Discussion:
Anrede vor Richter / vor Gericht?
(zu alt für eine Antwort)
Tom Schneider
2010-12-08 20:09:03 UTC
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Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?

Und wen bindet die? Alle, die sich vor Gericht äußern oder nur die Profis
("Talarträger")?
Matthias Frank
2010-12-08 20:40:11 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?
Es dient der Rechtsfindung.

SCNR
Matthias
Klaus-Holger Trappe
2010-12-08 21:10:57 UTC
Permalink
Post by Matthias Frank
Post by Tom Schneider
Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?
Es dient der Rechtsfindung.
Quatsch!
--
Viele Gruesse Klaus-Holger Trappe
(E-Mail hierauf verbleibt unbeachtet)
Bernd J. Kaup
2010-12-08 20:49:46 UTC
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Post by Tom Schneider
Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?
Und wen bindet die? Alle, die sich vor Gericht äußern oder nur die
Profis ("Talarträger")?
Es ist seit Olims Zeiten üblich, Amtsträger nicht mit ihrem Namen
sondern mit der Amtbezeichnung anzureden. Das hat sich in manchen
Gehirnen so festgefressen, dass daraus eine Pflicht konstruiert wird.

Anwälte pflegen als Anrede "Hohes Gericht" zu verwenden, was dann in
Zivilsachen oft die Retourkutsche "Herr Kollege " auslöst.

Neutral wird in der dritten Person gesprochen: Das Gericht möge
beschließen---- während das Gericht die handelnden Personen mit
Kläger/Klägervertreter bzw Beklagter/Beklagtenvertreter anredet. Zeugen
und Sachverständige werden meist mit dem Namen angeredet oder eben mit
der Funktion.

In Strafsachen haben die Angeklagten Narrenfreiheit. Ob sie Frau
Richterin oder Frau Vorsitzender oder eei Alder oder Chef und du sagen
ist egal.

Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
einschließt.

mfg
bjk
Stefan Schmitz
2010-12-08 22:36:33 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
einschließt.
Wie aber redet man einen namentlich bekannten Einzelrichter
schriftlich an?
Peter Kehl
2010-12-08 22:40:52 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Wie aber redet man einen namentlich bekannten Einzelrichter
schriftlich an?
Gar nicht, man verzichtet auf Anreden und Grußformeln

"In dem Rechtsstreit ... wird beantragt, ..."
--
Viele Grüße
Peter
Stefan Ram
2010-12-09 06:27:56 UTC
Permalink
Post by Peter Kehl
Post by Stefan Schmitz
Wie aber redet man einen namentlich bekannten Einzelrichter
schriftlich an?
Gar nicht, man verzichtet auf Anreden und Grußformeln
»In der Tat trat Birkenstock bescheiden auf.
Er adressierte seine Schriftsätze an das "Hohe Gericht",
so weit gingen Demut und Diplomatie.«

Jost Müller-Neuhof

http://tagesspiegel.de/3594820.html
Christoph Brüninghaus
2010-12-09 12:59:16 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Post by Bernd J. Kaup
Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
einschließt.
Wie aber redet man einen namentlich bekannten Einzelrichter
schriftlich an?
Im normalen Schriftsatz macht man das gar nicht.
Da verwendet man die dritte Person "das Gericht".

Wenn man den Einzelrichter ausnahmsweise und außerhalb des normalen
Schriftsatzes wirklich persönlich ansprechen möchte, dann normal mit
"Herr xy".

