Discussion:
Mahnverfahren trotz Teilzahlung?
(zu alt für eine Antwort)
Benjamin Heyne
2005-05-01 18:05:27 UTC
Permalink
Hallo,
folgendes Problem:

Eine Firma hatte Anfang des Jahres einen Betrag doppelt von meinem Konto
abgebucht.
Danach ging es einige Wochen telefonisch hin und her - wobei mir jedesmal
versprochen wurde,
das das Geld spätestens nach einer Woche auf meinem Konto sein müsste - kam
aber nix'. :-(

Vor zwei Wochen hatte ich dann die Faxen dicke und habe eine Mahnung über
den ausstehenden
Betrag geschrieben. Hat sogar was gebracht - etwa 20% des austehenden
Betrages wurden jetzt
tatsächlich überwiesen....

Da ich keine Lust habe jetzt schon wieder dem Rest hinterherzurennen, wüsste
ich gerne
wie ich am besten weiter vorgehe? Kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren
einleiten, obwohl
schon ein Teil bezahlt wurde?

Gruß
Benjamin Heyne
Bernd Hohmann
2005-05-01 18:30:20 UTC
Permalink
Kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, obwohl
schon ein Teil bezahlt wurde?
Ja. Das übliche Spiel: Restforderung anmahnen mit Fristsetzung. Verweis
auf gerichtliches Mahnverfahren. Nach Ablauf der Frist gerichtliches
Mahnverfahren einleiten.

Bernd
Benjamin Heyne
2005-05-01 19:40:10 UTC
Permalink
Post by Bernd Hohmann
Kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, obwohl
schon ein Teil bezahlt wurde?
Ja. Das übliche Spiel: Restforderung anmahnen mit Fristsetzung. Verweis
auf gerichtliches Mahnverfahren. Nach Ablauf der Frist gerichtliches
Mahnverfahren einleiten.
Bernd
Sowas ist üblich? - na suuper...
Kann ich irgendwie verhindern das die nach der nächsten Mahnung wieder nur
einen Teilbetrag überweisen?

Gruß
Benjamin Heyne
Bernd Hohmann
2005-05-01 19:51:34 UTC
Permalink
Post by Benjamin Heyne
Post by Bernd Hohmann
Ja. Das übliche Spiel: Restforderung anmahnen mit Fristsetzung. Verweis
auf gerichtliches Mahnverfahren. Nach Ablauf der Frist gerichtliches
Mahnverfahren einleiten.
Sowas ist üblich? - na suuper...
Natürlich ist es üblich, Fristen zu setzen. Das mit dem gerichtlichen
Mahnverfahren war dann Deine Idee.
Post by Benjamin Heyne
Kann ich irgendwie verhindern das die nach der nächsten Mahnung wieder nur
einen Teilbetrag überweisen?
Verhindern kannst Du das nicht, den Mahnbescheid stellst Du auf die
Restsumme aus. Wenn er zwischenzeitlich alles abzahlt - naja, Pech.

Bernd
Benjamin Heyne
2005-05-01 20:11:14 UTC
Permalink
Post by Bernd Hohmann
Post by Benjamin Heyne
Post by Bernd Hohmann
Ja. Das übliche Spiel: Restforderung anmahnen mit Fristsetzung. Verweis
auf gerichtliches Mahnverfahren. Nach Ablauf der Frist gerichtliches
Mahnverfahren einleiten.
Sowas ist üblich? - na suuper...
Natürlich ist es üblich, Fristen zu setzen. Das mit dem gerichtlichen
Mahnverfahren war dann Deine Idee.
Das mit den Fristen/den Mahnverfahren ist klar - Ich fragte mich nur gerade
ob es üblich ist
nur eine Teilsumme zu bezahlen, um die Gesamtzahlung noch herauszuzögern...
Damit habe ich nämlich so gar nicht gerechnet. Ich dachte entweder die
Zahlen komplett
oder gar nicht. :-)
Post by Bernd Hohmann
Post by Benjamin Heyne
Kann ich irgendwie verhindern das die nach der nächsten Mahnung wieder nur
einen Teilbetrag überweisen?
Verhindern kannst Du das nicht, den Mahnbescheid stellst Du auf die
Restsumme aus. Wenn er zwischenzeitlich alles abzahlt - naja, Pech.
Die erste Mahnung lautete ja auch schon auf die Gesamtsumme. Also könnte ich
auch direkt ein Mahnverfahren einleiten? Ich hab' nämlich echt keine Lust
noch mehr Zeit in noch einen Schrieb zu investieren...

