Discussion:
Bank zahlt trotz Sperrvermerk - Haftung?
(zu alt für eine Antwort)
Martin Schneider
2012-06-19 09:26:48 UTC
Permalink
Hallo, zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Ein Ehepaar zahlt die Mietkaution auf ein gemeinsames Sonderkonto ein. Die
Ehe scheitert, Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen. Scheidung ist
durch.

Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei Fälligkeit abräumt,
lässt sie einen Sperrvermerk setzen, so dass das Konto nur gemeinsam
aufgelöst werden kann.

Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen Kleinbetrag an ihn
aus.

Wenn die Forderung nicht eintreibbar sein sollte, haftet die Bank für den
Schaden?

Muss die Ehefrau erst klagen und versuchen, die Forderung einzutreiben oder
kann sie die Bank direkt auf Schadenersatz in Anspruch nehmen (und die
versuchen Regress, falls sie das für aussichtsreich halten)?

Ist ein strafbares Verhalten durch heimliches Abräumen des Kontos (z.B.
Unterschlagung) erkennbar?

Danke Euch für Eure Meinungen :-)

Gruß
Martin
Wolfgang Kieckbusch
2012-06-19 09:41:35 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Muss die Ehefrau erst klagen und versuchen,
die Forderung einzutreiben oder
kann sie die Bank direkt auf Schadenersatz
in Anspruch nehmen
Kann die Ehefrau evtl. mit dem Ex reden?
Der spricht doch dieselbe Sprache . . .

w.k.
Martin Schneider
2012-06-19 10:19:02 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Kann die Ehefrau evtl. mit dem Ex reden?
Der spricht doch dieselbe Sprache . . .
Definitiv: NEIN :-)

Auf beides.

Gruß
Martin
Tom Schneider
2012-06-19 17:54:57 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Kieckbusch
Post by Martin Schneider
Muss die Ehefrau erst klagen und versuchen,
die Forderung einzutreiben oder
kann sie die Bank direkt auf Schadenersatz
in Anspruch nehmen
Kann die Ehefrau evtl. mit dem Ex reden?
Der spricht doch dieselbe Sprache . . .
Für die Triviallösung brauchen wir diese Gruppe nicht.
gUnther nanonüm
2012-06-19 09:59:11 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Wenn die Forderung nicht eintreibbar sein sollte, haftet die Bank für den
Schaden?
Muss die Ehefrau erst klagen und versuchen, die Forderung einzutreiben oder
kann sie die Bank direkt auf Schadenersatz in Anspruch nehmen (und die
versuchen Regress, falls sie das für aussichtsreich halten)?
Ist ein strafbares Verhalten durch heimliches Abräumen des Kontos (z.B.
Unterschlagung) erkennbar?
Danke Euch für Eure Meinungen :-)
Hi,
ist in Deiner Welt die Kontoauflösung dasselbe wie eine Abhebung? Wie oft
monatlich mußt du ein neues Girokonto anmelden? Himmel, was täte ich ohne
Dauerauftrag bei gleichbleibender Kontonummer...
--
mfg,
gUnther
Harald Hengel
2012-06-19 11:12:16 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei
Fälligkeit abräumt, lässt sie einen Sperrvermerk setzen,
so dass das Konto nur gemeinsam aufgelöst werden kann.
Kann sie das?
Muss die Bank diese einseitge Order akzeptieren?
Darf sie es?

Wenn sie das kann, dann kann er das wieder aufheben. ;-)
Post by Martin Schneider
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen
Kleinbetrag an ihn aus.
Ich schätze, so ein Sperrvermerk hat nur Gültigkeit, wenn
beide dem Zustimmen.

Grüße Harald
Jens Müller
2012-06-19 12:31:26 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Martin Schneider
Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei
Fälligkeit abräumt, lässt sie einen Sperrvermerk setzen,
so dass das Konto nur gemeinsam aufgelöst werden kann.
Kann sie das?
Muss die Bank diese einseitge Order akzeptieren?
Darf sie es?
Wenn sie das kann, dann kann er das wieder aufheben.;-)
Post by Martin Schneider
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen
Kleinbetrag an ihn aus.
Ich schätze, so ein Sperrvermerk hat nur Gültigkeit, wenn
beide dem Zustimmen.
Die klassische Lösung ist wohl "und"-Konto mit wechselseitigen
gekoppelten Vollmachten. Wenn einer die Vollmacht widerruft, erlischt
automatisch auch seine eigene, und die Bank sperrt alle Karten und
Online-Zugänge ...

