Discussion:
Kkeingewerbe oder sogar steuerpflichtig
(zu alt für eine Antwort)
u***@googlemail.com
2014-01-15 23:13:36 UTC
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Hallo,

es geht darum das ich Privat in meinem Freundeskreis Massagen anbieten möchte (klassische Entspannungsmassagen) und halt je nach länge und art der massage einen betrag von 2.50 - 10.00 verlangen möchte. Es wird vllt wens hoch kommt eins bis 2 mal pro monat statt finden.

Muss ich dies i wie anmelden oder sogar steuern bezahlen?
w***@web.de
2014-01-16 07:10:11 UTC
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Muss ich dies i wie anmelden oder sogar steuern bezahlen?
Anmelden mußt du das nicht, da es sich um eine sog. freiberufliche Tätigkeit handeln dürfte.

http://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1271&Media.Object.ObjectType=full

Allerdings zählt lt. dieser Quelle bei Masseuren die "pflegerische und
vorbeugende Behandlung von Gesunden – z. B. Sport- und Schönheitsmassage" zu den gewerblichen Tätigkeiten. Und eine Massagebehandlung von Kranken kann evtl. zu den sog. Heilhilfsberufen zählen, die zulassungspflichtig (durch das Gesundheitsamt) sind. Ist also nicht so ganz unproblematisch. Siehe auch

http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-989.html

Steuern mußt du allerdings zahlen, wenn du damit Gewinn erzielst. Als Freiberufler bist du allerdings nicht zur normalen Buchführung verpflichtet. Es reicht, wenn du eine sog. Einnahmenüberschußrechnung vorlegst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmenüberschussrechnung
Wolfgang Kynast
2014-01-16 08:43:48 UTC
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Muss ich dies i wie anmelden oder sogar steuern bezahlen?
Anmelden mußt du das nicht, da es sich um eine sog. freiberufliche Tätigkeit handeln dürfte.
http://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1271&Media.Object.ObjectType=full
Allerdings zählt lt. dieser Quelle bei Masseuren die "pflegerische und
vorbeugende Behandlung von Gesunden – z. B. Sport- und Schönheitsmassage" zu den gewerblichen Tätigkeiten. Und eine Massagebehandlung von Kranken kann evtl. zu den sog. Heilhilfsberufen zählen, die zulassungspflichtig (durch das Gesundheitsamt) sind. Ist also nicht so ganz unproblematisch. Siehe auch
http://www.forum-gewerberecht.de/thread,threadid-989.html
Steuern mußt du allerdings zahlen, wenn du damit Gewinn erzielst.
24 * 10 € im Jahr sollte unter geringfügige selbstständige
Nebentätigkeit fallen:
http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/recht/steuern/158
Post by w***@web.de
Als Freiberufler bist du allerdings nicht zur normalen Buchführung verpflichtet. Es reicht, wenn du eine sog. Einnahmenüberschußrechnung vorlegst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einnahmenüberschussrechnung
Halte ich wie gesagt hier für unzutreffend.

Unter diesen Randbedingungen (nur Freundeskreis, Mengen wie angegeben)
würde ich
- keine Werbung machen, vor allem nicht im Internet
- keine Finanzbeamten massieren ;-)
- es einfach tun

Gruß,
Wolfgang

Mails bitte nur an ReplyTo, From wird nicht gelesen!
w***@web.de
2014-01-16 10:55:16 UTC
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Post by w***@web.de
Anmelden mußt du das nicht, da es sich um eine sog. freiberufliche Tätigkeit handeln dürfte.
Hier ist zu unterscheiden zwischen einer (IMHO nicht erforderlichen) Anmeldung eines Gewerbes und der (wahrscheinlich notwendigen) Zulasssung durch das Gesundheitsamt. Wellness-Massage ist wohl Gewerbe, Massage für Heilzwecke keins, dafür aber vom G.amt zulassungspflichtig. Die Zulassung bekommst du i.d.R. nur, wenn du die notwendigen Voraussetzungen (insbesondere Fachkenntnisse) nachweisen kannst.
Wolfgang Kynast
2014-01-16 11:04:42 UTC
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Post by w***@web.de
Hier ist zu unterscheiden zwischen einer (IMHO nicht erforderlichen) Anmeldung eines Gewerbes und der (wahrscheinlich notwendigen) Zulasssung durch das Gesundheitsamt. Wellness-Massage ist wohl Gewerbe, Massage für Heilzwecke keins, dafür aber vom G.amt zulassungspflichtig. Die Zulassung bekommst du i.d.R. nur, wenn du die notwendigen Voraussetzungen (insbesondere Fachkenntnisse) nachweisen kannst.
So ist es IMHO korrekt. Kam in Deinem ersten Posting nicht so klar
rüber.

