Discussion:
Lärmbelästigung durch gewerbliche Musik-Band
(zu alt für eine Antwort)
Peter King
2015-09-13 13:27:32 UTC
Permalink
Hallo,

ein Bekannter betreibt mit zwei weiteren Personen
eine gewerbliche Musik-Band.

Er besitzt ein Einfamilienhaus mit einer angebauten Garage,
die aus zwei Räumen besteht, eben der Garage und
dahinter einer Werkstatt, die mit einer Türe von dem
Garagen-Raum getrennt ist.

In dieser ehem. Werkstatt werden von der Band Musikproben
durchgeführt.

Man kann sich das so vorstellen, dass am Verstärker mit Keyboard,
normaler Gitarre und Bassgitarre gespielt wird und dabei von
2 Männern gesungen wird.

Die Werkstatt ist wohl kaum gedämmt, so dass im Abstand
von 250 Metern die Bässe der Bassgitarre noch gut über den
Boden spürbar sind. Im Abstand von 500 Metern ist die Musik
noch gut genug zu hören, um den Songtext verstehen zu können.

Die Umgebung ist recht dicht mit Einfamilienhäusern mit recht
kleinen Grundstücken bebaut.

Es handelt sich um ein Dorf mit 1000 Einwohnern in Niedersachsen.
Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet ausgewiesen.

Da bereits einige Anwohner ihren Unmut über den Lärm geäußert
haben, der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht
und an Arbeitstagen dann eben ab 17/18 Uhr bis um 20 Uhr,
macht sich mein Bekannter über die rechtlichen Konsequenzen
langsam Gedanken.

Im Abstand von ca. 100 Metern wohnt eine Nachbarin, die behauptet,
dass sogar bei geschlossenen Fenstern (neuere Fenster mit
Plastikrahmen – also nicht uralt), man die Vibrationen der Bässe
über den Boden in ihrem Wohn- und im Schlafzimmer spürbar sind.

Sie hat einen pflegebedürftigen, schwerkranken Mann, der auch
noch wohl eine Herzerkrankung hat. Sie klagt, dass sein Blutdruck
als Folge des Lärms jedes Mal ansteigt, wenn sie ihn an ein Dauer-
Meßgerät anschließt und der überhöhte Blutdruck nicht mehr mit
Medikamenten zu kontrollieren sei. Er nimmt wohl schon die
Maximaldosen gegen den Blutdruck, die nicht gesteigert werden
können. Der Lärm wird seinen ohnehin hohen Blutdruck wohl noch
weiter steigen lassen, da er vermutlich als Folge auf Lärm,
Stresshormone ausschüttet. Sein Arzt wird das vermutlich so
bestätigen, wenn er dazu aufgefordert wird.

Man muss aber auch dazu sagen, dass, als die Frau mit dem
Mann ihr Haus kauften, die Band in der Werkstatt nur
sporadisch (1x pro Monat) geprobt hat. Erst in der letzten Zeit
hat das stark zugenommen, dass in den letzten Monaten jeden
zweiten Tag geprobt wird. D.h. die Frau mit dem Mann konnten
nicht damit rechnen und es nicht wissen, als sie das Haus
kauften, dass quasi nebenan eine Lärmquelle sich auftun wird.

Die anderen Nachbarn kann ich auch verstehen. Wenn die Leute
von der Arbeit nach Hause kommen, wollen sie von der Arbeit
entspannen und nicht von hauptsächlich bayrisch gewürzter
Musik im Feierabend beschallt werden. Erst recht gilt das für den Sonntag.

Nach rechtlichen Informationen haben wir schon Google bemüht,
was leider nur wenige Antworten zu Tage lieferte, da es sich
dabei nur um privates Klavierspielen oder privates Gitarrespielen
handelte.

Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband
und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen
privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.

Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen
Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?

Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?

Wie lange?

Wie laut? Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der
Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?

Danke für Eure Antworten.

