Discussion:
Abhören von BOS-Funk
(zu alt für eine Antwort)
Marius Müller
2003-12-16 13:13:22 UTC
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Hallo zusammen,

ich weiß nicht, ob ich bei euch richtig bin.
Folgende Sache soll geklärt werden, ob es machbar bzw. strafbar ist.

Ich / Wir (Abteilungsleiter ein HiOrg im Rettungsdienst) haben uns gerade
überlegt,
unseren Funkkanal im Büro aufgrund von diversen Gründen zu kontrollieren
bzw. mitzuhören.

jetzt stellt sich die Frage:
Dürfen wir, als Mitarbeiter im RD, und damit auch Nutzer des BOS-Funkes,
den Funk mittels eines Funkgerätes oder Scanners, der auf unsere
Frequenz(en)
programmiert ist, mithören?
Darf man evtl. solche Scann-Vorgänge mittels Computer protokollieren?

Es geht vor allem darum, dass die Kommune voraussichtlich aufgrund von
langen
Ausrückzeiten im Rettungsdienst uns aus dem Rettungsdienst schmeissen
möchte. Diese können wir aber eigentlich gar nicht kontrollieren. Mittels
Scanner und Computer könnte man das ganze annähernd verfolgen bzw.
kontrollieren.

Daher wollten wir uns selbst einmal ein Bild über den Sachstand machen.

Gibt es irgendwelche Gesetze, die das abhören des Funkes verbieten (für
"Laien) ist mir das wohl bekannt, aber für Mitarbeiter, die im Dienst sind,
als auch
im Büro sich gerade aufhalten???)

Wäre super, wenn jemand kurz Stellung beziehen könnte, bzw. wo ich sowas
nachlesen kann

Danke euch


--
!!! Bitte nur in die Newsgroup antworten !!!
Frank Hucklenbroich
2003-12-16 13:50:01 UTC
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Post by Marius Müller
Dürfen wir, als Mitarbeiter im RD, und damit auch Nutzer des BOS-Funkes,
den Funk mittels eines Funkgerätes oder Scanners, der auf unsere
Frequenz(en)
programmiert ist, mithören?
IIRC lief diese Diskussion vor ein paar Monaten schon mal auf
de.etc.notfallrettung. Das Credo war dort, daß man es nicht darf. Selbst
auf einer Rettungsleitstelle darf kein Scanner auf BOS-Kanälen mitlaufen,
da ein Scanner eben kein zugelassenes BOS-Funkgerät ist. Grenzwertig wäre
es dann, wenn ein RD-Mitarbeiter sein Funkgerät mit nach Hause nimmt und
dort BOS abhört. Aber auch dann muß er eine sehr gute Begründung haben
(z.B. er hat Bereitschaftsdienst und will auf dem Laufenden sein).
Post by Marius Müller
Darf man evtl. solche Scann-Vorgänge mittels Computer protokollieren?
Um Gottes willen, nein! Dann kommt ihr erst Recht mit dem Gesetz in
Konflikt, immerhin werden da ja sehr persönliche Daten unverschlüsselt
durchgegeben. Lediglich die Leitstellen selber schneiden den Funkverkehr
mit, um z.B. Verstöße gegen die Funkdisziplin dokumentieren zu können.
Unter welchen Voraussetzungen man an diese Aufnahmen rankommt bzw. nach
welcher Zeit sie gelöscht werden müssen weiß ich allerdings auch nicht so
genau.
Post by Marius Müller
Es geht vor allem darum, dass die Kommune voraussichtlich aufgrund von
langen
Ausrückzeiten im Rettungsdienst uns aus dem Rettungsdienst schmeissen
möchte. Diese können wir aber eigentlich gar nicht kontrollieren. Mittels
Scanner und Computer könnte man das ganze annähernd verfolgen bzw.
kontrollieren.
Könnte man, ist aber leider wirklich nicht legal. Die bloße Tatsache daß
jemand im RD BOS funken darf berechtigt ihn nicht zum abhören der
BOS-Kanäle außer Dienst. Streng genommen darf ein Sani noch nicht mal im
KtW ein zweites Funkgerät auf den Polizeikanal stellen, um da aus
Langeweile etwas mitzuhören.
Post by Marius Müller
Gibt es irgendwelche Gesetze, die das abhören des Funkes verbieten (für
"Laien) ist mir das wohl bekannt, aber für Mitarbeiter, die im Dienst sind,
als auch
im Büro sich gerade aufhalten???)
Wie gesagt, ob jemand dienstlich BOS funken darf ist egal. Da wird kein
Unterschied zum Laien gemacht. Er darf lediglich dienstlich BOS nutzen
(wenn es dienstlich erforderlich ist), und dann nur mit zugelassenen
BOS-Funkgeräten. Und das sind Scanner nun mal nicht.
Post by Marius Müller
Wäre super, wenn jemand kurz Stellung beziehen könnte, bzw. wo ich sowas
nachlesen kann
Da dürfte das Telekommunikationsgesetz (TKG) für zuständig sein. Google mal
zu dem Thema. Ganz kurz gesagt steht in dem entsprechenden Abschnitt, daß
niemand Aussendungen empfangen darf, die nicht für die Öffentlichkeit
bestimmt sind. Mit gewissen Einschränkungen (siehe "Burgdorfer
Scannerurteil").