Gruß,
Wolfgang

Mails bitte nur an ReplyTo, From wird nicht gelesen!
Tom Schneider
2014-01-16 18:16:38 UTC
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Post by w***@web.de
Anmelden mußt du das nicht, da es sich um eine sog. freiberufliche Tätigkeit handeln dürfte.
http://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=1271&Media.Object.ObjectType=full
Allerdings zählt lt. dieser Quelle bei Masseuren die "pflegerische und
vorbeugende Behandlung von Gesunden – z. B. Sport- und Schönheitsmassage" zu den gewerblichen Tätigkeiten. Und eine Massagebehandlung von Kranken kann evtl. zu den sog. Heilhilfsberufen zählen, die zulassungspflichtig (durch das Gesundheitsamt) sind. Ist also nicht so ganz unproblematisch. Siehe auch
Was jetzt? Freiberuflich oder gewerblich? Macht bei den Auflagen für
Gewerbe vielleicht einen unterschied, z.B. die Ausübung in einem reinen
Wohngebiet.
w***@web.de
2014-01-16 19:53:01 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Tom Schneider
Was jetzt? Freiberuflich oder gewerblich?
Kommt drauf an, was und wer massiert wird. Wenn es nur "Wellnessmassage" ist, dann ist es wohl gewerblich, mit allen Pflichten gegenüber dem Gewerbeaufsichts- bzw. Ordnungsamt. Wenn es Heilmassagen sind, dann ist es eher eine freiberufliche Tätigkeit, die allerdings nur von vom Gesundheitsamt zugelassenen Personen (mit bestimmter Ausbildung) durchgeführt werden darf.
Post by Tom Schneider
Macht bei den Auflagen für
Gewerbe vielleicht einen unterschied, z.B. die Ausübung in einem reinen
Wohngebiet.
Das ist dann eher wieder ne baurechtliche Geschichte. Abgesehen davon, sind reine Wohngebiete eher selten - schon ein einziger Kiosk macht aus einem Wohngebiet ein Mischgebiet. Die Frage ist wohl eher umgekehrt: darf die Massage, sofern sie gewerblich ist (s.o.) überhaupt in einem reinen Wohngebiet durchgeführt werden? Und in welchen Räumlichkeiten: in Wohnräumen darf man nicht ohne weiteres gewerbliche Tätigkeiten durchführen. Außerdem wäre ein evtl. Vermieter schön blöd, wenn er die Gewerbeausübung in Wohnräumen zulassen würde (falls er es überhaupt zulassen darf), da ihm ein Mietvertrag für Gewerberäume erheblich mehr Rechte (und völlig frei vereinbarbare Miete bringen würde.
gUnther nanonüm
2014-01-16 20:34:38 UTC
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Post by w***@web.de
Das ist dann eher wieder ne baurechtliche Geschichte. Abgesehen davon, sind
reine Wohngebiete eher >selten - schon ein einziger Kiosk macht aus einem
Wohngebiet ein Mischgebiet. Die Frage ist wohl eher
Hi,
öh, nein, oder nur, wenns eine feste Installation ist, also mit Klo und
Strom und Kühltruhe....
Einen Frittenwagen oder den Schreberseller in der Kolonie schließt es nicht
ein.
Post by w***@web.de
umgekehrt: darf die Massage, sofern sie gewerblich ist (s.o.) überhaupt in
einem reinen Wohngebiet >durchgeführt werden? Und in welchen
Räumlichkeiten: in Wohnräumen darf man nicht ohne weiteres >gewerbliche
Tätigkeiten durchführen. Außerdem wäre ein evtl. Vermieter schön blöd, wenn
er die >Gewerbeausübung in Wohnräumen zulassen würde (falls er es überhaupt
zulassen darf), da ihm ein >Mietvertrag für Gewerberäume erheblich mehr
Rechte (und völlig frei vereinbarbare Miete bringen >würde.
Masseure, die freiberuflich arbeiten, dabei Hausbesuche machen und eben auch
irgendwo wohnen...die massieren da auch. Wohnungen benötigen dafür keinen
Umbau, normalerweise. Sonst wären ja auch Hausbesuche sinnlos.
Daß es ev. eine höhere Miete bringt, ist dabei ne ganz andere Baustelle.
Casus Knackwurst sind die Klos und Angestellten. Wie ein halbwegs kundiger
Wohnsiedlungsbewohner meist weiß, sind einige, insbesondere
Parterrewohnungen oft geschnitten für solche Zwecke, als Anwaltsbüro,
Arztpraxis oder Heimfriseur genutzt zu werden.
--
mfg,
gUnther
Wolfgang May
2014-01-16 21:02:08 UTC
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Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by Tom Schneider
Was jetzt? Freiberuflich oder gewerblich?
Kommt drauf an, was und wer massiert wird. Wenn es nur "Wellnessmassage" ist, dann ist es wohl gewerblich, mit allen Pflichten gegenüber dem Gewerbeaufsichts- bzw. Ordnungsamt. Wenn es Heilmassagen sind, dann ist es eher eine freiberufliche Tätigkeit, die allerdings nur von vom Gesundheitsamt zugelassenen Personen (mit bestimmter Ausbildung) durchgeführt werden darf.
Post by Tom Schneider
Macht bei den Auflagen für
Gewerbe vielleicht einen unterschied, z.B. die Ausübung in einem reinen
Wohngebiet.
Das ist dann eher wieder ne baurechtliche Geschichte. Abgesehen
davon, sind reine Wohngebiete eher selten - schon ein einziger Kiosk
macht aus einem Wohngebiet ein Mischgebiet.
Nein.
Siehe <http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet>.
Selbst in einem "reinen Wohngebiet" sind einige Gewerbe zulassungsfaehig.
Danach kommen dann "Allgemeine Wohngebiete" und "Besondere Wohngebiete",
erst dann das "Mischgebiet" <http://de.wikipedia.org/wiki/Mischgebiet>,
in dem schon ein ziemlich hoher Gewerbeanteil besteht.
Post by w***@web.de
Die Frage ist wohl eher
umgekehrt: darf die Massage, sofern sie gewerblich ist (s.o.)
überhaupt in einem reinen Wohngebiet durchgeführt werden? Und in
welchen Räumlichkeiten: in Wohnräumen darf man nicht ohne weiteres
gewerbliche Tätigkeiten durchführen. Außerdem wäre ein
evtl. Vermieter schön blöd, wenn er die Gewerbeausübung in
Wohnräumen zulassen würde (falls er es überhaupt zulassen darf), da
ihm ein Mietvertrag für Gewerberäume erheblich mehr Rechte (und
völlig frei vereinbarbare Miete bringen würde.
Dazu waere zu klaeren, ob es beim OP ueberhaupt um Miete geht, und ob
die Massagen in den eigenen Raeumen, oder als Hausbesuche (was gar
nicht so selten ist, genauso wie z.B. auch Krankengymnastik) durchgefuehrt
wird.

