Stefan Hundler
2004-09-05 21:56:33 UTC
Hallo!
Wir überleben ob wir nicht einen Automat für Getränke aufstellen. Damit
dieser jederzeit von Mitgliedern genutzt werden kann, sollte dieser außen
und eben nicht hinter verschlossenen Türen stehen.
Es läßt sich natürlich nicht vermeiden das Besucher eben auch diesen
benutzen.
Wie sieht es aber nun rechtlich aus?
Die Getränke werden mit etwas Gewinn verkauft. Kann uns daraus nun irgendwie
ein Strick bzgl. Gewerbe und Genehmigung osä. gedreht werden?
Was kann passieren, wenn einem Besucher durch ein evtl. verdorbenes Getränk
schlecht wird?
Kann man an der rechtlichen Lage etwas ändern z.B. mit der Aufschrift "Nur
für Vereinsmitglieder"? Dies würden wir aber gerne vermeiden, da dies wenig
gastfreundlich wirkt.
CU Stefan
Wir überleben ob wir nicht einen Automat für Getränke aufstellen. Damit
dieser jederzeit von Mitgliedern genutzt werden kann, sollte dieser außen
und eben nicht hinter verschlossenen Türen stehen.
Es läßt sich natürlich nicht vermeiden das Besucher eben auch diesen
benutzen.
Wie sieht es aber nun rechtlich aus?
Die Getränke werden mit etwas Gewinn verkauft. Kann uns daraus nun irgendwie
ein Strick bzgl. Gewerbe und Genehmigung osä. gedreht werden?
Was kann passieren, wenn einem Besucher durch ein evtl. verdorbenes Getränk
schlecht wird?
Kann man an der rechtlichen Lage etwas ändern z.B. mit der Aufschrift "Nur
für Vereinsmitglieder"? Dies würden wir aber gerne vermeiden, da dies wenig
gastfreundlich wirkt.
CU Stefan