Discussion:
Genügen Rechnungsscans/Kopien für Garantieumtausch? (Privat)
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Keppler
2014-02-07 14:14:31 UTC
Permalink
Hallo zusammen,

da mich die Papierberge zuhause verrückt machen und ich nach und nach alles digitalisiere, eine aktuelle Frage:

Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?

Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte posten, ich konnte nichts finden!

Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem Finanzamt!

Danke!

Gruß
Andreas
Moch Ingo
2014-02-07 15:03:20 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware
einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft
Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines
Garantiefalles/Umtausches etc.?
Ein Recht auf den Kassenzettel hat der Verkäufer nicht. Du musst
halt irgendwie den Kauf nachweisen ... da reicht im Allgemeinen
auch ein Kontauszug oder notfalls ein Zeuge.

Einen Paragraphen wirst Du da AFAIR nicht finden. Die Logik ist
umgekehr. Der Verkäufer muss einen finden, dass er das Recht dazu
hat.

HTH
Ingo



----Android NewsGroup Reader----
http://www.piaohong.tk/newsgroup
Moch Ingo
2014-02-07 15:55:38 UTC
Permalink
Post by Moch Ingo
Ein Recht auf den Kassenzettel hat der Verkäufer nicht. Du musst
halt irgendwie den Kauf nachweisen ... da reicht im Allgemeinen
auch ein Kontauszug oder notfalls ein Zeuge.
Aufgrund Martins Posting: Ich beziehe mich hier auf die
gesetzliche Sachmängelhaftung. Bzgl. Garantie und Umtausch hat er
natürlich recht.

BTW: Es gibt Apps fürs Smartphone dafür. Mit deren Namen kannst Du
ggf. mal deine Suchmaschine füttern. Dann dürftest Du auf
Anwenderberichte zu dem Thema stossen.

----Android NewsGroup Reader----
http://www.piaohong.tk/newsgroup
Harald Hengel
2014-02-07 16:10:30 UTC
Permalink
Post by Moch Ingo
Ein Recht auf den Kassenzettel hat der Verkäufer nicht.
Bezüglich Garantie und eventueller Kulanzrücknahme, kann er es am
Kassenzettel festmachen.
Post by Moch Ingo
Du musst
halt irgendwie den Kauf nachweisen ... da reicht im Allgemeinen
auch ein Kontauszug oder notfalls ein Zeuge.
Naja, der Händler muss das nicht zwingend akzeptieren und dann musst du
klagen.
Die Frage ist dann, ist der Zeuge ausreichend glaubwürdig, bzw. kann die
Abbuchung dem Gerät zugeordnet werden oder bezeigt sich sich auf einen
evtl. anderen Kauf.

Grüße Harald
Ludger Averborg
2014-02-07 21:20:00 UTC
Permalink
On Fri, 7 Feb 2014 16:03:20 +0100 (CET), Moch Ingo
Post by Moch Ingo
Post by Andreas Keppler
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware
einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft
Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines
Garantiefalles/Umtausches etc.?
Ein Recht auf den Kassenzettel hat der Verkäufer nicht. Du musst
halt irgendwie den Kauf nachweisen ... da reicht im Allgemeinen
auch ein Kontauszug oder notfalls ein Zeuge.
Es gibt genügend Hersteller, die bei ihren Anforderungen für Garantiegewährung
sogar noch viel weiter gehen, die z. B. die Registrierung ihrer Produkte nach
dem Erwerb verlangen.

Sehr häufig verlangen die Garantiebestimmungen die Vorlage der Originalrechnung
(eine digitale Kopie wäre ja beliebig manipulierbar).

l.
Harald Hengel
2014-02-09 00:38:59 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Sehr häufig verlangen die Garantiebestimmungen die Vorlage der
Originalrechnung (eine digitale Kopie wäre ja beliebig manipulierbar).
Ich habe aber auch den anderen Weg kennen gelernt.

Keine Unterlagen vorhanden.
Den Lieferanten angerugen, die Seriennummer durchgegeben.
Ja. das ist noch in der Garantie. Schicken Sie her, wir tauschen.
Es ging um eine HD und Rettung der Daten, die Platte hatte Lesefehler.
Der Bitte, die Ersatzplatte vorab zu schicken wurde entsprochen.
So konnte die neue Platte eingerichtet werden und die Nutzedaten von der
defekten kopiert werden.
Das war Medion.

Aber du hast natürlich recht, andere stellen sich da sehr zickig an.
Und dann noch der miese Trick mit der 1 jährigen Garantie, bei 2 Jahren
Gewährleistung.
Da versucht man den Kunden mit abgelaufener Garantie abzuwimmeln.

