Discussion:
Wasserschaden, Versicherung will nicht zahlen
(zu alt für eine Antwort)
Karl-Heinz Busch
2005-06-20 10:41:47 UTC
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Hallo in die Gruppe,

mein Schwager hat eine Eigentumswohnung, die vermietet ist. Nun ist ein
Wasserschaden durch schadhafte Eckventile aufgetreten. Das Objekt ist
noch nicht besonders alt (ca. 8 Jahre). Es handelt sich um eine Wohnungs-
eigentümer-Gemeinschaft mit Hausverwaltung. Der Bauträge ist Pleite.
Die bestehende Gebäudeversicherung weigert sich nun den Schaden zu
bezahlen. Begründung, es wären schon einige ähnlicher Schäden in
letzter Zeit gewesen. (in anderen Wohnungen und nicht so hoch).

Der Schaden ist nicht unerheblich, so um die 15.000 Euro, zuzüglich
Mietausfall, denn die Mieterin kann derzeit die Wohnung nicht bewohnen
wegen Trockungsmaßnahmen und dem notwendigen Tausch der Böden.

Nun meine Fragen.

Wie gut stehen die Chancen der Versicherung, um die Zahlung herum zu
kommen?

Muss sich mein Schwager, der bis zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von
Mängeln an den Eck-Ventilen oder häufiger Schäden hatte, ein Versäumnis
zurechnen lassen?

Kann ggf. die Haftpflicht-Versicherung der Verwaltung in Anspruch genommen
werden?

Herzlichen Dank für Antworten.


Karl-Heinz Busch
bastian
2005-06-20 18:42:29 UTC
Permalink
Karl-Heinz Busch schrieb:
Nun ist ein
Wasserschaden durch schadhafte Eckventile aufgetreten. >
, zuzüglich
Mietausfall, denn die Mieterin kann derzeit die Wohnung nicht bewohnen
wegen Trockungsmaßnahmen und dem notwendigen Tausch der Böden.
Hi, läßt Du mal wissen, was da an einem Eckventil passiert ist,
irgendwie ungewöhnlich.

Ansonsten wäre zu beachten, daß eine Gebäudeversicherung eben nur
Gebäudeschäden deckt.
Nicht aber Möbel, Bilder, lose Teppiche, Hotelkosten,
allgemein Vermögensschäden.

Hat denn der "Verursacher" keine Haftpflichtvers. ?


Außerdem kann ich derzeit nicht erkennen, warum eine Versicherung von
der Pflicht zur Leistung frei sein soll, weil schon andere Schäden
waren. Solange der Vertrag besteht und nicht gekündigt wurde ...

Mit Gruß
bastian
bastian
2005-06-20 18:49:16 UTC
Permalink
Post by bastian
Hi, läßt Du mal wissen, was da an einem Eckventil passiert ist,
irgendwie ungewöhnlich.
Hat denn der "Verursacher" keine Haftpflichtvers. ?
Sorry, jetzt hatte ich übersehen, daß es sich um eine vermietete ETW
handelt. Nobody is ...

Wer ist den jetzt derVerursacher. Der Eigentümer, der nix gewartet
hat(wie wartet man ein Eckventil?) oder der Mieter, der dran
rumgeschraubt hat ?

Und, jetzt nützt eine private Haftpflichtvers. nichts.
Da Gewerbeobjekt, müßte eine gewerbl. Versicherung abgeschlossen
worden sein.
Karl-Heinz Busch
2005-06-20 21:59:32 UTC
Permalink
Post by bastian
Sorry, jetzt hatte ich übersehen, daß es sich um eine vermietete ETW
handelt. Nobody is ...
And your name ist not nobody ;-)
Post by bastian
Wer ist den jetzt derVerursacher. Der Eigentümer, der nix gewartet
hat(wie wartet man ein Eckventil?) oder der Mieter, der dran
rumgeschraubt hat ?
Der Mieter hat nix geschraubt. Wartungsintervalle bzw. diesbezügliche
Vorschriften sind mir (dem Schwager schon gar nicht) bekannt.
Post by bastian
Und, jetzt nützt eine private Haftpflichtvers. nichts.
Da Gewerbeobjekt, müßte eine gewerbl. Versicherung abgeschlossen
worden sein.
Es handelt sich um eine Wohnungseigentümer-Gemeinschaft. Die Wohnungen
gehören vielen Privatleuten, die seinerzeit von Vermittlern, Bank und
Bauträger übervorteilt worden sind. (Wäre aber ein anderes Thema).

