Christian Schwarz
2006-07-03 18:09:29 UTC
Hallo,
meine Freundin und ich haben heute von der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes
Post erhalten. Uns wird zur Last gelegt, dass wir "Abfälle zum Zwecke der
Beseitigung i.S.d. § 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
(KrW-/AbfG) entgegen § 27 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG außerhalb einer dafür
zugelassenen Abfallbeseitungsanlage abgelagert" haben. Als Beweismittel
werden Briefumschläge mit unserer Anschrift, ein Foto (?) und ein Zeuge
aufgeführt. Der Müll, immerhin ein stolzer Haufen von 1,03 Tonnen, bestehend
aus Hausmüll, Schrankteilen, Sofa, Matratzen, Liege, Teppichbodenbelag und
der Innenverkleidung eines PKW, wurde im Stadtgebiet hinter einem
Garagenkomplex abgelegt.
Natürlich haben wir keinen Müll illegal entsorgt - wir sind ja keine
unzivilisierten Vollidioten. Woher die Briefumschläge kommen ist mir völlig
unklar. Möglicherweise hat die jemand aus unserem Haus- oder Papiermüll
gefischt. Hört sich zwar ein wenig paranoid an, aber eine andere Erklärung
habe ich nicht. Was das Foto angeht bin ich auch ratlos. Hoffentlich sehe
ich gut aus, wenn es von mir ist... Der Zeuge, so meine Vermutung, ist
sicherlich kein Augenzeuge, sondern nur ein Zeuge des Tatbestandes.
Andernfalls müsste er uns entlasten.
Nun sollen wir zu diesem Vorwurf Stellung nehmen. Das werde ich morgen tun,
wenn ich der Sachbearbeiterin einen Besuch abstatte. Im Vorfeld interessiert
mich jedoch eure Meinung zur Beweislage. Ist ein Briefumschlag mit unserer
Anschrift, den sich jeder Hanswurst aus unserer unverschlossenen und damit
öffentlich zugängigen Mülltonne besorgt haben könnte, ein Beweis? Kennt
jemand den Ausgang vergleichbarer Fälle? Wer hat eigentlich die Beweislast?
Muss ich meine Unschuld beweisen? Würde mich die Tatsache entlasten, dass
ich seit Jahren einen Firmenwagen und Wohnungen mit Laminat und Fliessen
besitze und damit die Entsorgung einer PKW-Innenverkleidung und
Teppichbodenbelag unplausibel ist?
Falls alles schiefgeht und wir aus dieser Sache nicht rauskommen... In
welchen Regionen bewegen sich die Bußgelder in einem solchen Fall?
Viele Grüße, Christian
meine Freundin und ich haben heute von der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes
Post erhalten. Uns wird zur Last gelegt, dass wir "Abfälle zum Zwecke der
Beseitigung i.S.d. § 3 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
(KrW-/AbfG) entgegen § 27 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG außerhalb einer dafür
zugelassenen Abfallbeseitungsanlage abgelagert" haben. Als Beweismittel
werden Briefumschläge mit unserer Anschrift, ein Foto (?) und ein Zeuge
aufgeführt. Der Müll, immerhin ein stolzer Haufen von 1,03 Tonnen, bestehend
aus Hausmüll, Schrankteilen, Sofa, Matratzen, Liege, Teppichbodenbelag und
der Innenverkleidung eines PKW, wurde im Stadtgebiet hinter einem
Garagenkomplex abgelegt.
Natürlich haben wir keinen Müll illegal entsorgt - wir sind ja keine
unzivilisierten Vollidioten. Woher die Briefumschläge kommen ist mir völlig
unklar. Möglicherweise hat die jemand aus unserem Haus- oder Papiermüll
gefischt. Hört sich zwar ein wenig paranoid an, aber eine andere Erklärung
habe ich nicht. Was das Foto angeht bin ich auch ratlos. Hoffentlich sehe
ich gut aus, wenn es von mir ist... Der Zeuge, so meine Vermutung, ist
sicherlich kein Augenzeuge, sondern nur ein Zeuge des Tatbestandes.
Andernfalls müsste er uns entlasten.
Nun sollen wir zu diesem Vorwurf Stellung nehmen. Das werde ich morgen tun,
wenn ich der Sachbearbeiterin einen Besuch abstatte. Im Vorfeld interessiert
mich jedoch eure Meinung zur Beweislage. Ist ein Briefumschlag mit unserer
Anschrift, den sich jeder Hanswurst aus unserer unverschlossenen und damit
öffentlich zugängigen Mülltonne besorgt haben könnte, ein Beweis? Kennt
jemand den Ausgang vergleichbarer Fälle? Wer hat eigentlich die Beweislast?
Muss ich meine Unschuld beweisen? Würde mich die Tatsache entlasten, dass
ich seit Jahren einen Firmenwagen und Wohnungen mit Laminat und Fliessen
besitze und damit die Entsorgung einer PKW-Innenverkleidung und
Teppichbodenbelag unplausibel ist?
Falls alles schiefgeht und wir aus dieser Sache nicht rauskommen... In
welchen Regionen bewegen sich die Bußgelder in einem solchen Fall?
Viele Grüße, Christian