Grüße Harald
Armin Wolf
2014-02-09 08:25:32 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Es ging um eine HD und Rettung der Daten, die Platte hatte Lesefehler.
Der Bitte, die Ersatzplatte vorab zu schicken wurde entsprochen.
So konnte die neue Platte eingerichtet werden und die Nutzedaten von der
defekten kopiert werden.
Das war Medion.
Willkommen im Club :-(

Hier lief es genau so und der Garantie- Tausch der WD 10EADS
ist auch schon wieder ausgemustert... Scheiß- Serie :-(

Medion hätte sonst die Reparatur incl. Systemwiderherstellung
selber vornehmen müssen.

PS: Der PC hat auch schon ein Ersatzboard. Auch selber montiert
und Schrott zurückgesendet.

PS II: Das Netzteil hielt 3 Jahre und wenige Tage...
Ersatz auch gegen Bezahlung abgelehnt.
Georg Wieser
2016-04-06 19:29:08 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
On Fri, 7 Feb 2014 16:03:20 +0100 (CET), Moch Ingo
Post by Moch Ingo
Post by Andreas Keppler
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware
einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft
Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines
Garantiefalles/Umtausches etc.?
Ein Recht auf den Kassenzettel hat der Verkäufer nicht. Du musst
halt irgendwie den Kauf nachweisen ... da reicht im Allgemeinen
auch ein Kontauszug oder notfalls ein Zeuge.
Es gibt genügend Hersteller, die bei ihren Anforderungen für Garantiegewährung
sogar noch viel weiter gehen, die z. B. die Registrierung ihrer Produkte nach
dem Erwerb verlangen.
Für freiwillige Herstellergarantien oberhalb der gesetzlichen
Gewährleistung können sie verlangen was sie wollen und das ist OK.
Post by Ludger Averborg
Sehr häufig verlangen die Garantiebestimmungen die Vorlage der Originalrechnung
(eine digitale Kopie wäre ja beliebig manipulierbar).
Für die gesetzliche Mängelhaftung können sie vieles "wollen". Du must
nur nachweisen können, wann Du gekauft hast. Dazu muß gar nix "Original"
sein. Erleichtern tut es aber die Sache enorm :-)
Post by Ludger Averborg
l.
Martin Schoenbeck
2014-02-07 15:07:07 UTC
Permalink
Hallo Andreas,
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Da wirst Du in die Garantiebedingungen bzw. die Umtauschbedingungen schauen
müssen.
Post by Andreas Keppler
Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte posten, ich konnte nichts finden!
Da das ja rein freiwillige Leistungen sind, kann man da im Groben
vereinbaren, was man will. Solange man nicht mit den AGB-Vorschriften
kollidiert. Das wären dann auch die Paragraphen, die Du Dir daraufhin
ansehen solltest.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Harald Hengel
2014-02-07 16:06:45 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
da mich die Papierberge zuhause verrückt machen und ich nach und nach
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen
und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des
Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Ja, du musst lediglich den Kauf nachweisen, einen Kassenzettel ist dabei
nicht zwingend. Kann aber zu Problemen führen, wenn der Händler es nicht
anerkennen will.
Post by Andreas Keppler
Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller
Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche
Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem
Finanzamt!
Ich sehe kein Problem, einen Schuber dafür einzurichten und dort die
Belege unsortiert einzuwerfen.
Ansonsten habe ich mir angewähnt die Belege ind die BDA zu heften.
Allerdings sind BDA heute auch meist bedeutungslos, die liegt in der
Regel als PDF auf meinem Rechner. Aber ich habe einen Schuber, da kommen
BDA hinein, mit Beleg.

Grüße Harald
Ludger Averborg
2014-02-07 21:09:08 UTC
Permalink
On Fri, 7 Feb 2014 06:14:31 -0800 (PST), Andreas Keppler
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte posten, ich konnte nichts finden!
Das dürfte wohl auch schwer werden. Du müsstest dazu alle AGB deiner Händler
durchsuchen (Umtausch ist deren Bier) und alle Garantiebedingungen der
betroffenen Hersteller.

l.
Andreas M. Kirchwitz
2014-02-08 00:37:46 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Für Gewährleistung benötigst Du nicht den Original-Beleg, sondern Du
musst nur irgendwie glaubhaft machen können, dass Du wirklich bei dem
Händler gekauft hast, von dem Du Gewährleistung verlangst. Ist ja aus
Sicht des Händlers durchaus verständlich.

