Discussion:
Merkwürdige Mieter - Anzeige?
(zu alt für eine Antwort)
Günther Grund
2006-01-01 17:52:40 UTC
Permalink
Hallo,
seit ca. 3 Jahren wohne ich in einem 5 Parteienhaus. Inzwischen ist man zu
dem Schluss gekommen, mich aus der Hausgemeinschaft auszuschließen und
regelmäßig zu ärgern.
Vor 3 Tagen hing unten ein Zettel am Brett, auf dem unübersehbar groß mein
Name stand und darunter die Frage, wann ich endlich den Schnee vorm Haus
wegfege. Diese Pflichten sind bei uns mietvertraglich geregelt und jeder ist
alle 5 Wochen dran.
Nunja, es war wohl so 10.30 Uhr, da fegte ich den Schnee weg und sah dann
den Zettel.

Mir missfiel, dass man aus diesem Zettel ersehen konnte, dass ein Herr Grund
offenbar nicht fegen kann/möchte.
Der Weg dieser Info hätte auch anders verlaufen können, wurde aber
absichtlich so gewählt.
Spät nachmittags wurde auf meine Aufforderung hin der Zettel entfernt.
Ansonsten würde er wohl heute noch da hängen.

Heute hing wiederum am Brett der jährliche Pflichtenplan aus, der das Fegen
von Gängen und Wegen und das Abschließen der Haustür regelt.
Ich dachte ich hab Sehstörungen. Mein Name wurde besonders groß
hervorgehoben.
In der Vergangenheit kam es manchmal vor, dass ich das Abschließen der
Haustür einfach vergaß. Auf diese Weise versuchen die Mieter mich nun dazu
zu bringen, daran zu denken. In Wahrheit sind's aber Erziehungsversuche.
Der Punkt ist aber wiederum, dass jeder, der das Haus betritt, den Eindruck
bekommt, mit dem Grund stimme wohl etwas nicht.
Das Ding wird schließlich ein ganzes Jahr aushängen.

Die Mieter sind verstockt und boshaft. Bei Versuchen etwas zu klären bekommt
man nur freche Antworten.
Also schlussendliche Frage, bevor ich den Plan vernichte:
ich fühle mich durch diese öffentliche Bloßstellung nicht wohl. Ist das eine
Diffarmierung oder sogar versuchte Rufschändung?

Vor einer Anzeige würde ich nicht zurückschrecken, falls so etwas infrage
käme. Bin mir aber unsicher und frage deshalb hier. Mir ist auch klar, dass
das für den ein oder anderen lächerlich klingen mag. Im Moment zittern mir
aber die Finger bei der Geschichte. Mir ist nicht zum Lachen.

Besten Dank für ernsthafte Antworten

Gruß
Günther
Herbert Sachs
2006-01-01 18:50:15 UTC
Permalink
Ich würde mich an einem öffentlichem Aushang stören, an
dem mein Name drauf steht (egal ob groß oder klein), da
jeder Besucher alles ablesen kann. => Datenschutz.

Deshalb würde ich das ding abreissen und vernichten, bis
es keiner mehr aufhängt. Sollen die doch beweisen, dass
Du es warst.

Vermutlich wirst Du mit Gesprächen etc. nicht weiter kommen.

Solche sog. verschworenen Mietergemeinschaften soll es
öfters geben. Da werden Neu-Hinzugezogene sofort
ausgeschlossen und schickaniert. Wie im Kindergarten.

Die einzigen Methoden, um damit umzugehen sind Ignorieren,
Krieg führen oder Flüchten (wegziehen). Andere Optionen
gibt es leider nicht.
Günther Grund
2006-01-01 19:47:59 UTC
Permalink
Hallo Herbert,
Post by Herbert Sachs
Ich würde mich an einem öffentlichem Aushang stören, an
dem mein Name drauf steht
so geht's mir auch.
Post by Herbert Sachs
Deshalb würde ich das ding abreissen und vernichten, bis
es keiner mehr aufhängt. Sollen die doch beweisen, dass
Du es warst.
Selbst wenn ich das vor deren Augen abreißen würde, hätte ich auch keine
Bedenken.

Im Moment hab ich das Blatt "sichergestellt", abgescannt und grafisch
bearbeitet. Jetzt ist mein Name normal groß. Mal sehen, was weiter passiert.
Post by Herbert Sachs
Die einzigen Methoden, um damit umzugehen sind Ignorieren,
Ist schwer möglich, wenn man auf solche Späßchen stößt. Das Ignorieren der
Mieter ist dagegen sehr leicht.

Ich bin der einzige, der in dem Haus arbeitet. Die anderen sind Rentner und
Arbeitslose. In so ein Haus zieh ich nie wieder.
Haben Langeweile, kein Hobby, keine anderen Sorgen und zerreißen sich das
Maul über einen.

Danke für deine Worte.

Gruß
Günther
Gerald Gruner
2006-01-01 20:10:25 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Ich bin der einzige, der in dem Haus arbeitet. Die anderen sind
Rentner und Arbeitslose. In so ein Haus zieh ich nie wieder.
Haben Langeweile, kein Hobby, keine anderen Sorgen und zerreißen
sich das Maul über einen.
Stimmt, solch eine Hausgemeinschaft ist ein schweres Los.
Aber so /ganz/ unbeteiligt bist du auch nicht, wie du in deinem OP
geschrieben hast.

Und glaub mir, über die Schriftypen irgendwelcher Aushänge würde ich
mir keine besonderen Gedanken machen. Da gibt es weitaus nettere
Nachbarschaftsstreitigkeiten. Versuche erstmal keine Eskalation. Die
kann sehr nach hinten losgehen...



MfG
Gerald
--
Urheberrecht: Weniger Schutz ist besser für die Gesellschaft
(Dissertation von Jochen Haller untersucht wohlfahrtsoptimales Schutzniveau, http://golem.de/0508/39905.html)
Erk Stewes
2006-01-01 20:17:12 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Hallo Herbert,
Post by Herbert Sachs
Ich würde mich an einem öffentlichem Aushang stören, an
dem mein Name drauf steht
so geht's mir auch.
Post by Herbert Sachs
Deshalb würde ich das ding abreissen und vernichten, bis
es keiner mehr aufhängt. Sollen die doch beweisen, dass
Du es warst.
Selbst wenn ich das vor deren Augen abreißen würde, hätte ich auch keine
Bedenken.
Im Moment hab ich das Blatt "sichergestellt", abgescannt und grafisch
bearbeitet. Jetzt ist mein Name normal groß. Mal sehen, was weiter passiert.
Du solltest das Teil wieder aufhängen. Und zwar nicht mit Namen,
sondern mit bspw.
1. OG links - Schnee räumen
2. OG rechts - Kellertreppe wischen
usw.
Damit wäre allen gedient.
Ansonsten schließe ich mich voll inhaltlich der Meinung von Michael S. an.

HTH, Erk Stewes
Mark Henning
2006-01-02 13:55:07 UTC
Permalink
Post by Herbert Sachs
Ich würde mich an einem öffentlichem Aushang stören, an
dem mein Name drauf steht (egal ob groß oder klein), da
jeder Besucher alles ablesen kann. => Datenschutz.
Deshalb würde ich das ding abreissen und vernichten, bis
es keiner mehr aufhängt.
Da fehlt eigentlich nur noch der Rat, Klingelschild und
Briefkastenschild mittels Hilti zu entfernen...

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Michael Schmidt
2006-01-01 19:46:19 UTC
Permalink
Hallo Günther, hallo Newsgroup,
Post by Günther Grund
Hallo,
seit ca. 3 Jahren wohne ich in einem 5 Parteienhaus. Inzwischen ist man zu
dem Schluss gekommen, mich aus der Hausgemeinschaft auszuschließen
Hausgemeinschaft? Willst Du da wohnen oder kuscheln?
Post by Günther Grund
Vor 3 Tagen hing unten ein Zettel am Brett, auf dem unübersehbar groß mein
Name stand und darunter die Frage, wann ich endlich den Schnee vorm Haus
wegfege. Diese Pflichten sind bei uns mietvertraglich geregelt und jeder ist
alle 5 Wochen dran.
Nunja, es war wohl so 10.30 Uhr, da fegte ich den Schnee weg und sah dann
den Zettel.
Hat aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht bis 7 Uhr erledigt zu sein
(laufende Rechtsprechung), der Vermieter hat die Pflicht, dies
sicherzustellen. Aushang scheint ein praktikabler Weg hierfür zu sein.
Post by Günther Grund
Mir missfiel, dass man aus diesem Zettel ersehen konnte, dass ein Herr Grund
offenbar nicht fegen kann/möchte.
Das war ja wohl offensichtlich auch so.
Post by Günther Grund
Spät nachmittags wurde auf meine Aufforderung hin der Zettel entfernt.
Ansonsten würde er wohl heute noch da hängen.
Aha, der Zettel missfällt Dir, Du warst aaber nicht in der Lage, ihn zu
entfernen???
Post by Günther Grund
Heute hing wiederum am Brett der jährliche Pflichtenplan aus, der das Fegen
von Gängen und Wegen und das Abschließen der Haustür regelt.
Ich dachte ich hab Sehstörungen. Mein Name wurde besonders groß
hervorgehoben.
Dafür wirds wohl auch einen Grund geben.
Post by Günther Grund
Der Punkt ist aber wiederum, dass jeder, der das Haus betritt, den Eindruck
bekommt, mit dem Grund stimme wohl etwas nicht.
Das Ding wird schließlich ein ganzes Jahr aushängen.
Man bekommt den EIndruck, dass "der Grund" deutlich an seine
Verpflichtungen erinnert werden muss. Wenn dies tatsächlich zutrifft,
spricht nichts dagegen, dies auch öffentlich zu behaupten.
Post by Günther Grund
Die Mieter sind verstockt und boshaft.
Klar - sie sid so verstockt, dass sie sogar auf Schneeräumung bestehen...
Ich würde mal bezweifeln, dass der Putzplan Dein Eigentum ist - anderer
Leute Sachen zu vernichten ist keine so gute Idee.
Post by Günther Grund
Ist das eine
Diffarmierung oder sogar versuchte Rufschändung?
"Rufschändung" ist gut *g*
Falls Du wissen willst, ob es sich um üble Nachrede oder Verleumdung
handelt: Nein, wenn Du tatsächlich Deinen Verpflichtungen nicht
nachgekommen bist.
Post by Günther Grund
Vor einer Anzeige würde ich nicht zurückschrecken
Erschreck dann aber bitte nicht bei dem Gelächter, dass Du damit ernten
wirst.

Gruesse

Michael
Günther Grund
2006-01-01 19:59:22 UTC
Permalink
Post by Michael Schmidt
Hausgemeinschaft? Willst Du da wohnen oder kuscheln?
Dazwischen gibt's auch noch was.
Ich will z.B. _in Ruhe_ dort wohnen. Wenn das bei dir anders ist, hab ich
auch nichts dagegen.
Post by Michael Schmidt
Aushang scheint ein praktikabler Weg hierfür zu sein.
Kann sein, aber nicht mit Namen und schon garnicht von bedeutungslosen
Mietern.
Post by Michael Schmidt
Man bekommt den EIndruck, dass "der Grund" deutlich an seine
Verpflichtungen erinnert werden muss. Wenn dies tatsächlich zutrifft,
spricht nichts dagegen, dies auch öffentlich zu behaupten.
Ich hoffe, du bist kein Anwalt. Denn wenn ich _deine_ Ratschäge befolgen
sollte, könnte ich auch einen Aushang machen auf dem steht:

- HERR SCHMIDT -
wie lange soll es noch riechen
bis Sie ihre Unterhose wechseln?

Wenn's stimmt, spricht doch nichts dagegen, das öffentlich zu machen.
Komische Meinung hast du.

Gruß
Günther
Gerrit Brodmann
2006-01-01 20:17:29 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Michael Schmidt
Man bekommt den EIndruck, dass "der Grund" deutlich an seine
Verpflichtungen erinnert werden muss. Wenn dies tatsächlich zutrifft,
spricht nichts dagegen, dies auch öffentlich zu behaupten.
Ich hoffe, du bist kein Anwalt. Denn wenn ich _deine_ Ratschäge befolgen
- HERR SCHMIDT -
wie lange soll es noch riechen
bis Sie ihre Unterhose wechseln?
Wenn's stimmt, spricht doch nichts dagegen, das öffentlich zu machen.
Komische Meinung hast du.
Ohe Dir zu nahe treten zu wollen, aber irgendwie bekomme ich langsam
das Gefühl, daß man Deine Nachbarn verstehen könnte und Du eher das
Problem bist.

Nur so als Denkansatz: 10:30 ist viel zu spät zum Schneeschippen, es
gibt da AFAIK sogar gesetzliche Regelungen und ich erinnere mich da an
eine sehr frühe Zeit (6 oder 7 Uhr morgens), an der geräumt sein muß.
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Günther Grund
2006-01-01 20:35:55 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
aber irgendwie bekomme ich langsam
das Gefühl, daß man Deine Nachbarn verstehen könnte und Du eher das
Problem bist.
Wenn du das meinst, dann begründe das. Ich glaube nicht, dass du dir
aufgrund der paar Zeilen ein Bild von mir machen kannst.
Gefühle können trügen.
Post by Gerrit Brodmann
Nur so als Denkansatz: 10:30 ist viel zu spät zum Schneeschippen, es
gibt da AFAIK sogar gesetzliche Regelungen und ich erinnere mich da an
eine sehr frühe Zeit (6 oder 7 Uhr morgens), an der geräumt sein muß.
Darum geht es doch nicht.
Wenn jeder das Recht hätte, mit Begründung jemanden in peinliche Situationen
zu bringen oder mit Rückenstärkung durch Gesetz und Regelungen alles selbst
in die Hand zu nehmen, wozu dann noch Polizei und Gerichte?

Gruß
Günther
Gerrit Brodmann
2006-01-01 20:51:26 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
aber irgendwie bekomme ich langsam
das Gefühl, daß man Deine Nachbarn verstehen könnte und Du eher das
Problem bist.
Wenn du das meinst, dann begründe das. Ich glaube nicht, dass du dir
aufgrund der paar Zeilen ein Bild von mir machen kannst.
Gefühle können trügen.
Du kommst so rüber. So die Sache mit dem "Anzeigen" und dann Deine
Reaktion auf Michael an der entsprechenden Stelle mit der "dreckigen
Unterhose"
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Nur so als Denkansatz: 10:30 ist viel zu spät zum Schneeschippen, es
gibt da AFAIK sogar gesetzliche Regelungen und ich erinnere mich da an
eine sehr frühe Zeit (6 oder 7 Uhr morgens), an der geräumt sein muß.
Darum geht es doch nicht.
Doch, genau darum geht es. Du hast nicht rechtzeitig Deinen Hausdienst
gemacht und beschwerst Dich nun, daß es einen Erinerungszettel an der
Pinnwand gab.
Post by Günther Grund
Wenn jeder das Recht hätte, mit Begründung jemanden in peinliche Situationen
zu bringen oder mit Rückenstärkung durch Gesetz und Regelungen alles selbst
in die Hand zu nehmen, wozu dann noch Polizei und Gerichte?
Wenn es Dir peinlich ist, daß Du an Deinen Hausdienst erinnert werden
mußt, solltest Du ihn eben rechtzeitig machen.
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Günther Grund
2006-01-01 21:21:07 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Du kommst so rüber. So die Sache mit dem "Anzeigen"
Das hatte mehr fragenden Aspekt. Ich schrieb nicht: Ich will die anzeigen.
Wie mach ich das?
Post by Gerrit Brodmann
und dann Deine
Reaktion auf Michael an der entsprechenden Stelle mit der "dreckigen
Unterhose"
Um Michael das gefühlsecht rüberzubringen, wählte ich dieses Beispiel.
Nun kann er überlegen, ob er sich in solch einem Falle immer noch so
obercool verhalten würde.
Post by Gerrit Brodmann
Post by Günther Grund
Darum geht es doch nicht.
Doch, genau darum geht es. Du hast nicht rechtzeitig Deinen Hausdienst
gemacht und beschwerst Dich nun, daß es einen Erinerungszettel an der
Pinnwand gab.
Taj, und ich bin weiterhin der Meinung, dass das nichts miteinander zu tun
hat.
Kannst aber gerne weiter beides in einen Topf werfen.
Post by Gerrit Brodmann
Wenn es Dir peinlich ist, daß Du an Deinen Hausdienst erinnert werden
mußt, solltest Du ihn eben rechtzeitig machen.
Eijeijei, soll ich auch dir ein "gefühlsechtes" Beispiel präsentieren?

