Post by Uwe HeintzDas gilt für deutsche Kreditkarten, nicht für US Karten. Da kann man
sein Geld entnehmen, dann kommt die Frage "Can we do something else for
you", dann Überwiesung(en), dann wieder die Frage, dann Kontoauszüge,
dann wieder die Frage etc.
Waere theoretisch möglich am Ende die Karte stecken zu lassen und das
Geld bereits zu haben.
Hat wenig mit den eingesetzten Karten zu tun, sondern viel mehr mit der
Programmierug der Automaten. unsere "typischen" deutschen ATMs (NCR und Co.)
werden meist tatsächlich so configuriert, dass Geldausgabe erst nach
entnahme der KArte erfolgt. Z.B. Automaten der Fa. De La Rue (glabe ich
heißt so) machen das aber nciht, sondern fragen nach Beendigung der Funktion
"Geldausgabe" nach der nächsten auszuführenden Aufgabe, z.b. "Überweisung"
oder "Kartenrückgabe". Was allerdings passiert, wenn mann ide Funktion
Kartenrückgabe nicht wählt und den Automaten verlässt, passiert
(Karteneinzug oder Kartenausgabe nach Ablauf eines gewissen Zeitraums??!!)
weiß ich nicht! Die Sprachführung ändert am Ablauf der Programmierung gar
nichts!
Zur Frage:
Im allgemeinen hat sich doch in der Rechtsprechung irgendwas in der Art "den
Kartenverlust schuldhaft nicht umgehend mitgeteilt, die PIN auf der Karte
vermerkt oder zusammen mit dieser verwahrt" als grob fahrlässig
durchgesetzt. Nachdem es wohl sehr unwahrscheinlich ist, dass die KArte IM
Automat geblieben ist, obwohl Du das Geld bekommen hast, bleibt wohl nur die
Variante, "Karte am Automaten liegen gelassen", oder?
Dass das Fahrlässig ist glaube ich wohl, aber es wird doch grobe
Fahrlässigkeit gefordert und nachdem kein PIN auf der Karte war, glaube ich
da eher nicht dran...
Stephan