Du kannst also zum Beispiel auch einen Zeugen anschleppen oder
Kontoauszüge vorlegen. Vielleicht erkennt Dich der Händler auch
wieder. Oder die Ware wird weltweit ausschließlich bei diesem
Händler verkauft.

Bei Thermopapier-Belegen bleibt Dir sowieso nichts anderes übrig,
als eine Kopie anzufertigen, denn die Originale sind manchmal schon
nach wenigen Wochen futsch.

Grundsätzlich braucht man für normale Geschäfte im Laden überhaupt
keine Belege. Gewährleistung "verfällt" dadurch nicht.
Post by Andreas Keppler
Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte posten, ich konnte nichts finden!
Die Kassenzettelproblematik ist so direkt wohl nicht gesetzlich
geregelt. :-)
Post by Andreas Keppler
Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem Finanzamt!
Bei Garantie kann der Hersteller (nicht Händler) seine Bedingungen
deutlich freier gestalten. Wenn der Hersteller den Original-Beleg
fordert und Dein Thermopapier ist jedoch verblasst, dann sieht es
nicht gut aus für Dich, zumal der Hersteller überhaupt nicht im
gleichen Land wie Du sitzen muss. Rechtsweg kann schwierig werden.

Aber das ist ein anderes Thema.

Grüße, Andreas
Martin Schoenbeck
2014-02-08 09:35:02 UTC
Permalink
Hallo Andreas,
Post by Andreas M. Kirchwitz
Bei Garantie kann der Hersteller (nicht Händler) seine Bedingungen
deutlich freier gestalten.
Du bist jetzt schon der zweite hier, der behauptet, Händler könnten keine
Garantie geben. Dem ist nicht so.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Wolfgang Jäth
2014-02-08 06:09:04 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Bei Garantie kann der Hersteller (nicht Händler) seine Bedingungen
deutlich freier gestalten. Wenn der Hersteller den Original-Beleg
fordert und Dein Thermopapier ist jedoch verblasst, dann sieht es
nicht gut aus für Dich, zumal der Hersteller überhaupt nicht im
gleichen Land wie Du sitzen muss. Rechtsweg kann schwierig werden.
Prinzipiell ja; nur das mit dem Thermopapier sehe ich anders. Wenn ein
Hersteller wirklich auf dem Original-Beleg bestehen sollte, dann bekommt
er eben das originale, wenn auch verblasste, Thermopapier. Seine
Bedingung ist damit buchstabengetreu erfüllt. Dass er damit vielleicht
nix anfangen kann, ist sein Problem.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Aber das ist ein anderes Thema.
AOL.

Wolfgang
--
Harald Hengel
2014-02-09 01:49:47 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Für Gewährleistung benötigst Du nicht den Original-Beleg, sondern Du
musst nur irgendwie glaubhaft machen können, dass Du wirklich bei dem
Händler gekauft hast, von dem Du Gewährleistung verlangst. Ist ja aus
Sicht des Händlers durchaus verständlich.
Du kannst also zum Beispiel auch einen Zeugen anschleppen oder
Kontoauszüge vorlegen. Vielleicht erkennt Dich der Händler auch
wieder. Oder die Ware wird weltweit ausschließlich bei diesem
Händler verkauft.
Kannst du rechtlich belegen, welche Art Nachweis ein Händler akzeptieren
muss?
Post by Andreas M. Kirchwitz
Bei Thermopapier-Belegen bleibt Dir sowieso nichts anderes übrig,
als eine Kopie anzufertigen, denn die Originale sind manchmal schon
nach wenigen Wochen futsch.
Stimmt, letztlich kann der Händler es Vorgangsnummer festmachen und in
seiner EDV nachsehen.
Ein Händler, welcher Belege ausgibt, die schnell verbleichen wird sich
mit Kopien begnügen müssen, weil ihn eine Schuld trifft. Ich hefte
trotzdem den Originalbeleg immer an die Kopie.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Grundsätzlich braucht man für normale Geschäfte im Laden überhaupt
keine Belege. Gewährleistung "verfällt" dadurch nicht.
Aber sie schwer oder kaum nicht mehr nachweisbar.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Post by Andreas Keppler
Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte
posten, ich konnte nichts finden!
Die Kassenzettelproblematik ist so direkt wohl nicht gesetzlich
geregelt. :-)
Richtig, lediglich B2B ist steuerrechtlich geregelt.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Bei Garantie kann der Hersteller (nicht Händler) seine Bedingungen
deutlich freier gestalten. Wenn der Hersteller den Original-Beleg
fordert und Dein Thermopapier ist jedoch verblasst, dann sieht es
nicht gut aus für Dich, zumal der Hersteller überhaupt nicht im
gleichen Land wie Du sitzen muss. Rechtsweg kann schwierig werden.
Das kommt imer drauf an.
Üblich ist, dass Garantien auch beim Händler eingefordert werden können.
Aber hier kommt es eben drauf an was die Garantie aussagt.
Ist der Belege verblichen dürfte der Händer damit nicht durchkommen es
abzulehnen, wenn eine Kopie verhanden ist. Ausserdem hat der Händler
immer seine eigenen Unterlagen, anhand der Belegnummer oder Datum und
Zeit wird er es nachvollziehen können.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Aber das ist ein anderes Thema.
Letztlich ist jeder Rat, es geht auch ohne Beleg immer schlecht.
Was nutzt dir ein Recht, wenn du es erst vor Gericht, mit ungewissem
Ausgang, erkämpfen musst.
Warum sollte der Händler dem Zeugen glaube, warum der Richter?