Gruß
Günther
Marion Scheffels
2006-01-01 21:24:09 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Um Michael das gefühlsecht rüberzubringen, wählte ich dieses Beispiel.
Demnach bist du ein ganz zart besaitetes Sensibelchen?
Den Aushang mit der Unterhose würde wohl so ziemlich jeder Richter
verurteilen, den mit dem Schneeschippen wohl kaum.

MarionS
--
***@marions.de

"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)
Gerrit Brodmann
2006-01-01 21:53:39 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Du kommst so rüber. So die Sache mit dem "Anzeigen"
Das hatte mehr fragenden Aspekt. Ich schrieb nicht: Ich will die anzeigen.
Wie mach ich das?
Du hast aber wegen so einer Kinderei erwogen, sie anzuzeigen.
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
und dann Deine
Reaktion auf Michael an der entsprechenden Stelle mit der "dreckigen
Unterhose"
Um Michael das gefühlsecht rüberzubringen, wählte ich dieses Beispiel.
Nun kann er überlegen, ob er sich in solch einem Falle immer noch so
obercool verhalten würde.
Sorry, aber das Beispiel war extrem daneben udn trifft den Sachverhalt
überhaupt nicht.
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Post by Günther Grund
Darum geht es doch nicht.
Doch, genau darum geht es. Du hast nicht rechtzeitig Deinen Hausdienst
gemacht und beschwerst Dich nun, daß es einen Erinerungszettel an der
Pinnwand gab.
Taj, und ich bin weiterhin der Meinung, dass das nichts miteinander zu tun
hat.
Kannst aber gerne weiter beides in einen Topf werfen.
Du regst Dich über die Erinnerung an Deine Pflichten auf und dann
haben diese nix damit zu tun? Interessant...
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Wenn es Dir peinlich ist, daß Du an Deinen Hausdienst erinnert werden
mußt, solltest Du ihn eben rechtzeitig machen.
Eijeijei, soll ich auch dir ein "gefühlsechtes" Beispiel präsentieren?
Nee danke, reicht schon. Mir fangen langsam an Deine Nachbarn Leid zu
tun....
--
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One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Ulrich Hoffmann
2006-01-01 22:21:15 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Sorry, aber das Beispiel war extrem daneben udn trifft den
Sachverhalt überhaupt nicht.
Das Beispiel sollte die Überlegungen des Vorposters ad
absurdum führen. Hierzu bedient man sich sinnvollerweise
deutlicher Beispiele. Das Beispiel war OK.
Post by Gerrit Brodmann
Du regst Dich über die Erinnerung an Deine Pflichten auf...
Zu Recht. Die Erinnerung hat nicht durch bloßstellende öffent-
lichere Äußerungen zu erfolgen.

Es ist wohl richtig, dass nicht einmal ein öffentlicher Aushang
mit Aufgaben und Namen zulässig ist. Ob eine Anonymisierung
durch Angabe der Wohnungen in der Art "2. Stock rechts" aus-
reicht, bezweifle ich. Ausreichen würde aber etwa wohl "Wohnung
Nr. 13", sofern die Wohnungsnummern nicht öffentlich bekannt
sind.

Der OP hat also m.E. Anspruch auf Unterlassung. Er wird aller-
dings gut daran tun, dass zunächst im persönlichen Gespräch
zu erreichen. Vielleicht gibt es auch einen Rentner oder Arbeits-
losen, der die Aufgaben gegen Bezahlung gerne übernimmt?

UH
Günther Grund
2006-01-01 22:51:04 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Das Beispiel sollte die Überlegungen des Vorposters ad
absurdum führen. Hierzu bedient man sich sinnvollerweise
deutlicher Beispiele. Das Beispiel war OK.
Genau so isses.
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Gerrit Brodmann
Du regst Dich über die Erinnerung an Deine Pflichten auf...
Zu Recht. Die Erinnerung hat nicht durch bloßstellende öffent-
lichere Äußerungen zu erfolgen.
Ich habs zwar anders ausgedrückt, aber genauso meinte ich das. :0)
Post by Ulrich Hoffmann
Vielleicht gibt es auch einen Rentner oder Arbeits-
losen, der die Aufgaben gegen Bezahlung gerne übernimmt?
Den werde ich vergeblich suchen können. Die eigentliche Erledigung wäre
nicht das Problem. Ich muss dran denken.
Der Zettel wurde ja mit Absicht ans Brett geheftet.
Eine andere Möglichkeit hätte darin bestanden, bei mir zu klingeln oder den
Zettel durch den Briefschlitz zu stecken.
Den Zettel an meine Tür zu heften wäre auch schon ein Schritt um mich in
eine missliche Lage zu bringen.
Das Brett war also der Gipfel der Unverschämtheit.

Aufgrund deiner Stellungnahme sehe ich, dass ich mit meiner Einschätzung
bezgl. eines belastenden Alltagsärgers nicht ganz falsch lag.
Erschreckend für mich ist die Feststellung, dass die verständnislose
Mehrheit in dieser NG in etwa der in meinem Hause entspricht.
Nun erklärt sich auch für mich, warum ich seit über 50 Jahren mit meinen
Mitmenschen nicht zurechtkomme.
Ich bin zu nett. :0(
Herr Doktor, was raten Sie mir?

Grüßchen
Günther
Martin Mayer
2006-01-01 23:06:52 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Erschreckend für mich ist die Feststellung, dass die verständnislose
Mehrheit in dieser NG in etwa der in meinem Hause entspricht.
Nun erklärt sich auch für mich, warum ich seit über 50 Jahren mit meinen
Mitmenschen nicht zurechtkomme.
Ich bin zu nett. :0(
Ein Geisterfahrer? Hunderte!

Martin
--
http://www.simplytel.de/?kw=9268cb334c9d1e0ddf81ab9cb52b0cbe
Ulrich Hoffmann
2006-01-01 23:07:23 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Aufgrund deiner Stellungnahme sehe ich, dass ich mit
meiner Einschätzung bezgl. eines belastenden Alltagsärgers
nicht ganz falsch lag.
Du suchst Dir die bequemste Antwort heraus und
fühlst Dich in Deiner Ansicht bestätigt?
Post by Günther Grund
Erschreckend für mich ist die Feststellung, dass die ver-
ständnislose Mehrheit in dieser NG in etwa der in meinem
Hause entspricht.
Vielleicht hat sie ja recht?
Post by Günther Grund
Nun erklärt sich auch für mich, warum ich seit über 50 Jahren
mit meinen Mitmenschen nicht zurechtkomme.
Eine _Erklärung_ kann ich nicht entdecken.
Post by Günther Grund
Ich bin zu nett. :0(
Herr Doktor, was raten Sie mir?
Wein Dich nicht in der Gruppe aus.


UH
Klaus Drechsler
2006-01-02 11:05:59 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Günther Grund
Aufgrund deiner Stellungnahme sehe ich, dass ich mit
meiner Einschätzung bezgl. eines belastenden Alltagsärgers
nicht ganz falsch lag.
Du suchst Dir die bequemste Antwort heraus und
fühlst Dich in Deiner Ansicht bestätigt?
Um die Einseitigkeit etwas zu mindern, ich teile diese "bequeme" Meinung.
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Günther Grund
Erschreckend für mich ist die Feststellung, dass die ver-
ständnislose Mehrheit in dieser NG in etwa der in meinem
Hause entspricht.
Vielleicht hat sie ja recht?
Recht hat sie vielleicht. Aber die daraus resultierenden Handlungen
sollten dem Ziel angemessen sein und nicht der puren Rechthaberei dienen.
Es gibt bekanntlicherweise nicht nur schwarz und weiß. Unstrittig ist
wohl, dass der OP seinen Verpflichtungen im Haus nicht ausreichend
nachgekommen ist.

Wie in so vielen Fällen gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten der
Problemlösung. Dass von den übrigen Mietern diejenige gewählt wurde, die
die unfreundlichste und unangenehmste ist (und nebenbei auch ME die, die
am wenigsten zum Erfolg führt) zeigt für mich, dass die Mieter nicht in
erster Linie die Lösung des Problems im Auge haben, sondern die
Konfontation mit dem OP.

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Mehrheit der hier postenden
noch nicht in einer solchen unangenehmenden Wohnsituation gesteckt hat,
sonst würde das kaum so heruntergespielt werden.
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Günther Grund
Nun erklärt sich auch für mich, warum ich seit über 50 Jahren
mit meinen Mitmenschen nicht zurechtkomme.
Eine _Erklärung_ kann ich nicht entdecken.
Post by Günther Grund
Ich bin zu nett. :0(
Herr Doktor, was raten Sie mir?
Wein Dich nicht in der Gruppe aus.
Polemik hilft nicht bei der Lösung des Problems. Ich habe den OP so
verstanden, dass er durchaus einsieht, sich nicht korrekt verhalten zu
haben. Hätte er die Meinung vertreten "Schneeschippen hab ich doch gar
nie nötig. Ihr könnt mich alle mal!" könnte das sicherlich nicht mit
meinem Zuspruch rechnen. Das Problem ist, wie mit der Angelegenheit
umgegangen wird.

Auch ich hatte schon Mieter auf dem Flur, die Ihre Pflichten nicht so
genau nahmen. Ein nettes Gespräch nach einem freundlichen Gruß hat
komischerweise in diesen Fällen absolut Erfolg gehabt, obwohl ich gemäß
meines "Rechtes" ja diesen Menschen hätte bloßstellen müssen (so liest
sich zumindest das Meinungsbild in dieser Diskussion).

Abgesehen davon: Auch ich habe - mehr als einmal - zB den Flur nicht
oder nicht rechtzeitig saubergemacht. Darüber hat sich niemand
aufgeregt. Ich bin mir ziemlich sicher, hätte ich mich über andere auf
die Art der Mitmieter des OP ausgelassen, könnte ich mir solche
Versäumnisse nicht erlauben. Aber da ich für mich nicht den Anspruch
erhebe, perfekter als der Durchschnittsmensch zu sein, bin ich mit der
"freundlichen" Lösung durchaus zufrieden.

Liege ich damit nach eurer Meinung tatsächlich so elementar falsch?

Gruß
Klaus
Martin Mayer
2006-01-02 12:23:04 UTC
Permalink
Post by Klaus Drechsler
Wie in so vielen Fällen gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten der
Problemlösung. Dass von den übrigen Mietern diejenige gewählt wurde, die
die unfreundlichste und unangenehmste ist (und nebenbei auch ME die, die
am wenigsten zum Erfolg führt) zeigt für mich, dass die Mieter nicht in
erster Linie die Lösung des Problems im Auge haben, sondern die
Konfontation mit dem OP.
Weißt du, wie oft die Mieter es schon anderweitig versucht haben?

Martin
--
http://www.simplytel.de/?kw=9268cb334c9d1e0ddf81ab9cb52b0cbe
Günther Grund
2006-01-02 12:44:11 UTC
Permalink
"Martin Mayer" <***@spamgourmet.com> schrieb ...

Weißt du, wie oft die Mieter es schon anderweitig versucht haben?

Spielt doch gar keine Rolle. Halt dich an das Thema und versuch nicht
auszuschweifen.
Meine Person steht überhaupt nicht zur Debatte.

Sag was zu dem Zettel oder lass es ganz.

Gruß
Günther
Martin Mayer
2006-01-02 12:57:21 UTC
Permalink
Post by Martin Mayer
Weißt du, wie oft die Mieter es schon anderweitig versucht haben?
Spielt doch gar keine Rolle. Halt dich an das Thema und versuch nicht
auszuschweifen.
Doch, das spielt sehr wohl eine Rolle. Und deine Reaktion auf meinen Beitrag
spricht Bände.
Post by Martin Mayer
Meine Person steht überhaupt nicht zur Debatte.
In meinem Beitrag wurdest du mit keinem einzigen Wort erwähnt, worüber regst
du dich also auf?

Martin
--
http://www.simplytel.de/?kw=9268cb334c9d1e0ddf81ab9cb52b0cbe
Mark Henning
2006-01-02 13:31:07 UTC
Permalink
(Quotingebenen repariert)
Post by Günther Grund
Post by Martin Mayer
Weißt du, wie oft die Mieter es schon anderweitig versucht haben?
Spielt doch gar keine Rolle. Halt dich an das Thema und versuch nicht
auszuschweifen.
Meine Person steht überhaupt nicht zur Debatte.
Sag was zu dem Zettel oder lass es ganz.
<***@news.arcor.de>

Spätestens nach diesem Posting denke ich auch, Gerrit lag damit nicht
ganz falsch.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Gerrit Brodmann
2006-01-02 20:05:30 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Meine Person steht überhaupt nicht zur Debatte.
Stimmt, Du stehst wirklich nicht zur Debatte, sondern outest Dich
ziemlich offensichtlich als....
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Klaus Drechsler
2006-01-02 12:46:44 UTC
Permalink
Post by Martin Mayer
Post by Klaus Drechsler
Wie in so vielen Fällen gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten der
Problemlösung. Dass von den übrigen Mietern diejenige gewählt wurde, die
die unfreundlichste und unangenehmste ist (und nebenbei auch ME die, die
am wenigsten zum Erfolg führt) zeigt für mich, dass die Mieter nicht in
erster Linie die Lösung des Problems im Auge haben, sondern die
Konfontation mit dem OP.
Weißt du, wie oft die Mieter es schon anderweitig versucht haben?
Nein. Ich ziehe meine Schlussfolgerung und bilde meine Meinung anhand
der Angaben des OP. Wenn es tatsächlich so ist, dass die anderen es oft
genug "auf freundlichem Wege" versucht haben und der OP sich danach als
belehrungsresistent erwiesen hat, so hat er uns und dieser Diskussion
entscheidende Informationen vorenthalten. Ich kenne den OP nicht
persönlich, kann mich also nur auf das Geschriebene beziehen.

Gruß
Klaus
Martin Mayer
2006-01-02 13:02:27 UTC
Permalink
Post by Klaus Drechsler
Post by Martin Mayer
Weißt du, wie oft die Mieter es schon anderweitig versucht haben?
Nein. Ich ziehe meine Schlussfolgerung und bilde meine Meinung anhand
der Angaben des OP. Wenn es tatsächlich so ist, dass die anderen es oft
genug "auf freundlichem Wege" versucht haben und der OP sich danach als
belehrungsresistent erwiesen hat, so hat er uns und dieser Diskussion
entscheidende Informationen vorenthalten.
Er hat es nie direkt gesagt, aber Aussagen wie

"...meine lieben Nachbarn.
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich."
Post by Klaus Drechsler
Ich kenne den OP nicht
persönlich, kann mich also nur auf das Geschriebene beziehen.
Dito.

Grüße
Martin
--
http://www.simplytel.de/?kw=9268cb334c9d1e0ddf81ab9cb52b0cbe
Günther Grund
2006-01-02 13:25:22 UTC
Permalink
"Martin Mayer" <***@spamgourmet.com> schrieb ...

Er hat es nie direkt gesagt, aber Aussagen wie

"...meine lieben Nachbarn.
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich."

wenn Vergesslichkeit und vorsätzliche Ablehnung von Pflichten bei dir
dasselbe sind, dann sieh das so.

Gruß
Günther
Martin Mayer
2006-01-02 13:28:19 UTC
Permalink
Post by Martin Mayer
Er hat es nie direkt gesagt, aber Aussagen wie
"...meine lieben Nachbarn.
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich."
wenn Vergesslichkeit und vorsätzliche Ablehnung von Pflichten bei dir
dasselbe sind, dann sieh das so.
Du kannst mir sicherlich zeigen, wo genau ich irgendwas von vorsätzlicher
Ablehnung von Pflichten schrieb...

