Discussion:
schriftliche Anrede fuers Gericht?
(zu alt für eine Antwort)
Stephan Manske
2005-01-24 12:51:54 UTC
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Hallo,

mal zur Abwechslung eine ganz banale Frage:

Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
bekannt:

Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,




Ciao und TIA, Stephan
--
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Nonsens ist der Sieg des Geistes ueber die Vernunft
Ralf Kusmierz
2005-01-24 14:12:27 UTC
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X-No-Archive: Yes
Post by Stephan Manske
Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
Gar nicht. Im Schriftsatz steht nur "in Sachen xyz ./. Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch ... Az.: ...... nehmen wir wie folgt
Stellung: blabla ..."

Die Anwälte schreiben sich gegenseitig natürlich mit "Sehr geehrte/r
Herr/Frau Kollege" an und unterschreiben "Mit freundlichen kollegialen
Grüßen" o. ä., an den Mandanten wie den Gegner selbstverständlich
"Sehr geehrter Herr Meier, ...".


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt heraus Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Christoph Brueninghaus
2005-01-24 14:12:37 UTC
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Post by Stephan Manske
Hallo,
Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
In der Regel spricht man den Richter gar nicht an. Die üblichen
Schriftsätze richten sich nicht an den Richter als Person.
Eine Anrede fällt weg.

Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter schicken
wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.

Christoph
Stephan Manske
2005-01-24 16:00:59 UTC
Permalink
Post by Christoph Brueninghaus
Post by Stephan Manske
Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
In der Regel spricht man den Richter gar nicht an. Die üblichen
Schriftsätze richten sich nicht an den Richter als Person.
Eine Anrede fällt weg.
Ich dachte auch weniger an den normalen Schriftsatz ...
Post by Christoph Brueninghaus
Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter schicken
wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
... sondern eher an Begleitschreiben, Anschreiben etc.

"Sehr geehrte $ANREDE, anbei schicke ich die Anlagen X zu Schriftsatz
Y sowie eine erweitere Klagebegründung zu Punkt Z."

Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
vor die Nase?


Ciao, Stephan
--
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Wer den Pfennig nicht ehrt, hat einen Hang zum Grossgeld.
Bastian Völker
2005-01-24 16:26:13 UTC
Permalink
Hallo!
.... sondern eher an Begleitschreiben, Anschreiben etc.
"Sehr geehrte $ANREDE, anbei schicke ich die Anlagen X zu Schriftsatz
Y sowie eine erweitere Klagebegründung zu Punkt Z."
Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
vor die Nase?
Eigentlich schon, weil man - wie Henning schon schrieb - dem Richter
keinen Brief schreibt, sondern eher ein Schriftstück zur Akte reicht.

In der Regel formuliert man:

"In dem Rechtsstreit

Klara Korn ./. Maria Kron

- 123 C 456/04-

übersende ich anliegend die Anlagen...

[Unterschrift]"

Allerdings fände ich es nicht besonders schlimm, wenn man als
Privatperson eine persönliche Anrede und freundliche Grüße einfügt.

Gruß
Bastian
--
Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"

Ralf Radermacher in d.e.s.d.
Stephan Manske
2005-01-24 19:01:50 UTC
Permalink
Post by Bastian Völker
Post by Stephan Manske
Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
vor die Nase?
Eigentlich schon, weil man - wie Henning schon schrieb - dem Richter
keinen Brief schreibt, sondern eher ein Schriftstück zur Akte reicht.
"In dem Rechtsstreit
Klara Korn ./. Maria Kron
- 123 C 456/04-
übersende ich anliegend die Anlagen...
[Unterschrift]"
Hm, warum sehen die Briefe der Richterin aber so aus?

| Sehr geehrter Herr X,
|
| anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme ...
|
| Hochachtungsvoll
| Vorsitzende Y

Ich weiß nicht, ohne Anrede fühlt sich das irgendwie unhöflich an.
Ich weiß, das Gericht wird hier in seiner Funktion angeschrieben,
aber das ändert doch nichts daran, daß auf jeder Seite Menschen
sitzen!?