Verwaltet wird das ganze von einer professionellen Hausverwaltung,
die ich ggf. gerne notfalls in der Haftung sähe.
--
Viele Grüße Obige Mail-Adresse wird _nicht_ gelesen. Für Mails
Karl-Heinz ggf. [Karl-Heinz(AT)Buschweb.de] verwenden
Karl-Heinz Busch
2005-06-20 21:52:57 UTC
Permalink
Post by bastian
Hi, läßt Du mal wissen, was da an einem Eckventil passiert ist,
irgendwie ungewöhnlich.
Nach meinem momentanen Kenntnisstand scheinen diese Eckventile nicht
das beste Material zu sein. Die Dinger bekommen Haarrisse bzw. Undicht-
igkeiten von ganz alleine. Im Fall des Schagers lief wohl über längere
Zeit Wasser in die Wand und hat sich dann teure Wege gesucht. :-(
Post by bastian
Ansonsten wäre zu beachten, daß eine Gebäudeversicherung eben nur
Gebäudeschäden deckt.
Eben solche sind in nennenswertem Umfang entstanden.
Post by bastian
Nicht aber Möbel, Bilder, lose Teppiche, Hotelkosten,
allgemein Vermögensschäden.
Hat denn der "Verursacher" keine Haftpflichtvers. ?
Der Verursacher wäre IMO das Eckventil. Es hat ohne äußere Einwirkung
oder Vorwarnung den Schaden verursacht.
Post by bastian
Außerdem kann ich derzeit nicht erkennen, warum eine Versicherung von
der Pflicht zur Leistung frei sein soll, weil schon andere Schäden
waren. Solange der Vertrag besteht und nicht gekündigt wurde ...
Das ist der Punkt. Es besteht eine Gebäuderversicherung, die genau
diese Schäden abdeckt. In der Vergangenheit sind wohl auch solche
bezahlt worden, wenngleich auch in geringerer Höhe.

Der Schwager wird jetzt erstmal bei der Verwaltung ausfindig machen
müssen, ob ggf. die Gesellschaft gewechselt wurde (Rausschmiss bei
der ehemaligen weger vieler Schäden?), und hierbei ggf. unrichtige
Angaben bezüglich der Vorschäden gemacht wurden. Dies wäre IMO der
einzige Grund aus dem die Versicherung die Zahlung verweigern
könnte.
Dies wäre wiederum nach meinem Dafürhalten ein Grund die Haftpflicht-
versicherung der Verwaltung in Anspruch zu nehmen.

Hab Dank für Deine Antwort
--
Viele Grüße Obige Mail-Adresse wird _nicht_ gelesen. Für Mails
Karl-Heinz ggf. [Karl-Heinz(AT)Buschweb.de] verwenden
Christian Stommel
2005-06-20 22:10:12 UTC
Permalink
snip
Post by Karl-Heinz Busch
Post by bastian
Außerdem kann ich derzeit nicht erkennen, warum eine Versicherung von
der Pflicht zur Leistung frei sein soll, weil schon andere Schäden
waren. Solange der Vertrag besteht und nicht gekündigt wurde ...
Das ist der Punkt. Es besteht eine Gebäuderversicherung, die genau
diese Schäden abdeckt. In der Vergangenheit sind wohl auch solche
bezahlt worden, wenngleich auch in geringerer Höhe.
Entweder es ist ein Schadenereignis versichert oder nicht (mehr).
Vielleicht sollte man erst einmal die konkrete Begründung der
Schadenablehnung in Erfahrung bringen; wäre sinniger als im Nebel zu
stochern, oder?
Post by Karl-Heinz Busch
Der Schwager wird jetzt erstmal bei der Verwaltung ausfindig machen
müssen, ob ggf. die Gesellschaft gewechselt wurde (Rausschmiss bei
der ehemaligen weger vieler Schäden?), und hierbei ggf. unrichtige
Angaben bezüglich der Vorschäden gemacht wurden. Dies wäre IMO der
einzige Grund aus dem die Versicherung die Zahlung verweigern
könnte.
Oder die Versicherung hat eine Teilkündigung zum Thema Leitungswasser
ausgesprochen. Aber wäre nicht in einem solchen Fall die EG; bzw. der
Beirat im Thema?

Bis denne


Christian
Stefan Schilling
2005-06-21 07:44:54 UTC
Permalink
In article <d97elf$9b0$05$***@news.t-online.com>, christian-***@gmx.de
says...
Post by Christian Stommel
Entweder es ist ein Schadenereignis versichert oder nicht (mehr).
Vielleicht sollte man erst einmal die konkrete Begründung der
Schadenablehnung in Erfahrung bringen; wäre sinniger als im Nebel zu
stochern, oder?
(...)
Post by Christian Stommel
Oder die Versicherung hat eine Teilkündigung zum Thema Leitungswasser
ausgesprochen. Aber wäre nicht in einem solchen Fall die EG; bzw. der
Beirat im Thema?
Denke ich auch. Der Eigentümer sollte sich vom Verwalter umgehend den
gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung zu den vorherigen und dem
jetzigen Schaden geben lassen. Daraus sollte ersichtlich werden, ob der
Verwalter es versäumt hat, die EG zu informieren.