Martin
--
http://www.simplytel.de/?kw=9268cb334c9d1e0ddf81ab9cb52b0cbe
Ulrich Hoffmann
2006-01-02 12:48:46 UTC
Permalink
Post by Klaus Drechsler
Post by Ulrich Hoffmann
Post by Günther Grund
[... Stellungnahme UH ...]
Aufgrund deiner Stellungnahme sehe ich, dass ich mit
meiner Einschätzung bezgl. eines belastenden Alltagsärgers
nicht ganz falsch lag.
Du suchst Dir die bequemste Antwort heraus und
fühlst Dich in Deiner Ansicht bestätigt?
Um die Einseitigkeit etwas zu mindern, ich teile diese
"bequeme" Meinung.
Wenn Du etwas genauer gelesen hättest, hättest Du bemerkt,
dass es auch meine Meinung ist. Ich habe die Namen der Poster
dazu extra stehen lassen.

Es stößt nur auf, wie unreflektiert der OP aus dem Meinungs-
spektrum gerade die bequemste ausgewählte. Ich hoffte, ihn
dadurch zu etwas mehr Nachdenklichkeit zu bewegen. An der
scheint es aber zu mangeln (da stimme ich mit den Übrigen über-
ein).


UH
Mark Henning
2006-01-02 13:26:48 UTC
Permalink
Post by Klaus Drechsler
Unstrittig ist
wohl, dass der OP seinen Verpflichtungen im Haus nicht ausreichend
nachgekommen ist.
Wie in so vielen Fällen gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten der
Problemlösung. Dass von den übrigen Mietern diejenige gewählt wurde, die
die unfreundlichste und unangenehmste ist (und nebenbei auch ME die, die
am wenigsten zum Erfolg führt) zeigt für mich, dass die Mieter nicht in
erster Linie die Lösung des Problems im Auge haben, sondern die
Konfontation mit dem OP.
Kann es sein, dass Du etwas verwechselst? Der OP ist seinen
Verpflichtungen nicht nachgekommen. *Er* verursacht somit das Problem,
*er* hat somit auch für die Problemlösung zu sorgen. Das hat er aber
immer noch nicht getan. Und *weil* er es immer noch nicht getan hat,
ist mittlerweile ausgehend von den anderen Mietern etwas passiert.

Der OP kommt aufgrund seiner Vergesslichkeit nicht nur seinen
Pflichten nicht nach, er tut anscheinend auch nichts, um für adäquate
Erinnerung oder anderweitige Pflichterfüllung zu sorgen.

Man mag die Vorgehensweise der Mieter für suboptimal halten. Wir
wissen ja nicht, wie lange die Vorgeschichte schon läuft, und was da
alles passiert ist. Ist der OP vielleicht schon im Laufe der letzten 5
Jahre mindestens einmal alle 5 Wochen darauf hingewiesen worden,
seinen Pflichten nachzukommen? Oder ist er gerade erst eingezogen und
hat gerade erst ein einziges Mal vergessen den Schnee zu räumen?
Post by Klaus Drechsler
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass die Mehrheit der hier postenden
noch nicht in einer solchen unangenehmenden Wohnsituation gesteckt hat,
sonst würde das kaum so heruntergespielt werden.
Der OP sagt, er würde es "lediglich" vergessen. Vielleicht hat er das
auch seinen Mitbewohnern gesagt, nachdem sie ihn mal darauf
angesprochen haben. Wie lange wärst Du bereit, Dir so eine Ausrede
anzuhören? Einmal? Hundertmal? Tausendmal?

Und ich sehe keinerlei Bestrebung des OP, seiner Vergesslichkeit Herr
zu werden oder das Problem anderweitig zu lösen (Heißt: Wenn er seine
Vergesslichkeit nicht in den Griff bekommt, dann muss er eben jemand
anderen damit beauftragen). Hier in der NG vorgebrachte
Lösungsvorschläge zum Problem werden zudem mit Antworten wie
"Quatschkopp" garniert. Auch das zeigt, dass der OP gar nicht an der
Lösung des eigentlichen Problems (nämlich der Vernachlässigung seiner
Pflichten) interessiert ist.

Von dem Gesichtspunkt aus ist es dann nicht mehr weit bis zu der
Frage, *wer* in diesem Haus der Querkopf ist.
Post by Klaus Drechsler
Ich habe den OP so
verstanden, dass er durchaus einsieht, sich nicht korrekt verhalten zu
haben.
Diese Einsicht sehe ich beim OP nicht als gegeben an. Im Gegenteil.
Und solche Aussagen wie

"Ich bin der einzige, der in dem Haus arbeitet. Die anderen sind
Rentner und Arbeitslose. In so ein Haus zieh ich nie wieder.
Haben Langeweile, kein Hobby, keine anderen Sorgen und zerreißen sich
das Maul über einen."

<dp9bkb$dag$***@online.de>

zeugen imo auch nicht davon, dass sich hier jemand versucht, um das
eigentliche Problem Gedanken zu machen. Denn seine Pflichtverletzung
kommt ja nur deshalb aufs Tapet, weil die anderen Langeweile haben...
Post by Klaus Drechsler
Hätte er die Meinung vertreten "Schneeschippen hab ich doch gar
nie nötig. Ihr könnt mich alle mal!" könnte das sicherlich nicht mit
meinem Zuspruch rechnen.
Er vertritt stattdessen anscheinend die Meinung "Schneeschippen ist
nur was für Leute mit Langeweile, die sonst nix anderes zu tun
haben.".
Post by Klaus Drechsler
Das Problem ist, wie mit der Angelegenheit umgegangen wird.
Genau. Anstelle die Ursache, das eigentliche Problem - nämlich seine
wiederholten Pflichtverletzungen - zu lösen, hockt er sich hin und
konzentriert sich auf Symptome.
Post by Klaus Drechsler
Auch ich hatte schon Mieter auf dem Flur, die Ihre Pflichten nicht so
genau nahmen. Ein nettes Gespräch nach einem freundlichen Gruß hat
komischerweise in diesen Fällen absolut Erfolg gehabt, obwohl ich gemäß
meines "Rechtes" ja diesen Menschen hätte bloßstellen müssen (so liest
sich zumindest das Meinungsbild in dieser Diskussion).
Laut Aussage des OP in <dp9kql$s9e$***@online.de> hat er den anderen
Mietern schon *mehrmals* erzählt, dass er seine Aufgaben aufgrund
seiner Vergesslichkeit nicht erfüllt. Das heißt doch aber, dass im
Vorfeld schon *mehrmals* Gespräche stattfanden. Komischerweise
erbrachten die *keinen* Erfolg. Das *kann* natürlich daran liegen,
dass alle böse sind, nur der OP nicht...
Post by Klaus Drechsler
Abgesehen davon: Auch ich habe - mehr als einmal - zB den Flur nicht
oder nicht rechtzeitig saubergemacht.
"Schnee schippen" ist - zumal in einem Haus, in dem ältere Menschen
leben (der OP sprach von Rentnern), die auf glatten/nicht geräumten
Gehwegen wesentlich eher Probleme haben als junge Menschen - aber eine
wesentlich kritischere Sache. Und soweit ich das erkennen kann, war
das wohl der Auslöser des ganzen.

Nachdem der OP in der Vergangenheit bereits mehrfach ermahnt wurde,
seinen Pflichten nachzukommen, war dieses Mal evtl. das Fass
übergelaufen. Wer weiß, vielleicht hatte einer der Renter einen
Arzttermin morgens um 8, und hat sich beim Verlassen des Hauses auf
dem nichtgeräumten Weg zuerst mal fast flach abgelegt - was ja nicht
ohne ist. Ein gebrochener Oberschenkelhals hat schon manchem ein
One-way-Ticket ins Krankenhaus eingebracht. Zurück ging's dann nicht
mehr nach Hause, sondern zum nächsten Beerdigungsinstitut zum
Eintüten.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Manfred Cuntz
2006-01-02 15:21:11 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Nachdem der OP in der Vergangenheit bereits mehrfach ermahnt wurde,
seinen Pflichten nachzukommen, war dieses Mal evtl. das Fass
übergelaufen. Wer weiß, vielleicht hatte einer der Renter einen
So könnte das sein. Aber eigentlich gehts ja gar nicht darum. Die
Frage im OP war ja eher ob der Zettel bzw. die größere Schrift im
aufgehängten Plan irgendwie ehrverletzend ist.

Und das kann ich mir nicht vorstellen. Weder auf dem Zettel noch
im Plan ist ja eine Beleidigung. Ich würde so einen Zettel einfach
abreißen auf dem Weg vom Schippen oder auf dem Rückweg.

Und die größere Schrift im Plan würde ich entweder gar nicht bemerken
oder mir denken, die sind sogar zu doof eine einheitliche Schriftgröße
einzustellen.

Viele Grüße aus dem schönen Rodgau
Manfred
Thomas Hochstein
2006-01-02 20:56:38 UTC
Permalink
Post by Klaus Drechsler
Wie in so vielen Fällen gibt es auch hier mehrere Möglichkeiten der
Problemlösung. Dass von den übrigen Mietern diejenige gewählt wurde, die
die unfreundlichste und unangenehmste ist (und nebenbei auch ME die, die
am wenigsten zum Erfolg führt) zeigt für mich, dass die Mieter nicht in
erster Linie die Lösung des Problems im Auge haben, sondern die
Konfontation mit dem OP.
Das hängt davon ab, ob es der erste Versuch der Konfliktlösung war,
nicht wahr?
Post by Klaus Drechsler
Auch ich hatte schon Mieter auf dem Flur, die Ihre Pflichten nicht so
genau nahmen. Ein nettes Gespräch nach einem freundlichen Gruß hat
komischerweise in diesen Fällen absolut Erfolg gehabt, obwohl ich gemäß
meines "Rechtes" ja diesen Menschen hätte bloßstellen müssen (so liest
sich zumindest das Meinungsbild in dieser Diskussion).
Post by Günther Grund
Nun erklärt sich auch für mich, warum ich seit über 50 Jahren
mit meinen Mitmenschen nicht zurechtkomme.
Aber da ich für mich nicht den Anspruch
erhebe, perfekter als der Durchschnittsmensch zu sein, bin ich mit der
"freundlichen" Lösung durchaus zufrieden.
Liege ich damit nach eurer Meinung tatsächlich so elementar falsch?
Nein. Aber die Vorstellung, der OP sei zu einer "freundlichen" Lösung
bereit und in der Lage, fällt nach seinem Auftritt hier etwas schwer.

-thh
--
Juristische Informationsschnipsel: <http://th-h.de/infos/jura/>
Linkverzeichnis von Gesetzestexten: <http://rechtliches.de/>
Verbreitete Gesetzestexte im Volltext: <http://dejure.org/>
Juristisches WikiWikiWeb: <http://jurawiki.de/>
Markus G. Klötzer
2006-01-03 09:11:58 UTC
Permalink
Post by Klaus Drechsler
Abgesehen davon: Auch ich habe - mehr als einmal - zB den Flur nicht
oder nicht rechtzeitig saubergemacht. Darüber hat sich niemand
aufgeregt.
Alles eine Frage der Gesamtsituation. Bei meiner ersten Wohnung hatten
wir auch "Treppenwoche" mit zweimal die Woche wischen. Das war
aufgrund meines hektischen Zeitplans auch nicht ganz so exakt wie die
Nachbarinen es machten. Aber ich kam gut mit den beiden aus und sie
hatten Verstaendniss fuer einen Juengling :-) Musste nichteinmal das
Fenster putzen - haben sie mir wahrscheinlich nicht zugetraut.

cu

mgk
--
Fachbegriffe der Informatik - Einfach erklärt
233: Headhunter
Freischaffender, von dem ein Nutzer den Kopf eines
Programmierers fordert. (Manfred Worm Schäfer)
Rupert Haselbeck
2006-01-02 06:55:43 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Genau so isses.
Du entdeckst Sarkasmus noch nicht einmal dann, wenn man versucht, ihn
dir mit der Bratpfanne direkt in den Hinterkopf zu hämmern?!
Es ist auch nicht entfernt ein Unterlassungsanspruch erkennbar, wie er
hier (als rethorische Überhöhung) postuliert wurde.

MfG
Rupert
Mark Henning
2006-01-02 09:40:44 UTC
Permalink
Post by Ulrich Hoffmann
Zu Recht. Die Erinnerung hat nicht durch bloßstellende öffent-
lichere Äußerungen zu erfolgen.
Ich frage mich, ob der Aushang überhaupt öffentlich ist. Er hängt in
einem Privathaus - das ist imo nicht öffentlich. Ich kann bei mir zu
Hause im Flur auch einen Zettel hinhängen "Ulrich Hoffmann erzählt
Müll" ;-) , und das fällt ja auch nicht unter öffentlich. Auch dann
nicht, wenn meine Gäste durch den Flur tappen.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Ulrich Hoffmann
2006-01-02 09:35:11 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Post by Ulrich Hoffmann
Zu Recht. Die Erinnerung hat nicht durch bloßstellende öffent-
lichere Äußerungen zu erfolgen.
Ich frage mich, ob der Aushang überhaupt öffentlich ist. Er hängt in
einem Privathaus - das ist imo nicht öffentlich.
Der Aushang wird aber (offenbar) von allen Hausbesuchern
wahrgenommen, auch solchen, die andere Mietparteien be-
suchen und auf deren besuch der OP keinen Einlfuss hat.
Post by Mark Henning
Ich kann bei mir zu Hause im Flur auch einen Zettel hinhängen
"Ulrich Hoffmann erzählt Müll" ;-)
Trau Dich nur.


UH
Ralf Kusmierz
2006-01-02 09:52:28 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Mark Henning
Post by Ulrich Hoffmann
Zu Recht. Die Erinnerung hat nicht durch bloßstellende öffent-
lichere Äußerungen zu erfolgen.
Ich frage mich, ob der Aushang überhaupt öffentlich ist. Er hängt in
einem Privathaus - das ist imo nicht öffentlich.
Widerspruch. Der Flur- und Treppenbereich eines Mietshauses ist einer
unbestimmten Personenmehrheit, nämlich den Mietparteien, ihren Gästen
und Lieferanten zugänglich und daher garantiert öffentlich.
Post by Mark Henning
Ich kann bei mir zu
Hause im Flur auch einen Zettel hinhängen "Ulrich Hoffmann erzählt
Müll" ;-) , und das fällt ja auch nicht unter öffentlich. Auch dann
nicht, wenn meine Gäste durch den Flur tappen.
Die Grenze ist die Wohnungstür.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mark Henning
2006-01-02 10:37:54 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Ich frage mich, ob der Aushang überhaupt öffentlich ist. Er hängt in
einem Privathaus - das ist imo nicht öffentlich.
Widerspruch. Der Flur- und Treppenbereich eines Mietshauses ist einer
unbestimmten Personenmehrheit, nämlich den Mietparteien, ihren Gästen
und Lieferanten zugänglich und daher garantiert öffentlich.
Sicher? Laut §3 VersG wäre es somit verboten, im Flur eines
Mietshauses eine Uniform zu tragen. Wenn die Frau also die Uniform
ihres Mannes wäscht und diese vom Waschraum im Keller hoch in die
Wohnung trägt, dann ist das illegal, wenn sie sich dabei im Flur mit
ein paar Nachbarinnen trifft. ;-)

Selbst ein Einkaufszentrum ist *kein* öffentlicher Raum.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Michael Fuchs
2006-01-02 10:50:42 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Sicher? Laut §3 VersG wäre es somit verboten, im Flur eines
Mietshauses eine Uniform zu tragen. Wenn die Frau also die Uniform
ihres Mannes wäscht und diese vom Waschraum im Keller hoch in die
Wohnung trägt, dann ist das illegal, wenn sie sich dabei im Flur mit
ein paar Nachbarinnen trifft. ;-)
*prust* ROTFL
Geil, so gelacht habe ich schon lange nicht mehr.

mfg
Micha
--
Meine Wanderungen durch Realität und Cyberspace

auf --> http://www.michael-fuchs.net <--
Günther Grund
2006-01-02 12:52:24 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Ich frage mich, ob der Aushang überhaupt öffentlich ist.
Echt?
Post by Mark Henning
Er hängt in einem Privathaus - das ist imo nicht öffentlich.
Wer hat das wo geschrieben?
Post by Mark Henning
Ich kann bei mir zu
Hause im Flur auch einen Zettel hinhängen "Ulrich Hoffmann erzählt
Müll" ;-) , und das fällt ja auch nicht unter öffentlich.
Und wenn da draufstünde "Mark Henning erzählt Müll"?
Würdest du dann evtl. anfangen darüber nachuzdenken ob das ok ist?
Post by Mark Henning
Auch dann nicht, wenn meine Gäste durch den Flur tappen.
Du hast nicht verstanden.
Deine Gäste kennen dich und werden vermutlich zu dir halten.
Wenn von öffentlich die Rede ist, dann betreten das Haus auch Gäste der
anderen Mieter. Denen wird erzählt, was der Grund angeblich für ein mieser,
kleiner Pflichverletzer ist.
Vastehste mir?
Von Reklamedurchsteckfritzen und Postboten mal ganz abgesehen.