Gruß Jens
Frank Schletz
2012-06-19 13:14:14 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo, zusammen,
Ein Ehepaar zahlt die Mietkaution auf ein gemeinsames Sonderkonto ein. Die
Ehe scheitert, Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen. Scheidung ist
durch.
Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei Fälligkeit abräumt,
lässt sie einen Sperrvermerk setzen, so dass das Konto nur gemeinsam
aufgelöst werden kann.
^^^^^^^^^
Post by Martin Schneider
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen Kleinbetrag an ihn
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Post by Martin Schneider
aus.
<snip>

Wie hier schon geschrieben wurde:

Das Konto wurde ja nicht aufgelöst (was per Sperrvermerk ja nicht möglich sein sollte),
sondern es wurde fast alles abgehoben, was ein anderer Vorgang ist.

Ob aus einem Oder-Konto einseitig ein UND-Konto gemacht hätte werden können: Muss ich
erst nachsehen. Welche Bank?
Lars Wilhelm
2012-06-19 13:59:39 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Hallo, zusammen,
Ein Ehepaar zahlt die Mietkaution auf ein gemeinsames Sonderkonto ein. Die
Ehe scheitert, Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen. Scheidung ist
durch.
Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei Fälligkeit abräumt,
lässt sie einen Sperrvermerk setzen, so dass das Konto nur gemeinsam
aufgelöst werden kann.
  ^^^^^^^^^
Post by Martin Schneider
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen Kleinbetrag an ihn
                     ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^> aus.
<snip>
Das Konto wurde ja nicht aufgelöst (was per Sperrvermerk ja nicht möglich sein sollte),
sondern es wurde fast alles abgehoben, was ein anderer Vorgang ist.
Ob aus einem Oder-Konto einseitig ein UND-Konto gemacht hätte werden können: Muss ich
erst nachsehen. Welche Bank?
Das geht nicht. Wurde vom BGH ausgeurteilt. Was aber sehr oft geht
ist, dass jeder Kontoinhaber die Einzelverfügungsberechtigung aller
anderen Kontoinhaber widerrufenkann. das hat zur Folge, dass nur noch
alle Kontoinhaber gemeinsam verfügen dürfen. Also defacto ist es schon
eine Umwandlung
Frank Schletz
2012-06-19 14:05:00 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Post by Frank Schletz
Ob aus einem Oder-Konto einseitig ein UND-Konto gemacht hätte werden können: Muss ich
erst nachsehen. Welche Bank?
Das geht nicht. Wurde vom BGH ausgeurteilt. Was aber sehr oft geht
ist, dass jeder Kontoinhaber die Einzelverfügungsberechtigung aller
anderen Kontoinhaber widerrufenkann. das hat zur Folge, dass nur noch
alle Kontoinhaber gemeinsam verfügen dürfen. Also defacto ist es schon
eine Umwandlung
Na im Ergebnis für den Kunden das gewünschte :-)
Frank Kozuschnik
2012-06-19 22:54:09 UTC
Permalink
Post by Lars Wilhelm
Post by Frank Schletz
Ob aus einem Oder-Konto einseitig ein UND-Konto gemacht hätte
werden können: Muss ich erst nachsehen. Welche Bank?
Das geht nicht. Wurde vom BGH ausgeurteilt.
Ich finde dazu nur das Urteil vom 30.10.1990 (XI ZR 352/89), aber da
verlangten schon die AGB der Sparkasse eine schriftliche Weisung *aller*
Kontoinhaber für eine solche Umwandlung.

(Übrigens ist der BGH letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Umwandlung im konkreten Fall trotzdem auch einem Kontoinhaber einzeln
möglich war, weil sich die Kontoinhaber sogar ermächtigt hatten, das
Oder-Konto jeweils auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen.)

