Discussion:
Abo-Vertrag Scribd
(zu alt für eine Antwort)
Wendelin Uez
2021-11-05 17:00:51 UTC
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Daß man Lastschriften widerrufen kann weißt du?
Rupert Haselbeck
2021-11-06 12:00:24 UTC
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Post by Wendelin Uez
Daß man Lastschriften widerrufen kann weißt du?
Es wird eher eine blöde Idee sein, den Lastschriften zu widersprechen,
nur weil/wenn man zwei Verträge geschlossen hat.
Es wird den Anbieter kaum interessieren (müssen), was ein Kunde mit den
erworbenen Leistungen machen will.
Im allgemeinen ist niemand rechtlich daran gehindert, dieselbe Leistung
mehrfach zu kaufen, z.B. um Ehemann, -frau, Freundin, Vater, Mutter,
Kind ebenfalls daran teilhaben zu lassen.
Es mag günstiger sein, das dem Anbieter zu erklären, ggfls. den
überflüssigen Vertrag zu kündigen (und bis zur Kündigung zu bezahlen...)

MfG
Rupert
Rupert Haselbeck
2021-11-06 16:30:04 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Es wird den Anbieter kaum interessieren (müssen), was ein Kunde mit den
erworbenen Leistungen machen will.
Das ist im Fall von Scribd aber anders. Sie wollen nur Verträge mit
natürlichen Personen schließen, die die Dienstleistung für persönliche
Zwecke nutzen. Diese kann nur einmal pro Person erbracht werden.
Ich habe beim Überfliegen der AGB lediglich wahrgenommen, dass es nur
genau einen Nutzer pro Vertrag geben darf. Wenn es mehrere Nutzer geben
soll, wären demnach mehrere Verträge zu schließen.

Aber momentan fehlt mir gerade etwas die Zeit für ein komplettes
Durchsehen der Vertragsinhalte - es gibt auch andere zu tun...

MfG
Rupert
Newdo
2021-11-08 09:05:42 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Ich habe beim Überfliegen der AGB lediglich wahrgenommen, dass es nur
genau einen Nutzer pro Vertrag geben darf. Wenn es mehrere Nutzer geben
soll, wären demnach mehrere Verträge zu schließen.
Auch hierzu habe ich nichts gefunden.
Hast Du vl. eine Referenz auf diese Info?

Gruß Udo
Wendelin Uez
2021-11-06 16:51:53 UTC
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Es wird eher eine blöde Idee sein, den Lastschriften zu widersprechen, nur
weil/wenn man zwei Verträge geschlossen hat.
Das ist richtig. Due Frage ist aber, ob tatsächlich zwei Verträge
rechtsgültig geschlossen wurden.

Wenn sich die Daten nur durch die Bankverbindung unterscheiden und das ganze
in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang eingegeben wurde und der erste
Vertrag auch nicht in Anspruch genommen wurde, dann ist ein technisches
Problem nicht auszuschließen. Technische Probleme gehen aber zulasten des
Anbieters, der muß nachweisen, daß der Vertragsabschluß willentlich
erfolgte.
Harald Klotz
2021-11-08 04:22:38 UTC
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Post by Rupert Haselbeck
Es mag günstiger sein, das dem Anbieter zu erklären, ggfls. den
überflüssigen Vertrag zu kündigen (und bis zur Kündigung zu bezahlen...)
Wen ich den richtig verstanden habe, geht es um genau einen Vertrag, der
jetzt doppelt abgebucht wurde/wird.


Grüße
Harald
Stefan Schmitz
2021-11-08 14:11:51 UTC
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Post by Harald Klotz
Post by Rupert Haselbeck
Es mag günstiger sein, das dem Anbieter zu erklären, ggfls. den
überflüssigen Vertrag zu kündigen (und bis zur Kündigung zu bezahlen...)
Schon geschehen...
Post by Harald Klotz
Wen ich den richtig verstanden habe, geht es um genau einen Vertrag,
der jetzt doppelt abgebucht wurde/wird.
Das ist die Kernfrage. Wenn die Identifikation eines Vertrages über die
email-Adresse läuft, wären es in diesem Falle 2 Verträge.
Die werden wohl Vertrag mit Kundenkonto gleichsetzen.
Und davon hast du ja laut OP zwei erstellt.
Harald Klotz
2021-11-09 13:14:48 UTC
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Post by Stefan Schmitz
Die werden wohl Vertrag mit Kundenkonto gleichsetzen.
Und davon hast du ja laut OP zwei erstellt.
Der erste Vertrag wurde als gescheitert gemeldet.