Gruß
Günther
Mark Henning
2006-01-02 13:36:55 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Ich frage mich, ob der Aushang überhaupt öffentlich ist.
Er hängt in einem Privathaus - das ist imo nicht öffentlich.
Wer hat das wo geschrieben?
Es ist kein Mietshaus mit 5 Parteien, wie Du im OP geschrieben hast?
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Ich kann bei mir zu
Hause im Flur auch einen Zettel hinhängen "Ulrich Hoffmann erzählt
Müll" ;-) , und das fällt ja auch nicht unter öffentlich.
Und wenn da draufstünde "Mark Henning erzählt Müll"?
Würdest du dann evtl. anfangen darüber nachuzdenken ob das ok ist?
Du, es ist mir offengestanden dermaßen was von egal, welche Zettel Du
Dir in Deinen Flur hängst...

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Günther Grund
2006-01-02 13:47:39 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Post by Günther Grund
Und wenn da draufstünde "Mark Henning erzählt Müll"?
Würdest du dann evtl. anfangen darüber nachuzdenken ob das ok ist?
Du, es ist mir offengestanden dermaßen was von egal, welche Zettel Du
Dir in Deinen Flur hängst...
"Ich kann bei _mir_ zu
Hause im Flur auch einen Zettel hinhängen "Ulrich Hoffmann erzählt
Müll"

Du solltest sich schnelltens aus diesem Thread verabschieden.

Gruß
Günther
Günther Grund
2006-01-01 22:24:55 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Post by Günther Grund
Eijeijei, soll ich auch dir ein "gefühlsechtes" Beispiel präsentieren?
Nee danke, reicht schon.
Wirklich nicht? Ich hätte da noch was auf Lager.:0))
Post by Gerrit Brodmann
Mir fangen langsam an Deine Nachbarn Leid zu
tun....
Ja, ich dachte schon vorhin daran dir anzubieten bei mir einzuziehen, wenn
ich ausziehe. Du würdest gut in das Haus passen.

Bis auf einige Ausnahmen unter euch, unterstellt ihr mir pure Absicht oder
Böswilligkeit. Genau das machen auch meine lieben Nachbarn.
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich. Wenn man 4 Wochen nichts mit dem Hauskram zu tun
hatte, würde auch die 5. Woche in der Art vergehen, wenn ... usw.
Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass ich der einzige Berufstätige, bzw.
bin ich eigentlich selbstständig, und da habe ich andere Sachen im Koppe als
mich ständig mit einer abgeschlossenen Tür zu beschäftigen oder den Schnee
zu schippen, wenn ich abends noch in der Küche steh und bis 23 Uhr oder
länger mein Gelumpe versandfertig mache.
Aber solche menschlichen Unzulänglichkeiten werden eben verständnislos
bestraft.

Gruß
Günther
Gerrit Brodmann
2006-01-01 22:45:08 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Post by Günther Grund
Eijeijei, soll ich auch dir ein "gefühlsechtes" Beispiel präsentieren?
Nee danke, reicht schon.
Wirklich nicht? Ich hätte da noch was auf Lager.:0))
Post by Gerrit Brodmann
Mir fangen langsam an Deine Nachbarn Leid zu
tun....
Ja, ich dachte schon vorhin daran dir anzubieten bei mir einzuziehen, wenn
ich ausziehe. Du würdest gut in das Haus passen.
Ganz sicher besser als Du in irgendein Haus mit mehreren Parteien...
Post by Günther Grund
Bis auf einige Ausnahmen unter euch, unterstellt ihr mir pure Absicht oder
Böswilligkeit. Genau das machen auch meine lieben Nachbarn.
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich.
Daher gab es dann auch einen Erinnerungszettel
Post by Günther Grund
Wenn man 4 Wochen nichts mit dem Hauskram zu tun
hatte, würde auch die 5. Woche in der Art vergehen, wenn ... usw.
Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass ich der einzige Berufstätige, bzw.
bin ich eigentlich selbstständig, und da habe ich andere Sachen im Koppe als
mich ständig mit einer abgeschlossenen Tür zu beschäftigen oder den Schnee
zu schippen, wenn ich abends noch in der Küche steh und bis 23 Uhr oder
länger mein Gelumpe versandfertig mache.
Dann bezahl jmd dafür, der für Dich die Hausarbeit übernimmt, wenn Du
es nicht gebacken bekommst, bzw es mit Deiner Würde nicht zu
vereinbaren ist.
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Günther Grund
2006-01-01 22:53:02 UTC
Permalink
Post by Gerrit Brodmann
Dann bezahl jmd dafür, der für Dich die Hausarbeit übernimmt, wenn Du
es nicht gebacken bekommst, bzw es mit Deiner Würde nicht zu
vereinbaren ist.
Quatschkopp

Gruß
Günther
Rainer Willis
2006-01-02 00:29:44 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Dann bezahl jmd dafür, der für Dich die Hausarbeit übernimmt, wenn Du
es nicht gebacken bekommst, bzw es mit Deiner Würde nicht zu
vereinbaren ist.
Quatschkopp
Wieso? Das ist doch ein guter Vorschlag. Weil du soviel zu tun hast, vergisst du z.B. das Schneeschippen. Ok.
Du verdienst Geld und es gibt Arbeitslose im Haus. Was spricht denn dagegen, jemandem ein paar Euro dafür zu geben dass er deinen Job macht?

Verständnislos: Rainer
Gerrit Brodmann
2006-01-02 02:53:11 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Dann bezahl jmd dafür, der für Dich die Hausarbeit übernimmt, wenn Du
es nicht gebacken bekommst, bzw es mit Deiner Würde nicht zu
vereinbaren ist.
Quatschkopp
Q.E.D.

Deine Nachbar tun mir inzwischen wiklich Leid...
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Gunar Klemm
2006-01-02 03:15:36 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Post by Günther Grund
Eijeijei, soll ich auch dir ein "gefühlsechtes" Beispiel präsentieren?
Nee danke, reicht schon.
Wirklich nicht? Ich hätte da noch was auf Lager.:0))
Kewl! Du präsentierst hier echt das Bild eines voll umgänglichen
Typen, der von missgünstigen Nachbarn gepiesackt wird!!!
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Mir fangen langsam an Deine Nachbarn Leid zu
tun....
Ja, ich dachte schon vorhin daran dir anzubieten bei mir einzuziehen, wenn
ich ausziehe. Du würdest gut in das Haus passen.
JAAAAAAA! Gibs ihm!!!!!!
Post by Günther Grund
Bis auf einige Ausnahmen unter euch, unterstellt ihr mir pure Absicht oder
Böswilligkeit.
Wer macht das (bis jetzt)?
Post by Günther Grund
Genau das machen auch meine lieben Nachbarn.
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich.
Noch mal zum mitmeiseln: DANN MUSST DU EBEN DRAN DENKEN!

Das ganze hat schon einen Grund und wenn dann ein Typ daherkommt, der
sich einen Scheiss darum schert, ob sein Part erledigt wird oder nicht,
dann kann das schon mal zu solchen Reaktionen führen.
Post by Günther Grund
Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass ich der einzige Berufstätige,
Das ist völlig irrelevant.
Post by Günther Grund
bzw.
bin ich eigentlich selbstständig, und da habe ich andere Sachen im Koppe als
mich ständig mit einer abgeschlossenen Tür zu beschäftigen oder den Schnee
zu schippen,
Ich habe auch andere Sachen im Kopf, als immer bloss auf die bunten
Schilder am Straßenrand zu achten, trotzdem kriege ich eine
übergebraten, wenn ich mit 150 Sachen durch die Verkehrsberuhigung
pflastere.
Post by Günther Grund
Aber solche menschlichen Unzulänglichkeiten werden eben verständnislos
bestraft.
Ja, das ist nunmal so. Dann musst Du diese Unzulänglichkeiten eben
abstellen. Wo ist das Problem?

GK
Mark Henning
2006-01-02 09:48:12 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Bis auf einige Ausnahmen unter euch, unterstellt ihr mir pure Absicht oder
Böswilligkeit.
Ich unterstelle gar nichts. Ich frage lieber. Warum hast Du erst um
10:30 den Weg geräumt und nicht - wie es eigentlich Deine Pflicht
gewesen wäre - dafür gesorgt, dass der Weg zeitig geräumt wurde (IIRC
vor 7Uhr)? Und kam das nur ein einziges Mal vor, oder öfter? Und wenn
es öfter (oder gar regelmäßig) vorkommt, warum?
Post by Günther Grund
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich.
Das ist aber völlig irrelevant. Du bist dafür verantwortlich, dass
Dein Teil der Arbeit entsprechend der Vorgaben erledigt wird. Punkt.
Wie Du das anstellst, ist ganz alleine Deine Sache. Wenn Du es
vergisst, musst Du eben entweder einen Weg finden, Dein Problem zu
lösen, oder jemand anderen beauftragen, die Arbeit zu tun.
Post by Günther Grund
Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass ich der einzige Berufstätige,
Na wunderbar. Dann kann ja vielleicht jemand der arbeitslosen
Mitmieter Deinen Job gegen entsprechende Bezahlung übernehmen. Frag'
doch einfach mal.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Günther Grund
2006-01-02 13:05:56 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Warum hast Du erst um
10:30 den Weg geräumt und nicht - wie es eigentlich Deine Pflicht
gewesen wäre - dafür gesorgt, dass der Weg zeitig geräumt wurde (IIRC
vor 7Uhr)?
Die Frage ist unerheblich. Meine Handlungen stehen hier nicht zur Debatte.
Lies den Betreff.
Post by Mark Henning
Und kam das nur ein einziges Mal vor, oder öfter? Und wenn
es öfter (oder gar regelmäßig) vorkommt, warum?
Alles blödsinnige Fragen.
Post by Mark Henning
Denen habe ich aber schon mehrmals gesagt, dass dem nicht so ist. Ich
vergesse es lediglich.
Post by Mark Henning
Das ist aber völlig irrelevant.
Ach wirklich? Sieh an, eigentlich hast das Prinzip begriffen.
Post by Mark Henning
Du bist dafür verantwortlich, dass
Dein Teil der Arbeit entsprechend der Vorgaben erledigt wird.
Was du nicht sagst. Das spielt aber ebenfalls hier keine Rolle.
Dir zuliebe kann ich ja einen neuen Thread aufmachen:
"Habe ich mich richtig verhalten oder bin ich ein schlechter Mensch?"
Da könntest du dann dein Gesülze abladen.
Post by Mark Henning
Wie Du das anstellst, ist ganz alleine Deine Sache.
Das war hier auch nicht die Frage.
Es ging um den Zettel, der öffentlich behauptet, ich würde meine Pflichten
nicht wahrnehmen.
Ob das nun stimmt oder nicht, ist auch unwichtig.
Post by Mark Henning
Wenn Du es
vergisst, musst Du eben entweder einen Weg finden, Dein Problem zu
lösen, oder jemand anderen beauftragen, die Arbeit zu tun.
Ich habe kein Problem in der Richtung. Das Problem ist der Zettel, den
andere ausgehängt haben.
Post by Mark Henning
Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass ich der einzige Berufstätige,
Na wunderbar. Dann kann ja vielleicht jemand der arbeitslosen
Mitmieter Deinen Job gegen entsprechende Bezahlung übernehmen. Frag'
doch einfach mal.
Auch das war nicht das Thema.
Leider konnte ich aus deinem Beitrag ersehen, dass du nichts verstanden
hast.

Gruß
Günther
Mark Henning
2006-01-02 13:41:46 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Warum hast Du erst um
10:30 den Weg geräumt und nicht - wie es eigentlich Deine Pflicht
gewesen wäre - dafür gesorgt, dass der Weg zeitig geräumt wurde (IIRC
vor 7Uhr)?
Die Frage ist unerheblich. Meine Handlungen stehen hier nicht zur Debatte.
Lies den Betreff.
Die Vehemenz, mit der Du versuchst, diverse kritische Fragen hier aus
dem Thread herauszuhalten, scheint mir ziemlich mit der Wundheit der
angesprochenen Punkte zu korrelieren...

Allerdings bist Du nicht der Diktator dieser NG. Wowereit.

Zum Rest brauche ich eigentlich nix zu sagen. Der disqualifiziert sich
und Dich eigentlich von selbst.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Günther Grund
2006-01-02 13:49:25 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Zum Rest brauche ich eigentlich nix zu sagen. Der disqualifiziert sich
und Dich eigentlich von selbst.
Eher dich mit deinem Unvermögen endlich mal was zum "öffentlichen Aushang"
zu sagen.
Geh weg.

Gruß
Günther
Dominik Boecker
2006-01-02 20:25:42 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Zum Rest brauche ich eigentlich nix zu sagen. Der disqualifiziert sich
und Dich eigentlich von selbst.
copy that.
Post by Günther Grund
Eher dich mit deinem Unvermögen endlich mal was zum "öffentlichen Aushang"
zu sagen.
Das sagt Dir Dein Anwalt.
Post by Günther Grund
Geh weg.
Dito. Für mich nehme ich Dir diese Arbeit für die nächsten 30 Tage
schonmal ab... :)
Ralf Kusmierz
2006-01-02 17:08:28 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Mark Henning
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Warum hast Du erst um
10:30 den Weg geräumt und nicht - wie es eigentlich Deine Pflicht
gewesen wäre - dafür gesorgt, dass der Weg zeitig geräumt wurde (IIRC
vor 7Uhr)?
Die Frage ist unerheblich. Meine Handlungen stehen hier nicht zur Debatte.
Lies den Betreff.
Die Vehemenz, mit der Du versuchst, diverse kritische Fragen hier aus
dem Thread herauszuhalten, scheint mir ziemlich mit der Wundheit der
angesprochenen Punkte zu korrelieren...
Er hat schlicht recht. Das hier ist eine Rechtsgruppe und kein
Sozialarbeitertheater. Wenn es um eine Vergewaltigung geht, dürfte die
vornehmste Frage auch nicht die sein, warum das Opfer nachts im
dunklen Wald ein kurzes Röckchen getragen hat und so grell geschminkt
war.

Entsprechend ist die rechtliche Korrelation zwischen einem evtl.
Fehlverhalten des OP hinsichtlich Vertragspflichten und der zu
diskutierenden Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "unbekannt"
dürftig - oder möchtest Du den Blockwarten im Haus vielleicht Notwehr
zubilligen?
Post by Mark Henning
Allerdings bist Du nicht der Diktator dieser NG. Wowereit.
Der Watschenmann nur sicher auch nicht.
Post by Mark Henning
Zum Rest brauche ich eigentlich nix zu sagen. Der disqualifiziert sich
und Dich eigentlich von selbst.
Spiegel?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Gerrit Brodmann
2006-01-02 20:18:28 UTC
Permalink
Ralf Kusmierz <***@privacy.invalid> wrote:

[Snipp]

Warum wundert es mich nicht, daß unser "Bimbo" Hasser und "Zecken
ausrotten" Prophet sich auf die Seite eines anderen Sozialversagers
stellt?
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Mark Henning
2006-01-03 07:49:27 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Die Vehemenz, mit der Du versuchst, diverse kritische Fragen hier aus
dem Thread herauszuhalten, scheint mir ziemlich mit der Wundheit der
angesprochenen Punkte zu korrelieren...
Er hat schlicht recht. Das hier ist eine Rechtsgruppe und kein
Sozialarbeitertheater.
Glashaus. Steine. Wo in Deinem Posting befasst Du Dich mit der
rechtlichen Situation? Ich sehe hier nur den Sozialarbeiter Ralf
Kusmierz, der sich aus dem Balken in seinem Auge einen Splitter
herausgebrochen hat, um damit Zaunpfahlwinken zu spielen. Und wo ist
der juristische Bezug zur Fragestellung des OP in z.B.
<dpbn07$qf0$***@online.de>? Ebenfalls Fehlanzeige. Und schlimmer noch:
Du befasst Dich in den Postings ja noch nichtmal mit dem OP - in
keinster Weise, weder als Sozialarbeiter noch als Jurist.

