Stefan Brörring
2008-06-26 16:55:55 UTC
Hallo,
ich habe vor kurzem einen Prozess vor dem Landgericht gewonnen und auch
Geld bekommen. Leider noch nicht die Anwalts- und Gerichtskosten...
Mein Gegner hat inzwischen einen Insolvenzantrag gestellt, aber noch
wenige Tage vor Antragstellung Berufung gegen das Urteil eingelegt. Kurz
vor Ablauf der Frist hat der gegnerische Anwalt Fristverlängerung für
die Berufungsschrift beantragt und bekommen. Die neue Frist läuft jetzt
in wenigen Tagen ab. Das Insolvenzverfahren meines Gegners ist noch
nicht eröffnet.
Jetzt rief der gegnerische Anwalt meinen Anwalt an und fragte, ob wir
uns mit einer weiteren Fristverlängerung einverstanden erklären würden.
Ich habe meinem Anwalt gesagt, dass ich aufgrund des bisherigen
Verfahrensverlaufes und der Verzögerungstaktik meines Gegners keinen
Grund sehe, irgendwelche Zugeständniss zu machen. Die Beurufung hat
außerdem keine Aussicht auf Erfolg und dient nur dazu, das Verfahren am
laufen zu halten. Warum auch immer. Mein Gegner hat wohl einen
durchgeknallten "Strategieberater" der nicht einsehen will, dass er
verloren hat.
Der gegnerische Anwalt hat wohl durchblicken lassen, dass er sein
Honorar noch nicht (vollständig?) erhalten hat und aufgrund des
Insolvenzantrages davon ausgeht, dass er auch kein Geld mehr bekommt.
Nun habe ich kein Mitleid mit dem gegnerischen Anwalt. Trotzdem
interessiert mich, welche Möglichkeiten bzw. Pflichten ein Anwalt hat,
wenn sein Mandant pleite ist.
Könnte er jetzt einfach das Mandat niederlegen oder ist er verpflichtet,
das einmal angefangene Verfahren fortzuführen?
Könnte mein Gegner aus einer Mandantsniederlegung irgendwelchen Vorteile
ziehen bzw. wegen einer Mandatsniederlegung das Verfahren weiter verzögern?
Gruß
Stefan
ich habe vor kurzem einen Prozess vor dem Landgericht gewonnen und auch
Geld bekommen. Leider noch nicht die Anwalts- und Gerichtskosten...
Mein Gegner hat inzwischen einen Insolvenzantrag gestellt, aber noch
wenige Tage vor Antragstellung Berufung gegen das Urteil eingelegt. Kurz
vor Ablauf der Frist hat der gegnerische Anwalt Fristverlängerung für
die Berufungsschrift beantragt und bekommen. Die neue Frist läuft jetzt
in wenigen Tagen ab. Das Insolvenzverfahren meines Gegners ist noch
nicht eröffnet.
Jetzt rief der gegnerische Anwalt meinen Anwalt an und fragte, ob wir
uns mit einer weiteren Fristverlängerung einverstanden erklären würden.
Ich habe meinem Anwalt gesagt, dass ich aufgrund des bisherigen
Verfahrensverlaufes und der Verzögerungstaktik meines Gegners keinen
Grund sehe, irgendwelche Zugeständniss zu machen. Die Beurufung hat
außerdem keine Aussicht auf Erfolg und dient nur dazu, das Verfahren am
laufen zu halten. Warum auch immer. Mein Gegner hat wohl einen
durchgeknallten "Strategieberater" der nicht einsehen will, dass er
verloren hat.
Der gegnerische Anwalt hat wohl durchblicken lassen, dass er sein
Honorar noch nicht (vollständig?) erhalten hat und aufgrund des
Insolvenzantrages davon ausgeht, dass er auch kein Geld mehr bekommt.
Nun habe ich kein Mitleid mit dem gegnerischen Anwalt. Trotzdem
interessiert mich, welche Möglichkeiten bzw. Pflichten ein Anwalt hat,
wenn sein Mandant pleite ist.
Könnte er jetzt einfach das Mandat niederlegen oder ist er verpflichtet,
das einmal angefangene Verfahren fortzuführen?
Könnte mein Gegner aus einer Mandantsniederlegung irgendwelchen Vorteile
ziehen bzw. wegen einer Mandatsniederlegung das Verfahren weiter verzögern?
Gruß
Stefan