Aber evtl. fragst Du ja auch noch einmal in de.etc.notfallrettung und
de.alt.radio.scanner, vielleicht hat da auch jemand die §§§ parat.

Grüße,

Frank
Sevo Stille
2003-12-16 14:30:16 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
IIRC lief diese Diskussion vor ein paar Monaten schon mal auf
de.etc.notfallrettung. Das Credo war dort, daß man es nicht darf. Selbst
auf einer Rettungsleitstelle darf kein Scanner auf BOS-Kanälen mitlaufen,
da ein Scanner eben kein zugelassenes BOS-Funkgerät ist.
Gemäß welcher Verordnung denn? Auf gesetzlicher Ebene ist das Verbot der
Geräte selbst abgeschafft - verboten ist das unberechtigte Abhören
nichtöffentlicher Aussendungen. Wenn da nicht spezifische Regelungen
unterhalb der Gesetzesebene für genehmigte Benutzer der BOS-Frequenzen
gelten, stellt sich nur die Frage, ob und in welchem Umfang die
fragliche HiOrg berechtigt ist, alle gescannten Bänder zu hören. Ich
würde annehmen, daß der Betrieb eines Scanners nur auf den der
spezifischen HiOrg zum eigenen Gebrauch zugewiesenen Frequenzen ohne
Erlaubnis der Leitstelle statthaft wäre. Zweites Problem wäre die Frage,
ob Aufnahmen nicht einer ausdrücklichen Erlaubnis aller Teilnehmer
bedürften. Wobei beides natürlich die Benutzung eines Scanners zum
Nachweis von Fehlern der Leitstelle de facto verhindern wird...
Post by Frank Hucklenbroich
Könnte man, ist aber leider wirklich nicht legal. Die bloße Tatsache daß
jemand im RD BOS funken darf berechtigt ihn nicht zum abhören der
BOS-Kanäle außer Dienst. Streng genommen darf ein Sani noch nicht mal im
KtW ein zweites Funkgerät auf den Polizeikanal stellen, um da aus
Langeweile etwas mitzuhören.
In beiden Fällen jein - sofern der jeweils dazu Berechtigte (der RD bzw.
die Leitstelle) den Mitarbeitern das gestattet, dürften sie.
Post by Frank Hucklenbroich
Da dürfte das Telekommunikationsgesetz (TKG) für zuständig sein. Google mal
zu dem Thema. Ganz kurz gesagt steht in dem entsprechenden Abschnitt, daß
niemand Aussendungen empfangen darf, die nicht für die Öffentlichkeit
bestimmt sind.
"Niemand" stimmt nicht - damit könnte man mangels jeglicher Nutzbarkeit
den nichtöffentlichen Funkverkehr komplett einstellen bzw. alle Bänder
in Zukunft dem öffentlichen Rundfunk widmen. Nur Berechtigte dürfen -
wobei im konkreten Fall die Frage der Berechtigung und ihres Umfangs das
Problem ist.