In neuerer Zeit erinnere ich mich dagegen nur noch an AGB, die
ausdrücklich jedem Kontoinhaber auch einzeln das Recht geben, die
Umwandlung eines Oder-Kontos in ein Und-Konto zu veranlassen.
Post by Lars Wilhelm
Was aber sehr oft geht ist, dass jeder Kontoinhaber die
Einzelverfügungsberechtigung aller anderen Kontoinhaber
widerrufenkann. das hat zur Folge, dass nur noch alle
Kontoinhaber gemeinsam verfügen dürfen. Also defacto ist es
schon eine Umwandlung
Worin besteht dann der Unterschied zwischen dem Widerruf der
Einzelverfügungsberechtigung und der Umwandlung in ein Und-Konto?
Lars Wilhelm
2012-06-20 07:03:07 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Post by Lars Wilhelm
Was aber sehr oft geht ist, dass jeder Kontoinhaber die
Einzelverfügungsberechtigung aller anderen Kontoinhaber
widerrufenkann. das hat zur Folge, dass nur noch alle
Kontoinhaber gemeinsam verfügen dürfen. Also defacto ist es
schon eine Umwandlung
Worin besteht dann der Unterschied zwischen dem Widerruf der
Einzelverfügungsberechtigung und der Umwandlung in ein Und-Konto?
Öhm- ich weiß nicht.Das ist abgepinseltes Wissen.
Armin Wolf
2012-06-19 15:09:13 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Weil sie befürchtet, dass er das gemeinsame Konto bei Fälligkeit abräumt,
lässt sie einen Sperrvermerk setzen, so dass das Konto nur gemeinsam
aufgelöst werden kann.
Falsch gehandelt. Ein Verbot der Kontoauflösung ist sinnfrei.
Richtig wäre ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigungen gewesen.

Wie kam die Frau auf diese sinnfreie Verfügung?

Unbedingt Kontakt mit einem Anwalt aufnehmen, der prüft, ob die
Bank hier einen Beratungsfehler begangen hatte.
Post by Martin Schneider
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen Klein-
betrag an ihn aus.
s.o. Es gab keinerlei Eintrag, der das verhindert hätte.
-> Haftung wegen Beratungsfehlers bzw. nicht Ausführung des Auf-
trages des Widerrufes der Einzelverfügungsberechtigungen.
Martin Schneider
2012-06-19 15:27:39 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Martin Schneider
Die Bank pennt und zahlt das Geld trotzdem bis auf einen Klein-
betrag an ihn aus.
s.o. Es gab keinerlei Eintrag, der das verhindert hätte.
-> Haftung wegen Beratungsfehlers bzw. nicht Ausführung des Auf-
trages des Widerrufes der Einzelverfügungsberechtigungen.
Ich habe mich nochmal schlau gemacht - in unserem fiktiven Fall :-) sei
tatsächlich ein Widerruf der Einzelverfügungsgewalt vereinbart worden - die
Bank konnte dies nur wegen eines Serverausfalls nicht unmittelbar eingeben
und habe verpennt, das später nachzuholen. Der Auftrag an sich sei aber
schriftlich dokumentiert.

Ungenauigkeit meinerseits -sorry.

Gruß
Martin
Armin Wolf
2012-06-19 19:47:20 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Ich habe mich nochmal schlau gemacht - in unserem fiktiven Fall :-) sei
tatsächlich ein Widerruf der Einzelverfügungsgewalt vereinbart worden - die
Bank konnte dies nur wegen eines Serverausfalls nicht unmittelbar eingeben
und habe verpennt, das später nachzuholen. Der Auftrag an sich sei aber
schriftlich dokumentiert.
Ungenauigkeit meinerseits -sorry.
Klasse, schmeiß alle Antworten weg. vielleicht bekommst Du jetzt
auf den komplett neuen Sachverhalt neue Antworten.
Martin Schneider
2012-06-20 11:42:25 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Martin Schneider
Ich habe mich nochmal schlau gemacht - in unserem fiktiven Fall :-) sei
tatsächlich ein Widerruf der Einzelverfügungsgewalt vereinbart worden - die
Bank konnte dies nur wegen eines Serverausfalls nicht unmittelbar eingeben
und habe verpennt, das später nachzuholen. Der Auftrag an sich sei aber
schriftlich dokumentiert.
Ungenauigkeit meinerseits -sorry.
Klasse, schmeiß alle Antworten weg. vielleicht bekommst Du jetzt
auf den komplett neuen Sachverhalt neue Antworten.
Sorry, kannte halt den Unterschied nicht...

