Stefan Brröring
2010-08-24 15:10:33 UTC
Hallo,
ein Bekannter hat im März diesen Jahres einem Kleingewerbetreibenden
Ware geliefert. Die Rechnung wurde nicht bezahlt. Mahnungen blieben
unbeantwortet.
Telefonisch hat er den Schuldner allerdings zwischenzeitlich unter der
alten Adresse erreicht. Bei dem Telefonat hat der Schuldner angegeben,
er würde die Rechnung in ein paar Tagen begleichen. Passiert ist aber
nichts.
Daraufhin hat der Gläubiger einen Mahnbescheid online beantragt. Der
Mahnbescheid wurde dann auch zugestellt.
Der Schuldner hat nicht reagiert. Daraufhin hat der Gläubiger den
Volstreckungsbescheid beantragt. Der konnte aber nicht zugestellt werden
weil der Schuldner weggezogen ist.
Daraufhin hat der Gläubiger beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine
Auskunft eingeholt. Demnach ist der Schuldner bereits 3 Monate vor der
Warenlieferung, d.h. im Dezember 2009, unbekannt verzogen.
Ich selbst bekomme so selten Mahnbescheide, deshalb folgende Fragen:
Wieso konnte der Mahnbescheid zugestellt werden, und der
Vollstreckungsbeschein nicht?
Wird der Mahnbescheid einfach als "Einwurfeinschreiben" eingeworfen,
oder muss jemand den Empfang quitieren?
Kann man sich so einfach abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben?
Gruß
Stefan
ein Bekannter hat im März diesen Jahres einem Kleingewerbetreibenden
Ware geliefert. Die Rechnung wurde nicht bezahlt. Mahnungen blieben
unbeantwortet.
Telefonisch hat er den Schuldner allerdings zwischenzeitlich unter der
alten Adresse erreicht. Bei dem Telefonat hat der Schuldner angegeben,
er würde die Rechnung in ein paar Tagen begleichen. Passiert ist aber
nichts.
Daraufhin hat der Gläubiger einen Mahnbescheid online beantragt. Der
Mahnbescheid wurde dann auch zugestellt.
Der Schuldner hat nicht reagiert. Daraufhin hat der Gläubiger den
Volstreckungsbescheid beantragt. Der konnte aber nicht zugestellt werden
weil der Schuldner weggezogen ist.
Daraufhin hat der Gläubiger beim zuständigen Einwohnermeldeamt eine
Auskunft eingeholt. Demnach ist der Schuldner bereits 3 Monate vor der
Warenlieferung, d.h. im Dezember 2009, unbekannt verzogen.
Ich selbst bekomme so selten Mahnbescheide, deshalb folgende Fragen:
Wieso konnte der Mahnbescheid zugestellt werden, und der
Vollstreckungsbeschein nicht?
Wird der Mahnbescheid einfach als "Einwurfeinschreiben" eingeworfen,
oder muss jemand den Empfang quitieren?
Kann man sich so einfach abmelden, ohne einen neuen Wohnsitz anzugeben?
Gruß
Stefan