Und auf der anderen Seite: Es ist ja nicht so, als wäre ich nirgendwo
auf die rechtlichen Aspekte eingegangen. Ich habe bereits in mehreren
Postings auch darauf Bezug genommen. Mehr noch: Soweit ich ersehen
kann, bin ich sogar der einzige, der zum Thema überhaupt konkreten
Bezug zum Gesetz genommen hat
(<***@4ax.com>).

Zumal es vor Gericht mitunter ja auch um das soziale Drumherum und die
Vorgeschichte geht. Deshalb ist auch das "Sozialarbeitertheater" nicht
unbedingt fehl am Platz. Der OP zielte mit seiner Fragestellung auf
Beleidigung, Rufschädigung und dergleichen ab. Nun, bzgl. Beleidigung
ist z.B. auf §199 StGB zu prüfen. Dazu gehört die Vorgeschichte und
das drumherum. Und auch §192 StGB fordert bzgl. Beleidigung eine
Betrachtung der Umstände.
Post by Ralf Kusmierz
Wenn es um eine Vergewaltigung geht, dürfte die
vornehmste Frage auch nicht die sein, warum das Opfer nachts im
dunklen Wald ein kurzes Röckchen getragen hat und so grell geschminkt
war.
Es könnte aber eine angebrachte Frage sein, warum das "Opfer" den
"Täter" in der Disko angesprochen hat, ihn mit auf ihr Zimmer nahm,
ohne Gegenwehr mit ihm ins Bett stieg, und ihr erst hinterher (als
herauskam, dass sie nur ein Spaß für eine Nacht war, und der "Täter"
verheiratet ist) eingefallen ist, dass sie von ihm vergewaltigt wurde.
Post by Ralf Kusmierz
Entsprechend ist die rechtliche Korrelation zwischen einem evtl.
Fehlverhalten des OP hinsichtlich Vertragspflichten und der zu
diskutierenden Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "unbekannt"
dürftig
§192 und §199 StGB nennst Du dürftig? Auf welchem § basierend siehst
Du denn die Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Post by Ralf Kusmierz
- oder möchtest Du den Blockwarten im Haus vielleicht Notwehr
zubilligen?
Vielleicht nennst Du einfach mal den §, aufgrund dessen Du eine
Anspruchsgrundlage siehst.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Allerdings bist Du nicht der Diktator dieser NG. Wowereit.
Der Watschenmann nur sicher auch nicht.
ACK. Ich nehme an, damit meinst Du Dich. Außer dem OP und Dir sehe ich
hier nämlich niemanden, der versucht anderen vorzuschreiben, was sie
zu posten haben und was nicht.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Zum Rest brauche ich eigentlich nix zu sagen. Der disqualifiziert sich
und Dich eigentlich von selbst.
Spiegel?
an der Wand, wer ist der juristischste im ganzen Land...

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Günther Grund
2006-01-03 10:43:31 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Der OP zielte mit seiner Fragestellung auf
Beleidigung, Rufschädigung und dergleichen ab.
Auf Diffarmierung und öffentliche Bloßstellung eigentlich. Beleidigt war ich
nicht.
Post by Mark Henning
Außer dem OP und Dir sehe ich
hier nämlich niemanden, der versucht anderen vorzuschreiben, was sie
zu posten haben und was nicht.
Habe niemanden verboten etwas zu posten. Nur quatschte jeder am Thema
vorbei.
Is nu mal so.
Aber macht ruhig weiter. Für mich ist das Thema erledigt.
Die Länge des Threads, die aus einer popeligen Frage entstand, spricht
Bände.
5% ok - der Rest ist Müll.

Gruß
Günther
Ralf Kusmierz
2006-01-03 12:50:11 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Er hat schlicht recht. Das hier ist eine Rechtsgruppe und kein
Sozialarbeitertheater.
Glashaus. Steine. Wo in Deinem Posting befasst Du Dich mit der
rechtlichen Situation?
Lies es nach ...
Post by Mark Henning
Ich sehe hier nur den Sozialarbeiter Ralf
Kusmierz, der sich aus dem Balken in seinem Auge einen Splitter
herausgebrochen hat, um damit Zaunpfahlwinken zu spielen. Und wo ist
der juristische Bezug zur Fragestellung des OP in z.B.
Du befasst Dich in den Postings ja noch nichtmal mit dem OP - in
keinster Weise, weder als Sozialarbeiter noch als Jurist.
Unsinn.
Post by Mark Henning
Und auf der anderen Seite: Es ist ja nicht so, als wäre ich nirgendwo
auf die rechtlichen Aspekte eingegangen.
Weiß ich und habe ich nicht bestritten.
Post by Mark Henning
Zumal es vor Gericht mitunter ja auch um das soziale Drumherum und die
Vorgeschichte geht.
"Mitunter".
Post by Mark Henning
Deshalb ist auch das "Sozialarbeitertheater" nicht
unbedingt fehl am Platz. Der OP zielte mit seiner Fragestellung auf
Beleidigung, Rufschädigung und dergleichen ab. Nun, bzgl. Beleidigung
ist z.B. auf §199 StGB zu prüfen. Dazu gehört die Vorgeschichte und
das drumherum. Und auch §192 StGB fordert bzgl. Beleidigung eine
Betrachtung der Umstände.
Keine Frage.
Post by Mark Henning
Es könnte aber eine angebrachte Frage sein, warum das "Opfer" den
"Täter" in der Disko angesprochen hat, ihn mit auf ihr Zimmer nahm,
ohne Gegenwehr mit ihm ins Bett stieg, und ihr erst hinterher (als
herauskam, dass sie nur ein Spaß für eine Nacht war, und der "Täter"
verheiratet ist) eingefallen ist, dass sie von ihm vergewaltigt wurde.
Nicht alles, was hinkt ...
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Entsprechend ist die rechtliche Korrelation zwischen einem evtl.
Fehlverhalten des OP hinsichtlich Vertragspflichten und der zu
diskutierenden Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "unbekannt"
dürftig
§192 und §199 StGB nennst Du dürftig? Auf welchem § basierend siehst
Du denn die Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Es geht hier in keiner Weise um Beleidigungen *durch* den OP, sondern
nur um mögliche Vertragsverletzungen durch diesen. Beide §§ sind daher
ohne Sachverhaltsquetsche nicht einschlägig.
Post by Mark Henning
Vielleicht nennst Du einfach mal den §, aufgrund dessen Du eine
Anspruchsgrundlage siehst.
APR ist Richterrecht - dafür gibt es keinen §. Ich schrieb außerdem
schon (in dem Teil, den Du offenbar "übersehen" hattest, s. Deine
obige Polemik), daß es reichlich dünn mit einem Anspruch aussieht.
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Allerdings bist Du nicht der Diktator dieser NG. Wowereit.
Der Watschenmann nur sicher auch nicht.
ACK. Ich nehme an, damit meinst Du Dich.
Diese Annahme ist falsch.
Post by Mark Henning
Außer dem OP und Dir sehe ich
hier nämlich niemanden, der versucht anderen vorzuschreiben, was sie
zu posten haben und was nicht.
Diese Unterstellung ist auch falsch.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mark Henning
2006-01-03 14:32:04 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Entsprechend ist die rechtliche Korrelation zwischen einem evtl.
Fehlverhalten des OP hinsichtlich Vertragspflichten und der zu
diskutierenden Persönlichkeitsrechtsverletzung durch "unbekannt"
dürftig
§192 und §199 StGB nennst Du dürftig? Auf welchem § basierend siehst
Du denn die Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Es geht hier in keiner Weise um Beleidigungen *durch* den OP, sondern
nur um mögliche Vertragsverletzungen durch diesen.
Ich betrachte allerdings auch die Möglichkeit, dass im Vorfeld im
Zusammenhang mit den Unterhaltungen bzgl. der Vertragsverletzungen
zwischen OP und Mitmietern auch das Verhalten des OP nicht ganz
astrein war. Evtl. hat er sich bei diesen Unterhaltungen ja in etwa so
benommen, wie hier (Stichwort "Quatschkopp" und so...).

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Günther Grund
2006-01-03 15:23:37 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Ich betrachte allerdings auch die Möglichkeit, dass im Vorfeld im
Zusammenhang mit den Unterhaltungen bzgl. der Vertragsverletzungen
zwischen OP und Mitmietern auch das Verhalten des OP nicht ganz
astrein war.
Ich kann ja noch was nachwerfen, was mich "belastet":

Drang nach ruhiger Wohngegend
Gegend gefunden, umgezogen, aber ...
leider sehr hellhörige Wohnungen.
Nachbarn schlagen Türen laut zu.
Direkte Nachbarin schlägt Haustür so laut zu, dass Haus vibriert. Antwort:
"Ich merk das nicht"
Direkte Nachbarin stört monatelnag meinen Schlaf, weil Aufräumen der Wohnung
um Mitternacht stattfindet.
Nachbarin deswegen 3 x NETT angesprochen
Antwort: "Das sind meine Lebensgewohnheiten, mein Tagesablauf, kann ich
nicht ändern."
Nachbarin gewarnt, werde Meldung an HV machen.
Kaum Besserung.
Andere Nachbarin morgens laut. Möchte weiterschlafen - geht nicht. Ihr
Motto: "Wenn wir wach sind, können wir ruhig ein bißchen lauter sein."
Nachbar über mir trampelt durch die Wohnung, wenn Besuch da ist. Nachbar 2x
NETT und 2x weniger nett angesprochen. Seine Eltern trampeln, er nicht.
Solle mit seinen Eltern reden. Dauert immer 3 Wochen, dann wieder Ruhe.
Besuch kommt 4x im Jahr.
Kaum Besserung.
Gästebett gekauft - schlafe seitdem im Keller.
Sommer, draußen 40°C und Kellertür offen, Sonne scheint in kühlen Keller:
Mache Tür zu, Nachbarin macht Tür wieder auf, ich mache Tür wieder zu. "Ach,
soll die Tür zu bleiben?" "Ja, aber wenn Sie gerne möchten, dass wir auch
40°C im Haus haben, machen Sie die Tür wieder auf."
Direkte Nachbarin schließt trotz Hausplan Tür um 20 Uhr nie ab, weil andere
Nachbarin danach noch 2x mit Hund rausgeht. Eigene Philosophie, aber keiner
sagt was. Nachbarin mit Hund schließt ab.
Vergisst Grund Tür abzuschließen, bleibt Tür die ganze Nacht offen, obwohl
Nachbarin mit Hund ebenfalls danach 2x das Haus wieder betritt. (Warum soll
ich abschließen? Grund hat Schließdienst.)
Bringe Müll runter, Tonne voll. Zu 75% mit Rasenschnitt und anderen
Gartenabfällen gefüllt (Laubsäcke kosten 3 Euro. Mir egal wo die Leute ihren
Müll lassen. Meinen bin ich erstmal los).
Nehme Müll für 3 Tage wieder mit hoch. Müll stinkt und Fliegen bilden sich.
Weil wieder laut, Zettel (bewusst ohne Namen) angemacht und höflichst um
Ruhe gebeten.
Keine Besserung, aber totale Ignoranz und die Antwort: "Wir hören nichts,
wir wissen nichts und wir machen nichts. Vorher war alles in Ordnung. Erst
seitdem Sie hier sind ..."

In guten Zeiten:
Für die eine Nachbarin monatelang den Rasen gemäht, weil sie keine Lust
hatte.
IHR Schnittgut auf MEINEN Kompost geschmissen.
Ihren Rasen für die gleich Zeit gesprengt, weil sie keine Lust hatte.
Ihre Lampe im WZ angebracht.
Ihren Badschrank angebracht.

Für die andere Nachbarin einen Gartentisch nach ihren Vorstellungen
gezimmert.

Für die dritte eine Flasche aufgemacht, weil Arm gebrochen.

Für oberen Nachbarn abgefallenen Ast zersägt.

Beim Einzug ins Haus durch Aushang jedem meine Hilfe angeboten.

Fazit:
3 Frauen ohne Hirn und ein Trampeltier sind auf Dauer nicht zu ertragen.
Alle sind offenbar überfordert mit der Bitte, sich in einem hellhörigen Haus
entsprechend zu verhalten, denn das Haus wird von alleine keine dickeren
Wände bekommen.

Gruß
Günther







Evtl. hat er sich bei diesen Unterhaltungen ja in etwa so
Post by Mark Henning
benommen, wie hier (Stichwort "Quatschkopp" und so...).
Mark Henning
2006-01-03 16:45:59 UTC
Permalink
[...]
Warum wohnst Du eigentlich noch da?

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Gerrit Brodmann
2006-01-02 20:15:15 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Warum hast Du erst um
10:30 den Weg geräumt und nicht - wie es eigentlich Deine Pflicht
gewesen wäre - dafür gesorgt, dass der Weg zeitig geräumt wurde (IIRC
vor 7Uhr)?
Die Frage ist unerheblich. Meine Handlungen stehen hier nicht zur Debatte.
Lies den Betreff.
Dito, ich habe ihn angepasst
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Und kam das nur ein einziges Mal vor, oder öfter? Und wenn
es öfter (oder gar regelmäßig) vorkommt, warum?
Alles blödsinnige Fragen.
Nein, es sind essentielle Fragen, um zu sehen, wo das Problem liegt
und wie man es lösen kann. In Deinem Fall scheint es zwischen Tastatur
und Stuhl zu sitzen und als Lösung bietet sich Cal. 45 an.

Laß Dir das mal durch den Kopf gehen...


...
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Wenn Du es
vergisst, musst Du eben entweder einen Weg finden, Dein Problem zu
lösen, oder jemand anderen beauftragen, die Arbeit zu tun.
Ich habe kein Problem in der Richtung. Das Problem ist der Zettel, den
andere ausgehängt haben.
Ursache Wirkung. Du bist das Problem, daher gab es nen Zettel, mit dem
hattest Du ein Problem.

Kurz gesagt, Du hast mit Dir selber ein Problem. Verständlich IMO
--
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP, Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Franklin Schiftan
2006-01-02 06:52:00 UTC
Permalink
und dann Deine Reaktion auf Michael an der entsprechenden Stelle
mit der "dreckigen Unterhose"
Um Michael das gefuehlsecht rueberzubringen, waehlte ich dieses Beispiel.
Nun kann er ueberlegen, ob er sich in solch einem Falle immer noch so
obercool verhalten wuerde.
Ich wuerd wahrscheinlich drunterschreiben: "Nie, denn ich hab nur
eine." mit 'nem dicken Smily hintendran.
Guenther
... und tschuess

Franklin
Marion Scheffels
2006-01-01 20:53:13 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
wozu dann noch Polizei und Gerichte?
Jedenfalls nicht, um sie mit so einem Tinnef zu beschäftigen, während
es Schlimmeres gibt, was verhandelt werden muß.

MarionS
--
***@marions.de

"Didn't they say the pen was mightier than the sword?" - James Bond
"Thanks to me they were right!" - Q
(GoldenEye)
Rupert Haselbeck
2006-01-01 21:30:25 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Wenn du das meinst, dann begründe das. Ich glaube nicht, dass du dir
aufgrund der paar Zeilen ein Bild von mir machen kannst.
Deine Schreibweise, dein Tonfall deuten sehr in diese Richtung. Ohne dir
zu nahe treten wollen - deine Zeilen lesen sich nicht gerade, als
stammten sie von einem sonderlich verträglichen Mitmenschen. Es
schwingt ein gerüttelt Maß an Arroganz darin mit, wie beispielsweise
die herablassenden/verächtlichen Bezeichnungen, welche du für für deine
Mitbewohner zu gebrauchen beliebst, recht deutlich machen.
Post by Günther Grund
Gefühle können trügen.
Natürlich, vielleicht auch mein Gefühl, nicht allein mit meiner
Einschätzung zu sein :-)
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
Nur so als Denkansatz: 10:30 ist viel zu spät zum Schneeschippen, es
gibt da AFAIK sogar gesetzliche Regelungen und ich erinnere mich da
an eine sehr frühe Zeit (6 oder 7 Uhr morgens), an der geräumt sein
muß.
Darum geht es doch nicht.
Natürlich geht es darum
Post by Günther Grund
Wenn jeder das Recht hätte, mit Begründung jemanden in peinliche
Situationen zu bringen oder mit Rückenstärkung durch Gesetz und
Regelungen alles selbst in die Hand zu nehmen, wozu dann noch Polizei
und Gerichte?
Wenn es dir peinlich ist, zur Ordnung angehalten zu werden, dann wäre es
doch am einfachsten, sich an die üblichen Gepflogenheiten zu halten,
wenn du vermeiden willst, zu Recht, an die Erledigung der dir
obliegenden Pflichten erinnert zu werden. Du wirst doch wohl nicht
ernsthaft annehmen, es bedürfe eines Gerichts, wenn man dich darauf
aufmerksam machen muß, daß du versäumt hast, den Schnee wegzuräumen
oder die Treppe zu putzen?