Grüße
Peter
Theodor Hellwald
2015-09-13 20:58:13 UTC
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Post by Peter King
Hallo,
ein Bekannter betreibt mit zwei weiteren Personen
eine gewerbliche Musik-Band.
Er besitzt ein Einfamilienhaus mit einer angebauten Garage,
die aus zwei Räumen besteht, eben der Garage und
dahinter einer Werkstatt, die mit einer Türe von dem
Garagen-Raum getrennt ist.
In dieser ehem. Werkstatt werden von der Band Musikproben
durchgeführt.
Man kann sich das so vorstellen, dass am Verstärker mit Keyboard,
normaler Gitarre und Bassgitarre gespielt wird und dabei von
2 Männern gesungen wird.
Die Werkstatt ist wohl kaum gedämmt, so dass im Abstand
von 250 Metern die Bässe der Bassgitarre noch gut über den
Boden spürbar sind. Im Abstand von 500 Metern ist die Musik
noch gut genug zu hören, um den Songtext verstehen zu können.
Die Umgebung ist recht dicht mit Einfamilienhäusern mit recht
kleinen Grundstücken bebaut.
Es handelt sich um ein Dorf mit 1000 Einwohnern in Niedersachsen.
Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet ausgewiesen.
Da bereits einige Anwohner ihren Unmut über den Lärm geäußert
haben, der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht
und an Arbeitstagen dann eben ab 17/18 Uhr bis um 20 Uhr,
macht sich mein Bekannter über die rechtlichen Konsequenzen
langsam Gedanken.
Im Abstand von ca. 100 Metern wohnt eine Nachbarin, die behauptet,
dass sogar bei geschlossenen Fenstern (neuere Fenster mit
Plastikrahmen – also nicht uralt), man die Vibrationen der Bässe
über den Boden in ihrem Wohn- und im Schlafzimmer spürbar sind.
Sie hat einen pflegebedürftigen, schwerkranken Mann, der auch
noch wohl eine Herzerkrankung hat. Sie klagt, dass sein Blutdruck
als Folge des Lärms jedes Mal ansteigt, wenn sie ihn an ein Dauer-
Meßgerät anschließt und der überhöhte Blutdruck nicht mehr mit
Medikamenten zu kontrollieren sei. Er nimmt wohl schon die
Maximaldosen gegen den Blutdruck, die nicht gesteigert werden
können. Der Lärm wird seinen ohnehin hohen Blutdruck wohl noch
weiter steigen lassen, da er vermutlich als Folge auf Lärm,
Stresshormone ausschüttet. Sein Arzt wird das vermutlich so
bestätigen, wenn er dazu aufgefordert wird.
Man muss aber auch dazu sagen, dass, als die Frau mit dem
Mann ihr Haus kauften, die Band in der Werkstatt nur
sporadisch (1x pro Monat) geprobt hat. Erst in der letzten Zeit
hat das stark zugenommen, dass in den letzten Monaten jeden
zweiten Tag geprobt wird. D.h. die Frau mit dem Mann konnten
nicht damit rechnen und es nicht wissen, als sie das Haus
kauften, dass quasi nebenan eine Lärmquelle sich auftun wird.
Die anderen Nachbarn kann ich auch verstehen. Wenn die Leute
von der Arbeit nach Hause kommen, wollen sie von der Arbeit
entspannen und nicht von hauptsächlich bayrisch gewürzter
Musik im Feierabend beschallt werden. Erst recht gilt das für den Sonntag.
Nach rechtlichen Informationen haben wir schon Google bemüht,
was leider nur wenige Antworten zu Tage lieferte, da es sich
dabei nur um privates Klavierspielen oder privates Gitarrespielen
handelte.
Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband
und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen
privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.
Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen
Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?
Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?
Wie lange?
Wie laut? Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der
Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?
Danke für Eure Antworten.
Warum fragt er nicht erstmal bei der Kommune nach welche regeln für das
Mischgebite gelten? Die sollten es ihm genau sagen können!
Im übrigen kann man so einen Raum auch dämmen..... MfG theo
Peter King
2015-09-13 21:29:45 UTC
Permalink
Post by Theodor Hellwald
Warum fragt er nicht erstmal bei der Kommune nach welche regeln für das
Mischgebite gelten? Die sollten es ihm genau sagen können!
Im übrigen kann man so einen Raum auch dämmen..... MfG theo
Die Kommune sagt lapidar, sie mache diesbezüglich keine Beratung.

