Discussion:
Darf ein Leasing-Vertrag weiterlaufen, ohne dass das Gerät überhaupt genutzt werden kann?
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Müller
2005-12-11 19:23:17 UTC
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Hallo,

ist es rechtens, dass ein Leasing-Geber - es geht um ein etwas
größeres Kopiergerät - nach 2-3 Monaten wg. mangelnder Liquidität
nicht bezahlten Rechnungen "sein Eigentum sicherstellt", aber der
Leasingvertrag weiter läuft und wir immer noch Rechnungen für ein
Gerät erhalten, das wir gar nicht nutzen können.

Das ist nämlich Inhalt der AGB zur Alternative der fristlosen
Kündigung.

Das Gerät war ohnehin überteuert und das vereinbarte Volumen
erreichen wir niemals mehr.
Wir haben uns ein kleines Multifunktionsgerät zugelegt, das vollkommen
ausreicht.

Danke!

Klaus
Holger Pollmann
2005-12-11 20:13:05 UTC
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Post by Klaus Müller
ist es rechtens, dass ein Leasing-Geber - es geht um ein etwas
größeres Kopiergerät - nach 2-3 Monaten wg. mangelnder Liquidität
nicht bezahlten Rechnungen "sein Eigentum sicherstellt", aber der
Leasingvertrag weiter läuft und wir immer noch Rechnungen für ein
Gerät erhalten, das wir gar nicht nutzen können.
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber natüröich
nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl. Der
Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Matthias Frank
2005-12-11 20:29:51 UTC
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Post by Holger Pollmann
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber natüröich
nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
Das versteh ich jetzt so: Wenn
ich meine Leasinauto nicht mehr will warum auch immer,
stell ich die Zahlung,das Auto wird abgeholt und ich
zahl nix mehr?
Oder ist Entgelt nur ein Teil der Rate?
MfG
Matthias
Holger Pollmann
2005-12-11 21:50:37 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber
natüröich nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
Das versteh ich jetzt so: Wenn ich meine Leasinauto nicht mehr will
warum auch immer, stell ich die Zahlung,das Auto wird abgeholt und
ich zahl nix mehr?
Nein.

Aber wenn der, der das Geld will, es dir wegnimmt, DANN zahlst du nix
mehr.
Oder ist Entgelt nur ein Teil der Rate?
Während der Leasingzeit zahlt man für die Nutzung, nicht eine "Rate".
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Holger Pollmann
2005-12-11 21:51:37 UTC
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Post by Holger Pollmann
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber
natüröich nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
Das versteh ich jetzt so: Wenn ich meine Leasinauto nicht mehr will
warum auch immer, stell ich die Zahlung,das Auto wird abgeholt und ich
zahl nix mehr?
Nein.

Aber wenn einer deiner Leasingvertragspartner es dir wegnimmt, DANN
zahlst du nix mehr.
Oder ist Entgelt nur ein Teil der Rate?
Während der Leasingzeit zahlt man für die Nutzung, nicht eine "Rate".
--
( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Sie tragen Trauer? Der Untergang der DDR?" - "Nein, Leni Riefenstahl.
Der Führer hat sie zu sich genommen." -- Abschiedsshow Scheibenwischer,
02.10.2003
Florian Kleinmanns
2005-12-11 20:33:01 UTC
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Post by Holger Pollmann
Post by Klaus Müller
ist es rechtens, dass ein Leasing-Geber - es geht um ein etwas
größeres Kopiergerät - nach 2-3 Monaten wg. mangelnder Liquidität
nicht bezahlten Rechnungen "sein Eigentum sicherstellt", aber der
Leasingvertrag weiter läuft und wir immer noch Rechnungen für ein
Gerät erhalten, das wir gar nicht nutzen können.
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber natüröich
nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
Aber Schadensersatz, der im Zweifel genauso hoch ist.

Ohne den Wortlaut der AGB zu kennen würde ich hier keine rechtliche
Beurteilung wagen wollen.

Grüße
Florian
--
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Klaus Müller
2005-12-11 23:20:09 UTC
Permalink
Post by Florian Kleinmanns
Post by Holger Pollmann
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber natüröich
nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
Aber Schadensersatz, der im Zweifel genauso hoch ist.
Ohne den Wortlaut der AGB zu kennen würde ich hier keine rechtliche
Beurteilung wagen wollen
Hier der entsprechende Paragraph aus den Mietvereinbarungen:

"Jede Vertragspartei kann das Mietverhaltnis aus wichtigem, von der
anderen Partei zu vertretenden Grund fristlos kündigen.

[...]