Wollte mich nur vergewissern das es nicht irgendeine spezielle Regelung für
den Fall
gibt, das der Schuldner nur eine Teilzahlung vornimmt.

Benjamin
Bernd Hohmann
2005-05-01 20:42:13 UTC
Permalink
Post by Benjamin Heyne
Das mit den Fristen/den Mahnverfahren ist klar - Ich fragte mich nur gerade
ob es üblich ist nur eine Teilsumme zu bezahlen, um die Gesamtzahlung noch
herauszuzögern...
Damit habe ich nämlich so gar nicht gerechnet. Ich dachte entweder die
Zahlen komplett oder gar nicht. :-)
Eine Teilzahlung ändert an der Fälligkeit der Gesamtforderung erstmal
nichts.

Teilzahlungen macht man dann, wenn man seine Zahlbereitschaft
dokumentieren will oder den Streitwert drücken möchte.

Bernd
Rupert Haselbeck
2005-05-01 19:47:53 UTC
Permalink
Kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, obwohl
schon ein Teil bezahlt wurde?
Natürlich kannst du das. Das wird täglich tausendfach so gemacht.

Aber interessehalber: Warum hast du denn den zu Unrecht abgebuchten
Betrag nicht einfach von deiner Bank zurückbuchen lassen?

MfG
Rupert
Harald Hengel
2005-05-01 22:18:16 UTC
Permalink
Post by Rupert Haselbeck
Aber interessehalber: Warum hast du denn den zu Unrecht
abgebuchten Betrag nicht einfach von deiner Bank zurückbuchen
lassen?
Das verstehe ich auch nicht.
Übrigens, es ist noch nicht zu spät, bis zu 6 Wochen nach Kontoabrechnung
kann rückgebucht werden.
Unter der Vorraussetzung, dass seine Bank, wie üblich, im 1/4 Jahresrhytmus
abrechnet kann es noch klappen.

Harald
Benjamin Heyne
2005-05-02 06:23:05 UTC
Permalink
And so it came to pass, that on Mon, 2 May 2005 00:18:16 +0200
Post by Harald Hengel
Post by Rupert Haselbeck
Aber interessehalber: Warum hast du denn den zu Unrecht
abgebuchten Betrag nicht einfach von deiner Bank zurückbuchen
lassen?
Das verstehe ich auch nicht.
Übrigens, es ist noch nicht zu spät, bis zu 6 Wochen nach Kontoabrechnung
kann rückgebucht werden.
Unter der Vorraussetzung, dass seine Bank, wie üblich, im 1/4 Jahresrhytmus
abrechnet kann es noch klappen.
Harald
Hmm - Ich bin davon ausgegangen das die 6 Wochen ab Buchungsdatum im Januar
gelten. So hatte mir das der freundliche Bankberater damals auch erklärt. :-(

Sollte das nicht so sein hake ich da natürlich nochmal nach...

Gruß
Benjamin
Bernd Hohmann
2005-05-02 08:16:05 UTC
Permalink
Post by Benjamin Heyne
Hmm - Ich bin davon ausgegangen das die 6 Wochen ab Buchungsdatum im Januar
gelten. So hatte mir das der freundliche Bankberater damals auch erklärt. :-(
Sollte das nicht so sein hake ich da natürlich nochmal nach...
Ich muss meinen "Bankberatern" auch immer die AGB ihres Arbeitgebers
erklären. Die AGB hängt im Schalterraum aus.

Wenn Du Quartalsabschlüsse hast, dann spute Dich.

Bernd
Holger Pollmann
2005-05-02 18:49:09 UTC
Permalink
Post by Benjamin Heyne
Hmm - Ich bin davon ausgegangen das die 6 Wochen ab Buchungsdatum
im Januar gelten. So hatte mir das der freundliche Bankberater
damals auch erklärt. :-(
Wenn sowas in deren AGB steht, ist es unwirksam (so einen Fall hat der
BGH vor einiger Zeit entschieden), und er erzählte dir was falsches; wenn
das da nicht steht, sondern was von Quartalsabschluß, dann erzählte er
dir einfach was falsches.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Harald Hengel
2005-05-02 21:45:49 UTC
Permalink
Post by Benjamin Heyne
Hmm - Ich bin davon ausgegangen das die 6 Wochen ab Buchungsdatum
im Januar gelten. So hatte mir das der freundliche Bankberater
damals auch erklärt. :-(
So haben es die Banken auch gern sehen wollen, sie wurden jedoch vom gericht
eines anderen belehrt.
Frag mich bitte nicht nach dem Aktenzeichen.
Post by Benjamin Heyne
Sollte das nicht so sein hake ich da natürlich nochmal nach...
Das macht Sinn.