Die fühlen sich dort nur für Erhebung der Gewerbesteuer zuständig.
Mit ein Grund, warum die Gemeinde, wo dieser Ort mit dazugehört,
nur eine Handvoll Unternehmen hat.

Mein Bekannter hat nämlich deswegen schon mal angefragt.

Ich weiß nicht, ob er auf Grund der Höhe seiner Umsätze überhaupt
Gewerbesteuerpflichtig sein wird oder in welcher Höhe sie
anfallen wird (vermutlich sehr wenig), gibt es da wohl auch
kein gesteigertes Interesse die Arbeitszeit auf seine Fragen
zu vergeuden.

Daher schlug ich vor, dass ich sein Problem hier schildern
werde, da ich manchmal auch gute Tipps und Infos hier gelesen
habe.

Im Übrigen auch interessant: Die bisher befragten Rechtsanwälte
wollten ebenfalls diesbezüglich keine Auskunft geben, da nicht ihr
Fachgebiet. Offensichtlich lag da der Arbeitsaufwand für das
Einsammeln der Informationen zu dem speziellen Fall
(gewerbliche Musikband und Lärmschutz) nicht in Relation
zu den dabei in Aussicht stehenden Rechtsanwaltsgebühren.

Einer hat argumentiert, dass das Thema sehr komplex wäre und
er bei Fehlern in seiner Antwort dafür haften würde. Das Risiko
wolle er sich nicht aufbürden, zumal er eine solche Anfrage
vermutlich nur ein Mal in seinem Berufsleben erhalten habe
und die schwer ermittelten Informationen sich für ihn auch
nie wieder in einer sonstigen Sache verwenden ließen.

Somit hilft die Antwort "frag einen RA" hier nicht viel.