Gruß Sevo
Frank Hucklenbroich
2003-12-16 15:18:35 UTC
Permalink
Post by Sevo Stille
Post by Frank Hucklenbroich
IIRC lief diese Diskussion vor ein paar Monaten schon mal auf
de.etc.notfallrettung. Das Credo war dort, daß man es nicht darf. Selbst
auf einer Rettungsleitstelle darf kein Scanner auf BOS-Kanälen mitlaufen,
da ein Scanner eben kein zugelassenes BOS-Funkgerät ist.
Gemäß welcher Verordnung denn? Auf gesetzlicher Ebene ist das Verbot der
Geräte selbst abgeschafft - verboten ist das unberechtigte Abhören
nichtöffentlicher Aussendungen.
ACK. Die Geräte darf man natürlich legal erwerben, besitzen und auch
benutzen. Nur eben nicht auf allen Frequenzen.
Post by Sevo Stille
Wenn da nicht spezifische Regelungen
unterhalb der Gesetzesebene für genehmigte Benutzer der BOS-Frequenzen
gelten, stellt sich nur die Frage, ob und in welchem Umfang die
fragliche HiOrg berechtigt ist, alle gescannten Bänder zu hören.
Warum sollte z.B. eine HiOrg generell berechtigt sein, den Funk der Polizei
mitzuhören? Die darf höchtens die Bänder abhören, auf denen für sie
relevanter Funkverkehr läuft, also die Kanäle, die ihr zugeteilt sind.
Post by Sevo Stille
Ich
würde annehmen, daß der Betrieb eines Scanners nur auf den der
spezifischen HiOrg zum eigenen Gebrauch zugewiesenen Frequenzen ohne
Erlaubnis der Leitstelle statthaft wäre.
Sollte man eigentlich denken, aber zumindest bei der letzten Diskussion auf
d.e.n. lief es darauf hinaus, das selbst in der Leitstelle kein Scanner
mitlaufen darf. Und beim Helfer zu Hause wenn dieser außer Dienst ist erst
recht nicht. Obwohl er natürlich der Schweigepflicht unterliegt.
Post by Sevo Stille
Zweites Problem wäre die Frage,
ob Aufnahmen nicht einer ausdrücklichen Erlaubnis aller Teilnehmer
bedürften.
Daß BOS mitgeschnitten wird (von den Leitstellen) ist allen bekannt, die
dort funken. Es wird bei der BOS-Funkausbildung ausdrücklich darauf
hingewiesen (nach dem Motto "Macht keinen Scheiß auf Funk, das wird alles
mitgeschnitten und wir kriegen das raus, wer da Unsinn gemacht hat").
Post by Sevo Stille
Wobei beides natürlich die Benutzung eines Scanners zum
Nachweis von Fehlern der Leitstelle de facto verhindern wird...
Wie gesagt, es wird mitgeschnitten und in gravierenden Fällen werden diese
Mitschnitte auch später ausgewertet. Gerade wenn man an den Polizeibereich
denkt macht es ja auch Sinn, nachvollziehen zu können wer wann was über den
Funk gesagt hat, um z.B. eine bestimmte Einsatzsituation zu rekonstruieren.
Nur kommt man an diese Aufnahmen nicht so ohne weiteres ran, da muß man
schon einen triftigen Grund haben. Die Staatsanwaltschaft dürfte aber z.B.
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ohne weiteres solche Mitschnitte
anhören dürfen imho.
Post by Sevo Stille
In beiden Fällen jein - sofern der jeweils dazu Berechtigte (der RD bzw.
die Leitstelle) den Mitarbeitern das gestattet, dürften sie.
Das Problem ist auch, daß sich auf einem Kanal u.U. mehrere HiOrgs und
Leitstellen tummeln. Wer soll denn da die Erlaubnis erteilen? Wenn der ASB
Köln sagt "meine Helfer dürfen unsere Kanäle abhören" dann muß
Rotkreuz-Köln damit noch lange nicht einverstanden sein. Aber wie gesagt,
ich meine mich zu erinnern daß es da eine Vorschrift gibt, welche Geräte
überhaupt im BOS-Funk eingesetzt werden dürfen, also eine spezielle
Zulassung für BOS haben (man kann ja auch mit Amateurfunkgeräten auf
BOS-Kanälen senden, trotzdem darf ein lizenzierter Amateurfunker, der
Hauptberufliche BOS'ler ist, nicht von der heimischen Station mit der
Leitstelle funken). Und so eine Zulassung haben Scanner eben nicht. Nimme
zum Beispiel mal die Handfunkgeräte hier:
http://www.bara-funk.de/Produkte/HFG-BOS/body_hfg-bos.html
Da steht explizit "BOS-Zulassung" nebst Nummer dabei. Höchstwahrscheinlich
muß jedes im BOS-Funk eingesetzte Gerät eine entsprechende Zulassung haben.
Post by Sevo Stille
Post by Frank Hucklenbroich
Da dürfte das Telekommunikationsgesetz (TKG) für zuständig sein. Google mal
zu dem Thema. Ganz kurz gesagt steht in dem entsprechenden Abschnitt, daß
niemand Aussendungen empfangen darf, die nicht für die Öffentlichkeit
bestimmt sind.
"Niemand" stimmt nicht - damit könnte man mangels jeglicher Nutzbarkeit
den nichtöffentlichen Funkverkehr komplett einstellen bzw. alle Bänder
in Zukunft dem öffentlichen Rundfunk widmen. Nur Berechtigte dürfen -
wobei im konkreten Fall die Frage der Berechtigung und ihres Umfangs das
Problem ist.
Da hast Du natürlich völlig Recht, "niemand" wäre recht sinnfrei ;-)