MfG
Rupert
Peter Voigt
2006-01-02 09:39:59 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Gerrit Brodmann
aber irgendwie bekomme ich langsam
das Gefühl, daß man Deine Nachbarn verstehen könnte und Du eher das
Problem bist.
Wenn du das meinst, dann begründe das. Ich glaube nicht, dass du dir
aufgrund der paar Zeilen ein Bild von mir machen kannst.
De paar Zeilen in
Message-ID: <dp94s3$1nv$***@online.de>
geben ein recht gutes Bild von Dir.
Post by Günther Grund
Gefühle können trügen.
Daher geb ich Dir (immer noch) nur Bewährung.
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter
Freie Newsserver: http://www.open-news-network.org/wiki/Nutzungsbedingungen
http://www.open-news-network.org/wiki/FAQ
http://www.open-news-network.org/register/register.php
Günther Grund
2006-01-02 08:37:44 UTC
Permalink
Es ist immer dasselbe in den Ngs.
Statt über das eigentliche Thema zu reden, wird der Poster zerlegt. Dafür
habt ihr alle großes Talent.
Was hier an Blödsinn rüberkam ...
Naja, ihr seid eben alle nur Menschen. Ich nicht. Ich wurde nur geboren um
geschlagen zu werden *schnüff*
Nee, mit euch möcht ich auch nicht in einem Haus wohnen.

Tschö
Günther
Rudolf Polzer
2006-01-02 08:44:05 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Es ist immer dasselbe in den Ngs.
Statt über das eigentliche Thema zu reden, wird der Poster zerlegt. Dafür
habt ihr alle großes Talent.
Getroffene Hunde...
Post by Günther Grund
Was hier an Blödsinn rüberkam ...
Naja, ihr seid eben alle nur Menschen. Ich nicht. Ich wurde nur geboren um
geschlagen zu werden *schnüff*
Nee, mit euch möcht ich auch nicht in einem Haus wohnen.
Vor allem in Rechtsgruppen gilt nun mal:

Kathinka's Law:
| Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die
| man hören will.

CvN's Erweiterung:
| Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antworten zu verstehen,
| die man hören wird.

CENs Korollare zu Kathinka's Law:
| 1. Je deutlicher jemand in einer Diskussion macht, welche Antwort sie
| oder er gerne hören möchte, um so wahrscheinlicher wird es, dass er oder
| sie gegenteilige und/oder an der Sache vorbeigehende und/oder nicht
| ernstgemeinte Antworten bekommt.
| 2. Möchte jemand ersichtlich lediglich eine Bestätigung für eine
| vorgefasste Meinung haben, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass
| mindestens eine Antwort entweder das Gegenteil sagt oder sich auf Kosten
| des Bestätigung Suchenden lustig macht, exakt Eins.

Also nix Neues, worüber du dich hier beschwerst... hätte dir gleich klar
sein können.
--
Elfen Lied ist gewaltverherrlichend. Vor allem, was da so alles brutalst
niedergemetzelt, grausamst in Stücke gerissen und bei lebendigem Leibe
zerschnitten, zersägt, zerhackt wird... es wäre nicht übertrieben, zu
sagen: "Boldly splitting German composites that no man had split before"
Günther Grund
2006-01-02 08:48:31 UTC
Permalink
Post by Rudolf Polzer
Also nix Neues, worüber du dich hier beschwerst... hätte dir gleich klar
sein können.
War's auch. :0))
Rudolf Polzer
2006-01-02 08:52:06 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Rudolf Polzer
Also nix Neues, worüber du dich hier beschwerst... hätte dir gleich klar
sein können.
War's auch. :0))
Und noch was zur Sache:

Ob so ein Plan überhaupt aufgehängt werden darf, ist mir fraglich -
eventuell lässt sich da über den Datenschutz was drehen.

Aber ich würde dir nicht empfehlen, mit der juristischen Keule dagegen
vorzugehen. Am Ende kriegst du noch gebührenpflichtige Abmahnungen, wenn
du nicht rechtzeitig den Schnee weggefegt hast. Es wurde schon für
geringfügigere Dinge abgemahnt. Da wäre der Aushang am schwarzen Brett,
das erfahrungsgemäß eh kaum einer liest, das kleinere Übel.

Der Vorschlag, selbst einen Plan auszuhängen mit "anonymisierten"
Bezeichnungen (und wenn es nur "2. OG rechts" ist), erscheint mir da
noch am sinnvollsten.
--
Elfen Lied ist gewaltverherrlichend. Vor allem, was da so alles brutalst
niedergemetzelt, grausamst in Stücke gerissen und bei lebendigem Leibe
zerschnitten, zersägt, zerhackt wird... es wäre nicht übertrieben, zu
sagen: "Boldly splitting German composites that no man had split before"
Günther Grund
2006-01-02 09:04:39 UTC
Permalink
Hallo Rudolf,
Post by Rudolf Polzer
Der Vorschlag, selbst einen Plan auszuhängen mit "anonymisierten"
Bezeichnungen (und wenn es nur "2. OG rechts" ist), erscheint mir da
noch am sinnvollsten.
nett von, dass du mir sachlich etwas näher bringen willst.

Der Vorschlag scheitert aber daran, "dass das schon immer so war" und
deshalb so bleiben muss.
Wenn alle Namen gleich groß geschrieben sind, stört mich das auch nicht
besonders.
Ob ich z.B. ohne oder mit Plan kontrolliert und beobachtet werde, macht
keinen Unterschied.


Gruß
Günther
Raimund Nisius
2006-01-02 10:27:24 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Ob ich z.B. ohne oder mit Plan kontrolliert und beobachtet werde, macht
keinen Unterschied.
Wie hier diversen Schneeschippthreads zu entnehmen ist, ist Dein
Vermieter verpflichtet, Dich zu kontrollieren.

Mein Tipp: Nimm derlei private Verpflichtungen mit in den beruflichen
Terminplan auf. Dann kommt es a) nicht zu Kollisionen und b) nicht zu
Ausfällen.
--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.
Günther Grund
2006-01-02 13:10:09 UTC
Permalink
Post by Raimund Nisius
Mein Tipp: Nimm derlei private Verpflichtungen mit in den beruflichen
Terminplan auf. Dann kommt es a) nicht zu Kollisionen und b) nicht zu
Ausfällen.
Ein sehr guter Tipp.
Und damit ihr seht, dass ich auf dem Wege der Besserung bin, habe ich mir
den ausgehängten Hausplan kopiert und an meine Wohnungstür gehängt. Von
innen versteht sich.
Das wird zwar nicht den kaputten Hausfrieden retten, aber ich kann so
sicherstellen, dass ich nicht mehr auf absonderliche Art und Weise angemacht
werde.

Gruß
Günther
Claus Färber
2006-01-02 13:10:00 UTC
Permalink
Post by Rudolf Polzer
| Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die
| man hören will.
In Rechtsgruppen gilt aber auch: Eine juristische Frage zu stellen,
heißt nicht, auch eine juristische Antwort zu bekommen. Und desto mehr
man darauf beharrt, eine Auskunft über sein "gutes Recht" zu bekommen,
desto mehr werden die Antworten zu gegenteiligen Moralpredigten.

Claus
--
http://www.faerber.muc.de
Ralf Kusmierz
2006-01-02 17:13:43 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Claus Färber
Post by Rudolf Polzer
| Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die
| man hören will.
In Rechtsgruppen gilt aber auch: Eine juristische Frage zu stellen,
heißt nicht, auch eine juristische Antwort zu bekommen. Und desto mehr
man darauf beharrt, eine Auskunft über sein "gutes Recht" zu bekommen,
desto mehr werden die Antworten zu gegenteiligen Moralpredigten.
Seltsamerweise beobachtet man dieses Verhalten bei Juristen aber
durchaus auch im RL. Sollte mir das bei einem RA im
"Anbahnungsgespräch" widerfahren, würde ich es allerdings zum Anlaß
nehmen, ihm Lebewohl zu sagen - er wird dann vor Gericht
wahrscheinlich auch nicht rechtsförmig argumentieren (was ein Anwalt
ja auch nicht muß: er liefert nur die Fakten, die Bewertung macht der
Richter - in der Theorie jedenfalls. In der Praxis erwarten die faulen
Hunde aber offenbar, daß man ihnen das komplette Urteil mit den
Fundstellen liefert und sie es nur an ausgewählten Stellen zu
verschlimmbessern brauchen).


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Ralf Bader
2006-01-02 19:07:21 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
X-No-Archive: Yes
Post by Claus Färber
Post by Rudolf Polzer
| Eine Frage im Usenet stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die
| man hören will.
In Rechtsgruppen gilt aber auch: Eine juristische Frage zu stellen,
heißt nicht, auch eine juristische Antwort zu bekommen. Und desto mehr
man darauf beharrt, eine Auskunft über sein "gutes Recht" zu bekommen,
desto mehr werden die Antworten zu gegenteiligen Moralpredigten.
Seltsamerweise beobachtet man dieses Verhalten bei Juristen aber
durchaus auch im RL.
Bei Juristen kann man genug Seltsamkeiten beobachten, daß es fast schon
seltsam ist, wenn einer nicht in irgendeiner Weise seltsam ist. Im
konkreten Fall von Günther Grund ist es aber ganz egal, wie berechtigt oder
überzogen seine Position ist, ob er hier die Moralkeule übergezogen
bekommt, oder von einem seltsamen Anwalt eigener Wahl, oder ob weder das
eine noch das andere eintritt. Rechtliche Schritte werden ihm nicht helfen,
aus relativ klaren Gründen nicht, wenn er ein von ihm angeleiertes
Verfahren verlieren sollte, und auch nicht, wenn er es gewinnt, denn damit
bringt er die anderen Bewohner erst recht gegen sich auf, und man kann sich
in so einem Haus viel einfallen lassen, um einen Kleinkrieg auf Temperatur
zu halten.

Die einzige Möglichkeit für Günther Grund, zu einem erträglichen modus
vivendi zu gelangen, bestünde darin, sich mit den anderen Mietern zu
verständigen, eventuell mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (ich weiß
nicht, ob es dafür Moderatoren oder so gibt). Das würde natürlich
beinhalten, daß Günther es irgendwie fertigbringen muß, die lästigen
Verpflichtungen in einer von den anderen akzeptierten Weise zu erfüllen.
Solange diese Verpflichtungen sich im vertraglichen Rahmen bewegen und für
alle der gleiche Maßstab gilt, kann man wenig dagegen sagen, wenn dieser
Maßstab pedantisch angelegt wird.


Ralf
Holger Lembke
2006-01-02 14:18:51 UTC
Permalink
Post by Rudolf Polzer
Also nix Neues, worüber du dich hier beschwerst... hätte dir gleich klar
sein können.
Im ersten Moment dachte ich "Hybsch, das Mang-Script hat ein neues
Wortschatz-Modul erhalten". Aber irgendwie scheint das mit dem
Hauptspeicher nicht zu klappen, mehr Worte, noch weniger Sinn und viel zu
schnell wieder langweilig.

Andererseits, für dsg tät es reichen tun.
--
mit freundlichen Grüßen! Warum schließen Sie meine Gebote aus ?????
Holgi, +49-531-3497854 ! Weil ich es kann.
Peter Voigt
2006-01-02 09:53:10 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Nee, mit euch möcht ich auch nicht in einem Haus wohnen.
Deine Anwesenheit wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung wegen
seelischer Grausamkeit.
--
Grüße - Pe"Begreifen kommt von Anfassen."ter
Freie Newsserver: http://www.open-news-network.org/wiki/Nutzungsbedingungen
http://www.open-news-network.org/wiki/FAQ
http://www.open-news-network.org/register/register.php
Günther Grund
2006-01-02 12:40:25 UTC
Permalink
"Peter Voigt" <***@voigt.eu.com> schrieb ...

:0)
Post by Peter Voigt
Post by Günther Grund
Nee, mit euch möcht ich auch nicht in einem Haus wohnen.
Deine Anwesenheit wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung wegen
seelischer Grausamkeit.
Gewiss aber nur aufgrund deiner/eurer charakterlichen Missbildung. :0)

Gruß
Günther
Klaus Wagner
2006-01-02 13:11:37 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
:0)
Post by Peter Voigt
Post by Günther Grund
Nee, mit euch möcht ich auch nicht in einem Haus wohnen.
Deine Anwesenheit wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung wegen
seelischer Grausamkeit.
Gewiss aber nur aufgrund deiner/eurer charakterlichen Missbildung. :0)
Und DU beklagst Dich? Respekt!

Klaus

--
www.wagner-mem.de
Günther Grund
2006-01-02 13:28:52 UTC
Permalink
Post by Klaus Wagner
Post by Günther Grund
Gewiss aber nur aufgrund deiner/eurer charakterlichen Missbildung. :0)
Und DU beklagst Dich? Respekt!
Wieviele Tiefschläge sollte ich deiner Meinung nach noch hinnehmen?
Der Thread ist zu 75% ins Persönliche abgerutscht. Erwartest du, dass ich
das klaglos schlucke.
Seltsame Einstellung hast du.

Gruß
Günther
Klaus Wagner
2006-01-02 13:09:30 UTC
Permalink
Hallo Günther,

willst Du hier ehrliche Antworten, oder willst Du gebauchpinselt werden?

Klaus

--
www.wagner-mem.de
Günther Grund
2006-01-02 13:35:50 UTC
Permalink
Post by Klaus Wagner
willst Du hier ehrliche Antworten, oder willst Du gebauchpinselt werden?
Auch so eine provozierende Frage.
Ich erhoffte Antworten zu meiner Frage.
Aber wie ich schon schrieb: Es ist wohl sehr schwer für viele beim Thema zu
bleiben. Viel lieber wird der Mensch seziert. So schaukelt man sich
gegenseitig hoch und amüsiert sich noch köstlich.
Wenn man dann auf diese unqualifizierten Bemerkungen im gleichen Ton
antwortet, wird einem noch attestiert, dass man ja aufgrund dieses Niveaus
den Ärger selbst verursacht und verdient hat.
Menschheit, was ist aus dir geworden?

Gruß
Günther
Klaus Wagner
2006-01-02 16:03:52 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Klaus Wagner
willst Du hier ehrliche Antworten, oder willst Du gebauchpinselt werden?
Auch so eine provozierende Frage.
Ich erhoffte Antworten zu meiner Frage.
Aber wie ich schon schrieb: Es ist wohl sehr schwer für viele beim Thema zu
bleiben. Viel lieber wird der Mensch seziert. So schaukelt man sich
gegenseitig hoch und amüsiert sich noch köstlich.
Wenn man dann auf diese unqualifizierten Bemerkungen im gleichen Ton
antwortet, wird einem noch attestiert, dass man ja aufgrund dieses Niveaus
den Ärger selbst verursacht und verdient hat.
Menschheit, was ist aus dir geworden?
Naja, du hast hier eine Menge auch hilfreiche Antworten bekommen. Was willst
Du mehr? Dann geh halt zu einem Anwalt und beschimpfe den, wenn er Dir nicht
Dir genehme Antworten gibt.