Gruss
Peter
Theodor Hellwald
2015-09-13 21:52:08 UTC
Permalink
Post by Peter King
Post by Theodor Hellwald
Warum fragt er nicht erstmal bei der Kommune nach welche regeln für
das Mischgebite gelten? Die sollten es ihm genau sagen können!
Im übrigen kann man so einen Raum auch dämmen..... MfG theo
Die Kommune sagt lapidar, sie mache diesbezüglich keine Beratung.
Die fühlen sich dort nur für Erhebung der Gewerbesteuer zuständig.
Mit ein Grund, warum die Gemeinde, wo dieser Ort mit dazugehört,
nur eine Handvoll Unternehmen hat.
Mein Bekannter hat nämlich deswegen schon mal angefragt.
Dann soll er mal bei der Kreisverwaltung nachfragen. Das ist nämlich
Moppelkotze was die Behörde ihm da erzählt hat. Faules Pack:-(
Die Kommune hat eine Stadtverordnung, dann muss sie auch jemanden sagen
können ob das was er da macht sich im Rahmen dieser Verordnung bewegt,
bzw. Gewerbeordnung o.ä. und diese Auskunft muss richtig sein, ansonten
haftet die Kommune.
Also, schriftlich Anfrage an den Bürgermeister, Problem schildern und
Frist setzen. Wenn nach 4 Wochen nichts da ist, eine Stufe höher schalten.
Post by Peter King
Ich weiß nicht, ob er auf Grund der Höhe seiner Umsätze überhaupt
Gewerbesteuerpflichtig sein wird oder in welcher Höhe sie
anfallen wird (vermutlich sehr wenig), gibt es da wohl auch
kein gesteigertes Interesse die Arbeitszeit auf seine Fragen
zu vergeuden.
Daher schlug ich vor, dass ich sein Problem hier schildern
werde, da ich manchmal auch gute Tipps und Infos hier gelesen
habe.
Ist ja nicht verkehrt. Denn eines ist sicher, egal was er macht in
seiner Garage, dafür gibts Regelungen auf Kommunaler bzw. Kreisebene.
Üblicherweise bedeutet Mischgebiet das dort auch Gewerbe ansässig sein
darf. Logischerweise mit Lärm verbunden.
Aber auch da gibt es Einspruchsmöglichkeiten der Nachbarn.
Deshalb haben in der Region Hannover ein paar Häuslebesitzer in einem
GEwerbegebiet jetzt Probleme. Die haben dort gewohnt und GEwerbe
betrieben, jetzt sind sie alt, haben kein GEwerbe mehr oder es abgegeben
und wohnen nur noch. Das verbietet jetzt die Verwaltung, Beegründung
ist, das sich die Bewohner über den GEwerbelärm beschweren könnten und
die Stadt dafür haftbar machen würden wollen können dürfen....
Post by Peter King
Im Übrigen auch interessant: Die bisher befragten Rechtsanwälte
wollten ebenfalls diesbezüglich keine Auskunft geben, da nicht ihr
Fachgebiet. Offensichtlich lag da der Arbeitsaufwand für das
Einsammeln der Informationen zu dem speziellen Fall
(gewerbliche Musikband und Lärmschutz) nicht in Relation
zu den dabei in Aussicht stehenden Rechtsanwaltsgebühren.
BEi Anwaltskammer anrufgen, Fall schildern und nach einem RA fragen der
das als Spezialgebiet, also Lärm aus Gewerbebetrieb hat.
Post by Peter King
Einer hat argumentiert, dass das Thema sehr komplex wäre und
er bei Fehlern in seiner Antwort dafür haften würde. Das Risiko
wolle er sich nicht aufbürden, zumal er eine solche Anfrage
vermutlich nur ein Mal in seinem Berufsleben erhalten habe
und die schwer ermittelten Informationen sich für ihn auch
nie wieder in einer sonstigen Sache verwenden ließen.
Somit hilft die Antwort "frag einen RA" hier nicht viel.
Doch, wie gesagt, RA Kammer anrufen. Es gibt RA die sich nur mit Klagen
gegen und für GEwerbebetriebe spezialisiert haben. Muss man eventuell
nur weit für fahren. MfG theo
Marc Haber
2015-09-14 18:07:13 UTC
Permalink
Post by Peter King
Somit hilft die Antwort "frag einen RA" hier nicht viel.
frag-einen-anwalt.de?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
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Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
Harald Hengel
2015-09-14 17:00:02 UTC
Permalink
Post by Peter King
Einer hat argumentiert, dass das Thema sehr komplex wäre und
er bei Fehlern in seiner Antwort dafür haften würde. Das Risiko
wolle er sich nicht aufbürden, zumal er eine solche Anfrage
vermutlich nur ein Mal in seinem Berufsleben erhalten habe
und die schwer ermittelten Informationen sich für ihn auch
nie wieder in einer sonstigen Sache verwenden ließen.
Somit hilft die Antwort "frag einen RA" hier nicht viel.
So ist es.

Grob kann man sagen
Wohngebiet = Ruhe
Mischgebiet = weniger Ruhe
Gewerbegebiet = noch weniger Ruhe
Industiregebiet = keine Ruhe

Grab aus meiner Sicht, die Band müsste ins Industriegebiet.
Im Mischgbiet dürfte Sonntagsruhe wie abendliche Ruhe einzuhalten
sein.

Ich weiß, dass es dir nicht wirklich hilft, am Ende entscheidet ein
Richter.

