Discussion:
Was kann ein Anwalt tun, wenn sein Mandant pleite ist?
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Brörring
2008-06-26 16:55:55 UTC
Permalink
Hallo,


ich habe vor kurzem einen Prozess vor dem Landgericht gewonnen und auch
Geld bekommen. Leider noch nicht die Anwalts- und Gerichtskosten...

Mein Gegner hat inzwischen einen Insolvenzantrag gestellt, aber noch
wenige Tage vor Antragstellung Berufung gegen das Urteil eingelegt. Kurz
vor Ablauf der Frist hat der gegnerische Anwalt Fristverlängerung für
die Berufungsschrift beantragt und bekommen. Die neue Frist läuft jetzt
in wenigen Tagen ab. Das Insolvenzverfahren meines Gegners ist noch
nicht eröffnet.

Jetzt rief der gegnerische Anwalt meinen Anwalt an und fragte, ob wir
uns mit einer weiteren Fristverlängerung einverstanden erklären würden.
Ich habe meinem Anwalt gesagt, dass ich aufgrund des bisherigen
Verfahrensverlaufes und der Verzögerungstaktik meines Gegners keinen
Grund sehe, irgendwelche Zugeständniss zu machen. Die Beurufung hat
außerdem keine Aussicht auf Erfolg und dient nur dazu, das Verfahren am
laufen zu halten. Warum auch immer. Mein Gegner hat wohl einen
durchgeknallten "Strategieberater" der nicht einsehen will, dass er
verloren hat.

Der gegnerische Anwalt hat wohl durchblicken lassen, dass er sein
Honorar noch nicht (vollständig?) erhalten hat und aufgrund des
Insolvenzantrages davon ausgeht, dass er auch kein Geld mehr bekommt.

Nun habe ich kein Mitleid mit dem gegnerischen Anwalt. Trotzdem
interessiert mich, welche Möglichkeiten bzw. Pflichten ein Anwalt hat,
wenn sein Mandant pleite ist.

Könnte er jetzt einfach das Mandat niederlegen oder ist er verpflichtet,
das einmal angefangene Verfahren fortzuführen?

Könnte mein Gegner aus einer Mandantsniederlegung irgendwelchen Vorteile
ziehen bzw. wegen einer Mandatsniederlegung das Verfahren weiter verzögern?

Gruß

Stefan
Martin Dietrich
2008-06-26 18:01:33 UTC
Permalink
Post by Stefan Brörring
Könnte er jetzt einfach das Mandat niederlegen oder ist er
verpflichtet, das einmal angefangene Verfahren fortzuführen?
Sorry, aber eine solche Frage als Anwalt in dieser NG reizt einfach zur
folgenden Antwort:

"Frage direkt einen Anwalt Deines geringstens Vertrauens, welcher Dir sicher
Kompetent weiter helfen wird"

;-)

***@rtin (nicht schlagen bitte - es war zu verlockend)
Stefan Brörring
2008-06-26 18:17:06 UTC
Permalink
Post by Martin Dietrich
Sorry, aber eine solche Frage als Anwalt in dieser NG reizt einfach zur
"Frage direkt einen Anwalt Deines geringstens Vertrauens, welcher Dir sicher
Kompetent weiter helfen wird"
;-)
Also ich bin kein Anwalt sondern Ingenieur. Mit meinem Rechtsstreit hat
das auch eigentlich nichts zu tun. Nur ich finde die Situation seltsam
und deshalb meine grundsätzliche Frage:

Muss ein Anwalt für einen insolventen Mandanten weiter tätig werden,
oder kann er wegen der drohenden Insolvenz seines Mandanten das Mandat
niederlegen?

Warum der so blöde war, und sein Honorar nicht vorher eingefordert hat
ist mir völlig unverständlich. Eigentlich hätte der merken müssen, dass
bei seinem Mandanten was faul ist.

Gruß

Stefan
Martin Dietrich
2008-06-26 18:43:21 UTC
Permalink
Post by Stefan Brörring
Post by Martin Dietrich
Sorry, aber eine solche Frage als Anwalt in dieser NG reizt einfach
"Frage direkt einen Anwalt Deines geringstens Vertrauens, welcher
Dir sicher Kompetent weiter helfen wird"
Also ich bin kein Anwalt sondern Ingenieur. Mit meinem Rechtsstreit
hat das auch eigentlich nichts zu tun. Nur ich finde die Situation
SORRY, dann nehme ich alles zurück. Ich habe es aus Deiner Eingangsaussage:
" ich habe vor kurzem einen Prozess vor dem Landgericht gewonnen und auch
Geld bekommen. Leider noch nicht die Anwalts- und Gerichtskosten." leider so
entnommen.