Wolfgang
w***@web.de
2014-01-17 07:18:01 UTC
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X-No-archive: Yes
Post by Wolfgang May
Post by w***@web.de
Das ist dann eher wieder ne baurechtliche Geschichte. Abgesehen
davon, sind reine Wohngebiete eher selten - schon ein einziger Kiosk
macht aus einem Wohngebiet ein Mischgebiet.
Nein.
Siehe <http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngebiet>.
Danke für den Hinweis, das war mir so detailliert bisher nicht bekannt.
Post by Wolfgang May
Dazu waere zu klaeren, ob es beim OP ueberhaupt um Miete geht,
Ich wollte nur vorsorglich darauf hinweisen.
Christoph Brüninghaus
2014-01-17 11:58:47 UTC
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Post by w***@web.de
X-No-archive: Yes
Post by u***@googlemail.com
Muss ich dies i wie anmelden oder sogar steuern bezahlen?
[...]
Post by w***@web.de
Steuern mußt du allerdings zahlen, wenn du damit Gewinn erzielst.
Ob er Steuern zahlen muß, hängt nicht davon ab, ob er damit Gewinn
erzielt. Soweit etwa von Einkommenssteuer die Rede ist, muß er Steuern
zahlen, wenn er im Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen
erzielt, dass den für die Einkommenssteuer relevanten Grundfreibetrag
überschreitet.