Ich glaube aber kaum, positiv in eurem Sinne.
Hast du einmal in den B-Plan geschaut, evtl. gibt es dort nähere
Beschreibungen was erlaubt ist.

Grüße Harald

Helmut Wabnig
2015-09-14 08:53:42 UTC
Permalink
Post by Peter King
Hallo,
ein Bekannter betreibt mit zwei weiteren Personen
eine gewerbliche Musik-Band.
Er besitzt ein Einfamilienhaus mit einer angebauten Garage,
die aus zwei Räumen besteht, eben der Garage und
dahinter einer Werkstatt, die mit einer Türe von dem
Garagen-Raum getrennt ist.
In dieser ehem. Werkstatt werden von der Band Musikproben
durchgeführt.
Man kann sich das so vorstellen, dass am Verstärker mit Keyboard,
normaler Gitarre und Bassgitarre gespielt wird und dabei von
2 Männern gesungen wird.
Die Werkstatt ist wohl kaum gedämmt, so dass im Abstand
von 250 Metern die Bässe der Bassgitarre noch gut über den
Boden spürbar sind. Im Abstand von 500 Metern ist die Musik
noch gut genug zu hören, um den Songtext verstehen zu können.
Die Umgebung ist recht dicht mit Einfamilienhäusern mit recht
kleinen Grundstücken bebaut.
Es handelt sich um ein Dorf mit 1000 Einwohnern in Niedersachsen.
Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet ausgewiesen.
Da bereits einige Anwohner ihren Unmut über den Lärm geäußert
haben, der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht
und an Arbeitstagen dann eben ab 17/18 Uhr bis um 20 Uhr,
macht sich mein Bekannter über die rechtlichen Konsequenzen
langsam Gedanken.
Im Abstand von ca. 100 Metern wohnt eine Nachbarin, die behauptet,
dass sogar bei geschlossenen Fenstern (neuere Fenster mit
Plastikrahmen – also nicht uralt), man die Vibrationen der Bässe
über den Boden in ihrem Wohn- und im Schlafzimmer spürbar sind.
Sie hat einen pflegebedürftigen, schwerkranken Mann, der auch
noch wohl eine Herzerkrankung hat. Sie klagt, dass sein Blutdruck
als Folge des Lärms jedes Mal ansteigt, wenn sie ihn an ein Dauer-
Meßgerät anschließt und der überhöhte Blutdruck nicht mehr mit
Medikamenten zu kontrollieren sei. Er nimmt wohl schon die
Maximaldosen gegen den Blutdruck, die nicht gesteigert werden
können. Der Lärm wird seinen ohnehin hohen Blutdruck wohl noch
weiter steigen lassen, da er vermutlich als Folge auf Lärm,
Stresshormone ausschüttet. Sein Arzt wird das vermutlich so
bestätigen, wenn er dazu aufgefordert wird.
Man muss aber auch dazu sagen, dass, als die Frau mit dem
Mann ihr Haus kauften, die Band in der Werkstatt nur
sporadisch (1x pro Monat) geprobt hat. Erst in der letzten Zeit
hat das stark zugenommen, dass in den letzten Monaten jeden
zweiten Tag geprobt wird. D.h. die Frau mit dem Mann konnten
nicht damit rechnen und es nicht wissen, als sie das Haus
kauften, dass quasi nebenan eine Lärmquelle sich auftun wird.
Die anderen Nachbarn kann ich auch verstehen. Wenn die Leute
von der Arbeit nach Hause kommen, wollen sie von der Arbeit
entspannen und nicht von hauptsächlich bayrisch gewürzter
Musik im Feierabend beschallt werden. Erst recht gilt das für den Sonntag.
Nach rechtlichen Informationen haben wir schon Google bemüht,
was leider nur wenige Antworten zu Tage lieferte, da es sich
dabei nur um privates Klavierspielen oder privates Gitarrespielen
handelte.
Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband
und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen
privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.
Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen
Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?
Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?
Wie lange?
Wie laut? Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der
Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?
Danke für Eure Antworten.
Grüße
Peter
bei unbotmäßigen Lärm ruft man die Polizei
(dein Freund und Helfer)
notfalls eine Anzeige und dann muß die Behörde Schallmessungen machen.
Ohne diese Messungen geht garnix.