Grüße,

Frank
Ulrich Gehauf
2003-12-16 15:29:36 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Und so eine Zulassung haben Scanner eben nicht. Nimme
http://www.bara-funk.de/Produkte/HFG-BOS/body_hfg-bos.html
Da steht explizit "BOS-Zulassung" nebst Nummer dabei.
Höchstwahrscheinlich muß jedes im BOS-Funk eingesetzte Gerät eine
entsprechende Zulassung haben.
Wobei ein Scanner ja kein Funkgerät, sondern nur ein Empfänger ist, mit
dem man nur 'passiv' am Funkverkehr teilnehmen kann... IMHO dient die
Zulassungspflicht ja nur dazu, den Funkverehr möglichst störungsfrei zu
halten, damit z.B. keiner Steuersignale aussendet werden und plötzlich
sämtliche Funkwecker der örtlichen Feuerwehr losgehen.

Just my 0,02€
Uli
Christian E. Naundorf
2003-12-16 21:05:00 UTC
Permalink
Post by Frank Hucklenbroich
Die Staatsanwaltschaft dürfte aber z.B.
im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ohne weiteres solche Mitschnitte
anhören dürfen imho.
Meist wird es reichen, Auskunft über das Funk-Log (sagt man so?)
zu bekommen (wer hat wann von wo usw.). Aber im Prinzip würde
man wahrscheinlich auch den Mitschnitt selbst auswerten dürfen,
denke ich auch.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

"In der Diktatur darf man nicht sagen, was man will.
In der Demokratie darf man, aber keiner hört zu." (unbek.)
Jan Hartmann
2003-12-16 14:33:20 UTC
Permalink
Post by Marius Müller
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob ich bei euch richtig bin.
Folgende Sache soll geklärt werden, ob es machbar bzw. strafbar ist.
Ich / Wir (Abteilungsleiter ein HiOrg im Rettungsdienst) haben uns gerade
überlegt,
unseren Funkkanal im Büro aufgrund von diversen Gründen zu
kontrollieren
Post by Marius Müller
bzw. mitzuhören.
[...]
Post by Marius Müller
Es geht vor allem darum, dass die Kommune voraussichtlich aufgrund von
langen
Ausrückzeiten im Rettungsdienst uns aus dem Rettungsdienst
schmeissen
Post by Marius Müller
möchte. Diese können wir aber eigentlich gar nicht kontrollieren. Mittels
Scanner und Computer könnte man das ganze annähernd verfolgen bzw.
kontrollieren.
Habt Ihr denn nicht die Möglichkeit auf die Protokolle der Leitstelle
zurückzugreifen? Je nach der dortigen Technik (FMS) liegen die
Aurückzeiten dort doch sekundengenau vor..

Gruß
Jan
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