Mea culpa

***@rtin (aber etwas Humor in dieser NG schadet ja auch nicht)
Ulrich Hoffmann
2008-06-26 18:22:14 UTC
Permalink
Post by Stefan Brörring
Warum der so blöde war, und sein Honorar nicht vorher
eingefordert hat ist mir völlig unverständlich...
Hat er damit nicht sogar gegen seine Standesregeln ver-
stoßen?

UH
Marcus Berger
2008-06-27 08:16:30 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Stefan Brörring
Warum der so blöde war, und sein Honorar nicht vorher
eingefordert hat ist mir völlig unverständlich...
Hat er damit nicht sogar gegen seine Standesregeln ver-
stoßen?
Nein, wieso? Das Honorar wird erst mit Erledigung des Auftrags fällig
(§ 8 RVG) bzw. mit Abschluss eines Rechtszugs.

Besser ist es natürlich, der Anwalt macht von § 9 RVG Gebrauch und
fordert einen Vorschuss, was er darf aber nicht muss.

Gruß

Marcus
--
- Nobody died. How can you kill an idea? How can you kill the
personification of an action?
- Then what died? Who are you mourning?
- A puh-point of view.
Marco Sondermann
2008-06-26 20:33:02 UTC
Permalink
Post by Martin Dietrich
Post by Stefan Brörring
Könnte er jetzt einfach das Mandat niederlegen oder ist er
verpflichtet, das einmal angefangene Verfahren fortzuführen?
Sorry, aber eine solche Frage als Anwalt in dieser NG reizt einfach zur
Sorry, aber Deine Antwort zeigt, daß DU den Text des OP nicht gelesen hast
:-).

(Wobei ich zugeben muß, daß ich bis zum dritten ABsatz auch das gefühl
hatte, er sei Anwalt)

Marco
--
Der Igel mit viel Winterspeck
spritzt unter'm Rad viel besser weg.
Stefan Brröring
2008-06-27 10:14:19 UTC
Permalink
Post by Marco Sondermann
(Wobei ich zugeben muß, daß ich bis zum dritten ABsatz auch das gefühl
hatte, er sei Anwalt)
Marco
Sorry, das war nicht meine Absicht...

Gruß

Stefan
Pascal Meister
2008-06-26 20:56:53 UTC
Permalink
Post by Martin Dietrich
Sorry, aber eine solche Frage als Anwalt in dieser NG reizt einfach zur
"Frage direkt einen Anwalt Deines geringstens Vertrauens, welcher Dir sicher
Kompetent weiter helfen wird"
Dass er kein Anwalt ist, ist ja mittlerweile geklärt.

Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?

Gruss Pascal
Ralf Bader
2008-06-26 21:19:03 UTC
Permalink
Post by Martin Dietrich
Sorry, aber eine solche Frage als Anwalt in dieser NG reizt einfach zur
"Frage direkt einen Anwalt Deines geringstens Vertrauens, welcher Dir sicher
Kompetent weiter helfen wird"
Dass er kein Anwalt ist, ist ja mittlerweile gekl�rt.
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was w�re, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Dann wäre diese Newsgruppe endgültig unlesbar.


Ralf
Martin Schoenbeck
2008-06-26 21:21:28 UTC
Permalink
Hallo Pascal,
Post by Pascal Meister
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Das lohnt doch für die paar Tage gar nicht mehr.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Pascal Meister
2008-06-26 21:31:56 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Pascal Meister
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Das lohnt doch für die paar Tage gar nicht mehr.
Worauf beziehst Du "die paar Tage"?