Schall wird in Dezibel gemessen
https://de.wikipedia.org/wiki/Lautst%C3%A4rke
https://de.wikipedia.org/wiki/Schallpegelmesser
https://de.wikipedia.org/wiki/Frequenzbewertung
https://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel
https://de.wikipedia.org/wiki/Schallpegel
https://de.wikipedia.org/wiki/Flugl%C3%A4rm
http://www.sengpielaudio.com/Rechner-dba-spl.htm
http://www.laerminfo.at/massnahmen/ansprechstellen/laermmessung.html
http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/laermschutz-im-ueberblick/laermmessung-laermberechnung/
https://www.androidpit.de/laermmessung-sound-meter-mit-dem-smartphone-geraeusche-messen

das und noch mehr mußt du alles intus haben.
Jetzt weißt, warum der Rechtsanwalt davon nix hören will.


w.
Wolfgang Jäth
2015-09-14 05:00:19 UTC
Permalink
Post by Peter King
Da bereits einige Anwohner ihren Unmut über den Lärm geäußert
haben, der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht
und an Arbeitstagen dann eben ab 17/18 Uhr bis um 20 Uhr,
macht sich mein Bekannter über die rechtlichen Konsequenzen
langsam Gedanken.
An Arbeitstagen bis 20:00 ist das zulässig (sofern die Grenzwerte
eingehalten werden), aber am WE ist das ein No-Go.
Post by Peter King
Im Abstand von ca. 100 Metern wohnt eine Nachbarin, die behauptet,
dass sogar bei geschlossenen Fenstern (neuere Fenster mit
Plastikrahmen – also nicht uralt), man die Vibrationen der Bässe
über den Boden in ihrem Wohn- und im Schlafzimmer spürbar sind.
Nun ja, solche Empfindungen und Aussagen sind natürlich immer subjektiv
(und oft auch situationsabhängig; abends im Bett, beim Einschlafen, kann
einen schon das Fraßgeräusch einer Raupe stören).
Post by Peter King
Sie hat einen pflegebedürftigen, schwerkranken Mann, der auch
noch wohl eine Herzerkrankung hat. Sie klagt, dass sein Blutdruck
als Folge des Lärms jedes Mal ansteigt, wenn sie ihn an ein Dauer-
Meßgerät anschließt und der überhöhte Blutdruck nicht mehr mit
Medikamenten zu kontrollieren sei. Er nimmt wohl schon die
Maximaldosen gegen den Blutdruck, die nicht gesteigert werden
können. Der Lärm wird seinen ohnehin hohen Blutdruck wohl noch
weiter steigen lassen, da er vermutlich als Folge auf Lärm,
Stresshormone ausschüttet. Sein Arzt wird das vermutlich so
bestätigen, wenn er dazu aufgefordert wird.
Dann sollte sie das unbedingt tun.
Post by Peter King
Man muss aber auch dazu sagen, dass, als die Frau mit dem
Mann ihr Haus kauften, die Band in der Werkstatt nur
sporadisch (1x pro Monat) geprobt hat.
Das ist egal; die Lärmschutzverordnung gilt grundsätzlich; auch für
Ereignisse, die nur einmal im Jahr, oder sogar nur einmal im Leben statt
finden.
Post by Peter King
Nach rechtlichen Informationen haben wir schon Google bemüht,
was leider nur wenige Antworten zu Tage lieferte, da es sich
dabei nur um privates Klavierspielen oder privates Gitarrespielen
handelte.
Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband
und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen
privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.
Ja und nein; zum einen gelten für gewerblichen Lärm teilweise wesentlich
strengere Verordnungen (z. B. die Arbeitsstättenverordnung; vgl.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsstättenverordnung_%28Deutschland%29
), zum Teil sind die Bestimmungen gelockert (z. B. was die sogenannte
Mittagsruhe betrifft).