Das Recht zur außerordentlichen Kundigung aus sonstigen wichtigen
Grunden bleibt fur beide Vertragsparteien vorbehalten.
Anstatt fristlos zu kundigen, kann der Vermieter in den vorstehend
genannten Fallen auch den Automaten zur Sicherung seines Eigentums
zurückfördern und vom Mieter Erfüllung des Vertrages verlangen. Im
letzten Fall ist der Vermieter auf Wunsch bereit, dem Mieter erneut
einen
Automaten zu installieren, wobei § 4 Anwendung [Gebühren für
Transport und Installation] findet."


Wir bekommen wie gesagt weiter Rechnungen für Leasing und Wartung,
obwohl das Gerät seit Anfang September weg ist.
Wahrscheinlich ist das Gerät schon längst an einen anderen Kunden
vermietet.

Gruß
Klaus
Ralf Kusmierz
2005-12-12 00:10:02 UTC
Permalink
X-No-Archive: Yes
Post by Klaus Müller
Anstatt fristlos zu kundigen, kann der Vermieter in den vorstehend
genannten Fallen auch den Automaten zur Sicherung seines Eigentums
zurückfördern
^
o

Hat er gemacht.
Post by Klaus Müller
und vom Mieter Erfüllung des Vertrages verlangen.
Und das macht er auch - darf er.
Post by Klaus Müller
Im
letzten Fall ist der Vermieter auf Wunsch bereit, dem Mieter erneut
einen
Automaten zu installieren, wobei § 4 Anwendung [Gebühren für
Transport und Installation] findet."
Den Wunsch hattet ihr aber nicht - also müßt ihr ohne Gegenleistung
"den Vertrag erfüllen", sprich: zahlen.
Post by Klaus Müller
Wir bekommen wie gesagt weiter Rechnungen für Leasing und Wartung,
obwohl das Gerät seit Anfang September weg ist.
Was offenbar dem Vertrag entspricht.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
Kurt Guenter
2005-12-18 11:18:08 UTC
Permalink
Post by Ralf Kusmierz
Post by Klaus Müller
Wir bekommen wie gesagt weiter Rechnungen für Leasing und Wartung,
obwohl das Gerät seit Anfang September weg ist.
Was offenbar dem Vertrag entspricht.
was aber nicht immer rechtens sein muss. Die Ersparnis fuer Wartung
muss gegengerechnet werden.

Thomas Hagenbucher
2005-12-11 21:04:19 UTC
Permalink
Post by Holger Pollmann
Post by Klaus Müller
ist es rechtens, dass ein Leasing-Geber - es geht um ein etwas
größeres Kopiergerät - nach 2-3 Monaten wg. mangelnder Liquidität
nicht bezahlten Rechnungen "sein Eigentum sicherstellt", aber der
Leasingvertrag weiter läuft und wir immer noch Rechnungen für ein
Gerät erhalten, das wir gar nicht nutzen können.
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber natüröich
nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
Das ist gelinde gesagt Blödsinn.
Was hat ein Finanzierungsvertrag mit dem Gegenstand zu tun, den Du
finanzierst?

Wenn Du Dein geleastes Auto an den Baum brennst brauchst Du Deine
Leasingraten nicht mehr bezahlen?

So leicht ist das definitiv nicht.

Wenn Du einen MIET! KEINEN Leasing-Vertrag hast gibts in D-Land etwas
andere Rechte des Mieters. Die Zahlung der Leasinggebühr ist nicht
gekoppelt an die Existenz oder die Funktion des mit dem finanzierten
Geld gekauften Gegenstands.


Und wenn Du mit Deinen Leasingraten in Verzug bist kann es noch schöner
kommen. Beendigung des Vertrags seitens des Leasinggebers und sofortige
Fälligkeit eines Schadenersatzes kommt dann vielleicht auch noch auf
Dich zu.

mfg

Tom
Martin Wysada
2005-12-11 23:27:45 UTC
Permalink
Post by Thomas Hagenbucher
Post by Holger Pollmann
Der Vertrag darf natürlich weiterlaufen. Das Entgelt muß aber natüröich
nicht gezahlt werden, wenn kein Gerät da ist.
Das ist gelinde gesagt Blödsinn.
Was hat ein Finanzierungsvertrag mit dem Gegenstand zu tun, den Du
finanzierst?
Wenn Du Dein geleastes Auto an den Baum brennst brauchst Du Deine
Leasingraten nicht mehr bezahlen?
den OP falsch verstanden?
Der OP hat ein Gerät bei Firma A geleast. Firma A hat das Gerät bei
Hersteller (oder Händler) B gekauft und nicht bezahlt. Nun holt sich B sein
Gerät zurück.

Mir ist aber nicht klar
1. warum/woher B die Adresse vom OP hat
2. warum B beim OP rein darf um das Gerät mitzunehmen, OP kennt doch deren
Vertragsverhältnis nicht und kann daher nicht beurteilen wem das Gerät nun
gehört.