Gruss Pascal
Martin Schoenbeck
2008-06-27 07:28:42 UTC
Permalink
Post by Pascal Meister
Post by Martin Schoenbeck
Post by Pascal Meister
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Das lohnt doch für die paar Tage gar nicht mehr.
Worauf beziehst Du "die paar Tage"?
Darauf, daß das Rechtsberatungsgesetz am kommenden Dienstag durch das
Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt wird. Und daß dadurch solche Klimmzüge
obendrein überflüssig werden.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Thomas Hochstein
2008-06-27 20:21:02 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Post by Pascal Meister
Post by Martin Schoenbeck
Post by Pascal Meister
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben,
um das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Das lohnt doch für die paar Tage gar nicht mehr.
Worauf beziehst Du "die paar Tage"?
Darauf, daß das Rechtsberatungsgesetz am kommenden Dienstag durch das
Rechtsdienstleistungsgesetz ersetzt wird. Und daß dadurch solche Klimmzüge
obendrein überflüssig werden.
Weshalb? Sooo viele Volljuristen, die keine Rechtsanwälte sind,
dürften hier wohl kaum mitlesen. Für den Rest ändert sich bekanntlich
wenig.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Martin Schoenbeck
2008-06-27 21:53:19 UTC
Permalink
Hallo Thomas,
Post by Thomas Hochstein
Weshalb? Sooo viele Volljuristen, die keine Rechtsanwälte sind,
dürften hier wohl kaum mitlesen. Für den Rest ändert sich bekanntlich
wenig.
Naja, zumindest kann man kein Rechtsberatungsgesetz mehr quasi außer Kraft
setzen. ;-)

Allerdings hatte ich die Regelung bei unentgeltlicher Rechtsdienstleistung
verkürzt im Kopf. Also nicht mehr erinnert, daß das für jedermann nur im
familiären, nachbarschaftlichen und ähnlichen Kreisen erlaubt ist.

Zählt das usenet eigentlich zu 'den Medien'? An die Allgemeinheit gerichtet
sind die Erläuterungen auch zu speziellen Fällen hier ja immer, so daß sie
dann von daher zulässig wären.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Thomas Hochstein
2008-06-28 14:52:47 UTC
Permalink
Post by Martin Schoenbeck
Zählt das usenet eigentlich zu 'den Medien'? An die Allgemeinheit gerichtet
sind die Erläuterungen auch zu speziellen Fällen hier ja immer, so daß sie
dann von daher zulässig wären.
Nein, denn § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG gibt insoweit nur die bereits jetzt
geltende Rechtslage wieder. Es besteht ein Unterschied zwischen einer
Rechtsberatung eines einzelnen Fragenden, egal wie viele dabei
zuhören, und die Darstellung und Erörterung allgemeiner Rechtsfragen
am speziellen Fall. Letzteres war - auch hier - schon immer zulässig
und ist genau das, wofür diese Gruppe da ist. :)

Rechtsfragen lassen sich immer besser - und oft auch überhaupt nur
sinnvoll - an einem Beispielfall erörtern. Eine solche allgemeine
Erörterung ist dadurch gekennzeichnet, daß nicht die Frage "Was würde
ich denn jetzt am besten tun?" im Vordergrund steht, sondern die Frage
"Wie ist die Rechtslage?".

Grüße,
-thh
--
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Thomas Hochstein
2008-06-26 22:33:27 UTC
Permalink
Post by Pascal Meister
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Dann bekommt irgendwo jemand einen ganzen Haufen neue Akten auf den
Tisch (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB).

-thh
--
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Pascal Meister
2008-06-27 06:49:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Pascal Meister
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Dann bekommt irgendwo jemand einen ganzen Haufen neue Akten auf den
Tisch (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Auch wieder wahr, wenn man den Artikel
http://www.gesetze.2me.net/stgb/stgb0224.htm genau betrachtest - v.a. weil
es keine weiteren Voraussetzungen gibt ausser der reinen Titelverwendung.

Ich finde es halt eher mühsam, wie man hier drin teilweise übervorsichtig
schreibt, um das Rechtsberatungsgesetz nicht zu umgehen. Hier in der Schweiz
kann voraussetzungslos _jeder_ Rechtsberatungen gegen Geld anbieten,
lediglich als Anwalt darf man sich nicht ausgeben.

Gruss aus der Schweiz

Pascal
(verdiene mit "Recht" kein Geld, muss mich nur berufeshalber häufig damit
beschäftigen)
Claus Färber
2008-06-27 13:47:00 UTC
Permalink
Post by Pascal Meister
Ich finde es halt eher mühsam, wie man hier drin teilweise
übervorsichtig schreibt, um das Rechtsberatungsgesetz nicht zu
umgehen.
Dabei dürfte es schon sehr schwer sein, durch eine Diskussion hier gegen
das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen, das ja nur geschäftsmäßige
Rechtsberatung verbietet.