Klaus

--
www.wagner-mem.de
Mark Henning
2006-01-02 10:46:50 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Vor 3 Tagen hing unten ein Zettel am Brett, auf dem unübersehbar groß mein
Name stand und darunter die Frage, wann ich endlich den Schnee vorm Haus
wegfege.
[...]
Mir missfiel, dass man aus diesem Zettel ersehen konnte, dass ein Herr Grund
offenbar nicht fegen kann/möchte.
Das ersehe ich aus dem Zettel allerdings nicht. Daraus ersehe ich nur,
dass ein Herr Grund noch nicht gefegt hat, obwohl es hätte schon
erledigt sein müssen.
Post by Günther Grund
Der Weg dieser Info hätte auch anders verlaufen können, wurde aber
absichtlich so gewählt.
Spät nachmittags wurde auf meine Aufforderung hin der Zettel entfernt.
Ansonsten würde er wohl heute noch da hängen.
Hattest Du zu diesem Zeitpunkt denn schon gefegt oder noch nicht?
Post by Günther Grund
Heute hing wiederum am Brett der jährliche Pflichtenplan aus, der das Fegen
von Gängen und Wegen und das Abschließen der Haustür regelt.
Ich dachte ich hab Sehstörungen. Mein Name wurde besonders groß
hervorgehoben.
Da würde ich mir als Besucher denken: Wie nett von den Mietern. Der
Herr Grund hat vielleicht schlechte Augen. Da schreiben Sie seinen
Namen extra etwas größer, damit er es ohne Mühen erkennen kann.
Post by Günther Grund
ich fühle mich durch diese öffentliche Bloßstellung nicht wohl. Ist das eine
Diffarmierung oder sogar versuchte Rufschändung?
AFAICS nein.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Günther Grund
2006-01-02 13:21:43 UTC
Permalink
"Mark Henning" <***@homolog.de> schrieb ...

Ach ja, der Mark ... *seufz*
Post by Mark Henning
Post by Günther Grund
Mir missfiel, dass man aus diesem Zettel ersehen konnte, dass ein Herr Grund
offenbar nicht fegen kann/möchte.
Das ersehe ich aus dem Zettel allerdings nicht. Daraus ersehe ich nur,
dass ein Herr Grund noch nicht gefegt hat, obwohl es hätte schon
erledigt sein müssen.
Na also. Das ist genau der Punkt.
Hast du bemerkt, was ich eigentlich die ganze Zeit sagen möchte?
Nee, wahrscheinlich nicht.

Was geht dich diese Information an, wenn du das Haus betreten hättest?
Evtl. hättest du mich schonmal gesehen, vielleicht wüßtest du auch wer ich
bin, hast aber noch nie ein Wort mit mir gesprochen.
Egal. Du wärst ein Fremder, den eine solche Info überhaupt nichts angeht und
auch nicht zugänglich gemacht werden dürfte.
Haste das verstanden?
Wenn die Leute ein Problem mit mir haben, müssen sie das anders lösen, aber
nicht über einen öffentlichen Aushang.
Post by Mark Henning
Hattest Du zu diesem Zeitpunkt denn schon gefegt oder noch nicht?
Als ich zum Fegen runterging, sah ich den Zettel. Er war also keine
Aufforderung für mich. Wie lange der da schon hing, weiß ich nicht.
Post by Mark Henning
Post by Günther Grund
Mein Name wurde besonders groß
hervorgehoben.
Da würde ich mir als Besucher denken: Wie nett von den Mietern. Der
Herr Grund hat vielleicht schlechte Augen.
Was gehen Besucher hausinterne Angelegenheiten an? Die kommen zum Besuch und
nicht um zu denken.

Gruß
Günther
Martin Mayer
2006-01-02 13:23:51 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Da würde ich mir als Besucher denken: Wie nett von den Mietern. Der
Herr Grund hat vielleicht schlechte Augen.
Was gehen Besucher hausinterne Angelegenheiten an? Die kommen zum Besuch
und nicht um zu denken.
Wie lange bist du schon zu Besuch?

Martin
--
http://www.simplytel.de/?kw=9268cb334c9d1e0ddf81ab9cb52b0cbe
Mark Henning
2006-01-02 13:51:00 UTC
Permalink
Post by Martin Mayer
Post by Günther Grund
Was gehen Besucher hausinterne Angelegenheiten an? Die kommen zum Besuch
und nicht um zu denken.
Wie lange bist du schon zu Besuch?
Du meinst hier in der NG? ;-)

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Mark Henning
2006-01-02 13:50:40 UTC
Permalink
Post by Günther Grund
Post by Mark Henning
Das ersehe ich aus dem Zettel allerdings nicht. Daraus ersehe ich nur,
dass ein Herr Grund noch nicht gefegt hat, obwohl es hätte schon
erledigt sein müssen.
Na also. Das ist genau der Punkt.
Hast du bemerkt, was ich eigentlich die ganze Zeit sagen möchte?
Nee, wahrscheinlich nicht.
Redest Du so auch mit den anderen Mietern aus dem Haus?
Post by Günther Grund
Was geht dich diese Information an, wenn du das Haus betreten hättest?
Nun, wenn mir $AndererMieter das im Gespräch erzählt, ist das durchaus
legal. Und wenn dieser $AndereMieter es sich in den Flur hängt
(anstelle es mir zu erzählen), dann ist das auch O.K..

Dieser Zettel mag moralisch verwerflich sein - rechtlich sehe ich da
allerdings keinerlei Handhabe.
Post by Günther Grund
Wenn die Leute ein Problem mit mir haben, müssen sie das anders lösen, aber
nicht über einen öffentlichen Aushang.
Wie in einem anderen Posting bereits erwähnt, bezweifle ich, dass es
sich hierbei um einen *öffentlichen* Aushang handelt. Das Gebäude, in
dem Du wohnst, ist kein öffentlich zugängliches Gebäude. Ein
öffentlich zugängliches Gebäude ist z.B. das Rathaus. Dort sind
Aushänge öffentlich. Aber das Haus, in dem Du wohnst, ist ein privates
Gebäude; auch wenn es vielleicht einer Gesellschaft gehört und nur
Mietwohnungen drin enthalten sind.

Selbst Einkaufszentren sind keine öffentlichen Räume.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Manfred Cuntz
2006-01-02 15:09:54 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Selbst Einkaufszentren sind keine öffentlichen Räume.
Irgendwie kann ich da aber den Unterschied zum Marktplatz oder Rathaus
oder sowas nicht sehen. Wenn jemand
in einem Einkaufszentrum an einer Plakatwand z.B. ein Plakat aufhängt
"Manfred Cuntz ist ein Kinderschänder" dann denke ich schon, daß ich
vom Betreiber des Einkaufszentrums oder vom Vermieter der Plakatwand
die Entfernung dieses Plakats verlangen kann.

Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.

Viele Grüße aus dem schönen Rodgau
Manfred
Mark Henning
2006-01-02 16:57:56 UTC
Permalink
Post by Manfred Cuntz
Post by Mark Henning
Selbst Einkaufszentren sind keine öffentlichen Räume.
Irgendwie kann ich da aber den Unterschied zum Marktplatz oder Rathaus
oder sowas nicht sehen.
Nur mal so aus dem Stegreif:

- Das Rathaus ist eine Einrichtung der Gemeinde.
- Es steht prinzipiell jedem "offen". Auch wenn dem Bürgermeister
Deine Nase nicht gefällt, muss er Dich dennoch hineinlassen.
- Das Rathaus *muss* auch zu entsprechenden Zeiten geöffnet und den
Bürgern zugänglich sein.

Demgegenüber:

- Ein Einkaufszentrum ist ein privates Gebäude.
- Dort herrscht Hausrecht, wie in jedem anderen privaten Gebäude auch.
Wenn also dem Besitzer Deine Nase nicht gefällt, muss er Dich nicht
hineinlassen.
- Wenn der Besitzer keine Lust mehr hat, kann er sein Einkaufszentrum
schließen. Oder nur einmal im Jahr öffnen, wenn die Pizza, die seine
Frau gekocht hat, besonders gut geschmeckt hat.
Post by Manfred Cuntz
Wenn jemand
in einem Einkaufszentrum an einer Plakatwand z.B. ein Plakat aufhängt
"Manfred Cuntz ist ein Kinderschänder" dann denke ich schon, daß ich
vom Betreiber des Einkaufszentrums oder vom Vermieter der Plakatwand
die Entfernung dieses Plakats verlangen kann.
Evtl. §824 BGB oder §186 f. StGB. Wobei im ersten Fall ein
bezifferbarer Schaden vorliegen muss. Im letzten Fall ist keine
Strafbarkeit gegeben, wenn der behauptete Tatbestand der Wahrheit
entspricht. Wobei selbst im Fall der Wahrheit das ganze strafbar sein
kann, wenn man es als Beleidigung (§185 StGB) ansieht, sofern die
Umstände entsprechend sind (§192 StGB).

Aber keiner dieser § ist imo im Falle des OPs von "Merkwürdige Mieter
- Anzeige?" einschlägig.

Zumal ich mir sehr schwer damit tue, als Außenstehender aus einer
abweichenden Schriftgröße eine Beleidung zu konstruieren. Und auch aus
IIRC "Wann fegen Sie endlich den Flur?" kann ich beim besten Willen
keine Beleidung konstruieren.

Sonst müssten alle Komiker, die sich bei ihren Auftritten in
irgendeiner Form über jemanden lustig machen, doch sofort im Knast
landen...

Und auch von anderer Warte hat der OP keine Schützenhilfe zu erwarten.
Ich meine: Wenn das Treppenhaus öffentlich ist, dann hat er ganz
öffentlich in der besagten Woche nicht gefegt. Somit wird mit "Wann
fegen Sie endlich den Flur?" auch kein Geheimnis verraten. Und ein
Verbot, bei öffentlichen Räumen öffentlich bekanntzugeben, wer wann
für die Pflege verantwortlich ist,ist mir auch nicht bekannt.

Du kannst es also drehen und wenden wie Du willst: Der OP hat
keinerlei Handhabe.
Post by Manfred Cuntz
Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.
Eben *nicht* unabhängig davon, ob Du ein Kinderschänder bist oder
nicht, s. §190 StGB.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Manfred Cuntz
2006-01-02 17:10:28 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.
Eben *nicht* unabhängig davon, ob Du ein Kinderschänder bist oder
nicht, s. §190 StGB.
Das betrifft die Strafbarkeit. Aber was ist mit dem Unterlassungsanspruch?
Hätte ich den auch wenn ich verurteilter Kinderschänder wäre?

Viele Grüße aus dem schönen Rodgau
Manfred
Mark Henning
2006-01-03 07:16:30 UTC
Permalink
Post by Manfred Cuntz
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.
Eben *nicht* unabhängig davon, ob Du ein Kinderschänder bist oder
nicht, s. §190 StGB.
Das betrifft die Strafbarkeit. Aber was ist mit dem Unterlassungsanspruch?
Dem Unterlassungsanspruch aufgrund wessen §?
Post by Manfred Cuntz
Hätte ich den auch wenn ich verurteilter Kinderschänder wäre?
Um das zu diskutieren, müsste ich wissen, auf welchen § Du Dich mit
Deinem Unterlassungsanspruch berufst.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Manfred Cuntz
2006-01-03 13:03:27 UTC
Permalink
Post by Mark Henning
Um das zu diskutieren, müsste ich wissen, auf welchen § Du Dich mit
Deinem Unterlassungsanspruch berufst.
Genau das versuche ich ja herauszufinden.

Also mal präzisiert:

1.) Ich bin ein verurteilter Kinderschänder.
2.) Jemand hängt ein Plakat auf mit dem Text "Manfred Cuntz ist ein
Kinderschänder"
a) in einem öffentlichen Gebäude (Rathaus usw.)
b) in einem Einkaufszentrum

welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? Oder gibts keine?

Viele Grüße aus dem schönen Rodgau
Manfred
Mark Henning
2006-01-03 14:38:52 UTC
Permalink
Post by Manfred Cuntz
1.) Ich bin ein verurteilter Kinderschänder.
2.) Jemand hängt ein Plakat auf mit dem Text "Manfred Cuntz ist ein
Kinderschänder"
a) in einem öffentlichen Gebäude (Rathaus usw.)
b) in einem Einkaufszentrum
welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen?
Vorausgesetzt, dass §226 BGB nicht einschlägig ist
(Schikaneverbot)[1], fällt mir da bestenfalls §824 BGB ein. Und zu dem
wurde ja schon alles relevante gesagt. Wobei es beim konkreten
Beispiel des Kinderschänders unter Umständen schwierig werden könnte,
einen Aushang im Rathaus oder Einkaufszentrum abweichend von §226 BGB
zu rechtfertigen.

[1] Ich halte §226 BGB auch im Falle des OPs für nicht einschlägig.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
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Mark Henning
2006-01-03 15:21:08 UTC
Permalink
Post by Manfred Cuntz
1.) Ich bin ein verurteilter Kinderschänder.
2.) Jemand hängt ein Plakat auf mit dem Text "Manfred Cuntz ist ein
Kinderschänder"
a) in einem öffentlichen Gebäude (Rathaus usw.)
b) in einem Einkaufszentrum
welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? Oder gibts keine?
Hierzu habe ich gerade gefunden: BGH-Entscheidung VI ZR 288/04 vom
15.11.2005, siehe auch Pressemitteilung des BGH Nr. 160/05 vom
15.11.05. Auch wenn es um einen Promi geht, ist folgende Aussage
dennoch imo auch allgemein für Normalverbraucher gültig:

"Zwar stellt die öffentliche Berichterstattung über eine Straftat
unter Namensnennung, Abbildung oder Darstellung des Täters regelmäßig
eine erhebliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Täters
dar. Andererseits gehören Straftaten zum Zeitgeschehen, über das die
Medien die Öffentlichkeit grundsätzlich zu unterrichten haben. Eine
vollständige Berichterstattung unter Namensnennung und Abbildung des
Täters kann je nach Art der Tat und der Person des Täters zulässig
sein. Sie ist nicht prinzipiell auf schwere Straftaten beschränkt."

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Ralf Kusmierz
2006-01-02 17:23:52 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Post by Mark Henning
Selbst Einkaufszentren sind keine öffentlichen Räume.
Irgendwie kann ich da aber den Unterschied zum Marktplatz oder Rathaus
oder sowas nicht sehen.
Quellen wären allerdings überzeugender.
Post by Mark Henning
- Das Rathaus ist eine Einrichtung der Gemeinde.
- Es steht prinzipiell jedem "offen". Auch wenn dem Bürgermeister
Deine Nase nicht gefällt, muss er Dich dennoch hineinlassen.
- Das Rathaus *muss* auch zu entsprechenden Zeiten geöffnet und den
Bürgern zugänglich sein.
- Ein Einkaufszentrum ist ein privates Gebäude.
- Dort herrscht Hausrecht, wie in jedem anderen privaten Gebäude auch.
Wenn also dem Besitzer Deine Nase nicht gefällt, muss er Dich nicht
hineinlassen.
Was hat das mit "öffentlichen Kundmachungen" zu tun? Wenn in einer
geschlossenen Veranstaltung (Hausrecht etc.) der Bundespräsident
beleidigt wird, dürfte das durchaus auch verboten sein.
Post by Mark Henning
Aber keiner dieser § ist imo im Falle des OPs von "Merkwürdige Mieter
- Anzeige?" einschlägig.
Zumal ich mir sehr schwer damit tue, als Außenstehender aus einer
abweichenden Schriftgröße eine Beleidung zu konstruieren. Und auch aus
IIRC "Wann fegen Sie endlich den Flur?" kann ich beim besten Willen
keine Beleidung konstruieren.
Ok, grenzwertig.
Post by Mark Henning
Und auch von anderer Warte hat der OP keine Schützenhilfe zu erwarten.
Ich meine: Wenn das Treppenhaus öffentlich ist, dann hat er ganz
öffentlich in der besagten Woche nicht gefegt. Somit wird mit "Wann
fegen Sie endlich den Flur?" auch kein Geheimnis verraten. Und ein
Verbot, bei öffentlichen Räumen öffentlich bekanntzugeben, wer wann
für die Pflege verantwortlich ist,ist mir auch nicht bekannt.
Da sehe ich allerdings schon Probleme mit dem APR. (Wobei "II. Stock
links" auch keine Alternative zu "Meier 3" ist - wer im II. links
wohnt, sieht man schließlich am Türschild.)
Post by Mark Henning
Du kannst es also drehen und wenden wie Du willst: Der OP hat
keinerlei Handhabe.
Er hat Anspruch auf Unterlassung. Ferner hat er ggf. das Recht zur
Mietminderung.
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.
Eben *nicht* unabhängig davon, ob Du ein Kinderschänder bist oder
nicht, s. §190 StGB.
???