Graue Theorie nutzt in der Praxis wenig.

Grüße Harald
Andreas M. Kirchwitz
2014-02-09 14:42:55 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Post by Andreas M. Kirchwitz
Du kannst also zum Beispiel auch einen Zeugen anschleppen oder
Kontoauszüge vorlegen. Vielleicht erkennt Dich der Händler auch
wieder. Oder die Ware wird weltweit ausschließlich bei diesem
Händler verkauft.
Kannst du rechtlich belegen, welche Art Nachweis ein Händler akzeptieren
muss?
Was der Händler akzeptieren muss, entscheidet im Streitfall ein
Gericht. Auch für den Original-Beleg gibt es keine Sicherheit,
denn ein böser Händler kann einfach behaupten, das sei eine
Fälschung, und darauf spekulieren, dass der Kunde den Rechtsweg
scheut.
Post by Harald Hengel
Letztlich ist jeder Rat, es geht auch ohne Beleg immer schlecht.
Was nutzt dir ein Recht, wenn du es erst vor Gericht, mit ungewissem
Ausgang, erkämpfen musst.
Warum sollte der Händler dem Zeugen glaube, warum der Richter?
Da man üblicherweise einen Beleg in die Hand gedrückt bekommt,
sehe ich keinen Grund, diesen nicht einfach aufzuheben. War der
Artikel teuer und ist der Beleg auf Thermopapier gedruckt, mache
ich zusätzlich eine Fotokopie und tacker den Original-Beleg ran.

Bei Reklamationen wurde ich gelegentlich gebeten, elektronische
Scans meiner Belege einzuschicken. Die Originale wollte niemand
sehen.

Ich glaube, in der Praxis sind Händler (Gewährleistung) und
Garantiegeber (oft Hersteller) nicht so böse, wie gern unterstellt
wird. Die haben anderen Methoden, um Ansprüche abzuwimmeln.

Grüße, Andreas
Armin Wolf
2014-02-09 15:54:30 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Ich glaube, in der Praxis sind Händler (Gewährleistung) und
Garantiegeber (oft Hersteller) nicht so böse, wie gern unterstellt
wird. Die haben anderen Methoden, um Ansprüche abzuwimmeln.
Es geht doch nur darum, daß Händler A nur für die Ware
einstehen möchte, die er auch verkauft hat.

A hat keine Lust, die Garantieabwicklung für Ware durchzu-
führen, die Kunde billig im Internet kaufte.

Daher der Beleg, oder eine Kopie, aus dem klar ersichtlich
ist, daß das spezielle Modell wirklich bei A gekauft wurde.

und... da ist eine Kopie besser, als der Thermo- Wisch.
Harald Hengel
2014-02-10 20:46:24 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Daher der Beleg, oder eine Kopie, aus dem klar ersichtlich
ist, daß das spezielle Modell wirklich bei A gekauft wurde.
Eine Kopie kann man leicht fälschen.
Daher ist das Original zu bevorzugen.
Auch wenn dem Händler in der Regel die Kopie völlig genügt.

Grüße Harald
Armin Wolf
2014-02-12 11:22:00 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Eine Kopie kann man leicht fälschen.
Nicht unbedingt.
Wenn Du ein Handy übers Internet gekauft hattest,
wirst Du schlecht eine Saturn- Rechnung draus machen können.