Christoph
Christoph Brüninghaus
2010-12-09 13:00:23 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
Post by Tom Schneider
Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?
Und wen bindet die? Alle, die sich vor Gericht äußern oder nur die
Profis ("Talarträger")?
Es ist seit Olims Zeiten üblich, Amtsträger nicht mit ihrem Namen
sondern mit der Amtbezeichnung anzureden. Das hat sich in manchen
Gehirnen so festgefressen, dass daraus eine Pflicht konstruiert wird.
Wer konstruiert da eine Pflicht?
Post by Bernd J. Kaup
Anwälte pflegen als Anrede "Hohes Gericht" zu verwenden, was dann in
Zivilsachen oft die Retourkutsche "Herr Kollege " auslöst.
Unsinn.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Anwalt in einem
Zivilprozess als Anrede "Hohes Gericht" verwendet hätte.
Im Strafverfahren kommt es selten vor, allerdings zumeist nur im
(förmlichen) Schlussvortrag.
Post by Bernd J. Kaup
Neutral wird in der dritten Person gesprochen: Das Gericht möge
beschließen---- während das Gericht die handelnden Personen mit
Kläger/Klägervertreter bzw Beklagter/Beklagtenvertreter anredet.
Unsinn.
"Klägervertreter" ist äußerst selten. Entsprechend präzise der ZPO wird
der Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigter des ... genannt.
Post by Bernd J. Kaup
Zeugen
und Sachverständige werden meist mit dem Namen angeredet oder eben mit
der Funktion.
Unsinn, immer mit Namen.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einem
Zivilprozess als Anrede für einen Zeugen die "Funktion" "Zeuge"
verwendet hätte.
Post by Bernd J. Kaup
In Strafsachen haben die Angeklagten Narrenfreiheit. Ob sie Frau
Richterin oder Frau Vorsitzender oder eei Alder oder Chef und du sagen
ist egal.
Unsinn. "eei Alder", "Chef" und "du" werden sich die allermeisten
Recihter verbieten, notfalls unter Androhung eines Ordnungsmittel.
Post by Bernd J. Kaup
Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte. Die Plädoyers werden allgemein
mit Hohes Gericht eingeleitet, was dann auch die Laienrichter (Schöffen)
einschließt.
mfg
bjk
Christoph
Peter Kehl
2010-12-09 13:37:24 UTC
Permalink
Post by Christoph Brüninghaus
Unsinn.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Anwalt in einem
Zivilprozess als Anrede "Hohes Gericht" verwendet hätte.
Im Strafverfahren kommt es selten vor, allerdings zumeist nur im
(förmlichen) Schlussvortrag.
Das habe ich schon häufiger erlebt, wirkt aber eigtl. immer albern, vor
allem vor dem Einzelrichter.
Post by Christoph Brüninghaus
Unsinn.
"Klägervertreter" ist äußerst selten. Entsprechend präzise der ZPO wird
der Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigter des ... genannt.
Auch das ist keineswegs selten. Gerade wenn der Name des Rechtsanwalts
in der Sitzung gerade nicht "präsent" ist.
Post by Christoph Brüninghaus
Unsinn, immer mit Namen.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einem
Zivilprozess als Anrede für einen Zeugen die "Funktion" "Zeuge"
verwendet hätte.
Auch das kommt vor - und gar nicht so selten, weil auch hier Namen gerne
mal vergessen werden. ZB bei Vorhalten aus dem Gedächtnis.
Post by Christoph Brüninghaus
Post by Bernd J. Kaup
In Strafsachen haben die Angeklagten Narrenfreiheit. Ob sie Frau
Richterin oder Frau Vorsitzender oder eei Alder oder Chef und du sagen
ist egal.
Unsinn. "eei Alder", "Chef" und "du" werden sich die allermeisten
Recihter verbieten, notfalls unter Androhung eines Ordnungsmittel.
das sehe ich allerdings auch so.
--
Viele Grüße
Peter
Christoph Brüninghaus
2010-12-09 13:51:10 UTC
Permalink
Post by Peter Kehl
Post by Christoph Brüninghaus
Unsinn.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Anwalt in einem
Zivilprozess als Anrede "Hohes Gericht" verwendet hätte.
Im Strafverfahren kommt es selten vor, allerdings zumeist nur im
(förmlichen) Schlussvortrag.
Das habe ich schon häufiger erlebt, wirkt aber eigtl. immer albern, vor
allem vor dem Einzelrichter.
Wie oft und in welcher Funktion hast Du das erlebt?
Post by Peter Kehl
Post by Christoph Brüninghaus
Unsinn.
"Klägervertreter" ist äußerst selten. Entsprechend präzise der ZPO wird
der Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigter des ... genannt.
Auch das ist keineswegs selten. Gerade wenn der Name des Rechtsanwalts
in der Sitzung gerade nicht "präsent" ist.
In 10 Jahren mit über eigenen 100 Verfahren jährlich habe ich es nicht
einmal erlebt, dass ich oder der gegnerische Kollege mit
"Klägervertreter" oder "Beklagtenvertreter" benannt wurden.