Im Wesentlichen aber ist es relativ egal, ob der eine Lärmbelästigung
privaten oder gewerblichen Ursprungs ist, Lärmbelästigung ist
Lärmbelästigung. Wann genau eine Lärmbelästigung vorliegt, wird v. a. in
der TA Lärm beschrieben(siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm
; da findest du auch eine Tabelle der zulässigen Schalldruckwerte).

Da die von Dir beschriebenen Lärmbelästigungen hauptsächlich abends und
am Wochenende, also *außerhalb* der üblichen Arbeitszeiten, erfolgen
würde ich als Laie davon ausgehen, dass es sich eben auch *nicht* um
gewerblichen Lärm handelt.

Unabhängig davon ist bei Lärmbelästigung in allen Fällen die Polizei
Dein Ansprechpartner, denn nach § 117 OWiG (Unzulässiger Lärm) stellt
ein "ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den
Umständen vermeidbaren Ausmaß" verursachter Lärm, der "geeignet ist, die
Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die
Gesundheit eines anderen zu schädigen", eine Ordnungswidrigkeit dar. Und
wenn der Probenraum gar nicht gedämmt ist, dann ist das erst recht
*nicht* unvermeidbar.

Nach Deiner Beschreibung handelt es sich hier auch nicht um eine
unwesentliche oder zumutbare Beeinträchtigung Eurer Grundstücke gemäß §
906 BGB (Zuführung unwägbarer Stoffe), da die betreffenden Grenzwerte
wohl eindeutig überschritten werden (Abs. 1), und die Nutzung des
anderen Grundstückes sowieso nicht als "ortsüblich" (Abs. 2) bezeichnet
werden kann. Darüber hinaus kann die Beeinträchtigung durchaus "durch
Maßnahmen verhindert werden [...], die Benutzern dieser Art
wirtschaftlich zumutbar sind", nämlich in Form einer Schalldämmung des
Probenraumes (für die Zumutbarkeit spricht auch eindeutig, dass das bei
Proberäumen AFAIK sogar üblich ist).

Hieraus ergibt sich für Euch ein Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB
(Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch), und/oder ein angemessener
monetärer Ausgleich nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.

Evtl. käme sogar Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht.

Wichtig ist es aber auf alle Fälle (auch im Hinblick auf ggf. eine
spätere juristische Auseinandersetzung), diese Vorfälle zu
dokumentieren. Sprich jedesmal die Pollizei zu rufen, das oben
angesprochene Attest vom Arzt zu beschaffen, ggf. unabhängige Zeugen zu
'beschaffen' (z. B. Bekannte, die man zu den betreffenden Zeiten
einlädt, und die dann eben die Beeinträchtigung bezeugen können), ein
Lärmprotokoll an zu legen, usw.

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest Du Dir von dieser
eine Erstberatung geben lassen (kostet nix).
Post by Peter King
Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen
Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?
- TA Lärm
- Landesimmissionsschutzgesetz Deines Bundeslandes
- Gemeinedsatzung o. ä. (gips oft, aber nicht immer)
Post by Peter King
Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?
Das dürfte in dem Landesimmissionsschutzgesetz Deines Bundeslandes
geregelt sein. Üblicherweise werden da die üblichen Arbeitzeiten genannt
sein, also auf alle Fälle höchstens Mo-Sa 7:00-20:00. Da es sich hier m.
E. *nicht* um 'gewerblichen Lärm' handelt, kann das noch weiter
eingeschränkt sein um die Mittagsruhezeit (die ist aber i. D. R. eine
Bestimmung der Gemeindeverordnung).