In Wirklichkeit WOLLEN die Leute hier keine Einzelfälle diskutieren --
das Usenet ist ein Diskussions- und kein kostenloses Support-Forum. Das
Rechtsberatungsgesetz dient da bloß als (eher schlechte) Ausrede.

Claus
Thomas Hochstein
2008-06-27 20:31:23 UTC
Permalink
Post by Claus Färber
Dabei dürfte es schon sehr schwer sein, durch eine Diskussion hier gegen
das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen, das ja nur geschäftsmäßige
Rechtsberatung verbietet.
Nein, das ist aufgrund der Definiton der Geschäftsmäßigkeit sogar sehr
einfach. Die einmalige rechtliche Beratung in Wiederholungsabsicht
kann genügen.
Post by Claus Färber
In Wirklichkeit WOLLEN die Leute hier keine Einzelfälle diskutieren --
das Usenet ist ein Diskussions- und kein kostenloses Support-Forum.
Das kommt hinzu, ja. Und, natürlich, daß man auf diese Weise
Einzelfälle auch gar nicht seriös - im Sinne einer umfassenden
Rechtsberatung, die dann geboten wäre - diskutieren kann.

-thh
--
Deutsches Bundesrecht: <http://www.gesetze-im-internet.de/>
Juristische Informationstexte: <http://th-h.de/infos/jura/>
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Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Christian E. Naundorf
2008-06-27 19:27:10 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Pascal Meister
Der Diskurs reizt mich aber zu einer Off-Topic-Frage: Was wäre, wenn sich
hier drin schlicht alle (in D wohnhaften Personen) als Anwalt ausgeben, um
das Rechtsberatungsgesetz quasi ausser Kraft zu setzen?
Dann bekommt irgendwo jemand einen ganzen Haufen neue Akten auf den
Tisch (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Bis die 93 beteiligten StAen den negativen Kompetenzkonflikt ausgetragen
haben (wo IST denn eigentlich der Begehungsort dieser Tat?), sind die
Sachen alle verjährt. Leichte Nummern.

SCNR
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"No exceptional circumstances whatsoever, whether a state of war or
a threat of war, internal political instability or any other public
emergency, may be invoked as a justification of torture."
Thomas Hochstein
2008-06-27 20:31:23 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Thomas Hochstein
Dann bekommt irgendwo jemand einen ganzen Haufen neue Akten auf den
Tisch (§ 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Bis die 93 beteiligten StAen den negativen Kompetenzkonflikt ausgetragen
haben (wo IST denn eigentlich der Begehungsort dieser Tat?),
Na, der Tatort ist ubiquitär; nach Ermittlung des Wohnorts dürfte es
dann nach dort abgegeben werden. Ob's darüber schon eine
Zuständigkeitsvereinbarung der GenStas gibt, weiß ich gar nicht; wenn
nicht, ist's trotzdem sinnvoll, und ich meine mich an solche
Regelungen für Ebay-Betrug und Kinderpornographie zu entsinnen. Aber
wer beschäftigt sich schon mit Schweinkram, wenn er nicht muß? :)
Post by Christian E. Naundorf
sind die Sachen alle verjährt. Leichte Nummern.
Gar nicht so sehr, wenn man bedenkt, welchen Einfallsreichtum die
überzeugende Gestaltung der dann fällig werdenden insgesamt fünf
Berichte nach BeStra III ggf. erfordert ... *g*

-thh
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Stefan Schmitz
2008-06-26 21:08:21 UTC
Permalink
On 26 Jun., 18:55, Stefan Brörring
Post by Stefan Brörring
Hallo,
ich habe vor kurzem einen Prozess vor dem Landgericht gewonnen und auch
Geld bekommen. Leider noch nicht die Anwalts- und Gerichtskosten...
Wenn du bis auf diese Kosten dein Geld schon bekommen hast, was störst
du dich dann an irgendwelchen Verzögerungstaktiken?
Bei Insolvenz kannst du die restliche Kohle eh abschreiben.
Stefan Brörring
2008-06-27 05:31:19 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
On 26 Jun., 18:55, Stefan Brörring
Post by Stefan Brörring
Hallo,
ich habe vor kurzem einen Prozess vor dem Landgericht gewonnen und auch
Geld bekommen. Leider noch nicht die Anwalts- und Gerichtskosten...
Wenn du bis auf diese Kosten dein Geld schon bekommen hast, was störst
du dich dann an irgendwelchen Verzögerungstaktiken?
Bei Insolvenz kannst du die restliche Kohle eh abschreiben.
Was mich stört ist die Tatsache, dass ich für einen Kunden gearbeitet
habe und mich nachher über 1 Jahr lang mit diesem Kunden vor Gericht
rumstreiten musste, um an mein Geld kommen.