Klar, das Datum kann beschönigt werden...
Post by Harald Hengel
Daher ist das Original zu bevorzugen.
Auch wenn dem Händler in der Regel die Kopie völlig genügt.
Der Händler wird bei größeren Gegenständen sicherlich den
Vorgang in seiner EDV nachvollziehen (Re- Nummer wg. Kor-
rektur bzw. Meldung an Hersteller)

Spätestens dann fällt eine Fälschung auf, und man hat einen
Betrug am Hals.
Harald Hengel
2014-02-13 17:12:52 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Harald Hengel
Eine Kopie kann man leicht fälschen.
Nicht unbedingt.
Wenn Du ein Handy übers Internet gekauft hattest,
wirst Du schlecht eine Saturn- Rechnung draus machen können.
Warum nicht, ich habe eine Saturn Rechnung über irgendetwas.
Post by Armin Wolf
Klar, das Datum kann beschönigt werden...
Der gesamte Inhalt einer Rechnung.
Post by Armin Wolf
Post by Harald Hengel
Daher ist das Original zu bevorzugen.
Auch wenn dem Händler in der Regel die Kopie völlig genügt.
Der Händler wird bei größeren Gegenständen sicherlich den
Vorgang in seiner EDV nachvollziehen (Re- Nummer wg. Kor-
rektur bzw. Meldung an Hersteller)
So ist es.
Da ist nichts mit gefälschtem Datum oder einem anderen Artikel auf der
Rechnung.
Post by Armin Wolf
Spätestens dann fällt eine Fälschung auf, und man hat einen
Betrug am Hals.
Zumindest bei allen Händlern bei denen jeder Verkauf in der EDV erfasst
wird.

Grüße Harald
Georg Wieser
2016-04-06 19:34:04 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Zumindest bei allen Händlern bei denen jeder Verkauf in der EDV erfasst
wird.
Wenn wir jetzt mal von einer Wurstsemmel auf die Hand absehen, welcher
Laden erfasst *heute* seine Verkäufe nicht mehr in einer EDV?

Jeder Lebensmittelhändler hat Bons die nachvollzogen werden können.
Harald Hengel
2014-02-10 20:44:11 UTC
Permalink
Post by Andreas M. Kirchwitz
Post by Harald Hengel
Kannst du rechtlich belegen, welche Art Nachweis ein Händler
akzeptieren muss?
Was der Händler akzeptieren muss, entscheidet im Streitfall ein
Gericht.
Klar, aber wollen wir einen Streitfall provozieren?
Post by Andreas M. Kirchwitz
Auch für den Original-Beleg gibt es keine Sicherheit,
denn ein böser Händler kann einfach behaupten, das sei eine
Fälschung, und darauf spekulieren, dass der Kunde den Rechtsweg
scheut.
Das Arguent ist weit daneben, denn darum geht es hier nicht.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Post by Harald Hengel
Letztlich ist jeder Rat, es geht auch ohne Beleg immer schlecht.
Was nutzt dir ein Recht, wenn du es erst vor Gericht, mit ungewissem
Ausgang, erkämpfen musst.
Warum sollte der Händler dem Zeugen glaube, warum der Richter?
Da man üblicherweise einen Beleg in die Hand gedrückt bekommt,
sehe ich keinen Grund, diesen nicht einfach aufzuheben.
Das ist mein reden.
Den heftet man in die BDA und verlgegt die hoffentlich nicht.
Von wichtigen Sachen mache ich mir Scans oder Fotografien, so ist es
meist einfacher diese zu finden und zunächst einmal die Daten zu haben.
Post by Andreas M. Kirchwitz
War der
Artikel teuer und ist der Beleg auf Thermopapier gedruckt, mache
ich zusätzlich eine Fotokopie und tacker den Original-Beleg ran.
Hier ebenso.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Bei Reklamationen wurde ich gelegentlich gebeten, elektronische
Scans meiner Belege einzuschicken. Die Originale wollte niemand
sehen.
Heute kann jeder Händler anhand der Daten den Kauf über seine EDV
nachprüfen.
Post by Andreas M. Kirchwitz
Ich glaube, in der Praxis sind Händler (Gewährleistung) und
Garantiegeber (oft Hersteller) nicht so böse, wie gern unterstellt
wird. Die haben anderen Methoden, um Ansprüche abzuwimmeln.
So ist es.
Nur wenn jemand die Frage stellt, ob ein Scan/Kopie auch reicht, dann
kann man das nicht klar mit ja beantworten, obwohl es in der Praxis in
der Regel völlig ausreichend ist.

Grüße Harald
Armin Wolf
2014-02-08 10:46:25 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und
danach entsorgen
Das Scannen für die digitale Ablage ist eine hervorragende Idee.
Das Entsorgen könnte aber auch im Schuhkarton erfolgen, der
dann im Keller oder Speicher (je nach Gefahren) endgelagert wird.