Davon abgesehen: mein Beileid an den Betroffenen, eine ausgesprochen
unglückliche Situation. Wenn man auf Gedeih und Verderb einer Verwaltung
ausgeliefert ist, die nicht korrekt arbeitet. Bei uns war das Objekt
(ein Haus mit 12 Wohnungen) eine zeitlang überhaupt nicht versichert,
weil der Verwalter die Beiträge der Gebäudeversicherung einfach nicht
bezahlt hat. Davon erfährt mal als Eigentümer oder gar Mieter natürlich
nichts...

Viele Grüße,
Stefan
Harald Hengel
2005-06-20 23:10:48 UTC
Permalink
Post by Karl-Heinz Busch
Nach meinem momentanen Kenntnisstand scheinen diese Eckventile nicht
das beste Material zu sein. Die Dinger bekommen Haarrisse bzw.
Undicht- igkeiten von ganz alleine.
Wenn diese Probleme bekannt sind ist es grob fahrlässig es nicht zu
überprüfen und zu beheben.
Post by Karl-Heinz Busch
Im Fall des Schagers lief wohl
über längere Zeit Wasser in die Wand und hat sich dann teure Wege
gesucht. :-(
Der beschriebene Schaden klingt aber nach einer Überflutung als nach einem
Rinnsal, welches man meist entdeckt bevor große Schäden entstehen.
Ok, manchmal läuft Wasser unglückliche Wege und wenn es wegen Urlaub erst
spät entdeckt wird kann eine Menge passieren.
Post by Karl-Heinz Busch
Post by bastian
Hat denn der "Verursacher" keine Haftpflichtvers. ?
Der Verursacher wäre IMO das Eckventil. Es hat ohne äußere Einwirkung
oder Vorwarnung den Schaden verursacht.
Der Verursacher ist der Eigentümer des Eckventils, evtl. auch der Besitzer.
Post by Karl-Heinz Busch
Das ist der Punkt. Es besteht eine Gebäuderversicherung, die genau
diese Schäden abdeckt. In der Vergangenheit sind wohl auch solche
bezahlt worden, wenngleich auch in geringerer Höhe.
Der Schwager wird jetzt erstmal bei der Verwaltung ausfindig machen
müssen, ob ggf. die Gesellschaft gewechselt wurde (Rausschmiss bei
der ehemaligen weger vieler Schäden?), und hierbei ggf. unrichtige
Angaben bezüglich der Vorschäden gemacht wurden. Dies wäre IMO der
einzige Grund aus dem die Versicherung die Zahlung verweigern
könnte.
(Grobe) Fahrlässigkeit wäre siche auch ein Grund, das könnte man annehmen
wenn aufgrund anderer Schäden der Mangel bekannt war und keine Prüfung
stattgefunden hat. Da will die Versicherung vermutlich drauf hinaus.

Harald
Karl-Heinz Busch
2005-06-21 10:26:25 UTC
Permalink
Am Tue, 21 Jun 2005 01:10:48 +0200 schrieb Harald Hengel
Post by Harald Hengel
Wenn diese Probleme bekannt sind ist es grob fahrlässig es nicht zu
überprüfen und zu beheben.
Zumindest meinem Schwager war hiervon nichts bekannt. Er erfuhr davon
durch die Ablehnung der Versicherung.
Post by Harald Hengel
Der beschriebene Schaden klingt aber nach einer Überflutung als nach einem
Rinnsal, welches man meist entdeckt bevor große Schäden entstehen.
Ok, manchmal läuft Wasser unglückliche Wege und wenn es wegen Urlaub erst
spät entdeckt wird kann eine Menge passieren.
Muss in diesem Fall so gewesen sein. Der Schaden trat wohl in der Wand auf.
Das Wasser muss in kleinen Mengen, aber beständig ausgetreten sein. Erst
als
hefige Durchfeuchtung des Mauerwerks auftrat, wurde die Leckage bemerkt.
Post by Harald Hengel
Der Verursacher ist der Eigentümer des Eckventils, evtl. auch der Besitzer.
Hier dürfte zu klären sein, ob das Eckventil im Verantwortungsbereich
des Wohnungseigentümers (Sondereigentum) oder der Gemeinschaft steht.
Da dies wohl explizit nicht der Teilungserklärung steht (IMHO) muss ich
mal googeln.
Post by Harald Hengel
(Grobe) Fahrlässigkeit wäre siche auch ein Grund, das könnte man annehmen
wenn aufgrund anderer Schäden der Mangel bekannt war und keine Prüfung
stattgefunden hat. Da will die Versicherung vermutlich drauf hinaus.
Davon gehe ich auch aus. Allerdings hätte die Versicherung der Verwaltung
schon mal mitteilen können, dass sie für diesbezügliche Schäden nicht mehr
aufkommen wollen, so lange diese Schwachpunkte nicht kontrolliert bzw.
ausgetauscht wurden.

Wir Ihr aber schon geschrieben habt, man muss wohl erst die Details
klären und kennen. Der Tipp mit dem Schriftverkehr war sehr wertvoll.

Habt Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Karl-Heinz
--
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