Post by Detlef MeiÃnerGesetzlich vorgeschrieben ist bei Vereinen relativ wenig, wenn man aber
ein e.V. und auch noch steuerbegünstigt werden möchte, müssen bestimmte
Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehört die Kassenprüfung.
Ich bin kein Jurist. Meines Wissens dient die (vereinsinterne)
Kassenprüfung in erster Linie dazu, dazu, es dem Verein zu
erleichtern/zu ermöglichen, über eine Entlastung (im Prinzip
also über einen Verzicht auf rückwirkende Schadensersatzfor-
derungen und persönliche Haftbarmachung) der für die Kassenführung
Verantwortlichen und der Vorstandsmitglieder zu befinden.
Praktisch ist sie auch eines der Instrumente zum Überblick
über die Situation des Vereins.
Ob (vereinsinterne) Kassenprüfung (durch Kassenprüfer) zu den
Grundvoraussetzungen für eine Eintragung ins Vereinsregister/
Rechtsfähigkeit oder für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit/
Steuerbegünstigung gehört, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich denke, dem ist nicht so.
Meines Wissens ergibt sich aus dem BGB eine Rechenschaftspflicht
des Vorstandes gegenüber der Mitgliederversammlung.
Aufgrund der "Steuergesetze" bestehen gegenüber Behörden
Auskunftspflichten.
Außerdem bestehen förderrechtliche Aufzeichnungspflichten.
Meines Wissens besteht jedoch keine gesetzliche Pflicht zur
(vereinsinternen) Kassenprüfung.
Für gemeinnützige/steuerbegünstigte Vereine bzw deren Vorstände
ergibt sich aus der Abgabenordnung eine Pflicht zur
ordnungsgemäßen Buchführung und (externen) Rechnungslegung und
Belegung, dass Gelder und Gegenstände gemäß dem Vereinszweck
(ab einer Einnahmegrenze von 45000 Euro zeitnah) verwendet
wurden, bei der meines Wissens jedoch (vereinsinterne)
Kasssenprüfung kein zwingender Bestandteil ist.
Wenn bei etwaigen vom Verein geführten wirtschaftlichen
Gesellschaftsbetrieben Gewinne in Höhe von mindestens
60.000 Euro/Jahr und/oder Umsätze in Höhe von mindestens
600.000 Euro/Jahr gegeben sind, besteht meines Wissens auch
Bilanzierungspflicht, aber auch das ist von (vereinsinternen)
Kassenprüfungen zu unterscheiden.
Im Initialposting steht leider nur, dass es sich um einen
Verein handelt und nichts über dessen Beschaffenheit.
Ich kann von daher nicht ausschließen, dass es sich nicht
um einen eingetragenen Verein handelt sondern vielleicht um eine
andere Art von Personenzusammenschluss, etwa einen wirtschaftlichen
Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die ähnlich
strukturiert ist wie ein eingetragener Verein, unter anderem
"haftungstechnisch" aber anders aufgestellt als ein
eingetragener Verein.
Wenn ich mich speziell über eingetragene(rechtsfähige)/
gemeinnützige(steuerbegünstigte) Vereine und/oder über etwaige
vom Verein geführte wirtschaftliche Zweckbetriebe/Gesellschafts-
betriebe, Vermögensverwaltung, ideelle Bereiche etc ausgelassen
hätte, hätte sich vermutlich jemand gefunden, der erklärt hätte,
dass dies oder jenes aber nicht bei allen Vereinen gegeben ist...
Mit freundlichem Gruß
Ulrich