Grüße
Harald
Newdo
2021-11-09 18:28:20 UTC
Permalink
Das ist die Kernfrage. Wenn die Identifikation eines Vertrages über
die email-Adresse läuft, wären es in diesem Falle 2 Verträge.
Der erste Vertrag wurde abgelehnt, dennoch wurde abgebucht.
Das Problem ist es beweisen zu können. Der OP wUrde vermutlich keine
Screenshots gemacht haben.
Ich frage z.Zt. die Autorisierung beim Kreditkartenunternehmen an. Dort
sollte diese nachzuvollziehen sein.
Ein weiteres Problem, der OP hat die Abbuchungen zugelassen, weil er sie
nicht kontrolliert hat.
So ist es.

Dennoch frage ich mich, wer hier mit wem einen Vertrag eingeht.
Eine email-Adresse kann kein Vertragspartner sein. In den AGB ist der
Vertragspartner als solcher nicht beschrieben, was eigentlich üblich wäre.
Ausserdem geht es bei scribd um Copyright-Themen, die meines Erachtens
etwas mehr Sorgfalt in der Definition der Verantwortlichkeiten verlangen
sollten?

Gruß Udo
Harald Klotz
2021-11-12 22:20:58 UTC
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Post by Newdo
Dennoch frage ich mich, wer hier mit wem einen Vertrag eingeht.
Eine email-Adresse kann kein Vertragspartner sein.
Warum nicht?
Wenn ich bar kaufe gibt es nichts.
Wenn ich einen Newsletter bestelle gebe ich nur eine E-Mail Adresse.
Auch das ist ein Vertrag.
Post by Newdo
Ausserdem geht es bei scribd um Copyright-Themen, die meines Erachtens
etwas mehr Sorgfalt in der Definition der Verantwortlichkeiten verlangen
sollten?
Warum?
Wenn ich ein Buch oder eine CD kaufe, geht es auch um Copyright, das
zahle ich anonym bar.

Wenn ich ein Buch digital kaufe, reicht es dem Lieferanten sein Geld zu
bekommen.

Grüße
Harald

Newdo
2021-11-08 09:00:45 UTC
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Das ist im Fall von Scribd aber anders. Sie wollen nur Verträge mit
natürlichen Personen schließen, die die Dienstleistung für persönliche
Zwecke nutzen. Diese kann nur einmal pro Person erbracht werden.
Dazu habe ich nichts gefunden. Habe bisher vergeblich nach der
Beschreibung der Identifikationart bzw. der Benennung des
Vertragspartners gesucht.

Hast Du vl. eine Referenz auf diese Info?

Gruß Udo
Harald Klotz
2021-11-08 04:31:25 UTC
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Konkret hat eine fehlgeschlagene Kreditkartenautorisierung mich zu einer
neuen Kontoerstellung veranlasst, die per Paypal unter geänderter
email-Adresse autorisiert wurde. Was ein Fehler war, da die
Fehlermeldung erfolgte obwohl die Autorisierung angenommen wurde,
offenbar ein IT-Problem beim Anbieter.
Kannst du es belegen?
Wie lange ist es her?
Also zwei email-Adressen für denselben Abonnenten mit zwei
Zahlungsautorisierungen (Kreditk./Paypal).
Zwei Verträge mit scheinbar 2 Personen.
Meiner Auffassung nach darf nur auf einem der genutzten Zahlungskanälen
abgebucht werden, die beide derselben Person (mir) zugeordnet sind.
Welche Daten hat Scribt von dir?

Können die überhaupt erkennen, dass es nicht 2 Personen sind?
Es ist mir erst später aufgefallen, dass der Rrechnungsbetrag zweimal
abgebucht wird.
Tja, wenn man seine Abbuchungen nicht prüft...


Grüße
Harald
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