BTW: Wenn die Band mit Gewerblichem Lärm argumetniert, kannst Du ja
damit kontern, das Ordnungsamt zu informieren; die sind für die
Einahltung der Arbeitsschutzgesetze zuständig, und nach denen ist ab 85
dB(A) ein Gehörschutz vorgeschrieben (Zum Vergleich: Ein LKW in 5 m
Entfernung entspricht ca. 90 db(A)).

Und noch ein kleines Schmankerl: Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
und die VDI Richtlinie 2058 fordern den Maximalwert von 55 dB (A) für
überwiegend geistige Tätigkeiten (allerdings könnte man auch
argumentieren, dass Musizieren eine eher stumpfsinige Tätgikeit sei ...
;-) ).
Post by Peter King
Wie laut?
Siehe Wikipedia-Artikel
Post by Peter King
Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der
Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?
Wenn die Nachbarn durch den Lärm objektiv belästigt werden, auf alle
Fälle ja.

Wolfgang
--
Harald Hengel
2015-09-14 14:07:12 UTC
Permalink
Post by Peter King
Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband
und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen
privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.
Gewerblich hat im Wohngebiet nichts zu suchen.
Ausnahmen gibt es bestenfalls für nicht störende Gerwerbe.
Bereits der Kundenverkehr eines Steuerberaters, bei dem alle paar Tage
ein Kunde reinschaut kann bereits zu Problemen führen.

Schau erst einmal als was das Gebiet im Bebauungsplan ausgeschrieben
ist.
Ich vermute nach deiner Beschreibung, Wohngebiet rein.
Eine Beschwerde beim Amt und due Band hat Ärger.
Im Bebaungsplan stehen auch eventuelle Ausnahmen, Musikgenuß wird
nicht dazu gehören. ;-)
Post by Peter King
Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen
Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?
Rasenmäher sind zu gewissen Zeiten sicher erlaubt, meist aber nicht am
Sonntag und mit Sicherheit auch nur über eine übliche Nutzungszeit.
Ich vermute, dass der Rasenmäher das lauteste zulässige ist.
Post by Peter King
Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?
Überhaupt nicht, weil gewerbliche Nutzung kaum erlaubt sein wird.
Aber du musst in den B-Plan sehen.
Wohngebiet rein, da ist 0 Toleranz für lärmendes Gewerbe.
Post by Peter King
Wie lange?
Siehe im Zweifel mein Beispiel mit dem Rasenmäher.
Auch was du zu Klavieren gefunden hast kannst du zumindest zeitlich
gleichsetzen, so der Lärm nicht lauter als ein Klavier ist.
Post by Peter King
Wie laut? Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der
Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?
Bereits das Anfahren der Bandmitglieder kann als störend angesehen
werden, so eine gewerbliche Nutzung in dem Gebiet nicht zulässig ist.
Post by Peter King
Danke für Eure Antworten.
Ist deine Frage wirklich ernst gemeint.

Bereits gesunder Menschenverstand sollte reichen, dass du keinen Lärm
machen darfst, der die Nachbanr belästigt.

Wollte man dort weiter üben kann man bestenfalls dafür sorgen, dass
kein, abolut kein Schall, nach aussen dringt.

Das wird vermutlich trotzdem nicht zulässig sein, gibt aber wenig
Anlass zur Beschwerde.

Grüße Harald
Armin Wolf
2015-09-14 14:33:51 UTC
Permalink
Post by Harald Hengel
Gewerblich hat im Wohngebiet nichts zu suchen.
Ich vermute nach deiner Beschreibung, Wohngebiet rein.
OP schrieb irgendwo in seinem überlangen Beitrag:

"Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet
ausgewiesen."
Theodor Hellwald
2015-09-14 14:56:36 UTC
Permalink
Post by Armin Wolf
Post by Harald Hengel
Gewerblich hat im Wohngebiet nichts zu suchen.
Ich vermute nach deiner Beschreibung, Wohngebiet rein.
"Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet
ausgewiesen."
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!^^;-)
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