Peter King
2015-09-13 13:27:32 UTC
Hallo,
ein Bekannter betreibt mit zwei weiteren Personen
eine gewerbliche Musik-Band.
Er besitzt ein Einfamilienhaus mit einer angebauten Garage,
die aus zwei Räumen besteht, eben der Garage und
dahinter einer Werkstatt, die mit einer Türe von dem
Garagen-Raum getrennt ist.
In dieser ehem. Werkstatt werden von der Band Musikproben
durchgeführt.
Man kann sich das so vorstellen, dass am Verstärker mit Keyboard,
normaler Gitarre und Bassgitarre gespielt wird und dabei von
2 Männern gesungen wird.
Die Werkstatt ist wohl kaum gedämmt, so dass im Abstand
von 250 Metern die Bässe der Bassgitarre noch gut über den
Boden spürbar sind. Im Abstand von 500 Metern ist die Musik
noch gut genug zu hören, um den Songtext verstehen zu können.
Die Umgebung ist recht dicht mit Einfamilienhäusern mit recht
kleinen Grundstücken bebaut.
Es handelt sich um ein Dorf mit 1000 Einwohnern in Niedersachsen.
Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet ausgewiesen.
Da bereits einige Anwohner ihren Unmut über den Lärm geäußert
haben, der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht
und an Arbeitstagen dann eben ab 17/18 Uhr bis um 20 Uhr,
macht sich mein Bekannter über die rechtlichen Konsequenzen
langsam Gedanken.
Im Abstand von ca. 100 Metern wohnt eine Nachbarin, die behauptet,
dass sogar bei geschlossenen Fenstern (neuere Fenster mit
Plastikrahmen – also nicht uralt), man die Vibrationen der Bässe
über den Boden in ihrem Wohn- und im Schlafzimmer spürbar sind.
Sie hat einen pflegebedürftigen, schwerkranken Mann, der auch
noch wohl eine Herzerkrankung hat. Sie klagt, dass sein Blutdruck
als Folge des Lärms jedes Mal ansteigt, wenn sie ihn an ein Dauer-
Meßgerät anschließt und der überhöhte Blutdruck nicht mehr mit
Medikamenten zu kontrollieren sei. Er nimmt wohl schon die
Maximaldosen gegen den Blutdruck, die nicht gesteigert werden
können. Der Lärm wird seinen ohnehin hohen Blutdruck wohl noch
weiter steigen lassen, da er vermutlich als Folge auf Lärm,
Stresshormone ausschüttet. Sein Arzt wird das vermutlich so
bestätigen, wenn er dazu aufgefordert wird.
Man muss aber auch dazu sagen, dass, als die Frau mit dem
Mann ihr Haus kauften, die Band in der Werkstatt nur
sporadisch (1x pro Monat) geprobt hat. Erst in der letzten Zeit
hat das stark zugenommen, dass in den letzten Monaten jeden
zweiten Tag geprobt wird. D.h. die Frau mit dem Mann konnten
nicht damit rechnen und es nicht wissen, als sie das Haus
kauften, dass quasi nebenan eine Lärmquelle sich auftun wird.
Die anderen Nachbarn kann ich auch verstehen. Wenn die Leute
von der Arbeit nach Hause kommen, wollen sie von der Arbeit
entspannen und nicht von hauptsächlich bayrisch gewürzter
Musik im Feierabend beschallt werden. Erst recht gilt das für den Sonntag.
Nach rechtlichen Informationen haben wir schon Google bemüht,
was leider nur wenige Antworten zu Tage lieferte, da es sich
dabei nur um privates Klavierspielen oder privates Gitarrespielen
handelte.
Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband
und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen
privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.
Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen
Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?
Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?
Wie lange?
Wie laut? Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der
Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?
Danke für Eure Antworten.
Grüße
Peter
ein Bekannter betreibt mit zwei weiteren Personen
eine gewerbliche Musik-Band.
Er besitzt ein Einfamilienhaus mit einer angebauten Garage,
die aus zwei Räumen besteht, eben der Garage und
dahinter einer Werkstatt, die mit einer Türe von dem
Garagen-Raum getrennt ist.