Ciao, Stephan
--
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Die dunkelste Kneipe ist besser als der hellste Arbeitsplatz.
Bastian Völker
2005-01-24 19:56:59 UTC
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Hallo!
Post by Stephan Manske
Hm, warum sehen die Briefe der Richterin aber so aus?
| Sehr geehrter Herr X,
|
| anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme ...
|
| Hochachtungsvoll
| Vorsitzende Y
Weil die Dich persönlich anschreibt.
Post by Stephan Manske
Ich weiß nicht, ohne Anrede fühlt sich das irgendwie unhöflich an.
Ich weiß, das Gericht wird hier in seiner Funktion angeschrieben,
aber das ändert doch nichts daran, daß auf jeder Seite Menschen
sitzen!?
Natürlich nicht. Es ist so, daß es Dir niemand übel nehmen wird, wenn Du
diese Höflichkeiten einfach wegläßt. Ebenso wird es Dir
selbstverständlich keiner übel nehmen, wenn Du sie dennoch benutzt. Dann
würde ich in der Anrede einfach den Namen und ggf. Titel (Dr.) nennen,
die Berufsbezeichnung wohl eher nicht (wäre aber auch nicht falsch). Am
Ende dann einfach MfG.

Gruß
Bastian
--
Post by Stephan Manske
Ich habe folgende Frage: Wie lautet der Imperativ von "erschrecken"?
"Buh!"

Ralf Radermacher in d.e.s.d.
Christoph von Nathusius
2005-01-24 20:16:39 UTC
Permalink
Am Ende dann einfach MfG.
"... und freue mich auf ein baldiges Wiedersehen ..."

<Gnaaahh />

CvN :-)
Stephan Manske
2005-01-25 19:46:56 UTC
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Post by Bastian Völker
Hallo!
Post by Stephan Manske
Hm, warum sehen die Briefe der Richterin aber so aus?
| Sehr geehrter Herr X,
|
| anbei erhalten Sie zur Kenntnisnahme ...
|
| Hochachtungsvoll
| Vorsitzende Y
Weil die Dich persönlich anschreibt.
Genauso viel oder genauso wenig, wie ich sie persönlich anschreibt.
Schließlich schreiben wir uns beide keine Liebesbriefe, sondern ich
an sie als Vorsitzende und sie an mich als Kläger!?
Post by Bastian Völker
Post by Stephan Manske
Ich weiß nicht, ohne Anrede fühlt sich das irgendwie unhöflich an.
Ich weiß, das Gericht wird hier in seiner Funktion angeschrieben,
aber das ändert doch nichts daran, daß auf jeder Seite Menschen
sitzen!?
Natürlich nicht. Es ist so, daß es Dir niemand übel nehmen wird, wenn Du
diese Höflichkeiten einfach wegläßt. Ebenso wird es Dir
selbstverständlich keiner übel nehmen, wenn Du sie dennoch benutzt. Dann
würde ich in der Anrede einfach den Namen und ggf. Titel (Dr.) nennen,
die Berufsbezeichnung wohl eher nicht (wäre aber auch nicht falsch). Am
Ende dann einfach MfG.
OK, danke für die erhellenden Worte. :)


Ciao, Stephan
--
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Wer den Schaden hat, spottet jeder Beschreibung.
Christian E. Naundorf
2005-01-29 17:54:38 UTC
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Post by Stephan Manske
Genauso viel oder genauso wenig, wie ich sie persönlich anschreibt.
Schließlich schreiben wir uns beide keine Liebesbriefe, sondern ich
an sie als Vorsitzende und sie an mich als Kläger!?
Aber die Gerichtspersonen sind austauschbar, Du nicht.

Klar, wenn Du stirbst, werden womöglich Deine Erben
Prozesspartei und so. Aber die Richterin kann Urlaub
haben, die Zuständigkeit kann bei einer anderen Kammer
liegen, die Richter wurden alle in die Sozialgerichts-
barkeit versetzt, ...

Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
Klotz oder vermisst etwas, wenn Du schreibst wie
hier mehrfach vorgeschlagen.
--
Dr. Christian E. Naundorf alias CEN

Elen síla lúmenn' omentielvo
Stephan Manske
2005-01-30 22:07:20 UTC
Permalink
Post by Christian E. Naundorf
Post by Stephan Manske
Genauso viel oder genauso wenig, wie ich sie persönlich anschreibt.
Schließlich schreiben wir uns beide keine Liebesbriefe, sondern ich
an sie als Vorsitzende und sie an mich als Kläger!?
Aber die Gerichtspersonen sind austauschbar, Du nicht.
Hm, klingt irgendwie überzeugend.

Wie wäre das eigentlich, wenn ich anwaltlich vertreten wäre? Dort ist
mein Anwalt ja auch austauschbar, wie würde ein Gericht den (in einem
Anschreiben) anschreiben?
Post by Christian E. Naundorf
Klar, wenn Du stirbst, werden womöglich Deine Erben
Prozesspartei und so. Aber die Richterin kann Urlaub
haben, die Zuständigkeit kann bei einer anderen Kammer
liegen, die Richter wurden alle in die Sozialgerichts-
barkeit versetzt, ...
Hm, stimmt. Ist ja kein Strafprozeß.
Post by Christian E. Naundorf
Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
Schädlich?
Post by Christian E. Naundorf
Klotz oder vermisst etwas, wenn Du schreibst wie
hier mehrfach vorgeschlagen.
OK, was fürs Leben gelernt! :)


Ciao, Stephan
--
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Famous last words des
Gastes im Chinalokal: Nichts ist zu scharf fuer meinen eisernen Magen...
Thomas Hochstein
2005-01-31 06:16:35 UTC
Permalink
Post by Stephan Manske
Wie wäre das eigentlich, wenn ich anwaltlich vertreten wäre? Dort ist
mein Anwalt ja auch austauschbar, wie würde ein Gericht den (in einem
Anschreiben) anschreiben?
"Az. .... In Sachen ... ./. ... wird beiliegendes Schriftstück
übersandt. Mit freundlichen Grüßen Auf richterliche Anordnung
(unleserlich)"

Kurz: gar nicht.
Post by Stephan Manske
Post by Christian E. Naundorf
Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
Schädlich?
Ja - es macht doch keinen guten Eindruck, wenn Du den Dezernatsrichter
mit dem Namen seines Vorgängers oder Vertreters anschreibst? Ansonsten
lächelt der Betreffende allenfalls über die ungewöhnliche Anrede.

Hingegen macht es umgekehrt keinen schlechten Eindruck, wenn die
Anrede fehlt.

-thh
Stephan Manske
2005-01-31 17:05:01 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Stephan Manske
Wie wäre das eigentlich, wenn ich anwaltlich vertreten wäre? Dort ist
mein Anwalt ja auch austauschbar, wie würde ein Gericht den (in einem
Anschreiben) anschreiben?
"Az. .... In Sachen ... ./. ... wird beiliegendes Schriftstück
übersandt. Mit freundlichen Grüßen Auf richterliche Anordnung
(unleserlich)"
^^^^^^^^^^

also bei mir ist "Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültig, weil
..." immer sehr leserlich geschrieben!? *g*
Post by Thomas Hochstein
Kurz: gar nicht.
Hm, bei unvertretenen macht man da also eine Ausnahme. *notiert*
Post by Thomas Hochstein
Post by Stephan Manske
Post by Christian E. Naundorf
Meine Faustregel: die Höflichkeitsanrede an die
Gerichtspersonen ("namentlich") ist nie nützlich, aber
manchmal schädlich. Niemand hält Dich für einen groben
Schädlich?
Ja - es macht doch keinen guten Eindruck, wenn Du den Dezernatsrichter
^^^^^^^^^^
Wat für'n Richter?