Bedenke, daß Du die Belege im Versicherungsfalle benötigst,
wenn durch Einbruch Dein Hausrat inclusive EDV entwendet
wurde, oder ein Hochwasser alles schrottet.

-> In den Schuhkarton gehört noch eine CD mit dem Backup
der digitalen Ablage incl. Fotos der Wohnung.
Ludger Averborg
2014-02-08 11:28:24 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Andreas Keppler
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und
danach entsorgen
Das Scannen für die digitale Ablage ist eine hervorragende Idee.
Das Entsorgen könnte aber auch im Schuhkarton erfolgen, der
dann im Keller oder Speicher (je nach Gefahren) endgelagert wird.
Bedenke, daß Du die Belege im Versicherungsfalle benötigst,
wenn durch Einbruch Dein Hausrat inclusive EDV entwendet
wurde, oder ein Hochwasser alles schrottet.
-> In den Schuhkarton gehört noch eine CD mit dem Backup
der digitalen Ablage incl. Fotos der Wohnung.
Die Alternative dazu, für Versicherungen etc das gesamte tägliche Leben zu
digitalisieren besteht darin, sich nicht zu versichern und das Diebstahlsrisiko
selbst zu tragen. Der Stundenlohn ist im Durchschnitt nicht schlecht.
Ich führe seit 1958 einen eigenen Haushalt. Bei mir ist 3 mal eingebrochen
worden, es wurde nichts gestolen außer einmal Haus- und Autoschlüssel (was dann
tatsächlich nicht ganz preiswert war, (so ca. Prämie für 3 Jahre). Hab ich also
nur die Prämie für 53 Jahre eingespart. Statt 56 Jahre dokumentieren und
einscannen und Sorgen machen eine Kreuzfahrt?

l.
Georg Wieser
2016-04-06 19:39:17 UTC
Permalink
Post by Ludger Averborg
Post by Armin Wolf
Post by Andreas Keppler
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und
danach entsorgen
Das Scannen für die digitale Ablage ist eine hervorragende Idee.
Das Entsorgen könnte aber auch im Schuhkarton erfolgen, der
dann im Keller oder Speicher (je nach Gefahren) endgelagert wird.
Bedenke, daß Du die Belege im Versicherungsfalle benötigst,
wenn durch Einbruch Dein Hausrat inclusive EDV entwendet
wurde, oder ein Hochwasser alles schrottet.
-> In den Schuhkarton gehört noch eine CD mit dem Backup
der digitalen Ablage incl. Fotos der Wohnung.
Die Alternative dazu, für Versicherungen etc das gesamte tägliche Leben zu
digitalisieren besteht darin, sich nicht zu versichern und das Diebstahlsrisiko
selbst zu tragen. Der Stundenlohn ist im Durchschnitt nicht schlecht.
Ich führe seit 1958 einen eigenen Haushalt. Bei mir ist 3 mal eingebrochen
worden, es wurde nichts gestolen außer einmal Haus- und Autoschlüssel (was dann
tatsächlich nicht ganz preiswert war, (so ca. Prämie für 3 Jahre). Hab ich also
nur die Prämie für 53 Jahre eingespart. Statt 56 Jahre dokumentieren und
einscannen und Sorgen machen eine Kreuzfahrt?
l.
Das gefällt mir. Ich sehe das mit den Versicherungen ähnlich.

Eine Haftpflicht und eine Brandversicherung für die Hütte. Fertig.


Versicherung sind meiner Überzeugung nach nicht dazu da alles und jedes
abzudecken. Sie dienen dazu *elementare* Risiken abzufedern. Wegen ein
paar Tausend Euro gehe ich nicht kaputt. Das ist richtig ärgerlich aber
es ist halt wie es ist. Dann gibts halt mal keinen Urlaub.

Aber jeden Monat an die Glaspalastprotzer abdrücken? Nein Danke.
Martin Gerdes
2014-02-08 15:00:47 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
da mich die Papierberge zuhause verrückt machen und ich
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware
einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch
auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines
Garantiefalles/Umtausches etc.?
Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte posten,
ich konnte nichts finden!
Ein § ist im Alltagsleben vielfach uninteressant.

Das gelebte Recht unterscheidet sich vom geschriebenen Recht manchmal
ganz erheblich. Ich jedenfalls bewahre die mehreren hunderttausend
Kaufquittungen, die sich hier pro Jahr ansammeln, im Original auf
(Thermopapier auch, solche Belege kopiere ich allerdings zusätzlich).
Ich lebe in einem so geräumigen Umfeld, daß ich das vom Stauraum her
noch hinbekomme.