In dieser ehem. Werkstatt werden von der Band Musikproben
durchgeführt.
Man kann sich das so vorstellen, dass am Verstärker mit Keyboard,
normaler Gitarre und Bassgitarre gespielt wird und dabei von
2 Männern gesungen wird.
Die Werkstatt ist wohl kaum gedämmt, so dass im Abstand
von 250 Metern die Bässe der Bassgitarre noch gut über den
Boden spürbar sind. Im Abstand von 500 Metern ist die Musik
noch gut genug zu hören, um den Songtext verstehen zu können.
Die Umgebung ist recht dicht mit Einfamilienhäusern mit recht
kleinen Grundstücken bebaut.
Es handelt sich um ein Dorf mit 1000 Einwohnern in Niedersachsen.
Die Gegend ist als Mischgebiet, also kein reines Wohngebiet ausgewiesen.
Da bereits einige Anwohner ihren Unmut über den Lärm geäußert
haben, der manchmal auch am Sonntag von 11 bis 15 Uhr geht
und an Arbeitstagen dann eben ab 17/18 Uhr bis um 20 Uhr,
macht sich mein Bekannter über die rechtlichen Konsequenzen
langsam Gedanken.
Im Abstand von ca. 100 Metern wohnt eine Nachbarin, die behauptet,
dass sogar bei geschlossenen Fenstern (neuere Fenster mit
Plastikrahmen – also nicht uralt), man die Vibrationen der Bässe
über den Boden in ihrem Wohn- und im Schlafzimmer spürbar sind.
Sie hat einen pflegebedürftigen, schwerkranken Mann, der auch
noch wohl eine Herzerkrankung hat. Sie klagt, dass sein Blutdruck
als Folge des Lärms jedes Mal ansteigt, wenn sie ihn an ein Dauer-
Meßgerät anschließt und der überhöhte Blutdruck nicht mehr mit
Medikamenten zu kontrollieren sei. Er nimmt wohl schon die
Maximaldosen gegen den Blutdruck, die nicht gesteigert werden
können. Der Lärm wird seinen ohnehin hohen Blutdruck wohl noch
weiter steigen lassen, da er vermutlich als Folge auf Lärm,
Stresshormone ausschüttet. Sein Arzt wird das vermutlich so
bestätigen, wenn er dazu aufgefordert wird.
Man muss aber auch dazu sagen, dass, als die Frau mit dem
Mann ihr Haus kauften, die Band in der Werkstatt nur
sporadisch (1x pro Monat) geprobt hat. Erst in der letzten Zeit
hat das stark zugenommen, dass in den letzten Monaten jeden
zweiten Tag geprobt wird. D.h. die Frau mit dem Mann konnten
nicht damit rechnen und es nicht wissen, als sie das Haus
kauften, dass quasi nebenan eine Lärmquelle sich auftun wird.
Die anderen Nachbarn kann ich auch verstehen. Wenn die Leute
von der Arbeit nach Hause kommen, wollen sie von der Arbeit
entspannen und nicht von hauptsächlich bayrisch gewürzter
Musik im Feierabend beschallt werden. Erst recht gilt das für den Sonntag.
Nach rechtlichen Informationen haben wir schon Google bemüht,
was leider nur wenige Antworten zu Tage lieferte, da es sich
dabei nur um privates Klavierspielen oder privates Gitarrespielen
handelte.
Hierbei geht es aber um eine *gewerbliche* Musikband
und genau da ziehen wohl die Gerichte die Grenze zwischen
privatem und gewerblichen Lärm, auch von einer Musikkapelle.
Kennt jemand Vorschriften, die von einer solchen gewerblichen
Band in Bezug auf ihre Lärmemissionen beachtet werden müssen?
Wann darf geprobt werden, zu welchen Zeiten, an welchen Tagen?
Wie lange?
Wie laut? Sind Lärmschutz-Maßnahmen wie z.B. die Dämmung der
Räume, die für die Proben verwendet werden, verpflichtend?
Danke für Eure Antworten.
Grüße
Peter