Martin Schneider
2012-06-19 09:26:48 UTC
Hallo, zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Ein Ehepaar zahlt die Mietkaution auf ein gemeinsames Sonderkonto ein. Die
Ehe scheitert, Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen. Scheidung ist
durch.
Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei Fälligkeit abräumt,
lässt sie einen Sperrvermerk setzen, so dass das Konto nur gemeinsam
aufgelöst werden kann.
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen Kleinbetrag an ihn
aus.
Wenn die Forderung nicht eintreibbar sein sollte, haftet die Bank für den
Schaden?
Muss die Ehefrau erst klagen und versuchen, die Forderung einzutreiben oder
kann sie die Bank direkt auf Schadenersatz in Anspruch nehmen (und die
versuchen Regress, falls sie das für aussichtsreich halten)?
Ist ein strafbares Verhalten durch heimliches Abräumen des Kontos (z.B.
Unterschlagung) erkennbar?
Danke Euch für Eure Meinungen :-)
Gruß
Martin
folgender fiktiver Fall:
Ein Ehepaar zahlt die Mietkaution auf ein gemeinsames Sonderkonto ein. Die
Ehe scheitert, Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen. Scheidung ist
durch.
Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei Fälligkeit abräumt,
lässt sie einen Sperrvermerk setzen, so dass das Konto nur gemeinsam
aufgelöst werden kann.
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen Kleinbetrag an ihn
aus.
Wenn die Forderung nicht eintreibbar sein sollte, haftet die Bank für den
Schaden?
Muss die Ehefrau erst klagen und versuchen, die Forderung einzutreiben oder
kann sie die Bank direkt auf Schadenersatz in Anspruch nehmen (und die
versuchen Regress, falls sie das für aussichtsreich halten)?
Ist ein strafbares Verhalten durch heimliches Abräumen des Kontos (z.B.
Unterschlagung) erkennbar?
Danke Euch für Eure Meinungen :-)
Gruß
Martin