Dabei wurde von meinem Gegner jede Möglichkeit genutzt, um das Verfahren
in die Länge zu ziehen. Vermutlich, weil man bereits vor mehr als einem
Jahr die Insolvenz vorbereitet hat und gehofft hat, das Urteil bis zur
Insolvenz hinauszuzögern.

Aber das ist nicht meine Frage auf die ich immer noch keine Antwort
erhalten habe:

Kann ein Anwalt ein Mandat niederlegen, wenn sein Mandant einen
Insolvenzantrag gestellt hat und er davon ausgehen muss, dass er sein
Honorar nicht mehr erhält, oder ist er verpflichtet, für seinen
Mandanten ein einmal begonnenes Verfahren weiter zu betreiben, z.B. wie
in dem geschilderten Fall, eine Berufungsschrift verfassen?

Gruß

Stefan
Christian E. Naundorf
2008-06-29 17:11:49 UTC
Permalink
Post by Stefan Brörring
Kann ein Anwalt ein Mandat niederlegen, wenn sein Mandant einen
Insolvenzantrag gestellt hat und er davon ausgehen muss, dass er sein
Honorar nicht mehr erhält, oder ist er verpflichtet, für seinen
Mandanten ein einmal begonnenes Verfahren weiter zu betreiben, z.B. wie
in dem geschilderten Fall, eine Berufungsschrift verfassen?
Der Anwalt kann das Mandat nahezu jederzeit (außer zur "Unzeit")
beenden. Schon gar nicht _muss_ er eine weitere Instanz arbeiten, nur
weil er's in der ersten bereits tat.
--
Christian E. Naundorf (aka: CEN)
"No exceptional circumstances whatsoever, whether a state of war or
a threat of war, internal political instability or any other public
emergency, may be invoked as a justification of torture."
Stefan Brörring
2008-06-30 05:12:22 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Der Anwalt kann das Mandat nahezu jederzeit (außer zur "Unzeit")
beenden. Schon gar nicht _muss_ er eine weitere Instanz arbeiten, nur
weil er's in der ersten bereits tat.
In dem Fall hat er bereits die Berufung wenige Tage bevor der
Insolvenzantrag gestellt wurde eingereicht und knapp 4 Wochen später den
ersten Antrag auf Fristverlängerung gestellt und eine Fristverlängerung
um weitere 4 Wochen erhalten. Diese Frist läuft jetzt ab, oder ist
letzte Woche abgelaufen. Kann ja sein, dass er erst jetzt gemerkt hat,
dass sein Mandant ihn verarscht ;-)

Gruß

Stefan
Christoph Brüninghaus
2008-06-30 07:16:17 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stefan Brörring
Kann ein Anwalt ein Mandat niederlegen, wenn sein Mandant einen
Insolvenzantrag gestellt hat und er davon ausgehen muss, dass er sein
Honorar nicht mehr erhält, oder ist er verpflichtet, für seinen
Mandanten ein einmal begonnenes Verfahren weiter zu betreiben, z.B.
wie in dem geschilderten Fall, eine Berufungsschrift verfassen?
Der Anwalt kann das Mandat nahezu jederzeit (außer zur "Unzeit")
beenden. Schon gar nicht _muss_ er eine weitere Instanz arbeiten, nur
weil er's in der ersten bereits tat.
Ja, das ergibt sich wohl wirklich so aus § 627 I BGB.

Aber ist das nicht sehr bedenklich?

Jederzeit bzw. ohne (wichtigen) Grund eröffnet dem RA prinzipiell die
Möglichkeit, unliebsame Mandate vorzeitig abzuschließen.
Unabhängig von Bedenken wegen des eigenen Rufes und der beruflichen
Verantwortung scheint mir das zu einfach und zu reizvoll für den
einzelnen RA und zu teuer für den Mandanten zu sein.

