe justiert. [...]
Ah. Na ja, man lernt nie aus. Aber zu oft geht es dann lgischerweise eh
nicht, weil dann die Schutzschicht weg ist...
Es gibt spezielle Geräte die den Zweck erfüllen sollen. Ich hatte
mit nachpolieren von PVC nur schlechte Erfahrungen gemacht, weil
es sehr schnell schmiert. Den nächsten ausgebildeten Polierer mal
fragen. (bei Alu lässt sich Pfusch am besten wegpolieren)
Ich kann mir auc nicht so recht vorstellen, daß ein poierer weiß, wie
man DVDs zu bearbeiten hat, aber egal...
Post by Holger Pollmann
Post by Stefan Engler
Wenn die Kratzer beim Versand entstanden sind, bis du der zahlt
und du hast dann doch die Beweispflicht.
Häh? Muß man diesen Satz verstehen?
Meine Ausrede wenn ich der Verkäufer währe. Ich habe selber schon
mal eine DVD bekommen die aus der Halterung rausgeflogen war.
nein, dieser Satz macht einfach keinen Sinn. "bis du der zahlt"? Soll
das heißen "bist du der zahlt"? Aber auch dann macht es keinen Sinn.
Post by Holger Pollmann
Ja, und? Deshalb heißt neuwertig nicht mehr neuwertig?
Deswegen verstehe ich den Ärger um ein paar Kratzer auch noch. Bei
solchen Preisen sollte eigentlich drin sein gute Ware zu liefern.
Na, also doch noch.

Aber es hat NICHTS mit dem preis zu tun. Wenn du eine DVD-Box zum Preis
von einem EUR als neuwertig erwirbst, hat die Box genauso neuwertig zu
sein wie wenn du 50 EUR zahlst.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Im Krieg trifft es immer die falschen - die Militärs nennen sowas
'Schade'. Sozusagen 'Kollateralschade'." -- Thomas Pommer, n-tv
Nachschlag, 07.03.2003
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