Post by Bernd J. KaupPost by Tom SchneiderIch finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?
Und wen bindet die? Alle, die sich vor Gericht äußern oder nur die
Profis ("Talarträger")?
Es ist seit Olims Zeiten üblich, Amtsträger nicht mit ihrem Namen
sondern mit der Amtbezeichnung anzureden. Das hat sich in manchen
Gehirnen so festgefressen, dass daraus eine Pflicht konstruiert wird.
Wer konstruiert da eine Pflicht?
Post by Bernd J. KaupAnwälte pflegen als Anrede "Hohes Gericht" zu verwenden, was dann in
Zivilsachen oft die Retourkutsche "Herr Kollege " auslöst.
Unsinn.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Anwalt in einem
Zivilprozess als Anrede "Hohes Gericht" verwendet hätte.
Im Strafverfahren kommt es selten vor, allerdings zumeist nur im
(förmlichen) Schlussvortrag.
Post by Bernd J. KaupNeutral wird in der dritten Person gesprochen: Das Gericht möge
beschließen---- während das Gericht die handelnden Personen mit
Kläger/Klägervertreter bzw Beklagter/Beklagtenvertreter anredet.
Unsinn.
"Klägervertreter" ist äußerst selten. Entsprechend präzise der ZPO wird
der Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigter des ... genannt.
Post by Bernd J. KaupZeugen
und Sachverständige werden meist mit dem Namen angeredet oder eben mit
der Funktion.
Unsinn, immer mit Namen.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einem
Zivilprozess als Anrede für einen Zeugen die "Funktion" "Zeuge"
verwendet hätte.
Post by Bernd J. KaupIn Strafsachen haben die Angeklagten Narrenfreiheit. Ob sie Frau
Richterin oder Frau Vorsitzender oder eei Alder oder Chef und du sagen
ist egal.
Unsinn. "eei Alder", "Chef" und "du" werden sich die allermeisten
Recihter verbieten, notfalls unter Androhung eines Ordnungsmittel.
Post by Bernd J. KaupDas Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
einschließt.
mfg
bjk
Christoph