So bin ich gewappnet für den Fall, daß ein Händler im Garantiefall
unbedingt den Originalbeleg sehen will und ich keine Lust habe, mit ihm
auszudiskutieren, ob er rechtlich diesen Anspruch hat oder nicht.
Stefan Schmitz
2014-02-08 18:37:35 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
Das gelebte Recht unterscheidet sich vom geschriebenen Recht manchmal
ganz erheblich. Ich jedenfalls bewahre die mehreren hunderttausend
Kaufquittungen, die sich hier pro Jahr ansammeln, im Original auf
(Thermopapier auch, solche Belege kopiere ich allerdings zusätzlich).
Ich lebe in einem so geräumigen Umfeld, daß ich das vom Stauraum her
noch hinbekomme.
So bin ich gewappnet für den Fall, daß ein Händler im Garantiefall
unbedingt den Originalbeleg sehen will und ich keine Lust habe, mit ihm
auszudiskutieren, ob er rechtlich diesen Anspruch hat oder nicht.
Bei so vielen Quittungen könnte die Diskussion schon wieder Zeit sparen
gegenüber der Suche.
Martin Gerdes
2014-02-09 08:00:04 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Martin Gerdes
ganz erheblich. Ich jedenfalls bewahre die mehreren hunderttausend
[privaten] Kaufquittungen, die sich hier pro Jahr ansammeln, im Original auf
Bei so vielen Quittungen könnte die Diskussion schon wieder Zeit sparen
gegenüber der Suche.
Mein Ablagesystem ist von der Zugriffszeit her unübertroffen.
Wolfgang Kynast
2014-02-09 10:41:57 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Bei so vielen Quittungen könnte die Diskussion schon wieder Zeit sparen
gegenüber der Suche.
Im Usenet geht's um's Prinzip, nicht um die Sache.

;-)
Wolfgang
Harald Hengel
2014-02-09 02:58:54 UTC
Permalink
Post by Martin Gerdes
So bin ich gewappnet für den Fall, daß ein Händler im Garantiefall
unbedingt den Originalbeleg sehen will und ich keine Lust habe, mit
ihm auszudiskutieren, ob er rechtlich diesen Anspruch hat oder nicht.
Komisch, dass das immer verwuselt wird, auch von dir.
Im Garantiefall kann er den Beleg vermutlich fordern und in der
Gewährleistung ist der Originalbeleg immer die 1. Wahl.

Seltsam finde ich, dass Juristen sich hier immer auf die unsichere
Schiene begeben, vieleicht ja reine Bauernschläue, denn die Gewinnen
immer einen Prozess, denn die bekommen ihr Geld, egal ob der Klient
gewinnt oder verliert.

Warum ist der Rat nicht der einfachste, Original aufheben, das ist
juristisch der sichere Weg. Sollte man keinen Kopierer zur Hand haben
und Angst vor verbleichen haben, dann als Minimum, Jahr, Datum, Zeit,
Belegnummer, Artieklbezeichnung und Preis auf der Rückseite notieren
oder in freien Bereichen.

Grundsätzlich würde ich sagen wenn der Beleg eine Vorgangsnummer enthält
oder mindestens Minutengenau Datum und Zeit, dann wird die Kopie
reichen, weil der Händler es mit seinen eigenen Unterlagen abgleichen
kann und in der Lage ist eine Rechnungskopie zu erstellen.

Grüße Harald
Kurt Guenter
2014-02-08 18:13:14 UTC
Permalink
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Bei Garantie und Umtausch kann der Verkäufer die Bedingungen festlegen
und die besagen i.d.R. "nur gegen Kaufbeleg" und das ist nunmal das
Original.