In zahlreichen weiteren Verfahren als Beobachter übrigens auch nicht.
Post by Peter Kehl
Post by Christoph Brüninghaus
Unsinn, immer mit Namen.
Ich habe es in 10 Jahren nicht einmal erlebt, dass ein Richter in einem
Zivilprozess als Anrede für einen Zeugen die "Funktion" "Zeuge"
verwendet hätte.
Auch das kommt vor - und gar nicht so selten, weil auch hier Namen gerne
mal vergessen werden. ZB bei Vorhalten aus dem Gedächtnis.
Das habe ich noch nicht einmal erlebt.
Name vergessen vom Richter?
Der hat die Akte vor sich liegen und schaut vorher da rein bzw. auf
seine Notizen.

[...]

Christoph
Henning Weede
2010-12-09 15:13:38 UTC
Permalink
Post by Bernd J. Kaup
Es ist seit Olims Zeiten üblich, Amtsträger nicht mit ihrem Namen
sondern mit der Amtbezeichnung anzureden. Das hat sich in manchen
Gehirnen so festgefressen, dass daraus eine Pflicht konstruiert wird.
...
Post by Bernd J. Kaup
Zeugen
und Sachverständige werden meist mit dem Namen angeredet oder eben mit
der Funktion.
...
Post by Bernd J. Kaup
Das Gericht wird den Angeklagten im Zweifel mit seinem Namen anreden.
Den Anwalt mit Herr Verteidiger, den Staatsanwalt so, auch wenn er
Leitender Oberstaatsanwalt sein sollte.
"Frau Zeugin, haben Sie auch eine Ladung bekommen?"
"Nein, Herr Richter, mich hat er nur in den Po gekniffen."

Aus: Wittich, Boris:
"Da trat der Staatsanwalt ins Protokoll -
Stilblüten aus Polizeiberichten und Gerichtsverhandlungen"
Deutscher Taschenbuchverlag, 1984. ISBN: 342310239X


Henning
Thomas Hochstein
2010-12-08 21:53:40 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?
Nicht mehr als bei anderen Formen der Anrede. Wer anderen die normalen
Höflichkeitsformen vorenthält, kann sie irritieren, verärgern und sich
in Extremfällen der Beleidigung schuldig machen; im besonderen Fall
der Gerichtsverhandlung stehen dazwischen noch Maßnahmen nach §§ 176
ff. GVG.

-thh
Thomas Fuchs
2010-12-09 15:28:49 UTC
Permalink
Post by Tom Schneider
Ich finde zwar überall, dass man den vorsitzenden Richter/in mit Herr
Vorsitzender anreden soll, aber gibt es dafür auch eine Pflicht und eine
Rechtsnorm?
Und wen bindet die? Alle, die sich vor Gericht äußern oder nur die Profis
("Talarträger")?
Herr/Frau Robenkasper wäre die korrekte und wahrheitsnächste Anrede. Da man
bei/vor Gericht _immer_ die Wahrheit sagen sollte und dies als
Nichtbeschuldigter muß, sollte man auch nicht lügen, wenn man die
Gerichtsvorsteherdrüse als Arschloch empfindet. Die Anrede "Arschloch" ist
allerdings mit "Mit Verlaub, Herr/Frau ... Sie sind ein ..." einzuleiten.
So hielt es ein ehemaliger Außenminister der real existierenden BRD
zumindest vor seiner Zeit als Außenminister gegenüber dem
Bundestagspräsidenten.


Thomas Fuchs
--
[Hausdurchsuchung und Beschlagnahme] "ist - wie Brand oder Einbruch -
allgemeines Lebensrisiko." - Jurist Thomas Hochstein am 29.11.2010, 22:10
<***@thorondor.akallabeth.de>

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