Harald

Jens Fangmeier
2005-05-01 20:13:06 UTC
Permalink
Post by Benjamin Heyne
Hallo,
Eine Firma hatte Anfang des Jahres einen Betrag doppelt von meinem Konto
abgebucht.
a) Wann genau?

b) Was genau steht in de AGB Deiner Bank hinsichlixh Rückgabe von
Lastschriften?

Üblicherweise gelten Lastschriften als genehmigt, wenn man nicht bis 6
Wochen nach Rechnungsabschluß widersprochen hat - wenn
Rechnungsabschluß jetzt 1.4. war, könntest du der Lastschrift als noch
wiedersprechen - dann würde das Geld ohne weiteren Aufwand zu Dir
zurückkommen.
Post by Benjamin Heyne
Da ich keine Lust habe jetzt schon wieder dem Rest hinterherzurennen, wüsste
ich gerne
wie ich am besten weiter vorgehe? Kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren
einleiten, obwohl
schon ein Teil bezahlt wurde?
Wie gesagt: Ich würde erstmal mit der Bank sprechen, ob das Geld nicht
zurückgebucht werden kann.

Den Teilzahlungsbetrag, den sie bereits geleistet haben, mußt Du dann
natürlich zurücküberweisen!

Tschau, Jens

Hinweis: Die hier angegebene E-Mail Adresse wird aufgrund der SPAM-Überflutung nur sehr selten abgefragt!
Anfragen bitte über das Kontakt-Formular auf meine Webseite (siehe Signatur) stellen!
--
Jens Fangmeier * ***@feurio.de
http://www.feurio.de: Feurio! - The program for audio-CDs
http://shop.feurio.de: Feurio! Shop - über 500 CD- und DVD-Rohlinge
Benjamin Heyne
2005-05-01 20:26:37 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Post by Benjamin Heyne
Hallo,
Eine Firma hatte Anfang des Jahres einen Betrag doppelt von meinem Konto
abgebucht.
a) Wann genau?
Im Januar :-(
Post by Jens Fangmeier
b) Was genau steht in de AGB Deiner Bank hinsichlixh Rückgabe von
Lastschriften?
Üblicherweise gelten Lastschriften als genehmigt, wenn man nicht bis 6
Wochen nach Rechnungsabschluß widersprochen hat - wenn
Rechnungsabschluß jetzt 1.4. war, könntest du der Lastschrift als noch
wiedersprechen - dann würde das Geld ohne weiteren Aufwand zu Dir
zurückkommen.
Nun - Ich hatte das leider zu spät bemerkt - Da waren die 6 Wochen schon um.
Danach hat es sich halt bis jetzt gezogen, weil ich der Dame am Telefon zu
viel
Vertrauen geschenkt habe... :-(. Passiert mir bestimmt auch nicht nochmal...
:-)
Post by Jens Fangmeier
Post by Benjamin Heyne
Da ich keine Lust habe jetzt schon wieder dem Rest hinterherzurennen, wüsste
ich gerne
wie ich am besten weiter vorgehe? Kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren
einleiten, obwohl
schon ein Teil bezahlt wurde?
Wie gesagt: Ich würde erstmal mit der Bank sprechen, ob das Geld nicht
zurückgebucht werden kann.
Hab' schon - Geht leider nicht...

Gruß
Benjamin
Florian Kleinmanns
2005-05-01 21:44:29 UTC
Permalink
Post by Benjamin Heyne
Post by Jens Fangmeier
Üblicherweise gelten Lastschriften als genehmigt, wenn man nicht bis 6
Wochen nach Rechnungsabschluß widersprochen hat
Nun - Ich hatte das leider zu spät bemerkt - Da waren die 6 Wochen schon um.
Welche 6 Wochen?