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mark Henning
2006-01-03 07:25:45 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Post by Mark Henning
Selbst Einkaufszentren sind keine öffentlichen Räume.
Irgendwie kann ich da aber den Unterschied zum Marktplatz oder Rathaus
oder sowas nicht sehen.
Quellen wären allerdings überzeugender.
Wozu bedarf es einer Quelle, wenn ich jemandem Unterschiede zwischen
Rathaus und Einkaufszentrum darlegen will? Oder kennst Du keine
Rathäuser und Einkaufszentren?
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
- Das Rathaus ist eine Einrichtung der Gemeinde.
- Es steht prinzipiell jedem "offen". Auch wenn dem Bürgermeister
Deine Nase nicht gefällt, muss er Dich dennoch hineinlassen.
- Das Rathaus *muss* auch zu entsprechenden Zeiten geöffnet und den
Bürgern zugänglich sein.
- Ein Einkaufszentrum ist ein privates Gebäude.
- Dort herrscht Hausrecht, wie in jedem anderen privaten Gebäude auch.
Wenn also dem Besitzer Deine Nase nicht gefällt, muss er Dich nicht
hineinlassen.
Was hat das mit "öffentlichen Kundmachungen" zu tun?
Es ging nicht um öffentliche Kundmachungen, sondern um öffentliche
Räume (s.o.).
Post by Ralf Kusmierz
Wenn in einer
geschlossenen Veranstaltung (Hausrecht etc.) der Bundespräsident
beleidigt wird, dürfte das durchaus auch verboten sein.
Ja. Weil es einen entsprechenden § gibt, der das speziell in Bezug auf
Personen des politischen Lebens verbietet: §188 StGB.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Und auch von anderer Warte hat der OP keine Schützenhilfe zu erwarten.
Ich meine: Wenn das Treppenhaus öffentlich ist, dann hat er ganz
öffentlich in der besagten Woche nicht gefegt. Somit wird mit "Wann
fegen Sie endlich den Flur?" auch kein Geheimnis verraten. Und ein
Verbot, bei öffentlichen Räumen öffentlich bekanntzugeben, wer wann
für die Pflege verantwortlich ist,ist mir auch nicht bekannt.
Da sehe ich allerdings schon Probleme mit dem APR.
APR = ?
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Du kannst es also drehen und wenden wie Du willst: Der OP hat
keinerlei Handhabe.
Er hat Anspruch auf Unterlassung.
Ausgehend von welchem §?
Post by Ralf Kusmierz
Ferner hat er ggf. das Recht zur Mietminderung.
NACK. Die *anderen* Mieter haben Anspruch auf Mietminderung, da nur in
4 von 5 Wochen ordentlich geräumt und gefegt ist. Der OP ist in Bezug
auf diese Mietminderungen seinem Vermieter gegenüber sogar
schadensersatzpflichtig.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.
Eben *nicht* unabhängig davon, ob Du ein Kinderschänder bist oder
nicht, s. §190 StGB.
???
Lies halt.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
Ralf Kusmierz
2006-01-03 13:28:57 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Post by Mark Henning
Selbst Einkaufszentren sind keine öffentlichen Räume.
Irgendwie kann ich da aber den Unterschied zum Marktplatz oder Rathaus
oder sowas nicht sehen.
Quellen wären allerdings überzeugender.
Wozu bedarf es einer Quelle, wenn ich jemandem Unterschiede zwischen
Rathaus und Einkaufszentrum darlegen will? Oder kennst Du keine
Rathäuser und Einkaufszentren?
Es gibt auch Unterschiede zwischen Autobahnen und Spielstraßen. Es
handelt sich trotzdem in beiden Fällen um öffentliche Wege.
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
- Ein Einkaufszentrum ist ein privates Gebäude.
- Dort herrscht Hausrecht, wie in jedem anderen privaten Gebäude auch.
Wenn also dem Besitzer Deine Nase nicht gefällt, muss er Dich nicht
hineinlassen.
Was hat das mit "öffentlichen Kundmachungen" zu tun?
Es ging nicht um öffentliche Kundmachungen, sondern um öffentliche
Räume (s.o.).
Nein, es ging darum, ob ein Aushang im Treppenhaus eines privaten
Mietshauses eine öffentliche Kundmachung ist. Die Idee, daß ein
Bereich nicht öffentlich zugänglich sei, weil er im Privateigentum
steht wie ein Einkaufzentrum, ist dabei reichlich abwegig.
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Wenn in einer
geschlossenen Veranstaltung (Hausrecht etc.) der Bundespräsident
beleidigt wird, dürfte das durchaus auch verboten sein.
Ja. Weil es einen entsprechenden § gibt, der das speziell in Bezug auf
Personen des politischen Lebens verbietet: §188 StGB.
Nein, sondern weil Beleidigungen überhaupt strafbar sind (§ 185 StGB)
und das auch der Rahmen einer geschlossenen Veranstaltung nicht
ausschließt - beim BP ist es bloß außerdem ein Offizialdelikt. Auch,
wenn Du es nicht sehen willst: die Nichtöffentlichkeit schließt
Delikte nach §§ 185 ff. keineswegs aus (möglicherweise liegt der SV
sogar schon vor, wenn ich Dich unter vier Augen einen Armleuchter
nennte), aber der Aushang einer entsprechenden Schrift in einem
Einkaufszentrum oder einem Treppenhaus eines Mietshauses ist
garantiert eine Veröffentlichung. (Im Einkaufszentrum würde die
Strafbarkeit u. U. deswegen entfallen, weil dem unbefangenen
Betrachter bei einem Reinigungsplan, der dort unmotiviert am Schwarzen
Brett hängt, der herabwürdigende Charakter unterschiedlicher
Schriftgrößen wahrscheinlich gar nicht klarwerden könnte.)
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Und ein
Verbot, bei öffentlichen Räumen öffentlich bekanntzugeben, wer wann
für die Pflege verantwortlich ist,ist mir auch nicht bekannt.
Da sehe ich allerdings schon Probleme mit dem APR.
APR = ?
Allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Du kannst es also drehen und wenden wie Du willst: Der OP hat
keinerlei Handhabe.
Er hat Anspruch auf Unterlassung.
Ausgehend von welchem §?
§ 823 I BGB . (Nein, ich weiß _nicht_, wieso daraus ein
_Unterlassungsanspruch_ gegen unerlaubte Handlungen resultiert und vor
allem, wie man die, etwa auf dem Wege einer Unterlassungserklärung,
durchsetzt. Es muß aber irgendwie gehen, weil es massenweise
Entscheidungen gibt, nach denen Frau M. verpflichet wird, Frau Z.
nicht mehr eine "dumme Zicke" zu nennen.)
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Ferner hat er ggf. das Recht zur Mietminderung.
NACK.
Doch.
Post by Mark Henning
Die *anderen* Mieter haben Anspruch auf Mietminderung, da nur in
4 von 5 Wochen ordentlich geräumt und gefegt ist. Der OP ist in Bezug
auf diese Mietminderungen seinem Vermieter gegenüber sogar
schadensersatzpflichtig.
Das auch, aber das ist eine andere Baustelle.
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.
Eben *nicht* unabhängig davon, ob Du ein Kinderschänder bist oder
nicht, s. §190 StGB.
???
Lies halt.
190 hat eine Anwendbarkeit bzgl. 186 f., weil es dort um unwahre
Behauptungen geht. Das schließt aber in Hinsicht auf 192 den TB nach
185 keineswegs aus, außedem ging es dem VP um einen zivilrechtlichen
Unterlassungsanspruch gegen den Einkaufszentrumsbetreiber, und den hat
er ziemlich sicher, "und zwar unabhängig davon ob er tatsächlich ein
Kinderschänder ist oder nicht".

(Fraglich wäre es vielleicht, wenn der Betreiber einer
Kindereinrichtung, also z. B. der Einkaufzentrumsbetreiber, der eine
"Krabbelecke" für die Kundenkinder betreibt, eine "Warnung" aushängt:
"Achtung, liebe Eltern, folgende Personen sind als Kinderschänder
bekannt und treiben in der Gegend mutmaßlich ihr Unwesen: ...".)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Mark Henning
2006-01-03 16:03:15 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Es ging nicht um öffentliche Kundmachungen, sondern um öffentliche
Räume (s.o.).
Nein, es ging darum, ob ein Aushang im Treppenhaus eines privaten
Mietshauses eine öffentliche Kundmachung ist.
Das war mal. In einem anderen Thread. Lies das Subject dieses Threads.
Es geht (hier) darum, ob Einkaufszentren öffentliche Räume sind.
Post by Ralf Kusmierz
Die Idee, daß ein
Bereich nicht öffentlich zugänglich sei, weil er im Privateigentum
steht wie ein Einkaufzentrum, ist dabei reichlich abwegig.
Nein. Es kann allerdings sein, dass Du den Unterschied zwischen
"öffentlicher Raum" und "öffentlich zugänglicher Raum" nicht kennst.
Dass dazwischen in der Tat ein Unterschied besteht, kannst Du z.B.
hier sehen: http://www.hk2.info/tce/frame/main/285.htm
Die dort zitierte Leitentscheidung des BGH konnte ich im Original
allerdings noch nicht ausfindig machen.

Ich sagte in Bezug auf Kaufhäuser nur, dass es keine öffentlichen
Räume sind. In Bezug auf die öffentliche Zugänglichkeit habe ich
nichts gesagt.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Wenn in einer
geschlossenen Veranstaltung (Hausrecht etc.) der Bundespräsident
beleidigt wird, dürfte das durchaus auch verboten sein.
Ja. Weil es einen entsprechenden § gibt, der das speziell in Bezug auf
Personen des politischen Lebens verbietet: §188 StGB.
Nein, sondern weil Beleidigungen überhaupt strafbar sind (§ 185 StGB)
Das auch. Der dürfte aber nachrangig sein, weil es den spezielleren
§188 StGB gibt.
Post by Ralf Kusmierz
und das auch der Rahmen einer geschlossenen Veranstaltung nicht
ausschließt - beim BP ist es bloß außerdem ein Offizialdelikt.
Habe ich nirgendwo bestritten.
Post by Ralf Kusmierz
Auch,
wenn Du es nicht sehen willst: die Nichtöffentlichkeit schließt
Delikte nach §§ 185 ff. keineswegs aus
Habe ich nirgendwo behauptet.

Ich habe *einerseits* gesagt, dass der Aushang imo nicht öffentlich
ist, da das Treppenhaus eines Mietshauses imo weder ein öffentlicher,
noch ein öffentlich zugänglicher Raum ist. Ich habe ferner gesagt,
dass ein Einkaufszentrum kein öffentlicher Raum ist (man beachte, dass
ich in Bezug auf die öffentliche Zugänglichkeit von Einkaufszentren
*nichts* gesagt habe).

Ich habe ferner die §186 ff. StGB benannt und gesagt, dass hier der
Wahrheitsgehalt eine Rolle spielt. Des weiteren habe ich ja selbst die
mögliche Anwendbarkeit von §185 StGB bejaht.

Einen Zusammenhang zwischen §185 ff. und dem Aspekt der Öffentlichkeit
habe ich jedoch nirgendwo gezogen. Ich habe in meinen Postings nochmal
nachgeschaut, und keine solche Stelle gefunden. Möglicherweise war das
aber auch nur ein Missverständnis?
Post by Ralf Kusmierz
(möglicherweise liegt der SV
sogar schon vor, wenn ich Dich unter vier Augen einen Armleuchter
nennte),
Oder einen Quatschkopp.
Post by Ralf Kusmierz
aber der Aushang einer entsprechenden Schrift in einem
Einkaufszentrum oder einem Treppenhaus eines Mietshauses ist
garantiert eine Veröffentlichung.
Wie war das nochmal mit den Quellen? Wo sind Deine? Eine für meine
Auffassung habe ich oben gebracht.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Und ein
Verbot, bei öffentlichen Räumen öffentlich bekanntzugeben, wer wann
für die Pflege verantwortlich ist,ist mir auch nicht bekannt.
Da sehe ich allerdings schon Probleme mit dem APR.
APR = ?
Allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Gut. Also zu Deiner Aussage: JSA 1.0

Wenn im Konglomerat Mietvertrag-Hausordnung des OP ein entsprechender
Aushang vorgesehen ist, dürfte er mit Unterschrift seine Einwilligung
gegeben haben (Zumindest die mir bekannten Verträge enthalten einen
solchen Passus). Wenn nicht, müssten auch die ganzen Zettel, die
regelmäßig auf öffentlich zugänglichen Toiletten (von z.B.
Einkaufszentren) hängen, ja auch alle illegal sein. Die Namensschilder
von Mitarbeitern im Supermarkt sind dann auch alle illegal, denn es
ist jederzeit ersichtlich, wer wann an welcher Kasse sitzt.

Davon abgesehen sehe ich auch bereits eine Einwilligung, wenn der OP
bei der Besichtigung der Wohnung im Treppenhaus an einem
entsprechenden Aushang vorbeigelaufen ist. Was anzunehmen ist; der
Aushang dürfte nicht erst seit Einzug des OPs dort hängen.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Du kannst es also drehen und wenden wie Du willst: Der OP hat
keinerlei Handhabe.
Er hat Anspruch auf Unterlassung.
Ausgehend von welchem §?
§ 823 I BGB . (Nein, ich weiß _nicht_, wieso daraus ein
_Unterlassungsanspruch_ gegen unerlaubte Handlungen resultiert und vor
allem, wie man die, etwa auf dem Wege einer Unterlassungserklärung,
durchsetzt. Es muß aber irgendwie gehen, weil es massenweise
Entscheidungen gibt, nach denen Frau M. verpflichet wird, Frau Z.
nicht mehr eine "dumme Zicke" zu nennen.)
Zum Beispiel?
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Ferner hat er ggf. das Recht zur Mietminderung.
NACK.
Doch.
Wieso sollte er ein Recht zur Mietminderung gegenüber seinem Vermieter
haben, nur weil ein Mitmieter einen Zettel in den Flur hängt? Selbst
bei Wohnungsmängeln ist AFAIK eine vorherige Anzeige gegenüber dem
Vermieter notwendig.
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Ralf Kusmierz
Post by Mark Henning
Post by Manfred Cuntz
Und zwar unabhängig davon ob ich tatsächlich ein Kinderschänder bin
oder nicht.
Eben *nicht* unabhängig davon, ob Du ein Kinderschänder bist oder
nicht, s. §190 StGB.
???
Lies halt.
190 hat eine Anwendbarkeit bzgl. 186 f., weil es dort um unwahre
Behauptungen geht. Das schließt aber in Hinsicht auf 192 den TB nach
185 keineswegs aus,[...]
*sic* Lies mein Posting <***@4ax.com>,
und Du wirst feststellen, dass ich exakt diese Trennung zwischen 186
f. und 185 auch vorgenommen habe. Zitat:

"Evtl. §824 BGB oder §186 f. StGB. Wobei im ersten Fall ein
bezifferbarer Schaden vorliegen muss. Im letzten Fall ist keine
Strafbarkeit gegeben, wenn der behauptete Tatbestand der Wahrheit
entspricht. Wobei selbst im Fall der Wahrheit das ganze strafbar sein
kann, wenn man es als Beleidigung (§185 StGB) ansieht, sofern die
Umstände entsprechend sind (§192 StGB)."
Post by Ralf Kusmierz
außedem ging es dem VP um einen zivilrechtlichen
Unterlassungsanspruch gegen den Einkaufszentrumsbetreiber, und den hat
er ziemlich sicher, "und zwar unabhängig davon ob er tatsächlich ein
Kinderschänder ist oder nicht".
Nicht zwangsweise. Selbst die Berichterstattung in Zeitungen mit Bild
und voller Namensnennung kann O.K. sein. s. mein anderes Posting.
Alles eine Frage der Umstände, wie ich hier aber auch schon mehrfach
Post by Ralf Kusmierz
(Fraglich wäre es vielleicht, wenn der Betreiber einer
Kindereinrichtung, also z. B. der Einkaufzentrumsbetreiber, der eine
"Achtung, liebe Eltern, folgende Personen sind als Kinderschänder
bekannt und treiben in der Gegend mutmaßlich ihr Unwesen: ...".)
Ich glaube, wir liegen mit unseren Ansichten gar nicht so weit
auseinander, wir schreiben/lesen aber vermutlich irgendwie aneinander
vorbei.

Bis dann,

- Mark
--
NEU (Dez. 2005): AnaMark V2.20 - The VST-Synthesizer
http://www.mark-henning.de/
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