Christoph

Marcus Berger
2008-06-27 08:16:29 UTC
Permalink
Post by Stefan Brörring
Könnte er jetzt einfach das Mandat niederlegen
Grundsätzlich schon, aber ...
Post by Stefan Brörring
oder ist er verpflichtet, das einmal angefangene Verfahren
fortzuführen?
Wichtigste Ausnahme ist die Beiordnung im Rahmen der
Prozesskostenhilfe. Da der Anwalt von Seiten des Gerichts beigeordnet
wird, kann er das Mandat nicht einfach niederlegen. Dazu muss er beim
Gericht, unter Angabe von Gründen, die aufhebung der Beiordnung
beantragen.

Eine zweite wichtige Ausnahme ist die "Niederlegung zur Unzeit", was
hier vorliegen könnte. Der Anwalt darf nicht einfach wenige Tage vor
Ablauf einer wichtigen Frist oder eines Gerichtstermins das Mandat
niederlegen, wenn zu befürchten ist, dass der Mandant es nicht mehr
schafft, rechzeitig einen neuen Anwalt zu beauftragen. Mindestens muss
der alte Anwalt noch eine Fristverlängerung erreichen, um dem Mandant
genug Zeit zu geben, die Sache weiter verfolgen zu können.

Gruß

Marcus
--
We do what we do, because of who we are.
If we did otherwise, we would not be ourselves.
Stefan Brröring
2008-06-27 10:25:40 UTC
Permalink
Post by Marcus Berger
Eine zweite wichtige Ausnahme ist die "Niederlegung zur Unzeit", was
hier vorliegen könnte. Der Anwalt darf nicht einfach wenige Tage vor
Ablauf einer wichtigen Frist oder eines Gerichtstermins das Mandat
niederlegen, wenn zu befürchten ist, dass der Mandant es nicht mehr
schafft, rechzeitig einen neuen Anwalt zu beauftragen. Mindestens muss
der alte Anwalt noch eine Fristverlängerung erreichen, um dem Mandant
genug Zeit zu geben, die Sache weiter verfolgen zu können.
Gruß
Marcus
Danke für die Antwort. Genau sowas hatte ich schon vermutet. Er muss
also für lau weiterarbeiten um Schadenersatzforderungen seines Mandanten
zu vermeiden...

Gruß

Stefan
Martin Schoenbeck
2008-06-27 11:24:46 UTC
Permalink
Hallo Stefan,
Post by Stefan Brröring
Post by Marcus Berger
Eine zweite wichtige Ausnahme ist die "Niederlegung zur Unzeit", was
hier vorliegen könnte. Der Anwalt darf nicht einfach wenige Tage vor
Ablauf einer wichtigen Frist oder eines Gerichtstermins das Mandat
niederlegen, wenn zu befürchten ist, dass der Mandant es nicht mehr
schafft, rechzeitig einen neuen Anwalt zu beauftragen. Mindestens muss
der alte Anwalt noch eine Fristverlängerung erreichen, um dem Mandant
genug Zeit zu geben, die Sache weiter verfolgen zu können.
Gruß
Marcus
Danke für die Antwort. Genau sowas hatte ich schon vermutet. Er muss
also für lau weiterarbeiten um Schadenersatzforderungen seines Mandanten
zu vermeiden...
Vielleicht war genau das der Grund, weshalb er die Frist verlängert
bekommen möchte. Denn dann könnte er nach dem, was Marcus oben schrieb, die
Brocken hinschmeißen.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
Niels Bock
2008-06-27 19:21:08 UTC
Permalink
Post by Marcus Berger
Wichtigste Ausnahme ist die Beiordnung im Rahmen der
Prozesskostenhilfe. Da der Anwalt von Seiten des Gerichts beigeordnet
wird, kann er das Mandat nicht einfach niederlegen. Dazu muss er beim
Gericht, unter Angabe von Gründen, die aufhebung der Beiordnung
beantragen.
Im Anwaltsprozess lohnt sich auch ein Blick in § 87 ZPO. Bis sich ein
neuer bevollmächtigter Anwalt meldet, kann an den alten zugestellt werden
und davon machen die Gerichte auch gerne Gebrauch.

Niels
--
Zeichensetzung, Nerdismus und Kunstpfeifen: http://www.zeineku.de
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Antworten
Urteil für Mario M. soll in die Revision?
gestartet 2006-12-22 03:46:03 UTC
recht & ethik
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