---
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Georg Wieser
2016-04-06 19:41:12 UTC
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Post by Andreas M. Kirchwitz
Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Bei Garantie
bei der gesetzlichen, nein
Post by Andreas M. Kirchwitz
und Umtausch
ja, sofern er ihn überhaupt anbietet
Post by Andreas M. Kirchwitz
kann der Verkäufer die Bedingungen festlegen
und die besagen i.d.R. "nur gegen Kaufbeleg" und das ist nunmal das
Original.
---
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Ulf Pr¡mus
2014-02-11 17:09:36 UTC
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Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte posten, ich konnte nichts finden!
Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem Finanzamt!
Danke!
Gruß
Andreas
Ja, mach das so. Wenn du den Kassenzettel nochmal brauchst druckst du
deinen Scan aus.
Manche Discounter weißen sogar von sich aus darauf hin den Kassenzettel
zu kopieren, weil er mit der Zeit ausbleicht.
Meint Ulf
m***@gmail.com
2016-04-05 18:24:16 UTC
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Post by Andreas Keppler
Hallo zusammen,
Kann ich Quittungen/Kassenzettel von gekaufter Hardware einscannen und danach entsorgen oder hat ein Geschäft Anspruch auf Vorlage des Originalkaufbelegs im Falle eines Garantiefalles/Umtausches etc.?
Falls jemand einen § findet, der darauf anwendbar wäre, bitte posten, ich konnte nichts finden!
Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem Finanzamt!
Danke!
Gruß
Andreas
Armin Wolf
2016-04-06 03:29:29 UTC
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Post by Andreas Keppler
Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller
Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche
Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem
Finanzamt!
Noch interessanter wird die Frage, ob die Belege für den
Garantiefall anerkannt werden müssen, wenn eine ordnungs-
gemäß und revisionssichere Archivierung vorliegt.

Aus dem Bauch geschossen:

Unterscheide zwischen freiwilliger Leistung des Händlers und
gesetzlichen Pflichten.

Wenn der Händler zum Umtausch den Original- Beleg haben
möchte, dann ist das so, während eine Garantieleistung nicht
am fehlenden Original- Beleg scheitern kann, wenn Du anders
nachweisen kannst, daß Du die Ware bei ihm gekauft hast.
Ulrich Maier
2016-04-06 06:41:56 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Andreas Keppler
Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller
Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche
Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem
Finanzamt!
Noch interessanter wird die Frage, ob die Belege für den
Garantiefall anerkannt werden müssen, wenn eine ordnungs-
gemäß und revisionssichere Archivierung vorliegt.
Unterscheide zwischen freiwilliger Leistung des Händlers und
gesetzlichen Pflichten.
Wenn der Händler zum Umtausch den Original- Beleg haben
möchte, dann ist das so, während eine Garantieleistung
Auch die Garantie ist eine freiwillige Leistung.
Post by Armin Wolf
nicht am fehlenden Original- Beleg scheitern kann, wenn Du anders
nachweisen kannst, daß Du die Ware bei ihm gekauft hast.
Du meinst vermutlich Gewährleistung (heute "Nacherfüllung").

Ulrich
Ludger Averborg
2016-04-06 07:34:26 UTC
Permalink
On Wed, 6 Apr 2016 05:29:29 +0200, "Armin Wolf"
Post by Armin Wolf
Post by Andreas Keppler
Obige Frage rein auf einen Privathaushalt und eventueller
Umtausch-/Garantiefallproblematik bezogen, nicht auf geschäftliche
Rechnungsarchivierung oder geschäftlichen Rechnungen gegenüber dem
Finanzamt!
Noch interessanter wird die Frage, ob die Belege für den
Garantiefall anerkannt werden müssen, wenn eine ordnungs-
gemäß und revisionssichere Archivierung vorliegt.
Unterscheide zwischen freiwilliger Leistung des Händlers und
gesetzlichen Pflichten.
Wenn der Händler zum Umtausch den Original- Beleg haben
möchte, dann ist das so, während eine Garantieleistung nicht
am fehlenden Original- Beleg scheitern kann, wenn Du anders
nachweisen kannst, daß Du die Ware bei ihm gekauft hast.
???
In der überwiegenden Zahl der Fälle werden
Garantieleistungen doch gar nicht vom Händler, sondern vom
Hersteller zugesagt. Und diese freiwilligen Leistungen kann
er ausgestalten wie er will -auch bezüglich des
Garantienachweises. Also: wenn er zum Nachweis einen
bestimmten Garantieschein auf Kunstdruckpapier mit
fälschungssicherem Druckuntergrund fordert, dann ist das
eben so. Eine zweite Frage ist, ob er im Garantiefalle dann
wirklich darauf besteht und nicht "aus Kulanz" vielleicht
auch mit einer schlichten email zufrieden ist.

l.
Kurt Guenter
2016-04-08 18:16:53 UTC
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Post by Armin Wolf
Wenn der Händler zum Umtausch den Original- Beleg haben
möchte, dann ist das so, während eine Garantieleistung nicht
am fehlenden Original- Beleg scheitern kann, wenn Du anders
nachweisen kannst, daß Du die Ware bei ihm gekauft hast.
selbstverständlich kann der VK auf Beleg bestehen bei Garantie.

Bei Gewährleistung genügt ein Nachweis, das der Artikel gekauft wurde,
z.B. eine EC Abbuchung oder eine Scan-Kopie.

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