Viele Grüße,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Peter Voigt
2012-06-20 12:47:57 UTC
Permalink
... Mietkaution ... gemeinsames Sonderkonto ein.
...
Die Bank ... zahlt ... an ihn
aus.
Sehr fiktiv - Mietkautionskonto, das _nicht_ beim Vermieter hinterlegt ist?
*klammerbeutel* *puderquaste*
--
The truth is out there.
Martin Schneider
2012-06-21 15:00:38 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Sehr fiktiv - Mietkautionskonto, das _nicht_ beim Vermieter hinterlegt ist?
*klammerbeutel* *puderquaste*
Ich schrub doch im OP: "Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen." -
warum sollte der Ex-Vermieter das Sparbuch noch haben?

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Peter Voigt
2012-06-22 07:55:47 UTC
Permalink
Post by Martin Schneider
Post by Peter Voigt
Sehr fiktiv - Mietkautionskonto, das _nicht_ beim Vermieter hinterlegt ist?
*klammerbeutel* *puderquaste*
Ich schrub doch im OP: "Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen." -
warum sollte der Ex-Vermieter das Sparbuch noch haben?
Weil zwischen "Auszug" und "Auszahlung" die Rückgabe der Kaution liegen
sollte - und darüber wurde nichts gesagt ...
--
The truth is out there.
Martin Schneider
2012-06-23 08:35:40 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Post by Martin Schneider
Post by Peter Voigt
Sehr fiktiv - Mietkautionskonto, das _nicht_ beim Vermieter hinterlegt ist?
*klammerbeutel* *puderquaste*
Ich schrub doch im OP: "Auszug beider Partner in getrennte Wohnungen." -
warum sollte der Ex-Vermieter das Sparbuch noch haben?
Weil zwischen "Auszug" und "Auszahlung" die Rückgabe der Kaution liegen
sollte - und darüber wurde nichts gesagt ...
Wenn einer der Partner das Geld abheben konnte, kann der VM keine
Verfügungsgewalt mehr über das Konto haben. Wir müssen's ja nicht
unnötig kompliziert machen... :-)

Gruß,
Martin
--
Martin Schneider - wie der Komiker, nur nicht so lustig
www.film-retter.de
Thomas Rachel
2012-06-22 08:01:32 UTC
Permalink
Post by Peter Voigt
Sehr fiktiv - Mietkautionskonto, das _nicht_ beim Vermieter hinterlegt ist?
Wieso? Das ist eine gängige Möglichkeit: ich richte ein solches ein und
verpfände es an den Vermieter.

http://mietkautionskonto.info/mietkautionssparbuch/

Thomas
Thomas Rachel
2012-06-22 10:05:30 UTC
Permalink
Post by Thomas Rachel
Post by Peter Voigt
Sehr fiktiv - Mietkautionskonto, das _nicht_ beim Vermieter hinterlegt ist?
Wieso? Das ist eine gängige Möglichkeit: ich richte ein solches ein und
verpfände es an den Vermieter.
http://mietkautionskonto.info/mietkautionssparbuch/
Sorry, schlecht ausgedrückt:

Klar sollte das Sparbuch, sofern vorhanden, beim VM hinterlegt sein.

Ist aber keines vorhanden, genügt es, wenn der Mieter ein MKK eröffnet
und es dem Mieter verpfändet. Das Konto läuft weiterhin auf seinen
Namen, aber der VM hat (nach entsprechender Kündigungsfrist) Zugriff darauf.


Thomas
Peter Voigt
2012-06-22 14:36:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Rachel
Post by Thomas Rachel
Post by Peter Voigt
Sehr fiktiv - Mietkautionskonto, das _nicht_ beim Vermieter hinterlegt ist?
Wieso? Das ist eine gängige Möglichkeit: ich richte ein solches ein und
verpfände es an den Vermieter.
http://mietkautionskonto.info/mietkautionssparbuch/
Klar sollte das Sparbuch, sofern vorhanden, beim VM hinterlegt sein.
Ist aber keines vorhanden, genügt es, wenn der Mieter ein MKK eröffnet
und es dem Mieter verpfändet. Das Konto läuft weiterhin auf seinen
Namen, aber der VM hat (nach entsprechender Kündigungsfrist) Zugriff darauf.
Und der (Ex)Mieter eigentlich normalweise nur mit Zustimmung/"Freigabe" des
VM. Im OP stand von genau dieser Freigabe nichts (kann zwar
hineininterpretierte werden, doch was ist schon eine Interpretation im
Gegensatz zu einer Information? ...).
--
The truth is out there.
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