Karl-Heinz Busch
2005-06-20 10:41:47 UTC
Hallo in die Gruppe,
mein Schwager hat eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Nun ist ein
Wasserschaden durch schadhafte Eckventile aufgetreten. Das Objekt ist
noch nicht besonders alt (ca. 8 Jahre). Es handelt sich um eine Wohnungs-
eigentümer-Gemeinschaft mit Hausverwaltung. Der Bauträge ist Pleite.
Die bestehende Gebäudeversicherung weigert sich nun den Schaden zu
bezahlen. Begründung, es wären schon einige ähnlicher Schäden in
letzter Zeit gewesen. (in anderen Wohnungen und nicht so hoch).
Der Schaden ist nicht unerheblich, so um die 15.000 Euro, zuzüglich
Mietausfall, denn die Mieterin kann derzeit die Wohnung nicht bewohnen
wegen Trockungsmaßnahmen und dem notwendigen Tausch der Böden.
Nun meine Fragen.
Wie gut stehen die Chancen der Versicherung, um die Zahlung herum zu
kommen?
Muss sich mein Schwager, der bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von
Mängeln an den Eck-Ventilen oder häufiger Schäden hatte, ein Versäumnis
zurechnen lassen?
Kann ggf. die Haftpflicht-Versicherung der Verwaltung in Anspruch genommen
werden?
Herzlichen Dank für Antworten.
Karl-Heinz Busch
mein Schwager hat eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Nun ist ein
Wasserschaden durch schadhafte Eckventile aufgetreten. Das Objekt ist
noch nicht besonders alt (ca. 8 Jahre). Es handelt sich um eine Wohnungs-
eigentümer-Gemeinschaft mit Hausverwaltung. Der Bauträge ist Pleite.
Die bestehende Gebäudeversicherung weigert sich nun den Schaden zu
bezahlen. Begründung, es wären schon einige ähnlicher Schäden in
letzter Zeit gewesen. (in anderen Wohnungen und nicht so hoch).
Der Schaden ist nicht unerheblich, so um die 15.000 Euro, zuzüglich
Mietausfall, denn die Mieterin kann derzeit die Wohnung nicht bewohnen
wegen Trockungsmaßnahmen und dem notwendigen Tausch der Böden.
Nun meine Fragen.
Wie gut stehen die Chancen der Versicherung, um die Zahlung herum zu
kommen?
Muss sich mein Schwager, der bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von
Mängeln an den Eck-Ventilen oder häufiger Schäden hatte, ein Versäumnis
zurechnen lassen?
Kann ggf. die Haftpflicht-Versicherung der Verwaltung in Anspruch genommen
werden?
Herzlichen Dank für Antworten.
Karl-Heinz Busch