Armin Wolf
2014-01-16 09:55:38 UTC
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Post by u***@googlemail.com
Muss ich dies i wie anmelden oder sogar steuern bezahlen?
Ohne Zulassung darfst Du diesen Job nicht ausführen.
Informiere Dich, wie Du zu dieser Zulassung kommst, welche
Bedingungen Dein "Studio" erfüllen muß und welche zusätz-
lichen behördlichen Pflichten jährlich auf Dich zukommen wer-
den. (Problem Hygiene, Weiterbildung und Versicherung)

Damit hat sich die Frage nach "Steuern zahlen" geklärt, und
das Finanzamt wird das als Liebhaberei abblitzen lassen.

Freundschaftsdienste unterliegen jedoch nicht diesen Be-
stimmungen, denn wo kämen wir da hin, wenn jedes private
Treffen mit "Massage" genehmigungspflichtig wird. ;-)
Tom Schneider
2014-01-16 18:15:43 UTC
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Post by u***@googlemail.com
Hallo,
es geht darum das ich Privat in meinem Freundeskreis Massagen anbieten möchte (klassische Entspannungsmassagen) und halt je nach länge und art der massage einen betrag von 2.50 - 10.00 verlangen möchte. Es wird vllt wens hoch kommt eins bis 2 mal pro monat statt finden.
Muss ich dies i wie anmelden oder sogar steuern bezahlen?
Nenne es Thai-Massage, sonst ist es ein Heilberuf (?) wie bei
Physiotherapeuten auch. Sonst brauchst Du Ausbildung und Zulassung.
Georg Wieser
2014-01-16 19:51:39 UTC
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Post by Tom Schneider
Post by u***@googlemail.com
Hallo,
es geht darum das ich Privat in meinem Freundeskreis Massagen anbieten
möchte (klassische Entspannungsmassagen) und halt je nach länge und
art der massage einen betrag von 2.50 - 10.00 verlangen möchte. Es
wird vllt wens hoch kommt eins bis 2 mal pro monat statt finden.
Muss ich dies i wie anmelden oder sogar steuern bezahlen?
Nenne es Thai-Massage, sonst ist es ein Heilberuf (?) wie bei
Physiotherapeuten auch. Sonst brauchst Du Ausbildung und Zulassung.
Oder "Entspannungsmassage" dann ist es Gewerbe. Allerdings nehmen die
Damen meist mehr als 10€ pro "Entspannung". Die Spannung ist jedoch
danach meistens recht erfolgreich raus ;-)
Martin Gerdes
2014-01-16 22:00:12 UTC
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***@googlemail.com schrieb:

Hallo Klausbärbel,
Es geht darum, daß ich privat in meinem Freundeskreis Massagen
anbieten möchte (klassische Entspannungsmassagen) und halt je
nach Länge und Art der Massage einen Betrag von 2.50 - 10.00
verlangen möchte.
eine Massage dauert vielleicht eine halbe Stunde (dazu kommt Rüstzeit).
Damit erzielst Du dann einen Stundenlohn von 5 bis 10 Euro.
Es wird vielleicht, wenns hochkommt, ein bis zweimal pro Monat stattfinden.
Wir sprechen also von einem Ertragspotential von maximal 240 Euro im
Jahr
Muss ich dies i wie anmelden oder sogar Steuern bezahlen?
Klar. Du bist doch sicher ein guter Untertan; also mußt Du das.
Sicherlich gibt es in unserem wohlregulierten Staat auch noch eine Menge
weiterer Bestimmungen, die Du einhalten mußt. Einfach fragen! Wer viel
fragt, kriegt viele Antworten.

Bei realistischer Betrachtungsweise würde man allerdings sagen: Wenn es
Deine Freude ist, andere Leute zu massieren, laß Dir pro Massage eine
Flasche Wein mitbringen (War nicht vom Freundeskreis die Rede?),
verkneife Dir, dafür Geld zu verlangen und spar Dir jegliche
bürokratische Verkrümmung.
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