Ciao, Stephan
--
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Famous last words des
Holzfaellers: Vorsicht, Baum faellt!
Florian Kleinmanns
2005-02-01 10:34:36 UTC
Permalink
Post by Stephan Manske
Post by Thomas Hochstein
Ja - es macht doch keinen guten Eindruck, wenn Du den Dezernatsrichter
^^^^^^^^^^
Wat für'n Richter?
Derjenige der drei Richter in der Kammer, der sich (weil der
Geschäftsverteilungsplan das so vorsieht) eingehender mit Deinem Fall
beschäftigt. In Deinem Fall wohl zufälligerweise die Vorsitzende.

Grüße
Florian
--
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"Reply-To" address only.
Christoph Brueninghaus
2005-01-24 18:24:52 UTC
Permalink
usenet-***@stephan.manske-net.de (Stephan Manske) wrote in news:***@stephan-uucp.manske-net.de:

[...]
Post by Stephan Manske
Post by Christoph Brueninghaus
Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter
schicken wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
... sondern eher an Begleitschreiben, Anschreiben etc.
Auch in diesen spricht man den zuständigen Richter nicht persönlich an.
Man äußert sich in einem Prozeß, ob man nun Tatsachen vorträgt, rechtliche
Wertungen abgibt oder eben nur etwas beantragt oder einreicht. Zwar richtet
man sich an das Gericht, aber eben nicht an die Persönlichkeit, die das
Gericht vertritt. Schwer zu erklären.
Post by Stephan Manske
"Sehr geehrte $ANREDE, anbei schicke ich die Anlagen X zu Schriftsatz
Y sowie eine erweitere Klagebegründung zu Punkt Z."
Oder knallt man (per Brief) einfach so dem Richter die Schriftsätze
vor die Nase?
Man wählt den typischen Aufbau wie bei einem Schriftsatz, mit Bezeichnung
der Sache, Az. und einer erklärenden Ausführung, etwa wie Bastian
vorgeschlagen hat.

Christoph
Thomas Hochstein
2005-01-25 08:59:10 UTC
Permalink
Post by Christoph Brueninghaus
Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter schicken
wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
Es dürfte der üblichen Höflichkeit eher entsprechen, die
Amstbezeichnung - soweit bekannt - voranzustellen.

-thh
Christoph Brueninghaus
2005-01-26 08:10:46 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Christoph Brueninghaus
Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter
schicken wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
Es dürfte der üblichen Höflichkeit eher entsprechen, die
Amstbezeichnung - soweit bekannt - voranzustellen.
Das mag sein. Ich empfinde es als aufgesetzt, anders als etwa bei einem
Titel.

Christoph
Roland Leyser
2005-01-26 18:54:52 UTC
Permalink
Die richtige Anrede ist :

Bei Amtsgericht/Landgericht : EUER EHREN............................

Bei Oberlandesgericht/BGH : EUER GNADEN........................



-:)
Post by Thomas Hochstein
Post by Christoph Brueninghaus
Sollte man in der Tat ein persönliches Schreiben an einen Richter schicken
wollen, würde ich es bei "Herr Mustermann" belassen.
Es dürfte der üblichen Höflichkeit eher entsprechen, die
Amstbezeichnung - soweit bekannt - voranzustellen.
-thh
Bernd Schnürer
2005-01-25 11:32:41 UTC
Permalink
Post by Stephan Manske
Wie redet man üblicherweise im Schriftverkehr den Gegenüber an? Hier
im konkreten ein VG, der Vorsitzende der Kammer ist namentlich
Üblicherweise schreibt man, sofern man das Gegenüber namentlich kennt,
"Sehr geehrter Herr XY". Kennt man das Gegenüber nicht, so schreibt man
"Sehr geehrte Damen und Herren".
Post by Stephan Manske
Sehr geehrter Herr Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Mustermann, sehr geehrte Damen und Herren,
Nein, nein!

Man schreibt hier "Sehr geehrter Herr Gericht". :-)


Gruss, Bernd
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