MfG
martin
--
http://quoting.is-easy.de/ oder http://learn.to/quote/
http://oe-faq.de/ <<-- Outlook Express reparieren
http://dch-faq.de/ und http://how.to/dchn/
http://www.iks-jena.de/mitarb/lutz/usenet/Firewall.html/
Jan Heinz
2005-12-12 12:51:28 UTC
Permalink
"Martin Wysada" schrieb
Post by Martin Wysada
den OP falsch verstanden?
Der OP hat ein Gerät bei Firma A geleast. Firma A hat das Gerät bei
Hersteller (oder Händler) B gekauft und nicht bezahlt. Nun holt sich B sein
Gerät zurück.
Das steht da aber nicht. Ich verstehe es so, daß der OP der Leasingnehmer
ist, der seine monatlichen Zahlungen nicht erbracht hat und der
Leasing-Geber sich das Gerät zurückgeholt hat und jetzt vermutlich die
restlichen Zahlungen als Schadenersatz geltend macht. Warum das monatlich
passiert......

Grüße

Jan
Reinhardt Kern
2005-12-12 05:28:26 UTC
Permalink
Post by Klaus Müller
Hallo,
ist es rechtens, dass ein Leasing-Geber - es geht um ein etwas
größeres Kopiergerät - nach 2-3 Monaten wg. mangelnder Liquidität
nicht bezahlten Rechnungen "sein Eigentum sicherstellt", aber der
Leasingvertrag weiter läuft und wir immer noch Rechnungen für ein
Gerät erhalten, das wir gar nicht nutzen können.
Das ist nämlich Inhalt der AGB zur Alternative der fristlosen
Kündigung.
Hallo Klaus,

ich vermute mal, dass deine Firma den Vertrag mit dem
Leasinggeber geschlossen hat. Dann trittst du als Vollkaufmann
auf und beide Parteien können vereinbaren, was immer sie wollen.
Die Einschränkungen, die gegenüber einer Privatperson gelten,
fallen bei Vollkaufleuten weg. d.h. möglicherweise steht es
tatsächlich so in deinem Vertrag, daß das Gerät abgebaut wird und
als Schadenersatz die Kosten für das Gerät zu 100% weiter laufen.

Mein Fazit: Beim Vertragsabschluß hast du nicht aufgepasst. Und
jetzt musst du Zahlen ohne Gegenleistung. (Lehrgeld!)


Reinhardt
--
"Multiple exclamation marks are a sure sign of a diseased mind."
(Terry Pratchett in "Eric")
Klaus Müller
2005-12-12 14:04:16 UTC
Permalink
Post by Reinhardt Kern
Post by Klaus Müller
Hallo,
ist es rechtens, dass ein Leasing-Geber - es geht um ein etwas
größeres Kopiergerät - nach 2-3 Monaten wg. mangelnder Liquidität
nicht bezahlten Rechnungen "sein Eigentum sicherstellt", aber der
Leasingvertrag weiter läuft und wir immer noch Rechnungen für ein
Gerät erhalten, das wir gar nicht nutzen können.
Das ist nämlich Inhalt der AGB zur Alternative der fristlosen
Kündigung.
Hallo Klaus,
ich vermute mal, dass deine Firma den Vertrag mit dem
Leasinggeber geschlossen hat. Dann trittst du als Vollkaufmann
auf und beide Parteien können vereinbaren, was immer sie wollen.
Die Einschränkungen, die gegenüber einer Privatperson gelten,
fallen bei Vollkaufleuten weg. d.h. möglicherweise steht es
tatsächlich so in deinem Vertrag, daß das Gerät abgebaut wird und
als Schadenersatz die Kosten für das Gerät zu 100% weiter laufen.
Mein Fazit: Beim Vertragsabschluß hast du nicht aufgepasst. Und
jetzt musst du Zahlen ohne Gegenleistung. (Lehrgeld!)
Leider ist dieser Vertrag nicht auf meinem Mist gewachsen, es war die
(alleinige) Entscheidung meines Vaters, der in den letzten 10-20 Jahren
immer so einen großen Kopierer hatte und wollte. Doch die Konjuktur
(besonders in der Baubranche) ging ja immer mehr bergab.
Schon allein die relativ lange Mindestvertragslaufzeit, die bei solchen
Kopierern relativ langfristig ist, wäre für mich abschreckend
gewesen.
Ich hätte schon damals ein Multifunktionsgerät bevorzugt.

Von Schadenersatz steht eigentlich nichts explizit im Vertrag oder den
Mietvereinbarungen. Insofern verwundert mich es ein bißchen, dass die
Passage, die ich zitiert habe, letzlich den Schadensersatz in schöne
Worten gekleidet wiedergeben soll.

Angeblich hat der Geschäftsführer des Leasinggebers auch
fernmündlich, also telefonisch, schon zugestimmt, den Vertrag
vorzeitig zu kündigen, aber eben nicht schriftlich.

Mal sehen, vielleicht lässt er sich auf eine gütliche
Vergleichslösung ein.

Klaus
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