Grüße
Florian
--
Mail to the "From" address will be silently discarded. Use the
"Reply-To" address only.
Holger Pollmann
2005-05-01 21:59:50 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Benjamin Heyne
Nun - Ich hatte das leider zu spät bemerkt - Da waren die 6 Wochen schon um.
Welche 6 Wochen?
Die 6 Wochen ab Rechnungsabschluß?
--
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Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Jens Fangmeier
2005-05-01 21:45:06 UTC
Permalink
On Sun, 1 May 2005 22:26:37 +0200, "Benjamin Heyne" <***@b.de> wrote:

[...]
Post by Benjamin Heyne
Nun - Ich hatte das leider zu spät bemerkt - Da waren die 6 Wochen schon um.
Wie gesagt: Normalerweise sind es 6 Wochen ab RECHNUNGSABSCHLUSS -
nicht ab Buchungsdatum.

Les das nochmal in den AGB Deiner Bank nach!

Z.B. Bei der HASPA sieht das so aus:

"..., so gilt die Genehmigung spätestens dann als erteilt, wenn der
Belastung nicht vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des
Rechnungsabschlisses widersprochen wird..."
Post by Benjamin Heyne
Post by Jens Fangmeier
Wie gesagt: Ich würde erstmal mit der Bank sprechen, ob das Geld nicht
zurückgebucht werden kann.
Hab' schon - Geht leider nicht...
Wer sagt das - der Bank-Berater?

Das wollte mir auch schon mal jemand so verkaufen.

Wie gesagt: Würd ich nochmal nachhaken und in den AGB nachlesen. Wenn
Rechnungsabschluß Quartalsweise ist und die Frist 6 Wochen ab
Rechnugnsanschluß ist, ist die Frist noch NICHT abgelaufen!


Tschau, Jens

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Bernd Hohmann
2005-05-01 22:09:55 UTC
Permalink
Post by Jens Fangmeier
Wie gesagt: Normalerweise sind es 6 Wochen ab RECHNUNGSABSCHLUSS -
nicht ab Buchungsdatum.
Der OP schrieb doch: Vorfall war im Januar, damit ist 31.01 als
Rechnungsabschluss anzunehmen. Es sei denn, seine Bank macht das nur
Quartalsweise - damit hätte er jetzt noch 2 Wochen Zeit für eine
Rückbuchung.

Bernd
Holger Pollmann
2005-05-01 22:12:58 UTC
Permalink
Post by Bernd Hohmann
Post by Jens Fangmeier
Wie gesagt: Normalerweise sind es 6 Wochen ab RECHNUNGSABSCHLUSS -
nicht ab Buchungsdatum.
Der OP schrieb doch: Vorfall war im Januar, damit ist 31.01 als
Rechnungsabschluss anzunehmen. Es sei denn, seine Bank macht das nur
Quartalsweise - damit hätte er jetzt noch 2 Wochen Zeit für eine
Rückbuchung.
Tatsächlich machen die meisten Banken, die ich kenne,
Quartalsabschlüsse und keine monatsweise Abschlüsse.
--
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"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
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02.10.2003
Thomas Hochstein
2005-05-02 05:50:18 UTC
Permalink
Post by Bernd Hohmann
Der OP schrieb doch: Vorfall war im Januar, damit ist 31.01 als
Rechnungsabschluss anzunehmen. Es sei denn, seine Bank macht das nur
Quartalsweise
Interessehalber: gibt es Banken, die das anders machen?

-thh
Bernd Hohmann
2005-05-02 08:21:59 UTC
Permalink
Post by Thomas Hochstein
Post by Bernd Hohmann
Der OP schrieb doch: Vorfall war im Januar, damit ist 31.01 als
Rechnungsabschluss anzunehmen. Es sei denn, seine Bank macht das nur
Quartalsweise
Interessehalber: gibt es Banken, die das anders machen?
Ja: Die BVB Volksbank als Niederlassung der Frankfurter Volksbank e.G.
hat das Ende letzten Jahres so umgestellt (merke ich aber auch gerade erst).

Kuck vorsichtshalber mal auf Deine Kontoauszüge.

Bernd
Jens Fangmeier
2005-05-02 22:01:33 UTC
Permalink
On Mon, 02 May 2005 00:09:55 +0200, Bernd Hohmann
Post by Bernd Hohmann
Post by Jens Fangmeier
Wie gesagt: Normalerweise sind es 6 Wochen ab RECHNUNGSABSCHLUSS -
nicht ab Buchungsdatum.
Der OP schrieb doch: Vorfall war im Januar, damit ist 31.01 als
Rechnungsabschluss anzunehmen.
Nö, wieso?

Zumindest die Banken, die ich kenne, haben quartalsweise
rechnungsabschluß!



Tschau, Jens

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